SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
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Frage 1150
gestellt von: Joachim, Asbach
am: 02.06.2016
Thema: CE Zertifizierung Niederspannung 48V

Guten Tag.

Folgende Sachlage: Ich habe einen Kunden, der mich mit der Herstellung eines speziellen Leuchtkörpers für den Einsatz auf einer Messe beauftragt hat. Der Leuchtkörper besteht aus einer Hohlkugel und einem LED-Modul mit Spannung 48V. Ans Stromnetz angeschlossen wird die Anlage mit Netzteilen eines Markenherstellers mit CE-Zertifizierung.
Das Modul wird in China hergestellt und hat keine CE-Zertifizierung, die Kugel kommt aus Deutschland.
Beides wird von mir zusammen gesetzt und dann zur Messe geschickt.

Das Gesamtprodukt ist nicht für den Verkauf bestimmt, jedoch ist eine spätere Vermietung für weitere Projekte nicht ausgeschlossen.

Wie sieht es in diesem Fall mit Zertifizierungen/ Bescheinigungen aus?

Für eine Antwort schon einmal vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Dettenberg

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Dettenberg,

für die Leuchte ist die CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1149
gestellt von: Bernd Labisch, PI Ceramic GmbH
am: 01.06.2016
Thema: Elektrische Prüfplätze

Frage: Wir fertigen selbst Vorrichtungen und Prüfanlagen für die elektrische Bewertung unserer Komponenten. Die Prüfanlagen / Prüfplätze beinhalten handelsübliche Netzteile (Generatoren), Messgeräte und eigenerstellte Adapter.
Zur Bewertung dieser Prüfplätze benutzen wir die Norm 50191. Diese Norm fällt nicht unter die Niederspannungs- und Maschinenrichtlinie.
Kann nach dieser Norm der elektrische Prüfplatz nach CE-Konformität bewertet werden.

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Labisch,

wenn keine Normen existieren, die in den Amtsblättern zu den Richtlinien gelistet sind, können auch nationale Spezifikationen verwendet werden.
Wenn durch die Anwendung der EN 50191 auf Ihr Produkt keine harmonisierten Normen 'verletzt' werden, kann sie für die Bewertung der Konformität mit der Niederspannungsrichtlinie verwendet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1148
gestellt von: anonym
am: 30.05.2016
Thema: Labormaschinen

Guten Tag,

wir nutzen in unserem Labor selbstgebaute Vorrichtungen mit Elektroantrieb. Die hier hergestellten Maschinen werden nur in eben diesem Labor (el. Betriebsraum) zu Forschungszwecken genutzt und eigentlich alle ca. 3 Monate umgebaut, je nach dem wie lange ein Versuch dauert.
Sicherheitseinrichtungen sind vorhanden und Risikobeurteilungen sind durchgeführt, die Frage ist aber ob eben diese Maschinen CE-gekennzeichnet werden müssen?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

nein, eine CE-Kennzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1147
gestellt von: Christian Otti
am: 28.05.2016
Thema: Häkel-Sachen

Hallo,
ich würde gerne ein kleines Gewerbe eröffnen und dann auch Häkel-Teddys und Hasen herstellen und nur als ''Deko'', nicht für Kinder herstellen. Brauch ich da jetzt ein CE für? Oder muss man das nicht machen, wenn alles nur als Deko dient?
Mit freundlichen Grüßen :)

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Otti,

es muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht sein, dass das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Dann muss und darf keine CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Dr. Thomas Niemann

Die Antwort von Roman Preis kann ich so nicht stehen lassen. Die Kennzeichnung als Sammlerobjekt reicht leider nicht aus, um die CE-Kennzeichnungspflicht zu umgehen. Ein Dekoartikel ist Definitionsgemäß erstmal kein Sammlerstück, wie etwa Zinnsoldaten oder historische Puppen. Ein Dekoartikel, der von Kindern leicht als Spielzeug verstanden werden kann, unterliegt der Spielzeugrichtlinie. Auch wenn der Bestimmungsgemäße Gebrauch der eines Dekoartikels ist, so ist der mögliche und für Kinder wahrscheinliche Gebrauch doch der einer Puppe. Also Achtung: Die Häkelpuppe braucht ein CE Kenzeichen gemäß Spielzeugrichtlinie.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Dr. Niemann,

vielen Dank für die Aufklärung. Jetzt erinnere ich mich daran, dass ich das auch mal so recherchiert hatte. Ich werde Herrn Otti Bescheid geben.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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Frage 1146
gestellt von: Marina, Burgkunstadt
am: 25.05.2016
Thema: Atex-Richtlinie

Hallo alle zusammen,

wir sind ein Betrieb der unvollständige Maschinen ausliefert, die erst vor Ort durch Verbindunge mit der Steuerung zu einer Gesamtheit werden.

Wir beziehen uns für die bereitzustellende Dokumentation immer auf die MRL, sprich wir liefern für jede unvollständige Maschine eine BA, ETL und eine Einbauerklärung. Unsere unvollständigen Maschinen haben so gut wie immer im INNEREN eine Zone meist Zone 21 manchmal auch Zone 20.

Nun meine Frage, da wir immer mehr Kunden haben, die Dokumentationsunterlagen nach der ATEX-Richtlinie fordern(Baumusterprüfbescheinigung, Konformitätserklärung nach ATEX, CE-Kennzeichung an der Maschine).
Solange ich AUSSERHALB der Maschine keine Zoneneinteilung habe, (z.B. EX II 1/- D150°C) greift meiner Auffassung nach doch NICHT die ATEX-Richtlinie sondern die MRL.

Wenn ich jedoch eine unvollständige Maschine in einer Zone aufstelle, (z.B. EX II 1/2 D150°C) bin ich verpflichtet die Unterlagen nach der ATEX-Richtlinie zu erstellen.

Ich bin ein bisschen verwirrt....denn nach meiner Auffassung zählt für die ATEX-Richtlinie die Zone IN der Maschine nicht, für sie ist doch nur die AUSSEN liegende Zone relevant, oder versteh ich das etwas falsch?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

Antwort noch ausstehend

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Frage 1146
gestellt von: anonym
am: 23.05.2016
Thema: CE-Kennzeichung, Risikoanalyse von Netzfiltern

Frage: In Anhang 2 (Ausnahmen) der Nierderspannungsrichtline sind unter anderem "Funk-Entstörmittel" aufgeführt.
Nun trägt ein Netzfilter nicht nur, allerdings auch teilweise zur Reduzierung bzw. Unterdrückung von Funkstörspannungen bei.
Kann ein Netzfilter folglich als "Funk-Enstörmittel" angesehen werden und unterliegt somit definitionsgemäß nicht der CE-Kennzeichnungspflicht?

Besten Dank für Ihre Antwort vorab

Antwort noch ausstehend

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Frage 1145
gestellt von: anonym
am: 20.05.2016
Thema: Konformität bei fehlender bauseitiger Sicherheitseinrichtung

Frage: Wir installieren u.a. Rechenanlagen in Kläranlagen. Üblicherweise werden diese Rechen in offene Gerinne installiert. Nach Installation und Inbetriebnahme stellen wir die Konformität (Kundenwunsch) aus. Oft sind aber notwendige Schutzeinrichtungen, wie z.B. Geländer oder Abdeckung für das offene Gerinnen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden, da diese vom Betreiber selbst angebracht werden.
Frage: Kann die Konformität ausgestellt werden mit dem Vermerk, dass vom Betreiber noch Schutzeinrichtungen fehlen oder darf die Konformität grundsätzlich erst dann ausgestellt werden, wenn die Schutzeinrichtung montiert ist.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

als Hersteller der Anlage können Sie den Betreiber bevollmächtigen, Teile des Konformitätsverfahrens (in diesem Fall Anbringung der Schutzeinrichtungen) in Ihrem Auftrag zu erledigen.
Die Konformitätserklärung sollte von Ihnen erst dann unterschrieben werden, wenn diese Arbeiten erledigt sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1144
gestellt von: anonym
am: 20.05.2016
Thema: CE-Kennzeichnung von Maschinen aus USA

Hallo zusammen,

wir würden gerne amerikanische Maschinen auf dem deutschen Markt verkaufen. Bisher haben diese amerikanischen Maschinen keine CE-Kennzeichnung. Müssen die verkauften Maschinen innerhalb Europas eine CE-Kennzeichnung haben, oder nicht?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1143
gestellt von: Nils Götting, NGT Terrarientechnik
am: 20.05.2016
Thema: Pumpe umetikettieren

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Anbieter von Beregnungsanlagen und wollen Membranpumpen aus China importieren.
Diese haben eine CE Kennzeichnung und das dazu gehörige Zertifikat.
Da das Typenschild auf Chinesisch ist würden wir gerne unser eigenes Etikett aufkleben.
Dabei müssen/ wollen wir das CE Zeichen mit übernehmen.
Ist dies so möglich, oder muss man noch etwas dabei beachten?

Mit freundlichen Grüßen

Nils Götting

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Götting,

dies ist so möglich. Sie müssen beachten, dass Sie die Pflichten der Einführer erfüllen, welche beispielsweise in der neuen Niederspannungsrichtlinie nachgelesen werden können.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1142
gestellt von: Stephan Wolf, Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
am: 19.05.2016
Thema: Konformitätserklärung/CE-Kennzeichnung

Frage: Ist für ein Roll Up (Werbeträger) eine Konformitätserklärung entspr. der Maschinenrichtlinie notwendig? Die Federkraft des Aufrollmechanismus wird mechanisch arretiert.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Wolf,

nein, eine CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie wäre nur dann erforderlich, wenn der Werbeträger sich irgendwie bewegen würde, nachdem die manuelle Krafteinwirkung aufgehört hat. Das Zurückziehen der Präsentationsfolie geschieht ja bestimmungsgemäß während der manuellen Krafteinwirkung der Bedienperson.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1141
gestellt von: anonym
am: 18.05.2016
Thema: Definition Hersteller

Frage: „Hersteller“: jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Handelsmarke vermarktet;
Die Frage ist, welche Verpflichtungen sich aus dem zweiten Teil der Definition ergeben, insbesondere aus der Vermarktung unter eigenem Namen, in Bezug auf Niederspannungsrichtlinie und Druckgeräterichtlinie.
Welche Dokumente muss der Quasi-Hersteller erstellen und welche muss er von dem tatsächlichen Hersteller der Produkte erhalten? Ist es ausreichend wenn der Quasi-Hersteller von dem tatsächlichen Hersteller eine entsprechende Konformitätserklärung für das Produkt erhält, und eine „Bestellzeichnung“ erstellt in welcher alle Anforderungen (technische Daten, Richtlinien) aufgeführt sind?
Oder muss die vollständige Dokumentation des tatsächlichen Herstellers (Einzelteilzeichnungen, Schaltpläne, Risikobeurteilung, …) vorliegen, welche sicherlich nicht gerne herausgegeben wird?
Vielen Dank im voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für die Vermarktung unter eigenem Namen gelten die Pflichten der Einführer.
Bezüglich der technischen Unterlagen ist hier folgendes zu erfüllen: Die Einführer halten nach dem Inverkehrbringen des elektrischen Betriebsmittels zehn Jahre lang eine Kopie der EU-Konformitätserklärung für die Marktüberwachungsbehörden bereit und stellen sicher, dass diesen die technischen Unterlagen auf Verlangen vorgelegt werden können.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1140
gestellt von: anonym
am: 11.05.2016
Thema: (Unvollständige?) Maschine oder nicht?

Sehr geehrter Herr Preis,

wir stellen eine Baugruppe her, welche aus folgenden Komponenten besteht:
- Wärmetauscher (vom Zulieferer)
- Rohrleitungen
- Ventil mit elektrischem Stellantrieb (vom Zulieferer)
- Schaltschrank (vom Zulieferer)

Diese Baugruppe soll als Zubehör zwischen einem Wärmeerzeuger und einem Wärmeverbraucher installiert werden.

Eine sicherheitstechnische Verknüpfung zwischen Wärmeerzeuger, Baugruppe und Wärmeverbraucher besteht aus meiner Sicht nicht, da der Wärmeerzeuger sowie der Verbraucher über jeweils eigene, unabhängige Sicherheitseinrichtungen gegen Temperatur- und Drucküberschreitung verfügen.

Im Rahmen der Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU) fallen die Rohrleitungen unserer Baugruppe in Artikel 4 Absatz 3.

Wir bewerten die Baugruppe demnach erstmal anhand der Niederspannungsrichtlinie und der EMV-Richtlinie.

Ist diese Baugruppe im Rahmen der Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschine zu betrachten?
Damit wären die speziellen technischen Unterlagen, die Montage- und Betriebsanleitung sowie die Einbauerklärung zu erstellen.

Vielen Dank vorab!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die Vorgehensweise ist in Ordnung. Unter die Maschinenrichtlinie fällt die Baugruppe nicht.

Die Einführer geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und die Postanschrift, unter der sie erreicht werden können, entweder auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen an. Die Kontaktdaten sind in einer Sprache anzugeben, die von den Endnutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1139
gestellt von: Bernd Wallrafen
am: 04.05.2016
Thema: Hydraulikzylinder - Anfahren der Endlagen

Guten Tag,

meine Frage geht geziehlt zur Anwendung von Hydraulikzylindern mit Betriebsdruck bis zu 300 bar.
a. Benötige ich immer für eine CE-Konfromität bzw. MRL eine automatische Reduzierung der Endlagengeschwindigkeit ?
b. Gibt es eine zulässige Höchstgeschwindigkeit, ab welcher diese Endlagendämpfung sein muss?

Vielen Dank im Voraus und Gruß

Bernd Wallrafen

Antwort noch ausstehend

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Frage 1138
gestellt von: Eugen Breitkreuz
am: 28.04.2016
Thema: Inverkehrbringen von Rohren mit Pumpen

Frage: Wir haben eine Baugruppe die hauptsächlich aus Rohren, Stellantrieben und Pumpen besteht und mit einer Steuerung geschaltet wird. Wird diese Baugruppe als eine vollständige Maschine betrachtet? Muss eine Konformitätserklärung mit Risikoanalyse und Betriebsanleitung erstellt werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Breitkreuz,

sofern die Baugruppe weitgehend funktionsfähig und bestimmungsgemäß zu verwenden ist, ja.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1137
gestellt von: Eugen Breitkreuz
am: 28.04.2016
Thema: Unvollständige/vollständige Maschine mit Steuerung ergänzt

Frage: Wir haben einen Auftrag von unseren Kunden bekommen, für eine fertige Einheit (Maschine mit Elektromotor, Behälter und bewegliche n Teilen) eine Steuerung zu schreiben. Nach Einspielen der Steuerung wird die Maschine vervollständigt von uns? Wie wird hier die Inverkehrbringung gemacht? Muss der Kunde ggf. uns eine Montageanleitung zunächst mit einer Einbauerklärung liefern und wir geben ihm nach Fertigstellung die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung heraus und bringen eine CE an? Als Hinweis: Der Kunde hatte für den Bau eine alte Komponente von der Altanlage verwendet!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Breitkreuz,

derjenige, der sich auf der Maschine als Hersteller ausgibt, muss die Konformitätserklärung und Dokumentation erstellen. Er kann diese Aufgabe auch an eine andere Firma beauftragen/bevollmächtigen.
Es muss hierzu nicht unbedingt vorher eine Einbauerklärung und Montageanleitung erstellt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1136
gestellt von: C. Schmidt
am: 28.04.2016
Thema: Maschinenrichtlinie für Schienenprüftechnik?

Sehr geehrter Herr Preis,

gehe ich richtig in der Annahme, dass die Maschinenrichtlinie auf nachfolgendes Produkt keine Anwendung findet.

Wir stellen eine Mechanik in Form einer Draisine für die Schienenprüftechnik her. Auf dieser Mechanik werden Laptop, Prüftechnik und Sonden installiert. Um die Schiene zu prüfen, wird die Draisine per Hand angeschoben.

In dem Fall kann ich doch nur für die Prüftechnik nach EMV-Richtlinie und Niederspannungsrichtlinie handeln, oder? Die Mechanik würde unberücksichtigt bleiben?

Beste Grüße

C. Schmidt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Schmidt,

ja, Ihre Annahme ist richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1135
gestellt von: David
am: 28.04.2016
Thema: CE Etikettierung als OEM mit oder ohne Anschrift?

Sehr geehrter Herr Preis,

die neue Niederspannungsrichtlinie/EMV Richtlinie schreiben vor das der Hersteller seine Postanschrift am Typenschild angeben muss.
Wie verhält sich das als OEM? Das Typenschild wird vom Hersteller zwar mit der Typenbezeichnung, Seriennr usw. gekennzeichnet, jedoch würde dann der eigentliche Herstellername sowie die Anschrift nicht gedruckt werden, da es ja eine andere Firma in ihrem Namen verkauft. Hierbei sollte der Endkunde nicht den eigentlichen Hersteller (Erstausrüster) kontaktieren können sondern sich an die Firma die es in ihrem Namen vertreibt wenden.

PS: Die Konformitätserklärungen werden vom Hersteller (Erstausrüster) erstellt und an die Firma übermittelt, diese werden dann vermutlich weiter an den Endkunden gesendet. (Außer sie schreiben die Konformitätserklärung auf ihr Firmenpapier um, das ist jedoch nicht erlaubt soweit ich weiß?)

Gibt es hierfür einen korrekten Ansatz wie solch eine Etikettierung ausschauen muss?

mfg

David

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter David,

Einführer von Produkten haben im Prinzip die gleichen Verpflichtungen wie die Hersteller. Alles, was der Hersteller (noch) nicht erledigt hat, muss vom Einführer noch erledigt werden.
Insofern ist die Etikettierung nicht von der des Herstellers zu unterscheiden.
Niederspannungsrichtlinie: "Die Einführer geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und die Postanschrift, unter der sie erreicht werden können, entweder auf dem elektrischen Betriebsmittel selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den dem elektrischen Betriebsmittel beigefügten Unterlagen an. Die Kontaktdaten sind in einer Sprache anzugeben, die von den Endnutzern und den Marktüberwachungsbehörden leicht verstanden werden kann."

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1134
gestellt von: Marion Agostino, LKE Schneider Leichtbau / 79110 Freiburg
am: 27.04.2016
Thema: Gasfedern

Frage: Wir bauen Aluminium-Container mit Deckel. Zum Öffnen und Schließen des Deckels werden 2 Gasfedern verbaut. Der Deckel wiederum, ist mit Verschlüssen gesichert, damit er nicht selbstständig aufspringen kann.
Bedeutet das, das wir am Container eine CE Kennzeichnung anbringen müssen und eine Bedienungsanleitung erstellen müssen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Agostino,

wenn der Deckel schwer ist und schwere Verletzungen bei Versagen der Bauteile zu befürchten sind, muss eine CE-Kennzeichnung und Erstellung einer Betriebsanleitung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1133
gestellt von: Anika Reusch, TC-Hydraulik GmbH
am: 27.04.2016
Thema: CE-Kennzeichnung bei Steuerschaltschrank für Hydraulikaggregat

Frage: In unserer Firma werden Hydraulikaggregate hergestellt. Nach MRL sind Hydraulikaggregate als unvollständige Maschinen anzusehen. Also stellen wir dafür eine EG-Einbauerklärung gemäß MRL Anhang II 1.B aus.
Zu den Aggregaten (deren bestimmungsgemäße Verwendung nur für eine spezielle Maschine ist) wurde diesmal auch die passende E-Steuerung (Steuerschaltschrank) bestellt.
Was müssen wir für die E-Steuerung beistellen?
Eine EU-Konformitätserklärung und ein CE-Zeichen?
Ich wäre um Hilfe sehr dankbar!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Reusch,

für das Hydraulikaggregat zusammen mit der Steuerung sollte eine Konformitätserklärung ausgestellt und ein CE-Zeichen angebracht werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1132
gestellt von: Kathrin Thölke
am: 26.04.2016
Thema: Zu Frage 1125, Heben von Lasten

Hallo Herr Preis,

Offenbar ist die Definition, was das Heben von Lasten angeht, von Bedeutung. Das wusste ich bisher nicht und daher kommen mir zu unserem Anwendungsfall einige Fragen:
Wir bauen Trocknungsapparate, die horizontal oder vertikal aufgestellt werden. in ihnen ist ein Rotor verbaut (etliche 100kg schwer). Zu Reinigungszwecken muss der Rotor aus dem Apparat herausgezogen werden.
Wenn der Rotor horizontal angeordnet ist und mittels eines dafür konstruierten Wagens und per Muskelkraft horizontal aus dem Apparat gezogen wird, ist der Wagen dann keine Maschine im Sinne der Richtlinie?

Der komplette Apparat befindet sich in einem Stahlgerüst. Oben im Stahlbau ist eine (ich nenne es einmal) Hebeeinrichtung, mittels der der Apparat horizontal transportiert werden soll. Ich dachte, für die Hebeeinrichtung (Profilträger, Laufkatze, Ketten, elektrisch per Fernsteuerung bedient, nicht höhenverstellbar) benötigt man eine CE-Kennzeichnung, beziehungsweise Einbauerklärungen der Lieferanten und wir stellen die Konformitätserklärung für den Gesamtumfang aus.
Ist meine Annahme etwa falsch?

Danke im Voraus für eine Erklärung.

Mit freundlichen Grüßen,

Kathrin Thölke

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Thölke,

ja, wenn der Wagen horizontal per Muskelkraft herausgezogen wird, ist er keine Maschine.
Bei Bedienung über Laufkatze, Fernsteuerung usw. handelt es sich bei dem Gesamtsystem um eine Maschine.
Hintergrund ist, dass bei horizontal per Muskelkraft betätigten Systemen die Bewegung in der Regel aufhört, sobald der Bediener aufhört, das System zu bewegen.
Maschinell angetriebene Systeme bedürfen besonderer Maßnahmen, um das Stoppen der Bewegung zuverlässig sicherzustellen. Bei Hebeeinrichtungen bedarf es besonderer Maßnahmen, um ein Abstürzen der Last nach unten zu verhindern.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1131
gestellt von: anonym
am: 26.04.2016
Thema: CE-Anforderungen an innerbetriebliche elektrische Betriebsmittel

Hallo,

innerbetrieblich werden elektrische Betriebsmittel durch unsere Haustechniker gebaut oder verändert (z.B. Beleuchtungsanlagen, Schaltvorrichtungen für Gangbeleuchtungen, usw.). Diese Technik fällt unter die Niederspannungsrichtlinie.
Muss bei rein innerbetrieblicher Nutzung ein CE-Konformitätsverfahren durchgeführt werden und besteht eine CE-Kennzeichnungspflicht?

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1130
gestellt von: anonym
am: 25.04.2016
Thema: Gesamtheit von Maschinen und Kennzeichnung

Hallo,

in unserem Betrieb sind verschiedene Fördertechnikanlagen von unterschiedlichen Herstellern so zusammen aufgestellt, dass ein Artikel ohne manuelle Eingriffe über mehrere Anlagen gefahren werden kann. Zwischen den Anlagen gibt es Signalaustausch (z.B. Strecke frei für Artikelübergabe), jede Anlage überwacht jedoch über Ihre jeweils eigene Steuerung die Funktion des eigenen Anlagenteils. Das heißt, eine Anlage fährt nicht automatisch an, nur weil ein Freigabesignal aus einer anderen Anlage gegeben wurde. Jede Anlage hat eine eigene CE-Konformität vom Lieferanten. Meines Erachtens erfordert dieser Signalaustausch nicht zwingend eine übergeordnete Gesamt-CE. Darf in diesem Fall überhaupt eine Gesamt-CE erstellt werden?

In gemeinsamen Sichtbereichen gibt es allerdings übergeordnete Not-Halt-Kreise. Diese funktionieren unabhängig von der Anlagenfunktion über separate Not-Aus-Leitungen und schalten lediglich die relevanten Anlagenteile stromlos.
Ist diese Funktion als übergeordnete Sicherheitsfunktion im Sinne Interpretationspapier MRL zu verstehen, welche zum Erstellen einer Gesamt-CE-Konformität verpflichtet?

Die Anlagen sind komplett durch Sicherheitszäune eingehaust. Es haben nur Techniker und eingewiesene Personen Zutritt. Die Durchgänge von Maschine zu Maschine sind innerhalb des Sicherheitszaunes offen, so dass Techniker sich ohne Barrieren bewegen können.
Gilt dieser gemeinsame Sicherheitszaun als übergeordnete Sicherheitsfunktion, der zu einer Gesamt-CE-Konformität verpflichtet?

Hintergrund der Fragen ist, dass je Maschine CE-Konformitäten von den Anlagenlieferanten vorliegen, jedoch unser Unternehmen auf Grund Unsicherheit CE-Anforderungen zusätzlich eine Gesamt-CE erstellt. Allerdings gibt es dazu in der Regel keine Gesamt-Betriebsanleitung. Ist diese zwingend mit zu erstellen?
Um nicht unnötig in die Anlagenverantwortung zu kommen und sich ggf. auch den Aufwand für die Erstellung der Gesamt-CE zu ersparen ist die Frage, ob wir überhaupt eine Gesamt-CE erstellen müssen?

Wenn wir eine Gesamt-CE erstellen müssen, wie ist dann das CE-Kennzeichen anzubringen? Da sich die Anlagen über mehrere Hallen erstrecken, ist ein eindeutiger Kennzeichnungsort schwierig festzulegen. Gibt es dazu Empfehlungen?

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

gemeinsame Sicherheitszäune, die mit überwachten Zugängen versehen sind, gelten in der Regel als sicherheitstechnischer Zusammenhang zwischen den Anlagenteilen.
Können die steuerungstechnischen Schutzeinrichtungen durch Einbindung in das Sicherheitskonzept der Einzelmaschinen realisiert werden und sind die an den Schnittstellen auftretenden Gefährdungen als gering zu betrachten, muss nicht von einer Gesamtheit von Maschinen ausgegangen werden.

Es müssen nicht notwendigerweise komplette Großanlagen als Gesamtheiten betrachtet werden, sondern es können Funktionseinheiten gebildet werden, um Anlagen in sinnvolle Abschnitte zu unterteilen.
Wo das CE-Kennzeichnen angebracht wird, ist unerheblich, wichtig ist hier die Dokumentation. Eine Anlagenbetriebsanleitung zu erstellen, ist Pflicht. Hierzu gibt es einen DIN-Fachbericht 146 "Technische Produktdokumentation - Betriebsanleitungen für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen aus Betriebsanleitungen von Komponenten".

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1129
gestellt von: Rudolf Zeier
am: 25.04.2016
Thema: Konformitätserklärung für eine kleine Wasserkraftanlage

Sehr geehrter Herr Preis,

im benachbarten Deutschland plane ich eine kleine Wasserkraftanlage, bestehend aus Turbine, Stellorganen und Schaltschrank. Die Anlage wird erst vor Ort montiert, verkabelt und in Betrieb genommen.
Der Lieferant stellt sich auf den Standpunkt, dass er erst nach Abschluss der Inbetriebnahme das Zertifikat ausstellen darf. Das ist nach meinem Wissensstand korrekt. Das EVU will diese Unterlagen aber jetzt schon, in der Ausführungsphase. Da liegt ein Widerspruch vor.

Mit der Bitte um Klärung und mit freundlichen Grüßen

Rudolf Zeier

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Zeier,

eine Lösung könnte in diesem Fall sein, dem EVU die Unterlagen (Konformitätserklärung, Betriebsanleitung) zuzusenden, die Unterschrift in der Konformitätserklärung jedoch erst zu leisten, wenn die Inbetriebnahme abgeschlossen ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1128
gestellt von: Wilhelm Ulrich, München
am: 23.04.2016
Thema: CE Zertificate für USB Lade-/Datenkabel und Micro USB Adapter

Hallo,

wir möchten USB Lade-/Datenkabel und Micro USB Adapter in diversen Ausführungen direkt aus China importieren. Die Produkte sind bereits ROHS-zertifiziert und haben bereits RoHS-Kennzeichnung auf Verpackung, benötigen die Kabel zusatzlich noch eine CE-Kennzeichnung?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ulrich,

wenn im Sinne der EMV aktive Teile in den Adaptern verbaut sind, ist die CE-Kennzeichnung nach der EMV-Richtlinie erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1127
gestellt von: anonym
am: 23.04.2016
Thema: Zündeinrichtung für Industriefeueranlagen

Guten Tag,

wir möchten Zündgeräte herstellen, die Impuls-Lichtbogen mit ca.5 Hz, 15 Joule erzeugen. Diese Geräte sind als unselbständige Einzelkomponenten in einer Gesamtanlage vorgesehen. Eingesetzt werden solche Geräte z.B. in Kesselanlagen, deren Feuerungsräume oder auch Fackeln, die einen abgeschirmten Bereich darstellen. Ich gehe davon aus, das ein EMV-Test hier erfolglos wäre. Solche Geräte werden aber in den Handel gebracht.
Meine Frage:
Wie weit greift hier die CE- Kenzeichnungspflicht als auch die EMV-Vorschriften zur Erlangung der EG- Konformität?

Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. (FH)

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


die Zündgeräte fallen meiner Recherche nach unter die Niederspannungsrichtlinie und müssen demnach die CE-Kennzeichnung erhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1126
gestellt von: Henrik, Lübeck
am: 21.04.2016
Thema: Wer ist produktverantwortlich?

Hallo Herr Preis,

Meine Frage lautet:

Ein Zulieferer baut nach unseren Vorgaben eine Maschine, die vollständig auf unsere Firma gelabelt wird. Wir sind im eigentlichen Sinne nur als Zwischenhändler tätig.
Eine schriftliche Benennung als "Bevollmächtigter nach MRL" besteht nicht.

Wer trägt in letzter Konsequenz die Produktverantwortung?

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

da Sie sich als Hersteller auf der Maschine kenntlich machen, tragen Sie die Produktverantwortung. Der Lieferant verantwortet die korrekte Ausführung Ihrer Vorgaben Ihnen gegenüber.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1125
gestellt von: Daniel Lesjak
am: 19.04.2016
Thema: CE Kennzeichen an manuell Höhenverstellbaren Arbeitsplätzen

Guten Tag,

wir stellen mit Hilfe von unserem Rohrstecksystem Regale/Arbeitstische/Transportwagen her.

Speziell bei den Arbeitstischen verbauen wir oft Hubeinheiten um die Höhe des Tischen zu verändern.

Bei einem Hubsystem mit motorisierten Verstellung steht es außer Frage das wir Quetsch- und Klemmstellen vermeiden sollten und eine CE Kennzeichnung für unseren Tisch benötigen.

Aber wie ist es wenn die Pumpe, welche die Hubeinheiten bedient, mittels einer Handkurbel manuell betrieben wird?
Benötigen wir dann noch eine CE Kennzeichnung?
Man steckt seine Hand ja schließlich auch nicht in einen Schraubstock und dreht ihn zu. Oder?

Schon mal Danke für die Antwort

Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Lesjak,

wenn die Hubeinheiten zum Heben von Lasten verwendet werden würden, müsste die CE-Kennzeichnung erfolgen. Das Halten auf einer Höhe und das Verstellen auf eine bestimmte Höhe ist nicht CE-pflichtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1124
gestellt von: anonym
am: 19.04.2016
Thema: Sprache Betriebsanleitung für Mietmaschine

Guten Tag,

wir haben eine Maschine konform zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG hergestellt, gekennzeichnet und in Großbritannien in Verkehr gebracht. Die Sprache für die sicherheitsrelevanten Bedienerhinweise und die Betriebsanleitung war dementsprechend Englisch.
Nun übernehmen wir diese Maschine wieder vom Betreiber und vermieten sie weiter nach Polen. Die Maschine wurde dabei nie wesentlich verändert, der Konformitätsbewertungsprozess muss nicht neu durchgeführt werden und es handelt sich nicht um eine erneute Inverkehrbringung.
Frage: Müssen wir als Vermieter nun alle vorhandenen sicherheitsrelevanten Texte ins Polnische übersetzen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

von den CE-Kennzeichnungs-Vorschriften her besteht keine Verpflichtung zur Übersetzung, jedoch gibt es in den allermeisten europäischen Ländern nationale Vorschriften bezüglich Gebrauchtmaschinen, die die Übersetzung verlangen. In Polen könnte dies ebenfalls der Fall sein.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage von: Steven Nießner

Und wer muss sich um die Übersetzung kümmern? Der Betreiber aus Polen oder derjenige der die Maschine nach Polen übergibt (also der Fragenhersteller)?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

üblicherweise bestehen die Vorschriften für denjenigen, der die Maschine im betreffenden Land einführt. Dies kann sowohl der Hersteller als auch der Betreiber sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1123
gestellt von: anonym
am: 18.04.2016
Thema: Ist die Betrachtung von Absturzgefährdung relevant für die CE Kennzeichnung?

Meine Frage:

Wir haben von einem Unternehmen, welches als Generalunternehmer eingesetzt war, ein Hochregallager bauen lassen. Nach Fertigstellung und ausgeführter CE Erklärung haben wir festgestellt, das es zur gelegentlichen Störungsbehebungen erforderlich ist, die Regalbediengeräte hinaufzusteigen.
An den Regalbediengeräten und auch an den vorhandenen Regalen gibt es aber keine Möglichkeit die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz anzuschlagen.
Der Generalunternehmer hat die Absturzgefährdung zwar in der Risikobeurteilung betrachtet, vertritt aber nun die Meinung, das es Betreibersache ist, Möglichkeiten zur Absturzsicherung zu schaffen. Hätte er, als Generalunternehmer dieses nicht erledigen müssen? Immerhin hat er ein Hochregal mit CE Kennzeichnung verkauft.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

diesbezüglich gibt die EN 528 Regalbediengeräte Aufschluss. Meine Kurzrecherche hat ergeben, dass die konkreten Anforderungen an die Absturzsicherung von der Art der Regalbediengeräte abhängig sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1122
gestellt von: anonym
am: 18.04.2016
Thema: Neue CE Konformitäts- bzw. Einbauerklärung für Ersatzteile

Frage: Müssen für Elektronikbaugruppen (z.B. SPS), die nach alten Richtlinien (EMV, NSR...) zusammen mit einer Maschine ausgeliefert wurden, bei späterer Ersatzteillieferung (original 1:1 Austausch) neue CE Konformitäts- bzw. Einbauerklärung nach neuen Richtlinien ausgestellt werden?
Hintergrund ist die Ersatzteil Lieferung von alten Elektronik Generationen, die nicht mehr weiter entwicklet werden und nur noch für Altmaschinen als Ersatz neu produziert werden sollen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

der Austausch von Ersatzteilen stellt in der Regel keine wesentliche Veränderung dar und zieht daher auch keine erneute CE-Kennzeichnung nach sich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1121
gestellt von: Birgit Grahl
am: 18.04.2016
Thema: Neue EMV- und Niederspannungsrichtlinie

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf die neuen EMV- und Niederspannungs-Richtlinien für die CE-Erklärung.

Wir verkaufen Videokameras und Aufzeichnungsgeräte aus Korea, die wir unter unserem Brand verkaufen (quasi Hersteller).
Von dort bekommen wir auch die Test-Reports aus deren akkreditiertem Labor. Wir erstellen daraus die CE-Erklärung.

Ist es legal, von uns entwickelte Geräte (z.B. Schwenkneigekopf) mit "Made in Germany" auf dem Typenschild im Labor unserer Lieferanten in Korea auf die neuen EMV- und Niederspannungs-Richtlinien testen zu lassen?

Danke und Gruß

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Grahl,

bezüglich der CE-Richtlinien bestehen keine Rechtsverletzungen. Ob das "Made in Germany" ein Problem verursacht, kann ich leider nicht beantworten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1120
gestellt von: anonym
am: 14.04.2016
Thema: Konformitätserklärung bei Nichteinhaltung der Normenvorgabe auf Kundenwunsch

Hallo,

ich möchte vorab die bestehende Situation erläutern:
Laut DIN EN 12215, Kapitel 5.2.2 "Schutzmaßnahmen gegen fehlende Fluchtmöglichkeiten" sind ab einer bestimmten Kabinengröße zwei Fluchttüren vorzusehen.
Unser Kunde besteht auf Ausführung der Kabine mit nur einer Fluchttür, obwohl die Kabinengröße zwei Fluchttüren erfordert. Das stirnseitig in der Kabine enthaltene Tor entspricht nicht den Anforderungen an eine Tür für Bedienungspersonen.

Ist die Ausstellung einer Konformitätserklärung mit einem Zusatz, dass dieser Punkt der Norm auf Kundenwunsch nicht ausgeführt wurde, rechtlich überhaupt zulässig?
Dürfen wir die Erklärung der Konformität verweigern, das Produkt aber trotzdem in Verkehr bringen?

Im Voraus vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Zusatz in der Konformitätserklärung wie beschrieben ist nicht im Sinne der Richtlinien. Ein Inverkehrbringen ohne die Anforderungen an die Konformität zu erfüllen, ist nicht zulässig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1119
gestellt von: Helmut Pöll, Ing. Rauch Fertigungstechnik
am: 12.04.2016
Thema: Absturz durch Bodenöffnungen

S.g. Hr. Preis

Gibt es irgendwo eine Norm oder sonstige technische Vorschirift, in der eine Aussage dazu getroffen wird, ab welchem Ausmaß einer Bodenöffnung eine Absturzgefahr hindurch möglich ist bzw. wie groß darf eine Bodenöffnung sein, damit man nicht von einer Absturzgefährdung ausgehen muss. Wir arbeiten gerade an einer Anlage, wo die Bedienbühne an einem erhöht angebrachten Schwerlastförderer (ca. 2,50 m mögliche Absturzhöhe) prozesstechnisch bedingt mit einer ca. 300 x 300 mm großen Öffnung versehen werden muss. Weder oberhalb noch unterhalb ist Platz für technische Einrichtungen zur Absicherung der Öffnung. Reicht da auch eine optische Kennzeichnung?

mfg H.Pöll

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pöll,

auch wenn man durch eine Öffnung nicht gänzlich hindurch fallen kann, kann eine Öffnung in der Bedienbühne nicht ungeschützt bleiben, da man zum Beispiel mit einem Bein hinein geraten kann. Es gibt Normen zu Körpermaßen des Menschen, aus welchen man eine Durchfall-Maß ableiten könnte. Ein Beispiel wäre EN 547-1 Sicherheit von Maschinen — Körpermaße des Menschen — Teil 1: Grundlagen zur Bestimmung von Abmessungen für Ganzkörper-Zugänge an Maschinenarbeitsplätzen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1118
gestellt von: Markus Ainberger
am: 09.04.2016
Thema: Typschild mit und ohne CE-Symbol

Guten Tag,

ich bin in einem kleinen Betrieb (Lade-Fördertechnik) im Technischen Büro beschäftigt. Aktuell musst ich wieder einmal nach langer Zeit Typenschilder erstellen, die entweder mit oder ohne dem CE-Symbol ausgedruckt werden. Ein Kollege gab mir neuerlich Infos dazu, wie solche Typenschilder zu erstellen sind. Leider muss ich sagen, bin ich jetzt verwirrt, denn diese aktuelle Info ist ganz anders, wie anfangs mir erklärt wurde.

Die allererste Info:
Die Typenschilder werden nur dann ohne einem CE-Symbol ausgedruckt, wenn die zu liefernde Förderanlage ohne elektrische Steuerung, sprich nur rein die Mechanik ausgeliefert wird.

Die neuerlich erhaltene Info:
Wird die Förderanlage mit bestückten Antriebsmotoren, Sensoren usw. aber ohne die Steuerung, weil dass eine andere Firma bzw. der Kunde selber zum Laufen bringen wird, ausgeliefert, muss auf unserem Typenschild ein CE-Symbol vorhanden sein.

Meine Frage an das Forum: Was ist nun wirklich in der Praxis normativ vorgeschrieben. Welche Voraussetzungen bestimmen, dass ein CE-Symbol auf dem Typenschild vorhanden sein muss.

Ich bin für jeder Information sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ainberger

Antwort von Ben G., Fa. Carl Zeiss

Hallo Hr. Ainberger,

die CE-Kennzeichnung hat ihren Bezug zu EU-Richtlinien. D.h. ob ein CE-Zeichen angebracht werden muss oder nicht, regeln die Richtlinien, die bei dem Produkt zur Anwendung kommen.
Bzgl. "allererste Info": Das ist nicht falsch, aber unvollständig.
Bzgl. "neuerlich erhaltene Info": Nicht das Vorhandensein einer Steuerung definiert, ob CE oder nicht. Schauen Sie sich einmal die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an. Dort wird u.a. zwischen einer unvollständigen Maschine und einer Maschine unterschieden.
Unvollständige Maschinen sind für den Einbau in ein System gedacht und erhalten kein CE, da sie für sich alleine stehend nicht in Betrieb genommen werden dürfen, da noch wesentliche Elemente fehlen um sicher betrieben werden zu können.
Maschinen sind vollständig sicher und können für sich stehend betrieben werden. Um das anzuzeigen, erhalten sie ein CE-Zeichen.
Unvollst. Maschine und Maschine unterscheiden sich auch in der Dokumentation: Montageanleitung + EG-Einbauerklärung vs. Betriebsanleitung + EG-Konformitätserklärung. Außerdem müssen sie in beiden Fällen eine Risikobewertung erstellen.
Ich empfehle Ihnen Schulungsmaßnahmen zum Thema, um die CE-Kennzeichnung auch korrekt durchführen zu können. Ein Produkthaftungsfall kann ziemlich unangenehm werden, wenn der CE-Prozess in einer Firma ohne Fachkenntnisse durchgeführt wurde.

Ob die Maschinenrichtlinie zur Anwendung kommt, definiert sich nicht über das Vorhandensein einer elektrischen Steuerung.
Es geht geht darum, ob (elek/pneu/hydr) angetriebene Elemente in dem System sind. Mit Muskelkraft betriebene Systeme fallen nicht unter 06/42/EG.
Kommt die 06/42/EG nicht zur Anwendung, kann es immer noch sein, dass durch andere Richtlinien ein CE-Zeichen vergeben wird (z.B. EMV).

Beste Grüße!

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Frage 1117
gestellt von: Bernd Springer, München
am: 08.04.2016
Thema: CE Kennzeichen Strahlenschutz

Guten Tag,

Ich habe folgende Frage:
Unsere Firma baut für ein Prüflabor einen Linearvorschub auf dem ein Röntgengerät installiert wird. Das Röntgengerät beziehen wir von einem Zulieferer. Die Maschine soll entlang von Prüfkörpern fahren und diese durchleuchten. Die Prüfhalle inklusive Strahlenschutz (dicke Betonwände) in der die Maschine aufgestellt wird stellt das Prüflabor selber. Nun meine Frage. Da unsere Firma die Maschine inklusive Röntgengerät liefert, müssten wir ja eigentlich auch für den sicheren Betrieb, also auch für den Strahlenschutz sorgen. Diese Aufgabe übernimmt aber das Prüflabor selber. Wer muss der Anlage am Ende ein übergeordnetes CE Kennzeichen erstellen? Was muss unsere Firma hinsichtlich der CE Kennzeichnung beachten, welche Verantwortlichkeiten haben wir?

Ich hoffe Sie können mir einige nützliche Informationen nennen, das Forum mit all den Fragen und ausführlichen Antworten ist wirklich klasse!

Viele Grüße,

Bernd S.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Springer,

Sie können sich die ordnungsgemäße Durchführung des Strahlenschutzes schriftlich bestätigen lassen und auf dieser Basis die Konformität bescheinigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1116
gestellt von: Wolfgang Röper
am: 07.04.2016
Thema: Kodifizierte Fassungen von CE-relevanten Richtlinien

Sehr geehrter Herr Preis,

bei der Prüfung von Lieferantendokumenten fallen mir immer wieder Erklärungen in die Hand, bei denen Richtlinien angegeben werden, die durch neuere ersetzt wurden. Sehe das als Mangel und reklamiere das. Rekord war die Angabe einer 89/392/EWG vor wenigen Jahren.

Wie ist das aber bei Angabe einer Richtlinie, wenn bereits seit einigen Jahren eine kodifizierte Richtlinie vorliegt, die offenbar keine Änderungen in den Anforderungen hat?
Ist dies zulässig?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Röper

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Röper,

es handelt sich dann um einen lediglich formalen Mangel, der aber ebenfalls beseitigt werden sollte.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1115
gestellt von: Diana Meyer
am: 07.04.2016
Thema: Einstufung elektrischer Prüfstände

Frage: Es handelt sich bei dem Produkt um Prüfstände zum Testen von elektronischen Bauteilen. Diese Prüfstände bestehen im Normalfall nur aus elektrischen und elektronischen Schalt- und Messkomponenten, also ist im Normalfall nur die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie anzuwenden. Nun gilt es aber auch Medien- und Vakuumpumpen zu testen. Dazu werden hydraulische und pneumatische Komponenten eingesetzt. Außer im Prüfling selbst gibt es aber keinerlei bewegliche mechanische Teile. Wird der Prüfstand durch den Einsatz von Hydraulik und Pneumatik nun zur Maschine? Zählt die Strömung von Fluiden als Bewegung?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Meyer,

die Prüfstände werden dadurch nicht automatisch zu Maschinen. Man muss hier schauen, mit welchen Normen man die Gefährdungen am Besten minimieren kann und gelangt über die Anwendung der Normen zur Richtlinien-Zuordnung, denn die meisten Normen sind über die Amtsblätter bestimmten Richtlinien zugeordnet.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1114
gestellt von: Birgit Seiz
am: 06.04.2016
Thema: Inhalt der Betriebsanweisung

Frage: In unseren Maschinen werden oft zugekaufte Komponenten verbaut, bei denen eine Betriebsanleitung mitgeliefert wird. In diesen sind auch Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beschrieben. Müssen diese komplett in unsere Betriebsanleitung übernommen werden? Oder darf auf diese Betriebsanleitung verwiesen werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Seiz,

für die Integration von Zuliefer-Betriebsanleitungen gibt es nur wenige normative Vorschriften. Grundsätzlich können auch Verweisungen in Ordnung sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1113
gestellt von: Sascha
am: 06.04.2016
Thema: Kleinspannung

Frage: Es wird eine druckempfindliche Bettvorlage (mit CE 2001/95/EG) mit einen Mini Empfänger (Funksteuerung R&TTER 199/5/EG), mit Lichtrufkabel (26V) und Netzgerät (220V-12V) verbunden (gelötet und geschraubt). Anschließend wird das Produkt weiter verkauft. Ist durch das Verbinden mehrerer Produkte eine CE-Pflicht oder sonstige Vorschriften (Produktsicherheitsgesetz) gegeben.
Herzlichen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Sascha,

wenn durch die Verbindung die Konformität der einzelnen Produkte beeinträchtigt werden könnte, ist von einer Veränderung auszugehen, die eine erneute CE-Kennzeichnung der einzelnen Produkte oder des Geasmtprodukts zur Folge haben muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1112
gestellt von: Jürgen Herzhauser
am: 05.04.2016
Thema: Konformitätserklärung

Hallo,

ich möchte, um meinen Lieferanten nicht preis zu geben, dessen Konformitätserklärung nicht an meine Kunden weitergeben. Darf ich eine eigene Konformitätserklärung mit gleichem Bezug auf Richtlinien und Anforderungen erstellen?

Grüße Jürgen

Antwort von: Steven Nießner

Dürft ihr, dann werdet ihr aber zum Hersteller. Das heißt ihr habt ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt, welches das Erstellen der techn. Unterlagen erfordert und IHR übernehmt natürlich die Verantwortung.
Ich denke alleine hierbei wird es schon scheitern.

Antwort von: Roman Preis

Hallo die Herren,

als Ergänzung wäre noch zu nennen, dass dies mit dem Lieferanten abgestimmt werden muss, um nicht z.B. Gesetze bezüglich Plagiaten zu verletzen. Je nach Gerät oder Maschine ist für die Behörden die Dokumentation über die beteiligten Wirtschaftsakteure 10 Jahre bereitzuhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1111
gestellt von: Martin Mohr
am: 05.04.2016
Thema: Hersteller auf Konformitäts- /Einbauerklärung

Sehr geehrter Herr Preis,

wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, unsere Holding hat ihren Sitz in China. Weiterhin haben wir ein Werk in China, das uns gehört, aber eigenverantwortlich arbeitet (Werk "A"). Seit neuestem ist unsere Holding Besitzer eines weiteren Werks in China (dass nicht unseren Nahmen trägt, Werk "B").

Nun stellt sich uns die Frage, wer in folgenden Fällen als Hersteller auf der Konformitäts- bzw. Einbauerklärung genannt wird und wer diese unterschreiben muss / darf:

Fall 1: Werk "A" baut Maschinen nach unseren Konstruktionsunterlagen. (Die Maschinen wurden von Deutschland nach China verlagert) und liefer diese direkt an uns oder unsere Händler.
Fall 2: Werk "A" baut Maschinen, die es selbst (weiter-) entwickelt (hat). Die Verantwortung über die Konstruktion und Produktion liegt aber jetzt bei uns.
Fall 3: Maschinen, die von uns konstruiert wurden, werden unter unserem Namen von Werk "B" gebaut. Konstrukive Änderungen etc. laufen ausschließlich über uns. Teilweise werden Maschinen direkt von uns (Deutschland) bestellt und auch an uns oder unsere Händler geliefert, teilweise werden Maschinen über Werk "A" bestellt und dann an uns oder unsere Händler geliefert.
Fall 4: Werk "B" baut Maschinen, die es selbst entwickelt hat (vor der Übernahme durch unsere Holding). Jetzt sollen diese Maschinen mit unserem "Namen" auf den Markt gebracht werden. Eventuelle techn. Änderungen können durch Werk "B" oder durch uns erfolgen.

Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

Im voraus vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Martin Mohr

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Mohr,

Hersteller ist, wer sich als Hersteller auf dem Produkt und in der Benutzerdokumentation kenntlich macht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1110
gestellt von: anonym
am: 05.04.2016
Thema: Nachträgliche CE-Zertifizierung

Guten Tag,

mir liegt ein Messgerät zur Wanddickenbestimmung aus den USA vor ( DM5E der Firma GE Inspection Technologies). Das Gerät besitzt keine CE-Zertifizierung. Nun würde mich intererssieren, ob man diese Zulassung nachträglich bewirken kann, wie dabei vorzugehen ist und gegebenenfalls eine grobe Schätzung bezüglich der dabei entstehenden Kosten.

Vielen Dank und freundliche Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

eine nachträgliche CE-Kennzeichnung ist möglich. Eine Abschätzung der Kosten kann ich im Rahmen des Forums nicht durchführen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1109
gestellt von: Steffen Geißler, Jena
am: 31.03.2016
Thema: Niederspannungsrichtlinie für Geräte mit Netzteil?

Hallo Herr Preis,

ist bei einem Gerät, das mit einer Spannung von 24V DC über ein Netzteil betrieben wird, die Niederspannungsrichtlinie anzuwenden? Das Netzteil ist ein Zukaufteil mit einer eigenen CE-Kennzeichnung.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Geißler

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Geißler,

solche Geräte sind üblicherweise der EMV-Richtlinie zugeordnet und werden nach dieser Richtline CE-gekennzeichnet. Weiterhin könnte die RoHS-Richtlinie zutreffen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1108
gestellt von: Christina Niedermeier, Schwindegg
am: 28.03.2016
Thema: Einbau von Siemens Einbau-Dampf-Backofen, EEK A+ (HS636GDS1)

Frage: Dieser Backofen hat kein CE-Kennzeichen.
Kann ich der Produktsicherheit und dem deutschen Standard vertrauen, falls es u.U. zu einem Schadenfall käme?

Vielen Dank für ihre Antwort

Christina Niedermeier

Antwort noch ausstehend

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Frage 1107
gestellt von: C. Fischerauer
am: 22.03.2016
Thema: CE-Kennzeichnung ohne zutreffende Richtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Dienstleister-Firma entwickelt ein kunden- und anwendungsspezifisch angefertigtes elektrisches Gerät, welches beim Kunden ausschließlich von Fachpersonal verwendet wird.
Die für das Gerät zutreffenden Richtlinien sind die (aktualisierten, ab 20.04.2016 in Kraft tretenden) Richtlinien 2014/30/EU und 2014/35/EU. In diesen Richtlinien ist folgendes festgehalten:
"Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf [...] kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden"

Demnach sind die beiden Richtlinien nicht auf das Gerät anwendbar.
Wie wird in diesem Fall die CE-Kennzeichnung gehandhabt? Darf das CE-Kennzeichen angebracht werden, wobei in der Konformitätserklärung festgehalten wird, dass die Richtlinien aus obig genanntem Grund nicht angewandt wurden?

Freundliche Grüße,
Fischerauer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Fischerauer,

in diesem Fall wird keine Konformitätserklärung ausgestellt und keine CE-Kennzeichnung angebracht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1106
gestellt von: Bastian Striebel, Plasmion, München
am: 22.03.2016
Thema: Welche CE-Richtlinien für Hochspannungsnetzteile

Frage: Meine Firma will Hochspannungsnetzteile zur Erzeugung von 3kV Pulsen herstellen. Das Gerät soll über Netzspannung versorgt werden. Ich gehe davon aus, dass die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit (2014/30/EU) sowie die der elektrischen Betriebsmittel (2006/95/EG) Anwendung findet. Allerdings regelt letztere nur Geräte bis 1kV ('Niederspannungsrichtlinie').
Welche CE Richtlinie müsste für Hochspannungen beachtet werden?

Vielen dank im Voraus

Bastian Striebel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Striebel,

wenn das Gerät über Netzspannung versorgt wird, sollte zusätzlich auch die Niederspannungsrichtlinie angewandt werden. Weiterhin die Vorschriften für die Hochspannungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1105
gestellt von: Ines Koschela
am: 22.03.2016
Thema: Risikobeurteilung

Hallo Herr Preis,

ich möchte gern wissen ob ein Ingenieurbüro prinzipiell zur Erstellung und Lieferung einer Risikobeurteilung verpflichtet ist wenn der Auftrag lautet:
-Konstruktion einer ...-Vorrichtung
-Erstellen des Volumenmodells nach geltenden Richtlinien -Erstellen der Zeichnungsableitungen und einer Kurzbedienungsanleitung

Ich weiß, dass die Konstruktion und Risikoanalyse /-bewertung lt. Maschinenrichtlinie eigentlich parallel laufen sollen.
Mir geht es um die rechtliche Seite.
Ich bin sehr gespannt auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ines Koschela

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Koschela,

wer macht sich in den Unterlagen und auf dem Produkt als Hersteller kenntlich? Derjenige ist verpflichtet, die Risikobeurteilung zu erstellen, oder diese erstellen zu lassen.
Wenn der Hersteller Ihr Auftraggeber ist und die Erstellung der Risikobeurteilung in Ihrem Auftrag nicht explizit gefordert war, sehe ich keine rechtliche Verpflichtung Ihrerseits, diese zu liefern.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1104
gestellt von: Ralf Philippin
am: 22.03.2016
Thema: CE-Kennzeichnung

Guten Tag,

wir sind Hersteller von Spannfuttern. Unsere Konzernmutter hat ihren Sitz in den USA, jetzt kommt es leider immer wieder vor, dass Maschinen in Europa mit direkt aus den USA bezogenen Futtern ausgeliefert werden. Diese Futter sind dann nicht CE konform und kommen hin und wieder zu uns zur Reparatur wie muss in diesem Fall mit den Futtern verfahren werden? Müssen die Futter bei uns auf einen CE konformen Stand umgebaut werden oder reicht ein Hinweis auf die fehlende CE Konformität?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Philippin,

es sollte geprüft werden, ob die Spannfutter die Anforderungen nach den CE-Normen erfüllen. Wenn nicht, muss nachgebessert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1103
gestellt von: Steven Nießner
am: 21.03.2016
Thema: Risikobeurteilung / Schadensausmaß

Hallo Safetyteam,

ich habe eine allgemeine Frage zur Risikobewertung nach einer Schutzmaßnahme. Beispiel. Ich hab die Gefahr einer rotierenden Welle (eingezogen werden). Die erste Bewertung mit einem Risikographen ergibt, ein hohen Schadensausmaß (Schwere Verletzung). Nun ist meine Schutzmaßnahme ein Schutzzaun mit Sicherheitsschalter inkl. Türzuhaltung in PL d. Das Schadensausmaß bleibt das Gleiche, das einzige was ich gemindert habe ist die Wahrscheinlichkeit, weil nun keine Person mehr an die Gefahrenstelle hin kann. Aber wenn man nun die Bewertung mit den meisten Risikographen macht, dann wird man nicht viel besser, weil das Schadensausmaß bei den meisten Risikographen das erste Kriterium ist.
Meine Frage ist: Wird das Schadensausmaß nach so einer Schutzmaßnahme (Schutzzaun) geringer? Ansonsten ist es nicht so eindeutig nachvollziehbar, dass man sicherer geworden ist.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

theoretisch vermindert sich das Risiko kaum, aber praktisch geht es gegen Null. Deshalb kann man in diesen Fällen meiner Ansicht nach das Schadensausmaß auf den kleinsten Wert setzen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1102
gestellt von: Annette Rietig
am: 18.03.2016
Thema: CE-Kennzeichnung an Lüftungs-/Klimaanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir betreuen verschiedene Kunden im Bereich Arbeitssicherheit. Bei einer der letzten Begehungen in einem Unternehmen die Lüftungs- Klimageräte bauen, ist die Frage aufgekommen, ob für die erstellen/gebauten Anlagen eine gesamt CE-Kennzeichnung (Pflicht) vorgenommen werden muss, oder ob es ausreichend ist für alle verbauten Einzelteile eine CE-Kennzeichnung (Konformitätsnachweis) zu haben?

Danke im Voraus für ihre Mühe
A.Rietig

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Rietig,

wenn sicherheitsrelevante Verknüpfungen zwischen den Anlagenteilen bestehen, ist in der Regel eine Gesamt-CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1101
gestellt von: Marius Kucera
am: 17.03.2016
Thema: Kennzeichnung bei OEM-Ware

Guten Tag Herr Preis,

ich stehe vor folgender Frage: Wir produzieren im Ausland Beleuchtungskörper als OEM, das heißt, wir bringen die Produkte nicht selber in den Einzelhandel, sondern beliefern Großabnehmer unter deren Marke und Label die Produkte dann entsprechend gekennzeichnet vertrieben werden.

Nun stellen wir unsere Produkte auch „nackt“ auf Messen aus (ohne jegliche Kennzeichnung und/oder Labels, da diese ja von Abnehmern entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anzubringen sind). Muss bei der reinen Ausstellung auf Messen auch schon eine CE-Kennzeichnung auf den Produkten vorhanden sein?

Mit freundlichen Grüßen

Marius Kucera

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kucera,

wenn Produket auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt werden, handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen, daher muss die CE-Kennzeichnung nicht vorhanden sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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