SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
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Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
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Frage 1250
gestellt von: Hans Meyer, Seevetal
am: 04.01.2017
Thema: 12 V-Kabel mit CE Kennzeichnung

Frage: Wir lassen im Ausland 5 V und 12 V Anschlusskabel fertigen zum Anschluss an serielle und USB Schnittstellen (Menge <1000).
Müssen wir dafür eine CE-Prüfung und/oder Gefährdungsbeurteilung durchführen (lassen)?
Vielen Dank für eine Antwort.

H. Meyer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Meyer,

zu Kabeln gibt es sehr viele Normen, je nach Einsatzbereich und Frequenzbereich. Diese müssen recherchiert werden. Fallen die Kabel in den Anwendungsbereich der Normen und sind die Normen im Amtsblatt gelistet, ist die CE-Kennzeichnung erforderlich. Mit zur CE-Kennzeichnung gehören in der Regel die Durchführung einer Risikoanalyse mit diversen Prüfungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1249
gestellt von: Fabian Reinlein
am: 03.01.2017
Thema: CE Kennzeichnung Fälschung

Sehr geehrter Herr Preis,

ist es ausreichend die Norm z.B. EN 61326 auf dem CE- Zertifikat aufzuführen oder muss diese komplett angegeben werden (z.B. EN 61326-1:2013) ?

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Reinlein

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Reinlein,

für Produkte der Niederspannungsrichtlinie muss das Datum der angewandten Norm nicht angegeben werden. Der Stand der Norm muss zum Datum der Unterschrift der Konformitätserklärung passen, d.h. es ist stets die zum Datum des Inverkehrbringens gültige Normenfassung anzuwenden. Auf welchen Teil der Norm Sie sich beziehen, sollte allerdings angegeben werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1248
gestellt von: Roland Kniest
am: 03.01.2017
Thema: CE Kennzeichnung Fälschung

Hallo!
Gibt es in Deutschland eine Anlaufstelle für gefälschte CE-Kennzeichnung?
Geräte die in Deutschland hergestellt werden, aber ohne Konformitätserklärung, nicht geprüfte EG-Richtlinien.
Muss man den Hersteller anzeigen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kniest,

hierfür gibt es eine spezielle Internetplattform. Über www.icsms.de kann die zuständige Behörde ermittelt und informiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1247
gestellt von: Wolfgang Erkens, Ingolstadt
am: 23.12.2016
Thema: CE Kennzeichnung bei Importbaugruppen

Frage: ist ein CE Zeichen erforderlich, wenn Baugruppen und oder Bausätze zur Weiterbearbeitung importiert werden.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Erkens,

ja, bei vielen Bausätzen ist dies der Fall. Es kommt hierbei auf den Fertigstellungsgrad an, der mit dem Bausatz erreicht werden kann.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1246
gestellt von: Frank
am: 21.12.2016
Thema: Expositionsdauer bei Risikoeinschätzung

Hallo,

wir stellen Maschinen mit Handbedienung und teilweise offenen Arbeitsraum her. Dadurch resultiert nach meinem Verständnis eine hohe Expositionsdauer F2 beim regulären Betrieb der Maschine. Kommt jetzt noch eine Schadenseinschätzung von S2 hinzu ist es häufig sehr schwierig das notwendige PL zu realisieren.
In Ihrer Beispiel-Risikobeurteilung-Spaltmaschine haben Sie die Expositionsdauer mit F1 eingeschätzt. Wie passt das zur Lebensphase Betrieb, bei der ich mich unmittelbar und zu jeder Zeit an der Gefahrenquelle befinde.

Habe ich bisher die Bewertung der Expositionsdauer falsch interpretiert?

Danke

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frank,

bei der Beispiel-Risikobeurteilung Spaltmaschine basiert die Einschätzung zum Einen auf der aus der C-Norm-basierenden Anforderung nach PL= c für sicherheitsbezogene Teile, welche über S2, F1, P1 definiert werden kann, und und zum Anderen auf der Tatsache, dass diese Spaltmaschinen überweigend nur an wenigen Tagen im Jahr im privaten Umfeld genutzt werden, also insgesamt über eine Zeitspanne von mehreren Jahren gesehen eine Expositionsdauer "selten bis öfter" aufweisen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1245
gestellt von: anonym
am: 16.12.2016
Thema: Anlage / Gesamtheit von Maschinen

Frage: Unsere Anlage besteht aus mehreren Maschinen. Jede einzeln Maschine hat eine Bezeichnung und Typ. Braucht die Gesamtanlage auch eine Bezeichnung und Typ, bzw. ein CE-Schild, da ich in Safexpert nur die Schnittstellen der Gesamtanlage betrachte?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

wenn es sich um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt, ist dies erforderlich. Gesamtheiten von Maschinen sind hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, dass sicherheitsrelevante Verknüpfungen zwischen den einzelnen Maschinen bestehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1244
gestellt von: Oleg Patrusev, Köln
am: 14.12.2016
Thema: Gasflaschentauschautomat

Hallo Herr Preis,

wir haben einen Gasflaschentauschautomat entwickelt. Die Gasflaschen sind in einem freien Lager (zwei Seiten offen) aufgestellt, sodass kein Explosionsbereich auszuweisen ist.

Der Automat besteht aus mehreren Gleichstrommotoren und anderen Peripheriegeräten wie Thermodrucker, Barcodescanner etc. sodass potenzielle Zündquellen vorhanden sind.

Nach welcher Richtlinie müsste die CE-Kennzeichnug des Automaten erfolgen: ATEX- oder Maschinenrichtlinie?

Vielen Dank im Voraus!

Mfg OP

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Patrusev,

gegebenenfalls müssen beide Richtlinien angewandt werden. Die Anwendung der beiden einzelnen Richtlinien schließt die Anwendung weiterer Richtlinien nicht aus.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1243
gestellt von: Thomas Wagner, Jena
am: 14.12.2016
Thema: USB-Drucker

Frage: Die Maschinenrichtlinie schließt informationstechnische Geräte und gewöhnliche Büromaschinen vom Anwendungsbereich aus, soweit diese unter die Niederspannungsrichtlinie fallen.
Fällt ein USB Drucker, der zum Ausdruck von Daten an einen Rechner angeschlossen wird und dessen Spannungsversorgung über den USB-Port (5V) erfolgt, unter die Maschinenrichtlinie, da er ja nicht in den Spannungsbereiche der Niederspannungsrichtlinie fällt?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Wagner,

theoretisch wäre die Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie und RoHS-Richtlinie anzuwenden, wobei die Anwendung der Maschinenrichtlinie nicht sinnvoll ist. Die Normen für die Informationstechnischen Geräte, die der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet sind, kennen im Anwendungsbereich zum großen Teil die untere Spannungsrenze von 50 V nicht. Diese sollten daher angewandt werden und aufgrund der Anwendung der entsprechenden Normen passt das Produkt besser zur Niederspannungsrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1242
gestellt von: Ralph G.
am: 14.12.2016
Thema: Quasi-Hersteller

Hallo Herr Preis,

wir montieren auf unser Produkt einen zugekauften Antrieb. Für die neu entstandene unvollständige Maschine müssen wir eine Risikobeurteilung etc. durchführen. Dabei müssen wir nur unser Produkt und die Schnittstellen zum Antrieb beachten. Richtig?

Wenn wir allerdings unser Logo auf dem Antrieb anbringen und als Quasi-Hesteller gelten, müssen wir dann die Risikobeurteilung für das neue Produkt inklusive des kompletten Antriebs durchführen?

Mit freundlichen Grüßen

Ralph G.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr G.,

Ihre Annahmen sind richtig. Im Fall 2 können Sie gegebenenfalls teilweise auf Unterlagen, die Sie vom Hersteller des Antriebs erhalten, vertrauen bzw. verweisen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1241
gestellt von: Matthias Blaesi, Offenburg
am: 08.12.2016
Thema: Teilweise Erneuerung der Anlage / Alte Sicherheitsbauteile

Hallo,

wir liefern ein neues Anlagenteil. Bisher wurde der durch Sicherheitsbauteile abgesichert, welche nun nicht mehr der neuen MRL entsprechen. Dieses Anlagenteil, an dem auch die Sicherheitstechnik angebracht wird, wird nicht ersetzt. Muss dies auf den neuesten Stand gebracht werden? Wer trägt dafür das Risiko?

Danke für Eure Antworten.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Blaesi,

wenn es sich bei dem Umbau um eine wesentliche Veränderung handelt, muss die Sicherheit auf den aktuell gültigen Stand gebracht werden. Das Risiko im Sinne der Produkthaftung trägt derjenige, der den Umbau veranlasst und für die Sicherheit zuständig ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1240
gestellt von: David Voels, Schönfeld
am: 07.12.2016
Thema: CE-Zertifizierung

Hallo,

wollte mal fragen wo mann eine Konformitätserklärung fürs Boot bekommt, ich habe die CE-Nummer, aber die Erklärung ist nicht zu finden, bekomme das Boot nicht angemeldet Bj. 2002.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Voels,

die Konformitätserklärung kann beim Hersteller des Boots angefordert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1239
gestellt von: Alexander Hilgert, Bremen
am: 07.12.2016
Thema: CE-Kennzeichnung selbstgebaute Regalgestelle

Hallo,

wir wollen aus Metallprofilen (ITEM) mobile Gestelle für die Produktion herstellen. Hier soll Montagematerial bevorratet werden. Die Montage soll durch eigenes Personal erfolgen.
Wird hier eine CE Kennzeichnung gefordert oder reicht eine Gefährdungsbeurteilung, Montage-Nutzungsanleitung, Musterkontrolle und Traglastkennzeichnung aus?
Die Kontrolle des Mustergestells soll durch die eigene Technikabteilung erfolgen. Die Montage erfolgt durch eingewiesenes und beim Lieferanten geschultes Personal.
Vielen Dank im Voraus.

VG
A. Hilgert

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Hilgert,

die CE-Kennzeichnung muss und darf nicht angebracht werden, aber die Normen zu den Regalen sollten angewandt und deren Einhaltung dokumentiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1238
gestellt von: Jörg Sommerfeldt
am: 06.12.2016
Thema: CE-Kennzeichnung bei Versuchscontainer

Hallo,

wir haben seit ein paar Tagen einen Versuchscontainer auf dem Gelände, in dem Komponenten unter reproduzierbaren Bedingungen in Brand gesetzt werden (die Gefährdung bringen wir als Betreiber in den Container). Auf dem Container ist eine Lüftungsanlage (CE-Kennzeichnung vorhanden) installiert und im Container sind die jeweiligen Steuerungen untergebracht. Meine Frage ist nun, braucht dieser Container als Gesamtgebilde eine CE-Kennzeichnung und wenn ja, nach welcher Richtlinie?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Sommerfeldt,

eine CE-Kennzeichnung ist aus meiner Sicht nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1237
gestellt von: Tobias Schmitz, Erkrath
am: 28.11.2016
Thema: DIN EN 82079

Frage: Muss die DIN EN 82079-1 eineghalten werden um sein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, oder gilt diese nur als grobe Gestaltungsvorgabe?

Antwort von: Daniel A.

Hallo Herr Schmitz,

die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel A.

Antwort von: Roman Preis

Ergänzung: Die Umsetzung der Normen am Produkt ist freiwillig, jedoch legen die Normen das zu erreichende Sicherheitsniveau fest. Es wäre also zu prüfen, ob eine Abweichung von EN 82079-1 die Sicherheit des Produkts herab setzt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1236
gestellt von: Franz Klein, Villach
am: 26.11.2016
Thema: CE Kennzeichnung Anlage ohne Automatisierungssystem

Sehr geehrter Herr Preis

Zählt eine Anlage (Einheit aus Rohren, Behältern, Ventilen, Pumpen, Wärmetauschern, Sicherheitseinrichtungen...) als fertige Maschine, wenn das Automatisierungssystem/Software noch nicht implementiert wurde?

Das Automatisierungssystem beinhaltet die automatisch ablaufenden Funktionen, damit die Anlage für den vorgesehen Zweck eingesetzt werden kann (Bsp. Automatische Reinigung der Anlage, Funktionen zur Produktion eines Produktes...).

Im konkreten Fall wird die Anlage inklusive E-Montage von einem Hersteller an den Kunden geliefert. Das Automatisierungssystem wird wiederum von einem anderen Lieferanten, welcher vom Kunden beauftragt wurde, bereit gestellt. Der Erbauer der Anlage hat somit keine Kenntnisse zum Automationssystem.
Die Inbetriebnahme der automatisch ablaufenden Funktionen an der Anlage erfolgt ebenso ohne Einbindung des Erbauers der Anlage.

1.) Gilt eine derartige Anlage als fertige Maschine und kann somit das CE- Kennzeichen vom Erbauer der Anlage ausgestellt werden? Wenn nein, wie ist hier vorzugehen?
2.) Worauf muss in diesem Fall besonders Acht gegeben werden ?

Vielen Dank im Vorab für die Auskunft!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Klein,

in der Regel ist bei solchen Konstellationen der Betreiber der Anlage gleichzeitig der Hersteller und damit zur CE-Kennzeichnung verpflichtet. Der Hersteller kann hierbei auf die ihm von den Lieferanten gelieferten Unterlagen und Informationen zurückgreifen und die fehlenden Unterlagen selbst erstellen. Der Hersteller kann auch einzelne Lieferanten oder andere Personen bevollmächtigen, die CE-Kennzeichnung vorzunehmen. Inwieweit einzelne, in die Anlage eingebauten Produkte die CE-Kennzeichnung benötigen, hängt z.B. vom Fertigstellungsgrad der einzelnen Produkte ab. Teilweise kann die CE-Kennzeichnung der einzelnen Produkte auch nach der Fertigstellung der Anlage erfolgen, wenn geprüft wurde, ob die Einbindung in die Anlage (Automatisierung bzw. Steuerung) korrekt (im Sinne der Anforderungen an die Anlage) erfolgt ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1235
gestellt von: Mag. Manfred Anfang, MSC
am: 20.11.2016
Thema: CE MRL und Lebensmittelsicherheit

Sehr geehrter Herr Preis!

Danke, dass es möglich ist hier eine Frage zu stellen!
Es handelt sich um eine manuelle und handbetätigte Mechanik zum Falten von Teigscheiben zu Teigtaschen. Laut Recherche fällt diese Maschine nicht unter die Maschinenrichtlinie! Muss ich trotzdem das CE Kennzeichen abringen und beschreiben, dass die Maschine nicht unter die MRL-Richtlinie fällt?
Weiters kommt die Maschine mit Lebensmittel in Kontakt. Die Materialien wurden entsprechend ausgewählt und in der Konformitätserklärung für Umweltaspekte und Lebensmittelsicherheit beschrieben. Muss ich hierfür ein CE-Kennzeichen anbringen?

Danke für die Antwort und schöne Grüße

Manfred Anfang

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Anfang,

die CE-Kennzeichnung muss und darf nicht angebracht werden, aber die Normen zu den Hygieneaspekten sollten angewandt und deren Einhaltung dokumentiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1234
gestellt von: Bernd Körber
am: 17.11.2016
Thema: Anwendungsbereich von Richtlinien Konfomitätserklärung

Frage: Ich möchte für ein Produkt eine CE- Konformität erklären.
Es handelt sich um einen rein passiven Wandler für EMV- Test:
- kein Anschluss an Niederspannungsnetz
- keine interne Elektronik
- nur passiver mechanischer Aufbau mit 2 Anschlussbuchsen für Hochfrequenzsignal

Ich denke, es sind grundsätzlich folgende Richtlinien hier zu beachten:
1) EMV Richtlinie 2014/30/EU
2) Niederspannungsrichtlinine 2014/35/EU
3) RoHS Richtlinie 2011/65/EU

1) und 2) treffen wohl nicht zu. Liege ich damit richtig?
Wie wird in einem solchen Fall die Konformität erklärt?

3) trifft definitiv zu. Muss man dazu alle einzelen Stoffe aufführen oder reicht es, wenn man RoHS konforme Bauteile einsetzt und wenn ja, wie muss man das dann darstellen?

Vielen Dank im Vorraus.
MfG. B. Körber

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Körber,

ob die EMV- und Niederspannungsrichtlinie einzuhalten sind, kann ich so nicht beurteilen. Wenn die RoHS angewandt werden muss, gilt es, in der Konformitätserklärung unter anderem die angewandten Normen anzugeben. In den Normen gibt es Dokumentationsanforderungen, jedoch betrifft dies vor allem die interne Dokumentation, welche nicht an den Verwender gegeben werden muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1233
gestellt von: Joachim Hagenlocher, Massing
am: 16.11.2016
Thema: Gefahrenanalyse einsehen

Frage: Wenn ich eine Maschine kaufe, habe ich kein Recht gemäß MRL, die Gefahrenanalyse zu bekommen. Darf ich sie wenigstens einsehen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hagenlocher,

auch die Einsicht kann vom Hersteller verweigert werden. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Maschine nicht den Anforderungen genügt, kann über www.icsms.de die zuständige Behörde informiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1232
gestellt von: Hans-Christian Otto
am: 15.11.2016
Thema: Heizpatronen Spannungsprüfung

Frage: Wir verwenden in unseren Produkten Heizpatronen, die einzeln 60V/60W haben und immer zu 4. in Reihe an 230V geschaltet werden. Gibt es für Heizpatronen eine Norm? Es geht mir speziell um die Prüfungen, die wir an den zusammengeschalteten Patronen durchführen müssen. (Iso/Spannungsprüfung)

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Otto,

zu Heizpatronen gibt es Normen. Die Normen sind je nach Einsatzbereich der Heizungen unterschiedlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1231
gestellt von: Anders Volquardsen, Ludwigsburg
am: 09.11.2016
Thema: Identifikation relevanter Richtlinien / CE-Kennzeichnung Fahrzeugkomponenten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir, entwickeln ein elektrisches 48V Antriebssystem für Klasse L Fahrzeuge. In diese Fahrzeugklasse fallen u.a. Roller oder leichte Fahrzeuge wie z.B. der Renault Twizy. Zu den Systemkomponenten gehören u.a. eine Li-Ionen Batterie und ein externes Ladegerät.

Ein Use-Case ist folgender: Wir bieten dem Kunden an, die Batterie aus dem Fahrzeug zu entnehmen, um diese mit einem externen Ladegerät zu laden. Somit sind für die Batterie und das Ladegerät ein CE-Zeichen anzubringen.

Bezüglich der Identifikation CE relevanter Richtlinien und der CE-Kennzeichnung an Fahrzeugkomponenten sind noch ein paar Fragen offen:

1. Wo ist für mich ersichtlich welche Richtlinie ich für die Batterie und Ladegerät heranziehen muss? Aus den Richtlinien ist für mich kein Scope, wie z.B. bei einer Norm, ersichtlich. Muss ich hier einen technischen Dienst aufsuchen?

Folgende Richtlinien würden meiner Meinung nach in Frage kommen:
a. 2014/42/EG EMV
b. 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie
c. 96/57/EG Ökodesign
d. 2011/65/65 RoHS


2. Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es konform ist, wenn festverbaute Fahrzeugkomponenten mit einem CE-Kennzeichen versehen werden? M.E. sind alle Fahrzeugkomponenten durch die Typengenehmigung abgedeckt.

3. Zu guter Letzt interessiert mich, ob ein Lieferant aus dem Drittland verpflichtet ist, ein CE-Zeichen auf Fahrzeugkomponenten anzubringen? Können sonst Probleme bei der Einfuhr in Europa entstehen?

Ich hoffe ich habe meine Fragen an der richtigen Stelle platziert.

Herzlichen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Anders Volquardsen

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Volquardsen,

um Ihnen eine fundierte Antwort zu geben, müsste ich selbst umfangreichere Recherchen anstellen, was ich im Rahmen des Forums leider nicht leisten kann.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1230
gestellt von: Christian Böltl
am: 08.11.2016
Thema: Eingreifschutz Behälter

Guten Tag Herr Preis,

in einer chemischen Fertigung mit stark kontrolliertem Zugang alleinig von geschultem Personal werden Rührbehälter verwendet. Diese sind ca. 1,15 m hoch und ca. 1 m im Durchmesser. Mittig ist auf einer Traverse ein Rührmotor installiert, der am Boden Sediment aufrührt. Der Motor wird ausschließlich am Motor eingeschaltet - ein fremdschalten ist nicht möglich. Der Behälter wird mit 2 Halbdeckel abgedeckt. Meine Frage: Ist es möglich, die Behälter so durch geschultes Personal zu betreiben. Oder ist eine Eingreifschutz zwingend vorzusehen?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Böltl,

ein Eingreifschutz ist vorzusehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1229
gestellt von: Richard Huber, Erding
am: 08.11.2016
Thema: CE-Kennzeichnung Big Bags

Guten Tag,

wir heben demnächst mit einem Autokran Rollkies auf ein Wohnhaus. Das Material würden wir in Big Bags (weiße Kunststoffsäcke) füllen und diese dann hochkranen.
Jetzt hat der Chef bigbags im Internet gekauft, die keinen Zettel mit CE Kennzeichnung und Max. Last haben. Dürfen diese überhaupt mit dem Kran 30-50m hoch gehoben werden?
Vielen Dank für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen Richard Huber

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Huber,

ich gehe davon aus, dass diese Aktion im Rahmen des gewerbsmäßigen Umfelds durchgeführt wird. Die Big Bags dürfen dann nicht verwendet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1228
gestellt von: Jörg Scherible
am: 07.11.2016
Thema: Umlabeln von Pumpen

Guten Tag,

wir sind Pumpenhersteller und handeln zur Sortimentsergänzung mit Pumpen anderer Hersteller. Diese werden umgelabelt. Wir verhält sich das Umlabeln rechtlich in Bezug auf die ATEX-Zulassung des Produktes?

Mit freundlichem Gruß

Jörg Scherieble

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Scherible,

wenn Sie ein ATEX-Produkt unter Ihrem eigenen Namen oder Handelsmarke in Verkehr bringen, gelten für Sie die Pflichten des Herstellers.

Beste Grüße

Roman Preis

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Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1227
gestellt von: Burkhardt Draheim, Bestwig
am: 02.11.2016
Thema: Konformitätsbedarf für Tragetelle (ähnlich Gitterboxen), die für einen Krantransport vorgesehen sind

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bauen Transportgestelle für Gasflaschen. Diese Gestelle sind ähnlich einer Gitterbox aufgebaut. Nur unsere Gestelle sind allseitig umschlossen. Und unsere Gestelle sollen mit einem Kran transportiert werden.
Müssen wir für solche Gestelle eine Konformitätserklärung erstellen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Draheim,

die Gitterboxen sind meiner Einschätzung nach "Lastaufnahmemittel" im Sinne der Maschinenrichtlinie. Eine CE-Kennzeichnung und Ausstellen der Konformitätserklärung ist vorgeschrieben.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1226
gestellt von: Daniel Lange
am: 02.11.2016
Thema: CE Kennzeichnungspflicht für Markise

Hallo

Ich habe im April dieses Jahr eine Markise im eBay bei der Firma Weinert Wohninnovation gekauft.
Diese haben Mängel bei den Wandhaltern und Gelenkarmen.

Meine Fragen an Sie:

Müssen Markisen ein CE Zeichen besitzen ?
Unsere hat nämlich kein Zeichen.
Seit 2006 müssen doch alle nach DIN EN usw. ein CE besitzen oder lieg ich da falsch ?
Dürfen Markisen ohne CE noch verkauft werden ?
Kann ich hier die Firma unter Druck setzen ?

Vielen Dank!

Daniel Lange

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Lange,

Markisen im Sinne von EN 13561 müssen CE-gekennzeichnet sein. Unsichere Produkte können unter www.icsms.de den zuständigen Behörden gemeldet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1226
gestellt von: Ronja Büchel
am: 27.10.2016
Thema: Typenschild bei Maschinenumbau

Frage: Ich arbeite in einer Abteilung, in der Umbauten an Maschinen durchgeführt werden, nun kam die Frage auf, ob für jeden Umbau auch ein neues Typenschild an der Maschine angebracht werden muss.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Büchel,

wenn die Umbauten als wesentliche Veränderungen einzustufen sind, muss auch das Typschild der Maschine mit dem aktuellen Baujahr gekennzeichnet werden, bei dem der Umbauprozess abgeschlossen wurde.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1225
gestellt von: Tekgümüs Fatih, Senftenberg
am: 26.10.2016
Thema: CE-Kennzeichen für Verschleißmessstand

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des CE-Kennzeichens bei einem Verschleißmessstand.

Das Gerät ist komplett eine Eigenkonstruktion und hat keine CE-Konformen Einzelteile. Lediglich der Elektromotor besitzt die CE-Kennzeichnung. Nun ist die Frage, an welche Richtlinie wir uns halten müssen. Ein Messgerät ist es nicht. Jedoch wird in Artikel 1 Absatz 2 der Maschinenrichtlinie beschrieben, dass Maschinen die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien bestimmt sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen seien. Wir haben Prüfobjekte in der "Maschine" die sich drehen und an der wir dann den Verschleiß Messen. Aber die Messprozedur wird an der Waage gemacht und nicht am Gerät.

Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Tekgümüs Fatih

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Fatih,

Prüfstände dieser Art sind in der Regel als Maschinen anzusehen. Die Ausnahme für Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert wurden, gilt nur, wenn diese explizit zur vorübergehenden Verwendung gebaut wurden. Eine regelmäßige dauerhafte Verwendung gehört nicht hierzu.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1224
gestellt von: Stephan Ernst
am: 26.10.2016
Thema: Inverkehrbringen von Maschinen

Sehr geehrter Herr Preis,

nach MRL 2006/42/EG, Art.2h) bezeichnet der Ausdruck „Inverkehrbringen“ die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.
In der Regel werden Maschinen vom Hersteller an einen Händler verkauft (erstmalige Bereitstellung im Hinblick auf ihren Vertrieb), welcher diese wiederum an Kunden verkauft, wo sie in Betrieb genommen und benutzt werden (erstmalige Bereitstellung im Hinblick auf ihre Benutzung).
Wer ist hier nun als Inverkehrbringer anzusehen, der Hersteller oder der Händler?
Die Frage ist dahingehend bedeutsam, da der Zeitpunkt des Inverkehrbringens als maßgeblich für die Erklärung der Konformität gilt.
Falls der Händler als Inverkehrbringer angesehen wird, wäre es aus meiner Sicht denkbar, dass der Hersteller ihn beauftragt und bevollmächtigt, etwa zu prüfen, ob wichtige Schutzeinrichtungen korrekt an der Maschine angebracht sind, bevor das Inverkehrbringen durch die Übergabe Maschine mit Konformitätserklärung an den Kunden erfolgt.
Falls der Hersteller als Inverkehrbringer angesehen wird, so bleibt nur die Möglichkeit, die Konformität bei der Übergabe der Maschine an den Händler zu erklären und Montage und Inbetriebnahme (auch bzgl. Schutzeinrichtungen) in der Betriebsanleitung umfassend zu beschreiben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung hierzu!

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Ernst

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Ernst,

beide Wirtschaftsakteure können je nach "Vertragsbedingungen" und anderen Aspekten Inverkehrbringer sein. Der Blue Guide erläutert folgendermaßen: "Ein Produkt wird auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, wenn es erstmalig bereitgestellt wird. Dies erfolgt entweder durch einen Hersteller oder einen Einführer, die folglich die einzigen Wirtschaftsbeteiligten sind, die Produkte in Verkehr bringen. Stellt ein Hersteller oder Einführer ein Produkt einem Händler oder Endbenutzer erstmalig bereit, wird dies rechtlich stets als „Inverkehrbringen“ bezeichnet. Alle nachfolgenden Tätigkeiten, z. B. Weitergabe von Händler zu Händler oder von einem Händler an einen Endbenutzer, werden als Bereitstellung bezeichnet." Weitere Aspekte und Einzelheiten sowie Ausnahmen finden sich ebenfalls im Blue Guide.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1223
gestellt von: Pascal Dietermann
am: 25.10.2016
Thema: Forum CE-Kennzeichnung

Sehr geehrter Herr Preis,

ich verfolge dieses Forum jetzt schon sehr lange und bin sehr froh, eine Möglichkeit zu haben, mir fachmännischen Rat einzuholen und mich mit Gleichgesinnten zum Thema CE-Kennzeichnung auszutauschen.

Leider ist die Beantwortung der letzten Frage nun schon fast 3 Monate her. Daher meine Frage, wird dieses Forum im bisher bekannten Umfang weiter betrieben?

Würde mich über eine positive Antwort sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Dietermann

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Dietermann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. In letzter Zeit war es mir aus Kapazitätsgründen nicht möglich, Fragen zu beantworten. Das Thema steht jetzt aber weit oben auf der Prioritätenliste. In Kürze kommen wieder Antworten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1222
gestellt von: Bernd Manshausen
am: 23.10.2016
Thema: Konformitätserklärung und Risikobewertung

Frage: Interner Umbau eines Kraftspannfutters (CNC Drehmaschine) von dm 315mm auf dm 500mm. Sicherheitstür wurde nicht geändert. Bei einem Unfall wurde ein Werkstück herausgeschleudert und die Sicherheitstür hat der entstehenden Kraft nicht stand gehalten dabei kam es zu einem schweren Unfall. Meine Frage: Konformität u. Risikobewertung Kraftspannfutter und Stärke der Sicherheitstür.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Manshausen,

die Betriebsanleitung der Drehmaschine sollte die zu verwendenden Spannfutter benennen. Die durchzuführende Aufprallprüfung für trennende Schutzeinrichtungen an Drehmaschinen ist in der EN 23125 beschrieben.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1221
gestellt von: Johann Lohr, Sauerlach
am: 14.10.2016
Thema: Ersatzteilliste

Sehr geehrter Herr Preis,

mein Arbeitgeber liefert Maschinen in verschiedenste Länder der Welt und bisher wird auch die Ersatzteilstückliste in die jeweiligen Landessprachen übersetzt. Damit wir uns diesen Aufwand sparen können, hätten wir die Benennung der Einzelteile in Deutsch und Englisch in die Stücklisten aufgenommen und uns die Übersetzung in andere Sprachen gespart.

Zudem würden die einzelnen Baugruppen anschaulich und auch ohne Text verständlich dargestellt werden. Jetzt ist meine Frage, da eine anschauliche Darstellung der Baugruppen eine generelle Beschriftung nicht notwendig macht, laut Ihrer Antwort auf die Frage 141 ist überhaupt keine Benennung notwendig, somit wäre die eingetragene Benennung in Deutsch und Englisch nicht notwendig und nur ein Bonus von unserer Seite.

Ich frage deswegen, weil wir uns somit die Formatierung der Zeichnungen sparen würden und sie aus der Konstruktion direkt anhängen könnten.

Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!

Johann Lohr

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Lohr,

eine generelle Regelung hierzu gibt es nicht, es muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Benennung und Übersetzung erforderlich ist. Abhängig ist dies auch davon, ob die jeweiligen Teile Sicherheitsrelevanz haben.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1220
gestellt von: Jörg Aupperle
am: 13.10.2016
Thema: Maschienenkennzeichnung oder BA / Gewichtsangabe

Sehr geehrter Herr Preis,

wir haben in der Vergangenheit auf unserer Maschinenkennzeichnung immer eine Gesamtgewichtsangabe gemacht. Jedoch auf Grund der Größe und Komplexität unserer Fertigungslinien ist diese Angabe immer schwieriger zu bewerkstelligen.
Grundsätzlich muss doch keine Gewichtsangabe laut MRL auf dem Typenschild stattfinden. Und die MRL fordert in der BA nur bei fortlaufender Veränderung des Aufstellungsortes eine Angabe des Gewichts oder wenn beim Betreiben eine Hebevorrichtung verwendet werden muss. Unsere Maschine wird durch unser Fachpersonal demontiert und die Teile der Maschine durch einen Stapler jedoch nicht durch einen Hallenkran Transportiert. Der Aufbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge Macht es nun Sinn Angaben des Gesamtgewichts in der BA zu platzieren oder doch lieber Teilangaben der einzelnen Module die später verkettet zusammenhängen. Oder können sogar hier Angaben zum Gewicht entfallen.

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Aupperle,

die Maschinenrichtlinie fordert für gewöhnliche Maschinen keine Angabe des Gewichts auf der Maschine selbst. Es könnte allerdings in den Normen zu der Maschine eine Angabe gefordert sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1219
gestellt von: Matthias Langko
am: 09.10.2016
Thema: CE-Kennzeichnung bei Beistellung

Sehr geehrter Herr Preis,

wir haben für eine Maschine eine CE Kennzeichnung. Nun möchte der Kunde aus Kostengründen ein eigenes Teil beistellen. Welche Prüfung ist erforderlich, falls die beigestellt Komponente auch über eine CE Kennzeichen verfügt? Reicht dann die Schnittstellenkonformitätsbeurteilung oder muss, da bei der Maschine eine Komponente ausgewechselt wird, erneut auch die ganze Maschine beurteilt werden?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Langko,

es muss geprüft werden, ob die deklarierte bestimmungsgemäße Verwendung des beigestellten Teils zur Anwendung in Ihrer Maschine passt. Wenn Sicherheitsfunktionen verknüpft werden, ist entweder das Gesamte im Rahmen eines Konformitätsverfahrens zu betrachten und die CE-Kennzeichnung für die Gesamtheit vorzunehmen oder es ist die Komponente im Rahmen des Konformitätsverfahrens für die Maschine vorab mit zu betrachten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1218
gestellt von: Martin Pfister, Belimo Automation AG
am: 09.10.2016
Thema: EMV/RED - CE-Kennzeichnung

Frage: Warum haben Bezahlkarten mit NFC-Technologie (13.56 MHz SRD) nie eine CE-Kennzeichnung?
Andererseits existieren dafür Normen für Messmethode und Grenzwerte.
Betrifft zum Beispiel Maestro-Card oder Wiederaufladbare Tickets von Verkehrsbetrieben.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pfister,

da die Karten keine aktiven Bauteile enthalten, fallen sie nicht unter die EMV- oder Funkgeräterichtlinie. Die angesprochenen Normen sind vermutlich auch nicht diesen Richtlinien zugeordnet.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Martin Pfister

Besten Dank für die Antwort.

In der Zwischenzeit klärt der "Guide to Radio Equipment Directive 2014/53/EU Version of 19th May 2017" die Frage unter dem Aspekt der Funkgeräterichtlinie.
In Punkt 1.6.3.14 dieses Guides werden Kreditkarten als Beispiel angeführt die keine Funkgeräte im Sinne der RED Richtlinie sind. Die Begründung dafür ist jedoch in Pt. 1.6.1 gegeben wo nur "bewusst" (engl. intentionally) sendend- oder empfangende Geräte als Funkgeräte gelten können. Das heisst, dass NFC-TAGs also nie als Funkgeräte gem. RED gelten, weil sie erst auf äussere Anregung, mit der so aufgenommen Energie, kommunizieren.
Eine ähnliche Begründung aus Sicht der EMV-RL sehe ich noch nicht. Meines Erachten sind durchaus aktive Bauteile (z.B. Halbleiter) in einer Kreditkarte verbaut.

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Frage 1217
gestellt von: Katrin Roth
am: 06.10.2016
Thema: Lastaufnahmemittel und Sicherheitsmaßnahmen

Hallo Herr Preis,

eine Montagevorrichtung wiegt ca. 150 kg (Metallteil, kein Antrieb/Motor, keine Elektronik, keine beweglichen Teile).

Um sie besser an den Einsatzort transportieren zu können, sind an der Vorrichtung 4 Kranösen befestigt. An den Kranösen wird die Montagevorrichtung mit Seilen/Schlingen hochgehoben (nur die Vorrichtung selber). Die Kranösen besitzen CE und jede einzelne ist für 750kg ausgelegt.

Fällt die Montagevorrichtung trotzdem unter Lastaufnahmemittel, obwohl sie nur selber transportiert wird (ohne zusätzliche Last) und benötigt CE oder reicht CE bei den Kranösen?

Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten beachtet werden?

Viele Grüße
Katrin Roth

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Roth,

eine CE-Kennzeichnung ist nicht erforderlich/erlaubt. Die Montagevorrichtung sollte den allgemeinen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes standhalten, was bedeutet, dass die Konstruktion bezüglich der bestimmungsgemäßen Verwendung stabil genug sein muss, die Verwendung mit anderen Produkten zusammen nicht gefährlich sein darf, dass geeignete Kennzeichnungen und Instruktionen gegeben werden sollten, und so weiter.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1216
gestellt von: Helmut Feuerstein, Frankfurt
am: 04.10.2016
Thema: CE für Tennistrainingsgerät

Hallo, ich bin dabei ein Tennistrainingsgerät zu entwickeln. Ähnlich wie eine Rückschlagwand nur kleiner/mobil. Ich bin mir aber nicht sicher, ob man dafür überhaupt eine Konformitätserklärung benötigt. Also habe ich erst mal die „gefragt“, die bereits so etwas Ähnliches vertreiben. Keiner der angesprochenen Hersteller hat bisher eine Konformitätserklärung für sein Produkt. Angeblich gibt es keine Norm dafür. Hier im Forum habe ich bisher auch noch nichts passendes zum Thema "Sport" gefunden, bis auf einen Thread zum Thema Klimmzugstangen. Ich meine so etwas in der Art:

http://www.universal-sport.com/tennis/trainingsgeraete/ballwaende/smash-back-bungswand-typ-ii-e.html#horizontalTab1

http://www.air-tennis.com/

Dass diese Hersteller dieser angesprochenen Beispiele keine Konformitätserklärung haben heißt aber natürlich nicht, dass man keine Konformitätserklärung benötigt. Kann ja einfach auch nur Unwissenheit sein. Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, dass doch Normen greifen könnten. Das Produkt steht draußen und es könnte daher (zuviel) Lärm verursachen. Das könnte ggf. jemanden stören. Es könnte bei sehr viel Wind ggf. umkippen und jemanden verletzen. Es wird auch von Kindern benutzt.
Was meinen die Experten?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Feuerstein,

für das Gerät sollte eine gründliche Normenrecherche durchgeführt werden. Möglicherweise gibt es keine Norm für konkret dieses Gerät, jedoch vielleicht Normen für ähnliche Dinge. Dort werden Anforderungen bezüglich Umkippen usw. formuliert sein.
Die Normen sind vermutlich dem Produktsicherheitsgesetz und keiner besonderen Verordnung zugeordnet, das bedeutet, dass eine CE-Kennzeichnung nicht erforderlich/erlaubt ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1215
gestellt von: Jan Mathiesen, Flensburg
am: 02.10.2016
Thema: Erneuerung eine Steuerung bei einer bestehenden Maschine

Hallo,

Ich bin gerade dabei bei einen Linienvereiniger die Steuerung zu erneuern. Jetzt ist meine Frage muss ich ein neue Konformitätserklärung machen, obwohl die Anlage sich nicht verändert?

Vielen Dank im voraus

Gruß Jan

Antwort von: Roman Preis

Hallo Jan,

üblicherweise ist ein reiner Austausch einer Steuerung keine sog. wesentliche Veränderung, da die Sicherheitsfunktionen üblicherweise separat gesteuert werden. In diesem Fall muss die Konformität nicht neu erklärt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1214
gestellt von: Kathrin Thölke
am: 02.10.2016
Thema: EMV-Richtlinie

Hallo Herr Preis,

Muss ich bei der Bestellung eines Rührwerk-Aggregats, eines Messinstruments oder eines Pumpenaggregats explizit darauf hinweisen, dass das gelieferte Produkt entsprechend der EMV-Richtlinie sicher zu sein hat?

Oder kann ich die Berücksichtigung der EMV-Richtlinie als gegeben betrachten, da dem Pumpenhersteller bekannt ist, dass sein Produkt für den Einsatz im EWR bestimmt ist?

(Ähnlich die weiteren Fragestellungen, ob ein Pumpenhersteller unaufgefordert die Ökodesign-Richtlinie anwendet und ein Elektromotorenhersteller selbstverständlich verpflichtet ist, konform der RoHS-Richtlinie zu fertigen? Oder sind das spezielle RL, deren Anwendung ich als Kunde ggf. einfordern muss?)

Ich danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,

Kathrin Thölke

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Thölke,

der Lieferant hat seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Besteller diese in der Bestellung aufführt oder nicht.
Der Betreiber hat die Verpflichtung, eine Abnahme durchzuführen und in diesem Rahmen muss er prüfen, ob der Lieferant seine gesetzlichen Pflichten eingehalten hat. Dies trifft für alle einzuhaltenden Richtlinien zu.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1213
gestellt von: Tobias Stengel, Ubstadt-Weiher
am: 23.09.2016
Thema: CE-Kennzeichnung

Wenn eine CE-Konformitätsbestätigung für die Produkte existiert, müssen die Produkte selbst dann auch mit einem CE Symbol gekennzeichnet werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Stengel,

ja, es sei denn, es ist nicht genügend Platz auf dem Produkt vorhanden. In diesem Fall darf die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder der Benutzerinformation sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1212
gestellt von: Gudrun Fröhlich
am: 28.09.2016
Thema: Not-Halt

Hallo H. Preis,

in unserer Abteilung wird folgendes Thema intensiv diskutiert.
In der neuen NOT Halt Norm EN 13850:2015 wird unter 4.1.5.1 folgende Anforderung formuliert:
"Die Bestimmung des erforderlichen Perfomance Level (PL) oder Sicherheits- Integritätslevel (SIL) sollte den Zweck der Not-Halt-Funktion berücksichtigen, jedoch ist mindestens PLr c oder SIL 1 gefordert."
Bedeutet das nun, dass die Ausführung der Not-Halt Funktion auch in PL c ausgeführt werden muss, wenn die Risikobeurteilung für eine Gefährdung den PL b ergeben hat?
Über eine Stellungnahme ihrerseits würden wir uns sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
G. Fröhlich

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Fröhlich,

Ihre Annahme ist richtig. Lediglich wenn in einer C-Norm ein geringerer Performance-Level gefordert wäre, hätte diese Anforderung Vorrang.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1211
gestellt von: anonym
am: 23.09.2016
Thema: Not-Halt-Befehl quittieren

Guten Tag,

wir haben eine Biegemaschine gebaut, bei der ein Gefahrenbereich von einem Laserscanner überwacht wird.
Sollte sich eine Person während die Maschine ein Programm abfährt im Gefahrenbereich befinden, wird ein Not-Halt Befehl ausgelöst.
Diese Meldung muss vom Mitarbeiter nach Gefahrenbeseitigung quittiert werden.
Es wird ebenfalls ein Not-Halt Befehl ausgelöst wenn die Maschine stillsteht und der Bediener "versehentlich" den Überwachungsbereich betritt (z.B. wenn der Bediener Material ab- oder zuführt).
Die Meldung muss wieder quittiert werden. Hier wünscht sich der Bediener eine automatische Quittierung sobald der Gefahrenbereich verlassen wurde.
Ist das zulässig? Welche Normen muss ich beachten?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: anonym

Anforderungen an Not-Halt Befehlsgeräte sind in der DIN EN ISO 13850 definiert. Ggf. finden Sie hier die Antwort auf Ihre Frage.

Auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist zum Thema Not-Halt etwas erläutert.

Grüße

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Frage 1210
gestellt von: Steven Nießner
am: 20.09.2016
Thema: Einbauerklärung Angabe erfüllte Anforderungen aus Anhang I

Hallo,

unser Antriebssystem ist eine unvollständige Maschine. der Kunde will auch keine Angaben machen, was er in Zukunft daran alles anschließen möchte.
Nun will ich die Einbauerklärung erstellen und die erfüllten Anforderungen aus Anhang I angeben, hier habe ich ein Problem. Unsere unvollständige Maschine erfüllt, z.B. den Punkt "Bruchrisiko beim Betrieb", was der Kunde aber anbaut, weiß ich nicht, er macht es dann zu einer vollständigen Maschine. gebe ich nun an, das der Punkt "Bruchrisiko beim Betrieb" erfüllt ist, oder vom Kunden erfüllt werden muss? Wie gesagt, ich weiß nicht was er anbaut.

Danke

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

Sie können diesen Punkt als erfüllt angeben, Voraussetzung hierfür ist die Angabe in der Montageanleitung, welche Kräfte/Drehmomente übertragen werden können.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1209
gestellt von: Daniel A.
am: 22.09.2016
Thema: Armatur mit Antrieb + Nächträgliche Risikobeurteilung

Hallo Herr Preis,

ich habe mich durch diverse Seiten gesucht aber noch keine eindeutige Antwort gefunden ob es sich bei einem elektrisch/pneumatisch angetriebenen Kugelhahn um eine vollständige oder unvollständige Maschine handelt.

Des weiteren ist der besagte, angetriebene Kugelhahn seit längerem auf dem Markt.
Nachträglich durchgeführte Verfahren für vollständige/ unvollständige Maschinen sind, soweit ich gelesen habe, nicht Richtlinien konform. Muss bei der nachträglichen Erstellung der Dokumente etwas besonderes beachtet werden?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel A.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Daniel,

zwar ist es nicht richtig, für Produkte erst dann die Konformität zu bescheinigen, wenn sie bereits auf dem Markt sind, jedoch müssen andererseits Maßnahmen erfolgen, wenn - wie auch immer dies geschehen ist - Produkte auf dem Markt sind, die nicht CE-gekennzeichnet sind, obwohl sie es sein sollten.
Insofern ist eine nachträgliche CE-Kennzeichnung besser als gar keine.
Es sollte bei der Erstellung der Dokumente generell auf die Aktualität der einzuhaltenden Vorschriften geachtet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1208
gestellt von: Martin Raab
am: 19.09.2016
Thema: Typenschild und Baujahr

Sehr geehrtes Team,

darf man nach kompletter Wartung einer Maschine ein neues Typenschild mit neuem Baujahr anbringen? Gibt es eine Rechtssprechung, die dies erlaubt, wenn man z.B. über 50% der Teile wechselt. Es geht um eine Bearbeitungsmaschine im Druckgewerbe.


Herzlichen Dank, Martin Raab

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Raab,

ja, das ist möglich, da die Richtlinien dies nicht verbieten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1207
gestellt von: Flo
am: 19.09.2016
Thema: CE für Gerät mit 12 V-Netzteil

Hallo an alle,

wir beabsichtigen in Kürze ein Mischgerät zu verkaufen (weltweit) mit der man 2 Flüssigkeiten mischen kann. Im Gerät selbst (aus Alu) befinden sich 2 Pumpen, 3 LED Schalter und 2 selbst entwickelte Platinen (welche von einem Elektronikdienstleister bestückt werden). Das Gerät selbst funktioniert nur mit einem externen 12V Netzteil was von uns zugekauft wird.

Braucht unser Gerät nun ein CE?

Vielen Dank im voraus.

Grüße

Flo

Antwort von: Roman Preis

Hallo Flo,

ja, das Gerät benötigt die CE-Kennzeichnung. Die einzuhaltenden Richtlinien sind EMV und ggf. RoHS und Niederspannung.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Flo

Hallo Herr Preis,

vielen Dank für Ihre Antwort. EMV, RoHS und WEEE sind mir schon etwas klarer geworden. RoHS bestätigt mir der Leiterplattenbestücker. WEEE muss man anmelden. EMV wäre zu klären.

Aber das mit der Niederspannungsrichtlinie will nicht ganz in meinen Kopf.
Deute ich denn dann den Satz:

"Gegenstand und Geltungsbereich
Zweck dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen, die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts garantieren.
Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."

nicht richtig oder verstehe ihn nicht oder etwas falsch? Für mich würde das bedeuten das mein Gerät selbst nur mit 12V Gleichspannung betrieben wird also kein CE braucht. Das externe Netzteil selbst, das diese 12V über eine Buchse "in" mein Gerät bringt, hat ja ein CE Kennzeichen.

Grüße

Flo

Antwort von: Roman Preis

Hallo Flo,

der Anwendungsbereich der Richtlinien wird in manchen Fällen näher durch die Normen bestimmt. In manchen Normen, die der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet sind, ist der Anwendungsbereich etwas anders definiert. Dort geht es um Spannungen bis 1500 V. Keine Untergrenze.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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Frage 1206
gestellt von: Kuhn
am: 18.09.2016
Thema: CE Zeichen

Guten Tag,

würde gerne in naher Zukunft einen induktiven Miniohrstecker zum Verkauf oder zum Vermieten auf dem Markt zur Verfügung stellen.
Kurze Beschreibung: Ein Miniohrstecker fürs Ohr und eine induktionsschleife am Hals.

Da wäre meine Frage, ob ich für den Miniohrstecker ein CE Zeichen bräuchte?

Danke im voraus

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

ja, eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1206
gestellt von: Wolf Jens, Schweix
am: 15.09.2016
Thema: gebrauchte Maschine

Hallo, wir sind ein Sondermaschinenhersteller für Stanz, Präge und Übertragungsmaschinen. Wir habe im Lager eine Maschine stehen, die 2007 gebaut wurde. Jetzt würden wir sie gerne verkaufen, nach welchen Richtlinien (2007 oder 2016) soll die Maschine ausgeliefert werden?

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

wenn die Konformität jetzt erst hergestellt und erklärt wird, sollte dies nach den aktuellen Richtlinien Richtlinien und Normen geschehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1205
gestellt von: Vitus Thorwart, Nördlingen
am: 13.09.2016
Thema: CE-Erklärung bei Erweiterung

Frage: Wir haben vor 2 Jahren eine kpl. Maschine inkl. Steuerung an einen Kunden geliefert. In diese Maschine ist eine Teilmaschine mit eigener Steuerung integriert, die mit der übergeordneten Steuerung kommuniziert. Die übergeordnete Steuerung ist unter anderem auch für die Sicherheitstechnik zuständig.
Aus Taktzeitgründen (Halbierung der Taktzeit) soll die Maschine nun dupliziert werden. Das bedeutet, die Teilmaschine mit eigener Steuerung und ihren Funktionen wird in Reihe angehängt und in die bestehende übergeordnete Steuerung inkl. aller Sicherheitsfunktionen so eingebunden, dass quasi zwei baugleiche Maschinen nebeneinanderstehen, aber nur eine gemeinsame übergeordnete Steuerung besitzen. Da die Erweiterung in die vorhandenen Steuerung eingebunden wird, kann für diese Erweiterung keine CE-Erklärung ausgestellt werden (unvollständige Maschine).
Frage: Muß nun für die gesamte Maschine aufgrund der Verdoppelung jetzt eine neue CE-Erklärung ausgestellt werden? Risikobeurteilung ist identisch, quasi keine neuen Gefährdungen treten aufgrund der Erweiterung auf. Sie verdoppeln sich jedoch und sind jetzt einmal an der bestehenden Maschine und an der Erweiterung vorhanden. Sicherheitstechnik ist ebenfalls identisch ausgeführt.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Thorwart,

in der Regel sind Anlagenerweiterungen wesentliche Veränderungen. Bezüglich des unerwarteten Anlaufens, der Zugänglichkeit, der Einsehbarkeit usw. könnten sich sicherheitstechnisch Änderungen ergeben. Die Konformität sollte neu geprüft und erklärt werden, die Dokumentation (inkl. Betriebsanleitung) an den neuen Stand angepasst werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1204
gestellt von: Thomas Dieckhoff
am: 12.09.2016
Thema: Betriebsmittel

Hallo Zusammen,

ich werde eine Hydraulikpresse 50 t, die von Hand betrieben wird, konstruieren. Die Presse wird in der Produktion verwendet werden.
Da es sich um ein Betriebsmittel handelt, bin ich mir unsicher, ob die Presse nach der Richtlinie ausgelegt werden muss oder ob eine andere Richtlinie greift.

Danke Für die Antwort

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Dieckhoff,

auch Betriebsmittel unterliegen der Maschinenrichtlinie. Es gibt für Betriebsmittel keine Ausnahme bei der CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1203
gestellt von: Georg Scherbel
am: 09.09.2016
Thema: Antriebsstrang unvollständige Maschine?

Sehr geehrter Herr Preis

Bei einer Sanierung einer Anlage wird neben Anstrich, mechanischen Teilen auch ein Antriebsstrang (gleiche Leistung andere Technologie) getauscht.
Muss der Antriebsstrang wie eine Unvollständige Maschine nach Maschinenrichtlinie behandelt werden?

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Scherbel,


dies ist nicht unbedingt erforderlich. Wenn es sich um eine wesentliche Veränderung handelt, muss die Konformität der Anlage neu geprüft und erklärt werden. Ob der Antriebsstrang dabei eine Einbauerklärung erhalten hat, ist zweitrangig. Wenn der Antriebsstrang von einem externen Lieferanten geliefert wird, sollte auch eine Einbauerklärung geliefert werden. Dies hilft, die Konformität für die Anlage neu zu bescheinigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1202
gestellt von: JUNG, SIEGER, Bietigheim
am: 09.09.2016
Thema: CE Kennzeichnung bei Steckvorrichtungen und elektrischem Sicherungsmaterial

Frage: Ist es richtig, dass bei elektrischen Haushaltssteckern sowie bei elektrischen Sicherungen z.B. D II E 27 auf den Artikeln selbst kein CE angebracht werden muss und auch keine Kennzeichenpflicht besteht?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Jung,

Haushaltssteckvorrichtungen sind von der CE-Kennzeichnung ausgenommen, aber Sicherungen nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1202
gestellt von: Andreas Fischer, Schweiz
am: 03.09.2016
Thema: Fragen zu CE Zertifizierungen

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe ein paar fragen vielleicht können Sie mir ja helfen.

Zu meiner Person. Ich bin neu Selbständig, vorher gelernter Elektro-Monteur, Tele-Kommunikations Monteur IP,Tel,PC und TV, Störungsdienst sowie gelernter Fernmelde-Spezialist.

Ich Entwickle ein Produkt: MINI Gewächshaus mit Schaltschrank, Steuerungs-Einheit mit Lüfter, Timer-Steuerungen und Temp/Feuchte Sensoren und Anzeigegeräten welches aus Einzelkomponenten mit CE Zertifizierungen aus China besteht. Die Zertifizierungs Papiere bekomme ich von den Herstellern, soweit gut. Alle Produkte die ich verbaue haben CE, bis auf eines.. (Text ganz am Schluss)

Damit darf ich ja die CE Zertifizierung der Komponenten von den Herstellern übernehmen oder muss die CE von mir neu angefertigt werden?
Diese CE dürfte ich ja selber erstellen? Stichproben im Betrieb, Endprüfung, Normen-Einhaltung, Dokumentationen der abläufe. Momentan sind wir noch ein einmann oder zweimann betrieb (Neugründung). Ich habe gelesen, dass bei Produkten mit wenig gefahren Potenzial die Prüfung Ich selber, als Betrieb durchführen darf?

Das System läuft auf 220Volt 10A wechselstrom (mehrere Timer) Und Lüftersteuerung 12V gleichstrom, diverse Anzeigen mit 12Volt gleichstrom max 1A.
Die Steuerungseinheit (Schaltkasten) hat also 2 Stromanschlüsse.

Ein Produkt (Temp Anzeige) hat keine CE Zertifizierung. läuft aber nur mit 12V gleichstrom, somit ja keine CE pflicht für die Niederspannungsrichtlinie.. unter 75Volt bei Gleichstrom? Muss ich aber eine EMV Prüfung machen lassen für dieses Bauteil? oder kann ich mir diese auch ersparen ?

Darf ich am schluss am Schaltkasten ein CE anbringen auf meinem geräte aufkleber?

Danke für jede Hilfe und Tipps.
Besten Dank
A.Fischer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Fischer,

auch für 12-V-Geräte gibt es Anforderungen, die erfüllt werden müssen, insbesondere wegen der Brandgefahr. Es muss eine Normenrecherche durchgeführt werden und geprüft werden, inwieweit die bestehenden Anforderungen bereits von den Lieferanten erfüllt worden sind.

Auf Basis dieser Recherche und anschließender Erstellung der Dokumentation kann die CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1201
gestellt von: anonym
am: 01.09.2016
Thema: Geforderte Richtlinie für Gartenpumpen

Guten Tag,

wir vertreiben Garten- und Teichpumpen für den privaten Gebrauch, welche wir aus dem asiatischen Raum importieren.
Bisher wurden die EU-Konformitätserklärungen nach der Niederspannungsrichtlinie erstellt. Nun habe ich mitbekommen, dasss inzwischen für den Bereich Garten- und Teichpumpen die Maschinenrichtlinie anzuwenden ist. Bei Gesprächen mit Mitbewerbern und Kollegen stellte sich eine allgemeine Unsicherheit heraus.

Wie sollen wir hier zukünftig vorgehen?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

meiner Einschätzung nach ist nach wie vor die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie anzuwenden. Die Norm für die Gartenpumpen, EN 60335-2-41, ist der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet.

Beste Grüße

Roman Preis

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