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Frage 1350
gestellt von: Herr/Frau Dohr
am: 09.07.2017
Thema: CE und RoHS
Hallo,
w ir importieren Verbindungskabel für Audio / Video Endgeräten
(z.B. Cinchkabel, Scartkabel, HDMI-Kabel) Diese fallen alle unter
die RoHS Richtlinie. Müssen die darum auch mit CE gekennzeichnet
werden? Wenn ja dann wie soll die Kennzeichnung erfolgen wenn auf
den Kabeln kein Platz zur Anbringung vorhanden ist und diese lose
an unsere Großhändler verkauft werden?
MfG
Dohr
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr/Frau Dohr,
wenn auf dem Produkt selbst kein Platz ist,
kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder Benutzerinformation
angebracht werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1349
gestellt von: Markus, Frankfurt am Main
am: 09.07.2017
Thema: CE Kennzeichnung
Frage: Ich möchte
gern eine prinzipielle Frage stellen. Gibt es eine Möglichkeit
Qualitätsgeräte zum privaten oder geschäftlichen
Gebrauch anzufertigen oder aus nicht CE Arealen lokal zu nutzen
?
Es wurde mal gemunkelt, dass Leute, die keine
Angst vor Strom haben, evtl. damit sogar etwas anfangen können,
oder damit arbeiten, immernoch 1-12 Volt Geräte mit CE Netzteil
bauen können, weil das nicht EMV Richtlinien spezifisch ist
? Evtl. als CE Modularer Aufbau phne Komplett CE ?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Markus,
der geschäftliche Gebrauch von nicht-ce-gekennzeichneten
Geräten ist in Deutschland (Europa) nicht erlaubt.
Auch wenn die Geräte nur mit 1 - 12 V Spannung versorgt werden,
ist die CE-Kennzeichnung in vielen Fällen aufgrund der EMV-
und RoHS-Richtlinie erforderlich.
Es kann in vielen Fällen auf die CE-Kennzeichnung von Systemen
verzichtet werden, wenn die einzelnen Komponenten des Systems die
CE-Kennzeichnung besitzen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1348
gestellt von: Jutta Behringer
am: 07.07.2017
Thema: Konfirmitätserklärung mechanische Unterstellböcke
Hallo zusammen,
muss ein Hersteller für mechanische
Unterstellböcke
eine CE Konfirmitätserklärung zur Verfügung stellen?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Behringer,
nein, dies ist nicht erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar von: Steven Nießner
Also gilt so ein Unterstellbock für
z.B. Lastaufnahmemittel Ihrer Meinung nach nicht zu Sicherheitsbauteilen,
die vor Umfallen schützen?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
richtig.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: anonym
Natürlich CE bewertung und Zeichen weil
ganz klar in Maschinenrichtlinie.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang 5, Nr. 15. Schutzaufbau gegen
herabfallende Gegenstände (FOPS).
Unterstellböcke verhindern Herabfallen von Gegenständen.
Also natürlich CE Zeichen.
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Frage 1347
gestellt von: M. Adam
am: 04.07.2017
Thema: Elektromotor - CE-Zeichen anbringen oder nicht?
Frage: Für
einen Elektromotor (Spannung <75V DC) sind meiner Auffassung
nach folgende Richtlinien zu betrachten:
- Maschinenrichtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- EMV-Richtlinie
- RoHS-Richtlinie
Nach Maschinenrichtlinie ist der Elektromotor
eine unvollständige Maschine, für die in der Regel eine
Einbauerklärung ausgestellt wird.
==> Keine CE-Kennzeichnung
Die Niederspannungsrichtlinie wäre aufgrund
der Betriebsspannung von <75V DC nicht zutreffend ==> Keine
CE-Kennzeichnung
Die EMV-Richtlinie wäre auch nicht zutreffend,
wenn der Elektromotor nicht frei erhältlich ist, sondern nur
an Fachleute zum Verbauen in anderen Geräten vorgesehen ist.
==> Keine CE-Kennzeichnung
Die RoHS-Richtlinie ist anzuwenden und gemäß
dieser ist eine Konformitätserklärung sowie eine CE-Kennzeichnung
vorgesehen.
Wie ist im Falle des Elektromotors nun zu
verfahren?
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung hinsichtlich
RoHS-Richtlinie sowie Einbauerklärung gem. Maschinenrichtlinie?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
M. Adam
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Adam,
bei solch komplexen Einstufungen hilft in
der Regel der Blick in die Normenlisten und Normen. Die wohl passendsten
Normen für die Elektromotoren sind die Normen der Normenreihe
EN 60034 Drehende elektrische Maschinen. Diese Normen sind der Niederspannungsrichtlinie
zugeordnet und daher sollte die Niederspannungrichtlinie angewandt
werden.
Die EMV-Richtlinie ist ebenfalls einzuhalten, die von Ihnen genannte
Ausnahme ist mir unbekannt.
Die RoHS-Richtlinie ist, wie Sie richtig festgestellt haben, ebenfalls
einzuhalten.
Daher sollte der Motor eine Konformitätserklärung nach
Niederspannungs- EMV- und RoHS-Richtlinie erhalten.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar von: M. Adam
Sehr geehrter Herr Preis,
Danke für Ihre Einschätzung.
Die genannte Einschränkung bei der EMV-Richtlinie
geht nach meiner Einschätzung direkt aus Artikel 2 und 3 hervor.
" Diese Richtlinie gilt für Betriebsmittel
gemäß der Begriffsbestimmung
in Artikel 3"
„Betriebsmittel“: ein Gerät
oder eine ortsfeste Anlage;
...„Gerät“: ein fertiger
Apparat oder eine als Funktionseinheit
auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate,
der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische
Störungen verursachen kann oder dessen bzw.
deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt
werden kann;
Ebenso kann ich nicht den Geltungsbereich
der Niederspannungsrichtlinie erkennen:
"Diese Richtlinie gilt für elektrische
Betriebsmittel zur Verwendung
bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für
Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom
mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II
aufgeführt sind."
Woraus leiten Sie hierbei die Anwendbarkeit
her?
Wenn wir diese beiden Richtlinien außen
vorlassen, wäre immer noch die Frage zu klären, ob ein
CE-Zeichen nach RoHS-Richtlinie aufgebracht werden muss oder aufgrund
der Maschinenrichtlinie (unvollständige Maschine) nicht aufgebracht
werden darf.
Hätten Sie hierfür noch eine Empfehlung?
Mit freundlichem Gruß,
M. Adam
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Adam,
auch wenn der Elektromotor zunächst
beispielsweise von einem Maschinenhersteller verwendet wird, um
diesen in seine Maschine einzubauen, ist der Motor letztlich sicherlich
für einen Endnutzer bestimmt, den Betreiber der Maschine.
Auch die EMV-Anforderungen werden von der
EN 60034-1, die der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet ist, erfasst:
"Die in diesem Abschnitt beschriebenen EMV-Anforderungen beziehen
sich auf drehende elektrische Maschinen, deren Bemessungsspannungen
1 000 V bei Wechselspannung oder 1 500 V bei Gleichspannung
nicht überschreiten und die für einen Betrieb und eine
Benutzung im Wohnbereich, im Geschäfts- und Gewerbebereich
sowie in Industrieanlagen vorgesehen sind."
Daher liegt meine Empfehlung nach wie vor
bei einer Konformitätserklärung nach Niederspannungs-
EMV- und RoHS-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1346
gestellt von: Uwe Hinrichsen, Wunstorf
am: 27.06.2017
Thema: Begriffserklärungen
Hallo,
es geht um eine Roboteranlage mit mehreren einzelnen Komponenten
(eigenständige Stationen) könnte mir jemand Angaben zu
folgenden Begriffen genauer erklären:
1.)Die Fabrikatsangabe gibt was genau an?
2.)Serien-Nr.:einer Anlage
3.)Jede Maschine/Anlage bekommt seine eigene Serien-Nr?, auch wenn
sie 2 oder mehrfach gebaut wurde ?
3.) Serien-/ Typenbezeichnung beinhaltet was ?
4.) Wie definiert man eine Anlage und wie eine Maschine, was ist
der Unterschied?
Über kurze Erklärungen wäre ich sehr dankbar
Uwe Hinrichsen
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Hinrichsen,
1.: Die Fabrikatsangabe ist die Herstellerbezeichnung
2.: Serien-Nummer ist irgend eine Identifikationsnummer anhand derer
eindeutig die Technischen Unterlagen der Anlage zugeordnet werden
können.
3.: Richti
3.: Siehe 2.
4.: Anlagen sind nach Definition der Maschinenrichtlinie Gesamtheiten,
die aus mehreren Maschinen oder unvollständigen Maschinen oder
einer Mischung daraus, zusammengefügt sind. Typischerweise
sind diese funktional, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch
miteinander verbunden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1345
gestellt von: Frank Pannwitz, Lage
am: 22.06.2017
Thema: Falsche Angabe in Konformitätserklärung
Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben in einer Konformitätserklärung bei zwei DGUV-Regeln
veraltete Nummer angegeben. Wie geht man damit um?
Eine neue Erklärung ausstellen? Einen Nachtrag zur Erklärung
oder gar nichts?
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG
F.P.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Pannwitz,
zunächst stellt sich mir die Frage,
warum Sie DGUV-Regeln in Konformitätserklärungen angeben.
Es sollten dort Normen angegeben werden und nur, wenn keine Normen
für den entsprechenden Produktbereich existieren, sollten DGUV-Regeln
angegeben werden.
Insofern sollte eine Normenrecherche und Korrektur der Konformitätserklärungen
stattfinden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1344
gestellt von: Karl-Heinz Bauer, Klein-Winternheim
am: 20.06.2017
Thema: Gerät mit UL in einer Maschine für die EU
Hallo,
wir haben einen Roboter-Controller der eine
UL-Zulassung aber keine CE hat.
Das Gerät entspricht nicht dem EMV Standard. Entstörfilter
fehlt. Können wir das Gerät trotzdem verbauen wenn wir
einen Entstöfilter davor schalten, oder ist es grundsätzlich
unzulässig eine Gerät ohne CE zu verbauen. Die allgemeinen
Sicheheitsstandards werden erfüllt, ebenso hat der Roboter-Manipulator
CE.
Danke für eine Antwort
mit freundlichem Gruß
K.-H. Bauer
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Bauer,
wenn Sie die CE-Anforderungen nachträglich
erfüllen, ist ein Einbau möglich. Formell müssen
Sie dann für die Gesamtheit die CE-Kennzeichnung durchführen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1343
gestellt von: Tim Hamst, Mönchengladbach
am: 20.06.2017
Thema: CE Kennzeichnung
Hallo,
wir fertigen Gehäuseserien, die ausschließlich
mit Bedienelementen bestückt und verkabelt sind. Die Anschlussstecker
sind immer unterschiedlich (Rundsteckverbinder etc.). Nun zu meiner
Frage:
Ist für ein Gehäuse, das ein NOT-Halt Element enthält,
eine CE Kennzeichnung erforderlich?
Vielen Dank schonmal im voraus!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hamst,
sofern keine Spannungen im Bereich 50 bis
1000 Volt (AC) Verwendung finden, ist die CE-Kennzeichnung nicht
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar von: Steven Nießner
Frage: und was ist mit Maschinenrichtlinie
Artikel 1 (1) c)?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
da es nur um das Gehäuse und nicht um den Not-Halt-Taster geht:
Nein.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1342
gestellt von: anonym
am: 18.06.2017
Thema: CE Zeichen Konformitätserklärung
Frage: Ich hatte die Absicht einen Micro
Needling Pen für mein Gewerbe zu erwerben. Dieser hatte kein
CE Zeichen und auch keine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache.
Auf Nachfrage wurde mir ein CE Aufkleber übersandt und eine
Certification of Conformity einer chinesischen Firma. Bezug genommen
wird in dieser Bescheinigung auf die EU Medical Devices Directive
-93/42/EEC. Der deutsche Verkäufer welcher das alleinige Vertriebsrecht
hat meint das reicht aus und gibt an, dass es kein Medizinprodukt
ist, sondern ein kosmetisches Gerät. Ist es richtig, dass man
keine EU Konformitätserklärung in deutscher Sprache braucht
? Nur so kann ich das Gerät doch rechtssicher einsetzen. Ich
habe vom Erwerb Abstand genommen.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
wenn das Gerät kein Medizinprodukt ist,
darf auch keine Konformitätserklärung nach der Mediziprodukte-Richtline
ausgestellt werden. Das Gerät fällt dann aber unter die
EMV- und RoHs-Richtlinie. In allen Fällen, auch wenn das Gerät
ein Mediziprodukt ist, muss eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung
geliefert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1341
gestellt von: Pamela Anglada, Neustadt Weinstraße
am: 14.06.2017
Thema: CE Typenschild
Frage: Kann man von, z.B. einer Pumpe, das
Typenschild (CE Kennzeichnung inklusive) umtauschen für eins
mit unserem Firmenlogo?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Pamela,
durch das Umtauschen des Typschilds
können Markenrechte verletzt werden, daher sollte dies nur
in Abstimmung mit dem Hersteller erfolgen.
Aus Sicht der Produktsicherheit ist das Umtauschen möglich,
allerdings wird dann derjenige, der sich als Hersteller auf dem
Typschild ausgibt, tatsächlich zum Hersteller und muss die
entsprechenden Unterlagen auf seinen Namen anpassen und für
die Behörden bereithalten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1340
gestellt von: RWA, Linz
am: 14.06.2017
Thema: CE Konformitätserklärung für Nadeldrucker
Farbband
Frage: Ein Kunde verlangt eine CE-Erklärung
für ein Farbband für einen Nadeldrucker, worauf der Hersteller
sagt, dass man hierfür keine braucht, da es eine "passive
Komponente" ist.
Was genau heißt das und warum braucht man dafür diese
CE Erklärung nicht?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die EMV-Richtlinie bzw. deren Leitfaden
unterscheidet zwischen EMV-passiven und EMV-aktiven Komponenten.
Passive Komponenten können keine elektromagnetischen Störungen
verursachen und benötigen daher keine CE-Kennzeichnung nach
der EMV-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1339
gestellt von: Birgit Grahl
am: 13.06.2017
Thema: CE-Prüfung für Baugruppe
Hallo Herr Preis,
wir verkaufen Anschlußkästen mit
verschiedenen Komponenten.
Verbaut sind darin z. B. eine Steckdose, FI-Schalter, PoE-Switch
für Netzwerk-Anschluß und einen Blitzschutz.
Verkabelt ist das mit Wago-Klemmen auf eine Hutschiene.
Sind für diese Anschlußkästen eine CE-Prüfung
mit entsprechenden Test-Reports nötig?
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Grahl
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Grahl,
ja, dies ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1338
gestellt von: Roland Harter, Offenburg
am: 12.06.2017
Thema: unvollständige Maschine / Risikobeurteiung bei Lieferung
eines Komponenten-Kits incl. Steuerung?
Hallo Herr Preis,
ich will ein Kit aus Komponenten anbieten (Motor, Elektromechanischer
Zylinder, Sensor, Regler, Steuerung+Steuerprogramm, Kabel), mit
welchem z.B. Füge-Applikationen realisiert werden können.
Das Kit erhält eine übergeordnete Artikelnummer. Dabei
stellen sich folgende Fragen:
1.) Ist dieses Kit als unvollständige Maschine anzusehen oder
einfach nur als eine Lieferung von Komponenten auf einer Palette,
die dann nicht unter die MRL fällt?
2.) Muss für das Kit eine Risikobeurteilung erfolgen?
3.) Wenn ja, wie weit soll sie gehen? Bis zur Anlieferung der Palette
beim Kunden? Bis zum Einbau in eine Maschine (die wir nicht kennen)?
Bis zur Benutzung in der finalen Maschine?
Für eine baldige Antwort im Voraus herzlichen
Dank!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Harter,
auch Bausätze unterliegen der
Maschinenrichtlinie. Inwieweit der Bausatz eine unvollständige
Maschine oder vollständige Maschine ist, hängt von verschiedenen
Faktoren ab und kann anhand Ihrer Beschreibung nicht ohne weiteres
beurteilt werden.
Eine Risikobeurteilung muss in jedem Fall erstellt werden. Sie muss
alle Aspekte der Anforderungen an den Bausatz umfassen. Üblicherweise
muss sie auch die Benutzung der Maschine berücksichtigen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1337
gestellt von: Michael Schilling
am: 09.06.2017
Thema: mechanische Betriebsmittel
Sehr geehrte
Damen und Herren,
für elektrische Betriebsmittel gilt
die Niederspannungsrichtlinie. Zu mechanischen Betriebsmitteln finde
ich im Netz keine Informationen.
Daher folgende Fragen:
Kann man davon ausgehen, dass durch die Maschinenrichtlinie alle
mechanischen Betriebsmittel abgedeckt sind?
Gibt es eine Abgrenzung von einem mechanischen Betriebsmittel zu
der in der Richtlinie genannten Definition einer Maschine.
Gibt es Richtlinien für mechanische Betriebsmittel, die eingehalten
werden müssen neben der Maschinenrichtlinie.
Die Infos die ich bisher von verschiedenen Stellen bekommen habe
sind zum Teil etwas wiedersprüchlich.
Für die Beantwortung dieser Fragen wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schilling
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schilling,
im Bereich der mechanischen Betriebsmittel
unterscheidet man unter anderem zwischen Komponenten, Werkzeugen,
unvollständigen Maschinen und Maschinen. Die Grenzen bei den
Begrifflichkeiten sind teilweise fließend und Ermessenssache.
Komponenten und Werkzeuge unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie.
Unvollständige Maschinen und Maschinen sind der Maschinenrichtlinie
zugeordnet. Wenn die mechanischen Betriebsmittel vom Betreiber als
Arbeitsmittel eingesetzt werden, ist in jedem Fall die Betriebssicherheitsverordnung
einzuhalten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1336
gestellt von: Leo
am: 08.06.2017
Thema: ohne CE-Zeichen ins Flugzeug?
Frage: Darf man Technik die nicht mit einem
CE-Zeichen geprüft wurde mit ins Flugzeug nehmen? Ich habe
mir ein Laptop aus China importiert und er besitzt natürlich
kein CE-Zeichen, und ich will ihn mit ins Flugzeug nehmen, ist bloß
die Frage, darf ich das?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Leo,
an der Grenze in Deutschland kann es
hierbei Probleme geben. Als Importeur sind Sie verpflichtet, die
CE-Kennzeichnung des importierten Produkts sicherzustellen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1335
gestellt von: Mazrekai
am: 08.06.2017
Thema: Mietmaschinen für EU-Ausland Dokumentation Sprache
Hallo,
wir vermieten oft unsere Pilotmaschinen für
Versuchszwecke, zur Ermittlung der Auslegungsparameter einer zu
bestellenden Maschine oder auch nur rein zu Testversuchen.
Wenn wir jetzt nach Frankreich unsere Maschine
vermieten für 1-3 Monate, müssen wir dann zwingend eine
Dokumentation auf Französisch bereitstellen? Sind wir rechtlich
wie bei der MRL an die EU-Amtssprachen gebunden?
Bisher geben wir immer die Dokumentation
auf Englisch mit. Der Kunde bestätigt uns schriftlich, dass
diese Dokumentation auf Englisch für ihn verständlich
und ausreichend ist.
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr/Frau Mazrekai,
wenn Maschinen vorübergehend zu Versuchszwecken
in Laboratorien betrieben werden, muss die Maschinenrichtlinie mit
all ihren Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Hiermit
ist auch die Sprachenregelung der Maschinenrichtlinie nicht zwingend
einzuhalten. Es könnte allerdings länderspezifische Regelungen
für Produkte, die nicht über die CE-Richtlinien geregelt
sind, geben. Leider kann ich Ihnen diesbezüglich keine fundierten
Informationen liefern.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1334
gestellt von: Peter Horneber
am: 08.06.2017
Thema: passives Lastaufnahmemittel (Traverse)
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir wurden von unserem Kunden beauftragt,
nach seinen konstruktionsvorgaben und Zeichnungen, ein Lastaufnahmemittel
(Traverse) herzustellen. Der Kunde bringt diese Traverse auch in
den Verkehr.
Die Herstellung erfolgt wiederum von einem Subunternehmen unter
unserer Anleitung.
Frage dazu: Benötigt diese Traverse
gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine CE- Kennzeichnung?
Welche Erklärungen werden sonst noch benötigt?
Wer muss diese CE- Kennzeichnung und Erklärungen ausstellen?
Kunde? Lieferant? Hersteller?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Horneber,
eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Es
muss eine Risikobeurteilung sowie eine geeignete Benutzerinformation
und Konformitätserklärung erstellt werden.
Derjenige, der sich auf der Traverse als Hersteller ausgibt (Typschild
oder Hersteller-Kennzeichnung) ist für die Durchführung
des Konformitätsverfahrens verantwortlich. Er kann das Konformitätsverfahren
oder Teile davon selbst durchführen oder das gesamte Verfahren
oder Teile davon durchführen lassen. Befugt sind alle natürliche
und juristische Personen.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Thomas Simon
Hallo,
benötigt man auch eine CE-Kennzeichnung,
wenn die Traverse nicht in den Verkehr gebracht wird? Gibt es da
einen Unterschied? Wenn ja, welchen?
Vielen Dank für eine Antwort
Gruß T. Simon
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Simon,
bei Maschinenprodukten (Lastaufnahmemittel
= Maschinenprodukt) handelt es sich auch um ein Inverkehrbringen,
wenn das Produkt beispielsweise als Betriebsmittel für die
eigene Produktion hergestellt/verwendet wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1333
gestellt von: Hylewicz, CNC-STEP Geldern
am: 31.05.2017
Thema: CE Erklärung für Einhausung
Frage: Müssen
derartige Einhausungen CE erklärt werden ? Jede für sich
? Wenn ja, wozu ?
mfG CNC-STEP
https://www.cnc-step.de/maschinen-einhausungen-schutzeinhausungen-umhausungen/
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hylewicz,
meiner Einschätzung nach müssen
die Einhausungen keine CE-Kennzeichnung bekommen, wenn diese nicht
angetrieben sind (z.B. durch pneumatisch angetriebene Schutztüren).
Der Verwender bzw. Käufer der Einhausungen muss allerdings
die Eignung derselben als Sicherheitseinrichtung einschätzen
können. Daher muss mit der Einhausung zusammen eine Technische
Dokumentation mit den erforderlichen Informationen geliefert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar/Frage von: Steven Nießner
Artikel 1 (1) c) MRL. Sicherheitsbauteil
benötigt die Schutzeinhausung auch keine CE-Kennzeichnung,
wenn der Hersteller dies als Sicherheitseinrichtung verkauft? z.B.
Schutz vor wegfliegenden Teilen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Nießner,
nein, meiner Ansicht nach nicht.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1332
gestellt von: Markus U.
am: 31.05.2017
Thema: Risikobeurteilung Nachweis
Hallo,
wir liefern mit einem Unterlieferanten eine Gesamtmaschine aus,
der Unterlieferant liefert einen Bahnlauf, wir einen unfertigen
Maschinenteil das dann zu einer Druckmaschine vereint wird.
Wir erstellen die CE für die Gesamtmaschine und möchten
aufgrund 2 offener Fragen in der Sicherheit zu seiner Maschine die
Risikobeurteilung und -bewertung einsehen. Muss uns der Unterlieferant
dies offenlegen oder darf er die Einsicht verweigern?
Gruße Markus U.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Markus,
der Unterlieferant darf die Einsicht
verweigern. Lediglich den Behörden muss auf deren Anforderung
hin die Risikobeurteilung geliefert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1331
gestellt von: Stefan Frey
am: 30.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung bestehender alter Anlagen
Frage: Wir haben einen teilweise älteren
Anlagenpark, der aber stetig modernisiert und auch modifiziert wurde.
Die Anlagen sind teilweise sehr alt (BJ 1950). Von vielen Anlagen
gibt es keine lückenlose Dokumentation (Betriebsanweisung des
Herstellers fehlen) CE - Kennzeichnung ist auch nur teilweise zu
finden. Es gibt für alle Anlagen GBU's die auch fortgeschrieben
wurden. An den Anlagen wurden immer wieder auch technische Änderungen
(Anbau und Umbaumaßnahmen) durchgeführt. Anschließend
wurde auch zumindest in den letzten 10 Jahren immer wieder eine
GBU durchgeführt. Ich habe diesen Anlagenpark jetzt neu als
FaSi übernommen. Wie bekomme ich das mit der CE-Kennzeichnung
hin, damit wir die Anlagen auch gem. der neuen Maschienrichtlinie
betreiben können?
Oder können wir die Anlagen auch ohne CE-Kennzeichnung betreiben,
da GBU's vorliegen und die Änderungen an den Anlagen die eigentliche
Funktion nicht verändern sondern zur Verbesserung der AS oder
der Produkteigenschaften dienen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Frey,
die CE-Kennzeichnung sollte nachgeholt werden
und bei wesentlichen Änderungen der Anlage sollte die CE-Kennzeichnung
aktualisiert werden. Das CE-Kennzeichnungsverfahren kann vom Betreiber
oder von einem vom Betreiber beauftragten Bevollmächtigten
(z.B. Dienstleister) erledigt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1330
gestellt von: Jens Prieger
am: 28.05.2017
Thema: Notwendige Prüfungen Mikrocontrollerschaltung für
Motorräder
Hallo,
ich habe eine Mikrocontrollerschaltung (5V/12V)
entworfen, die eine Dosierumpe (12V) an einem Motorrad ansteuert.
Nun überlege ich diese Schaltung in einer Kleinserie von ca.
50 Stück zu verkaufen.
Können Sie mir mitteilen, welche rechtlichen Vorschriften hierbei
zu beachten sind? Ich bin Fahrzeugtechnikingenieur.
Danke und Gruss
J. Prieger
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Prieger,
leider kann ich Ihnen im Rahmen des
Forums keine ausführliche Recherche liefern. Für Fahrzeuge
und Komponenten von Fahrzeugen gibt es spezielle Richtlinien. Im
Rahmen der CE-Kennzeichnung ist zusätzlich die EMV-Richtlinie
zu erfüllen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1329
gestellt von: Udo Schuster
am: 26.05.2017
Thema: Erstinverkehrbringung
Guten Morgen,
wir haben verschiedene Fertigungswerke in
der EU und Nicht EU. Bis dato wurden alle Maschinen immer von den
EU Werken bei einem Lieferanten in der EU bestellt und dann an die
nicht EU Werke ausgeliefert.
Nun sollen die Nicht EU Werke bei dem Lieferanten bestellen.
Wie verhält es sich dann mit der Inverkehrbringung. Sollten
wir die Maschinen irgendwann wieder in der EU betreiben wollen müssen
wir dann als Importeur agieren oder gibt es eine Möglichkeit
das die Maschine trotzdem eine Konformität hat und Bestandsschutz
bleibt.
Gruß
Udo Schuster
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schuster,
in diesem Fall wäre für Ihre Firma tatsächlich vorteilhaft,
wenn die Maschinen schon bei der Lieferung ins Nicht-EU-Land die
CE-Kennzeichnung hätten. Das erstmalige Inverkehrbringen in
der EU ist im Falle des Standortwechsels der Maschine in die EU
das Datum des Standortwechsels. Die CE-Kennzeichnung müsste
zu diesem Zeitpunkt dann nachgeholt werden. Das Konformitätsverfahren
kann vom Hersteller, vom Betreiber oder dritten Personen erledigt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1328
gestellt von: Holger Weidmann
am: 23.05.2017
Thema: Bedienungsanleitung
Sehr geehrter
Herr Preis,
für Teile die bspw. unter die DGRL oder
MRL fallen, müssen Bedienungsanleitungen angefertigt werden.
Gibt es auch Vorgaben zur Papierdicke und oder Aufbewahrung der
Bedienungsanleitung.
Oder könnte man das günstigste
Papier verwenden, welches, übertrieben gesagt, nach dem zweiten
Mal nutzen auseinanderfällt?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Weidmann,
es gibt in der Norm EN 82079 "Erstellen
von Gebrauchsanleitungen ..." Anforderungen zur Dauerhaftigkeit:
"Gebrauchsanleitungen auf dem Produkt müssen während
der erwarteten Lebensdauer des Produkts leserlich sein.
Gebrauchsanleitungen auf den Verpackungen oder in Materialien, die
dem Produkt beiliegen (wie zum Beispiel Informationsblätter,
Handbücher, Datenmedien usw.) müssen in haltbarer Form
produziert werden.
Sie müssen so gestaltet und hergestellt werden, dass sie einen
häufigen Gebrauch während der gesamten erwarteten Lebensdauer
des Produkts überdauern, in der Umgebung, in der beabsichtigt
wird, das Produkt
zu verwenden."
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1327
gestellt von: anonym
am: 20.05.2017
Thema: Maschine im Sinne der MRL
Frage: Ich habe
eine Anfrage zu einen Projekt. Das Produkt besteht aus mehreren
Teilkomponenten und soll mit einem CE-Zeichen versehen werden.
Bei drei dieser Komponenten fallen einige Teilbereiche unter die
Niederspannungsrichtlinie.
Mittels Wärmestrahlung wird in einer
Solarzelle Wasser erhitzt und dann durch ein Rohrsystem verteilt.
Im Rohrsystem befinden sich unterschiedliche Komponenten.
Handel es sich hierbei um eine Maschine im
Sinne der MRL, wie es der Endkunde fordert?
PS: Nach meiner Meinung nicht. Es sei denn,
die Wärmestrahlung ist das "Antriebssystem" der Maschine.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
entscheidend sind in diesem Fall die Normen,
die als Sicherheitslösungen angewandt werden. Meiner Einschätzung
nach werden diese ausschließlich im Niederspannungsrichtlinien-Bereich
angesiedelt sein.
Das würde dann bedeuten, dass auf das gesamte System die Niederspannungsrichtlinie
anzuwenden ist.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1326
gestellt von: Frau Michaelis
am: 19.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo Herr Preis,
es gibt solche Adapter für Lampenfassungen.
Die von OBI sind mit einem CE Zeichen versehen. Auf Grund welcher
Richtlinie begründet sich in dem Falle die CE Kennzeichnung?
Nur auf Grund von RoHS oder gibt es da noch eine entsprechende Richtline?
Kommt LVD und/oder EMC hier wirklich zum tragen?
LG
Michaelis
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Michaelis,
die EMV-Richtlinie ist nicht anzuwenden.
Die Niederspannungsrichtlinie ist meiner Einschätzung nach
anzuwenden, da für die Adapter keine Ausnahmeregelung besteht.
Weiterhin gilt die RoHS. Daher ist die CE-Kennzeichnung erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1325
gestellt von: Kai Rosenbaum
am: 17.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung zugelieferter Platinen
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir sind Hersteller für Maschinen der Agrartechnik. Diese Maschinen
fallen unter die Maschinenrichtlinie. Die Steuerelektronik dieser
Maschinen lassen wir extern entwickeln und produzieren. Die Platinen
dieser Elektronik werden uns von unserem Zulieferer fest verschraubt
in einer Anschlussbox zur Verfügung gestellt. Diese Units haben
eine eigene Artikelnummer und sind auch von unseren Endkunden als
Ersatzteil bestellbar. Die Units werden dann in unserem Hause mit
den Sensoren und Aktoren verbunden, teils über Steckverbinder,
teils über Reihenklemmen.
Müssen diese Units oder auch schon die dort verbauten Platinen
eine CE Kennzeichnung ausweisen oder ist dies nicht erforderlich.
Gruß
Kai Rosenbaum
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Rosenbaum,
dies ist nicht zwingend erforderlich. Sie
können sich auch auf anderem Wege vom Hersteller der Platinen
bescheinigen lassen, dass die Platinen den aktuellen Vorschriften
entsprechen und die CE-Kennzeichnung für das Gesamtprodukt
vornehmen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1324
gestellt von: Rodolfs
am: 17.05.2017
Thema: CE und ATEX Kennzeichnung einer unvollständigen Maschine
Frage: Wir möchten
eine ATEX-Zertifizierung für unsere Hydraulikpumpen erwirken.
Da eine Hydraulikpumpe eine unvollständige Maschine darstellt,
darf diese nicht mit dem CE Zeichen versehen werden. Stattdessen
wird eine Konformitätserklärung und eine Einbauanleitung
ausgestellt.
Gleichzeitig ist zu Lesen, dass das ATEX
Symbol nur in Verbindung mit dem CE Zeichen auf das Produkt gebracht
werden darf. Dies steht im Widerspruch zu oben genanntem Punkt.
Wie hat eine ATEX Markierung einer unvollständigen
Maschine auszusehen, wenn kein CE Zeichen verwendet werden darf?
Ist eine ATEX Zertifizierung auch ohne ein
Nachweis der CE Konformität möglich?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Rodolfs,
die CE-Kennzeichnung darf nicht angebracht
werden. In der Einbauerklärung kann jedoch die Einhaltung der
ATEX-Richtlinie bescheinigt werden. Nach Fertigstellung der Maschine
erscheint das ATEX-Symbol mit bei der CE-Kennzeichnung, wobei hierbei
die Maschine ebenfalls nach ATEX gebaut sein muss. Andernfalls sollte
die ATEX-Zulassung ausschließlich in den Dokumenten der Pumpe
bescheinigt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1323
gestellt von: Schön
am: 16.05.2017
Thema: Nachträgliche CE-Kennzeichnung
Hallo,
wir haben Anfang 2000 für einen Kunden einen fahrbaren Druckbehälter
der heutigen kategorie II, gemäß Modul "A2"
der DGR2014/68/EU gefertigt. Vergleichbar mit einer Buckelspritze,
jedoch mit 2 Kammern. Die Konstruktion wurde in unserer Firma durchgeführt
und der Name unserer Firma steht auch auf dem Typenschild als Hersteller
und Inverkehrbringer. Die Produktplanung und Markteinführung
hierfür wurde damals von unseren Seniorchefs geleitet, ohne
sich um eine etwaige rechtliche Lage der schon eigentlich damals
CE-pflichtigen Behälter zu sorgen. Die letzten Behälter
wurden vor 2 jahren ausgeliefert. Bis Dato über 130 Stück.
Bis vor ca. einem halben Jahr war dies für unseren Kunden soweit
in Ordnung. Eine fehlende CE-Kennzeichnung wurde nie bemängelt.
Diese Behälter sind weltweit von unseren Kunden ausgeliefert
worden, wobei der Großteil innerhalb der EU verblieb.
Die Behälter wurden vor Auslieferung alle in unserem Hause
einer Druckprüfung unterzogen und eine nach § 9 Abs. 2
Nr. 1 DruckbehV vorgeschriebenen Herstellerbescheinigungen beigefügt.
Jetzt bemägelt der Kunde die fehlende CE-Kennzeichnung und
hätte gerne das dies nachzuholen wäre.
Was gibt es für ein Verfahren, bzw. was wären die nächsten
Schritte, wobei die möglichen Kosten noch überschaubar
blieben, um den Wunsch unseres Kunden zu entsprechen?
Mfg
A. Schön
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Schön,
die CE-Kennzeichnung kann und muss nachgeholt
werden. Das Verfahren ist das regulär zum ursprünglichen
Datum des Inverkehrbringens vorgeschriebene Verfahren.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1322
gestellt von: Meyer, München
am: 10.05.2017
Thema: Dürfen Maschinen ohne CE-Kennzeichen auf Messen betrieben
werden?
Guten Tag,
dürfen Maschinen ohne CE-Kennzeichen und fertig gestellte Dokumentation
(EMV Nachweise ua. fehlt) auf Messen oder Demonstrationen und Vorführungen
betrieben werden zum Zwecke einer Verkaufsveranstaltung?
Welche Maßnahmen müssen getroffen
werden um dies zu ermöglichen?
Vielen Dank.
Meyer
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
für die Ausstellung auf Messen gibt
es eine Regelung in der Maschienrichtlinie: "Auf Messen, Ausstellungen
und Ähnlichem sollte es möglich sein, Maschinen auszustellen,
die nicht mit den
Bestimmungen dieser Richtlinie übereinstimmen. Interessenten
sollten jedoch in angemessener Weise darauf hingewiesen werden,
dass diese Maschinen von der Richtlinie abweichen und in diesem
Zustand nicht erworben werden können." Gegebenenfalls
sollten organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in Ergänzung
vorgesehen werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1321
gestellt von: Ulrich Cziommer
am: 09.05.2017
Thema: Demo-Modelle CE-Erklärung notwendig?
Frage: Für Demonstrationszwecke möchten
wir Dreh-Modelle einer Turbine mit Sensoren zur Erfassung von Schwingungen
bauen. Diese kommen nicht in den Handel und sind nur für interne
Schulungs- bzw. Messeveranstaltungen gedacht. Ist eine CE Erklärung
notwendig?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Cziommer,
für die Ausstellung auf Messen gibt
es eine Regelung in der Maschienrichtlinie: "Auf Messen, Ausstellungen
und Ähnlichem sollte es möglich sein, Maschinen auszustellen,
die nicht mit den
Bestimmungen dieser Richtlinie übereinstimmen. Interessenten
sollten jedoch in angemessener Weise darauf hingewiesen werden,
dass diese Maschinen von der Richtlinie abweichen und in diesem
Zustand nicht erworben werden können." Bei den Schulungen
sollten ähnliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und gegebenenfalls
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in Ergänzung vorgesehen
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Im Leitfaden zur MRL steht:"Erwägungsgrund
17 führt die Bestimmung ein, mit der es Herstellern ermöglicht
werden soll, neue Maschinenmodelle bei Messen und Ausstellungen
auszustellen, bevor deren Konformität mit der Maschinenrichtlinie
bewertet worden ist, oder Maschinen auszustellen, bei denen bestimmte
Bauteile wie beispielsweise Schutzeinrichtungen zu Vorführzwecken
abgenommen wurden."
Ein "Demo-Modell" ist doch dann ein EIGENES, vielleicht
kleineres Produkt. Sehen Sie das trotzdem so?
Ich hatte so ein Thema auch schon, bei den Überlegungen kam
sogar die Spielzeugrichtlinie in betracht. Diese Modelle sind zwar
nicht für Kinder gedacht, wenn aber welche auf der Messe sind,
können sie so ein Modell auch einfach per Knopfdruck bedienen.
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Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
auch wenn es sich um ein separates Demo-Modell
handelt, kann dies meines Erachtens in gleicher Weise gehandhabt
werden. Gefährliche Zustände an Produkten dürfen
auf Messen trotzdem nicht in Kauf genommen werden. Über organisatorische
Maßnahmen oder über 'Ersatz-Schutzmaßnahmen' müssen
diese verhindert werden. Aus rechtlicher Sicht gilt es sicherlich,
die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage 1320
gestellt von: Ulrich Cziommer
am: 09.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Laborgeräte zum Eigengebrauch
Frage: Wir möchten einen Simulator
zu Testzwecken unserer 19'' Einschubmodule an unsere Mitarbeiter
geben. Es handelt sich hierbei um ein Desktopgehäuse mit 19''Einschubplatine
die mit 24V aus einem Fertignetzteil mit CE Erklärung gespeist
wird. Die Platine generiert AC Sinussignal bis 24Vpp die fest auf
den Karteneinschub des Prüflings verdrahtet sind. Alternativ
können externe Sensoren mit 24V versorgt und angeschlossen
werden.
Dieses Laborgerät ist nicht für den Verkauf nur zur internen
Verwendung. Ist eine CE Erklärung notwendig? In welchem Umfang?
Antwort noch ausstehend
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Frage 1319
gestellt von: Christine Frei
am: 07.05.2017
Thema: BHKW - Maschinenrichtlinie
Frage: Muss
für ein gasbetriebenes BHKW für ein Unternehmen (genehmigungspfl.
Anlage) eine Risikoanalyse nach MRL durchgeführt werden?
Wenn ja - wird diese in der Regel durch das Planungsbüro erstellt?
Welche Normen sind zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Rückinfo
mfg. Chr. Frei
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Frei,
ja, die CE-Kennzeichnung bzw. Erstellung
der Risikobeurteilung ist erforderlich. In der Regel ist der Hersteller
der Anlage verantwortlich dafür, dass dies erledigt wird. Sowohl
das Planungsbüro als auch andere Wirtschaftsakteure können
hiermit beauftragt (bevollmächtigt) werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1318
gestellt von: Marius Hanke
am: 06.05.2017
Thema: Benötigen USB und HDMI Kabel eine CE Kennzeichnung
Guten Tag,
wir sind aktuell im Vertrieb von in der EU
gekauften USB und HDMI Kabeln. Wir haben nun vor, die Kabel aus
der nicht EU zu importieren. Nun stellt sich für mich die Frage,
ob die Kabel einer CE Kennzeichnung unterliegen müssen.
Des Weiteren, welche weiteren Normen spielen
hierbei eine Rolle?
-Niederspannungsgesetz? Ich denke nein
-RohS? Ich denke ja
-WEEE? Laut Auskunft bei einem WEEE Service nein
Könnten Sie uns eine kurze Übersicht
geben, welche Normen wir bei dem Import beachten müssen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
AAntwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Hanke,
eine vollständige Normenrecherche kann
ich im Rahmen des Forums nicht liefern. Die Kabel fallen meiner
Einschätzung nach unter die EMV- und RohS-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1317
gestellt von: Claudia Wild, Baindt
am: 02.05.2017
Thema: Fertigmelden der Risikobeurteilung
Frage: Meine Risikobeurteilung lässt
sich nicht fertigmelden obwohl alle Gefährdungen grün
sind - sowohl in der Gefahrenstellen Ansicht als auch in der Standard
Ansicht.
Eine der Gefahrenstellen bleibt rot - obwohl keine Gefährdungen
rot gekennzeichnet sind.
Safexpert lässt deshalb ein Fertigmelden nicht zu und meldet:
Risikobeurteilung wurde noch nicht vollständig durchgeführt.
Gibt es eine Möglichkeit abzufragen, wo die Problemstelle besteht?
Es gibt auch beim Setzen des Filters keine offene Gefahrenstelle
mehr.
Besteht dieses Problem auch noch bei anderen Nutzern?
Wir arbeiten mit der Safexpert Version 8.3 SP2.
Antwort noch ausstehend
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Frage 1316
gestellt von: Roadbiker
am: 02.05.2017
Thema: CE-Beauftragte
Hallo,
gibt es ein Haftung für CE-Beauftragte?
Wo kann ich dazu gesicherte Info erhalten?
mfg Roadbiker
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
je nach dem, welche Position der CE-Beauftragte
im Unternehmen hat und je nach dem, was genau in seinem Verantwortungsbereich
liegt (Stellenbeschreibung, ausgeführte Tätigkeiten) existiert
eine Haftung für CE-Beauftragte.
Weitere Informationen gibt es beispielsweise in meinem Seminar "CE-Beauftragter/CE-Koordinator"
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1315
gestellt von: Marco Müller, Hochschule Friedrichshafen
am: 01.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung bei Studienarbeit
Hallo,
ich führe mit Kommilitonen eine Studienarbeit
durch, in der Transceiver gebaut werden sollen, die im SRD-Band
bei 868MHz senden und empfangen können sollen. Wir wollen davon
lediglich Prototypen aufbauen und diese nicht verkaufen, dennoch
Tests mit diesen durchführen.
Meine Frage ist: Müssen diese Transceiver eine CE-Kennzeichnung
aufweisen, oder reicht es wenn wir die maximale Ausgangsleistung
bei dieser öffentlichen Frequenz beachten?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Müller
Antwort ausstehend
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Frage 1314
gestellt von: Pierre Pires
am: 28.04.2017
Thema: Farbgebung von einzelen Komponenten
Sehr geehrtes
Saftyteam,
mein Firma ist im Sondermaschinenbau tätig.
An unseren Maschinen gibt mechanisch feststehende
Bauteile sowie beweglichere Komponenten die von Motoren, Pneumatizylindern,
usw. bewegt werden.
Meine Frage währe, gibt es Richtlinien
oder Normen die besagen dass bewegliche Komponenten eine Signalfarbe
haben müssen.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung.
Der Stahlbau der Maschine ist komplett Blau lackiert.
an diesem Stahlbau ist eine Servoachse angebaut, welche eine Konsole
mit einem Sensor von A nach B bewegt.
Der Werker kann im Automatikgetriebe nicht an diese Konsole gelangen.
Allerdings kann er im Handbetrieb die Konsole manuell verfahren,
während er daneben steht (Einrichten / Prüfen).
Ist es nun nötig die Konsole mit einer Signalfarbe (Orange)
zu lackieren.
Vielen Dank im Voraus
Pierre Pires
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Pires,
die farbliche Kennzeichnung kann je nach
Risikohöhe/Risikobewertung eine mögliche/erforderliche/ausreichende
Maßnahme sein.
In der Regel sind jedoch effizientere Maßnahmen wie beispielsweise
Tippbetrieb, reduzierte Geschwindigkeit, Zweihandschaltung usw.
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1313
gestellt von: David Schmitz
am: 28.04.2017
Thema: CE Kennzeichnung auf USB Dockingstationen (5V Input / Output),
KFZ Ladekabel (12V input, 5V output)
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Bei Saturn / Mediamarkt etc. finde ich immer
wieder Kabel / Adapter, Ladegeräte etc. bei denen einige Hersteller
ein CE Zeichen anbringen und andere Hersteller von im Prinzip gleichen
Artikeln dies nicht tun.
Bei Kabeln und Adapter gehe ich davon aus, dass das i.O ist. Ich
frage mich allerdings, ob ein CE Zeichen bei Dockingstationen und
KFZ Ladekabeln für Smarpthones vorgeschrieben ist oder nicht.
Ich beziehe mich auf Produkte mit den folgenden
Eigenschaften:
Dockingstation: Input 5V Gleichstrom =>
output 5v Gleichstrom (max 3A)
KFZ Ladekabel: Input 12V Gleichstrom (vom Zigarettenanuzünder)
=> Output: 5V Gleichstrom (max 3A)
Ist für diese Produkte eine CE Kennzeichnung
nun nötig oder nicht? Insbesondere wird immerwieder auf die
low-voltageg direktive verwiesen. Auf der anderen Seite gilt diese
Direktive m.M.n. doch nur für Spannungsbereich ab 50V.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Freundliche Grüße,
David Schmitz
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schmitz,
oft fallen solche Produkte in den Bereich
der EMV-Richtlinie. Hierbei unterscheiden die Hersteller bezüglich
der Geräte zwischen EMV-aktiv und EMV-passiv. EMV-passive Geräte
fallen nicht unter die Richtlinie und müssen dann ggf. nicht
CE-gekennzeichnet werden.
Wegen der Brandgefahr können aber auch solche Geräte in
den Bereich der Niederspannungsrichtlinie fallen. Die entsprechenden
Normen kennen hierbei die untere Grenze von 50 V nicht.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1312
gestellt von: Jörgen Klein
am: 28.04.2017
Thema: Handbücher
Hallo,
muss ich im Handbuch erwähnen, dass
das Produkt CE-konform ist?
Beispiel: CE Dieses Produkt trägt die CE-Kennzeichnung ...
Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist (Adresse).
Danke!
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
diesbezüglich gibt es für unterschiedliche
Produkte unterschiedliche Vorschriften.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1311
gestellt von: Frank Pannwitz
am: 27.04.2017
Thema: Notwendige Unterlagen für Erweiterung einer Maschine
Frage: Wir haben vor ein paar Jahren eine
Maschine an unseren Kunden ausgeliefert, die CE-konform ist. Nun
möchte der Kunde an dieser Maschine eine Erweiterung, die wir
als Hersteller bauen und auch selber in die Maschine integieren.
Da wir Hersteller der Maschine sind und bleiben, gehen alle relevanten
Unterlagen bei Einbau von Fremdaggregaten an uns. Müssen wir
uns nun selber Unterlagen, wie z.B. eine Einbauerklärung, für
die o.g. Erweiterung ausstellen?
AAntwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Pannwitz,
nein, dies ist nicht zwingend erforderlich. Es müssen aber
die bereits vorhandenen Unterlagen aktualisiert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1310
gestellt von: Kurt Buchholz, Isle of Man
am: 27.04.2017
Thema: CE-Zertifizierung für Lüfteraufsatz
Frage: Wir wollen einen Lüfteraufsatz
produzieren in dem mehrere Standard Lüfter (9 Volt) die auch
in PC's verbaut werden (und zertifiziert sind), eingebaut sind.
Die Stromversorgung erfolgt durch einen externen 230V to 9V Poweradapter
(auch diese sind Standardprodukt und zertifiziert und nicht fester
Teil des Adapters). Es gibt einen eingebauten Ein/Aus Schalter und
eine Fernbedienung im Lüfteraufsatz.
Brauchen wir eine CE Zertifizierung und wo müssten wir welchen
Antrag zu welchen Kosten stellen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Buchholz,
vorausgesetzt, die Fernbedienung ist ebenfalls
ein bereits mit der CE-Kennzeichnung versehenes Fertigprodukt, ist
eine CE-Kennzeichnung des Lüfteraufsatzes wahrscheinlich nicht
erforderlich.
Es muss aber die Eignung der Komponenten (Bestimmungsgemäße
Verwendung) für Ihren Einsatz abgeglichen werden und die Komponenten
müssen nach den Anweisungen der Hersteller verbaut werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1309
gestellt von: Alex Neumann
am: 26.04.2017
Thema: Risikobeurteilung und BA beim Einbau einer unvollständigen
Maschine
Sehr geehrtes
SafetyTeam,
eine unvollständige Maschine, welche
aus mehreren CE-Maschinen besteht, hat eine Einbauerklärung,
Betriebsanleitung und Risikobeurteilung. Diese unvollständige
Maschine, welche ca. 90% der Gesamtmaschine/anlage ausmacht, wird
mit einer CE-Maschine (10%) kombiniert/verknüpft.
Frage:
- müssen für die Erstellung der CE-Kennzeichnung der Gesamtmaschine,
und zwar für die Risikobeurteilung, nur die Gefahren und Risiken
betrachtet werden, welche durch den Zusammenbau von 90% und 10%
entstehen oder muss noch zusätzlich die Risikobeurteilung von
90% aufgegriffen und in diese 100%-Risikobeurteilung itegriert werden?
- und wie sieht es mit der 100%-Betriebsanleitung
dann aus, darf auf die BA der 90%-unv.Maschine in den einzelnen
Kapiteln verwiesen werden?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Alex Neumann
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Neumann,
in der Risikobeurteilung für die Gesamtmaschine
müssen alle Risiken betrachtet werden, die durch die Verknüpfung
entstehen und die bei der Risikobeurteilung der unvollständigen
Maschine noch nicht vollständig minimiert wurden.
Die Betriebsanleitung der Gesamtmaschine darf in einzelnen Kapiteln
auf die Betriebsanleitung der unvollständigen Maschine verweisen.
Manche Inhalte müssen allerdings aus den Komponentenbetriebsanleitungen
in die Gesamtbetriebsanleitung integriert werden. Beispielsweise
sind das die Sicherheitshinweise.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage von: Steven Nießner
"Manche Inhalte müssen allerdings
aus den Komponentenbetriebsanleitungen in die Gesamtbetriebsanleitung
integriert werden."
Woher weiß man welche Inhalte übernommen werden müssen?
Gibt es da Richtlinien, Normen, Interpretationspapiere? oder wie
kommen Sie darauf?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
hierzu gibt es einen Fachbericht: DIN-Fachbericht 146 - Betriebsanleitungen
für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen
aus Betriebsanleitungen von Komponenten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1308
gestellt von: anonym
am: 21.04.2017
Thema: Hydraulischer Antrieb - unvollständige Maschine?
Frage: Muss ich eine Konformitäts-
oder eine Einbauerklärung für unvollständige Maschinen
(hydraulischer Antrieb - nicht elektrisch) nach Maschinenrichtlinie
& ATEX durchführen und welche Richtlinien/Normen muss ich
anwenden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
was meinen Sie mit "hydraulischer Antrieb"?
Soll der Antrieb in einer explosionsgefährlichen Umgebung Verwendung
finden?
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1307
gestellt von: Martin Bachl
am: 20.04.2017
Thema: Verketten einer Einpressmaschine mit einem Vision-Sensor
Sehr geehrtes
SafetyTeam,
Mein Unternehmen möchte eine Einpressmaschine
mit bestehender CE und ein Kamerasystem verbinden.
Das Kamerasystem soll nur überwachen
ob das richtige Teil eingelegt wurde. Falls Nicht, soll es über
einen bereits vorhandenen NOT-AUS Eingang die Presse abschalten.
Aus meiner Sicht, ist dies kein Eingriff
in die Sicherheitstechnik und somit keine Neu-Zertifizierung notwendig.
Ist dies Korrekt, bzw. welche Schritte sind notwendig um das Produkt
verkaufen zu dürfen?
Vielen Dank im Voraus,
Martin Bachl
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Bachl,
auch aus meiner Sicht kann die Änderung
ohne erneute CE-Kennzeichnung durchgeführt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1306
gestellt von: David de Carvalo, Hamburg
am: 13.04.2017
Thema: CE-Zertifizierung
Guten Abend
an alle.
Ich bin neu hier und habe eine Frage wo ihr mir helfen könnt.
Es geht einmal darum, dass ich in einem Betrieb arbeite, der
Maschinen in Deutschland verkauft, die CE-Zertifiziert sind.
in der Maschine gibt es einen Bereich wo gewisse Teile während
Wartungs- und Reparraturarbeiten schlecht beleuchtet sind. Wir hatten
die Idee diesen Bereich anhand einer Ce-zetifizierte Led-lichtleuchte
auszuleuchten um dann bessere Sicht zu haben. Jetzt die Frage: erlischt
die Ce-zetifizierung der Maschine, wenn wir die Leuchte anbauen,
denn es handelt sich dann ja theoretisch um eine neue Maschine und
so musste man ja eine neue Ce-zetifizierung durchführen lassen.
Die Beleuchtung wird an die Maschine verschraubt
und anhand einer eigener Netzverbindung die dann aus der Maschinen
geführt wird mit stromversorgt, heißt wir unternehmen
keine Schritte um die Beleuchtung mit der Versorgung der Maschinen
zu kopplen. die Beleuchtung hat eine eigene Stromversorgung und
ist so nicht an die Versorgung der Maschinen gekoplet noch verbunden
etc.
Antwort von: Helg Munko
Nein. Aus meiner Sicht muss es keine neue
CE geben. Mit dem Einbau der Beleuchtung wurde aus meiner Sicht
nur mittelbar in das Sicherheitskonzept eingegriffen. Zum anderen
wurde mit dem Einbau der Beleuchtung das Sicherheitskonzept "auf
eine höhere Stufe" gehoben. Dadurch erfolgt eine Verbesserung
der Sicherheit in bestimmten Lebensphasen (siehe hierzu auch Positionspapier
"Wesentliche Veränderungen an Maschinen" der BAUA.
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Frage 1305
gestellt von: Thomas Plaz
am: 05.04.2017
Thema: CE Konformität, Rohs, EAR
Guten Tag,
ich hätte folgende Fragen zur Konformitätserklärung
und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten:
Wir stellen einen Schaltschrank her, dessen
Eingangsspannung 40V (PV Module) und Ausgangsspannung 230V Wechselstrom
bzw. 24-48V Gleichstrom zu einer Batteriebank und zu einem Heizstab
beträgt. Im Innern des Schaltschrankes befindet sich die Spannungswandlung
sowie eine Steuereinheit. Die Steuersignalverarbeitung erfolgt über
zwei Platinen, die in unserem Auftrag hergestellt und selbst bestückt
werden und in einem berührungssicheren Gehäuse untergebracht
sind. Die Steuereinheit sowie alle zugekauften Schaltschrankeinbauten
wie Sicherungsautomaten, Klemmen etc. besitzen eine CE Kennzeichnung.
Die Ansteuerung des Heizstabes erfolgt über einen hochfrequenten
Motorregler, der zugekauft wird, keine CE Kennzeichnung hat, da
er laut Hersteller und EU Richtlinie 2006/42/EG eine unvollständige
Maschine ist. Der Motorregler besitzt die Rohs Konformität.
Der Schaltschrank wird nach der Niederspannungsrichtlinie, nach
EMV Richtlinie sowie nach einschlägigen Schaltschranknormen
aufgebaut und geprüft. Die Unterlagen entsprechend zusammengestellt
und dem Betreiber überlassen.
Der Schaltschrank soll von einem Elektrobetrieb an die Hausinstallation
bzw. an die Solarmodule des Haushalts/Gewerbebetriebs angeschlossen
werden.
Frage 1: Muss die selbst bestückte Platine mit ihren elektronischen
Bauteilen Rohs konform sein und ein entsprechender Nachweis vorliegen?
Frage 2: Muss der Schaltschrank als Gesamteinheit ein CE Zeichen
erhalten? Wenn ja, reicht es aus die Niederspannungsrichtlinie und
die EMV Richtlinie zu beachten?
Frage 3: Muss die selbst bestückte und in Verkehr gebrachte
Platine beim EAR angemeldet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Thomas Plaz
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Plaz,
bezüglich der Anwendung der RoHS auf
die Platinen können Sie möglicherweise von folgender Ausnahme
gebrauch machen: "Photovoltaikmodule, die in einem System verwendet
werden sollen, das zum ständigen Betrieb an einem bestimmten
Ort zur Energieerzeugung aus Sonnenlicht für öffentliche,
kommerzielle, industrielle und private Anwendungen von Fachpersonal
entworfen, zusammengesetzt und installiert wurde".
Produkte dieser Art müssen nicht RoHS-konform sein.
Der Schaltschrank muss als Gesamtheit eine CE-Kennzeichnung nach
Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie erhalten.
Es bestehen weitere Anforderungen bezüglich der Verwendung
von Batterien aus anderen Richtlinien bzw. Verordnungen und Normen.
Ob die Platine beim EAR angemeldet werden muss, konnte ich in angemessener
Zeit nicht ermitteln.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1304
gestellt von: Roland R.
am: 05.04.2017
Thema: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre
Hallo,
laut MRL müssen techn. Unterlagen und
Konformitätserklärungen min. 10 Jahre aufbewahrt werden.
Das hieße, wenn eine Maschine oder Anlage zehn Jahre ohne
gültige CE-Kennzeichnung betrieben wurde, müsste die CE-Kennzeichnung
an dieser Maschine nicht zwangsläufig nachgeholt werden. Dann
wäre eine Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundenen
Forderungen/Maßnahmen nach ProdSG ausreichend! Sehe ich dies
richtig?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Roland,
nein, dieser Sichtweise kann ich nicht zustimmen.
Es muss ein erstmaliges Konformitätsverfahren durchgeführt
werden, unabhängig der Dauer der Aufbewahrungspflicht der Unterlagen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1303
gestellt von: un-seung lee, Hattersheim
am: 05.04.2017
Thema: Müssen Modellbau-Zurüst-Sets aus Messing ein Ce-Kennzeichen
haben?
Hallo,
mir wurde meine Sendung von einem chinesischen Hersteller für
Plastikmodellbau, die Aushändigung verweigert vom Zoll mit
der Begründung, das es kein Ce Zeichen hat.Mir wurde von einem
Händler aber erklärt, dass es nicht als Spielzeug gilt,
sondern als Miniatur-Darstellung eines Modells.
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1302
gestellt von: anonym
am: 31.03.2017
Thema: E-Kennzeichnung von Abstellböcken für z.B. Traversen
Hallo,
fallen Abstellböcke für z.B.Traversen unter die Zuständigkeit
der Maschinenrichtlinie? Sind sie demnach mit einer CE-Kennzeichnung
zu versehen und ist somit auch eine Konformitätserklärung
erforderlich?
Besten Dank vorab.
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
nein, Abstellböcke liegen nicht im Anwendungsbereich
der Maschinenrichtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1301
gestellt von: anonym
am: 30.03.2017
Thema: Netzteil - Konformität nach Umbau
Guten Tag,
wir kaufen ein Netzteil (Input AC 100-240 V/50-60 Hz Output DC 24
V/110 W) und lassen von einem anderen Unternehmen einen neuen Stecker
an das Netzteil anbauen. Es handelt sich um denselben Steckertyp
wie der Originalstecker, geändert wird nur die Pin-Belegung
innerhalb des Steckers.
Der Originalstecker wird entfernt und derselbe Steckertyp mit anderer
Pin-Belegung wieder angebaut.
Das Netzteil wird bei uns dann getestet und zusammen mit einem Kaltgerätekabel
unter unserem Namen als Ersatzteil-Set für unsere Geräte
verkauft. Jetzt stellen sich mehrere Fragen.
- Welche Anforderungen an die
Konformität müssen wir erfüllen?
- Wir bekommen das Netzteil von unserem Lieferanten mit CE-Kennzeichnung,
UL-Kennzeichnung und FCC-Kennzeichnung. Verlieren diese durch den
Umbau ihre Gültigkeit?
- Müssen wir eine neue Konformitätserklärung für
das Netzteil ausstellen?
- Müssen wir die Kennzeichnung unseres Lieferanten entfernen?
- Ist der Umbau eine wesentliche Veränderung? Das Netzteil
kann anschließend ausschließlich zusammen mit unseren
Geräten verwendet werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
wenn durch den Umbau normative Anforderungen
nicht mehr automatisch eingehalten werden (z.B. Pinbelegung), muss
die Konformität auf andere Weise hergestellt und erneut erklärt
werden.
Gegebenenfalls hat die Änderung auch Auswirkungen auf die Dokumentation.
Beste Grüße
Roman Preis
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