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Frage 1500
gestellt von: Nadja Krabes
am: 14.05.2018
Thema: CE Schutzhüllen
Hallo,
ich suche nun schon ewig, ob es für
den Import und Verkauf von Handyschutzhüllen notwendig ist,
das ein CE Zeichen aufgebracht ist. Kann mir hier jemand helfen?
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Krabes,
für Handyschutzhüllen ist keine
CE-Kennzeichnung vorgeschrieben/erlaubt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1499
gestellt von: Andreas Elser
am: 14.05.2018
Thema: Inhalt Risikobeurteilung Regalbediengerät
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir konstruieren zurzeit ein Regalbediengerät nach DIN EN 528.
Die Sicherheitsfunktionen und die sicherheitsbezogenen Bauteile
entsprechen jeweils dem Performance Level, das in Anhang C der oben
genannten Norm angegeben ist.
Reicht es beim Erstellen der Risikobeurteilung aus, wenn nur die
Restrisiken betrachtet werden, die nach Anwendung der DIN EN 528
noch vorhanden sind?
Oder müssen auch die Gefährdungen, die durch Anwendung
der Norm bereits minimiert sind, in der Risikobeurteilung betrachtet
werden und als Maßnahmen alle in der Norm angegebenen Sicherheitsfunktionen
aufgeführt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Andreas Elser
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Elser,
auch die Gefährdungen, die durch Anwendung
der Norm minimiert wurden, müssen betrachtet und aufgeführt
werden. Nach Maschinenrichtlinie muss erstellt werden: "...
eine Beschreibung der zur Abwendung der ermittelten Gefährdungen
oder zur Risikominderung ergriffenen Schutzmaßnahmen ...".
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1498
gestellt von: Melanie D.
am: 14.05.2018
Thema: CE Kennzeichnungspflicht
Hallo Herr Preis,
müssen mechanische und hydraulische Verladezangen ein CE Zeichen
tragen?
Und wenn ja, kann der Hersteller, da es sich ja um ein Hebewerkzeug
handelt, dieses selbst erstellen, inkl. Konfirmitätserklärung,
oder muss die Zange von einer unabhängigen Stelle (TÜV,
Dekra etc.) geprüft werden.
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau D.,
ja, Verladezangen sind Lastaufnahmemittel
und müssen ein CE-Zeichen tragen. Der Hersteller kann die CE-Kennzeichnung
selbst hierfür vornehmen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1497
gestellt von: Sven Beel, Burbach
am: 10.05.2018
Thema: Übergeordnete Steuerung/Maschinentausch
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen Betonsteinanlagen her, für gewöhnlich bestehend
aus Mischanlage, Fördertechnik, Steinformmaschine und weiterer
Peripherie.
Ein Kunde hat bereits Mischanlage und Fördertechnik. Wir liefern
die (unvollständige Maschine) Steinformmaschine. Leider muss
wegen eines Brandschadens die Steuerung dieser Komponenten von uns
als Hersteller übernommen werden.
Nun die Frage: Einbauerklärung oder Konformitätserklärung
von uns als Hersteller?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Beel,
wenn Sie für Ihre Steinformmaschine
"nur" eine Einbauerklärung liefern, muss für
die Gesamtanlage auf jeden Fall eine Konformitätserklärung
erstellt werden. Ob diese der Betreiber erstellt oder Ihre Firma,
kann individuell vereinbart werden. Allein weil Sie die abgebrannte
Steuerung erneuern, besteht diese Verpflichtung nicht.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1496
gestellt von: Daniel Waibel
am: 08.05.2018
Thema: CE-Dokumentation und -Kennzeichnung einer fremden Maschine
Hallo zusammen,
einer meiner Kunden möchte, dass ich
für eine Maschine eines fremden Herstellers die CE-Dokumentation
erstelle und schlussendlich eine Konformitätserklärung
ausstelle. Darf ich das rein rechtlich überhaupt?
Zur Information: Der Hersteller der Maschine
ist insolvent und exisitiert nicht mehr. Nun hat der Kunde eine
funktionierende Maschine, aber keine Dokumentation und kein CE-Kennzeichen.
Viele Grüße DW
Antwort von: anonym
Hallo,
soweit ich weiß, sollte dies rein rechtlich gesehen in Ordnung
sein.
Ihr Kunde muss sich aber darüber im Klaren sein, als Hersteller
auch die benötigten techn. Dokumente vorzuhalten (Pläne,
Zeichnungen usw.). Wenn dieser über die notwendige Fachkenntniss
verfügt, die Dokumente für eine fremde Maschine nachträglich
zu erstellen, spricht für mich persönlich nichts dagegen.
Antwort von Roman Preis
Hallo zusammen,
als Ergänzung wäre zu nennen, dass
auch Sie, Herr Waibel, als Hersteller auftreten können, wenn
dies so im Rahmen einer Bevollmächtigung vereinbart wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von Steven Nießner
Und was ist hier dann relevant an Unterlagen?
Wie detailliert müssen diese sein? Wenn ich mir eine etwas
komplexere Maschine vorstelle, könnte eine nachträgliche
Zeichnung schwierig sein. Wie ist in so einem Fall umzugehen?
Antwort von Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
anhand der technischen Unterlagen muss es
möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den
Anforderungen zu beurteilen. Zeichnungen sind hierfür nicht
zwingend erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1495
gestellt von: Ralf Zimmermann
am: 24.04.2018
Thema: CE-Kennzeichnung bei Reparatur
Frage: Ein Kran, Baujahr 1976 soll eine neue
Steuerung auf Basis einer SPS erhalten. Die Funktionalität
des Krans wird 1:1 beibehalten, so dass keine wesentlichen Veränderungen
vorliegen.
Muss dennoch eine CE-Kennzeichnung erfolgen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
eine CE-Kennzeichnung muss nicht erfolgen,
jedoch müssen für das Betreiben des Krans mindestens die
Anforderungen der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung eingehalten
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1494
gestellt von: Kemal Delic
am: 25.04.2018
Thema: Kennzeichnung / Typschild
Hallo zusammen,
wir liefern Handhabungsanlage an Kunden aus.
Diese Handhabungsanlagen bestehen aus einem Grundgerät und
einem (in den meisten Fällen) austauschbaren Lastaufnahmemittel.
Zurzeit kennzeichnen wir sowohl das Grungerät, als auch das
Lastaufnahmemittel mit einem Typenschild. Wie ist die Angabe der
maximalen Traglast auf den beiden Typenschildern durch die Maschinenrichtlinie
geregelt? Wir auf beiden Typenschildern die maximale Traglast des
schächsten Gliedes (in diesem Fall Lastaufnahmemittel) angegeben,
oder erfolgt die Traglastangabe entsprechend der Traglast der Baugruppe,
z. b. Grundgerät hat eine Traglast von 200kg, und das Greifmittel
50kg.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe
MfG
K. Delic
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Delic,
die Angabe der maximalen Traglast muss sich
auf die jeweilige Traglast der Baugruppe beziehen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1493
gestellt von: anonym
am: 20.04.2018
Thema: Externe Dokumentation - Zuliefererdokumente
Sehr geehrter Herr Preis,
ich arbeite in einem Unternehmen der Anlagen
herstellt. Es ist nicht eindeutig aus der MRL (oder anderen Richtlinien)
herauslesbar, wie man mit Zuliefererdokumente in der externen Dokumentation
umgehen muss. Im Anlagenbau kommen sehr viele Komponente/Kaufteile
zusammen, die eigene Datenblätter, Einbauerklärungen,
Sicherheitshinweise, usw. besitzen. Ich weiss zwar, dass wir diese
Unterlagen für die interne Dokumentation brauchen, jedoch ist
es unklar inwieweit wir verpflichtet sind diese Informatinen an
unseren Kunden zu geben.
Um Ihnen einen Beispiel zu nennen:
Wir kaufen vom Lieferant "X" Not-Aus-Module "Y".
Diese Module "Y" werden von uns in unseren Anlagen verbaut.
Nun gibt es zu diesen Modulen Funktionsdiagramme, Schaltbilder und
technische Daten, die wir vom Lieferanten "X" erhalten.
In der Betriebs- oder Wartungsanleitung sind keine Arbeiten an Modul
"Y" vorgesehen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es niemals
ausgetauscht werden müsste (z.B. Defekt).
Bin ich dennoch verpflichtet dieses Datenblatt dem Kunden zu geben,
da er eventuell das Modul "Y" selbstständig austauschen
könnte? Z. B. weil das Modul "Y" defekt ist und er
ein neues einbauen muss.
Falls ich dazu verpflichtet bin, reicht es diese Unterlagen einfach
anzuhängen, oder muss ich in der Anleitung darauf verweisen?
Da wir sehr viele unterschiedliche Lichtschranken und Sicherheitsmodule
verbauen, würde das die Verwaltungskosten der Dokumentation
sprengen! Ganz zu schweigen davon, dass es nicht besonders förderlich
für die After-Sales-Umsätze wäre.
Des Weiteren möchte ich meinen Dank aussprechen. Ihr Forum
hat mir schon in einigen Situationen geholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
das Thema "Zulieferdokumentation"
oder auch "Lieferantendokumentation" ist ein weites Feld.
Es gibt unter anderem einen DIN-Fachbericht 146: "Betriebsanleitungen
für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen
aus Betriebsanleitungen von Komponenten", der einige wichtige
Regelungen trifft, jedoch im Speziellen zu Anleitungen von Sicherheitsbauteilen
keine Aussage macht. Da mir keine spezifischere Regelung bekannt
ist, gehe ich davon aus, dass es keine rechtliche Verpflichtung
gibt, diese Anleitungen an den Betreiber liefern zu müssen.
Meiner Erfahrung nach werden die Anleitungen für Sicherheitslichtschranken
und ähnliches dennoch an den Betreiber weitergereicht, da sicherheitsrelevante
Aspekte zum Tragen kommen, wenn entsprechende Bauteile ausgetauscht
werden müssen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1492
gestellt von: Felix Salomon
am: 20.04.2018
Thema: Wesentliche Änderung -> Typenschild mit neuem Herstellungsdatum?
Guten Tag,
wir führen derzeit eine wesentliche
Änderung an einer unserer Anlagen durch und werden daher die
CE Konformität neu umsetzen müssen. Hier kam jetzt eine
Diskussion auf, ob auch die CE-Kennzeichnung bzw. das Typenschild
an der Anlage dahingehend geändert werden muss, dass das aktuelle
Jahr als Herstellungsjahr angegeben wird, auch wenn alle anderen
Angaben gleich blieben? Ich habe die Vorschrift so ausgelegt, dass
man die veränderte Maschine quais als Neumaschine ansieht,
also muss auch ein neues Typenschild mit aktuellem Datum angebracht
werden.
Danke und Grüße
Felix Salomon
Antwort von: anonym
Hallo Herr Salomon,
Sie durchlaufen
das Konformitätsbewertungsverfahren nach MRL (nun als Hersteller)
erneut. Als Hersteller dieser Neumaschine müssen Sie dann auch
die Anforderungen der MRL erfüllen. Daraus folgt, dass Sie
sich auch als Hersteller der Maschine durch Anbringen eines neuen
Typenschilds "erkennbar" machen.
Antwort von: Felix Salomon
Hallo,
darüber waren wir uns soweit grundsätzlich
alle einig - es ging explizit um das Herstellungsjahr der Maschine
auf dem neuen Typenschild. Kann es hier irgendeine zulässige
Begründung geben, warum das alte Datum beibehalten werden sollte?
Danke und schöne Grüße
F. Salomon
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Salomon,
das Datum sollte sich m.E. auf die neue Erstellung
der Konformität beziehen.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Hallo,
wir handhaben das so, dass bei einer wesentl.
Änderung ein neues Typenschild erstellt wird.Einmal mit "Baujahr"
z.B. 1999 und einmal mit "Modernisierung" z.B. 2005 für
die "neue " Maschine gibt es dann auch eine neue Konformitätserklärung.
Ist das so in Ordnung?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
das ist so in Ordnung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1491
gestellt von: Lidia Zeitler
am: 20.04.2018
Thema: CE Aktualisierung
Sehr geehrter Herr Preis,
wenn eine Konformitätserklärung
ausgestellt wird, muss u.a. das Datum auf das Dokument. Was aber,
wenn nach einiger Zeit eine Änderung am Dokument vorgenommen
wird? Bleibt das Datum von vorher bestehen oder wird es immer mit
aktualisiert?
Mit freundlichen Grüßen
L. Zeitler
Antwort von: anonym
Hallo Frau Zeitler,
was meinen Sie mit Änderungen? Ich mache
mal ein Beispiel: Sie bauen Maschinen als Serienfertigung. Wird
nun eine der von Ihnen angewandten Normen revisioniert, müssen
Sie die Konformität der nachfolgenden Maschinen damit nochmal
prüfen und die Konformitätserklärung neu bescheinigen
(Erklärung mit der neuen Norm und dem aktuellen Datum).
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Zeitler,
die Antwort des anonymen Schreibers
ist korrekt. Weiterhin: Das Datum bezieht sich auf den Zeitpunkt
des erstmaligen Inverkehrbringens des Produkts. Wenn Änderungen
an der Konformitätserklärung vorgenommen werden, weil
am Produkt wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden, bekommt
die Konformitätserklärung ebenfalls ein neues Datum, da
es sich um ein quasi neues Inverkehrbringen handelt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1490
gestellt von: Stefan Brahm, Eberswalde
am: 19.04.2018
Thema: Seilrolle - unvollständige Maschine oder Maschinenkomponente
Sehr geehrter Herr Preis,
wir sind ein Hersteller von Seilrollen und
Unterflaschen. Unsere Produkte finden sich in z.B. Hafenkranen,
Tagebaugeräten und Baumaschinen wieder. Unsere Seilrollen werden
liefern wir inklusive dem Wälzlager (z.B. Kugellager), aber
ohne Achsen, an unsere Kunden aus.
Unsere Kunden möchten in letzter Zeit
vermehrt für die Seilrollen eine Einbauerklärung für
eine unvollständige Maschine (EG-RL 2006/42 EG) von uns als
Hersteller bekommen. Wir haben bisher immer argumentiert, dass eine
Seilrolle keine unvollständige Maschine ist, sondern eine Maschinenkomponente.
Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG,
§ 35 findet sich folgende Aussage: „Die Maschinenrichtlinie
findet keine Anwendung auf separate Maschinenkomponenten wie beispielsweise
Dichtungen, Kugellager, Riemenscheiben, elastische Kupplungen, Magnetventile,
Hydraulikzylinder, Anflanschgetriebe und desgleichen, die nicht
für eine bestimmte Anwendung vorgesehen sind und die für
den Einbau in Maschinen bestimmt sind.“.
Meine Frage an Sie: Worunter fallen Seilrollen
und Unterflaschen? Unvollständige Maschinen oder Maschinenkomponenten?
Wir würden das gerne mal endgültig klären, da wir
uns hier anscheinend in einer Grauzone bewegen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Brahm,
ich teile Ihre Meinung, dass Seilrollen und
Unterflaschen Maschinenkomponenten sind. Bei der Auslegung sollten
dennoch die Normen für Lastaufnahmemittel berücksichtigt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1489
gestellt von: Daniel
am: 16.04.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Motorsteuerung
Hallo,
wir haben eine Platine entwickelt, die als Umsetzer von Signalen
zwischen einer Motorsteuerung und der SPS dient. Es handelt sich
dabei nicht um ein eigenständiges Gerät. Auf der Platine
sitzt auch noch ein kleines 15V Netzteil. Die Eingangsspannung der
Platine beträgt 24V
Was müssen wir in Bezug auf CE und andere Normen beachten?
Kann die Platine in ein Gehäuse eingebaut werden, oder gilt
sie dann als Gerät und fällt wieder unter irgendwelche
Vorschriften?
LG
Antwort von: Roman Preis
Hallo Daniel,
sicherlich ist die Platine mit Bauteilen
bestückt, die elektromagnetische Störungen aussenden können
bzw. durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt
werden können. Daher ist die CE-Kennzeichnung nach EMV-Richtlinie
erforderlich. Je nach dem, wo die Steuerungsplatine eingesetzt wird
und wie sie in Verkehr gebracht wird, ist auch die CE-Kennzeichnung
nach RoHS erforderlich.
Ob die Platine in ein Gehäuse eingebaut wird oder nicht, spielt
keine Rolle.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1488
gestellt von: Thomas Nuber
am: 13.04.2018
Thema: Nachbau der Maschine eines anderen Herstellers (Kopie) und
CE-Konformität
Sehr geehrter Herr Preis,
ein Kunde von mir baut eine Maschine eines
anderen Herstellers, für die bereits eine CE-Konformität
existiert, 1:1 nach und fragt mich nun, ob er dann auf eine eigene
Risikobeurteilung und eine eigene Anleitung verzichten könne.
Ich denke nicht, dass dies möglich ist, da in diesem Fall ja
er der Inverkehrbringer ist und nicht der andere Hersteller. Liege
ich mit dieser Ansicht richtig?
Vielen Dank und herzlichen Gruß
Thomas Nuber
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Nuber,
richtig, denn die Technischen Unterlagen,
die für die kopierte Maschine vorliegen müssen, dürfen
keine anderen Angaben über den Hersteller enthalten, als die
Maschine selbst. Weiterhin muss das Datum des Inverkehrbringens
berücksichtigt (Stand der Technik und Vorschriften) und angegeben
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1487
gestellt von: Alexander Meyer
am: 13.04.2018
Thema: CE für Regale
Hallo,
wir haben in unserer Produktion Aluregale
aufgestellt, die mit einem RFID System und elektronischen Anzeigen
und Schukosteckdosen ausgestattet sind. Der Hersteller hat die Regale
nicht mit CE gekennzeichnet und es liegt auch keine Konformitätserklärung
vor.
Ist das richtig so?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Meyer,
eine grundlegende Entscheidung ist hier aus
meiner Sicht nicht möglich, es kommt auf die konkrete Umsetzung
an. Z.B. kommt es auf folgende Aspekte an: Sind die verwendeten
Bauteile CE-konform und nach Anweisung der Lieferantendokumentation
verwendet und eingebaut? Gibt es Steuerungsfunktionen, die über
das RFID-System ausgelöst werden?
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Alexander Meyer
Die RFID Systeme kommunizieren mit der IT
und geben den Usern Informationen über das Display. Ob die
Bauteile CE konform sind und ob sie bestimmungsgemäß
eingebaut sind, kann ich nicht beantworten.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Meyer,
wenn es lediglich um Informationen geht,
die ausgegeben werden, ist das vermutlich so richtig, wenn keine
CE-Kennzeichnung für das System vergeben wurde.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1486
gestellt von: Richard Lückel
am: 12.04.2018
Thema: CE Kennzeichnung
Frage: Ich möchte als Maschinenhersteller
eine Maschine eines anderen Herstellers "unter meinem Namen",
also auch mit meinem Typenschild mit CE, verkaufen.
- Ist das zulässig?
- Muss ich für die Erfüllung der
Konformität die gesamte techn. Dokumentation inkl. Statik,
Risikoanalyse, Betriebsanleitung etc. neu erstellen, oder reicht
die Dokumentation des ursprünglichen Herstellers aus, der die
CE-Konformität erfüllt hatte. Kann ich das CE-Zeichen
quasi "weitergeben"?
Danke für die Antwort
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Lückel,
bezüglich der Gesetze zur CE-Kennzeichnung ist dies zulässig,
allerdings darf es keine Differenzen zwischen den Angaben auf der
Maschine und den Angaben in der Dokumentation geben. Sie müssen
weiterhin Zugriff auf alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis
der Erfüllung der Vorschriften haben. Weiterhin könnten
Markenrechte dadurch verletzt werden, wenn das Vorgehen nicht mit
dem Ursprungshersteller vereinbart ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1484
gestellt von: Christian Fuchs
am: 09.04.2018
Thema: Geräte mit CE-konformen Netzteilen
Hallo zusammen,
wir wollen in Zukunft Messplatinen für
Batterien auf den Markt bringen. Dazu recherchiere ich zur Zeit
CE Richtlinien und entsprechende Normen.
Einige Normen überprüfen die Interaktionen
eines Gerätes mit dem Niederspannungsnetz. Wir möchten
gerne handelsübliche 12V-Netzteile verwenden. Diese sind bereits
CE konform.
Mir ist bewusst, dass die Konformität
des Gesamtsystems dennoch geprüft werden muss. Bedeutet das
aber auch, dass beim Design etwas spezielles beachtet werden muss?
Ich würde persönlich davon ausgehen,
dass die Prüfung in dieser Hinsicht unkritisch ist aufgrund
des konformen Netzteils (angenommen, dass unsere Schaltung dieses
nicht wesentlich beeinflusst). Kann man diese Schlussfolgerung so
bestätigen?
Viele Grüße
Christian Fuchs
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Fuchs,
bei Verwendung von CE-gekennzeichneten Teilen von Systemen heißt
es stets, die bestimmungsgemäße Verwendung und Montage
der Teile (beschrieben in den gelieferten Unterlagen) zu befolgen.
Mehr ist in den meisten Fällen nicht zu tun.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1483
gestellt von: SZ
am: 04.04.2018
Thema: Reinigungsgeräte (Abstreifer) an Förderbandanlagen
Guten Tag,
Wird die Zertifizierung einer Förderbandanlage
(Stetigförderer) durch den nachträglichen Einbau von (nicht
angetriebenen und nicht drehenden) Geräten berührt?
Im speziellen geht es um Förderbandabstreifer die an, oder
im untergurt kurz hinter, der Antriebstrommel sitzen.
Wenn es so sein sollte - muss der Lieferant
des nachträglich verbauten gerätes das selbige Zertifizieren?
Viele Dank im Voraus
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
durch Abstreifer können zusätzliche
Gefährdungen am Förderer auftreten. Es dürfte sich
um eine wesentliche Veränderung handeln, die in einer Aktualisierung
des Konformitätsbewertungsverfahrens des Förerers berücksichtigt
werden muss. Es sei denn, der Abstreifer wäre sozusagen "eigensicher".
Dann muss bezüglich der Konformität nichts unternommen
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1482
gestellt von: E. Hannecker
am: 29.03.2018
Thema: Mehrere Richtlinien - Konformitätserklärung
Hallo,
nehmen wir an, ein Produkt fällt neben der Maschinenrichtlinie
auch noch unter die Niederspannungsrichtlinie, die EMV-Richtlinie
oder andere Richtlinien.
Werden dann alle in der Konformitätserklärung genannt?
Wenn nicht, welche wird als "führende" Richtlinie
genannt?
Freundliche Grüße
E. Hanneker
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr/Frau Hannecker,
richtig, alle zutreffenden Richtlinien werden
aufgelistet, wobei die Niederspannungsrichtlinie bei den Maschinen
nicht aufgelistet wird. Die Anforderungen bezüglich der elektrischen
Ausrüstung sind in der Maschinenrichtlinie mit geregelt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1481
gestellt von: Mathieu de Nolva
am: 27.03.2018
Thema: CE Kennzeichnung und Lebensdauer
Guten Tag,
Ich entwickle Leuchten mit LED Modulen und bei der Durchführung
der Validierungstests frage ich mich, wie lang eine Leuchte CE konform
nach dem Verkauft sein soll?
Beispiel: Eine Leuchte wird von mir entwickelt, produziert und ist
CE konform (alle CE Tests sind bestanden und dokumentiert worden).
Ich gebe eine freiwillige Garantie von 5 Jahren für diese Leuchte.
4 Jahren nach dem Kauf durch Material-Alterung ist die Leuchte nicht
mehr CE konform. Bin ich dafür haftpflichtig?
Danke im Voraus
Grüße
M. de Nolva
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr de Nolva,
Unter Bedingungen, die den Aufwärm-
und Abkühlzyklen im Betrieb entsprechen, dürfen Leuchten
weder zu einer Gefahr werden noch vorzeitig ausfallen. Diesbezüglich
existieren in den Normen bestimmte Anfordungen, die es einzuhalten
gilt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1480
gestellt von: Christian Funk
am: 22.03.2018
Thema: CE Kennzeichnung für Blechkantteile
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir stellen Kantteile aus Blech in verschiedenen
Stärken für Dach und Wandverkleidung her. Müssen
diese CE gekennzeichnet werden?
Ich danke für Ihr Feedback.
Christian Funk
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Funk,
ja, dies ist aufgrund der Bauprodukte-Richtlinie erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Nico Coroama
Würde mich interessieren wieso. Bei
standard kantteile ok.. aber die Spengler biegen jeden Tag andere
Bleche nach Maß, damit die Abdeckungen perfekt sitzen. Eine
CE-Kennzeichnung haben die auch nicht. Ich bitte um Aufklärung.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Coroama,
möglicherweise haben die genannten Bleche fälschlicherweise
keine CE-Kennzeichnung oder die CE-Kennzeichnung ist nur in den
Unterlagen bzw. auf der Verpackung vermerkt.
Die Bauprodukte-Richtlinie fordert für
alle fest in Gebäude eingebauten Bauprodukte die CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1479
gestellt von: Anna Gärtner, Taufkirchen
am: 22.03.2018
Thema: CE Zertifizierung Evaluation Board
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist ein Evaluation Board (bestehend aus einem
C-Mount, Image Sensor Board, Adapter und mechanischem Stand) CE
kennzeichnungspflichtig? Dieses wird mit maximal 5 V betrieben.
Der Netzteil ist am FPGA Prozessor angeschlossen, also nicht direkt
am Evaluation Board.
Vielen Dank!
Anna Gärtner
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Gärtner,
eine CE-Kennzeichnung nach EMV- und RoHS-Richtlinie
ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1478
gestellt von: Michael Meier, Lippstadt
am: 20.03.2018
Thema: Montageanleitung oder nur Dokumentation
Frage: Für eine (verfahrenstechnische)-Anlagen-Erweiterung
(Rohrleitungen und Ventile) ist keine neue Betriebsanleitung bzw.
Montageanleitung nötig, sondern reicht hier eine Dokumentation
(Bilder u.a.) inkl. Komponentendokumentation der erweiterten Bereiche?
Gehen wir davon aus, dass hier keine neuen Risiken vorhanden sind.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Meier,
unter der Voraussetzung, dass keine wesentliche
Veränderung stattgefunden hat, stimme ich Ihnen zu.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1477
gestellt von: Clemens Koza
am: 20.03.2018
Thema: CE-Zeichen für Bausätze
Sehr geehrter Herr Preis,
zunächst vielen Dank für dieses
Forum!
In Bezug auf Frage 846 schrieben Sie, "Die
Bausätze können ebenfalls bereits die CE-Kennzeichnung
von Ihnen bekommen". Wir haben Bausätze ähnlich zur
damaligen Frage (ein kleines elektronisches Gerät mit Akkuversorgung
< 50 V, wo Komponenten selbst fertigzulöten sind), Nun wollte
ich fragen - die Bausätze "können" die CE-Kennzeichnung
bekommen. Bedeutet das also, dass die Kennzeichnung für einen
solchen Bausatz nicht verpflichtend ist?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Koza,
bei diesem Fall besteht die Möglichkeit,
dass der Endverwender die CE-Kennzeichnung vornimmt und dies vertraglich
vereinbart wird. Ist dies nicht vorgesehen, ist die CE-Kennzeichnung
als Bausatz verpflichtend.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1476
gestellt von: anonym
am: 15.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung in Doku von OEM-Produkten
Hallo,
ich erstelle momentan eine Montageanleitung für ein zugekauftes
Netzteil, welches aber für unsere Firma gelabelt ist. Der Hersteller
ist nach außen nicht mehr erkennbar.
Meine Frage:
Muss ich grundsätzlich eine EG-Konformitätserklärung
in die Doku aufnehmen?
Wenn ja, muss ich eine firmeneigene aufnehmen oder reicht es die
Konformitätserklärung des Herstellers aufzunehmen?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
der Hersteller muss auf dem Netzteil ersichtlich
sein. Die Konformitätserklärung muss bei Netzteilen nicht
zwingend in der Benutzerinformation abgedruckt sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Wichtig aber der Hinweis, dass Sie sich als
Hersteller kenntlich machen und somit eine Konformitätserklärung
ausstellen müssen.
Frage/Antwort
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Frage 1475
gestellt von: Peter Schmidt
am: 15.03.2018
Thema: Montageband Geschwindigkeit
Hallo,
ich suche seit einiger Zeit die max. Geschwindigkeit
eines Montageband an dem Produziert wird. Ich gehe immer von max.
3m/min aus. Bin mir aber nicht sicher. Gibt es eine Norm oder Ähnliches,
die das fest legt?
Danke
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schmidt,
für Stetigförderer zum Mitfahren
gibt es in der EN 619 Anforderungen bezüglich der Geschwindigkeit.
Je nach Rahmenbedingungen ist die maximale Geschwindigkeit aber
0,3 m/min. Keinesfalls sind 3 m/min. erlaubt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1474
gestellt von: Georg Scherbel
am: 14.03.2018
Thema: Reimport
Sehr geehrter Herr Preis,
Wir haben eine Maschine im Jahr 2007 in ein
Nicht-EU-Land geliefert.
Die Maschine bekam auch ein CE Kennzeichen nach 98/37/EG.
Kann diese gebrauchte Maschine in die EU ohne neues CE-Kennzeichen
in Verkehr gebracht werden oder muss ein neues Komformitätsverfahren
(2006/42/EG) durchlaufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Scherbel
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Scherbel,
maßgebend für die CE-Kennzeichnung
ist das Datum für das erstmalige Inverkehrbringen in der EU.
Streng genommen müsste die CE-Kennzeichnung daher auf den Stand
der aktuellen Richtlinien und Normen gebracht werden. Möglicherweise
ergeben sich hierdurch aber keine technischen Änderungen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1473
gestellt von: Uwe Arndt
am: 14.03.2018
Thema: Maschine Eigenbau 1990
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben uns in der Firma eine Maschine
selbst gebaut, mit der man Seile aufwickeln kann. Antrieb mittels
Motor. Der Eigenbau wurde 1990 in Betrieb genommen und läuft
seit dem ohne Probleme; Einsatz ca. 4 x pro Jahr. Die Maschine wurde
nie von Behörden/TÜV etc. begutachtet, abgenommen oder
irgendwie zertifiziert. Frage: Darf ich die Maschine ohne Bedenken
weiterhin benutzen oder muss ich nachträglich hierfür
eine CE Kennzeichnung erstellen.
Vielen Dank und Grüße
Uwe Arndt
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Arndt,
auch Maschinen, die für den gewerblichen
Eigenbedarf gebaut werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungs-Pflicht.
Eine CE-Kennzeichnung sollte dringend nachgeholt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Altmaschine - Naja die Maschine wurde 1990
gebaut, also muss eine CE-Kennzeichnung nicht zwingend nachgeholt
werden (erst ab 1995). Die Maschine muss sicher sein und auf Stand
der Technik.
Warum sollte die CE-Kennzeichnung Ihrer Meinung nach nachgeholt
werden, Herr Preis?
Antwort von: Roman Preis
Richtig, das Datum 1990 habe ich wohl überlesen.
Eine CE-Kennzeichnung muss nicht zwingend nachgeholt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1472
gestellt von: Stefanie Probst
am: 14.03.2018
Thema: CE Kennzeichnung bei Schrumpfschläuchen
Guten Tag Herr Preis,
wir verkaufen Schrumpfschläuche an Endverbraucher.
Diese sind RoHS geprüft vom Hersteller.
Fallen Schrumpfschläuche zusätzlich unter die CE-Kennzeichnungspflicht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Probst
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Frau Probst,
da Schrumpfschläuche an sich keine elektrische
oder elektronische Bauteile sind, fallen sie nicht unter die RoHS-Richtlinie.
Da sie ebenfalls nicht unter die Niederspannungsrichtlinie fallen,
entfällt auch die CE-Kennzeichnungs-Pflicht.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1471
gestellt von: Markus Flade
am: 12.03.2018
Thema: LED Stripe CE Kennzeichnung
Hallo,
Ich will LED Stripes als Ersatzteil in Fernsehern in Deutschland
verkaufen. Diese haben eine ungefähre Länge von 45 cm
und sind mit 5 SMD LED´s bestückt. Diese arbeiten mit
3,3V oder 5V. Außerdem ist der passende Steckverbinder auf
dem Stripe verbaut. Es handelt sich dabei um ein Ersatzteil, welches
der Kunde selbst in den TV einbauen muss. Ist für solch einen
Stripe eine CE Kennzeichnung notwendig?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Flade,
ja, dies ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1470
gestellt von: anonym
am: 12.03.2018
Thema: Risikoanalyse nachholen
Hallo,
wir haben jahrelang unsere Produkte mit CE-Kennzeichen
versehen, ohne eine Risikoanalyse durchgeführt zu haben.
Bei neueren Geräten haben wie die Risikoanalyse
direkt während des Fertigungsprozesses durchgeführt.
Unsere Frage: Haben wir in der Vergangenheit
unser CE-Kennzeichen zu Unrecht angebracht und wenn ja, können
wir die Risikoanalyse nachholen?
Danke & Gruß
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
die CE-Kennzeichnung ist nicht zu Unrecht angebracht worden, da
sie gesetzlich verpflichtend ist. Bezüglich der Erfordernis
einer Risikoanalyse gab es in der Vergangenheit für einzelne
Produkte Unterschiede. Vorausgesetzt es handelt sich um eine Maschine,
war und ist die Erstellung der Risikoanalyse (Risikobeurteilung)
schon lange Zeit verpflichtend.
In Ihrem Fall sind nicht alle Verpflichtungen bezüglich des
Konformitätsbewertungsverfahrens eingehalten worden, da die
Risikoanalyse fehlt. Es sollte schnellst möglich eine Nachbesserung
erfolgen. Bringt die Risikoanalyse zutage, dass Sicherheitsmängel
am Produkt vorhanden sind, müssen Sie als Hersteller geeignete
Maßnahmen ergreifen, um die bereits im Markt befindlichen
Produkte zurück zu rufen oder nachzubessern.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1469
gestellt von: Jan Kringer
am: 08.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung für Ventile
Frage: Ich arbeite bei einem Automobilzulieferer
der nun auch Ventile für den Klimakreislauf liefern möchte.
Muss unser Bauteil der ECE R 10 bzw. der 2004/104/EG bezüglich
EMV getstet werden und müssen wir diesbezüglich auch eine
Typgenehmigung auf Bauteilebene durchführen? Eventuell haben
Sie da auch Erfahrung...
Antwort noch ausstehend
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Frage 1469
gestellt von: Frank Reichelt, Furtwangen
am: 06.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Schaltschrank / Steuerung bzw Verkettung
von Maschinen
Frage: wir lieferten - ich nenns mal Transport-/Förder-/Band-Komponenten
plus Schaltschrank/Steuerung - an eine andere Firma (im Folgenden
Fa. B genannt).
Fa. B baute unsere Komponenten in ihre einzelnen Zellen bei sich
ein. Für jede dieser einzelnen Zellen hat die Fa. B eine CE-Kennzeichnung
erstellt (also jede Zelle einzeln, quasi als verkette Maschinen
(Zellen) - nicht über die Gesamtanlage).
Wie erwähnt, haben wir auch den Schaltschrank / die Steuerung
des Band-/Umlaufsystems in den einzelnen Zellen geliefert.
Fa. B fragt nun, ob man für den Schaltschrank/die Steuerung
ebenfalls die CE-Kennzeichnung benötigt, oder ob die Einzelkennzeichnungen
der Zellen genügen. Meiner Meinung nach ist KEINE 'Gesamtheit
von Maschinen' gegeben (siehe auch Interpretationspapier zum Thema
'Gesamtheit von Maschinen'), da Schritt 1 (produktionstechnischer
Zusammenhang) zwar mit ja beantwortet werden kann, Schritt 2 aber
eher mit nein (da ein gemeinsames Not-Halt-Befehlsgerät (am
Schaltschrank befindet sich ein Not-Halt-Schalter) noch nicht zwingend
bedeutet, dass eine ‘Gesamtheit von Maschinen‘ besteht).
Innerhalb der einzelnen Zellen werden noch kundenseitige Aktionen
von einer anderen Steuerung (z. B. Stopper hoch/runter, RFID lesen)
ausgeführt.
Frage: Müssen wir den Schaltschrank/die Steuerung CE-kennzeichnen?
Müssen zur Betrachtung der Steuerung andere Richtlinien herangezogen
werden wie z. B.die EN 60204?
Die Niederspannungsrichtlinie ist meines Wissen nach in der MRL
abgedeckt?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Reichelt,
die CE-Kennzeichnung der einzelnen Zellen
ist ausreichend, sofern jeweils die Steuerung und der Schaltschrank
mit berücksichtigt wurde.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1468
gestellt von: anonym
am: 04.03.2018
Thema: CE-Kennzeichnung bei Verwendung in Russland
Sehr geehrter Herr Preis,
wir haben für eine Anlagenlieferung einen europäischen
Kunden und einen russischen Endverwender. Die Ware wird dem Kunden
bzw. dem Endverwender Basis DAP direkt in Russland bereitgestellt.
Ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
maßgebend ist der Ort der Verwendung
der Anlage, also Russland. Eine CE-Kennzeichnung ist dort nicht
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1467
gestellt von: Daniel Brinner, Krefeld
am: 04.03.2018
Thema: CE-Konformitätserklärung Motor+Pumpe
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir verbauen in unseren Anlagen eine Kombination
aus Motor-Getriebe-Pumpe und decken die Komformitätserklärung
über unsere Anlage ab.
Wir haben nun die Anfrage nach Komformitätserkläungen
bekommen, da unser Motor-Getrieb-Pumpen Kombination einzeln gekauft
wurde und anschlussbereit ist.
Meines Wissens nach handelt es sich um eine unvollständige
Maschine?! Für den Motor haben wir eine Komformitätserkläung
vom Herrsteller. Durch das Verbinden der Pumpe und dem Motor werden
wir zum Hersteller? Müssen wir an dieser Stelle ein Komformitätsverfahren
durchlaufen oder können wir uns auf den Motor beziehen? Vorab
vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Brinner
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Brinner,
je nach konkreter Beschaffenheit/Größe/Funktionsfähigkeit
der Motor-Pumpenkombination ist ein Konformitätsbewertungsverfahren
(CE-Kennzeichnung) erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1466
gestellt von: Christian Zimmer, Lübeck
am: 04.03.2018
Thema: CE-Zeichen für batteriebetriebene Uhren
Hallo,
wir möchten uns gerne batteriegetriebene Wanduhren (Funkuhr)
in Asien mit speziellem Design herstellen lassen. Nun stellt sich
natürlich die Frage nach dem CE Kennzeichen. Die Uhr ist auf
dem Laufwerk damit verziert.
Frage:
Muss eine Wanduhr das CE Zeichen haben?
Wenn nicht, muss das CE Zeichen entfernt werden?
Wenn doch, wer kann mir die Kennzeichnung machen und welche Dokumente
soll ich vom Hersteller anfordern?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Zimmer
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Zimmer,
ja, elektronische Wanduhren benötigen die CE-Kennzeichnung.
Wenn diese auf dem Laufwerk schon sichtbar vorhanden ist, sind bezüglich
der Kennzeichnung keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Wenn
Sie als Hersteller auftreten (Ihr Warenzeichen/Namen angeben), müssen
Sie als Nachweis für die korrekte Einhaltung der CE-Vorschriften
alle erforderlichen Dokumente besitzen.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Sehr geehrter Herr Preis,
aufgrund welcher Richtlinie müssen Wanduhren (Batteriebetrieben)
CE-gekennzeichnet werden?
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Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Nießner,
aufgrund der RoHS- und EMV-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1465
gestellt von: Felix Salomon
am: 01.03.2018
Thema: Rettungswege um eine Maschine
Sehr geehrter Herr Preis,
in der Dokumentation zu den Anlagen (Maschine i.S.d. MRL), die wir
verkaufen, weisen wir den Kunden darauf hin, dass ausreichende Sicherheitsabstände
bzw. Arbeitsräume um die Anlage eingehalten werden müssen.
Die Anlagen stellen wir selbst bei unserem Kunden auf. Wie verhält
es sich nun, wenn ein Kunde verlangt, dass eine Anlage so aufgestellt
wird, dass die Abstände unterschritten werden? Ist alleine
der Betreiber hier in der Pflicht oder sind wir das noch als Hersteller?
Dürfen wir dann überhaupt noch CE vergeben, wenn wir von
der Nicht-Einhaltung wissen? Wie sollten wir dann aber in der Praxis
mit so einer Situation umgehen?
Vielen Dank und schöne Grüße
F. Salomon
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Salomon,
wenn es sich (lediglich) um Fluchtwege/Rettungswege handelt, sehe
ich den Betreiber in der Verantwortung. Verlangt die Anlagenkonstruktion
einen sicherheitstechnisch bedingten Freiraum, können Sie keine
CE-Kennzeichnung vergeben.
In der Praxis muss man in der Regel geschickt verhandeln bzw. gemeinsam
nach Alternativlösungen suchen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1464
gestellt von: Achim Scheidl
am: 01.03.2018
Thema: Kunstoffgehäuse
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gerne für einen Sensor ein zusätzliches
Außengehäuse entwickeln. Der Funksensor (Luftfeuchte
& Temp, 3V batteriebetrieben) wird bereits mit Gehäuse
und CE-Kennzeichnung von einem Hersteller im Handel vertrieben.
Unser zusätzliches Gehäuse soll den Sensor für den
Aussenbereich schützen, ist also UV- und Wetterfest.
Welche Normen müssen für eine CE-Selbstprüfung des
Kunststoffgehäuses angewendet werden?
Haben Sie sonst noch Anforderungen oder Tipps die so ein Gehäuse
entsprechen muss?
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Scheidl,
es gibt für Gehäuse Anforderungen in verschiedenen Produtknormen,
beispielsweise in EN 62368-1 Einrichtungen für Audio/Video-,
Informations- und Kommunikationstechnik – Teil 1: Sicherheitsanforderungen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1463
gestellt von: anonym
am: 28.02.2018
Thema: Fachwerkgestell als Gestell für Gewichtstests (bis 9t
Auflastgewicht). CE erforderlich?
Frage: Verschiedene Geräte mit unterschiedlichem
Gewicht (max. 9 t) und Auflagerpunkten werden auf einem räumlichen
Fachwerkgestell (Tischgestell) abgestellt und mit den Geräten
statische Gewichtstests durchgeführt. Unbelastet kann das Gestell
auf fest montierten Rädern manuell verschoben werden.
Frage:
Benötigt dieses Gestell eine CE-Erklärung, weil es
(a) als Prüfvorrichtung, (b) Messgerät, (c) Lastaufnahmemittel
behandelt werden muss oder ist, weil nur Lastaufnahmegestell, keine
CE-Erklärung erforderlich ?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
derartige Gestelle/Behälter sind keine
Lastaufnahmemittel, was nicht bedeutet, dass es an den Gestellen
keine Anforderungen einzuhalten gibt. Außerdem sind offensichtlich
keine Hebevorgänge mit dem Fachwerkgestell vorgesehen, was
wiederum bedeutet, dass es sich nicht um ein Lastaufnahmemittel
handeln kann.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1462
gestellt von: anonym
am: 24.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo,
wir möchten in eine Maschine ein zusätzliches Bauteil
integrieren, um unsere Produktionsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Dieses Bauteil wurde von einer Firma entwickelt, von unserer weiterentwickelt,
so dass zwei Bauteile, die fest verbaut sind, miteinander arbeiten.
Brauchen wir eine gemeinsame CE Kennzeichnung oder reicht es aus,
wenn jeder eine ausstellt.
Für eine Antwort bedanke ich mich recht herzlich im Voraus
Gruss H.
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
grundsätzlich reicht eine CE-Kennzeichnung
für eine Maschine aus.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1461
gestellt von: Jürgen Schmitz, Düsseldorf
am: 22.02.2018
Thema: Lampe im Selbstbau
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte gerne eine Lampe aus einem Streifen LED bauen. Diese
wir über ein 12V Trafo betrieben. Alle Komponenten haben für
sich ein CE Zeichen. Muss ich für die zusammen gebaute Lampe
auch ein CE Zeichen beantragen?
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antwort und wünsche
Ihnen einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmitz
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schmitz,
ja, dies ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1460
gestellt von: Jürgen Michels, Schalksmühle
am: 22.02.2018
Thema: Welcher PL bei angewandter DIN EN ISO 12100
CE Kennzeichnung LWL Prüfer
Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten ein Lichtwellenleiter
Prüfgerät vertreiben. Es besteht aus einer Rotlichtquelle
650 nm, 2 mW, 2 AA Batterien.
Damit werden Glasfaserkabel auf Bruchstellen etc. getestet. Welche
Prüfnormen bzw. Dokumente werden benötigt?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Michels
Antwort noch ausstehend
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Frage 1459
gestellt von: Patrick
am: 22.02.2018
Thema: Welcher PL bei angewandter DIN EN ISO 12100
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir planen und bauen seit 2 Jahren eine neue
Produktionsanlage. Hierzu haben wir zu beginn, aufgrund von einer
Gefährdungsbeurteilung, den PL-D/ SIL 2 errechnet.
Hier zu meiner Frage: Wir schalten nach PL-D die Druckluft von Ventilen
ab. Diese müssten jetzt auch nach PL-D in ihre Grundstellung
gehen. Die Hersteller der Ventile liefern jedoch keine klare Aussage.
Lediglich eine Konformitätserklärung für Maschinen
wo sie sich auf die angewandte Norm DIN EN ISO 12100 berufen.
Mir ist es jetzt nicht klar welches PL die
Bauteile erfüllen.
Könnten sie mir dazu was sagen.
Vielen Dank und viele Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Patrick,
der PL lässt sich für Ventile über
die EN 13849 ermitteln.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1458
gestellt von: Felix Pokorny
am: 22.02.2018
Thema: CE für Produkt
Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die CE Erklärung
für Produkte.
Unser Unternehmen fertigt isolierte Transportboxen
an. Darin können dann Getränke/Lebensmittel evtl. sogar
medizinische Produkte kühl gelagert und transportiert werden.
Sie besteht aus Vakuumpaneelen (einen Festkern bestehend aus Eisenoxid,
pyrogener Kieselsäure und zellulose Fasern. Umhüllt und
vakuumiert in einer hochbarriere Folie)
Die Innen-Beschichtung ist aus PE und die Außenhülle
aus EPP.
Welche Produkte außer Maschinen und
Anlagen benötigen alles eine CE-Kennzeichnung?
Und kommt Ihrer Meinung nach die Box auf
Grund der verwendeten Materialien für eine Kennzeichnung infrage?
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Pokorny
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Pokorny,
meiner Einschätzung nach ist die CE-Kennzeichnung
für das Produkt nicht notwendig/erlaubt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1457
gestellt von: MTD
am: 22.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung ja oder nein
Frage: Ich baue des öfteren für
Jagdvereine sogenannte Wildretter in einem Koffer zusammen. Die
verwendeten Komponenten besitzen alle CE Zertifizierung.(Timermodul,
Blinklicht, Sirene, Akku). Versorgt wird das Gerät über
einen 12 Volt Akku. Niederspannungsrichtlinie dürfte nicht
notwendig sein, bei EMV bin ich mir nicht sicher. Gilt es noch andere
Verordnungen zu beachten und mit welcher Summe würde eine eventuell
notwendige CE Kennzeichnung zu Buche schlagen.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt noch die RoHs-Richtlinie dazu.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1456
gestellt von: S. Himming
am: 20.02.2018
Thema: Geschwindigkeit von Stetigförderern
Sehr geehrter Herr Preis,
an unseren Montageanlagen sind die einzelnen
Stationen durch einen Stetigförderer miteinander verkettet.
Das Werkstück wird auf Werkstückträgern mit einem
Gesamtgewicht von bis zu 500 kg transportiert.
Da der Stetigförderer und somit auch das Werkstück teilweise
frei zugänglich ist, stellt sich uns die Frage wie hoch die
maximalen Kräfte (Aufpuffern / Quetschgefahr zwischen Werkstückträger
und Antriebsrolle) bzw. die maximale Geschwindigkeit des Stetigförderers
sein darf, ohne weitere Schutzmaßnahmen zu treffen (evtl.
komplett trennende Schutzeinrichtung).
In der Norm EN 619 kann ich nur Geschwindigkeitsangaben zu Stetigförderern
finden, auf denen Personen mitfahren. Der Stetigförderer hat
einen Friktionsantrieb und der Werkstückträger kann mit
entsprechender Kraft von Hand angehalten werden.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Himming,
hierzu finden Sie Angaben in der EN 415-10
Sicherheit von Verpackungsmaschinen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1455
gestellt von: Meka
am: 18.02.2018
Thema: Erlischt die CE-Kennzeichnung bei Software-Änderung?
Guten Tag Herr Preis,
wir bauen für die Automobilindustrie Automatisierungsanlagen.
Vor zwei Jahren haben wir an einen Kunden eine Maschine geliefert
und in Betrieb genommen.
Nun möchte der Kunde (Betreiber) an der Software Änderungen
selbst vornehmen, welche das Sicherheitskonzept (Bremsentest an
vertikalen Achsen) der Maschine verändern würden. Die
gewünschten Änderungen wurden dem Hersteller mitgeteilt.
Der Kunde möchte nun vom Hersteller der Maschine eine Bestätigung,
dass durch die gewünschten Änderungen die CE-Kennzeichnung
der Maschine nicht erlischt. Ist dieses Vorgehen so in Ordnung?
Danke für Ihre Mühe
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr/Frau Meka,
ja, dieses Vorgehen ist in Ordnung, sofern
es sich nicht um eine wesentliche Änderung handelt. Bei einer
wesentlichen Änderung müssen die Unterlagen (Konformitätserklärung,
Risikobeurteilung, Betriebsanleitung) aktualisiert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1454
gestellt von: Ali Özergin, Gütersloh
am: 14.02.2018
Thema: Technische Dokumentation bei Schaltschränken
Sehr geehrter Herr Preis,
Ich benötige Informationen über die technischen Unterlagen
von Schaltschränken. Mir geht es hier insbesondere um die techn.
Unterlagen, was der Kunde vom Hersteller gesetzlich bekommen sollte.
Ich habe unterschiedlichen Aussagen von verschiedenen Herstellern
über die erforderlichen techn. Unterlagen gelesen!
Wo finde ich eine eindeutige Aussage (Richtlinie, Norm,...), welche
techn. Unterlagen der Kunde bekommen sollte?
Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ali Özergin
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Özergin,
hierzu finden Sie Anforderungen vor allem
in der DIN EN 61439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen
– Teil 1: Allgemeine Festlegungen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1453
gestellt von: Michael Koch, Berlin
am: 14.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung / Erlöschen der CE-Kennzeichnung
Sehr geehrter Hr. Preis,
wir haben in unserem Werk einen Fassmischer für Kunststofffässer.
Der Fassmischer dient dem homogenisieren von angelieferten Granulaten
für einen späteren Probenzug (Rotationsbewegung). Hierzu
wird das Kunststofffass in einer Fassaufnahme(Werkzeug/Formatteil)
aufgenommen und fixiert/geklemmt. Leider hat sich der Hersteller
der Kunststofffässer enschieden das Format der Fässer
zu modifizieren so, dass die vorhandene Fassaufnahme nicht mehr
eingesetzt werden kann. Folglich bedarf es einer neuen Fassaufnahme(Werkzeug/Formatteil).
Ist die CE-Kennzeichnung noch gültig?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Koch,
wenn das Funktionsprinzip gleich ist, die
Sicherheit in gleicher Weise und im gleichen Maß bestehen
bleibt und sich nur die Maße ändern, ist durch die Änderung
die CE-Kennzeichnung noch gültig.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1452
gestellt von: Mostafa El Haouzi
am: 12.02.2018
Thema: EMV Drehmaschinen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne wissen, nach welcher
EMV-Norm (nur Emission)werden die Drehmaschinen geprüft. gemäß
EN 55011, EN61000-6-4 oder EN 61800-3 ?
Vielen dank im Voraus
Mostafa El Haouzi
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter
Herr El Haouzi,
nach diesen Normen:
EN 50370-1, Elektromagnetische Verträglichkeit
(EMV) — Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen —
Teil 1: Störaussendung
EN 50370-2, Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) —
Produktfamiliennorm für Werkzeugmaschinen — Teil 2: Störfestigkeit
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1451
gestellt von: Yessica Fährmann, Marburg
am: 05.02.2018
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo,
wir haben einen Druckbehälter mit CE-Kennzeichnung (3 bar)
mit anderen Maschinenteilen und Rohrleitungen mit CE-Kennzeichnungen
(6 bar) zu einer Gesamtheit zusammengeführt.
Auf welchen Druck muss die gesamte Maschine jetzt gekennzeichnet
werden? Gibt es eine Rechtsquelle, die diese CE-Kennzeichnung regelt?
Danke.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Fährmann,
üblicherweise muss der max. zulässige Druck gekennzeichnet
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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