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Frage 1500
gestellt von: Nadja Krabes
am: 14.05.2018
Thema: CE Schutzhüllen

Hallo,

ich suche nun schon ewig, ob es für den Import und Verkauf von Handyschutzhüllen notwendig ist, das ein CE Zeichen aufgebracht ist. Kann mir hier jemand helfen?

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Krabes,

für Handyschutzhüllen ist keine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben/erlaubt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1499
gestellt von: Andreas Elser
am: 14.05.2018
Thema: Inhalt Risikobeurteilung Regalbediengerät

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir konstruieren zurzeit ein Regalbediengerät nach DIN EN 528. Die Sicherheitsfunktionen und die sicherheitsbezogenen Bauteile entsprechen jeweils dem Performance Level, das in Anhang C der oben genannten Norm angegeben ist.
Reicht es beim Erstellen der Risikobeurteilung aus, wenn nur die Restrisiken betrachtet werden, die nach Anwendung der DIN EN 528 noch vorhanden sind?
Oder müssen auch die Gefährdungen, die durch Anwendung der Norm bereits minimiert sind, in der Risikobeurteilung betrachtet werden und als Maßnahmen alle in der Norm angegebenen Sicherheitsfunktionen aufgeführt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Andreas Elser

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Elser,

auch die Gefährdungen, die durch Anwendung der Norm minimiert wurden, müssen betrachtet und aufgeführt werden. Nach Maschinenrichtlinie muss erstellt werden: "... eine Beschreibung der zur Abwendung der ermittelten Gefährdungen oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen ...".

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1498
gestellt von: Melanie D.
am: 14.05.2018
Thema: CE Kennzeichnungspflicht

Hallo Herr Preis,

müssen mechanische und hydraulische Verladezangen ein CE Zeichen tragen?
Und wenn ja, kann der Hersteller, da es sich ja um ein Hebewerkzeug handelt, dieses selbst erstellen, inkl. Konfirmitätserklärung, oder muss die Zange von einer unabhängigen Stelle (TÜV, Dekra etc.) geprüft werden.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau D.,

ja, Verladezangen sind Lastaufnahmemittel und müssen ein CE-Zeichen tragen. Der Hersteller kann die CE-Kennzeichnung selbst hierfür vornehmen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1497
gestellt von: Sven Beel, Burbach
am: 10.05.2018
Thema: Übergeordnete Steuerung/Maschinentausch

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir stellen Betonsteinanlagen her, für gewöhnlich bestehend aus Mischanlage, Fördertechnik, Steinformmaschine und weiterer Peripherie.
Ein Kunde hat bereits Mischanlage und Fördertechnik. Wir liefern die (unvollständige Maschine) Steinformmaschine. Leider muss wegen eines Brandschadens die Steuerung dieser Komponenten von uns als Hersteller übernommen werden.
Nun die Frage: Einbauerklärung oder Konformitätserklärung von uns als Hersteller?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Beel,

wenn Sie für Ihre Steinformmaschine "nur" eine Einbauerklärung liefern, muss für die Gesamtanlage auf jeden Fall eine Konformitätserklärung erstellt werden. Ob diese der Betreiber erstellt oder Ihre Firma, kann individuell vereinbart werden. Allein weil Sie die abgebrannte Steuerung erneuern, besteht diese Verpflichtung nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1496
gestellt von: Daniel Waibel
am: 08.05.2018
Thema: CE-Dokumentation und -Kennzeichnung einer fremden Maschine

Hallo zusammen,

einer meiner Kunden möchte, dass ich für eine Maschine eines fremden Herstellers die CE-Dokumentation erstelle und schlussendlich eine Konformitätserklärung ausstelle. Darf ich das rein rechtlich überhaupt?

Zur Information: Der Hersteller der Maschine ist insolvent und exisitiert nicht mehr. Nun hat der Kunde eine funktionierende Maschine, aber keine Dokumentation und kein CE-Kennzeichen.

Viele Grüße DW

Antwort von: anonym

Hallo,

soweit ich weiß, sollte dies rein rechtlich gesehen in Ordnung sein.
Ihr Kunde muss sich aber darüber im Klaren sein, als Hersteller auch die benötigten techn. Dokumente vorzuhalten (Pläne, Zeichnungen usw.). Wenn dieser über die notwendige Fachkenntniss verfügt, die Dokumente für eine fremde Maschine nachträglich zu erstellen, spricht für mich persönlich nichts dagegen.

Antwort von Roman Preis

Hallo zusammen,

als Ergänzung wäre zu nennen, dass auch Sie, Herr Waibel, als Hersteller auftreten können, wenn dies so im Rahmen einer Bevollmächtigung vereinbart wird.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von Steven Nießner

Und was ist hier dann relevant an Unterlagen? Wie detailliert müssen diese sein? Wenn ich mir eine etwas komplexere Maschine vorstelle, könnte eine nachträgliche Zeichnung schwierig sein. Wie ist in so einem Fall umzugehen?

Antwort von Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen zu beurteilen. Zeichnungen sind hierfür nicht zwingend erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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Frage 1495
gestellt von: Ralf Zimmermann
am: 24.04.2018
Thema: CE-Kennzeichnung bei Reparatur

Frage: Ein Kran, Baujahr 1976 soll eine neue Steuerung auf Basis einer SPS erhalten. Die Funktionalität des Krans wird 1:1 beibehalten, so dass keine wesentlichen Veränderungen vorliegen.

Muss dennoch eine CE-Kennzeichnung erfolgen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

eine CE-Kennzeichnung muss nicht erfolgen, jedoch müssen für das Betreiben des Krans mindestens die Anforderungen der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1494
gestellt von: Kemal Delic
am: 25.04.2018
Thema: Kennzeichnung / Typschild

Hallo zusammen,

wir liefern Handhabungsanlage an Kunden aus. Diese Handhabungsanlagen bestehen aus einem Grundgerät und einem (in den meisten Fällen) austauschbaren Lastaufnahmemittel. Zurzeit kennzeichnen wir sowohl das Grungerät, als auch das Lastaufnahmemittel mit einem Typenschild. Wie ist die Angabe der maximalen Traglast auf den beiden Typenschildern durch die Maschinenrichtlinie geregelt? Wir auf beiden Typenschildern die maximale Traglast des schächsten Gliedes (in diesem Fall Lastaufnahmemittel) angegeben, oder erfolgt die Traglastangabe entsprechend der Traglast der Baugruppe, z. b. Grundgerät hat eine Traglast von 200kg, und das Greifmittel 50kg.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe

MfG
K. Delic

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Delic,

die Angabe der maximalen Traglast muss sich auf die jeweilige Traglast der Baugruppe beziehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1493
gestellt von: anonym
am: 20.04.2018
Thema: Externe Dokumentation - Zuliefererdokumente

Sehr geehrter Herr Preis,

ich arbeite in einem Unternehmen der Anlagen herstellt. Es ist nicht eindeutig aus der MRL (oder anderen Richtlinien) herauslesbar, wie man mit Zuliefererdokumente in der externen Dokumentation umgehen muss. Im Anlagenbau kommen sehr viele Komponente/Kaufteile zusammen, die eigene Datenblätter, Einbauerklärungen, Sicherheitshinweise, usw. besitzen. Ich weiss zwar, dass wir diese Unterlagen für die interne Dokumentation brauchen, jedoch ist es unklar inwieweit wir verpflichtet sind diese Informatinen an unseren Kunden zu geben.
Um Ihnen einen Beispiel zu nennen:
Wir kaufen vom Lieferant "X" Not-Aus-Module "Y". Diese Module "Y" werden von uns in unseren Anlagen verbaut. Nun gibt es zu diesen Modulen Funktionsdiagramme, Schaltbilder und technische Daten, die wir vom Lieferanten "X" erhalten. In der Betriebs- oder Wartungsanleitung sind keine Arbeiten an Modul "Y" vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es niemals ausgetauscht werden müsste (z.B. Defekt).
Bin ich dennoch verpflichtet dieses Datenblatt dem Kunden zu geben, da er eventuell das Modul "Y" selbstständig austauschen könnte? Z. B. weil das Modul "Y" defekt ist und er ein neues einbauen muss.
Falls ich dazu verpflichtet bin, reicht es diese Unterlagen einfach anzuhängen, oder muss ich in der Anleitung darauf verweisen?
Da wir sehr viele unterschiedliche Lichtschranken und Sicherheitsmodule verbauen, würde das die Verwaltungskosten der Dokumentation sprengen! Ganz zu schweigen davon, dass es nicht besonders förderlich für die After-Sales-Umsätze wäre.
Des Weiteren möchte ich meinen Dank aussprechen. Ihr Forum hat mir schon in einigen Situationen geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

das Thema "Zulieferdokumentation" oder auch "Lieferantendokumentation" ist ein weites Feld. Es gibt unter anderem einen DIN-Fachbericht 146: "Betriebsanleitungen für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen aus Betriebsanleitungen von Komponenten", der einige wichtige Regelungen trifft, jedoch im Speziellen zu Anleitungen von Sicherheitsbauteilen keine Aussage macht. Da mir keine spezifischere Regelung bekannt ist, gehe ich davon aus, dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, diese Anleitungen an den Betreiber liefern zu müssen.
Meiner Erfahrung nach werden die Anleitungen für Sicherheitslichtschranken und ähnliches dennoch an den Betreiber weitergereicht, da sicherheitsrelevante Aspekte zum Tragen kommen, wenn entsprechende Bauteile ausgetauscht werden müssen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1492
gestellt von: Felix Salomon
am: 20.04.2018
Thema: Wesentliche Änderung -> Typenschild mit neuem Herstellungsdatum?

Guten Tag,

wir führen derzeit eine wesentliche Änderung an einer unserer Anlagen durch und werden daher die CE Konformität neu umsetzen müssen. Hier kam jetzt eine Diskussion auf, ob auch die CE-Kennzeichnung bzw. das Typenschild an der Anlage dahingehend geändert werden muss, dass das aktuelle Jahr als Herstellungsjahr angegeben wird, auch wenn alle anderen Angaben gleich blieben? Ich habe die Vorschrift so ausgelegt, dass man die veränderte Maschine quais als Neumaschine ansieht, also muss auch ein neues Typenschild mit aktuellem Datum angebracht werden.

Danke und Grüße

Felix Salomon

Antwort von: anonym

Hallo Herr Salomon,

Sie durchlaufen das Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL (nun als Hersteller) erneut. Als Hersteller dieser Neumaschine müssen Sie dann auch die Anforderungen der MRL erfüllen. Daraus folgt, dass Sie sich auch als Hersteller der Maschine durch Anbringen eines neuen Typenschilds "erkennbar" machen.

Antwort von: Felix Salomon

Hallo,

darüber waren wir uns soweit grundsätzlich alle einig - es ging explizit um das Herstellungsjahr der Maschine auf dem neuen Typenschild. Kann es hier irgendeine zulässige Begründung geben, warum das alte Datum beibehalten werden sollte?

Danke und schöne Grüße
F. Salomon

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Salomon,

das Datum sollte sich m.E. auf die neue Erstellung der Konformität beziehen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Hallo,

wir handhaben das so, dass bei einer wesentl. Änderung ein neues Typenschild erstellt wird.Einmal mit "Baujahr" z.B. 1999 und einmal mit "Modernisierung" z.B. 2005 für die "neue " Maschine gibt es dann auch eine neue Konformitätserklärung.
Ist das so in Ordnung?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

das ist so in Ordnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1491
gestellt von: Lidia Zeitler
am: 20.04.2018
Thema: CE Aktualisierung

Sehr geehrter Herr Preis,

wenn eine Konformitätserklärung ausgestellt wird, muss u.a. das Datum auf das Dokument. Was aber, wenn nach einiger Zeit eine Änderung am Dokument vorgenommen wird? Bleibt das Datum von vorher bestehen oder wird es immer mit aktualisiert?

Mit freundlichen Grüßen

L. Zeitler

Antwort von: anonym

Hallo Frau Zeitler,

was meinen Sie mit Änderungen? Ich mache mal ein Beispiel: Sie bauen Maschinen als Serienfertigung. Wird nun eine der von Ihnen angewandten Normen revisioniert, müssen Sie die Konformität der nachfolgenden Maschinen damit nochmal prüfen und die Konformitätserklärung neu bescheinigen (Erklärung mit der neuen Norm und dem aktuellen Datum).

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Zeitler,

die Antwort des anonymen Schreibers ist korrekt. Weiterhin: Das Datum bezieht sich auf den Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens des Produkts. Wenn Änderungen an der Konformitätserklärung vorgenommen werden, weil am Produkt wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden, bekommt die Konformitätserklärung ebenfalls ein neues Datum, da es sich um ein quasi neues Inverkehrbringen handelt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1490
gestellt von: Stefan Brahm, Eberswalde
am: 19.04.2018
Thema: Seilrolle - unvollständige Maschine oder Maschinenkomponente

Sehr geehrter Herr Preis,

wir sind ein Hersteller von Seilrollen und Unterflaschen. Unsere Produkte finden sich in z.B. Hafenkranen, Tagebaugeräten und Baumaschinen wieder. Unsere Seilrollen werden liefern wir inklusive dem Wälzlager (z.B. Kugellager), aber ohne Achsen, an unsere Kunden aus.

Unsere Kunden möchten in letzter Zeit vermehrt für die Seilrollen eine Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine (EG-RL 2006/42 EG) von uns als Hersteller bekommen. Wir haben bisher immer argumentiert, dass eine Seilrolle keine unvollständige Maschine ist, sondern eine Maschinenkomponente. Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, § 35 findet sich folgende Aussage: „Die Maschinenrichtlinie findet keine Anwendung auf separate Maschinenkomponenten wie beispielsweise Dichtungen, Kugellager, Riemenscheiben, elastische Kupplungen, Magnetventile, Hydraulikzylinder, Anflanschgetriebe und desgleichen, die nicht für eine bestimmte Anwendung vorgesehen sind und die für den Einbau in Maschinen bestimmt sind.“.

Meine Frage an Sie: Worunter fallen Seilrollen und Unterflaschen? Unvollständige Maschinen oder Maschinenkomponenten? Wir würden das gerne mal endgültig klären, da wir uns hier anscheinend in einer Grauzone bewegen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Brahm,

ich teile Ihre Meinung, dass Seilrollen und Unterflaschen Maschinenkomponenten sind. Bei der Auslegung sollten dennoch die Normen für Lastaufnahmemittel berücksichtigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1489
gestellt von: Daniel
am: 16.04.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Motorsteuerung

Hallo,

wir haben eine Platine entwickelt, die als Umsetzer von Signalen zwischen einer Motorsteuerung und der SPS dient. Es handelt sich dabei nicht um ein eigenständiges Gerät. Auf der Platine sitzt auch noch ein kleines 15V Netzteil. Die Eingangsspannung der Platine beträgt 24V
Was müssen wir in Bezug auf CE und andere Normen beachten? Kann die Platine in ein Gehäuse eingebaut werden, oder gilt sie dann als Gerät und fällt wieder unter irgendwelche Vorschriften?
LG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Daniel,

sicherlich ist die Platine mit Bauteilen bestückt, die elektromagnetische Störungen aussenden können bzw. durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden können. Daher ist die CE-Kennzeichnung nach EMV-Richtlinie erforderlich. Je nach dem, wo die Steuerungsplatine eingesetzt wird und wie sie in Verkehr gebracht wird, ist auch die CE-Kennzeichnung nach RoHS erforderlich.
Ob die Platine in ein Gehäuse eingebaut wird oder nicht, spielt keine Rolle.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1488
gestellt von: Thomas Nuber
am: 13.04.2018
Thema: Nachbau der Maschine eines anderen Herstellers (Kopie) und CE-Konformität

Sehr geehrter Herr Preis,

ein Kunde von mir baut eine Maschine eines anderen Herstellers, für die bereits eine CE-Konformität existiert, 1:1 nach und fragt mich nun, ob er dann auf eine eigene Risikobeurteilung und eine eigene Anleitung verzichten könne. Ich denke nicht, dass dies möglich ist, da in diesem Fall ja er der Inverkehrbringer ist und nicht der andere Hersteller. Liege ich mit dieser Ansicht richtig?

Vielen Dank und herzlichen Gruß

Thomas Nuber

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nuber,

richtig, denn die Technischen Unterlagen, die für die kopierte Maschine vorliegen müssen, dürfen keine anderen Angaben über den Hersteller enthalten, als die Maschine selbst. Weiterhin muss das Datum des Inverkehrbringens berücksichtigt (Stand der Technik und Vorschriften) und angegeben werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1487
gestellt von: Alexander Meyer
am: 13.04.2018
Thema: CE für Regale

Hallo,

wir haben in unserer Produktion Aluregale aufgestellt, die mit einem RFID System und elektronischen Anzeigen und Schukosteckdosen ausgestattet sind. Der Hersteller hat die Regale nicht mit CE gekennzeichnet und es liegt auch keine Konformitätserklärung vor.
Ist das richtig so?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Meyer,

eine grundlegende Entscheidung ist hier aus meiner Sicht nicht möglich, es kommt auf die konkrete Umsetzung an. Z.B. kommt es auf folgende Aspekte an: Sind die verwendeten Bauteile CE-konform und nach Anweisung der Lieferantendokumentation verwendet und eingebaut? Gibt es Steuerungsfunktionen, die über das RFID-System ausgelöst werden?

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Alexander Meyer

Die RFID Systeme kommunizieren mit der IT und geben den Usern Informationen über das Display. Ob die Bauteile CE konform sind und ob sie bestimmungsgemäß eingebaut sind, kann ich nicht beantworten.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Meyer,

wenn es lediglich um Informationen geht, die ausgegeben werden, ist das vermutlich so richtig, wenn keine CE-Kennzeichnung für das System vergeben wurde.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1486
gestellt von: Richard Lückel
am: 12.04.2018
Thema: CE Kennzeichnung

Frage: Ich möchte als Maschinenhersteller eine Maschine eines anderen Herstellers "unter meinem Namen", also auch mit meinem Typenschild mit CE, verkaufen.

- Ist das zulässig?

- Muss ich für die Erfüllung der Konformität die gesamte techn. Dokumentation inkl. Statik, Risikoanalyse, Betriebsanleitung etc. neu erstellen, oder reicht die Dokumentation des ursprünglichen Herstellers aus, der die CE-Konformität erfüllt hatte. Kann ich das CE-Zeichen quasi "weitergeben"?

Danke für die Antwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Lückel,

bezüglich der Gesetze zur CE-Kennzeichnung ist dies zulässig, allerdings darf es keine Differenzen zwischen den Angaben auf der Maschine und den Angaben in der Dokumentation geben. Sie müssen weiterhin Zugriff auf alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Erfüllung der Vorschriften haben. Weiterhin könnten Markenrechte dadurch verletzt werden, wenn das Vorgehen nicht mit dem Ursprungshersteller vereinbart ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1484
gestellt von: Christian Fuchs
am: 09.04.2018
Thema: Geräte mit CE-konformen Netzteilen

Hallo zusammen,

wir wollen in Zukunft Messplatinen für Batterien auf den Markt bringen. Dazu recherchiere ich zur Zeit CE Richtlinien und entsprechende Normen.

Einige Normen überprüfen die Interaktionen eines Gerätes mit dem Niederspannungsnetz. Wir möchten gerne handelsübliche 12V-Netzteile verwenden. Diese sind bereits CE konform.

Mir ist bewusst, dass die Konformität des Gesamtsystems dennoch geprüft werden muss. Bedeutet das aber auch, dass beim Design etwas spezielles beachtet werden muss?

Ich würde persönlich davon ausgehen, dass die Prüfung in dieser Hinsicht unkritisch ist aufgrund des konformen Netzteils (angenommen, dass unsere Schaltung dieses nicht wesentlich beeinflusst). Kann man diese Schlussfolgerung so bestätigen?

Viele Grüße
Christian Fuchs

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Fuchs,

bei Verwendung von CE-gekennzeichneten Teilen von Systemen heißt es stets, die bestimmungsgemäße Verwendung und Montage der Teile (beschrieben in den gelieferten Unterlagen) zu befolgen. Mehr ist in den meisten Fällen nicht zu tun.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1483
gestellt von: SZ
am: 04.04.2018
Thema: Reinigungsgeräte (Abstreifer) an Förderbandanlagen

Guten Tag,

Wird die Zertifizierung einer Förderbandanlage (Stetigförderer) durch den nachträglichen Einbau von (nicht angetriebenen und nicht drehenden) Geräten berührt?
Im speziellen geht es um Förderbandabstreifer die an, oder im untergurt kurz hinter, der Antriebstrommel sitzen.

Wenn es so sein sollte - muss der Lieferant des nachträglich verbauten gerätes das selbige Zertifizieren?

Viele Dank im Voraus

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

durch Abstreifer können zusätzliche Gefährdungen am Förderer auftreten. Es dürfte sich um eine wesentliche Veränderung handeln, die in einer Aktualisierung des Konformitätsbewertungsverfahrens des Förerers berücksichtigt werden muss. Es sei denn, der Abstreifer wäre sozusagen "eigensicher". Dann muss bezüglich der Konformität nichts unternommen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1482
gestellt von: E. Hannecker
am: 29.03.2018
Thema: Mehrere Richtlinien - Konformitätserklärung

Hallo,

nehmen wir an, ein Produkt fällt neben der Maschinenrichtlinie auch noch unter die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie oder andere Richtlinien.
Werden dann alle in der Konformitätserklärung genannt? Wenn nicht, welche wird als "führende" Richtlinie genannt?

Freundliche Grüße
E. Hanneker

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Hannecker,

richtig, alle zutreffenden Richtlinien werden aufgelistet, wobei die Niederspannungsrichtlinie bei den Maschinen nicht aufgelistet wird. Die Anforderungen bezüglich der elektrischen Ausrüstung sind in der Maschinenrichtlinie mit geregelt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1481
gestellt von: Mathieu de Nolva
am: 27.03.2018
Thema: CE Kennzeichnung und Lebensdauer

Guten Tag,

Ich entwickle Leuchten mit LED Modulen und bei der Durchführung der Validierungstests frage ich mich, wie lang eine Leuchte CE konform nach dem Verkauft sein soll?
Beispiel: Eine Leuchte wird von mir entwickelt, produziert und ist CE konform (alle CE Tests sind bestanden und dokumentiert worden). Ich gebe eine freiwillige Garantie von 5 Jahren für diese Leuchte. 4 Jahren nach dem Kauf durch Material-Alterung ist die Leuchte nicht mehr CE konform. Bin ich dafür haftpflichtig?
Danke im Voraus

Grüße
M. de Nolva

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr de Nolva,

Unter Bedingungen, die den Aufwärm- und Abkühlzyklen im Betrieb entsprechen, dürfen Leuchten weder zu einer Gefahr werden noch vorzeitig ausfallen. Diesbezüglich existieren in den Normen bestimmte Anfordungen, die es einzuhalten gilt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1480
gestellt von: Christian Funk
am: 22.03.2018
Thema: CE Kennzeichnung für Blechkantteile

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir stellen Kantteile aus Blech in verschiedenen Stärken für Dach und Wandverkleidung her. Müssen diese CE gekennzeichnet werden?

Ich danke für Ihr Feedback.

Christian Funk

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Funk,

ja, dies ist aufgrund der Bauprodukte-Richtlinie erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Nico Coroama

Würde mich interessieren wieso. Bei standard kantteile ok.. aber die Spengler biegen jeden Tag andere Bleche nach Maß, damit die Abdeckungen perfekt sitzen. Eine CE-Kennzeichnung haben die auch nicht. Ich bitte um Aufklärung.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Coroama,

möglicherweise haben die genannten Bleche fälschlicherweise keine CE-Kennzeichnung oder die CE-Kennzeichnung ist nur in den Unterlagen bzw. auf der Verpackung vermerkt.

Die Bauprodukte-Richtlinie fordert für alle fest in Gebäude eingebauten Bauprodukte die CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

 

 

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Frage 1479
gestellt von: Anna Gärtner, Taufkirchen
am: 22.03.2018
Thema: CE Zertifizierung Evaluation Board

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist ein Evaluation Board (bestehend aus einem C-Mount, Image Sensor Board, Adapter und mechanischem Stand) CE kennzeichnungspflichtig? Dieses wird mit maximal 5 V betrieben. Der Netzteil ist am FPGA Prozessor angeschlossen, also nicht direkt am Evaluation Board.

Vielen Dank!

Anna Gärtner

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Gärtner,

eine CE-Kennzeichnung nach EMV- und RoHS-Richtlinie ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1478
gestellt von: Michael Meier, Lippstadt
am: 20.03.2018
Thema: Montageanleitung oder nur Dokumentation

Frage: Für eine (verfahrenstechnische)-Anlagen-Erweiterung (Rohrleitungen und Ventile) ist keine neue Betriebsanleitung bzw. Montageanleitung nötig, sondern reicht hier eine Dokumentation (Bilder u.a.) inkl. Komponentendokumentation der erweiterten Bereiche? Gehen wir davon aus, dass hier keine neuen Risiken vorhanden sind.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Meier,

unter der Voraussetzung, dass keine wesentliche Veränderung stattgefunden hat, stimme ich Ihnen zu.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1477
gestellt von: Clemens Koza
am: 20.03.2018
Thema: CE-Zeichen für Bausätze

Sehr geehrter Herr Preis,

zunächst vielen Dank für dieses Forum!

In Bezug auf Frage 846 schrieben Sie, "Die Bausätze können ebenfalls bereits die CE-Kennzeichnung von Ihnen bekommen". Wir haben Bausätze ähnlich zur damaligen Frage (ein kleines elektronisches Gerät mit Akkuversorgung < 50 V, wo Komponenten selbst fertigzulöten sind), Nun wollte ich fragen - die Bausätze "können" die CE-Kennzeichnung bekommen. Bedeutet das also, dass die Kennzeichnung für einen solchen Bausatz nicht verpflichtend ist?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Koza,

bei diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Endverwender die CE-Kennzeichnung vornimmt und dies vertraglich vereinbart wird. Ist dies nicht vorgesehen, ist die CE-Kennzeichnung als Bausatz verpflichtend.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1476
gestellt von: anonym
am: 15.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung in Doku von OEM-Produkten

Hallo,

ich erstelle momentan eine Montageanleitung für ein zugekauftes Netzteil, welches aber für unsere Firma gelabelt ist. Der Hersteller ist nach außen nicht mehr erkennbar.
Meine Frage:
Muss ich grundsätzlich eine EG-Konformitätserklärung in die Doku aufnehmen?
Wenn ja, muss ich eine firmeneigene aufnehmen oder reicht es die Konformitätserklärung des Herstellers aufzunehmen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

der Hersteller muss auf dem Netzteil ersichtlich sein. Die Konformitätserklärung muss bei Netzteilen nicht zwingend in der Benutzerinformation abgedruckt sein.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Wichtig aber der Hinweis, dass Sie sich als Hersteller kenntlich machen und somit eine Konformitätserklärung ausstellen müssen.

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Frage 1475
gestellt von: Peter Schmidt
am: 15.03.2018
Thema: Montageband Geschwindigkeit

Hallo,

ich suche seit einiger Zeit die max. Geschwindigkeit eines Montageband an dem Produziert wird. Ich gehe immer von max. 3m/min aus. Bin mir aber nicht sicher. Gibt es eine Norm oder Ähnliches, die das fest legt?

Danke

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schmidt,

für Stetigförderer zum Mitfahren gibt es in der EN 619 Anforderungen bezüglich der Geschwindigkeit. Je nach Rahmenbedingungen ist die maximale Geschwindigkeit aber 0,3 m/min. Keinesfalls sind 3 m/min. erlaubt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1474
gestellt von: Georg Scherbel
am: 14.03.2018
Thema: Reimport

Sehr geehrter Herr Preis,

Wir haben eine Maschine im Jahr 2007 in ein Nicht-EU-Land geliefert.
Die Maschine bekam auch ein CE Kennzeichen nach 98/37/EG.
Kann diese gebrauchte Maschine in die EU ohne neues CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden oder muss ein neues Komformitätsverfahren (2006/42/EG) durchlaufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Scherbel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Scherbel,

maßgebend für die CE-Kennzeichnung ist das Datum für das erstmalige Inverkehrbringen in der EU. Streng genommen müsste die CE-Kennzeichnung daher auf den Stand der aktuellen Richtlinien und Normen gebracht werden. Möglicherweise ergeben sich hierdurch aber keine technischen Änderungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1473
gestellt von: Uwe Arndt
am: 14.03.2018
Thema: Maschine Eigenbau 1990

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben uns in der Firma eine Maschine selbst gebaut, mit der man Seile aufwickeln kann. Antrieb mittels Motor. Der Eigenbau wurde 1990 in Betrieb genommen und läuft seit dem ohne Probleme; Einsatz ca. 4 x pro Jahr. Die Maschine wurde nie von Behörden/TÜV etc. begutachtet, abgenommen oder irgendwie zertifiziert. Frage: Darf ich die Maschine ohne Bedenken weiterhin benutzen oder muss ich nachträglich hierfür eine CE Kennzeichnung erstellen.

Vielen Dank und Grüße

Uwe Arndt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Arndt,

auch Maschinen, die für den gewerblichen Eigenbedarf gebaut werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungs-Pflicht. Eine CE-Kennzeichnung sollte dringend nachgeholt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Altmaschine - Naja die Maschine wurde 1990 gebaut, also muss eine CE-Kennzeichnung nicht zwingend nachgeholt werden (erst ab 1995). Die Maschine muss sicher sein und auf Stand der Technik.
Warum sollte die CE-Kennzeichnung Ihrer Meinung nach nachgeholt werden, Herr Preis?

Antwort von: Roman Preis

Richtig, das Datum 1990 habe ich wohl überlesen. Eine CE-Kennzeichnung muss nicht zwingend nachgeholt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1472
gestellt von: Stefanie Probst
am: 14.03.2018
Thema: CE Kennzeichnung bei Schrumpfschläuchen


Guten Tag Herr Preis,

wir verkaufen Schrumpfschläuche an Endverbraucher. Diese sind RoHS geprüft vom Hersteller.
Fallen Schrumpfschläuche zusätzlich unter die CE-Kennzeichnungspflicht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Probst

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Probst,

da Schrumpfschläuche an sich keine elektrische oder elektronische Bauteile sind, fallen sie nicht unter die RoHS-Richtlinie. Da sie ebenfalls nicht unter die Niederspannungsrichtlinie fallen, entfällt auch die CE-Kennzeichnungs-Pflicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1471
gestellt von: Markus Flade
am: 12.03.2018
Thema: LED Stripe CE Kennzeichnung

Hallo,

Ich will LED Stripes als Ersatzteil in Fernsehern in Deutschland verkaufen. Diese haben eine ungefähre Länge von 45 cm und sind mit 5 SMD LED´s bestückt. Diese arbeiten mit 3,3V oder 5V. Außerdem ist der passende Steckverbinder auf dem Stripe verbaut. Es handelt sich dabei um ein Ersatzteil, welches der Kunde selbst in den TV einbauen muss. Ist für solch einen Stripe eine CE Kennzeichnung notwendig?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Flade,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1470
gestellt von: anonym
am: 12.03.2018
Thema: Risikoanalyse nachholen

Hallo,

wir haben jahrelang unsere Produkte mit CE-Kennzeichen versehen, ohne eine Risikoanalyse durchgeführt zu haben.

Bei neueren Geräten haben wie die Risikoanalyse direkt während des Fertigungsprozesses durchgeführt.

Unsere Frage: Haben wir in der Vergangenheit unser CE-Kennzeichen zu Unrecht angebracht und wenn ja, können wir die Risikoanalyse nachholen?

Danke & Gruß

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

die CE-Kennzeichnung ist nicht zu Unrecht angebracht worden, da sie gesetzlich verpflichtend ist. Bezüglich der Erfordernis einer Risikoanalyse gab es in der Vergangenheit für einzelne Produkte Unterschiede. Vorausgesetzt es handelt sich um eine Maschine, war und ist die Erstellung der Risikoanalyse (Risikobeurteilung) schon lange Zeit verpflichtend.
In Ihrem Fall sind nicht alle Verpflichtungen bezüglich des Konformitätsbewertungsverfahrens eingehalten worden, da die Risikoanalyse fehlt. Es sollte schnellst möglich eine Nachbesserung erfolgen. Bringt die Risikoanalyse zutage, dass Sicherheitsmängel am Produkt vorhanden sind, müssen Sie als Hersteller geeignete Maßnahmen ergreifen, um die bereits im Markt befindlichen Produkte zurück zu rufen oder nachzubessern.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1469
gestellt von: Jan Kringer
am: 08.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung für Ventile

Frage: Ich arbeite bei einem Automobilzulieferer der nun auch Ventile für den Klimakreislauf liefern möchte. Muss unser Bauteil der ECE R 10 bzw. der 2004/104/EG bezüglich EMV getstet werden und müssen wir diesbezüglich auch eine Typgenehmigung auf Bauteilebene durchführen? Eventuell haben Sie da auch Erfahrung...

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Frage 1469
gestellt von: Frank Reichelt, Furtwangen
am: 06.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Schaltschrank / Steuerung bzw Verkettung von Maschinen

Frage: wir lieferten - ich nenns mal Transport-/Förder-/Band-Komponenten plus Schaltschrank/Steuerung - an eine andere Firma (im Folgenden Fa. B genannt).
Fa. B baute unsere Komponenten in ihre einzelnen Zellen bei sich ein. Für jede dieser einzelnen Zellen hat die Fa. B eine CE-Kennzeichnung erstellt (also jede Zelle einzeln, quasi als verkette Maschinen (Zellen) - nicht über die Gesamtanlage).
Wie erwähnt, haben wir auch den Schaltschrank / die Steuerung des Band-/Umlaufsystems in den einzelnen Zellen geliefert.
Fa. B fragt nun, ob man für den Schaltschrank/die Steuerung ebenfalls die CE-Kennzeichnung benötigt, oder ob die Einzelkennzeichnungen der Zellen genügen. Meiner Meinung nach ist KEINE 'Gesamtheit von Maschinen' gegeben (siehe auch Interpretationspapier zum Thema 'Gesamtheit von Maschinen'), da Schritt 1 (produktionstechnischer Zusammenhang) zwar mit ja beantwortet werden kann, Schritt 2 aber eher mit nein (da ein gemeinsames Not-Halt-Befehlsgerät (am Schaltschrank befindet sich ein Not-Halt-Schalter) noch nicht zwingend bedeutet, dass eine ‘Gesamtheit von Maschinen‘ besteht). Innerhalb der einzelnen Zellen werden noch kundenseitige Aktionen von einer anderen Steuerung (z. B. Stopper hoch/runter, RFID lesen) ausgeführt.
Frage: Müssen wir den Schaltschrank/die Steuerung CE-kennzeichnen? Müssen zur Betrachtung der Steuerung andere Richtlinien herangezogen werden wie z. B.die EN 60204?
Die Niederspannungsrichtlinie ist meines Wissen nach in der MRL abgedeckt?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Reichelt,

die CE-Kennzeichnung der einzelnen Zellen ist ausreichend, sofern jeweils die Steuerung und der Schaltschrank mit berücksichtigt wurde.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1468
gestellt von: anonym
am: 04.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung bei Verwendung in Russland

Sehr geehrter Herr Preis,

wir haben für eine Anlagenlieferung einen europäischen Kunden und einen russischen Endverwender. Die Ware wird dem Kunden bzw. dem Endverwender Basis DAP direkt in Russland bereitgestellt. Ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

maßgebend ist der Ort der Verwendung der Anlage, also Russland. Eine CE-Kennzeichnung ist dort nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1467
gestellt von: Daniel Brinner, Krefeld
am: 04.03.2018
Thema: CE-Konformitätserklärung Motor+Pumpe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir verbauen in unseren Anlagen eine Kombination aus Motor-Getriebe-Pumpe und decken die Komformitätserklärung über unsere Anlage ab.

Wir haben nun die Anfrage nach Komformitätserkläungen bekommen, da unser Motor-Getrieb-Pumpen Kombination einzeln gekauft wurde und anschlussbereit ist.
Meines Wissens nach handelt es sich um eine unvollständige Maschine?! Für den Motor haben wir eine Komformitätserkläung vom Herrsteller. Durch das Verbinden der Pumpe und dem Motor werden wir zum Hersteller? Müssen wir an dieser Stelle ein Komformitätsverfahren durchlaufen oder können wir uns auf den Motor beziehen? Vorab vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Brinner

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Brinner,

je nach konkreter Beschaffenheit/Größe/Funktionsfähigkeit der Motor-Pumpenkombination ist ein Konformitätsbewertungsverfahren (CE-Kennzeichnung) erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1466
gestellt von: Christian Zimmer, Lübeck
am: 04.03.2018
Thema: CE-Zeichen für batteriebetriebene Uhren

Hallo,

wir möchten uns gerne batteriegetriebene Wanduhren (Funkuhr) in Asien mit speziellem Design herstellen lassen. Nun stellt sich natürlich die Frage nach dem CE Kennzeichen. Die Uhr ist auf dem Laufwerk damit verziert.
Frage:
Muss eine Wanduhr das CE Zeichen haben?
Wenn nicht, muss das CE Zeichen entfernt werden?
Wenn doch, wer kann mir die Kennzeichnung machen und welche Dokumente soll ich vom Hersteller anfordern?

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Zimmer

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Zimmer,

ja, elektronische Wanduhren benötigen die CE-Kennzeichnung. Wenn diese auf dem Laufwerk schon sichtbar vorhanden ist, sind bezüglich der Kennzeichnung keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn Sie als Hersteller auftreten (Ihr Warenzeichen/Namen angeben), müssen Sie als Nachweis für die korrekte Einhaltung der CE-Vorschriften alle erforderlichen Dokumente besitzen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Sehr geehrter Herr Preis,

aufgrund welcher Richtlinie müssen Wanduhren (Batteriebetrieben) CE-gekennzeichnet werden?

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Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nießner,

aufgrund der RoHS- und EMV-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1465
gestellt von: Felix Salomon
am: 01.03.2018
Thema: Rettungswege um eine Maschine

Sehr geehrter Herr Preis,

in der Dokumentation zu den Anlagen (Maschine i.S.d. MRL), die wir verkaufen, weisen wir den Kunden darauf hin, dass ausreichende Sicherheitsabstände bzw. Arbeitsräume um die Anlage eingehalten werden müssen.
Die Anlagen stellen wir selbst bei unserem Kunden auf. Wie verhält es sich nun, wenn ein Kunde verlangt, dass eine Anlage so aufgestellt wird, dass die Abstände unterschritten werden? Ist alleine der Betreiber hier in der Pflicht oder sind wir das noch als Hersteller? Dürfen wir dann überhaupt noch CE vergeben, wenn wir von der Nicht-Einhaltung wissen? Wie sollten wir dann aber in der Praxis mit so einer Situation umgehen?

Vielen Dank und schöne Grüße

F. Salomon

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Salomon,

wenn es sich (lediglich) um Fluchtwege/Rettungswege handelt, sehe ich den Betreiber in der Verantwortung. Verlangt die Anlagenkonstruktion einen sicherheitstechnisch bedingten Freiraum, können Sie keine CE-Kennzeichnung vergeben.
In der Praxis muss man in der Regel geschickt verhandeln bzw. gemeinsam nach Alternativlösungen suchen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1464
gestellt von: Achim Scheidl
am: 01.03.2018
Thema: Kunstoffgehäuse

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden gerne für einen Sensor ein zusätzliches Außengehäuse entwickeln. Der Funksensor (Luftfeuchte & Temp, 3V batteriebetrieben) wird bereits mit Gehäuse und CE-Kennzeichnung von einem Hersteller im Handel vertrieben. Unser zusätzliches Gehäuse soll den Sensor für den Aussenbereich schützen, ist also UV- und Wetterfest.
Welche Normen müssen für eine CE-Selbstprüfung des Kunststoffgehäuses angewendet werden?
Haben Sie sonst noch Anforderungen oder Tipps die so ein Gehäuse entsprechen muss?

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Scheidl,

es gibt für Gehäuse Anforderungen in verschiedenen Produtknormen, beispielsweise in EN 62368-1 Einrichtungen für Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1463
gestellt von: anonym
am: 28.02.2018
Thema: Fachwerkgestell als Gestell für Gewichtstests (bis 9t Auflastgewicht). CE erforderlich?

Frage: Verschiedene Geräte mit unterschiedlichem Gewicht (max. 9 t) und Auflagerpunkten werden auf einem räumlichen Fachwerkgestell (Tischgestell) abgestellt und mit den Geräten statische Gewichtstests durchgeführt. Unbelastet kann das Gestell auf fest montierten Rädern manuell verschoben werden.
Frage:
Benötigt dieses Gestell eine CE-Erklärung, weil es
(a) als Prüfvorrichtung, (b) Messgerät, (c) Lastaufnahmemittel behandelt werden muss oder ist, weil nur Lastaufnahmegestell, keine CE-Erklärung erforderlich ?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

derartige Gestelle/Behälter sind keine Lastaufnahmemittel, was nicht bedeutet, dass es an den Gestellen keine Anforderungen einzuhalten gibt. Außerdem sind offensichtlich keine Hebevorgänge mit dem Fachwerkgestell vorgesehen, was wiederum bedeutet, dass es sich nicht um ein Lastaufnahmemittel handeln kann.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1462
gestellt von: anonym
am: 24.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo,

wir möchten in eine Maschine ein zusätzliches Bauteil integrieren, um unsere Produktionsgeschwindigkeit zu erhöhen. Dieses Bauteil wurde von einer Firma entwickelt, von unserer weiterentwickelt, so dass zwei Bauteile, die fest verbaut sind, miteinander arbeiten.
Brauchen wir eine gemeinsame CE Kennzeichnung oder reicht es aus, wenn jeder eine ausstellt.
Für eine Antwort bedanke ich mich recht herzlich im Voraus

Gruss H.

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

grundsätzlich reicht eine CE-Kennzeichnung für eine Maschine aus.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1461
gestellt von: Jürgen Schmitz, Düsseldorf
am: 22.02.2018
Thema: Lampe im Selbstbau

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte gerne eine Lampe aus einem Streifen LED bauen. Diese wir über ein 12V Trafo betrieben. Alle Komponenten haben für sich ein CE Zeichen. Muss ich für die zusammen gebaute Lampe auch ein CE Zeichen beantragen?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmitz

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schmitz,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1460
gestellt von: Jürgen Michels, Schalksmühle
am: 22.02.2018
Thema: Welcher PL bei angewandter DIN EN ISO 12100

CE Kennzeichnung LWL Prüfer
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten ein Lichtwellenleiter Prüfgerät vertreiben. Es besteht aus einer Rotlichtquelle 650 nm, 2 mW, 2 AA Batterien.
Damit werden Glasfaserkabel auf Bruchstellen etc. getestet. Welche Prüfnormen bzw. Dokumente werden benötigt?

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Michels

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Frage 1459
gestellt von: Patrick
am: 22.02.2018
Thema: Welcher PL bei angewandter DIN EN ISO 12100

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir planen und bauen seit 2 Jahren eine neue Produktionsanlage. Hierzu haben wir zu beginn, aufgrund von einer Gefährdungsbeurteilung, den PL-D/ SIL 2 errechnet.
Hier zu meiner Frage: Wir schalten nach PL-D die Druckluft von Ventilen ab. Diese müssten jetzt auch nach PL-D in ihre Grundstellung gehen. Die Hersteller der Ventile liefern jedoch keine klare Aussage. Lediglich eine Konformitätserklärung für Maschinen wo sie sich auf die angewandte Norm DIN EN ISO 12100 berufen.

Mir ist es jetzt nicht klar welches PL die Bauteile erfüllen.

Könnten sie mir dazu was sagen.

Vielen Dank und viele Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Patrick,

der PL lässt sich für Ventile über die EN 13849 ermitteln.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1458
gestellt von: Felix Pokorny
am: 22.02.2018
Thema: CE für Produkt

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf die CE Erklärung für Produkte.

Unser Unternehmen fertigt isolierte Transportboxen an. Darin können dann Getränke/Lebensmittel evtl. sogar medizinische Produkte kühl gelagert und transportiert werden.
Sie besteht aus Vakuumpaneelen (einen Festkern bestehend aus Eisenoxid, pyrogener Kieselsäure und zellulose Fasern. Umhüllt und vakuumiert in einer hochbarriere Folie)
Die Innen-Beschichtung ist aus PE und die Außenhülle aus EPP.

Welche Produkte außer Maschinen und Anlagen benötigen alles eine CE-Kennzeichnung?

Und kommt Ihrer Meinung nach die Box auf Grund der verwendeten Materialien für eine Kennzeichnung infrage?

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Pokorny

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Pokorny,

meiner Einschätzung nach ist die CE-Kennzeichnung für das Produkt nicht notwendig/erlaubt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1457
gestellt von: MTD
am: 22.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung ja oder nein

Frage: Ich baue des öfteren für
Jagdvereine sogenannte Wildretter in einem Koffer zusammen. Die verwendeten Komponenten besitzen alle CE Zertifizierung.(Timermodul, Blinklicht, Sirene, Akku). Versorgt wird das Gerät über einen 12 Volt Akku. Niederspannungsrichtlinie dürfte nicht notwendig sein, bei EMV bin ich mir nicht sicher. Gilt es noch andere Verordnungen zu beachten und mit welcher Summe würde eine eventuell notwendige CE Kennzeichnung zu Buche schlagen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

es kommt noch die RoHs-Richtlinie dazu.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1456
gestellt von: S. Himming
am: 20.02.2018
Thema: Geschwindigkeit von Stetigförderern

Sehr geehrter Herr Preis,

an unseren Montageanlagen sind die einzelnen Stationen durch einen Stetigförderer miteinander verkettet. Das Werkstück wird auf Werkstückträgern mit einem Gesamtgewicht von bis zu 500 kg transportiert.
Da der Stetigförderer und somit auch das Werkstück teilweise frei zugänglich ist, stellt sich uns die Frage wie hoch die maximalen Kräfte (Aufpuffern / Quetschgefahr zwischen Werkstückträger und Antriebsrolle) bzw. die maximale Geschwindigkeit des Stetigförderers sein darf, ohne weitere Schutzmaßnahmen zu treffen (evtl. komplett trennende Schutzeinrichtung).
In der Norm EN 619 kann ich nur Geschwindigkeitsangaben zu Stetigförderern finden, auf denen Personen mitfahren. Der Stetigförderer hat einen Friktionsantrieb und der Werkstückträger kann mit entsprechender Kraft von Hand angehalten werden.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Himming,

hierzu finden Sie Angaben in der EN 415-10 Sicherheit von Verpackungsmaschinen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1455
gestellt von: Meka
am: 18.02.2018
Thema: Erlischt die CE-Kennzeichnung bei Software-Änderung?

Guten Tag Herr Preis,

wir bauen für die Automobilindustrie Automatisierungsanlagen.
Vor zwei Jahren haben wir an einen Kunden eine Maschine geliefert und in Betrieb genommen.
Nun möchte der Kunde (Betreiber) an der Software Änderungen selbst vornehmen, welche das Sicherheitskonzept (Bremsentest an vertikalen Achsen) der Maschine verändern würden. Die gewünschten Änderungen wurden dem Hersteller mitgeteilt.
Der Kunde möchte nun vom Hersteller der Maschine eine Bestätigung, dass durch die gewünschten Änderungen die CE-Kennzeichnung der Maschine nicht erlischt. Ist dieses Vorgehen so in Ordnung?

Danke für Ihre Mühe

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr/Frau Meka,

ja, dieses Vorgehen ist in Ordnung, sofern es sich nicht um eine wesentliche Änderung handelt. Bei einer wesentlichen Änderung müssen die Unterlagen (Konformitätserklärung, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung) aktualisiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1454
gestellt von: Ali Özergin, Gütersloh
am: 14.02.2018
Thema: Technische Dokumentation bei Schaltschränken

Sehr geehrter Herr Preis,

Ich benötige Informationen über die technischen Unterlagen von Schaltschränken. Mir geht es hier insbesondere um die techn. Unterlagen, was der Kunde vom Hersteller gesetzlich bekommen sollte.
Ich habe unterschiedlichen Aussagen von verschiedenen Herstellern über die erforderlichen techn. Unterlagen gelesen!
Wo finde ich eine eindeutige Aussage (Richtlinie, Norm,...), welche techn. Unterlagen der Kunde bekommen sollte?

Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Ali Özergin

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Özergin,

hierzu finden Sie Anforderungen vor allem in der DIN EN 61439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen – Teil 1: Allgemeine Festlegungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1453
gestellt von: Michael Koch, Berlin
am: 14.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung / Erlöschen der CE-Kennzeichnung

Sehr geehrter Hr. Preis,

wir haben in unserem Werk einen Fassmischer für Kunststofffässer. Der Fassmischer dient dem homogenisieren von angelieferten Granulaten für einen späteren Probenzug (Rotationsbewegung). Hierzu wird das Kunststofffass in einer Fassaufnahme(Werkzeug/Formatteil) aufgenommen und fixiert/geklemmt. Leider hat sich der Hersteller der Kunststofffässer enschieden das Format der Fässer zu modifizieren so, dass die vorhandene Fassaufnahme nicht mehr eingesetzt werden kann. Folglich bedarf es einer neuen Fassaufnahme(Werkzeug/Formatteil). Ist die CE-Kennzeichnung noch gültig?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Koch,

wenn das Funktionsprinzip gleich ist, die Sicherheit in gleicher Weise und im gleichen Maß bestehen bleibt und sich nur die Maße ändern, ist durch die Änderung die CE-Kennzeichnung noch gültig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1452
gestellt von: Mostafa El Haouzi
am: 12.02.2018
Thema: EMV Drehmaschinen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne wissen, nach welcher EMV-Norm (nur Emission)werden die Drehmaschinen geprüft. gemäß EN 55011, EN61000-6-4 oder EN 61800-3 ?

Vielen dank im Voraus

Mostafa El Haouzi

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr El Haouzi,

nach diesen Normen:

EN 50370-1, Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 1: Störaussendung
EN 50370-2, Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 2: Störfestigkeit

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1451
gestellt von: Yessica Fährmann, Marburg
am: 05.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo,

wir haben einen Druckbehälter mit CE-Kennzeichnung (3 bar) mit anderen Maschinenteilen und Rohrleitungen mit CE-Kennzeichnungen (6 bar) zu einer Gesamtheit zusammengeführt.
Auf welchen Druck muss die gesamte Maschine jetzt gekennzeichnet werden? Gibt es eine Rechtsquelle, die diese CE-Kennzeichnung regelt?
Danke.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Fährmann,


üblicherweise muss der max. zulässige Druck gekennzeichnet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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