Fragen
von Nr. 1151 bis 1200
Weitere Fragen: 0
- 50 » 51
- 100 » 101
- 150
» 151
- 200
» 201
- 250
» 251
- 300
»
301 - 350
»
» 351-
400 » 401
- 450 »
451 - 500 » 501
- 550 » 551
- 600 » 601
- 650 » 651
- 700 » 701
- 750 »
» 751
- 800 » 801
- 850 » 851
- 900 » 901
- 950 » 951
- 1000 » 1001
- 1050 » 1051
- 1100 »
» 1101
- 1150 » 1151 - 1200 » 1201
- 1250 »
1251 - 1300
» 1301
- 1350 » 1351
- 1400 »
» 1401
- 1450 » 1451
- 1500 » 1501
- 1550 » 1551
- 1600 » 1601
- 1650 » 1651
- 1700 »
» 1701
- 1750 » 1751
- 1800 » 1801
- 1850 » 1851
- 1900 » 1901
- 1950 » 1951
- 2000 »
» 2001
- 2050 » ab
2051
Wenn Sie im Forum nach Themen suchen möchten, versuchen Sie
folgendes:
Drücken Sie die Tastenkombination Strg
+ F auf Ihrer Tastatur. Geben Sie anschließend geeignete Suchbegriffe
im Eingabefeld ein.
Frage 1200
gestellt von: Johannes W., Lohr
am: 31.08.2016
Thema: Geräteanschlussleitung
Ich würde gerne Neugeräte (Elektrowerkzeug)
von H07RN-F auf H07BQ-F umbauen. Erlischt hierdurch die Konformitätserklärung
des Herstellers?
Die einschlägigen Anbieter liefern "nur" Gummikabel,
welches sich aber an diesem Einsatzort als nicht haltbar genug erwiesen
hat. In der Metallverarbeitung wird Abriebfestigkeit, Kerbschlagzähigkeit
und Durchdringungsfestigkeit gefordert wie es nur PUR bieten kann.
Gummi verschleißt innerhalb eines halben Jahres und führt
zu Isolationsschäden.
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1199
gestellt von: anonym
am: 27.08.2016
Thema: Dokumentation für die Schweiz
Guten Abend,
muss bei Auslieferung der Maschine für
die Schweiz die Dokumentation in allen 3 Amtssprachen geliefert
werden? Oder darf man sich vetraglich einigen und nur eine Amtsprache
liefern?
Wenn alle 3 Amtsprachen geliefert werden
müssen, in welcher Sprache sollte das Typenschild übersetzt
werden.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
es genügt, die Dokumentation in der
Sprache zu liefern, welche im entsprechenden Kanton gesprochen wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1198
gestellt von: Dennis Bartels, Wuppertal
am: 26.08.2016
Thema: Steuerung Maschinenanlage per Handy-App?
Frage: Bei einem Kunden gab es einen schweren
Unfall mit einer verketteten Maschine. Nicht ursächlich aber
ungewöhnlich ist dabei die Steuerung der Gesamtanlage per Handy-App.
Ein "Softwareanbieter" hat den Inhalt des SteuerPC am
Schaltschrank einfach per WLAN auf Netzwerkcomputern, Smartphones
und Tabletts gebracht. Jeder Mitarbeiter (ca. 5 pro Schicht) in
WLAN-Reichweite kann somit die Anlage steuern.
Wie ist dies aus Sicht der Produktsicherheit zu bewerten?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Bartels,
das Sicherheitskonzept der Anlage ist
offensichtlich nicht in Ordnung. Üblicherweise dürfen
Startvorgänge und ähnliches nur von Stellen aus ermöglicht
werden, von denen aus gute Sichtverhältnisse auf Gefahrbereiche
herrschen. Vor dem Starten müssen sich die Bediener versichern
können, dass sich keine Personen in der Anlage befinden. In
Ausnahmen können auch akustische Warnsignale verwendet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1197
gestellt von: anonym
am: 24.08.2016
Thema: Original Konformitätserklärung verloren
Frage: Wir sind der Hersteller einer 2008
gebauten und an den Betreiber übergebenen Produktionsanlage.
Der Betreiber bat um Zusendung einer Kopie, doch leider haben wir
die Original-CE-Erklärung verlegt. Dürfen wir das damalige
Dokument einfach nochmal unterschreiben. Wenn ja, mit altem oder
mit neuem Datum und muss auf dem Original oder auf der Kopie ein
entsprechender Vermerk gemacht werden, dass es sich nicht um da
Original-Dokument aus dem Jahr 2008 handelt?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ja, das damalige Dokument darf nochmal unterschrieben
werden. Ein Vermerk bezüglich des ursprünglichen Dokuments
ist nicht zwingend notwendig, kann aber erfolgen.
Das Datum der Unterzeichnung kann das alte
sein. Es könnte auch das jetzige Datum der Unterzeichnung eingetragen
werden, wenn ein Hinweis auf das Datum des ursprünglichen Inverkehrbringens
gegeben wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1196
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 24.08.2016
Thema: Sicherheitsabstand um eine Maschine
Guten Tag,
wo findet man denn die vorgeschriebenen Mindestabstände, die
um eine Maschine herum gelten (also zB Abstand zu Wand, Durchgangsbreiten
etc)? Oder ergeben sich diese einfach aus den Sicherheitsabständen
gemäß DIN EN ISO 13857 sowie den räumlichen Grenzen
der Maschine?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
die Mindestabstände ergeben sich
aus den Vorschriften zu den Fluchtwegen, aus der EN 349 (Mindestabstände
zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen) oder je nach
Gefährdungsart aus anderen Normen wie z.B. die von Ihnen genannte
EN 13857.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1195
gestellt von: Alexandra Ludes
am: 18.08.2016
Thema: CE-Kennzeichnung Lichterketten
Hallo;
Wenn ich eine 10er LED-Drahtlichterkette (Innenraum geeignet) in
einen Rahmen (Ribba vom Schweden) verbaue; erlischt dann die CE
von der Lichterkette?
Ich habe leider zwei Meinungen von zwei Elektrikern und bin mir
deshalb sehr unsicher.
Danke
Alexandra
Antwort von: Roman Preis
Hg.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1194
gestellt von: Hubert Steigerwald, Darmstadt
am: 18.08.2016
Thema: CE-Kennzeichnung
Für Verbrauchsstoffe ist (hier Elektrokabel
Befestiger X-EKB, X-ECH der Fa. HILTI) kein CE-Kennzeichen notwendig.
Muss in diesem Fall eine Zulassung vorhanden sein?
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1193
gestellt von: Ute Berger
am: 16.08.2016
Thema: CE-Kennzeichnung von selbstgefertigten Lampen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte eine Lampe aus Holz bauen.
Den Holzständer fertige ich selbst und möchte darin einen
CE-gekennzeichneten Bausatz für Anschluss und Leuchtmittel
aus dem Baumarkt verwenden. Was muss ich beim Inverkehrbringen beachten?
Herzlichen Dank bereit im Voraus für
Ihre Antwort und freundliche Grüße U. Berger
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Berger,
zunächst ist die vom Hersteller des
Bausatzes festgelegte bestimmungsgemäße Verwendung zu
berücksichtigen. Weiterhin die Montageanleitung des Bausatzes.
Darüberhinaus ist wahrscheinlich die Anwendung der Normen für
die Leuchte als Ganzes erforderlich. Dies ist abhängig von
der Beschaffenheit der Leuchte.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1192
gestellt von: Steven Nießner
am: 13.08.2016
Thema: Maschine / unvollständige Maschine
Hallo,
wir verkaufen einen Rollenprüfstand.
Die Schallschutzkabine sowie die Lüftungsanlage kauft der Kunde
selbst.
Wie bringe ich unseren Rollenprüfstand nun in Verkehr?
Als Maschine, obwohl er nicht Anhang I der MRL erüllt, weil
Lärm/ Abgase erst durch Kundenbeistellungen abgehalten / abgeführt
werden?
Als unvollständige Maschine, obwohl §46 des Leitfadens
zur Maschinenrichtlinie nicht erlaubt eine Maschine als unvollständige
Maschine zu verkaufen, nur weil eine Sicherheitseinrichtung fehlt.
Warten bis alles eingebaut ist und dann eine Gesamtkonformität
ausstellen, wollen wir nicht, weil der Kunde bei uns alles hätte
kaufen können, inkl. Gesamt-CE. Wollte er aber nicht, er wollte
sich Geld sparen und somit ist meiner Meinung nach er der Gesamtverantwortliche,
der die Komponenten zusammenfügt. Aber wie bringe ich den Rollenprüfstand
nun in Verkehr?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
auch wenn der Kunde die Schutzeinrichtung
selbst beisteuert, ist die richtige Vorgehensweise die, dass nach
der Anbringung und Prüfung der Schutzeinrichtung die Konformität
durch Sie bescheinigt werden sollte. Die Ausstellung einer Einbauerklärung
duch Sie ist aber auch eine akzeptable Lösung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1191
gestellt von: G., Thüringen
am: 13.08.2016
Thema: Handgefertigte Lichterketten für den Weihnachtsbaum
Frage: Ich fertige traditionelle Lichterketten.
Ce-gerechte Fertigung. Muss ich dafür eine besondere Genehmigung
haben, die mich Geld kostet, oder ist es wirklich nur eine Bestätigung
des Herstellers, dass CE-gerecht gefertigt wird.
Natürlich mit der nötigen Produktbeschreibeung und Anleitung
für den Kunden. Welches Ersatzlämpchen für welchen
zweck u.s.w.
Ich warte dringend auf Antwort!!
Danke!!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
eine besondere Genehmigung ist nicht erforderlich.
Bei Lampen (und vielen anderen Produkten) kann der Hersteller die
CE-Kennzeichnung selbst durchführen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1190
gestellt von: anonym
am: 09.08.2016
Thema: CE Konformitätsbewertungsverfahren aufgrund fehlender
Unterlagen
Hallo Herr Preis,
bei der Überprüfung einer verketteten Anlage von 2005
habe ich festgestellt, dass die Dokumentation mehr als dürftig
ist. Der Hersteller der Anlage existiert bereits seit Jahren nicht
mehr, so das auch keine Unterlagen bei ihm angefordert werden können.
Hier einmal die Fehler, welche mir aufgefallen sind:
1. Die Konformitätserklärung der Verkettung ist nicht
unterschrieben
2. Eine Betriebsanleitung für die Gesamtanlage ist nicht vorhanden.
3. Bei einer Teilanlage ist zwar eine CE Kennzeichnung vorhanden,
aber keine Konformitätserklärung mehr auffindbar. Weiterhin
gibt es zu dieser Anlage keine Betriebsanleitung, geschweige denn
eine Risikobeurteilung.
Für die anderen vorhandenen Anlagen
scheint die Dokumentation vollständig. Allerdings haben alle
Anlagen eine Konformitätserklärung nach MRL 98/37/EWG
Nun meine eigentliche Frage Wenn ich ein neues Konformitätsbewertungsverfahren
durchführen möchte, um für die bestehende Anlage
eine neue CE Erklärung auszustellen, darf ich die vorhandenen
CE Erklärungen so weiter nutzen oder muss ich auch diese Anlagen
gemäß neuer Maschinenrichtline überprüfen?
Für die o.g. Punkte muss ich ja eine
neue Dokumentation erstellen.
Bei Punkt 3 ist auch eine neue Risikobeurteilung nach neuer MLR
notwendig oder sehe ich das falsch?
Danke im Voraus für die Beantwortung
meiner Frage.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
da die Anlage von 2005 ist, könnte die
Konformität auch auf Basis der alten Maschinenrichtlinie erfolgen,
was aber hinsichtlich des Sicherheitsniveaus und der Anforderungen
an die Dokumentation keinen Unterschied macht.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1189
gestellt von: Fabian Rossl, Birstein
am: 03.08.2016
Thema: Sondervorrichtung, Eigenbaumaschine CE-Kennzeichnung
Frage: Ich baue in meiner Firma regelmäßig
Fräsvorrichtungen und Sondermaschinen mit pneumatischen Aktoren
und elektrischen Anbauteilen (Trafoeinheiten im Gehäuse), welche
von einem Elektromeister installiert werden. Die "Maschinen"
sind nicht für den Verkauf bestimmt, sie werden lediglich für
die Fertigung unserer Waren benötigt.
Wie muss ich nun vorgehen, damit diese Maschinen
zulässig sind? Muss ich diese Maschinen von einer externen
Firma prüfen lassen, oder kann ich in Zusammenarbeit mit unserem
Sicherheitsbeauftragten diese Maschinen selbst inbetrieb nehmen?
Muss die Maschine ein CE bekommen? Wenn ja, an wen muss ich mich
für das CE Zeichen wenden?
Vielen Dank
Fabian Rossel
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Rossel,
auch wenn Maschinen oder elektrische Betriebsmittel
nur für die Verwendung in der eigenen Firma gebaut werden,
müssen diese ein CE-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen und
eine Konformitätserklärung usw. erhalten.
Sie können die CE-Kennzeichnung selbst vornehmen oder auch
vornehmen lassen, z.B. durch eine Dienstleistungsfirma.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1188
gestellt von: S. Kleinschmidt, Dresden
am: 03.08.2016
Thema: EN 61010-1 Sicherheitsbestimmungen Laborgeräte
Hallo,
ich habe eine Frage zur oben genannten Norm. Wenn man diese Sicherheitsbestimmungen
erfüllt, erfüllt man dann auch die IEC/UL/CAN/CSA 61010-1?
Wo finde ich die nötige Information in Zukunft dazu? Kann man
in einer Bedienungsanleitung innerhalb der Konformitätserklärung
diese Normen dann anführen?
Vielen Dank und beste Grüße
S. Kleinschmidt
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Kleinschmidt,
normalerweise sollten die Anforderungen der
IEC 61010-1 und der EN 61010-1 übereinstimmen, aber Ausnahmen
sind möglich. Deshalb hilt hier m.E. nur ein konkreter Vergleich.
Die angewandten Normen sollten in der Konformitätserklärung
aufgeführt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1187
gestellt von: Carmen Aust, Affing
am: 03.08.2016
Thema: Umfirmierung - Änderung der CE-Erklärung
Guten Tag,
muss bei einer Umfirmierung die CE-Erklärung/Leistungserklärung
geändert werden? Oder kann das von der alten Firma übernommen
werden, ähnlich wie bei Verträgen?
Danke schon vorab.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Frau Aust,
maßgebend ist das Datum des Inverkehrbringens.
Zu diesem Datum passend muss auf der Konformitätserklärung
die Firma angegeben werden. Inverkehrbringen ist hierbei in der
Regel die Bereitstellung eines Produkts zum Vertrieb oder zur Benutzung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1186
gestellt von: anonym
am: 01.08.2016
Thema: CE-Kennzeichnung auf Anbaugeräte
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns im Unternehmen werden Kleinhubgeräte
verwendet. Nun soll ein neues Anbaugerät angebracht werden,
um Lasten mit ca. 60kg zu Heben. Das Hubgerät selber hat bereits
eine CE-Kennzeichnung und ist für 100kg ausgelegt.
Muss nun eine weitere CE-Zertifizierung für das Anbaugerät
durchgeführt werden oder ist eine Risikobeurteilung und technische
Dokumentation ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
es können hierbei je nach konkreter
Ausführung des Hubgeräts und Anbaugeräts mehrere
Fälle zutreffen. Unter anderem z.B.:
1. Für das Anbaugerät ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich
(Anbaugerät kann separat bzw. an verschiedenen Maschinen verwendet
werden).
2. Für die Änderung des Hubgeräts durch das Anbaugerät
ist eine erneute CE-Kennzeichnung erforderlich (wesentliche Änderung).
3. Für das Anbaugerät und die Gesamtheit Hubgerät
+ Anbaugerät muss eine CE-Kennzeichnung erfolgen (Punkt 1 und
Definition Gesamtheit trifft zu).
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1185
gestellt von: anonym
am: 01.08.2016
Thema: Export außerhalb EU-Markt
Hallo,
wir möchten ein Gerät zum weiteren
dortigen Vertrieb nach Japan verkaufen.
Im "Blue Guide" 2014 Kapitel 2.2.
"Bereitstellung" steht:
Die Lieferung von Produkten zum weiteren Vertrieb, Einbau in ein
Endprodukt, zur weiteren Verarbeitung oder Veredelung, um das Endprodukt
nach außerhalb des EU-Markts zu exportieren, wird nicht als
Bereitstellung angesehen.
Bedeutet dies, dass das Gerät von uns
keine CE-Kennzeichnung bekommen muss oder bekommen darf?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
richtig, eine CE-Kennzeichnung ist
in Japan nicht erforderlich. Stattdessen müssen die Importbestimmungen
von Japan eingehalten werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1184
gestellt von: anonym
am: 29.07.2016
Thema: Roboterfräszelle theoretischer Bewegungsbereich ausserhalb
Schutzeinhausung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Roboterfräszelle (6 Achs Industrieroboter) wird durch Beton-Fertigteile eingehaust. Der Roboter ist durch Hardware Endanschläge in der Achse 1 so begrenzt dass er nicht mit der Rückwand kollidieren kann.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das z.B. durch Programmierfehler der Roboterarm sich nach hinten abwinkelt und somit die Rückwand berührt. (Endanschläge Achse 2-6 sind Default vom Roboter Zulieferer).
Dabei würde er sich selbst beschädigen. Bei einer 150-200mm dicken Betonwand schließen wir jedoch aus das er praktisch aus der Zelle kommen könnte.
Ist dies soweit ok oder muss der Roboter einen Sicherheitsabstand zur Einhausung einhalten?
Vielen Dank für ihr Forum und ihre Informationen.
Freundliche Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
sofern die Einhausung korrekt gegen Zutritt abgesichert ist, die Quittierung und der Einrichtbetrieb entsprechend der normativen Anforderungen gestaltet sind, ist dies in Ordnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1183
gestellt von: anonym
am: 25.07.2016
Thema: CE-Richtlinien für Absetzmulden
Hallo,
benötigt eine Absetzmulde offen oder
mit Deckel eine CE-Kennzeichnung? Benötigt ein Abrollcontainer
mit Dach ggf. mit hydraulischen Dach eine CE-Kennzeichnung?
Danke!
LG
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
Mulden sind in der Regel auswechselbare Ausrüstungen im Sinne der Maschinenrichtlinie und bekommen eine CE-Kennzeichnung. Sie sind in den Normen teilweise als "Arbeitsausrüstungen" betitelt. In ähnlicher Weise trifft dies ebenfalls für Container zu.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1182
gestellt von: anonym
am: 20.07.2016
Thema: Dokumentation 20kV-Schaltanlage
Sehr geehrte
Damen und Herren,
in unserem Unternehmen wurde eine 20kV Schaltanlage errichtet.
Bei der Durchsicht der bereitgestellten Dokumentation
ist aufgefallen, dass keine CE-Konformitätserklärung und
keine Betriebsanleitung vorhanden ist.
Leider wurde mir von der Baua und der DGUV
keine zufriedenstellende Antwort mitgeteilt. Diesen Instituten fehlen
die Experten hierfür, ist deren Aussage.
Ich hätte folgende Fragen:
Welche Richtlinien gelten für eine 20kV-Schaltanlage?
Welche Dokumente müssen vom Hersteller
bereitgestellt werden?
Ist eine CE-Kennzeichnung zwingend notwendig?
Ich hoffe, Sie können mir in diesem
speziellen Fall weiterhelfen.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
es ist meiner Einschätzung nach keine
CE-Kennzeichnung erforderlich, jedoch sind Normen wie beispielsweise
IEC 60694 anzuwenden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1181
gestellt von: Andrea Zimmermann
am: 20.07.2016
Thema: IEC 62368
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Sicherheitsnorm IEC 62368.
Im Moment prüfen wir unsere Geräte nach der IEC 60065.
In der neuen Norm 62368 steht in §4.1.1, dass Baugruppen oder
Bauteile , die die Anforderungen nach IEC 60065 erfüllen, ohne
weitere Beurteilung zulässig sind. Für Produkte, die nach
dem 20.06.2019 auf den Markt gebracht werden, muss die IEC 62368
nachgewiesen werden.
Nun meine Frage: Wenn wir ein Gerät heute nach der IEC 60065
geprüft haben, dieses aber nach dem Stichtag auf den Markt
bringen, müssen wir dann die Konformität nach der IEC
62368 erklären oder können wir immer noch die Erklärung
nach der 60065 ausgeben?
Ich hoffe sie können mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank
Andrea Zimmermann
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Zimmermann,
maßgebend ist das Datum des Inverkehrbringens,
welches in der Regel das Datum des Verkaufs bzw. Datum der Lieferung
an den Kunden ist.
Das bedeutet, Sie müssen die Anwendung der Normen ändern.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1180
gestellt von: anonym
am: 19.07.2016
Thema: Gilt eine Pumpe als Maschine
Sehr geehrter
Herr Preis,
ich arbeite in einem Unternehmen, welches
Pumpen (mit und ohne Motor) für den industriellen Bereich herstellt.
Diese wurden bisher immer als unvollständige Maschine behandelt.
Mir ist aber der Definition der Norm nach aufgefallen, dass diese
ja, bis auf das Fehlen von Rohrleitungen, eigenständig Arbeiten
könnten und somit unter die Maschinen fallen.
Mit besten Grüßen
J.K.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Pumpen können sowohl als unvollständige
Maschinen, als auch als Maschinen eingestuft werden.
Je nach Einstufung muss die richtige Dokumentation (vor allem Benutzerinformation)
erstellt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1179
gestellt von: Sven Stöver
am: 18.07.2016
Thema: Wesentliche Veränderung - "Einfache Schutzeinrichtung"
- BWS mit Muting
Frage: Bei der
Überprüfung, ob eine Veränderung an einer Maschine
zu einer "Nicht wesentlichen Änderung" führt,
besteht nach aktuellem Interpretationspapier des BMAS (4/2015) u.
a. die Möglichkeit des Einsatzes einer "einfachen Schutzeinrichtung"
zum Erreichen der erforderlichen Voraussetzungen.
Fragen:
1) sind vorhandene Steuerungen mit FS-Teil
per se "vorbereitet" für die Einbindung einer zusätzlichen
Schutzeinrichtung (hier BWS mit Muting)?
2) ist "Muting" im Sinne des Interpretationspapiers
eine "neue Funktion"?
3) wie wirkt sich eine vom Hersteller bauartgeprüfte
BWS mit Steuergerät zur vollständigen Einbindung und Kontrolle
der Mutingfunktion aus, wenn die Einbindung in die Sicherheits-SPS
lediglich durch die (unverändert) zweikanalig ausgeführten
OSSD-Signale erfolgt?
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1178
gestellt von: Martin von Byern, Istein
am: 16.07.2016
Thema: Gesamtheit von Maschinen
Hallo,
wir verkaufen Tische und Steckdosenleisten mit Befestigungslöchern
(separates Verkaufsteil). Bei den Tischen (natürlich ohne CE
Kennzeichnung) ist die Position zur Anbringung der Steckdosenleiste
markiert.
Wenn nun ein Kunde, z.B. ein Möbelfachhändler, die Steckdose
an die Tischplatte anschraubt - ist er dann "Hersteller"
eines elektrischen Betriebsmittels?
Muss/darf er dann ein CE Zeichen anbringen?
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1177
gestellt von: Maria Nebe, Frankenberg
am: 15.07.2016
Thema: Montageanleitung
Guten Tag,
ich stehe vor folgendem Problem:
Ich verfasse momentan für einen Drehstrom-Asynchronmotor
eine Montageanleitung inkl. Herstellererklärung bzw. Einbauerklärung
(Ich hoffe man kann den Begriff synonym verwenden).
An den Motor wird zusätzlich ein Radiallüfter
angebaut.
Nun bin ich ratlos, ob die Montageanleitung ebenfalls die Technische
Dokumentation/ Betriebsanleitung des Lüfters enthalten muss?
Vielen Dank und liebe Grüße
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Frau Nebe,
ja, dies ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Herstellererklärung ist die alte Maschinenrichtlinie.
Einbauerklärung die neue und gültige Maschinenrichtlinie
2006/42/EG.
Also den Begriff Einbauerklärung verwenden.
Frage von: Stephan Ernst
Fallen Elektromotoren ab der MRL 2006/42/EG
nicht unter die Niederspannungsrichtlinie?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Ernst
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Ernst,
dies ist korrekt. In Verbindung mit einem
zusätzlichen Lüfter würde ich jedoch von einer "Antriebseinheit"
ausgehen, die unter die Maschinenrichtlinie fällt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1176
gestellt von: anonym
am: 14.07.2016
Thema: Dokumentation von Produkten eines Herstellers welche unter
dem eigenen Namen in Verkehr gebracht werden
Frage: Im aktuellen Blue Guide 2016 wird
folgendes in Kapitel 3.1. Hersteller angegeben:
“The ‘Blue Guide’on the implementation of EU product
rules 2016 (5.4.2016) … 3.1. Manufacturer … In this
respect, the economic operator that places the product on the market
under its name or trademark becomes automatically the manufacturer
for the purposes of Union harmonisation legislation. Therefore he
takes the entire responsibility for the conformity assessment (design
and production) of the product, even if this has been actually done
by somebody else. Furthermore he must be in the possession of all
documentation and certificates necessary to demonstrate the conformity
of the product, but these do not need to be under his name.
…”
Wie ist dies zu interpretieren?
Die ersten beiden Sätze sind soweit klar. Wen ein Unternehmen
Produkte eines anderen Herstellers (Originalhersteller) unter seinem
Namen in Verkehr bringt gilt es selbst als Hersteller dieser Produkte
(Quasi-Hersteller).
Aber wie ist der letzte Satz zu deuten? Heißt dies das man
als Quasi-Hersteller z.B. ein Baumusterprüfzertifikat vorhalten
muss, dies aber auf den Originalhersteller ausgestellt sein kann?
Oder kann ein Zertifikat über die Fertigungsüberwachung
des Originalherstellers als Nachweis der Fertigungsüberwachung
für den Quasi-Hersteller ausreichend sein? Dies würde
bedeuten das keine zusätzliche Baumusterprüfung oder Fertigungsüberwachung,
durch eine notifizierte Stelle, durch den Quasi-Hersteller in Auftrag
gegeben werden müsste.
Vielen Dank für die Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Annahmen sind richtig, vorausgesezt,
es handelt sich um Serienfertigung von Produkten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1175
gestellt von: Salvatore Di Silvestro
am: 13.07.2016
Thema: Betreiben von Anlagen ohne CE-Abnahme
Darf der Arbeitgeber Anlagen betreiben und
produzieren lassen ohne die CE-Abnahme?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr di Silvestro,
nein, dies ist nicht erlaubt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1174
gestellt von: Frank Hannesschläger, Stuttgart
am: 12.07.2016
Thema: Betriebsanleitung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
für einen Kunden haben wir einen Manipulator
bestellt und vom Hersteller beim Kunden aufbauen lassen. Für
diesen Manipulator haben wir eine Erweiterung als unvollständige
Maschine geliefert und auch vor Ort angebaut.
1. Durch den Anbau der Erweiterung wurde
eine neue Maschine erstellt?
2. Muss eine komplett neue Betriebsanleitung erstellt werden? Inwieweit
kann die Betriebsanleitung des Manipulators erweitert werden?
3. Bleibt das CE-Schild des Manipulators erhalten und unser CE-Schild
zusätzlich an der Gesamtheit der Maschine?
Danke für Ihre Antwort im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hannesschläger,
die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
des Manipulators kann in Abstimmung mit dem Hersteller des Manipulators
ergänzt/erweitert werden.
Es kann aber auch eine neue Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
für die Gesamtheit erstellt werden, wobei Inhalte aus der Betriebsanleitung
des Manipulators teilweise integriert werden. Je nach Sachlage und
Gestaltung reichen teilweise auch Verweisungen auf die Manipulator-Betriebsanleitung
aus.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1173
gestellt von: Hr. Dudek
am: 11.07.2016
Thema: Risikobeurteilung "Emission gefährlicher Materialien
und Substanzen"
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu dem Punkt "Emission
gefährlicher Materialien und Substanzen" innerhalb der
MRL.
Dieser Punkt ist etwas unkonkret ausgelegt,
ich finde leider keine aufgeührten Stoffe und auch keine Grenzwerte
die beachtet werden sollen. Oder sind diese mit der RoHs abgedeckt?
Zum anderen frage ich mich, wie schaut es
im Fehlerfall aus? Sprich die Maschine wird extremen Bedingungen
ausgesetzt die sich aber noch im denkbaren Fehlerfall befinden (z.B.
zu hohe Laserleistung auf einem Absorber). Müssen hier auch
die Fehlerfälle betrachtet werden? Da hier es je nach Temperatur
zu unterschiedlichen emissionen von Substanzen kommen kann.
Ich bin für jede Rückmeldung dankbar!
Viele Grüße
Dudek
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Dudek,
zum Thema Grenwerte und Stoffe kann in der
über Emissionen kann z.B. in der "EN 1093-1 Sicherheit
von Maschinen — Bewertung der
Emission von luftgetragenen Gefahrstoffen — Teil 1: Auswahl
der Prüfverfahren" recherchiert werden.
Für den speziellen Fall "Laser" sollte z.B. in der
"EN ISO 11553-1 Sicherheit von Maschinen — Laserbearbeitungsmaschinen
— Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen" recherchiert
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1172
gestellt von: anonym
am: 07.07.2016
Thema: EMV CE-Zeichen
Frage: Ein elektronisches Produkt wird nach
CE auf EMV-Konformität von einem Lieferanten entwickelt, gefertigt
und besteht alle internen Prüfungen (gleiche Prüfungen
wie bei einem zertifizierten EMV-Dienstleister, jedoch ohne offizielle
Dokumentation) . Müssen nun die Auftraggeber einen EMV-Test
durchführen, um die CE Erklärung ausstellen zu können
oder muss der Test erst durchgeführt werden, wenn es berechtigte
Zweifel an der Konformität gibt?
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1171
gestellt von: Dimitri Gawritsch, HAWE, München
am: 07.07.2016
Thema: EMV CE-Zeichen
Frage: Die komplexe
Anlage wird aus Einzelkomponenten (Frequenzumrichter, Netzteile,
Trafos etc.)zusammen gebaut, für die bereits Konformitätsbewertungen
existieren. die Komponenten werden nach Vorschrift der Hersteller
verbaut. Verkabelung wird nach Vorschriften durch uns gemacht.
Fragen:
- Ich gehe davon aus, dass Einzelkomponenten
CE gekennzeichnet sind und wie folgt, die Anlage auch EMV gerecht
ist, und muss nicht geprüft werden. Ist das richtig?
- Welches Dokument erlaubt so eine
Entscheidung?
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1170
gestellt von: Surkovic
am: 06.07.2016
Thema: CE für Lackieranlage als Gsamtmaschine
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir bauen eine Lackieranlage für Eigengebrauch für elektrostatisches
Besprühen von Prüfblechen mit entzündbaren Flüssigkeiten
und sind nicht sicher, ob die Anlage als Gesamtmaschine gesehen
wird und als solche einem Konformitätsbewertungsverfahren im
Sinne der MRL unterliegt.
Die Gesamtanlage besteht aus der Maschine
1 (Lüftungsgerät incl. Schaltschrank), den Lüftungskanälen,
der Lackierkabine (ohne CE) und der Maschine 2 (elektrostatischer
Lackierautomat).
Für die Maschine 1 liegt eine Einbauerklärung und Montageanleitung
der Herstellers des Lüftungsgeräts vor, für den Schaltschrank
gibt es eine Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung
(Niederspannungs- und EMV-Richtlinie). Für den Zusammenbau
wird ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt,
es wird anschließend eine Konformitätserklärung
ausgestellt und an der Maschine 1 eine CE-Kennzeichnung vorgenommen.
Die Lackierkabine ist nicht Gegenstand der Konformitätsbewertung.
An der Maschine 2 (Gebrauchtmaschine Lackierautomat, Alter >
10 Jahre) ist eine CE-Kennzeichung vorhanden, ferner gibt es eine
Betriebsanleitung, eine Konformitätserklärung liegt zur
Zeit nicht vor.
Als Überwachungseinrichtungen für den Lackierautomaten
wird eine Luftstromüberwachung im Abluftkanal, ein Überwachungsschalter
an der Zugangstür zur Lackierkabine und optional ein Differenzdruckschalter
im Zuluftkanal Installiert. Alle Überwachungsschalter wirken
steuerungstechnisch unmittelbar auf den Lackierautomaten und führen
beim Ansprechen zur Abschaltung des Lackierautomaten. Die Schalter
in der Zu- bzw. Abluft geben eine Meldung an die GLT (Gebäudeleitechnik)
und an das Bedienpersonal vor Ort.
Frage 1:
Muss für die Gesamtanlage bestehend aus der Maschine 1, den
Lüftungskanälen, der Lackierkabine und der Maschine 2
eine Gesamtkonformitäterklärung mit einer CE-Kennzeichnung
an der Anlage erfolgen?
Frage 2:
Betrachtung ohne Lackierautomaten
Ist die Lackierkabine als Bestandteil der Maschine 1 zu betrachten?
Diese Betrachtung würde dann das Lüftungsgerät, den
Schaltschrank, die Kanäle und die Lackierkabine beinhalten,
oder genauer, Ist die Lackierkabine im Zusammenhang mit der angeschlossenen
Lüftung als eine Gesamtmaschine gemäß Artikel 2
Buchstabe a 4. Gedankenstrich der MRL bzw. § 2 Nummer 2 der
9. ProdSV zu sehen?
Wenn ja, ist ein Konformitätsbewertungsverfahren
gemäß §4 der 9. ProdSV erforderlich, dass die Übereinstimmung
der Gesamtmaschine mit den Sicherheitsanforderungen der EN 12215
(Beschichtungsanlagen-Spritzkabinen für flüssige organische
Beschichtungsstoffe –
Sicherheitsanforderungen) gegeben ist?
Bemerkung: Obwohl die EN 12215 als eine Maschinensicherheit Norm
Typ C gilt, ist die nicht im Amtsblatt der EU als harmonisierte
Norm bezeichnet.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich
im Voraus.
Viele Grüße
Surkovic
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Surkovic,
zu Frage 1: Da sicherheitstechnische Verknüpfungen
bestehen und da sich eine unvollständige Maschine (Maschine
1) in der Anlage befindet, muss die Gesamtkonformitätserklärung
für die Anlage erstellt werden.
Zu Frage 2: Die Betrachtung sollte dringend mit dem Lackierautomaten
und allen anderen Anlagenbestandteilen erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1169
gestellt von: anonym
am: 05.07.2016
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo,
ein Kunde hat 3 Big Bag Kreuze (reiner Stahlbau) von uns bezogen
und möchte jetzt eine CE-Konformitätserklärung.
Die Kreuze sind alleine nicht nutzbar, man braucht einen
Gabelstapler oder eine Ameise.
In dem Sinne doch eine unvollständige Maschine?
Reicht hier nicht die Einbauerklärung?
Antwort von: Roman Preis
Hallo sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die Kreuze sind Lastaufnahmemittel und benötigen
die CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1168
gestellt von: anonym
am: 01.07.2016
Thema: Roboterfräszelle CE bei bauseitiger Maschineneinhausung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Wenn man eine Roboterfräszelle
liefert, dessen Einhausung bauseits durch den Kunden erstellt wird,
muss dann der Kunde oder wir als Zulieferer die CE ausstellen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Sie als Hersteller der Roboterfräszelle
müssen die Konformitätserklärung ausstellen, wenn
Sie sich als Hersteller auf der Fräszelle kenntlich machen.
Sie können die Einzausung durch den Kunden erstellen lassen.
Die Unterschrift auf der Konformitätserklärung sollte
nach der Fertigstellung und Prüfung der Einhausung erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1167
gestellt von: Johann Schaberl, BLV-Licht
am: 30.06.2016
Thema: Strahler mit Ventilator
Sehr geehrte
Damen u. Herren,
wir stellen einen IR-Strahler her, der für den Einbau in eine
Maschine z.B. Trockentunnel vorgesehen wird.
Der IR-Strahler ist mit einem Ventilator (Durchmesser ca. 60 mm)
zur Kühlung ausgestattet.
Die Anschlussleistung des IR-Strahler beträgt ca. 1 KW und
24 V für den Ventilator.
Der IR-Strahler produziert eine starke Wärmeabstrahlung.
Welche Richtlinie (Niederspannung o. Maschinenrichtlinie) greift
hier?
Für eine Rückantwort bedanke ich
mich.
MfG J. Schaberl
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schaberl,
der IR-Strahler fällt unter die Niederspannungsrichtlinie und
EMV-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1166
gestellt von: Katrin Roth, Airbus DS GmbH
am: 30.06.2016
Thema: CE-Kennzeichnung für älteres elektrisches Equipment
Sehr geehrte
Damen und Herren,
bis zu welchem Datum war die CE-Kennzeichnung
von elektrischem Equipment keine Pflicht (nur LVD und EMC)? Für
Machinen wurde in diesem Forum 1995 angegeben, gilt das auch, wenn
nur LVD und EMC zutreffen (keine MRL)?
Viele Grüße
K. Roth
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Roth,
für die Niederspannungsrichtlinie
war das Datum 1993. Bei der EMV-Richtlinie ist mir das Datum nicht
bekannt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1165
gestellt von: Tamara Klar, adunox, Eifa
am: 28.06.2016
Thema: Werkzeug oder auswechselbare Ausrüstung
Hallo,
es geht um ein Gestell, das magazinierte
Schrauben aufnimmt und durch einen Vorschub immer eine Schraube
vor den Bohrer platziert. Dieses Gestell wird an einen zugekauften
Bohrer (welcher CE hat) montiert.
Liege ich richtig damit, dass dies nur ein
Werkzeug ist und somit keine CE notwendig ist?
Wie ist der Sachverhalt wenn eine eigengebaute
Kupplung dazu kommt?
Ich freue mich auf Antwort.
LG Tamara
Antwort von: Roman Preis
Hallo Tamara,
wenn der Vorschub oder die Kupplung nicht
manuell, sondern pneumatisch oder ähnlich angetrieben wird,
handelt es sich um eine Auswechslbare Ausrüstung, welche die
CE-Kennzeichnung bekommen muss.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1164
gestellt von: Tim
am: 28.06.2016
Thema: CE Kennzeichnung für ein Gerät, das aus mehreren
CE gekennzeichneten Geräten zusammen gestellt wurde
Hallo,
ich habe im Produktsicherheitsgesetz gelesen
das Geräte die zu einer neuen Gesamtheit zusammengeführt
werden auch unter die Definition eines Produktes fallen. Diese Geräte
sind alle CE gekennzeichnet. Muss ich jetzt jedes verbaute Gerät
auf Einhaltung des Produktsicherheitsrecht überprüfen?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Antwort von: Roman Preis
Hallo Tim,
in Frage 1163 ist ein konkretes Beispiel, für das die CE-Kennzeichnung
nicht erforderlich ist.
Bei der Verkettung von Maschinen kann eine CE-Kennzeichnung erforderlich
sein, wenn sicherheitstechnische Verbindungen zwischen den Maschinen
bestehen. Siehe Newsletter Gesamtheiten von Maschinen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1163
gestellt von: anonym
am: 28.06.2016
Thema: CE-Kennzeichnung bei Systemen
Sehr geehrter
Herr Preis,
folgende Komponenten sollen miteinander verkabelt und in einem selbst
entworfenen, geschraubten Rahmen montiert werden:
- 12 V Solarpanel
- Laderegler
- 12-V Bleiakku
- Spannungswandler von 12 V (DC) auf 230 V (AC)
Die Einzelkomponenten (außer dem Rahmen)
sind allesamt CE zertifiziert. Die Verkabelung erfolgt größtenteils
durch die, bei den Komponenten mitgelieferten, Kabel. Muss beim
Verkauf für die komplette Einheit eine neue Konformitätserklärung
erstellt werden? Falls ja, welche Richtlinien kommen zur Anwendung?
Vielen Dank vorab.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
nein, dies ist nicht erforderlich, wenn die Komponenten nach Vorschrift
der Hersteller (Montageanleitungen) verbaut werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1162
gestellt von: anonym
am: 24.06.2016
Thema: Aufhängung für Monitore und Rechner im Industrie-Umfeld
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir möchten für die Darstellung
von Arbeitsaufträgen in einer Produktionslinie je einen Monitor
und einen Rechner an einer Halterung aus Aluminiumprofilen befestigen.
Der Monitor hat ein integriertes Netzteil, der Rechner ein externes
Netzteil. Diese Komponenten sind entsprechend CE-zertifiziert. Die
Geräte werden über handelsübliche Kaltgerätekabel
(wie vom Hersteller vorgesehen) an Schuko-Steckdosen angeschlossen.
Zusätzlich ist die Aluminium-Halterung noch einmal geerdet.
Benötigen wir für diesen Aufbau eine extra Konformitätserklärung?
Unter die Maschinenrichtlinie dürfte er meines Erachtens nicht
fallen.
Danke vorab!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
nein, dies ist nicht erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1161
gestellt von: F. Klöckner
am: 23.06.2016
Thema: Richtlinien für Adaptionsleitungen
Guten Tag,
ich soll herausfinden, ob eine CE-Kennzeichnung
für einzelne Adaptionsleitungen für Hochspannungstestgeräte
erforderlich ist und welche technischen Unterlagen den Adatptionsleitungen
beiliegen müssen bzw. welche Richtlinien für Adaptionsleitungen
gelten. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Viele Grüße
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1160
gestellt von: anonym
am: 23.06.2016
Thema: CE-Kennzeichnung für Treppen, Leitern, Zustiege
Guten Tag.
Unsere Firma stellt u.a. Produkte her, die unter die EN ISO 14122
Teil 1-4 (Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge
zu maschinellen Anlagen) fallen, wie Treppen, Leitern, Ortsfeste
Zustiege zu Maschinen.
Immer mehr Kunden fordern für diese Produkte eine CE Kennzeichnung.
Die EN ISO 14122 ist im Verzeichnis der harmonisierten Normen in
der Maschinenrichtlinie mit Vermutungswirkung - für Maschinen
aufgeführt.
Frage: Ist eine CE Kennzeichnung für diese Produktgruppe ein
"Kann", ein "Muss" oder gar nicht erlaubt?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die CE-Kennzeichnung ist für diese
Produkte nicht erlaubt, da es sich nicht um Maschinen, Auswechselbare
Ausrüstungen oder Sicherheitsbauteile handelt. Die Anwendung
der Spezifikationen von Typ-BNormen begründet eine Konformitätsvermutung
mit den hierdurch abgedeckten grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie,
wenn aus einer Typ-C-Norm oder der Risikobeurteilung des Herstellers
hervorgeht, dass eine durch die Typ-B-Norm festgelegte technische
Lösung für die betreffende Kategorie oder für das
entsprechende Modell der Maschine angemessen ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1159
gestellt von: Michael Thomas, Olpe
am: 21.06.2016
Thema: CE-Kennzeichnung Dekoration
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich möchte kleine selbst entworfene
Deko Plexiglasschilder mit LED-Streifen beleuchten und vertreiben/verkaufen.
Wenn LEDs ,Kabel und Netzteil (beim Fachhändler gekauft) bereits
CE-Kennzeichnungen besitzen, ist dann für das fertige Produkt
eine eigene CE Kennzeichnung notwendig?
Vielen Dank im voraus.
Michael Thomas
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Thomas,
ja, dies ist für die Leuchte erforderlich.
Wenn das Netzteil unverändert bleibt und nach Herstellerangaben
verwendet wird, muss für das Netzteil nichts weiter im Sinne
der Richtlinien erledigt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1158
gestellt von: Manfred Ruppel, Hettich / Kirchlengern
am: 20.06.2016
Thema: Konformitätserklärung in Landessprache erforderlich?
Guten Tag,
Wir liefern Maschinen ins europäische Ausland. Die Bedienungsanleitungen
sind in Landessprachen übersetzt. Muss die unterschriebene
EG Konformitätserklärung auch immer in der jeweiligen
Landessprache übersetzt werden, oder ist die deutsche Erklärung
ausreichend?
Antwort von: anonym
Sehr geehrter Herr Ruppel,
für die Sprache der Konformitätserklärung
nach Maschinenrichtlinie gelten die selben Anforderungen wie für
die Betriebsanleitung.
Nähere Informationen erhalten Sie im
Anhang II 1A der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, welche Sie kostenfrei
im Internet im PDF-Format beziehen können.
Ergänzung:
Siehe Kapitel 1.7.4.1. der MRL:
Die dort beschriebenen Bedingungen gelten auch für die Konformitätserklärung.
Der Kunde erhält also zwei Konformitätserklärungen:
Eine, in der Sprache (Ihrem Fall also vermutlich Deutsch), für
die der Hersteller die Verantwortung übernimmt.
Dieses Exemplar muss mit dem Hinweis „Original“ versehen
sein.
Eine weitere in der Amtssprache des Verwendungslandes.
Unter der Voraussetzung, dass die Original-Konformitätserklärung
in Deutsch ausgestellt wurde, muss dieses Exemplar mit dem Vermerk
„Übersetzung des deutschen Originals“ versehen
sein.
Genauso verhält es sich bei der Betriebsanleitung.
Der Kunde bekommt eine (deutsche) Original-Betriebsanleitung und
Übersetzung der Originalen.
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1157
gestellt von: Albrecht Silberberger, Berlin
am: 20.06.2016
Thema: CE-Kennzeichnungspflicht bei zusammengesetzten Geräten
Hallo Herr Preis,
ich habe ein Steuerung für LED Lampen gefertigt, welche aus
einem mit CE Zeichen versehenen Netzgerät besteht und einem
räumlich getrennten LED Dimmer der ebenfalls ein CE Zeichen
hat. Der LED - Dimmer ist in einem zusätzlichen Gehäuse
verbaut und mit Schalten und Potentiometern versehen.
Muß ich dafür dann nochmals eine CE Prüfung vornehmen?
Und muß ich das CE Zeichen an beiden Geräten ausweisen
und sichtbar machen? Da der Dimmer in ein zusätzliches Gehäuse
verbaut wurde müßte ich das Zeichen selbst anbringen,
da das original Zeichen nicht sichtbar ist, da es ja in einem zweiten
Gehäuse steckt. Ist das dann zulässig?
Danke Ihre Hilfe
MfG
Albrecht Silberberger
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Silberberger,
ja, eine erneute Prüfung ist erforderlich.
Das CE-Zeichen des Dimmers kann im Gehäuse bleiben, aber Ihr
CE-Zeichen muss außen auf das Gehäuse.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1156
gestellt von: Franz Peter Werner
am: 15.06.2016
Thema: Konformitätserklärung oder CE Kennzeichnung für
Palettenregale
Frage: Welche Verordnung oder welches Gesetz
schreibt eine Konformitätserklärung oder CE Kennzeichnung
für Palettenregale vor?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Werner,
eine CE-Kennzeichnung ist für Regale
nicht vorgesehen, es sei denn es handelt sich um ein Regalbediengerät
oder um kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale,
Umlaufregale und Lagerlifte.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1155
gestellt von: Bärbel Kallus
am: 15.06.2016
Thema: Einbauerklärung und Niederspannungsrichtlinie
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir möchten Sie bitten, folgenden Sachverhalt zu erläutern.
In einer EG-Konformitätserklärung für vollständige
Maschinen wird gemäß Maschinenrichtlinie nicht auf die
Niederspannungsrichtlinie verwiesen. (Dieser Punkt wird ausführlich
im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie behandelt).
Bei einer unvollständigen Maschine ergibt sich jedoch immer
wieder der Diskussionspunkt, ob in der Einbauerklärung auf
die Konformität nach der Niederspannungsrichtlinie verwiesen
werden soll/muss oder nicht. Wie wir in den Einbauerklärungen
unserer Lieferanten sehen können, wird dieses Thema in der
Praxis sehr unterschiedlich behandelt.
Mit bestem Dank für Ihre Antwort
im Voraus Bärbel Kallus
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Kallus,
da es für unvollständige Maschinen keine separate Erläuterung
gibt und der Sachverhalt bei unvollständigen Maschinen der
gleiche ist, sollte die gleiche Vorgehensweise wie bei den Maschinen
vorgenommen werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1154
gestellt von: Stefan Requardt
am: 15.06.2016
Thema: Hersteller / EU-Konformitätserklärung
Sehr geehrter
Herr Preis,
ein Kunde hat ein Produkt durch uns entwickeln
lassen und lässt es auch durch uns herstellen. Auf dem Typenschild
ist außließlich unser Kunde angegeben. Somit gibt er
sich ja eindeutig als Hersteller zu erkennen. Jetzt fordert der
Kunde eine EU-Konformitätserklärung von uns. Ich habe
darauf verwiesen, dass ausschließlich er als Hersteller befugt
ist diese auszustellen. Wir bestätigen für dieses Produkt
die Einhaltung von Normen, welche unter die Harmonisierten Normen
der entsprechenden Richtinie fallen, und auf deren Basis könne
er eine Konformitätsvermutung treffen und die Konformitätserklärung
ausstellen.
Leider meint unser Kunde, dass dies so nicht richtig sei. Hat er
da Recht? Wäre es zulässig, wenn wir eine Konformitätserklärung
ausstellen, auf deren Basis er dann wiederum eine eigene Konformitätserklärung
ausstellt?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Requardt
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Requardt,
ja, dies ist zulässig.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1153
gestellt von: Andreas Bayer, Korex Verfahrenstechnik GmbH
am: 14.06.2016
Thema: Konformitätserklärung / CE-Zertifikat
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir sind momentan dabei, eine Konformitätserklärung
und/oder CE- Zertifikat zu erstellen/erhalten.
Leider kennen wir uns nicht so gut aus mit
dieser Thematik, daher bitte ich um Hilfe.
- Muss man das Zertifikat bzw. die Konformitätserklärung
selbst erstellen?
- Muss man dieses dann z. B. vom TÜV Süd bestätigen
lassen?
- Wie kommt man z. B. dann auch zu Aufklebern, die man anbringen
sollte?
Besten Dank im Voraus.
i. A. Andreas Bayer
Antwort von: anonym
Sehr geehrter Herr Bayer,
eine Konformitätserklärung muss
durch den Hersteller des Erzeugnisses/der Maschine/des Betriebsmittels/
... ausgestellt werden. Alternativ kann dies auch ein Bevollmächtigter
im Sinne der entsprechenden Richtlinie sein.
Dadurch übernimmt er die Verantwortung, unter anderem für
die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, welche das
Produkt im Rahmen der geltenden Richtlinien erfüllen muss.
Durch die Konformitätserklärung
bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt den auf das Produkt
zutreffenden Richtlinien und Normen entspricht.
Zusätzlich erhält das Produkt die CE-Kennzeichnung.
Die CE-Kennzeichnung sowie deren Beschaffenheitsanforderung ist
in der entsprechenden Richtlinie vorgegeben.
Der Inhalt einer Konformitätserklärung
ist in den entsprechenden Richtlinien vorgegeben.
Als Hersteller stehen Sie in der Pflicht, die auf das Produkt zutreffenden
Richtlinien und Normen anzuwenden und entsprechend je nach Richtlinie
das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen (z.b.
Risikobeurteilung)
Ganz am Ende der Konformitätsbewertung
erfolgt die Ausstellung der Konformitätserklärung.
Es hängt also vom Erzeugnis/Produkt
ab, welche Inhalte die Konformitätserklärung enthält.
PS:
Eine Konformitätserklärung auszustellen, ohne die Hintergründe
dieser zu kennen, kann nicht nur hinsichtlich der Haftung gefährlich
sein, da es auch Massnahmen der Mitgliedsstaaten gibt, die eine
zu Unrecht angebrachte CE-Kennzeichnung behandeln.
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1152
gestellt von: Josef Prager
am: 13.06.2016
Thema: anzuwendende Normen für Trafos und Netzteile für
CE-Kennzeichnung
Frage: Unter
welche Richtlinien bzw. Normen fällt:
- ein Transformator mit Netzstecker und 2
umschaltbaren Ausgangsspannungen?
- ein Netzteil (Trafo mit Gleichrichtung)
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Prager,
leider kann ich im Rahmen des Forums keine
Normenrecherchen durchführen.
Üblicherweise fallen Transformatoren und Netzteile unter die
Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1151
gestellt von: Marcus Volkmar
am: 06.06.2016
Thema: CE und Safety Integrated
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Müssen Angeben über Servomotoren
und Protokolle davon mit in die CE-Zertifizierung, wenn es Safety
Integrated ist? Unser Programmierer war bei einer Siemensschulung,
und dort wurde im erläutert, das sobald es Safety Integrated
ist, jeder Servo ein Abnahmeprotokoll braucht, welches dann auch
in CE-Zertifizierung mit rein muss.
Habe davon auf allen Weiterbildungen noch
nie etwas gehört und auch meine Recherchen haben dort noch
nichts zum Vorschein gebracht.
Vielleicht wissen Sie ja was es damit auf
sich hat.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
|