SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
CE-Kennzeichnung I Maschinenrichtlinie I Risikobeurteilung I Normenrecherche I Beratung I CE-Forum I Praxishilfen I Workshops I Seminare
Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
CE-Kennzeichnung
 
Workshop
Risikobeurteilungen erstellen
 
Forum zur CE-Kennzeichnung; Fragen und Antworten
 
Produkteinstufung
- Richtlinienrecherche
- Normenrecherche
Gefahrenminimierung
- Methoden und bewährte
Prinzipien
- Sicherheitskonzepte
- Hinweisende Sicherheitstechnik
Risikobeurteilung
- Risikob. nach EN 12100
- EN 13849 und C-Normen
- Sistema
Nachweisdokmentation
- Die Teilnehmer erstellen unter
Anleitung die Nachweis-
dokumentation für ein Produkt
iher Wahl.
Weitere Informationen
 
Normenrecherche
 
Risikobeurteilung

Wenn Sie eine Frage stellen möchten, klicken Sie bitte hier.

Beratung
CE-Forum

Fragen von Nr. 1301 bis 1350

Weitere Fragen: 0 - 50 » 51 - 100 » 101 - 150
» 151 - 200 » 201 - 250 » 251 - 300 » 301 - 350 »

» 351- 400 » 401 - 450 » 451 - 500 » 501 - 550 » 551 - 600 » 601 - 650 » 651 - 700 » 701 - 750 »

» 751 - 800 » 801 - 850 » 851 - 900 » 901 - 950 » 951 - 1000 » 1001 - 1050 » 1051 - 1100 »

» 1101 - 1150 » 1151 - 1200 » 1201 - 1250 » 1251 - 1300 » 1301 - 1350 » 1351 - 1400 »

» 1401 - 1450 » 1451 - 1500 » 1501 - 1550 » 1551 - 1600 » 1601 - 1650 » 1651 - 1700 »

» 1701 - 1750 » 1751 - 1800 » 1801 - 1850 » 1851 - 1900 » 1901 - 1950 » 1951 - 2000 »

» ab 2001



Wenn Sie im Forum nach Themen suchen möchten, versuchen Sie folgendes:

Drücken Sie die Tastenkombination Strg + F auf Ihrer Tastatur. Geben Sie anschließend geeignete Suchbegriffe im Eingabefeld ein.


 

Frage 1350
gestellt von: Herr/Frau Dohr
am: 09.07.2017
Thema: CE und RoHS

Hallo,

w ir importieren Verbindungskabel für Audio / Video Endgeräten (z.B. Cinchkabel, Scartkabel, HDMI-Kabel) Diese fallen alle unter die RoHS Richtlinie. Müssen die darum auch mit CE gekennzeichnet werden? Wenn ja dann wie soll die Kennzeichnung erfolgen wenn auf den Kabeln kein Platz zur Anbringung vorhanden ist und diese lose an unsere Großhändler verkauft werden?

MfG
Dohr

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Dohr,

wenn auf dem Produkt selbst kein Platz ist, kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder Benutzerinformation angebracht werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1349
gestellt von: Markus, Frankfurt am Main
am: 09.07.2017
Thema: CE Kennzeichnung

Frage: Ich möchte gern eine prinzipielle Frage stellen. Gibt es eine Möglichkeit Qualitätsgeräte zum privaten oder geschäftlichen Gebrauch anzufertigen oder aus nicht CE Arealen lokal zu nutzen ?

Es wurde mal gemunkelt, dass Leute, die keine Angst vor Strom haben, evtl. damit sogar etwas anfangen können, oder damit arbeiten, immernoch 1-12 Volt Geräte mit CE Netzteil bauen können, weil das nicht EMV Richtlinien spezifisch ist ? Evtl. als CE Modularer Aufbau phne Komplett CE ?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Markus,

der geschäftliche Gebrauch von nicht-ce-gekennzeichneten Geräten ist in Deutschland (Europa) nicht erlaubt.
Auch wenn die Geräte nur mit 1 - 12 V Spannung versorgt werden, ist die CE-Kennzeichnung in vielen Fällen aufgrund der EMV- und RoHS-Richtlinie erforderlich.
Es kann in vielen Fällen auf die CE-Kennzeichnung von Systemen verzichtet werden, wenn die einzelnen Komponenten des Systems die CE-Kennzeichnung besitzen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1348
gestellt von: Jutta Behringer
am: 07.07.2017
Thema: Konfirmitätserklärung mechanische Unterstellböcke

Hallo zusammen,

muss ein Hersteller für mechanische Unterstellböcke
eine CE Konfirmitätserklärung zur Verfügung stellen?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Behringer,

nein, dies ist nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Steven Nießner

Also gilt so ein Unterstellbock für z.B. Lastaufnahmemittel Ihrer Meinung nach nicht zu Sicherheitsbauteilen, die vor Umfallen schützen?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: anonym

Natürlich CE bewertung und Zeichen weil ganz klar in Maschinenrichtlinie.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang 5, Nr. 15. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS).
Unterstellböcke verhindern Herabfallen von Gegenständen.
Also natürlich CE Zeichen.

 

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1347
gestellt von: M. Adam
am: 04.07.2017
Thema: Elektromotor - CE-Zeichen anbringen oder nicht?

Frage: Für einen Elektromotor (Spannung <75V DC) sind meiner Auffassung nach folgende Richtlinien zu betrachten:

- Maschinenrichtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- EMV-Richtlinie
- RoHS-Richtlinie

Nach Maschinenrichtlinie ist der Elektromotor eine unvollständige Maschine, für die in der Regel eine Einbauerklärung ausgestellt wird.
==> Keine CE-Kennzeichnung

Die Niederspannungsrichtlinie wäre aufgrund der Betriebsspannung von <75V DC nicht zutreffend ==> Keine CE-Kennzeichnung

Die EMV-Richtlinie wäre auch nicht zutreffend, wenn der Elektromotor nicht frei erhältlich ist, sondern nur an Fachleute zum Verbauen in anderen Geräten vorgesehen ist.
==> Keine CE-Kennzeichnung

Die RoHS-Richtlinie ist anzuwenden und gemäß dieser ist eine Konformitätserklärung sowie eine CE-Kennzeichnung vorgesehen.

Wie ist im Falle des Elektromotors nun zu verfahren?
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung hinsichtlich RoHS-Richtlinie sowie Einbauerklärung gem. Maschinenrichtlinie?

Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
M. Adam

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Adam,

bei solch komplexen Einstufungen hilft in der Regel der Blick in die Normenlisten und Normen. Die wohl passendsten Normen für die Elektromotoren sind die Normen der Normenreihe EN 60034 Drehende elektrische Maschinen. Diese Normen sind der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet und daher sollte die Niederspannungrichtlinie angewandt werden.
Die EMV-Richtlinie ist ebenfalls einzuhalten, die von Ihnen genannte Ausnahme ist mir unbekannt.
Die RoHS-Richtlinie ist, wie Sie richtig festgestellt haben, ebenfalls einzuhalten.
Daher sollte der Motor eine Konformitätserklärung nach Niederspannungs- EMV- und RoHS-Richtlinie erhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: M. Adam

Sehr geehrter Herr Preis,

Danke für Ihre Einschätzung.

Die genannte Einschränkung bei der EMV-Richtlinie geht nach meiner Einschätzung direkt aus Artikel 2 und 3 hervor.

" Diese Richtlinie gilt für Betriebsmittel gemäß der Begriffsbestimmung
in Artikel 3"

„Betriebsmittel“: ein Gerät oder eine ortsfeste Anlage;

...„Gerät“: ein fertiger Apparat oder eine als Funktionseinheit
auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Apparate,
der bzw. die für Endnutzer bestimmt ist und elektromagnetische
Störungen verursachen kann oder dessen bzw.
deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt
werden kann;

Ebenso kann ich nicht den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie erkennen:

"Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für
Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom
mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II
aufgeführt sind."

Woraus leiten Sie hierbei die Anwendbarkeit her?

Wenn wir diese beiden Richtlinien außen vorlassen, wäre immer noch die Frage zu klären, ob ein CE-Zeichen nach RoHS-Richtlinie aufgebracht werden muss oder aufgrund der Maschinenrichtlinie (unvollständige Maschine) nicht aufgebracht werden darf.

Hätten Sie hierfür noch eine Empfehlung?

Mit freundlichem Gruß,
M. Adam

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Adam,

auch wenn der Elektromotor zunächst beispielsweise von einem Maschinenhersteller verwendet wird, um diesen in seine Maschine einzubauen, ist der Motor letztlich sicherlich für einen Endnutzer bestimmt, den Betreiber der Maschine.

Auch die EMV-Anforderungen werden von der EN 60034-1, die der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet ist, erfasst: "Die in diesem Abschnitt beschriebenen EMV-Anforderungen beziehen sich auf drehende elektrische Maschinen, deren Bemessungsspannungen 1 000 V bei Wechselspannung oder 1 500 V bei Gleichspannung
nicht überschreiten und die für einen Betrieb und eine Benutzung im Wohnbereich, im Geschäfts- und Gewerbebereich sowie in Industrieanlagen vorgesehen sind."

Daher liegt meine Empfehlung nach wie vor bei einer Konformitätserklärung nach Niederspannungs- EMV- und RoHS-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1346
gestellt von: Uwe Hinrichsen, Wunstorf
am: 27.06.2017
Thema: Begriffserklärungen

Hallo,

es geht um eine Roboteranlage mit mehreren einzelnen Komponenten (eigenständige Stationen) könnte mir jemand Angaben zu folgenden Begriffen genauer erklären:
1.)Die Fabrikatsangabe gibt was genau an?
2.)Serien-Nr.:einer Anlage
3.)Jede Maschine/Anlage bekommt seine eigene Serien-Nr?, auch wenn sie 2 oder mehrfach gebaut wurde ?
3.) Serien-/ Typenbezeichnung beinhaltet was ?
4.) Wie definiert man eine Anlage und wie eine Maschine, was ist der Unterschied?
Über kurze Erklärungen wäre ich sehr dankbar

Uwe Hinrichsen

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Hinrichsen,


1.: Die Fabrikatsangabe ist die Herstellerbezeichnung
2.: Serien-Nummer ist irgend eine Identifikationsnummer anhand derer eindeutig die Technischen Unterlagen der Anlage zugeordnet werden können.
3.: Richti
3.: Siehe 2.
4.: Anlagen sind nach Definition der Maschinenrichtlinie Gesamtheiten, die aus mehreren Maschinen oder unvollständigen Maschinen oder einer Mischung daraus, zusammengefügt sind. Typischerweise sind diese funktional, steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch miteinander verbunden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1345
gestellt von: Frank Pannwitz, Lage
am: 22.06.2017
Thema: Falsche Angabe in Konformitätserklärung

Hallo,

wir haben folgendes Problem:
Wir haben in einer Konformitätserklärung bei zwei DGUV-Regeln veraltete Nummer angegeben. Wie geht man damit um?
Eine neue Erklärung ausstellen? Einen Nachtrag zur Erklärung oder gar nichts?
Vielen Dank für eine Antwort.
MfG

F.P.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Pannwitz,

zunächst stellt sich mir die Frage, warum Sie DGUV-Regeln in Konformitätserklärungen angeben. Es sollten dort Normen angegeben werden und nur, wenn keine Normen für den entsprechenden Produktbereich existieren, sollten DGUV-Regeln angegeben werden.
Insofern sollte eine Normenrecherche und Korrektur der Konformitätserklärungen stattfinden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1344
gestellt von: Karl-Heinz Bauer, Klein-Winternheim
am: 20.06.2017
Thema: Gerät mit UL in einer Maschine für die EU

Hallo,

wir haben einen Roboter-Controller der eine UL-Zulassung aber keine CE hat.
Das Gerät entspricht nicht dem EMV Standard. Entstörfilter fehlt. Können wir das Gerät trotzdem verbauen wenn wir einen Entstöfilter davor schalten, oder ist es grundsätzlich unzulässig eine Gerät ohne CE zu verbauen. Die allgemeinen Sicheheitsstandards werden erfüllt, ebenso hat der Roboter-Manipulator CE.

Danke für eine Antwort

mit freundlichem Gruß
K.-H. Bauer

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Bauer,

wenn Sie die CE-Anforderungen nachträglich erfüllen, ist ein Einbau möglich. Formell müssen Sie dann für die Gesamtheit die CE-Kennzeichnung durchführen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1343
gestellt von: Tim Hamst, Mönchengladbach
am: 20.06.2017
Thema: CE Kennzeichnung

Hallo,

wir fertigen Gehäuseserien, die ausschließlich mit Bedienelementen bestückt und verkabelt sind. Die Anschlussstecker sind immer unterschiedlich (Rundsteckverbinder etc.). Nun zu meiner Frage:
Ist für ein Gehäuse, das ein NOT-Halt Element enthält, eine CE Kennzeichnung erforderlich?

Vielen Dank schonmal im voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hamst,

sofern keine Spannungen im Bereich 50 bis 1000 Volt (AC) Verwendung finden, ist die CE-Kennzeichnung nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Steven Nießner

Frage: und was ist mit Maschinenrichtlinie Artikel 1 (1) c)?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

da es nur um das Gehäuse und nicht um den Not-Halt-Taster geht: Nein.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1342
gestellt von: anonym
am: 18.06.2017
Thema: CE Zeichen Konformitätserklärung

Frage: Ich hatte die Absicht einen Micro Needling Pen für mein Gewerbe zu erwerben. Dieser hatte kein CE Zeichen und auch keine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache. Auf Nachfrage wurde mir ein CE Aufkleber übersandt und eine Certification of Conformity einer chinesischen Firma. Bezug genommen wird in dieser Bescheinigung auf die EU Medical Devices Directive -93/42/EEC. Der deutsche Verkäufer welcher das alleinige Vertriebsrecht hat meint das reicht aus und gibt an, dass es kein Medizinprodukt ist, sondern ein kosmetisches Gerät. Ist es richtig, dass man keine EU Konformitätserklärung in deutscher Sprache braucht ? Nur so kann ich das Gerät doch rechtssicher einsetzen. Ich habe vom Erwerb Abstand genommen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

wenn das Gerät kein Medizinprodukt ist, darf auch keine Konformitätserklärung nach der Mediziprodukte-Richtline ausgestellt werden. Das Gerät fällt dann aber unter die EMV- und RoHs-Richtlinie. In allen Fällen, auch wenn das Gerät ein Mediziprodukt ist, muss eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung geliefert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1341
gestellt von: Pamela Anglada, Neustadt Weinstraße
am: 14.06.2017
Thema: CE Typenschild

Frage: Kann man von, z.B. einer Pumpe, das Typenschild (CE Kennzeichnung inklusive) umtauschen für eins mit unserem Firmenlogo?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Pamela,

durch das Umtauschen des Typschilds können Markenrechte verletzt werden, daher sollte dies nur in Abstimmung mit dem Hersteller erfolgen.
Aus Sicht der Produktsicherheit ist das Umtauschen möglich, allerdings wird dann derjenige, der sich als Hersteller auf dem Typschild ausgibt, tatsächlich zum Hersteller und muss die entsprechenden Unterlagen auf seinen Namen anpassen und für die Behörden bereithalten.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1340
gestellt von: RWA, Linz
am: 14.06.2017
Thema: CE Konformitätserklärung für Nadeldrucker Farbband

Frage: Ein Kunde verlangt eine CE-Erklärung für ein Farbband für einen Nadeldrucker, worauf der Hersteller sagt, dass man hierfür keine braucht, da es eine "passive Komponente" ist.
Was genau heißt das und warum braucht man dafür diese CE Erklärung nicht?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die EMV-Richtlinie bzw. deren Leitfaden unterscheidet zwischen EMV-passiven und EMV-aktiven Komponenten. Passive Komponenten können keine elektromagnetischen Störungen verursachen und benötigen daher keine CE-Kennzeichnung nach der EMV-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1339
gestellt von: Birgit Grahl
am: 13.06.2017
Thema: CE-Prüfung für Baugruppe

Hallo Herr Preis,

wir verkaufen Anschlußkästen mit verschiedenen Komponenten.
Verbaut sind darin z. B. eine Steckdose, FI-Schalter, PoE-Switch für Netzwerk-Anschluß und einen Blitzschutz.
Verkabelt ist das mit Wago-Klemmen auf eine Hutschiene.
Sind für diese Anschlußkästen eine CE-Prüfung mit entsprechenden Test-Reports nötig?

Mit freundlichen Grüßen
Birgit Grahl

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Grahl,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1338
gestellt von: Roland Harter, Offenburg
am: 12.06.2017
Thema: unvollständige Maschine / Risikobeurteiung bei Lieferung eines Komponenten-Kits incl. Steuerung?

Hallo Herr Preis,

ich will ein Kit aus Komponenten anbieten (Motor, Elektromechanischer Zylinder, Sensor, Regler, Steuerung+Steuerprogramm, Kabel), mit welchem z.B. Füge-Applikationen realisiert werden können. Das Kit erhält eine übergeordnete Artikelnummer. Dabei stellen sich folgende Fragen:
1.) Ist dieses Kit als unvollständige Maschine anzusehen oder einfach nur als eine Lieferung von Komponenten auf einer Palette, die dann nicht unter die MRL fällt?
2.) Muss für das Kit eine Risikobeurteilung erfolgen?
3.) Wenn ja, wie weit soll sie gehen? Bis zur Anlieferung der Palette beim Kunden? Bis zum Einbau in eine Maschine (die wir nicht kennen)? Bis zur Benutzung in der finalen Maschine?

Für eine baldige Antwort im Voraus herzlichen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Harter,

auch Bausätze unterliegen der Maschinenrichtlinie. Inwieweit der Bausatz eine unvollständige Maschine oder vollständige Maschine ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann anhand Ihrer Beschreibung nicht ohne weiteres beurteilt werden.
Eine Risikobeurteilung muss in jedem Fall erstellt werden. Sie muss alle Aspekte der Anforderungen an den Bausatz umfassen. Üblicherweise muss sie auch die Benutzung der Maschine berücksichtigen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1337
gestellt von: Michael Schilling
am: 09.06.2017
Thema: mechanische Betriebsmittel

Sehr geehrte Damen und Herren,

für elektrische Betriebsmittel gilt die Niederspannungsrichtlinie. Zu mechanischen Betriebsmitteln finde ich im Netz keine Informationen.
Daher folgende Fragen:
Kann man davon ausgehen, dass durch die Maschinenrichtlinie alle mechanischen Betriebsmittel abgedeckt sind?
Gibt es eine Abgrenzung von einem mechanischen Betriebsmittel zu der in der Richtlinie genannten Definition einer Maschine.
Gibt es Richtlinien für mechanische Betriebsmittel, die eingehalten werden müssen neben der Maschinenrichtlinie.
Die Infos die ich bisher von verschiedenen Stellen bekommen habe sind zum Teil etwas wiedersprüchlich.
Für die Beantwortung dieser Fragen wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schilling

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schilling,

im Bereich der mechanischen Betriebsmittel unterscheidet man unter anderem zwischen Komponenten, Werkzeugen, unvollständigen Maschinen und Maschinen. Die Grenzen bei den Begrifflichkeiten sind teilweise fließend und Ermessenssache.
Komponenten und Werkzeuge unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie. Unvollständige Maschinen und Maschinen sind der Maschinenrichtlinie zugeordnet. Wenn die mechanischen Betriebsmittel vom Betreiber als Arbeitsmittel eingesetzt werden, ist in jedem Fall die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1336
gestellt von: Leo
am: 08.06.2017
Thema: ohne CE-Zeichen ins Flugzeug?

Frage: Darf man Technik die nicht mit einem CE-Zeichen geprüft wurde mit ins Flugzeug nehmen? Ich habe mir ein Laptop aus China importiert und er besitzt natürlich kein CE-Zeichen, und ich will ihn mit ins Flugzeug nehmen, ist bloß die Frage, darf ich das?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Leo,

an der Grenze in Deutschland kann es hierbei Probleme geben. Als Importeur sind Sie verpflichtet, die CE-Kennzeichnung des importierten Produkts sicherzustellen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1335
gestellt von: Mazrekai
am: 08.06.2017
Thema: Mietmaschinen für EU-Ausland Dokumentation Sprache

Hallo,

wir vermieten oft unsere Pilotmaschinen für Versuchszwecke, zur Ermittlung der Auslegungsparameter einer zu bestellenden Maschine oder auch nur rein zu Testversuchen.

Wenn wir jetzt nach Frankreich unsere Maschine vermieten für 1-3 Monate, müssen wir dann zwingend eine Dokumentation auf Französisch bereitstellen? Sind wir rechtlich wie bei der MRL an die EU-Amtssprachen gebunden?

Bisher geben wir immer die Dokumentation auf Englisch mit. Der Kunde bestätigt uns schriftlich, dass diese Dokumentation auf Englisch für ihn verständlich und ausreichend ist.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Mazrekai,

wenn Maschinen vorübergehend zu Versuchszwecken in Laboratorien betrieben werden, muss die Maschinenrichtlinie mit all ihren Bestimmungen nicht berücksichtigt werden. Hiermit ist auch die Sprachenregelung der Maschinenrichtlinie nicht zwingend einzuhalten. Es könnte allerdings länderspezifische Regelungen für Produkte, die nicht über die CE-Richtlinien geregelt sind, geben. Leider kann ich Ihnen diesbezüglich keine fundierten Informationen liefern.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1334
gestellt von: Peter Horneber
am: 08.06.2017
Thema: passives Lastaufnahmemittel (Traverse)

Sehr geehrter Herr Preis,

wir wurden von unserem Kunden beauftragt, nach seinen konstruktionsvorgaben und Zeichnungen, ein Lastaufnahmemittel (Traverse) herzustellen. Der Kunde bringt diese Traverse auch in den Verkehr.
Die Herstellung erfolgt wiederum von einem Subunternehmen unter unserer Anleitung.

Frage dazu: Benötigt diese Traverse gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine CE- Kennzeichnung? Welche Erklärungen werden sonst noch benötigt?
Wer muss diese CE- Kennzeichnung und Erklärungen ausstellen?
Kunde? Lieferant? Hersteller?
Für eine Antwort bin ich sehr dankbar

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Horneber,

eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Es muss eine Risikobeurteilung sowie eine geeignete Benutzerinformation und Konformitätserklärung erstellt werden.
Derjenige, der sich auf der Traverse als Hersteller ausgibt (Typschild oder Hersteller-Kennzeichnung) ist für die Durchführung des Konformitätsverfahrens verantwortlich. Er kann das Konformitätsverfahren oder Teile davon selbst durchführen oder das gesamte Verfahren oder Teile davon durchführen lassen. Befugt sind alle natürliche und juristische Personen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1333
gestellt von: Hylewicz, CNC-STEP Geldern
am: 31.05.2017
Thema: CE Erklärung für Einhausung

Frage: Müssen derartige Einhausungen CE erklärt werden ? Jede für sich ? Wenn ja, wozu ?

mfG CNC-STEP

https://www.cnc-step.de/maschinen-einhausungen-schutzeinhausungen-umhausungen/

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hylewicz,

meiner Einschätzung nach müssen die Einhausungen keine CE-Kennzeichnung bekommen, wenn diese nicht angetrieben sind (z.B. durch pneumatisch angetriebene Schutztüren).
Der Verwender bzw. Käufer der Einhausungen muss allerdings die Eignung derselben als Sicherheitseinrichtung einschätzen können. Daher muss mit der Einhausung zusammen eine Technische Dokumentation mit den erforderlichen Informationen geliefert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar/Frage von: Steven Nießner

Artikel 1 (1) c) MRL. Sicherheitsbauteil benötigt die Schutzeinhausung auch keine CE-Kennzeichnung, wenn der Hersteller dies als Sicherheitseinrichtung verkauft? z.B. Schutz vor wegfliegenden Teilen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nießner,

nein, meiner Ansicht nach nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

 

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1332
gestellt von: Markus U.
am: 31.05.2017
Thema: Risikobeurteilung Nachweis

Hallo,
wir liefern mit einem Unterlieferanten eine Gesamtmaschine aus, der Unterlieferant liefert einen Bahnlauf, wir einen unfertigen Maschinenteil das dann zu einer Druckmaschine vereint wird.
Wir erstellen die CE für die Gesamtmaschine und möchten aufgrund 2 offener Fragen in der Sicherheit zu seiner Maschine die Risikobeurteilung und -bewertung einsehen. Muss uns der Unterlieferant dies offenlegen oder darf er die Einsicht verweigern?

Gruße Markus U.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Markus,

der Unterlieferant darf die Einsicht verweigern. Lediglich den Behörden muss auf deren Anforderung hin die Risikobeurteilung geliefert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1331
gestellt von: Stefan Frey
am: 30.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung bestehender alter Anlagen

Frage: Wir haben einen teilweise älteren Anlagenpark, der aber stetig modernisiert und auch modifiziert wurde. Die Anlagen sind teilweise sehr alt (BJ 1950). Von vielen Anlagen gibt es keine lückenlose Dokumentation (Betriebsanweisung des Herstellers fehlen) CE - Kennzeichnung ist auch nur teilweise zu finden. Es gibt für alle Anlagen GBU's die auch fortgeschrieben wurden. An den Anlagen wurden immer wieder auch technische Änderungen (Anbau und Umbaumaßnahmen) durchgeführt. Anschließend wurde auch zumindest in den letzten 10 Jahren immer wieder eine GBU durchgeführt. Ich habe diesen Anlagenpark jetzt neu als FaSi übernommen. Wie bekomme ich das mit der CE-Kennzeichnung hin, damit wir die Anlagen auch gem. der neuen Maschienrichtlinie betreiben können?
Oder können wir die Anlagen auch ohne CE-Kennzeichnung betreiben, da GBU's vorliegen und die Änderungen an den Anlagen die eigentliche Funktion nicht verändern sondern zur Verbesserung der AS oder der Produkteigenschaften dienen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Frey,

die CE-Kennzeichnung sollte nachgeholt werden und bei wesentlichen Änderungen der Anlage sollte die CE-Kennzeichnung aktualisiert werden. Das CE-Kennzeichnungsverfahren kann vom Betreiber oder von einem vom Betreiber beauftragten Bevollmächtigten (z.B. Dienstleister) erledigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1330
gestellt von: Jens Prieger
am: 28.05.2017
Thema: Notwendige Prüfungen Mikrocontrollerschaltung für Motorräder

Hallo,

ich habe eine Mikrocontrollerschaltung (5V/12V) entworfen, die eine Dosierumpe (12V) an einem Motorrad ansteuert. Nun überlege ich diese Schaltung in einer Kleinserie von ca. 50 Stück zu verkaufen.
Können Sie mir mitteilen, welche rechtlichen Vorschriften hierbei zu beachten sind? Ich bin Fahrzeugtechnikingenieur.
Danke und Gruss

J. Prieger

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Prieger,

leider kann ich Ihnen im Rahmen des Forums keine ausführliche Recherche liefern. Für Fahrzeuge und Komponenten von Fahrzeugen gibt es spezielle Richtlinien. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung ist zusätzlich die EMV-Richtlinie zu erfüllen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1329
gestellt von: Udo Schuster
am: 26.05.2017
Thema: Erstinverkehrbringung

Guten Morgen,

wir haben verschiedene Fertigungswerke in der EU und Nicht EU. Bis dato wurden alle Maschinen immer von den EU Werken bei einem Lieferanten in der EU bestellt und dann an die nicht EU Werke ausgeliefert.
Nun sollen die Nicht EU Werke bei dem Lieferanten bestellen.
Wie verhält es sich dann mit der Inverkehrbringung. Sollten wir die Maschinen irgendwann wieder in der EU betreiben wollen müssen wir dann als Importeur agieren oder gibt es eine Möglichkeit das die Maschine trotzdem eine Konformität hat und Bestandsschutz bleibt.

Gruß
Udo Schuster

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schuster,

in diesem Fall wäre für Ihre Firma tatsächlich vorteilhaft, wenn die Maschinen schon bei der Lieferung ins Nicht-EU-Land die CE-Kennzeichnung hätten. Das erstmalige Inverkehrbringen in der EU ist im Falle des Standortwechsels der Maschine in die EU das Datum des Standortwechsels. Die CE-Kennzeichnung müsste zu diesem Zeitpunkt dann nachgeholt werden. Das Konformitätsverfahren kann vom Hersteller, vom Betreiber oder dritten Personen erledigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1328
gestellt von: Holger Weidmann
am: 23.05.2017
Thema: Bedienungsanleitung

Sehr geehrter Herr Preis,

für Teile die bspw. unter die DGRL oder MRL fallen, müssen Bedienungsanleitungen angefertigt werden. Gibt es auch Vorgaben zur Papierdicke und oder Aufbewahrung der Bedienungsanleitung.

Oder könnte man das günstigste Papier verwenden, welches, übertrieben gesagt, nach dem zweiten Mal nutzen auseinanderfällt?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Weidmann,

es gibt in der Norm EN 82079 "Erstellen von Gebrauchsanleitungen ..." Anforderungen zur Dauerhaftigkeit: "Gebrauchsanleitungen auf dem Produkt müssen während der erwarteten Lebensdauer des Produkts leserlich sein.
Gebrauchsanleitungen auf den Verpackungen oder in Materialien, die dem Produkt beiliegen (wie zum Beispiel Informationsblätter, Handbücher, Datenmedien usw.) müssen in haltbarer Form produziert werden.
Sie müssen so gestaltet und hergestellt werden, dass sie einen häufigen Gebrauch während der gesamten erwarteten Lebensdauer des Produkts überdauern, in der Umgebung, in der beabsichtigt wird, das Produkt
zu verwenden."

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1327
gestellt von: anonym
am: 20.05.2017
Thema: Maschine im Sinne der MRL

Frage: Ich habe eine Anfrage zu einen Projekt. Das Produkt besteht aus mehreren Teilkomponenten und soll mit einem CE-Zeichen versehen werden.
Bei drei dieser Komponenten fallen einige Teilbereiche unter die Niederspannungsrichtlinie.

Mittels Wärmestrahlung wird in einer Solarzelle Wasser erhitzt und dann durch ein Rohrsystem verteilt. Im Rohrsystem befinden sich unterschiedliche Komponenten.

Handel es sich hierbei um eine Maschine im Sinne der MRL, wie es der Endkunde fordert?

PS: Nach meiner Meinung nicht. Es sei denn, die Wärmestrahlung ist das "Antriebssystem" der Maschine.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

entscheidend sind in diesem Fall die Normen, die als Sicherheitslösungen angewandt werden. Meiner Einschätzung nach werden diese ausschließlich im Niederspannungsrichtlinien-Bereich angesiedelt sein.
Das würde dann bedeuten, dass auf das gesamte System die Niederspannungsrichtlinie anzuwenden ist.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1326
gestellt von: Frau Michaelis
am: 19.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo Herr Preis,

es gibt solche Adapter für Lampenfassungen. Die von OBI sind mit einem CE Zeichen versehen. Auf Grund welcher Richtlinie begründet sich in dem Falle die CE Kennzeichnung? Nur auf Grund von RoHS oder gibt es da noch eine entsprechende Richtline? Kommt LVD und/oder EMC hier wirklich zum tragen?

LG
Michaelis

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Michaelis,

die EMV-Richtlinie ist nicht anzuwenden. Die Niederspannungsrichtlinie ist meiner Einschätzung nach anzuwenden, da für die Adapter keine Ausnahmeregelung besteht. Weiterhin gilt die RoHS. Daher ist die CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1325
gestellt von: Kai Rosenbaum
am: 17.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung zugelieferter Platinen

Sehr geehrter Herr Preis,

wir sind Hersteller für Maschinen der Agrartechnik. Diese Maschinen fallen unter die Maschinenrichtlinie. Die Steuerelektronik dieser Maschinen lassen wir extern entwickeln und produzieren. Die Platinen dieser Elektronik werden uns von unserem Zulieferer fest verschraubt in einer Anschlussbox zur Verfügung gestellt. Diese Units haben eine eigene Artikelnummer und sind auch von unseren Endkunden als Ersatzteil bestellbar. Die Units werden dann in unserem Hause mit den Sensoren und Aktoren verbunden, teils über Steckverbinder, teils über Reihenklemmen.
Müssen diese Units oder auch schon die dort verbauten Platinen eine CE Kennzeichnung ausweisen oder ist dies nicht erforderlich.

Gruß

Kai Rosenbaum

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Rosenbaum,

dies ist nicht zwingend erforderlich. Sie können sich auch auf anderem Wege vom Hersteller der Platinen bescheinigen lassen, dass die Platinen den aktuellen Vorschriften entsprechen und die CE-Kennzeichnung für das Gesamtprodukt vornehmen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1324
gestellt von: Rodolfs
am: 17.05.2017
Thema: CE und ATEX Kennzeichnung einer unvollständigen Maschine

Frage: Wir möchten eine ATEX-Zertifizierung für unsere Hydraulikpumpen erwirken.
Da eine Hydraulikpumpe eine unvollständige Maschine darstellt, darf diese nicht mit dem CE Zeichen versehen werden. Stattdessen wird eine Konformitätserklärung und eine Einbauanleitung ausgestellt.

Gleichzeitig ist zu Lesen, dass das ATEX Symbol nur in Verbindung mit dem CE Zeichen auf das Produkt gebracht werden darf. Dies steht im Widerspruch zu oben genanntem Punkt.

Wie hat eine ATEX Markierung einer unvollständigen Maschine auszusehen, wenn kein CE Zeichen verwendet werden darf?

Ist eine ATEX Zertifizierung auch ohne ein Nachweis der CE Konformität möglich?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Rodolfs,

die CE-Kennzeichnung darf nicht angebracht werden. In der Einbauerklärung kann jedoch die Einhaltung der ATEX-Richtlinie bescheinigt werden. Nach Fertigstellung der Maschine erscheint das ATEX-Symbol mit bei der CE-Kennzeichnung, wobei hierbei die Maschine ebenfalls nach ATEX gebaut sein muss. Andernfalls sollte die ATEX-Zulassung ausschließlich in den Dokumenten der Pumpe bescheinigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1323
gestellt von: Schön
am: 16.05.2017
Thema: Nachträgliche CE-Kennzeichnung

Hallo,

wir haben Anfang 2000 für einen Kunden einen fahrbaren Druckbehälter der heutigen kategorie II, gemäß Modul "A2" der DGR2014/68/EU gefertigt. Vergleichbar mit einer Buckelspritze, jedoch mit 2 Kammern. Die Konstruktion wurde in unserer Firma durchgeführt und der Name unserer Firma steht auch auf dem Typenschild als Hersteller und Inverkehrbringer. Die Produktplanung und Markteinführung hierfür wurde damals von unseren Seniorchefs geleitet, ohne sich um eine etwaige rechtliche Lage der schon eigentlich damals CE-pflichtigen Behälter zu sorgen. Die letzten Behälter wurden vor 2 jahren ausgeliefert. Bis Dato über 130 Stück. Bis vor ca. einem halben Jahr war dies für unseren Kunden soweit in Ordnung. Eine fehlende CE-Kennzeichnung wurde nie bemängelt. Diese Behälter sind weltweit von unseren Kunden ausgeliefert worden, wobei der Großteil innerhalb der EU verblieb.
Die Behälter wurden vor Auslieferung alle in unserem Hause einer Druckprüfung unterzogen und eine nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 DruckbehV vorgeschriebenen Herstellerbescheinigungen beigefügt.
Jetzt bemägelt der Kunde die fehlende CE-Kennzeichnung und hätte gerne das dies nachzuholen wäre.
Was gibt es für ein Verfahren, bzw. was wären die nächsten Schritte, wobei die möglichen Kosten noch überschaubar blieben, um den Wunsch unseres Kunden zu entsprechen?

Mfg
A. Schön

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Schön,

die CE-Kennzeichnung kann und muss nachgeholt werden. Das Verfahren ist das regulär zum ursprünglichen Datum des Inverkehrbringens vorgeschriebene Verfahren.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1322
gestellt von: Meyer, München
am: 10.05.2017
Thema: Dürfen Maschinen ohne CE-Kennzeichen auf Messen betrieben werden?

Guten Tag,

dürfen Maschinen ohne CE-Kennzeichen und fertig gestellte Dokumentation (EMV Nachweise ua. fehlt) auf Messen oder Demonstrationen und Vorführungen betrieben werden zum Zwecke einer Verkaufsveranstaltung?

Welche Maßnahmen müssen getroffen werden um dies zu ermöglichen?

Vielen Dank.

Meyer

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

für die Ausstellung auf Messen gibt es eine Regelung in der Maschienrichtlinie: "Auf Messen, Ausstellungen und Ähnlichem sollte es möglich sein, Maschinen auszustellen, die nicht mit den
Bestimmungen dieser Richtlinie übereinstimmen. Interessenten sollten jedoch in angemessener Weise darauf hingewiesen werden, dass diese Maschinen von der Richtlinie abweichen und in diesem Zustand nicht erworben werden können." Gegebenenfalls sollten organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in Ergänzung vorgesehen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1321
gestellt von: Ulrich Cziommer
am: 09.05.2017
Thema: Demo-Modelle CE-Erklärung notwendig?

Frage: Für Demonstrationszwecke möchten wir Dreh-Modelle einer Turbine mit Sensoren zur Erfassung von Schwingungen bauen. Diese kommen nicht in den Handel und sind nur für interne Schulungs- bzw. Messeveranstaltungen gedacht. Ist eine CE Erklärung notwendig?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Cziommer,

für die Ausstellung auf Messen gibt es eine Regelung in der Maschienrichtlinie: "Auf Messen, Ausstellungen und Ähnlichem sollte es möglich sein, Maschinen auszustellen, die nicht mit den
Bestimmungen dieser Richtlinie übereinstimmen. Interessenten sollten jedoch in angemessener Weise darauf hingewiesen werden, dass diese Maschinen von der Richtlinie abweichen und in diesem Zustand nicht erworben werden können." Bei den Schulungen sollten ähnliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und gegebenenfalls organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in Ergänzung vorgesehen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Im Leitfaden zur MRL steht:"Erwägungsgrund 17 führt die Bestimmung ein, mit der es Herstellern ermöglicht werden soll, neue Maschinenmodelle bei Messen und Ausstellungen auszustellen, bevor deren Konformität mit der Maschinenrichtlinie bewertet worden ist, oder Maschinen auszustellen, bei denen bestimmte Bauteile wie beispielsweise Schutzeinrichtungen zu Vorführzwecken abgenommen wurden."
Ein "Demo-Modell" ist doch dann ein EIGENES, vielleicht kleineres Produkt. Sehen Sie das trotzdem so?
Ich hatte so ein Thema auch schon, bei den Überlegungen kam sogar die Spielzeugrichtlinie in betracht. Diese Modelle sind zwar nicht für Kinder gedacht, wenn aber welche auf der Messe sind, können sie so ein Modell auch einfach per Knopfdruck bedienen.

Frage/Antwort kommentieren

 

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

auch wenn es sich um ein separates Demo-Modell handelt, kann dies meines Erachtens in gleicher Weise gehandhabt werden. Gefährliche Zustände an Produkten dürfen auf Messen trotzdem nicht in Kauf genommen werden. Über organisatorische Maßnahmen oder über 'Ersatz-Schutzmaßnahmen' müssen diese verhindert werden. Aus rechtlicher Sicht gilt es sicherlich, die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

Beste Grüße

Roman Preis


Frage 1320
gestellt von: Ulrich Cziommer
am: 09.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Laborgeräte zum Eigengebrauch

Frage: Wir möchten einen Simulator zu Testzwecken unserer 19'' Einschubmodule an unsere Mitarbeiter geben. Es handelt sich hierbei um ein Desktopgehäuse mit 19''Einschubplatine die mit 24V aus einem Fertignetzteil mit CE Erklärung gespeist wird. Die Platine generiert AC Sinussignal bis 24Vpp die fest auf den Karteneinschub des Prüflings verdrahtet sind. Alternativ können externe Sensoren mit 24V versorgt und angeschlossen werden.
Dieses Laborgerät ist nicht für den Verkauf nur zur internen Verwendung. Ist eine CE Erklärung notwendig? In welchem Umfang?

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1319
gestellt von: Christine Frei
am: 07.05.2017
Thema: BHKW - Maschinenrichtlinie

Frage: Muss für ein gasbetriebenes BHKW für ein Unternehmen (genehmigungspfl. Anlage) eine Risikoanalyse nach MRL durchgeführt werden?
Wenn ja - wird diese in der Regel durch das Planungsbüro erstellt?
Welche Normen sind zu beachten?

Vielen Dank für Ihre Rückinfo
mfg. Chr. Frei

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Frei,

ja, die CE-Kennzeichnung bzw. Erstellung der Risikobeurteilung ist erforderlich. In der Regel ist der Hersteller der Anlage verantwortlich dafür, dass dies erledigt wird. Sowohl das Planungsbüro als auch andere Wirtschaftsakteure können hiermit beauftragt (bevollmächtigt) werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1318
gestellt von: Marius Hanke
am: 06.05.2017
Thema: Benötigen USB und HDMI Kabel eine CE Kennzeichnung

Guten Tag,

wir sind aktuell im Vertrieb von in der EU gekauften USB und HDMI Kabeln. Wir haben nun vor, die Kabel aus der nicht EU zu importieren. Nun stellt sich für mich die Frage, ob die Kabel einer CE Kennzeichnung unterliegen müssen.

Des Weiteren, welche weiteren Normen spielen hierbei eine Rolle?

-Niederspannungsgesetz? Ich denke nein
-RohS? Ich denke ja
-WEEE? Laut Auskunft bei einem WEEE Service nein

Könnten Sie uns eine kurze Übersicht geben, welche Normen wir bei dem Import beachten müssen?

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

AAntwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Hanke,

eine vollständige Normenrecherche kann ich im Rahmen des Forums nicht liefern. Die Kabel fallen meiner Einschätzung nach unter die EMV- und RohS-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1317
gestellt von: Claudia Wild, Baindt
am: 02.05.2017
Thema: Fertigmelden der Risikobeurteilung

Frage: Meine Risikobeurteilung lässt sich nicht fertigmelden obwohl alle Gefährdungen grün sind - sowohl in der Gefahrenstellen Ansicht als auch in der Standard Ansicht.
Eine der Gefahrenstellen bleibt rot - obwohl keine Gefährdungen rot gekennzeichnet sind.
Safexpert lässt deshalb ein Fertigmelden nicht zu und meldet: Risikobeurteilung wurde noch nicht vollständig durchgeführt.
Gibt es eine Möglichkeit abzufragen, wo die Problemstelle besteht?
Es gibt auch beim Setzen des Filters keine offene Gefahrenstelle mehr.
Besteht dieses Problem auch noch bei anderen Nutzern?
Wir arbeiten mit der Safexpert Version 8.3 SP2.

Antwort noch ausstehend

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1316
gestellt von: Roadbiker
am: 02.05.2017
Thema: CE-Beauftragte

Hallo,

gibt es ein Haftung für CE-Beauftragte?
Wo kann ich dazu gesicherte Info erhalten?

mfg Roadbiker

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

je nach dem, welche Position der CE-Beauftragte im Unternehmen hat und je nach dem, was genau in seinem Verantwortungsbereich liegt (Stellenbeschreibung, ausgeführte Tätigkeiten) existiert eine Haftung für CE-Beauftragte.
Weitere Informationen gibt es beispielsweise in meinem Seminar "CE-Beauftragter/CE-Koordinator"

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1315
gestellt von: Marco Müller, Hochschule Friedrichshafen
am: 01.05.2017
Thema: CE-Kennzeichnung bei Studienarbeit

Hallo,

ich führe mit Kommilitonen eine Studienarbeit durch, in der Transceiver gebaut werden sollen, die im SRD-Band bei 868MHz senden und empfangen können sollen. Wir wollen davon lediglich Prototypen aufbauen und diese nicht verkaufen, dennoch Tests mit diesen durchführen.
Meine Frage ist: Müssen diese Transceiver eine CE-Kennzeichnung aufweisen, oder reicht es wenn wir die maximale Ausgangsleistung bei dieser öffentlichen Frequenz beachten?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Müller

Antwort ausstehend

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1314
gestellt von: Pierre Pires
am: 28.04.2017
Thema: Farbgebung von einzelen Komponenten

Sehr geehrtes Saftyteam,

mein Firma ist im Sondermaschinenbau tätig.

An unseren Maschinen gibt mechanisch feststehende Bauteile sowie beweglichere Komponenten die von Motoren, Pneumatizylindern, usw. bewegt werden.

Meine Frage währe, gibt es Richtlinien oder Normen die besagen dass bewegliche Komponenten eine Signalfarbe haben müssen.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung.
Der Stahlbau der Maschine ist komplett Blau lackiert.
an diesem Stahlbau ist eine Servoachse angebaut, welche eine Konsole mit einem Sensor von A nach B bewegt.
Der Werker kann im Automatikgetriebe nicht an diese Konsole gelangen.
Allerdings kann er im Handbetrieb die Konsole manuell verfahren, während er daneben steht (Einrichten / Prüfen).
Ist es nun nötig die Konsole mit einer Signalfarbe (Orange) zu lackieren.

Vielen Dank im Voraus

Pierre Pires

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pires,

die farbliche Kennzeichnung kann je nach Risikohöhe/Risikobewertung eine mögliche/erforderliche/ausreichende Maßnahme sein.
In der Regel sind jedoch effizientere Maßnahmen wie beispielsweise Tippbetrieb, reduzierte Geschwindigkeit, Zweihandschaltung usw. erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1313
gestellt von: David Schmitz
am: 28.04.2017
Thema: CE Kennzeichnung auf USB Dockingstationen (5V Input / Output), KFZ Ladekabel (12V input, 5V output)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei Saturn / Mediamarkt etc. finde ich immer wieder Kabel / Adapter, Ladegeräte etc. bei denen einige Hersteller ein CE Zeichen anbringen und andere Hersteller von im Prinzip gleichen Artikeln dies nicht tun.
Bei Kabeln und Adapter gehe ich davon aus, dass das i.O ist. Ich frage mich allerdings, ob ein CE Zeichen bei Dockingstationen und KFZ Ladekabeln für Smarpthones vorgeschrieben ist oder nicht.

Ich beziehe mich auf Produkte mit den folgenden Eigenschaften:

Dockingstation: Input 5V Gleichstrom => output 5v Gleichstrom (max 3A)
KFZ Ladekabel: Input 12V Gleichstrom (vom Zigarettenanuzünder) => Output: 5V Gleichstrom (max 3A)

Ist für diese Produkte eine CE Kennzeichnung nun nötig oder nicht? Insbesondere wird immerwieder auf die low-voltageg direktive verwiesen. Auf der anderen Seite gilt diese Direktive m.M.n. doch nur für Spannungsbereich ab 50V.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Freundliche Grüße,

David Schmitz

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schmitz,

oft fallen solche Produkte in den Bereich der EMV-Richtlinie. Hierbei unterscheiden die Hersteller bezüglich der Geräte zwischen EMV-aktiv und EMV-passiv. EMV-passive Geräte fallen nicht unter die Richtlinie und müssen dann ggf. nicht CE-gekennzeichnet werden.
Wegen der Brandgefahr können aber auch solche Geräte in den Bereich der Niederspannungsrichtlinie fallen. Die entsprechenden Normen kennen hierbei die untere Grenze von 50 V nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1312
gestellt von: Jörgen Klein
am: 28.04.2017
Thema: Handbücher

Hallo,

muss ich im Handbuch erwähnen, dass das Produkt CE-konform ist?
Beispiel: CE Dieses Produkt trägt die CE-Kennzeichnung ... Verantwortlich für die CE-Kennzeichnung ist (Adresse).

Danke!

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

diesbezüglich gibt es für unterschiedliche Produkte unterschiedliche Vorschriften.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1311
gestellt von: Frank Pannwitz
am: 27.04.2017
Thema: Notwendige Unterlagen für Erweiterung einer Maschine

Frage: Wir haben vor ein paar Jahren eine Maschine an unseren Kunden ausgeliefert, die CE-konform ist. Nun möchte der Kunde an dieser Maschine eine Erweiterung, die wir als Hersteller bauen und auch selber in die Maschine integieren.
Da wir Hersteller der Maschine sind und bleiben, gehen alle relevanten Unterlagen bei Einbau von Fremdaggregaten an uns. Müssen wir uns nun selber Unterlagen, wie z.B. eine Einbauerklärung, für die o.g. Erweiterung ausstellen?

AAntwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pannwitz,

nein, dies ist nicht zwingend erforderlich. Es müssen aber die bereits vorhandenen Unterlagen aktualisiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1310
gestellt von: Kurt Buchholz, Isle of Man
am: 27.04.2017
Thema: CE-Zertifizierung für Lüfteraufsatz

Frage: Wir wollen einen Lüfteraufsatz produzieren in dem mehrere Standard Lüfter (9 Volt) die auch in PC's verbaut werden (und zertifiziert sind), eingebaut sind. Die Stromversorgung erfolgt durch einen externen 230V to 9V Poweradapter (auch diese sind Standardprodukt und zertifiziert und nicht fester Teil des Adapters). Es gibt einen eingebauten Ein/Aus Schalter und eine Fernbedienung im Lüfteraufsatz.
Brauchen wir eine CE Zertifizierung und wo müssten wir welchen Antrag zu welchen Kosten stellen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Buchholz,

vorausgesetzt, die Fernbedienung ist ebenfalls ein bereits mit der CE-Kennzeichnung versehenes Fertigprodukt, ist eine CE-Kennzeichnung des Lüfteraufsatzes wahrscheinlich nicht erforderlich.
Es muss aber die Eignung der Komponenten (Bestimmungsgemäße Verwendung) für Ihren Einsatz abgeglichen werden und die Komponenten müssen nach den Anweisungen der Hersteller verbaut werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1309
gestellt von: Alex Neumann
am: 26.04.2017
Thema: Risikobeurteilung und BA beim Einbau einer unvollständigen Maschine

Sehr geehrtes SafetyTeam,

eine unvollständige Maschine, welche aus mehreren CE-Maschinen besteht, hat eine Einbauerklärung, Betriebsanleitung und Risikobeurteilung. Diese unvollständige Maschine, welche ca. 90% der Gesamtmaschine/anlage ausmacht, wird mit einer CE-Maschine (10%) kombiniert/verknüpft.

Frage:
- müssen für die Erstellung der CE-Kennzeichnung der Gesamtmaschine, und zwar für die Risikobeurteilung, nur die Gefahren und Risiken betrachtet werden, welche durch den Zusammenbau von 90% und 10% entstehen oder muss noch zusätzlich die Risikobeurteilung von 90% aufgegriffen und in diese 100%-Risikobeurteilung itegriert werden?

- und wie sieht es mit der 100%-Betriebsanleitung dann aus, darf auf die BA der 90%-unv.Maschine in den einzelnen Kapiteln verwiesen werden?

Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen

Alex Neumann

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Neumann,

in der Risikobeurteilung für die Gesamtmaschine müssen alle Risiken betrachtet werden, die durch die Verknüpfung entstehen und die bei der Risikobeurteilung der unvollständigen Maschine noch nicht vollständig minimiert wurden.
Die Betriebsanleitung der Gesamtmaschine darf in einzelnen Kapiteln auf die Betriebsanleitung der unvollständigen Maschine verweisen. Manche Inhalte müssen allerdings aus den Komponentenbetriebsanleitungen in die Gesamtbetriebsanleitung integriert werden. Beispielsweise sind das die Sicherheitshinweise.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage von: Steven Nießner

"Manche Inhalte müssen allerdings aus den Komponentenbetriebsanleitungen in die Gesamtbetriebsanleitung integriert werden."
Woher weiß man welche Inhalte übernommen werden müssen?
Gibt es da Richtlinien, Normen, Interpretationspapiere? oder wie kommen Sie darauf?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

hierzu gibt es einen Fachbericht: DIN-Fachbericht 146 - Betriebsanleitungen für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen aus Betriebsanleitungen von Komponenten.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1308
gestellt von: anonym
am: 21.04.2017
Thema: Hydraulischer Antrieb - unvollständige Maschine?

Frage: Muss ich eine Konformitäts- oder eine Einbauerklärung für unvollständige Maschinen (hydraulischer Antrieb - nicht elektrisch) nach Maschinenrichtlinie & ATEX durchführen und welche Richtlinien/Normen muss ich anwenden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

was meinen Sie mit "hydraulischer Antrieb"? Soll der Antrieb in einer explosionsgefährlichen Umgebung Verwendung finden?

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1307
gestellt von: Martin Bachl
am: 20.04.2017
Thema: Verketten einer Einpressmaschine mit einem Vision-Sensor

Sehr geehrtes SafetyTeam,

Mein Unternehmen möchte eine Einpressmaschine mit bestehender CE und ein Kamerasystem verbinden.

Das Kamerasystem soll nur überwachen ob das richtige Teil eingelegt wurde. Falls Nicht, soll es über einen bereits vorhandenen NOT-AUS Eingang die Presse abschalten.

Aus meiner Sicht, ist dies kein Eingriff in die Sicherheitstechnik und somit keine Neu-Zertifizierung notwendig. Ist dies Korrekt, bzw. welche Schritte sind notwendig um das Produkt verkaufen zu dürfen?

Vielen Dank im Voraus,
Martin Bachl

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Bachl,

auch aus meiner Sicht kann die Änderung ohne erneute CE-Kennzeichnung durchgeführt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1306
gestellt von: David de Carvalo, Hamburg
am: 13.04.2017
Thema: CE-Zertifizierung

Guten Abend an alle.

Ich bin neu hier und habe eine Frage wo ihr mir helfen könnt.
Es geht einmal darum, dass ich in einem Betrieb arbeite,
der Maschinen in Deutschland verkauft, die CE-Zertifiziert sind.
in der Maschine gibt es einen Bereich wo gewisse Teile während Wartungs- und Reparraturarbeiten schlecht beleuchtet sind. Wir hatten die Idee diesen Bereich anhand einer Ce-zetifizierte Led-lichtleuchte auszuleuchten um dann bessere Sicht zu haben. Jetzt die Frage: erlischt die Ce-zetifizierung der Maschine, wenn wir die Leuchte anbauen, denn es handelt sich dann ja theoretisch um eine neue Maschine und so musste man ja eine neue Ce-zetifizierung durchführen lassen.

Die Beleuchtung wird an die Maschine verschraubt und anhand einer eigener Netzverbindung die dann aus der Maschinen geführt wird mit stromversorgt, heißt wir unternehmen keine Schritte um die Beleuchtung mit der Versorgung der Maschinen zu kopplen. die Beleuchtung hat eine eigene Stromversorgung und ist so nicht an die Versorgung der Maschinen gekoplet noch verbunden etc.

Antwort von: Helg Munko

Nein. Aus meiner Sicht muss es keine neue CE geben. Mit dem Einbau der Beleuchtung wurde aus meiner Sicht nur mittelbar in das Sicherheitskonzept eingegriffen. Zum anderen wurde mit dem Einbau der Beleuchtung das Sicherheitskonzept "auf eine höhere Stufe" gehoben. Dadurch erfolgt eine Verbesserung der Sicherheit in bestimmten Lebensphasen (siehe hierzu auch Positionspapier "Wesentliche Veränderungen an Maschinen" der BAUA.

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1305
gestellt von: Thomas Plaz
am: 05.04.2017
Thema: CE Konformität, Rohs, EAR

Guten Tag,

ich hätte folgende Fragen zur Konformitätserklärung und wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir weiterhelfen könnten:

Wir stellen einen Schaltschrank her, dessen Eingangsspannung 40V (PV Module) und Ausgangsspannung 230V Wechselstrom bzw. 24-48V Gleichstrom zu einer Batteriebank und zu einem Heizstab beträgt. Im Innern des Schaltschrankes befindet sich die Spannungswandlung sowie eine Steuereinheit. Die Steuersignalverarbeitung erfolgt über zwei Platinen, die in unserem Auftrag hergestellt und selbst bestückt werden und in einem berührungssicheren Gehäuse untergebracht sind. Die Steuereinheit sowie alle zugekauften Schaltschrankeinbauten wie Sicherungsautomaten, Klemmen etc. besitzen eine CE Kennzeichnung. Die Ansteuerung des Heizstabes erfolgt über einen hochfrequenten Motorregler, der zugekauft wird, keine CE Kennzeichnung hat, da er laut Hersteller und EU Richtlinie 2006/42/EG eine unvollständige Maschine ist. Der Motorregler besitzt die Rohs Konformität.
Der Schaltschrank wird nach der Niederspannungsrichtlinie, nach EMV Richtlinie sowie nach einschlägigen Schaltschranknormen aufgebaut und geprüft. Die Unterlagen entsprechend zusammengestellt und dem Betreiber überlassen.
Der Schaltschrank soll von einem Elektrobetrieb an die Hausinstallation bzw. an die Solarmodule des Haushalts/Gewerbebetriebs angeschlossen werden.
Frage 1: Muss die selbst bestückte Platine mit ihren elektronischen Bauteilen Rohs konform sein und ein entsprechender Nachweis vorliegen?
Frage 2: Muss der Schaltschrank als Gesamteinheit ein CE Zeichen erhalten? Wenn ja, reicht es aus die Niederspannungsrichtlinie und die EMV Richtlinie zu beachten?
Frage 3: Muss die selbst bestückte und in Verkehr gebrachte Platine beim EAR angemeldet werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Thomas Plaz

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Plaz,

bezüglich der Anwendung der RoHS auf die Platinen können Sie möglicherweise von folgender Ausnahme gebrauch machen: "Photovoltaikmodule, die in einem System verwendet werden sollen, das zum ständigen Betrieb an einem bestimmten Ort zur Energieerzeugung aus Sonnenlicht für öffentliche, kommerzielle, industrielle und private Anwendungen von Fachpersonal entworfen, zusammengesetzt und installiert wurde".
Produkte dieser Art müssen nicht RoHS-konform sein.
Der Schaltschrank muss als Gesamtheit eine CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie erhalten.
Es bestehen weitere Anforderungen bezüglich der Verwendung von Batterien aus anderen Richtlinien bzw. Verordnungen und Normen.
Ob die Platine beim EAR angemeldet werden muss, konnte ich in angemessener Zeit nicht ermitteln.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1304
gestellt von: Roland R.
am: 05.04.2017
Thema: Aufbewahrungspflicht 10 Jahre

Hallo,

laut MRL müssen techn. Unterlagen und Konformitätserklärungen min. 10 Jahre aufbewahrt werden.
Das hieße, wenn eine Maschine oder Anlage zehn Jahre ohne gültige CE-Kennzeichnung betrieben wurde, müsste die CE-Kennzeichnung an dieser Maschine nicht zwangsläufig nachgeholt werden. Dann wäre eine Gefährdungsbeurteilung und die damit verbundenen Forderungen/Maßnahmen nach ProdSG ausreichend! Sehe ich dies richtig?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Roland,

nein, dieser Sichtweise kann ich nicht zustimmen. Es muss ein erstmaliges Konformitätsverfahren durchgeführt werden, unabhängig der Dauer der Aufbewahrungspflicht der Unterlagen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1303
gestellt von: un-seung lee, Hattersheim
am: 05.04.2017
Thema: Müssen Modellbau-Zurüst-Sets aus Messing ein Ce-Kennzeichen haben?

Hallo,

mir wurde meine Sendung von einem chinesischen Hersteller für Plastikmodellbau, die Aushändigung verweigert vom Zoll mit der Begründung, das es kein Ce Zeichen hat.Mir wurde von einem Händler aber erklärt, dass es nicht als Spielzeug gilt, sondern als Miniatur-Darstellung eines Modells.

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1302
gestellt von: anonym
am: 31.03.2017
Thema: E-Kennzeichnung von Abstellböcken für z.B. Traversen

Hallo,

fallen Abstellböcke für z.B.Traversen unter die Zuständigkeit der Maschinenrichtlinie? Sind sie demnach mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen und ist somit auch eine Konformitätserklärung erforderlich?

Besten Dank vorab.

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

nein, Abstellböcke liegen nicht im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1301
gestellt von: anonym
am: 30.03.2017
Thema: Netzteil - Konformität nach Umbau

Guten Tag,

wir kaufen ein Netzteil (Input AC 100-240 V/50-60 Hz Output DC 24 V/110 W) und lassen von einem anderen Unternehmen einen neuen Stecker an das Netzteil anbauen. Es handelt sich um denselben Steckertyp wie der Originalstecker, geändert wird nur die Pin-Belegung innerhalb des Steckers.
Der Originalstecker wird entfernt und derselbe Steckertyp mit anderer Pin-Belegung wieder angebaut.
Das Netzteil wird bei uns dann getestet und zusammen mit einem Kaltgerätekabel unter unserem Namen als Ersatzteil-Set für unsere Geräte verkauft. Jetzt stellen sich mehrere Fragen.
-
Welche Anforderungen an die Konformität müssen wir erfüllen?
- Wir bekommen das Netzteil von unserem Lieferanten mit CE-Kennzeichnung, UL-Kennzeichnung und FCC-Kennzeichnung. Verlieren diese durch den Umbau ihre Gültigkeit?
- Müssen wir eine neue Konformitätserklärung für das Netzteil ausstellen?
- Müssen wir die Kennzeichnung unseres Lieferanten entfernen?
- Ist der Umbau eine wesentliche Veränderung? Das Netzteil kann anschließend ausschließlich zusammen mit unseren Geräten verwendet werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

wenn durch den Umbau normative Anforderungen nicht mehr automatisch eingehalten werden (z.B. Pinbelegung), muss die Konformität auf andere Weise hergestellt und erneut erklärt werden.
Gegebenenfalls hat die Änderung auch Auswirkungen auf die Dokumentation.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


 

 

 

  Praxishilfen
Seminarprogramme
Seminar-Orte
Preise
Termine / Anmeldung
Kontakt
Anreise
 
Seminar CE-Kennzeichnung praxisgerecht und effizient
Referenzen
 

Rechtliche Grundlagen
- Produkteinstufung Richtlinien
- Haftungsfragen/Haftungsfälle
- Sonderfall Gebrauchtmaschinen
- Import/Export
Normenrecherche
- Rechtlicher Status von Normen
- Arten von Normen
- Recherchewerkzeuge
- Normeninhalte
Risikobeurteilung
- Methoden
- Praktische Beispiele
- Risikobewertung
- Nachweisdokumentation
Technische Dokumentation
- Umfang der Technischen
Dokumentation
- Inhalte von Betriebsanleitungen
- Gestaltung von Betriebsanl.
- Handlungsorientiertes Schreiben
- Sicherheitshinweise verfassen
Weitere Informationen

Newsletter
Kunden-Login
Links
Sitemap
 

Newsletter anmelden

Ihr Name:

Ihre E-Mail-Adresse:

 
Dokumentationsbevollmächtigter nach Maschinenrichtlinie
 


Downloads

Maschinenrichtlinie

Niederspannungsrichtlinie

EMV-Richtlinie

Druckgeräterichtlinie

Bauprodukterichtlinie

Explosible Atmosphäre

 

Rechtliche Grundlagen
- Verantwortung / Haftung
- Marktaufsichtsbehörden
Typische Aufgaben von D.
- CE-Management
- Phasen und Aufgaben
- Zulieferdokumentation
- Dokumentation bei Umbau
CE-Verfahren durchführen
- Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
Inhalte und Gestaltung von Dok.
- Interne und externe Dok.
- Prüfen von Dokumenten
- Informationsquellen

Weitere Informationen