SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
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Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
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Frage 550
gestellt von: Frau/Herr Schäfer, Mainz
am: 03.07.2012
Thema: Risikobeurteilung / Gefährdungsanalyse für unvollständige Maschinen?

Frage: Gehört zur Erstellung von Einbauerklärungen und Montageanleitungen (früher Herstellererklärung) für unvollständige Maschinen- und Anlagenteile, auch eine Gefährdungsanalyse/Risikobeurteilung?

MfG, Schäfer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Schäfer,

ja, die Maschinenrichtlinie fordert explizit, dass auch für unvollständige Maschinen eine Risikobeurteilung erstellt werden muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 549
gestellt von: Carsten Vogt, Hann. Münden
am: 27.06.2012
Thema: In welcher Sprache muss eine Risikoanalyse erstellt werden?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein schwedisches Unternehmen für Industrieautomation mit Sitz in verschiedene Ländern, unter anderem auch in Deutschland. Unsere Produkte verkaufen wir auf der ganzen Welt. Unsere Geschäftsführung hat zur Erstellung einer Risikoanalyse eine Datenbank in englischer Sprache eingerichtet. Jetzt wird gesagt, dass wir die Risikoanalysen auch nur in englisch an den Kunden weitergeben. Ist das korrekt?

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Vogt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Vogt,

die Lieferung der Risikobeurteilung an Ihren Kunden ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern entweder freiwillig oder durch Verträge geregelt. Insofern besteht an die Sprache der Risikobeurteilung keine gesetzliche Bestimmung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 548
gestellt von: Silke Heinrich, Wagner Magnete, Heimertingen
am: 27.06.2012
Thema: Risikobeurteilung

Frage: Müssen wir als Hersteller von Geräten, die unter die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie RL2001/95/EG fallen, eine Risikobeurteilung durchführen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Heinrich,

ja, dies ist erforderlich. In den "Allgemeinen Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt" ist dies festgehalten: "Bei der Beurteilung, ob ein Produkt der Anforderung nach Satz 1 entspricht, sind insbesondere zu berücksichtigen ...".

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 547
gestellt von: Sebastian Martin
am: 25.06.2012
Thema: Dokumentation laut Niederspannungsrichtlinie

Hallo,

ich habe eine Frage in Bezug auf die Dokumentation(en), laut der Niederspannungsrichtlinie.
Wenn ein Gerät, welches in Deutschland produziert wurde, an einen Kunden ausgeliefert wird, welche Dokumente müssen in schriftlicher Form mit ausgeliefert werden? Oder reicht sogar die digitale Form (z.B. auf CD)?
- z.B. die Betriebsanleitung, die EG-Konformitätserklärung usw.
Und in welcher Sprache müssen diese Dokumente ausgeliefert werden?
- z.B. in der jeweiligen Amtssprache, in der das Gerät zum "Einsatz" kommt?
Würde das im worst case für die Schweiz bedeuten, dass dann 4 Betriebsanleitungen in
4 Sprachen (da 4 Amtssprachen) mit auszuliefern sind?

Was schreibt hier die Gesetzgebung vor?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Martin,

in Papierform müssen die sicherheitsrelevanten Informationen sowie Informationen, die schnelles Handeln erfordern, geliefert werden. Weitere Informationen können z.B. auf CD geliefert werden. Die Niederspannungsrichtlinie macht zu den zu liefernden Sprachfassungen der Betriebsanleitung keine Aussage, jedoch gibt es von den einzelnen Ländern, in die geliefert wird, diesbezüglich Vorschriften. Im Falle der Schweiz müsste ich dies selbst bei Gelegenheit recherchieren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 546
gestellt von: Peter Kaster, Willich
am: 25.06.2012
Thema: CE-Zeichen bei Import von Geräten

Frage: Wir sind Hersteller von elektronischen Baugruppen, die von uns selbstverständlich mit CE Zeichen und Konformitätserklärung vertrieben werden.

Zum Aufbau dieser Baugruppen benötigen wir Unterbaugruppen, die wir teils selber entwickeln und produzieren und teilweise aus dem Ausland beziehen.

Teilweise gehen wir auch hin und beziehen fertige Geräte aus dem dem nichteuropäischen Ausland und entnehmen diesem Gerät Bauteile/Module zur Integration in unsere Baugruppen (Grund: der Bezug der fertigen Geräte ist oft günstiger als wenn wir die reinen Baugruppen beziehen würden).

In letzter Zeit haben wir 2x mit dem Zoll Probleme bekommen, da diese z.B. chinesischen Geräte zwar mit einem CE Zeichen versehen sind, einer entsprechenden Prüfung aber nicht standhalten (ist oft auch nicht weiter verwunderlich - CE Zeichen ist also quasi eine Fälschung).

Nun interessieren uns diese Geräte als Ganzes überhaupt nicht, denn sie werden von uns zerlegt (wie oben beschrieben: wir brauchen nur einige Einzelteile des importierten Geräts; der Rest wird fachgerecht entsorgt).

Gibt es eine Grundlage unter der der Zoll die Einfuhr verweigern kann? Es erfolgt schließlich keine Inverkehrbringung und keine Inbetriebnahme durch uns, sondern eine Zerlegung.

Unsere eigene Baugruppe (bestehend aus div. Baugruppen div. Hersteller) ist dann natürlich CE konform.

Danke!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kaster,

der Zoll kann und muss die Einfuhr von "CE-Fälschungen" per Gesetz verhindern. Wir haben Gesetze zur Marktaufsicht bzw. Marktüberwachung. Das "Bereitstellen" von Produkten auf dem europäischen Markt ist bereits ein Inverkehrbringen. Um die Produkte aus China dennoch verwenden zu können, könnte der chinesische Hersteller Sie schriftlich bevollmächtigen, die Angelegenheiten betreffend der Konformität für ihn zu erledigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 545
gestellt von: Norbert Strompen, IHK Koblenz
am: 22.06.2012
Thema: Quads/ATV

Sehr geehrter Herr Preis,

müssen sogenannte Pocketbikes und Quads ein CE-Kennzeichen und EG-Konformitätserklärung bekommen? Wenn ja nach welcher EG-Richtlinie?

Vielen Dank

Strompen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Strompen,

Pocketbikes sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Sie sind daher von der Maschinenrichtlinie nicht ausgenommen, also müssen sie nach Maschinenrichtlinie CE-gekennzeichnet werden. Weiterhin gilt die EMV-Richtlinie. Bei den Quads gibt es für den Straßenverkehr zugelassene Varianten. Diese sind von der Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie ausgenommen und daher nicht mit CE-Kennzeichnung zu versehen. Für diese Quads gibt es spezielle Richtlinien, die die CE-Kennzeichnung nicht fordern.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 544
gestellt von: Simon Gluiber, prognum GmbH Waiblingen
am: 22.06.2012
Thema: Unvollständige Maschine

Guten Tag Hr. Preis,

fällt der Einbau beziehungsweise Tausch eines Beschriftungslasers in einer bestehenden Montagelinie unter den Begriff "unvollstandige Maschine"?
Der Laser soll durch einen neueren Laser ersetzt werden, der die selbe Laserschutzklasse besitzt jedoch etwas mehr Leistung hat. Alle Sicherheitseinrichtungen der Anlage werden übernommen. Z.B Schutzhaube mit Sicherheitsschalter.
Was müssen wir (komplette integration Beschaffung, Einbau, Softwareanpassung und Hartwaretechnisch Einbindung) beachten beziehungsweise ausstellen und was muss der Endkunde beachten? Muss eine CE-Kennzeichnung gemacht werden oder reicht die "unvollständige Maschine", Einbauerklärung oder muss der Endkunde oder wir nochmals eine gesamte CE-Kennzeichnung erstellen.

MfG

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Gluiber,

für die Montagelinie sollte bereits eine CE-Kennzeichnung vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall sollte dies nachgebessert werden. Der Umtausch von Maschinen innerhalb von Montagelinien ist keine wesentliche Veränderung, wenn durch den Umtausch keine neuen oder weiteren Gefahren zu erwarten sind und das Sicherheitskonzept gleich bleibt. Der Integrator muss darauf achten, dass die Laserbeschriftungsmaschine CE-gekennzeichnet ist und dass die Dokumentation in Ordnung ist. Weiterhin ist die Laserbeschriftungsmaschine nach den Empfehlungen des Herstellers einzubauen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 543
gestellt von: Reinhard Vogt, ESAB Cutting Systems GmbH
am: 06.06.2012
Thema: Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrter Herr Preis,

ich habe eine Unsicherheit hinsichtlich des Geltungsbereichs der Niederspannungsrichtlinie.
Der Richtlinientext schließt Produkte ein, die für die Verwendung bei Nennspannungen zwischen 50 und 1000V AC oder 75 bis 1500V DC vorgesehen sind.

Der Leitfaden nennt "rated I/O Voltages" innerhalb des genannten Spannungsbereichs.

Eine Baugruppe wird mit 24V DC betrieben. Bestandteil der Baugruppe ist ein Relais, dessen galvanisch getrennte Schaltkontakte für das Schalten von Spannungen bis 150V spezifiziert sind.

Fällt diese Baugruppe unter die Niederspannungsrichtlinie?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Vogt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Vogt,

ja, die Baugruppe fällt in den Niederspannungsrichtlinienbereich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 542
gestellt von: Bernadette Schneider
am: 04.06.2012
Thema: Gefahrenanalyse übersetzen?

Sehr geehrter Herr Preis!

Ich muss die in Deutsch abgefasste Gefahrenanalyse mit der Maschine mitliefern. Bin ich verpflichtet diese Gefahrenanalyse in die Landessprache zu übersetzen?

Beste Grüße

Bernadette Schneider

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Schneider,

nein, die Risikobeurteilung (früher Gefahrenanalyse) gehört zur internen Dokumentation, es sei denn, Sie haben vertraglich andere Vereinbarungen getroffen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 541
gestellt Reinhard Vogt, ESAB Cutting Systems GmbH
am: 31.05.2012
Thema: Sind Baugruppen von Maschinen unvollständige Maschinen?

Sehr geehrter Herr Preis,

Maschinen bestehen üblicherweise aus mehreren Baugruppen. Solche Baugruppen enthalten z.B. mechanisch bewegte Teile, einen zugehörigen elektrischen Antrieb und auch lokale Steuerungskomponenten. Solange diese Baugruppen aber nicht mit der Maschine mechanisch und steuerungstechnisch verbunden sind, können sie absolut keine Funktion ausführen, noch nicht einmal eine Bewegung mittels ihrer eingebauten Antriebe auslösen.
Sind solche Baugruppen unvollständige Maschinen? Wenn wir auf einer unserer im Feld befindlichen Maschinen eine solche Baugruppe nachrüsten braucht diese dann eine eigene Einbauerklärung?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Vogt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Vogt,

wenn Sie diese Baugruppe selbst nachrüsten bzw. bauen, benötigen Sie keine Einbauerklärung. Wichtig ist dann, dass das Konformitätsbewertungsverfahren des Gesamtsystems die Sicherheit der Baugruppe mit berücksichtigt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 540
gestellt Andreas Maier, Schuler Automation GmbH & Co.KG; Werk Heßdorf
am: 31.05.2012
Thema: Übersetzung

Frage: gibt es schon eine Liste mit Übersetzungen für den Begriff "Übersetzung der original Betriebsanleitung" in den gängigen EU Amtssprachen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Maier,

Sie können sich die Maschinenrichtlinie in den europäischen Sprachen unter www.newapproach.org herunterladen und in diesen nach dem fremdsprachigen Begriff suchen.

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Frage 539
gestellt von: anonym
am: 31.05.2012
Thema: Überspannungsableiter

Frage: Fallen edelgasgefüllte Überspannungsableiter unter die CE-Kennzeichnung und brauchen sie deshalb ein CE Zeichen?

Antwort noch ausstehend

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Frage 538
gestellt von: Michael Krüger, MICTOM Nürnberg
am: 29.05.2012
Thema: EMV-Untersuchung

Frage: Wir haben eine Kuvertzählmaschine von einem zugelassenen Zertifizierer auf EMV Verträglichkeit testen lassen und alle Tests bestanden. Offizieller Test-Report liegt vor. Eine etwas kleinere Maschinen-Variante zum Zählen anderer Produkte besitzt die exakt gleichen elektrischen Komponenten wie die zertifizierte Maschine. Ebenso alle Steuerungselemente, Antriebe, Bedienungsmonitor etc. sind identisch mit der bereits getesteten Maschine. Der einzige Unterschied liegt in leicht geänderten Maschinengehäusedimensionen. Müssen wir für diese 2. Variante nun ebenso einen separaten EMV Test durchführen lassen oder können wir uns auf die bereits zugelassene Basismaschine beziehen? Vielen Dank vorab.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Krüger,

meines Wissens nach dürfen Sie von der Konformität ausgehen, wenn Sie EMV-technisch vergleichbare Maschinen vorliegen haben. Allerdings muss ich anmerken, dass ich kein EMV-Experte bin.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 537
gestellt von: Joe Hund
am: 29.05.2012
Thema: CE-Kennzeichnung von Produkten, die nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen

Hallo zusammen,

ich habe ein technisches Produkt, welches über eine handbetätigte Spindel mit Kraftsensor verfügt. Da die "Maschine" über keinen eigenen Antrieb verfügt, fällt sie nicht unter die Maschinenrichtlinie.

Welche Richtlinie muss anstelle der Maschinenrichtlinie erfüllt werden, damit die CE-Kennzeichung erfolgen darf?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Hund,

das Produkt fällt unter das Produktsicherheitsgesetz. Die CE-Kennzeichnung ist hierfür nicht erlaubt und auch nicht notwendig. Siehe auch unser Newsletter zum Produktsicherheitsgesetz.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 536
gestellt von: Norbert Nestler
am: 24.05.2012
Thema: Normenrecherche

Sehr geehrter Herr Preis,

wir entwickeln ein kleines Elektronikmodul, das mit einer Spannung von 36V DC betrieben wird. Dass ich hierzu die EMV-Richtlinie beachten muss, weiß ich. Aber wie finde ich heraus, welche anderen Normen zum Erreichen der CE-Konformität beachtet werden MÜSSEN? Das Modul wird als Komponente in ein bestehendes Gerät eingebaut und der Kunde möchte, dass das Modul ein eigenes CE-Zeichen bekommt.
Vielen Dank im voraus,
mit freundlichen Grüßen

Norbert Nestler

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nestler,

zur EMV-Richtlinie gibt es zahlreiche Normen. Diese können Sie über das Amtsblatt, in dem diese Nornen gelistet sind, recherchieren. Möglicherweise müssen Sie auch Normen beachten, die für das Produkt gelten, in die Ihr Elektronikmodul eingebaut wird. Die Normenliste finden Sie unter www.newapproach.org.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 535
gestellt von: Verena Wipp
am: 21.05.2012
Thema: CE-Erklärung

Frage: Kann man eine CE-Erklärung einfach so ausstellen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Wipp,

für die meisten Produkte darf der Hersteller eines Produkts eine Konformitätserklärung selbständig ausstellen, wenn er das Konformitätsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 534
gestellt von: Dominik Cardaci, Baulmann Leuchten GmbH, Sundern
am: 15.05.2012
Thema: Technische Daten Gerät / CE Zertifikat und Katalog

Frage: Welche Daten sind relevant und auch bindend ?

Auf einem Led Treiber sind technische Daten aufgedruckt, welche auch in dem CE Zertifikat aufgeführt sind. Im Katalog wird das Gerät mit anderen technischen Daten verkauft, als aufgedruckt. Sind die technischen Daten auf dem Gerät und im CE Zertifikat ausschlaggebend oder der Katalog und auch entsprechend Lieferscheine ?

Gibt es Normen oder Vorschriften diesbezüglich?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Cardaci,

ja, hierzu gibt es Vorschriften. Die technischen Daten dürfen sich im Katalog nicht von den Daten unterscheiden, die auf dem Gerät und im CE-Zertifikat abgedruckt sind. Sie können vom Kauf zurücktreten oder Nachbesserung fordern, wenn Sie den aktuellen Zustand nicht akzeptieren möchten. Für die CE-Kennzeichnung sind aber allein die auf dem Produkt und Zertifikat gedruckten Werte maßgeblich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 533
gestellt von: Thomas Maik
am: 15.05.2012
Thema: Risikoeinschätzung - Out

Sehr geehrter Herr Preis,

die auf Ihrer Webseite präsentierte Risikobeurteilung (http://www.safetyteams-ce-kennzeichnung.de/Beispiel-Risikobeurteilung-Spaltmaschine.htm) veranlasst mich zu folgender Frage:

Wie kann sich das Risiko durch Hinweise in der BA so vermindern, dass kein Restrisiko mehr besteht? Ist es nicht so, dass die Schwere der Verletzung in der Regel bestehen bleibt, sich aber die Eintrittswahrscheinlichkeit und eventuell Ausweichmöglichkeit und Aufenthaltsdauer verringern werden?

Ohne Restrisiken sind nach meiner Meinung z.B. trennende Schutzvorrichtungen wo keine Verletzungsgefahr mehr besteht, weil ich an die Gefahrenstelle einfach nicht mehr herankomme. Bei Sicherheitshinweisen ist das sicher nicht so.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Maik,

hier 'beißt sich die Katze in den Schwanz'. Das Risiko Out wurde im Beispiel bewertet, nachdem das "Restrisiko" durch Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung minimiert wurde.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 532
gestellt von: Petra Gille
am: 14.05.2012
Thema: Gurtbandförderer

Frage: Bei der Risikobeurteilung stellt sich uns folgende Frage: Ein verfahrbarer Gurtbandförderer ist mittels Seilen an einem Montageträger befestigt. Zu Reparaturzwecken wird der Förderer (Achshöhe 3,5m) um ca. 2,20 m verfahren in Richtung betrieblicher Fahrweg. Ist dieser Bereich einzuordnen in "Arbeiten unter schwebenden Lasten" oder wie beurteile ich diese Gefahrenstelle? Können Sie mir einen Tipp geben? Danke im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Gille,

wenn Sie nach der Gefährdungsbezeichnung fragen, könnten Sie das "Gefährdung durch herabfallende Gegenstände" nennen, so wird dies in der EN 12100 bezeichnet.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 531
gestellt von: Pierre Balbach
am: 11.05.2012
Thema: Druckgeräterichtlinie

Frage: Fallen Pufferspeicher für Heizungsanlagen und Elektrische Warmwasserboiler unter die Druckgeräterichtlinie?

Antwort noch ausstehend

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Frage 530
gestellt von: Gerhard Volz, Boysen, Altensteig
am: 11.05.2012
Thema: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Hallo,

habe eine Frage zur MRL. Laut meinen Informationen fallen Werkzeuge nicht unter die MRL, da sie keine Maschinen bzw. unvollständigen Maschinen sind. Bilden Werkzeuge mit Federn (Zange) da keine Ausnahme?
Wie sieht die Geschichte bei Vorrichtungen aus? Fallen Vorrichtungen (Säge-, Schweißvorrichtung) unter die MRL? Falls ja, warum?
Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mfg.
Gerhard Volz

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Volz,

Werkzeuge mit Federn (gespeicherte Energie), z.B. Greifzangen oder ähnliche Dinge, können Auswechselbare Ausrüstungen sein. Auch Sägevorrichtungen, Schweißvorrichtungen und ähnliches kann unter die Maschinenrichtlinie fallen. Man muss sich die Produkte aber im Detail anschauen. Weiterhin spielt die Art des Inverkehrbringens manchmal eine Rolle. Z.B. wird das Werkzeug/die Ausrüstung zusammen mit einer Maschine ausgeliefert oder wird es einzeln in Verkehr gebracht?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 529
gestellt von: Heinz Goemans, Wienstroth GmbH
am: 11.05.2012
Thema: CE-Kennzeichnung

Guten Morgen,

wir möchten einen industriellen Härteofen mit Zusatzkomponenten (Rolltische, Waschmaschine usw.) nach Indien exportieren.

Ist dieses möglich ohne CE Kennzeichnung zu geben?

MFG Goemans

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Goemans,

ja, dies ist möglich. Die CE-Kennzeichnung wird nur beim Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt verlangt. Sie müssen die Importbestimmungen von Indien einhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 528
gestellt von: Sali Bonani
am: 10.05.2012
Thema: CE-Erklärung übersetzen

Guten Tag Herr Preis,

laut Maschinenrichtlinie muss zur Inbetriebnahme eine Bedienungsanleitung in Landessprache vorliegen. Gilt dies auch für die CE-Erklärung, wenn die Anlage in ein anderes Land geliefert wird?

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Sali Bonani

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Bonani,

ja, dies gilt auch für die Konformitätserklärung und auch, wenn die Anlage in ein anderes europäisches Land geliefert wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Kommentar von: Reinhard Vogt, ESAB Cutting Systems

Guten Tag Herr Preis,

ich finde in der Maschinenrichtlinie keinen Hinweis auf die Notwendigkeit einer Übersetzung der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung in einzelne Landessprachen. Der Leitfaden zur Anwendung der MR interpretiert die MR dahingehend, dass diese Erklärungen in einer der offiziellen Landessprachen des Ziellandes abgefasst sein müssen. Es ist aber nicht klar, auf welcher Quelle diese Interpretation beruht. Können Sie hierzu einen Hinweis geben?

Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Vogt

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Vogt,

in der Maschinenrichtlinie finden wir im Anhang II folgende Vorschrift: "Für die Abfassung dieser Erklärung sowie der Übersetzungen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Betriebsanleitung".

Beste Grüße

Roman Preis


Frage 527
gestellt von: Gerhard Volz, Fa. Friedrich-Boysen, Altensteig
am: 10.05.2012
Thema: Fallen Vorrichtungen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Frage: Werkzeuge fallen bekanntlich nicht unter die MRL da sie weder Maschinen noch unvollständige Maschinen sind. Doch wie sieht die Sache bei Vorrichtungen aus? Beispielsweise Schweiß- oder Sägevorrichtungen?
Wenn diese unter die MRL fallen, dann muss eine Risikobeurteilung durchgeführt, eine Konformitätserklärung ausgestellt und eine Betriebsanleitung verfasst werden. Gibt es hierfür Vorlagen oder Anleitungen in Büchern?
Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mfg.
Gerhard

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Volz,

richtig, Vorrichtungen fallen häufig unter die Maschinenrichtlinie, wenn pneumatische, elektrische oder hydraulische Komponenten daran verbaut sind.

Vorlage hierfür im Speziellen sind mir keine bekannt. In unserer Rubrik "Praxishilfen" finden Sie aber hilfreiches Material.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Wolf Burger

Hallo Herr Volz,

ich denke das Internet ist nicht das richtige Forum um Fragen zur Maschinenrichtlinie juristisch sauber zu klären. Aber in Ihrer Weltfirma gibt es besimmt jemanden der Ihnen weiterhilft. Sonst fragen Sie Ihre Professoren.

Herzliche Grüße

Wolf Burger

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Frage 526
gestellt von: Andreas
am: 09.05.2012
Thema: Druckprüfung von Brenngasleitungen

Frage: Wir liefern eine Anlage aus, mit Gasbrennern und haben die Schlauchverbindungen (in Kabelschleppkette) selber hergestellt. (Wasserstoff/Sauerstoff)

- Ist es ausreichend die Komplette Zuleitung zu den Brennern auf Dichtigkeit zu überprüfen, in dem man sie mit 3,3bar unter Druck setzt und keine Leckage feststellt über 2 Std. ?
(Betriebsdruck 3,0bar)

ODER

- Muss die DIN EN 1256 angewendet werden?
Gasschweißgeräte - Festlegung für Schlauchleitungen für Schweißen, Scheiden und verwante Prozesse.

Schlauch nach DIN EN 559 (Wasserstoff rot 10PN) OK
Schlauchanschlußstück nach DIN EN 560 (Nippel/Tülle) OK

Gasdichtigkeit nach DIN EN 1256
Leckrate < 4cm³/h bei Schlauchbtriebsdruck 10bar ?
Zugprüfung nach DIN EN 1256
850N in axialrichtung 2min (Schlauverbindung nicht lösen) ?
Danach muss der Schlauch Gasdicht sein (Siehe oben) ?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas

Antwort von: Reinhard Vogt, ESAB Cutting Systems GmbH

Die Ausführung der Gasleitungen in Übereinstimmung mit den angesprochenen Normen (EN 559 ersetzt durch EN 3821) stellt sicher, dass die Leitungen durch geeignete Auswahl der Materialien und Verbindungstechniken für die Anwendung langfristig geeignet sind. Zudem soll die verwechslungssichere Ausführung der Verbindungen und die Kennzeichnung die langfristige Betriebssicherheit auch während/nach Serviceeinsätzen sicherstellen.
Da der Nachweis der Eignung nicht normkonformer Leitungen und Leitungseinbindungen sehr kompliziert und teuer ist, ist zu empfehlen, die relevanten Normen anzuwenden.
Zu beachten ist, dass die angesprochene Zugprüfung nach EN 1256 eine Bauartprüfung und keine Stückprüfung darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Vogt

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Frage 525
gestellt von: E. Deinert
am: 09.05.2012
Thema: CE-Kennzeichnung von Komponenten in einer Maschine

Sehr geehrter Herr Preis,

wenn ich eine Maschine baue, die mehrere kleinere Maschinen und Komponenten enthält und die ich von Lieferanten geliefert bekomme (in unserem Fall ein Prüffeld für Pumpen), gehe ich dann recht in der Annahme, dass jede Komponente, die in dieses Prüffeld eingebaut wird, ebenfalls ein CE-Kennzeichen nach einer für diese Komponente geltenden Richtlinie haben muss? Im konkreten Fall handelt es sich um Schaltschränke. Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.

Gruß E. Deiner

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Deiner,

ja, unter der Voraussetzung, dass die gelieferten Komponenten Produkte sind, die von den Richtlinien her CE-gekennzeichnet werden müssen. Manche Komponenten könnten auch unvollständige Maschinen sein. Diese bekommen Sie dann richtigerweise mit Einbauerklärung (ohne CE-Kennzeichnung) geliefert. Schaltschränke bekommen eine CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie, sofern mit dem Maschinenhersteller nichts anderes vereinbart wurde. Bei Schaltschränken ist die CE-Kennzeichnung etwas umstritten aber möglich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 524
gestellt von: Sven Waliczek, Fa. Sandvik
am: 04.05.2012
Thema: Tragrollen unvollständige Maschine

Sehr geehrter Herr Preis,

als Hersteller von Tragrollen fordert ein Kunde von uns, eine Einbauerklärung für Tragrollen für einen Gurtförderer, im Sinne der MRL. Laut der Aussage des Kunden, sind Tragrollen als unvollständige Maschinen einzuordnen.
Ist eine Tragrolle, in welcher Form auch immer, ob als Girlande oder verbaut in einer Station bzw. Tragrollenstuhl als unvollständige Maschine einzuordnen?

MfG

S. Waliczek

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Waliczek,

Tragrollen sollten nicht als unvollständige Maschinen eingeordnet werden. Es sei denn, die Tragrollen würden gemeinsam mit einem Antriebssystem betrachtet werden. Tragrollen sind Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes. Sie müssen so gebaut sein, dass sie in sicherer Weise in dem Produkt verwendet werden können, in das sie eingebaut werden. Siehe hierzu auch unseren Newsletter zum Produktsicherheitsgesetz.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 523
gestellt von: Rolf Schultheis
am: 04.05.2012
Thema: CE-Kennzeichnungen bei Schaltschränken von unvollständigen Maschinen

Frage: Wir sind ein Maschninenbauunternehmen welches Maschinen herstellt, die Komponenten einer Gesamtanlage/Kunststoffextrusionsanlage sind.
Die Maschine wird nur eingebunden in einer Gesamtanlage betrieben.
Die von uns gebaute Maschine ist "unvollständig" und es ist unstrittig das sie NICHT CE-Kennzeichnungspflichtig ist. Dies wurde bereits von dritter Seite verifiziert.
Was ist aber mit der (optionalen) Steuerung/Schaltschrank der Maschine? Ist der Schaltschrank einzeln zu betrachten und somit CE Kennzeichnungspflichtig?

Vorab vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schultheis,

der Schaltschrank muss nicht einzeln betrachtet werden. Es ist sinnvoll, ihn zusammen mit der unvollständigen Maschine zu betrachten. Er bekommt kein CE-Kennzeichen.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Marco Zimmermann, Osterburken

Hallo Herr Preis,

als Asutomatisierer versehen wir unsere Steuerschränke mit CE nach Nsp.-RL. Hier bewerten wir nicht nach MRL (wie der Hersteller der unvollständigen Maschine). Denke hier ist unser CE-Zeichen und die Konformitätserklärung in Ordnung, da eigenständiges Unternehmen und lösgelöst von Maschinebauer. Bitte um kurze Antwort, ob wir hier richtig liegen. Danke.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Zimmermann,

ja, Ihre Vorgehensweise ist in Ordnung. Steuerschränke können einzeln CE-gekennzeichnet werden, wenn sie einzeln in Verkehr gebracht werden. Sie müssen es aber nicht, wenn sie zusammen mit Maschinen oder unvollständigen Maschinen in Verkehr gebracht werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 522
gestellt von: anonym
am: 27.04.2012
Thema: Risikobeurteilung

Hallo Herr Preis,

reicht bei einer Risikobeurteilung ein Veweis auf die angewendeten Kapitel einer C-Norm aus oder muss der Wortlaut der C-Norm in der Risikobeurteilung wiedergegeben werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

es ist in der Regel nicht zweckmäßig, nur die angewendeten Kapitel aus der C-Norm zu nennen. In manchen Fällen wiederum mag es gelingen und ausreichen, eine ausgewählte Maßnahme/Lösung dadurch zweifelsfrei und unmissverständlich darzustellen. Es kommt hier auf den Einzelfall an.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 521
gestellt von: Karl-Heinz Sander
am: 27.04.2012
Thema: Typenschild

Frage: Dürfen auf einem Produkt Typenschilder von zwei unterschiedlichen Herstellern aufgebracht werden, z.B. im Falle einer Lizenzfertigung?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Sander,

wenn missverständliche Angaben auf den Typschildern vorhanden sind, ist dies nicht erlaubt. Es muss aus den beiden Typschildern hervorgehen, wer die Gesamtverantwortung für das Produkt hat.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 520
gestellt von: Birgit Grahl, eneo c/o VIDEOR E. Hartig GmbH
am: 25.04.2012
Thema: CE-Kennzeichnung


Hallo Herr Preis,

unser Unternehmen verkauft Videoueberwachungs-Systeme.
Zur Außenmontage unserer Kameras gibt es Wandarme und Mastmontagadapter. Benötigt man für diese mechanischen Teile eine CE-Kennzeichnung?

Viele Dank im Voraus

Birgit Grahl

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Grahl,

nein, diese Teile müssen und dürfen nicht CE-gekennzeichnet werden. Sie unterliegen lediglich dem Produktsicherheitsgesetz.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 519
gestellt von: A. Liebenstein
am: 20.04.2012
Thema: Norm/Richtlinie Diagramm Risikoeinschätzung

Sehr geehrter Herr Preis,

bitte teilen Sie mir mit in welcher Norm/Richtlinie das Diagramm zur Risikoeinschätzung beschrieben wird. Das Diagramm zur Risikoeinschätzung habe ich auf Ihrer Homepage (http://www.safetyteams-ce-kennzeichnung.de/Vorlage-Risikobeurteilung.htm) unter dem Kapitel "Angewandte Verfahren bei der Risikobeurteilung" gefunden. Hier ist kein Bezug zu einer Norm/Richtlinie angegeben. Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

A. Liebenstein

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Liebenstein,

die ursprünglich unter dem Link abgespeicherte Vorlage war veraltet. Das Diagramm stammte aus einer alten Fassung der EN 1050. Inzwischen habe ich den Link aktualisiert.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 518
gestellt von: anonym
am: 20.04.2012
Thema: CE Erklärung

Hallo,

ist eine CE Erklärung zwingend in gedruckter Form notwendig oder reicht es, diese online zu veröffentlichen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die Richtlinien und Normen geben hierzu keine eindeutigen Hinweise. Meiner Ansicht nach ist eine ausschließliche Online-Veröffentlichung dann möglich, wenn sichergestellt ist, dass der Nutzer eine zuverlässige Information erhält, wo er die Konformitätserklärung vorfindet.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 517
gestellt von: K. Matthey
am: 19.04.2012
Thema: Analyse nach ProdSG und/oder 94/9/EG

Frage: Wir sind ein Sondermaschinenbau und stellen unter anderem auch Schneckenförderer her.
Der Kunde bestelle einen Schneckenförderer ohne Antrieb (bauseits). Der Schneckenforderer ist für Zone 1, Kat II 2G. Nach welcher Richtlinie beurteile ich nun den Schneckenförder. Nach ProdSG als Produkt, da keine angetriebenen Teile vorhanden sind, und/oder nach 94/9/EG. Ich weiß nur, dass sie in Zone 1 eingesetzt wird.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Matthey,

der Schneckenförderer fällt sowohl unter die Maschinenrichtlinie (Maschine, die dazu bestimmt ist, angetrieben zu werden) als auch unter die ATEX-Richtlinie (94/9/EG).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 516
gestellt von: anonym
am: 17.04.2012
Thema: CE bzw. ATEX für Hydraulikschläuche notwendig?


Frage: Ist es für einen Hersteller von Hydraulikschläuchen (nur Schläuche, keine Schlauchleitungen) vorgeschrieben, für diese eine CE-Konformitätserklärung zu erstellen? Bzw. wäre eine Zertifizierung nach ATEX 95 notwendig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Antwort von: DRUCKGERÄTE ONLINE

Schläuche (Druckschläuche) sind Komponenten/Rohrleitungsteile zum Bau von Rohrleitungen im Sinne der Druckgeräterichtlinie und dürfen daher keine CE-Kennzeichnung haben.
Lediglich bei Schlauchleitungen kann je nach der Einstufung eine CE-Kennzeichnung erforderlich sein.

Schläuche fallen auch nicht unter der ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG.

Informationen zur Einstufung nach DGRL: http://www.druckgeraete-online.de

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Frage 515
gestellt von: anonym
am: 17.04.2012
Thema: Eigenbau einer hydraulischen Richtpresse

Frage: Ich möchte eine 50 to. Richtpresse (Vmax. unter 10 mm/sec) bauen. Gesteuert mittels Sicherheitsfußpedal und Hand-Einrichtbetrieb. Hydraulikaggregat und Zylinder sowie die Steuerung werden zugekauft. Wie beginne ich mit der Planung bzw. Gefahrenanalyse?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst sollten Sie eine Normenrecherche durchführen und die Normen anschaffen/einsehen. Im Anschluss können Sie mit der Risikoberteilung beginnen und die notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit festlegen.

Beste Grüße

Roman Preis

Zusatzfrage von: Manfred Neumann, Piller Group

Sehr geehrter Herr Peis,

zu der vorliegenden Frage habe ich noch eine Zusatzfrage.
Ist wie in dem vorhandenem Anwedungsfall eine Bedienung mit Fußschalter zulässig ?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Neumann

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Neumann,

unter bestimmten Bedingungen (z.B. Verwendung von sicheren Werkzeugen) ja.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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Frage 514
gestellt von: Josef Schmid, BRP-Powertrain GmbH & Co KG, Gunskirchen, Österreich
am: 10.04.2012
Thema: CE-Kennzeichnung Schulungsmotor

Frage: Wir haben einen Verbrennungsmotor (75 KW Benzin - Flugzeugmotor) für Schulungzwecke in einen Rahmen eingebaut und starten diesen Motor im Zuge von Monteur-Schulungen. Anstelle des Propellers ist eine Stahlscheibe montiert (Es sind natürlich während des Betriebes entsprechende Abdeckungen angebracht). Ist diese Einheit jetzt als Maschine im Sinne der MSV zu betrachten und daher auch eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schmid,

ja, das ist der Fall, es handelt sich um eine Maschine, die CE-gekennzeichnet werden muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 513
gestellt von: anonym
am: 10.04.2012
Thema: CE-Kennzeichnung und "Markenzeichen"

Frage: Wir haben Produkte, die mit dem CE - Zeichen gekennzeichnet sind und zusätzlich das Zeichen möglicher Länderzertifizierungsstellen tragen.
Ist es richtig, dass das CE Zeichen immer über allen anderen Logos stehen und größer sein muss? Wo finde ich das geschrieben?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die Vorschrift ist mir nicht bekannt, könnte aber aus einer speziellen CE-Richtlinie stammen, die ich nicht genau kenne. Um welche Produkte handelt es sich?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 512
gestellt von: Jörg Eisfeld, Ohmden
am: 05.04.2012
Thema: CE-Kennzeichnung nach Niederspanungsrichtlinie

Hallo Herr Preis,

wir bauen für unsere Produktion immer wieder elektrische Messgeräte, welche unter die Niederspannungsrichtline (2006/95/EG) fallen. Hierbei handelt es sich jeweils um Einzelanfertigungen.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Geräte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen obwohl wir folgende normativ geforderte technische Nachweise (gibt es diese Forderungen?) nicht erfüllen können:

- Luft und Kriechstreckenmessung nicht möglich
- Techn. Nachweis für den Kippschalter fehlt
- Dynamische Festigkeitsprüfung der Bauteile
- Fallprüfung (ist bei einem Gerät nicht gut :-))
- Wärmebeständigkeit der Bauteile, Erhalt von Luft-und Kriechstrecken
- Generell für Bauteile, Bauelemente kein Einzelnachweis der Sicherheitsanforderungen möglich.
- Kein Nachweis für Leiterplatten-Entflammbarkeit (dann hätten wir ja kein Gerät mehr :-))

Besten Dank für Ihre Antwort und entspannte Ostertage

Jörg Eisfeld

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Eisfeld,

vielleicht können Sie die Sicherheit anhand von Vergleichen mit ähnlichen Produkten, für die die Nachweise existieren, einschätzen?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 511
gestellt von: Herr Kravietz
am: 05.04.2012
Thema: Gesamtheit von Maschinen

Hallo,

wir stellen u.a. Versuchsanlagen her. Diese sind kleinere Ausgaben unserer großen Rieselstrom-Reaktoranlagen.

Diese kleinen Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

- räumlicher Zusammenhang (Aufbau in einem Rahmen)
- produktionstechnischer Zusammenhang (Transport von Wasser und Luft durch Rohrleitungen mit Hilfe von Pumpen und Ventilatoren)
- ein Hauptschalter mit der Funktion eines NOT-AUS für alle Pumpen und Ventilatoren
- jede Pumpe und jeder Ventilator kann einzeln bedient werden (entweder über den Schaltschrank oder direkt an der Pumpe)
- keine zusammenhängende Steuerung
- kein zusammenhängender NOT-HALT-Kreis
- alle Klappen werden manuell geöffnet und geschlossen
- alle Pumpen und Ventilatoren haben eine eigene Konformitätserklärung inkl. Doku

Die Anlagen behandeln Abwässer in einem Kreislauf. Zusätzlich wird Umgebungsluft in den Reaktor eingeblasen.

Wir diskutieren gerade, ob diese Anlagen der Maschinenrichtlinie unterliegen (Stichwort: Gesamtheit von Maschinen) oder "NUR" der Niederspannungsrichtlinie.

Vielen Dank für Antwort

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Kravietz,

sofern es die Notwendigkeit der sicherheitstechnischen Verknüpfung der Anlagenteile nicht gibt, genügt es, die einzelnen Anlagenteile für sich zu betrachten. Die Pumpen und Ventilatoren sind aber in der Regel nicht Produkte, die unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, sondern Maschinen.

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Frage 510
gestellt von: Stephan Einax, AGBO Wathlingen GmbH
am: 03.04.2012
Thema: Konformitätserklärung

Frage: „Wir sind ein Maschinenbauunternehmen, welches komplette Bohranlagen aus diversen Zulieferbauteilen herstellt, die ihrerseits mit CE Kennzeichnungen und Typenschildern versehen sind und für die wir entsprechende Konformitätserklärungen erhalten (z.B. Antriebe, Pumpen, Fahrgestelle u. ä.). Für das jeweils fertige Endprodukt stellen wir dann eine eigene Konformitätserklärung aus.
Nun wird uns erklärt, „mehrere Konformitätserklärungen und CE Kennzeichnungen für einunddieselbe Maschine“ seien nach europäischem Recht nicht zulässig. Stimmt das, und wenn ja, müssen wir dann die Typenschilder und CE Kennzeichen der Zulieferteile wieder entfernen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Einax,

Ihre Vorgehensweise ist korrekt. Auf den Typschildern und Konformitätserklärungen muss ersichtlich sein, wofür die CE-Kennzeichnung (das Typschild) gilt. Somit sind Verwechslungen ausgeschlossen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 509
gestellt von: Franz Miller, Leidstritz Extrusionstechik GmbH
am: 03.04.2012
Thema: Laboranwendung

Frage: In einem deutschen Universitätslabor steht seit 1999 einer unserer Extruder zu Forschungszwecken.
Diese Maschine soll nun erweitert werden, durch einen Granulator Baujahr 2011.
Muss nun hier die gesamte Anlage neu nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bewertet und unter Umständen mit viel Aufwand umgebaut werden? Oder greift hier die Maschinenrichtlinie überhaupt nicht, da es sich ausschließlich um Laboranwendungen zu Forschungszwecken handelt und die Anlage so nur für 3 Monate existieren wird.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Miller,

die Anlage muss nicht nach Maschinenrichtlinie bewertet werden, wenn sie nur zur vorübergehenden Verwendung im Labor bestimmt ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 508
gestellt von: Mario Djak, qpunkt, Graz
am: 03.04.2012
Thema: Unvollständige Maschinen in Prüfständen, die nicht unter die Maschinenrichtlinie fallen

Sehr geehrter Herr Preis!

Sind unvollständige Maschinen (konkret Kompressoren) vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst, wenn von vornherein bekannt ist, dass sie in Prüfstände eingebaut werden, die als Ganzes nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen würden?

Muss für den Prüfstand trotzdem die MRL angewendet werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Djak,

es kommt hierbei auf den Grund an, warum die Prüfstände nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Grundsätzlich maßgebend für Ihr Inverkehrbringen ist Ihr Lieferumfang und der Bestimmungsort. Deshalb müssen Sie für die Kompressoren normalerweise die Maschinenrichtlinie anwenden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 507
gestellt von: Thomas Zumsteg
am: 30.03.2012
Thema: Vakuumkammer

Frage: Bezüglich Vakuum in der Richtlinie 97/23/EG ist geschrieben:
2.2. "Druck" den auf den Atmosphärendruck bezogenen Druck, d.h. einen Überdruck; demnach wird ein Druck im Vakuumbereich durch einen Negativwert ausgedrückt;

Ich intepretiere, dass ich diese Richtlinie auch im Vakuumbereich anwenden muss?!

Freundliche Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Zumsteg,

der Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie sind Geräte ab einem Druck von + 0,5 bar. Für den Vakuumbereich müssen Sie sie nicht anwenden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 506
gestellt von: Bernd Thiele, Hamburg
am: 29.03.2012
Thema: CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie bei Eigennutzung

Frage: Es geht um die CE Kennzeichnung von Geräten für die Eigennutzung, die ausschließlich in den Bereich der Niederspannungsrichtlinie fallen.
Im blue guide Pkt. 3.1.1 Hersteller auf Seite 23 ( 2. Absatz) ist festgelegt, dass Produkte zur Eigenverwendung ebenfalls richtlinienkonform sein müssen und daher einem Konformitätsbewertungsverfahren zu unterziehen sind.
Die zugehörige Fußnote 53 besagt jedoch, dass dies nicht für die Niederspannungsrichtlinie gilt, da die Niederspannungsrichtlinie nur das Inverkehrbringen beinhaltet. Andererseits sind im Anhang I der Richtlinie durchaus Schutzziele genannt, die einzuhalten sind.
Wie muss also mit Geräten zur Eigenverwendung verfahren werden, die ausschließlich in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fallen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Thiele,

den Blue Guide halte ich diesbezüglich für veraltet. Der neue Entwurf der Niederspannungsrichtlinie definiert in fast gleicher Weise wie die neue Maschinenrichtlinie „Inverkehrbringen“ als die erstmalige Bereitstellung eines elektrischen Betriebsmittels auf dem Unionsmarkt. Weiterhin definiert er „Bereitstellung auf dem Markt“ als jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines
elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb, zum Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. In der aktuell gültigen Niederspannungsrichtlinie sind Betriebsmittel, die zur Eigenverwendung hergestellt werden nicht explizit ausgenommen. Deshalb halte ich es für riskant, das Konformitätsverfahren für solche Geräte nicht durchzuführen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 505
gestellt von: anonym
am: 29.03.2012
Thema: Kennzeichnung von Ersatzteilen

Sehr geehrter Herr Preis,

wir importieren Elektrowerkzeuge (Bohrmaschinen, Akkuschrauber, usw.) aus China nach Europa. Wir treten dabei als Hersteller auf. Unsere Elektrowerkzeuge werden durch den TÜV zertifiziert. Jetzt stellt sich die Frage, was wir bei den Ersatzteilen (Ein-/ Ausschalter, Elektromotor, Ladegerät, Akku, usw.) machen müssen. Müssen wir jedes Ersatzteil für sich zertifizieren? Die Reparatur wird durch einen externen Servicepartner durchgeführt, der die Ersatzteile bei uns kauft.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die Ersatzteile müssen je nach dem um was es sich handelt, CE-gekennzeichnet sein oder auch nicht. Ladegeräte und ggf. auch Akkus müssen das CE-Kennzeichen haben, weil sie einzeln und möglicherweise universell verwendbar sind. Die anderen genannten Ersatzteile unterliegen m.E. der allgemeinen Ersatzteilregelung. Die Lieferung eines Ersatzteils durch den ursprünglichen Hersteller erfolgt in Fortführung des ursprünglichen Kaufvertrags. Diese Lieferung kann während der vertraglichen Garantiezeit oder danach erfolgen. Es besteht die Auffassung, dass sich die vom Hersteller für die gesamte Maschine ausgestellte Konformitätserklärung auch auf den Austausch eines Bauteils der Maschine bezieht. Die durch die ursprüngliche Konformitätserklärung gewährte Sicherheit gilt jedoch nur für Ersatzteile des ursprünglichen Herstellers, nicht aber für Ersatzteile anderer Hersteller.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage von: Marco

Sehr geehrter Herr Preis,

danke für die schnelle Antwort. Wo kann ich die "allgemeine Ersatzteilregelung" nachlesen?

Mit freundlichen Grüßen

Marco

Antowort von: Roman Preis

Sehr geehrter Marco,

diese kann man im in den alten Erläuterungen zur Maschinenrichtlinie nachlesen. Konkretisiert ist sie dort für Überrollschutzaufbauten in Absatz 617, aber dem Sachverhalt nach durchaus allgemein übertragbar.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 504
gestellt von: Jürgen Doerle, Freiburg
am: 14.03.2012
Thema: ce erklaerung fuer selbst gebaute geraete im eigengebrauch

sehr geehrte damen und herren,

In unserer firma baut unser betriebsmittelbau fuer unseren fertigungsbereich oefters elekrische fertigungsstrassen zur pruefung und fertigung unserer endprodukte. Ist fuer diese selbstgebauten fertigugnsstrassen eine emv pruefung und eine ce erklaerung erforderlich. Danke im vorraus fuer die rueckinfo

Juergen doerlle

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Doerle

ja, dies ist erforderlich. Die Richtlinien machen für selbst gefertigte bzw. selbst verwendete Produkte keine Ausnahme.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 503
gestellt von: Christian Raiser, Friedrichshafen
am: 11.03.2012
Thema: Bezug zu Risikobeurteilung und Betriebsanleitung

Sehr geehrter Herr Preis,

wir entwicklen einzelne Sondermaschinen, aber auch Maschinen in höherer Stückzahl. In wie weit muss die Originalbetriebsanleitung und die Risikobeurteilung einen körperlichen Bezug zur Maschine selber haben?

Muss zwingend die bspw. Maschinennummer oder Seriennummer, die eine Maschine von ihrer baugleichen Maschine unterscheidet auf den Unterlagen erwähnt werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Raiser,

die Seriennummer muss in der Konformitätserklärung genannt werden, aber nicht unbedingt in der Risikobeurteilung und Betriebsanleitung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 502
gestellt von: Torsten
am: 07.03.2012
Thema: Risikobeurteilung nach 14121-1

Hallo,

ich arbeite zur Zeit an einer Risikobeurteilung für eine Neuanlage und habe dazu eine kurze Frage.

Die Maschine bietet mehrere Betriebsarten, bei denen sich Personen in bestimmten Betriebsarten im gesicherten Bereich befinden z.B. beim Einrichten der Maschine oder in einem verketteten Tippbetrieb. Man geht davon aus, dass sich in dieser Betriebsart ein höheres Maß an Gefahren ergibt.

Meine Frage ist, kann ich die Lebensphase "Betrieb" um eine weitere Betriebsart "Einrichtbetrieb" erweitern, da sich in dieser Betriebsart weitere Gefahren ergeben bzw. sich das Risiko erhöht. Ist dies nach Norm zulässig, um eine genauere Bewertung vorzunehmen bzw. die Gefahren explizit für diese spezielle Situation(en) darzustellen?

Gruß
Torsten

Antwort von: Roman Preis

Hallo Torsten,

ja, das ist problemlos möglich und auch üblich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 501
gestellt von: Jutta Robak, ARP GmbH & Co. KG
am: 07.03.2012
Thema: Sicherheit Zentrifuge

Sehr geehrter Herr Preis,

Situation: Eine Zentrifuge, zum zentrifugieren von Metallspänen, hat eine Revisionsöffnung, die nur mit Werkzeug geöffnet werden kann. Sie wird beim Abschalten abgebremst, im Normalfall ca. 20s, im Notfall ca. 2s .

Frage: Ist das laut Maschinenrichtlinie und unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 12100-1 sicherheitstechnisch ausreichend?

Oder ist mit der Begründung durch den Kunden, es eine vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine, wenn ein:
1. Instandhalter nicht abwartet, bis die Zentrifuge steht, diese öffnet und hineingreift und sich dabei verletzt.
2. Diese Revisionsöffnung nicht wieder mit allen Schrauben verschließt, sondern z.B. statt 6 Schrauben, nur 2 wieder anbringt.
Meiner Meinung hat das mit vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung, nichts zu tun.

Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass in unserer Betriebsanleitung steht, dass nur Fachpersonal an der Zentrifuge arbeiten darf.
Dass nur die Zentrifuge wieder in betriebgenommen werden darf, wenn alle Öffnungen wieder mit allen Schrauben verschlossen sind.
Dass die Zentrifuge erst dann geöffnet werden darf, wenn die Zentrifuge steht, u.s.w. (Auszüge aus unseren Sicherheitshinweisen) um nicht alle zu nennen. Mir geht es hier um das Argument des Kunden wie oben beschrieben. Auch sagt er dass solche Unfälle schon in seinem Unternehmen passiert wären und er weiß, dass in der Praxis so gearbeitet wird (nicht alle Schrauben wieder anbringen z.B.).

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Robak

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Robak,

in Ihrem Fall ist es wichtig, zu wissen, wie oft die Öffnung geöffnet werden muss. Im Allgemeinen sind Öffnungen durch verriegelte trennende Schutzeinrichtungen mit Zuhaltung dann anzubringen, wenn die Öffnung öfter als einmal pro Schicht geöffnet werden muss. Wenn Sie eine mit Werkzeug zu öffnende Öffnung haben, sollten die Schrauben an der Schutzeinrichtung verbleiben, wenn diese abgenommen wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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