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Frage 1300
gestellt von: Anton, Ulm
am: 22.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Elektro-Komponenten
FRAGE: Ich habe vor, aus eingekauften Elektro-Komponenten
wie z.B. Powerbank, USB Buchsen, Ein und Ausschaltknopf und das
Ganze im von mir gefertigtem Gehäuse zu verbauen. Muss ich
die Box anschließend CE kennzeichnen? Und was muss ich noch
beachten?
Danke im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Anton,
ja, die CE-Kennzeichnung muss erfolgen. Im
Rahmen des CE-Kennzeichnungsverfahrens müssen die anzuwendenden
Normen recherchiert werden, eine Risikoanlayse bzw. Technische Dokumentation
inklusive Konformitätserklärung erstellt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1299
gestellt von: Wilhelm Runge
am: 22.03.2017
Thema: Fördertechnikmodule = Unvollständige Maschinen
?
Guten Tag.
Wir fertigen Fördertechnikkomponenten (Rollenförderer,
Gurtförderer, Hubstationen, Rollenkurven usw.) und installieren
diese im Produktionsablauf unserer Kunde als Transportstrecke zwischen
den Produktionsmaschinen und Roboterzellen. Wir dokumentieren unsere
Fördertechnikkomponenten als unfertige Maschinen mit Einbauerklärungen.
Sehen wir das richtig ???
Gib es dazu eine aussagekräftige Regel ??
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Runge,
wenn Sie auch für die sicherheitsgerechte
Installation und Fertigstellung der Anlagenkomponenten verantwortlich
sind, sollten Konformitätserklärungen ausgestellt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1298
gestellt von: Frank Wiedekamm, Bremen
am: 22.03.2017
Thema: Mini-Computer
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben ein Industrie-Mainboard in ein 1,5mm dickes Edelstahl-Gehäuse
verbracht. Zusätzlich eine SSD-Festplatte.
Das Gerät wird mit einem 12-Volt Steckernetzteil betrieben.
Alle verwendeten Bauteile sind CE-Zertifiziert.
Was braucht es, damit wir sorgenfrei ein CE-Zeichen anbringen dürfen?
(Außer der Konformitätserklärung)
Innerhalb des Geräts gibt es keine LTE / UMTS / GSM (o.ä)
oder auch W-Lan Karten.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
F. Wiedekamm
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Wiedekamm,
die Verkabelung muss nach Anweisungen der
Hersteller vorgenommen werden, dann muss keine erneute CE-Kennzeichnung
erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1297
gestellt von: anonym
am: 20.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Bausatz
Sehr geehrter
Herr Preis,
ein Hoch auf ihre Seite, ich konnte hier
schon so viel mitnehmen!
Meine Frau und ich haben ein Gerät entwickelt, welches wir
nun im deutschsprachigen Raum vertreiben möchten.
Unsere Endkunden sind Privatkunden, welche
einen Bausatz erhalten bei dem sie 1. Holzteile miteinander verschrauben
müssen.
2. Endanwenderprodukte (Digitalkameras, Mini-Computer etc. welche
ihrerseits vom jeweiligen Hersteller CE gekennzeichnet sind) über
USB-Steckverbindungen verbinden und mit den Holzteilen verschrauben
müssen.
3. Beleuchtungskörper in Fassungen schrauben und diese Fassungen
am Gerät anbringen müssen.
Die dazu notwendigen Schritte werden von
uns in einer Anleitung beschrieben.
ad1) Das fertige Gerät wird rein durch Muskelkraft bewegt (keine
Maschine?!).
ad2) Die elektronischen Komponenten werden nicht verändert,
bzw. es werden CE-Konforme Bauteile gemäß ihrer bestimmungsgemäßen
Verwendung miteinander verbunden.
ad3) Auch hier handelt es sich um Handelsware die von unseren Kunden
mit den anderen Komponenten verbunden wird.
Muss für diesen Bausatz eine CE-Konformitätserklärung
ausgestellt werden, wenn ja für welche Teile?
Kann man sich durch entsprechende Hinweise anderweitig absichern?
mit freundlichen Grüßen!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
es könnte durch die genannten Arbeitsschritte
eine Lampe entstehen, für die die CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung
letztlich vorliegen muss.
Auch Bausätze können bereits CE-gekennzeichnet in Verkehr
gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass hierbei keine gefährliche
- nicht konforme - Produkte entstehen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1296
gestellt von: anonym
am: 17.03.2017
Thema: Kreissäge, Mängel/Fehler in der Bedienungsanleitung
Frage: Die Bedienungsanleitung
für eine kürzlich gekaufte Kreissäge hat diverse
Fehler im Bezug auf Teilelisten und Schaubilder.
Der Hersteller bzw. seine Servicehotline gab mir per e-mail einen
paar kurze Korrektursätze diesbezüglich. Habe ich ein
Anrecht auf eine komplette neue korrekte Bedienungsanleitung oder
kann mich der Hersteller so abspeisen?
Wo kann ich mich ggf. diesbezüglich beschwehren bzw. gibt es
Behörden die sich mit solchen Sachen befassen?
Vielen Dank für Infos!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ein Anspruch auf eine neue korrekte Bedienungsanleitung
dürfte aus meiner Sicht bestehen.
Sie können über die Behördensuche
unter
https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de
die zuständige Behörde ermitteln
und das fehlerhafte Produkt melden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1295
gestellt von: André Bierand, Mannheim
am: 17.03.2017
Thema: Kombination von CE Maschine mit einer Komponente ohne CE
Guten Tag,
wir sind ein kleines Unternehmens welches
Anlagen zur Verpackung von Lebensmittelprodukten herstellt. Unsere
Maschinen erhalten ab Werk eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
Ein spezieller Kunde aus der Türkei
möchte jetzt Bestandteile der Maschine in seinem Land(der Türkei)
beschaffen und diese in unsere Maschine einbauen bzw. von uns verbauen
und in Betrieb nehmen lassen, es handelt sich bei der Marke der
Baugruppen um den gleichen Lieferanten, jedoch handeln alle Ländergesellschaften
autonom. Diese Bauteile wie z.B. Labeldrucker und Servomotor haben
keine CE-Kennzeichnung, da aus der Türkei. Grund für die
Eigenbeschaffung ist laut Kunde der günstigere Einkaufspreis,
dies ist von uns nicht verifiziert.
1. Verliert unsere Maschine die CE-Kennzeichnung
wenn diese Nicht-CE-Bauteile verwendet werden und z.B. Kundenseitig
eingebaut werden?
2. Dürfen wir diese Bauteile einbauen
und in Betriebnehmen und bleibt dann evtl. die CE-Konformität
der Gesamtmaschine bestehen?
Vielen Dank für die Unterstützung.
Viele Grüße
Bierand
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Bierand,
richtig, die Maschine verliert dadurch die
CE-Konformität, da nicht gewährleistet ist, dass die Motoren
bzw. Labeldrucker sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
Sie können die Konformität für die Maschine aber
wieder herstellen, indem Sie die beigestellten Komponenten prüfen
und ggf. nachbessern.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1294
gestellt von: Joachim Göbner
am: 15.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung
Frage: Wir entwickeln
Maschinen arbeitsteilig mit einem zweiten Unternehmen.
Wir sind für das Gesamtkonzept und die mechanische Konstruktion
verantwortlich. Unser Partner entwickelt nach unseren funktionalen
Vorgaben Software, Steuerung und Elektrotechnik.
Dieser Partner fertigt diese Maschinen auch in unserem Auftrag.
Wir verkaufen die Maschinen und bringen sie in Verkehr.
Ich gehe davon aus, dass wir auf jeden Fall
für die CE-Kennzeichnung der Maschinen verantwortlich sind.
Ist das so?
Ist unser Partner in der Pflicht, uns für seinen Leistungsteil
die CE-Konformität zu erklären?
Vielen Dank!
Joachim Göbner
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Göbner,
derjenige, der sich auf der Maschine und
in den Unterlagen als Hersteller ausgibt, ist der Hersteller und
muss die CE-Konformität erklären.
Für die Sicherheitsaspekte, für die Ihre Auftragnehmer
verantwortlich sind, sollten Sie Konformitätserklärungen
oder ähnliche geeignete Erklärungen (z.B. Bescheinigungen
über die Einhaltung von Normen) einfordern.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1293
gestellt von: anonym
am: 15.03.2017
Thema: Sondermaschinenbau -> Sicherheit in Roboterzellen
Guten Tag,
unsere Firma ist auf der Suche nach einem Berater, der das Thema
"Sicherheit in Roboterzellen" vollumfänglich im Rahmen
eines Workshops mit Praxisbeispielen erläutert. Aktuell haben
wir hausintern das Problem, dass unser CE-Beauftragter nach dem
Motto "viel hilft viel" arbeitet - und die Projektabwicklung
somit sehr schwierig und teuer ist. Daher suchen wir einen Berater,
der wirklich die Materie "robotergestützte Automatisierung"
kennt, und gemeinsam mit uns praktikable Lösungen erarbeitet.
Der Workshop findet dann im Raum Trier statt. Geschätzte Dauer
ca. 2-3 Tage.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie können sich gerne an mich persönlich wenden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1292
gestellt von: anonym
am: 15.03.2017
Thema: Zulieferer: Elektrisches Verdeck
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich arbeite als Konstruktuer bei einem großen
Schiebeverdeckhersteller für LKW-Trailer. Wir dienen als Zulieferer
für vorwiegend manuell zu öffnende Dachplanensysteme.
Meine Aufgabe ist es nun, ein elektrisch öffenbares Verdeck
zu konstruieren. Der E-Antrieb wird von uns dabei als "zusatzmodul"
verkauft. Aufgebaut werden die Verdecke und Motoren von diversen
Fahrzeugbauern.
Muss hier eine Gefährdungsanalyse und
ggf. eine CE-Kennzeichnung erfolgen?
Freundliche Grüße
Markus
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Markus,
in der Regel sind Antriebseinheiten als "unvollständige
Maschinen" zu behandeln, welche eine Einbauerklärung und
Montageanleitung als zu liefernde Dokumentation erhalten.
Es muss auch eine Risikobeurteilung erstellt werden, die beim Hersteller
verbleibt. Die CE-Kennzeichnung des Gesamtsystems muss dann vom
Aufbau-Hersteller oder einem von diesem bevollmächtigten erledigt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1291
gestellt von: Georg Hahn
am: 14.03.2017
Thema: CE - Kennzeichnung bei Anlagen welche im Ausland hergestellt
werden
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Firma im Extruderbau. Eine Firma in der Tschechei
möchte nun von uns eine komplette Anlage gebaut haben. Wir
möchten diese Anlage im Libanon bauen lassen, da es kostengünstiger
ist und die Firma schon lange mit uns zusammen arbeitet - sozusagen
, als Subunternehmer.
Die Firma in der Tschechei fragt jetzt an, ob diese Anlage ein CE
Zeichen tragen wird. Wie soll das gehen. Im Libanon bauen - wer
soll dieser Maschine ein CE Zeichen geben können ?
Müssten jetzt befähigte Personen in den Libanon fliegen
um dort eine Certifizierung vorzunehmen ?
Dank schon im voraus.
Georg Hahn
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hahn,
es können in Einzelfällen,
insbesondere bei größeren Maschinen und Anlagen, Vereinbarungen
mit dem Zoll getroffen werden, dass erst bei Inbetriebnahme (Erstmalige
bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage) die CE-Kennzeichnung
vorgenommen wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1290
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 13.03.2017
Thema: Risikobeurteilung (MRL): Auftreten zweier Probleme gleichzeitig
Guten Tag Herr
Preis,
in einer Diskussion zur RB einer Anlage kam folgendes Thema auf:
zwei Tanks beinhalten Lösungen, die bei Mischung giftige Dämpfe
entwickeln. Die Tanks stehen in einer gemeinsamen Auffangwange.
Die Frage ist nun, ob hier eine Trennwand nötig ist oder nicht.
Tatsache ist, dass es vom Prozessablauf her so gut wie nie vorkommt,
dass beide Behälter gleichzeitig gefüllt sind, außerdem
meinte ein Kollege, man müsse generell nicht betrachten, was
passiert, wenn ZWEI Ereignisse gleichzeitig eintreten, nämlich
eine gleichzeitige Leckage beider Behälter. Allerdings erscheint
mir dieses Argument als etwas zu leichtfertig - ist es tatsächlich
zulässig, so zu argumentieren?
Danke und Grüße
F. Salomon
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
grundsätzlich gibt es meines Wissens
keine Aussage in Normen oder Richtlinien darüber, dass zwei
Probleme, die gleichzeitig auftreten, nicht betrachtet werden müssen.
Möglicherweise können die beiden Behälter aufgrund
der gleichen Ursache eine Leckage bekommen.
Andererseits darf die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Ereignissen
durchaus als Kriterium bei der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen
herangezogen werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar von: Steven Nießner
Da muss ich Ihnen leider widersprechen,es
gibt eine Norm in der das behandelt wird, siehe DIN EN ISO 13849-1
Kapitel 7.2 Fehlerbetrachtung dritter Teilstrich "das gleichzeitige
Auftreten von zwei oder mehreren Fehlern unterschiedlicher Ursache
wird als höchst unwahrscheinlich angesehen und braucht deswegen
nicht betrachtet werden."
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei Fehlern unterschiedlicher
Ursache ist dies korrekt. Meine Anmerkung oben bezog sich vor allem
auf die Berücksichtigung von Fehlern gleicher Ursache.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1289
gestellt von: Christof Vogel
am: 09.03.2017
Thema: Bestehende Maschine umbauen
Hallo,
wir möchten eine Schweißanlage
von 2-Hand-Bedienung umbauen auf Fußtaster-Bedienung. Der
Arbeitsbereich wird hier anhand eines Lichtvorhangs und entsprechender
Einhausung abgesichert. Da hierdurch die CE Kennzeichung des Herstellers
erlischt, muss diese Maschine neu CE gekennzeichnet werden und eine
entsprechende Bedienungsanleitung erstellt werden. Müssen wir
hierfür den Maschinenhersteller zur "Abnahme" ins
Haus bestellen oder können wir diese Kennzeichnung und Bedienungsanleitung
eigenständig (unter Einbezug der Bedienungsanleitung des Herstellers)
durchführen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Christof Vogel
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Vogel,
zur CE-Kennzeichnung gehört auch
die Kennzeichnung des Produkts mit den Herstellerangaben, also Firmenname,
Adresse, usw. Aus formellen rechtlichen Gründen sollte daher
ursprüngliche Hersteller um Erlaubnis gefragt werden. Die Anlage
müsste ja dann Ihren Herstellernamen bekommen.
Soll der ursprüngliche Hersteller der Hersteller bleiben, muss
dieser die Maschine abnehmen bzw. die Konformität in anderer
Weise feststellen und bescheinigen. Wobei der Hersteller auch andere
Personen, auch Sie, hiermit beauftragen kann.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1288
gestellt von: Carsten Weisbrod, Wicker Kliniken
am: 08.03.2017
Thema: Umbau Rolli / Medizin-Produkte
Hallo
Meine Frage ist Folgende:
Auf Verordnung des Arztes muss ein Rolli für den Patienten
umgebaut werden. Hier werden Armlehnen erhöht, Halterungen
für Sauerstoffflaschen angebracht und Bremshebel verlängert.
Muss für diese Veränderung eine CE Konformität erfolgen.
Wenn ja im vollen Umfang oder reicht es aus, nur die Umbauten zu
beschreiben?
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Weisbrod,
wenn durch die Umbauten die Konformität
mit den Anforderungen der für das Produkt geltenden Normen
nicht mehr gegeben ist und durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
die Konformität erst wieder hergestellt werden muss, muss auch
ein neues Konformitätsverfahren durchgeführt werden.
Es werden dann in erster Linie die Umbauten und Schnittstellen zu
den Umbauten betrachtet.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1287
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 08.03.2017
Thema: Vollständige Maschine ja/nein?
Guten Tag Herr
Preis,
für unsere Galvanikanlagen stellen wir
auch Substrathalter (zwei Halbschalen, die mittels Bajonettverschluss
miteinander verriegelt werden und das Substrat in der Mitte einspannen)
her, in denen Substrate (Wafer, Leiterplatten) durch die einzelnen
Prozessbäder transportiert werden. Die Substrathalter werden
entweder automatisch innerhalb oder manuell außerhalb der
Anlage mit dem Substrat beladen und sind rein mechanische Teile.
Ist dies als vollst. Maschine anzusehen?
Wir verkaufen die Substarthalter ggf. auch als Ersatzteil einzeln.
Ein Kollege argumentiert dafür, da dieser
Substrathalter "eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs
[darstellt], der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort
oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;" (aus
der MRL).
Wie sehen Sie das?
Danke und schöne Grüße
F. Salomon
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
meiner Einschätzung nach handelt es
sich bei den Substrathaltern nicht um Maschinen. Meiner Einschätzung
nach handelt es sich um Maschinenkomponenten, für die kein
Konformitätsverfahren durchgeführt werden muss.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1286
gestellt von: Glaria, Barcelona
am: 08.03.2017
Thema: Einbauerklärung
Hallo Herr Preis
Unser Kunde hat ein Produkt selber entworfen und lässt es durch
uns herstellen.
Jetzt fordert der Kunde eine EU- Einbauerklärung von uns.
Wäre es zulässig, wenn wir eine Konformitätserklärung
ausstellen, auf deren Basis der Anlagenbauer dann wiederum eine
eigene Konformitätserklärung ausstellt?
Danke für die Antwort
MfG
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr/Frau Glaria,
ja, dies ist möglich. Je nach Produkt
müssen aber weitere Unterlagen beim Hersteller/Inverkehrbringer
verfügbar sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1285
gestellt von: Stephan Ernst
am: 06.03.2017
Thema: Umfassende Qualitätssicherung
Hallo Hr. Preis,
gilt eine Zertifizierung nach DIN 9001 als
Nachweis für eine Umfassende Qualitätssicherung gemäß
Anhang X der RL 2006/42/EG?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Stephan Ernst
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Ernst,
allein die Tatsache, dass das Qualitätssicherungssystem
der DIN 9001 entspricht, ist kein hinreichendes Kriterium. Das Qualitätssicherungssystem
muss von einer Notifizierten Stelle bewertet und genehmigt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1284
gestellt von: Norbert Strompen, Koblenz
am: 06.03.2017
Thema: EG-Konformitätserklärung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
es geht um die Unterschrift einer EG-Konformitätserklärung.
Sind die erstellten Konformitätserklärungen
weiterhin gültig, wenn die hier unterschriebene Person sich
ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr im Unternehmen (also beim
Hersteller) befindet?
Vielen Dank
Norbert Strompen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Strompen,
ja, die Konformitätserklärungen
sind weiterhin gültig.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1283
gestellt von: Alexander Wolf
am: 01.03.2017
Thema: Datierung von Normen in der Konformitätserklärung
Guten Tag,
wir bauen Maschinen nach der MRL und wenden
dabei verschiedene Normen an. Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob
man bei der Konformitätserklärung die Normen datiert angegeben
werden. Z.B. EN 60204-1: 2006/A1:2009 wenn ja, muss dann auch jede
Änderung und Berichtigung dieser Norm aus der Liste der harmonisierten
Normen angegeben werden? Oder kann man stattdessen eine undatierte
Norm angeben z.B. EN 60204-1 und somit sich auf die letzte Ausgabe
der Norm zum Zeitpunkt der Anwendung beziehen. So wie das in Normen
selbst unter den Punkt "Normative Verweisungen" gemacht
wird?
2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als
Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments
erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene
Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des
in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
(aus der EN ISO 13849-1:2015)
Vielen Dank und beste Grüße
Antwort von: Pavel Popolski
Wir geben in unseren Konfos die Normen so
an, wie sie in den Listen der harmonisierten Normen, von bspw. der
MRL, stehen. Also mit (EN)-Ausgabedatum.
Somit ist eine Ausgabe eindeutig der Maschine zugeordnet.
Gibt man die Normen undatiert an, ist
es bei einer späteren Recherche von Maschinen, die um den Zeitpunkt
einer Normneuveröffentlichung in Verkehr gebracht wurden unter
Umständen schwierig festzustellen, welche Ausgabe bzw. welchen
technischen Inhalt man angewendet hat.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Wolf, Herr Popolski,
eine Angabe der Datierung erübrigt sich
meines Erachtens. Der Normenstand muss sich am Datum der Ausstellung
der Konformitätserklärung orientieren. Der zum Zeitpunkt
des Inverkehrbringens gültige Normenstand ist anzuwenden, es
sei denn, es werden Entwürfe angewendet, die dann mit Ausgabedatum
gekennzeichnet sein sollten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1282
gestellt von: Martin Meier
am: 01.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung für Ladungsträger
Sehr geehrte
Herr Preis,
unsere Firma (Vorrichtungs- und Metallbau)
soll für einen größeren Konzern einige Ladungsträger
bzw. Transportgestelle bauen. Hierfür wird ein statischer Nachweis
und eine CE-Kennzeichnung gefordert. Der statische Nachweis ist
gängig.
Aus unserem bisherigen Verständnis fällt ein reiner Ladungsträger
ohne eigene Hebevorrichtung o.Ä. nicht in die Gültigkeit
der CE-Richtlinie. Sind wir hier falsch informiert?
Viele Grüße und Danke vorab
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1281
gestellt von: Philipp Bar, Franken
am: 23.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnung und ATEX
Sehr geehrter
Herr Preis,
in unserer Firma (Maschinenbau) stellt sich
folgende Frage:
Die Maschinen, die hier im Betrieb hergestellt
werden, werden zum größten Teil in explosionsgefährdeten
Zonen (20-22) aufgestellt. Ein Teil der Maschinen wurde mittels
Baumusterprüfungen durch den TÜV-Süd bereits ATEX-zertifiziert.
Bei den bereits zertifizierten Maschinen handelt es sich um Förderanlagen
(Trogkettenförderer, Elevatoren...), die unserer Meinung nach
als unvollständige Maschinen gelten, da sie nur eingebunden
in eine Steuerung oder eine Gesamtheit von Maschinen ihre Funktion
erfüllen können. Darf/muss nun an jeder einzelnen solcher
Maschinen, sobald diese in die Gesamtsteuerung und Gesamtheit an
Maschinen eingebunden wurde, eine CE-Kennzeichung angebracht werden?
Oder muss die Gesamtheit an Maschinen als Ganzes mit einer CE-Kennzeichnung
versehen werden? Reicht bereits die ATEX-Zertifizierung, oder muss
zusätzlich das CE-Kennzeichen geführt werden?
Beste Grüße
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1280
gestellt von: Johann Schöbel, Regau
am: 20.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnung E-Motor
In einer Versuchsanlage ist eine kleine
Zentrifuge mit einem Motor von 0,5 kW eingebaut. Die Zentrifuge
wurde in China hergestellt und besitzt keine CE-Kennzeichnung. Der
örtliche TÜV hat die Anlage abgenommen, verlangt aber
nur für den Motor einen Nachweis für die Einhaltung der
Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie und der Öko-Designrichtlinie.
Wie komme ich zu so einem Nachweis?
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1279
gestellt von: Axel Zink
am: 20.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von Schaltschränken
Sehr geehrter
Herr Preis,
jeder unserer Schaltschränke, egal für welche Anlagen,
wird im eigenen Unternehmen gebaut, eingesetzt und ausschließlich
von uns selbst betrieben.
Sind wir in diesem Fall verpflichtet eine Konformitätserklärung
auszustellen, sowie die restlichen Teile der CE-Kennzeichnung durchzuführen?
Vielen Dank vorab!
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1278
gestellt von: Wolfgang König
am: 16.02.2017
Thema: CE-Datenbank Inverkehrbringer
Hallo,
für eine Recherche wurde mir gesagt, das ich über die
CE-Kennzeichnung den Hersteller herausfinde.
Das hat über Google auch bei einer CE-Kennzeichnung geholfen.
Ich habe aber die Frage ob es eine Datenbank dazu gibt, in der man
recherchieren kann.
MfG
Wolfgang König
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1277
gestellt von: Robert Beham
am: 15.02.2017
Thema: Unterzeichner der Konformitätserklärung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir haben eine externe Firma mit der Konformitätsbewertung
für einen von uns hergestellten Prüfstand beauftragt.
Wer muss die Konformitätserklärung unterschreiben.
Vielen Dank
Robert Beham
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1276
gestellt von: anonym
am: 12.02.2017
Thema: Bedienungsanleitung / Allgemeines
Guten Tag Herr
Preis,
1. Welche Regeln gibt es bei der Erstellung
von Bedienungsanleitungen zu beachten (z.B. für einfache Handlampe
und hydr. Wagenheber)?
2. Welche MUSS-Kriterien/Kapiteln müssen erfüllt werden
bzw. vorkommen und was ist fakultativ (Bsp. Sicherheitsanweisungen,
Spezifikationen, Bedienung, Warting, CE-Konformitätsdeklaration,
usw.).
3. Was muss man bei der Sprachwahl beachten?
Besten Dank im Voraus.
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1275
gestellt von: Alois Stieglmeier, Bernried
am: 12.02.2017
Thema: Holzspalter
Hallo,
habe an einen Posch Holzspalter eine HMG seilwinde 500 kg anbgebaut.
Ist das erlaubt oder nicht, was muss gegebenenfalls getan werden?
Danke Alois
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1274
gestellt von: anonym
am: 10.02.2017
Thema: Konformitätserklärung für ein Ersatzteil einer
nicht zertifizierten Maschine
Folgende Frage: ein Kunde in der Türkei
benötigt eine Ersatzteil (nicht selbständig funktionierende
Baugruppe).
Er verlangt eine Konformitätserklärung.
Für die alte damals gelieferte Maschine gab es noch keine CE
Konformitätserklärung.
Ist die Forderung überhaupt zu erfüllen?
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1273
gestellt von: Jan Meier
am: 07.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnunzumig bei mechanischen Geräten
Moin Moin,
ist eine CE Kennzeichnung bei Geräten/Anlagen/Maschinen
die keineElektrik/Elektronik haben notwendig?
Beispiel: Ein Seifenspender, oder ein Injektorzumischgerät
Viele Grüße
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1272
gestellt von: Ole Denfeld, Heiligenhaus
am: 07.02.2017
Thema: Eine Konformitätserklärung für zwei ähnliche
Produkte
Guten Tag,
unsere Firma stellt Hochspannungsgeneratoren her. Netzanschluss
und Leistungsdaten sind bei den Generatoren identisch. Lediglich
der Hochspannungsstecker ist unterschiedlich. Kann man auf der Erklärung
beide Produkte aufführen oder muss pro Geräteversion eine
eigenständige Erklärung angefertig werden, hinter der
auch die jeweils gültigen Normen, Richtlingen aufgeführt
werden?
Vielen Dank
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1271
gestellt von: M. Adam
am: 06.02.2017
Thema: Elektromotor - CE-Zeichen anbringen oder nicht?
Frage: Für
einen Elektromotor (Spannung <75V DC) sind meiner Auffassung
nach folgende Richtlinien zu betrachten:
- Maschinenrichtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- EMV-Richtlinie
- RoHS-Richtlinie
Nach Maschinenrichtlinie ist der Elektromotor
eine unvollständige Maschine, für die in der Regel eine
Einbauerklärung ausgestellt wird.
==> Keine CE-Kennzeichnung
Die Niederspannungsrichtlinie wäre aufgrund
der Betriebsspannung von <75V DC nicht zutreffend ==> Keine
CE-Kennzeichnung
Die EMV-Richtlinie wäre auch nicht zutreffend,
wenn der Elektromotor nicht frei erhältlich ist, sondern nur
an Fachleute zum verbauen in anderen Geräten vorgesehen ist.
==> Keine CE-Kennzeichnung
Die RoHS-Richtlinie ist anzuwenden und gemäß
dieser ist eine Konformitätserklärung sowie eine CE-Kennzeichnung
vorgesehen.
Wie ist im Falle des Elektromotors nun zu
verfahren?
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung hinsichtlich
RoHS-Richtlinie sowie Einbauerklärung gem. Maschinenrichtlinie?
Vielen Dank im Voraus.
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Frage 1270
gestellt von: Andreas Ellguth
am: 06.02.2017
Thema: Vollständige Maschine oder unvollständige Maschine?
Guten Tag,
wir bauen Extrusionsanlagen für die Reifenindustrie. Gelegentlich
möchte der Kunde die Antriebstechnik selbst beistellen. Unsere
Maschinen sind auch in dem Fall mit allen notwendigen Sicherheitsbauteilen
ausgerüstet, Sicherheitsendschalter, Überdrucküberwachung
etc.
1. Der Kunde stellt den Schaltschrank (Frequenzumrichter):
Wir beschreiben in unserer Dokumentation die Schnittstellen, Motordaten,
max. Drehmoment, welche Sicherheitseinrichtung den Motor abschalten
soll.
Wir geben jedoch nicht den Umrichtertyp vor. Es ist dem Kunden freigestellt,
ob er Siemens, ABB, oder andere einsetzt,
2. Der Kunde stellt Motor und Frequenzumrichter.
Zusätzlich geben wir die Flanschmaße zum Anbau des Motors
an.
Liefern wir eine vollständige Maschine
mit CE Erklärung (...eine Gesamtheit, der lediglich die Energie-
und Antriebsquellen fehlen) oder eine unvollständige Maschine
mit Einbauerklärung (für sich genommen keine Funktion)
?
Vielen Dank
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Frage 1269
gestellt von: Dieter Hahn
am: 26.01.2017
Thema: Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung
Frage: Für unsere Konfektions-Maschinen
wird vor Auslieferung das CE-Zeichen angebracht und die Konformitätserklärung
ausgestellt und mit der Betriebsanleitung verschickt.
Allerdings wird für keine der Maschinen eine Risikobeurteilung
im Entwurfsstadium durch den Konstrukteur durchgeführt. Sollte
ein Nachweis erforderlich werden, z.B. für die zuständige
Marktaufsichtsbehörde, wird die Risikobeurteilung durch den
Technischen Redakteur erstellt. Auch eventuell Jahre nach der Maschinenauslieferung.
Darf eine CE-Kennzeichnung erfolgen, obwohl keine Risikobeurteilung
erfolgt ist?
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Frage 1268
gestellt von: Lukas
am: 26.01.2017
Thema: Konformitätserklärung für Förderanlage
mit Ersatzmaschine
Guten Tag,
wir entwickeln eine Transportmaschine, die eine vollständige
Maschine ist und ihre eigene Konformitätserklärung hat.
Nun wollen wir in einer Transportanlage mit bereits vorhandener
Konformitätserklärung, ein Teil der alten Maschine ersetzen,
ohne dazu die komplette Konformitätserklärung neu zu machen.
Eine neue Konformitätserklärung müsste ja nur bei
wesentlichen Veränderungen oder bei neu erzeugten Risiken an
der alten Maschine angepasst werden. Aber es liegt ja nur eine wesentliche
Änderung vor, falls es zwischen der alten Förderanlage
und der neu entwickelten Ersatzmaschine ein Signalverbindung gibt
oder es zu neu erzeugten Risiken kommt.
Falls es also kein solches Signal gibt und keine neuen Risiken entstehen,
ist keine Überarbeitung der Konformitätserklärung
der Förderanlage notwendig, sehe ich das so richtig?
Viele Grüße
Lukas
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Frage 1267
gestellt von: Peter Hallhuber
am: 24.01.2017
Thema: CE-Produkthaftung
Hallo,
wir verbauen Fremdsysteme in unsere Anlage und setzen diese zu einer
vollständigen Maschine zusammen.
Frage:
- im Schadensfall - wer haftet wenn z.B. ein Fremdsystem schuld
an diesem Schaden ist?
- gilt die Konfirmitätserklärung
dann allgemein gesehen auch auf die Fremdsysteme? D. h. müssen
Normen und Richtlinien auch auf diese betrachtet werden?
-wo finde ich diese Informationen niedergeschrieben?
Mfg
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Frage 1266
gestellt von: anonym
am: 23.01.2017
Thema: Schwerlastrollen
Guten Tag,
ich habe Schwerlastrollen selber konstruiert, muss eine CE Kennzeichnung
vorhanden sein?
Ich möchte sie anbieten zum Vermieten.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
nein, dies ist nicht erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1265
gestellt von: Dennis Pries
am: 18.01.2017
Thema: CE Kennzeichnung bei elektrischer Klappe
Hallo Herr Preis,
wir haben ein Klappensystem entwickelt. Das
System fährt vor einer Öffnung auf und zu und wird durch
einen gekauften Motor angetrieben (der Motor hat CE Kennzeichnung).
Das System fährt über eine Führungsschiene auf und
zu. Die Materialien der Klappe sind aus VA Edelstahl.
1. Muss dieses gesamte System mit der CE
Kennzeichnung versehen werden?
2. Unter welcher Richtlinie fällt das Ganze? Maschinenrichtlinie?!
Vielen Dank im Voraus.
Mit besten Grüßen
Dennis Pries
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Pries,
ja, das System braucht die CE-Kennzeichnung,
wenn es als weitgehend selbständig angesehen werden kann. Man
könnte es je nach Anwendung in einem anderen System auch als
unvollständige Maschine deklarieren. Anzuwenden ist die Maschinenrichtlinie
und EMV-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1264
gestellt von: Erwin Baier
am: 18.01.2017
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo Herr Preis
Wir haben vor langer Zeit eine gebrauchte Maschine gekauft, für
die weder eine Betriebsanleitung, noch eine Risikobeurteilung oder
CE-Kennzeichnung vorhanden war. Wir haben dann dies alles erledigt,
und sind nun Hersteller dieser Maschine. Diese Maschine wurde aber
nicht in Vertrieb gebracht, sondern ausschließlich im eigenen
Betrieb verwendet. Nun wird diese gegen eine neue ersetzt, und die
alte könnte verkauft werden. Im Falle eines Verkaufs möchten
wir aber nicht mehr Hersteller der Maschine sein. Reicht es aus,
zum Beispiel den E-Motor zu entfernen, um daraus eine unvollständige
Maschine zu machen. Denn dann müsste doch der neue Käufer
die CE-Konformität erledigen, und wäre somit Hersteller.
Gruß Baier Erwin
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Baier,
diese Lösung ist denkbar, wesentlich
ist aber auch, wer sich als Hersteller auf dem Typschild und in
den Unterlagen ausgibt. Es sollten entsprechende Verträge mit
dem Käufer abgeschlossen werden, dass das Konformitätsverfahren
von diesem aktualisiert bzw. geprüft werden muss..
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1263
gestellt von: M. Werner
am: 18.01.2017
Thema: Ist eine übergeordnete CE-Konformitätserklärung
notwendig
Hallo Hr. Preis,
wir betreiben bei uns eine Säge und
einen Nassabscheider, welche beide das CE-Konformitätsverfahren
durchlaufen haben.
Nun haben wir die Maschinen verknüpft
(Nassabscheider/-Absaugung an der Säge angeschlossen).
Die Säge hatte jedoch bereits vom Hersteller eine angedachte
Schnittstelle für derartige Absaugungen.
Die Absaugung reduziert die Brandlasten,
senkt somit das Brandrisiko (welches von zu sägenden Material
ausgeht).
Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe,
dass ein übergeordnetes CE-Konformitätsbewertungsverfahren
nicht notwendig ist?
Im Vorab besten Dank,
M. Werner
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Werner,
wenn sicherheitstechnische Verriegelungen
(Antrieb darf nur bei eingeschalteter Absaugung anlaufen) erforderlich
sind, muss ein übergeordnetes Konformitätsverfahren durchgeführt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1262
gestellt von: Marco Teichert
am: 17.01.2017
Thema: "wesentliche Veränderung" Das leidige Thema
Frage: Es geht
um eine Maschine von Anfang der 90er.
Diese Maschinen haben viele hydraulische und pneumatische Zylinder.
Damals wurden ganz normale Endschalter (Türkontakte) für
die Notaus-Funktion eingesetzt. Es sind alle Notaus-Funktionen der
gesamten Anlage in Reihe 1-kanalig zum PNOZ classic verdrahtet.
So jetzt soll die der komplette Schaltschrank
inkl. Steuerung gewechselt werden. Es soll eine neue SPS, PNOZ usw.
eingesetzte werden.
An der Maschine werden ein paar Ventile getauscht.
Ansonsten bleibt sie so wie sie damals gebaut wurde.
Es entstehen von dem Ablauf der Maschine keine Funktionen oder Risiken.
Die Frage ist jetzt.
Ist diese eine wesentliche Veränderung oder nicht.
Hier scheiden sich die Geister.
Danke schon mal
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Teichert,
pauschal kann dieser Fall so nicht beurteilt
werden. Man muss sich hier genauer anschauen, welche Gefährdungen
mit der Änderung verbunden sein könnten. Vielleicht helfen
Ihnen die folgenden Newsletter:
Wesentliche
Änderungen
Wesentliche
Änderungen neu
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1261
gestellt von: Michael Pritsch
am: 16.01.2017
Thema: Risikoanalyse bei Bauteilen
Hallo.
Wo liegen die Grenzen für eine Risikoanalyse
bei Bauteilen.
Wir stellen ein Bauteil für eine feste Montage in einer Maschine
her, welche Sensorwerte auf einem Bus-System weitergibt und noch
dazu vom Kunden mit selbstgeschriebenen Softwareteilen ausgestattet
wird, auf die wir keinen Einfluss haben.
Hier kann von uns nicht das Risiko an der
Maschine bewertet werden, da wir keine Kenntniss haben ob und welche
Gafahren ausgelöst werden können.
Wir kennen nur den Eingang von einem Sensor und haben als Ausgang
das Bus-System (CAN-BUS).
Muss dann auch eine Risikoanalyse für
das BUS-System durchgeführt werden, bei dem wir nicht wissen
was und wann etwas geschickt wird (da Kunde dies mit eigener Software
übernimmt), oder reicht es eine Risikoanalyse durchzuführen,
wenn das Bauteil unter Betriebsspannung auf dem Schreibtisch liegt,
also alles zwischen Stecker Eingang und Stecker Ausgang?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Pritsch,
viele einzelne Bauteile sind in der Niederspannungsrichtlinie
und EMV-Richtlinie ausgenommen. Welche dies konkret bei den Richtlinien
sind, kann man in den Guidances (Leitfäden) zu den Richtlinien
nachlesen..
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1260
gestellt von: Pia Pfaffinger, Villach
am: 16.01.2017
Thema: Umgang mit zugekaufter Elektronik in CE Doku
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir sind ein kleines Ingenieurbüro und
konzentrieren uns bei der Entwicklung von Maschinen rein auf die
Mechanik. Die gesamte Steuerung (Platinen, Verkabelung, Programmierung...)
lassen wir extern entwickeln und behandeln diese am Ende als Zukaufteil.
Unsere Maschine bekommt eine CE-Zertifizierung
nach Maschinenrichtlinie.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die gesamte Elektronik
vom jeweiligen Hersteller nach Niederspannungsrichtlinie zertifiziert
werden, oder?
Wir können dann in unserer Doku darauf verweisen.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Pia Pfaffinger
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Pfaffinger,
es spielt hierbei die Art und der Umfang
der Steuerung eine Rolle. Die CE-Kennzeichnung der Steuerung ist
nicht in jedem Fall erforderlich. Der "Maschinenbauer"
kann sich über die ordnungsgemäße Ausführung
der Steuerung auch auf andere Weise vergewissern und dies bei der
CE-Kennzeichnung der Maschine berücksichtigen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1259
gestellt von: Toni Krause
am: 15.01.2017
Thema: Späneförderer: Auswechselbare Ausrüstung,
aber welcher Hersteller lebt das auch so?
Hallo Herr Preis,
Späneförderer für spanabhebende
Bearbeitungsmaschinen fallen nach meinen Recherchen unter die "auswechselbaren
Ausrüstungen" und müssten folglich mit EU-Konformitätserklärung
und CE-Kennzeichnung ausgeliefert werden. Mir ist allerdings kein
einziger Hersteller von Späneförderern bekannt, der das
auch so "lebt". Bisher habe ich es immer nur mit Einbauerklärungen
und damit mit unvollständigen Maschinen zu tun. Dies hat zur
Folge, dass der Späneförderer in eine Konformitätserklärung
einfließt, die Grundmaschine (Bearbeitungsmaschine) und die
(angeblich) unvollständige Maschine Späneförderer
abdeckt.
Ich habe große Zweifel, dass das so
richtig ist. Andererseits kann es doch eigentlich nicht sein, dass
die "Späneförderer"-Branche es komplett falsch
macht.
Wie ist Ihre Sicht auf das Thema?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Krause,
in vielen Fällen dürften die Späneförderer
in der Weise eingesetzt werden, dass einzelne Gefährdungen
erst durch den Einbau in die Bearbeitungsmaschine minimiert werden.
Steuerungstechnisch werden sie in der Regel ebenfalls durch den
Einbau in die Bearbeitungsmaschine vervollständigt. Daher wahrscheinlich
die häufige Lieferung mit Einbauerklärung. Sicherlich
wäre in vielen Fällen auch eine andere Einstufung möglich,
aber als unkorrekt würde ich die Einstufung als unvollständige
Maschine nicht bezeichnen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1258
gestellt von: MB
am: 12.01.2017
Thema: Unvollständige Maschine
Frage: Ist ein Förderanlagenabschluss
eine unvollständige Maschine?
Wenn die Steuerung des Förderanlagenlagenabschlusses von der
Maschinenrichtlinie ausgeschlossen ist, muss dann für die Steuerung
eine extra Konformitätsbewertung nach Niederspannungsrichtlinie
durchgeführt werden?
Mit freundlichen Grüßen
MB
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
üblicherweise sollte die Steuerung zusammen
mit der Förderanlage bei der Konformitätsbewertung berücksichtigt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1257
gestellt von: Daniel
am: 11.01.2017
Thema: CE-Kennzeichnung mit Einschränkungen für Muster
und Prototypen
Hallo,
während unserer Entwicklung von Antriebsverstärkern oder
Servokompaktantrieben werden immer wieder vom Kunden Muster zum
Testen bereits während der Prototypenphase gewünscht.
Für ein Inverkehrbringen solcher Prototypen ist ja die CE-Kennzeichnung
ebenfalls zwingend.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, können die Risikoanalysen
erstellt und auch die Niederspannungsrichtlinie eingehalten werden.
Dennoch ist gerade in solchen Phasen die Einhaltung der EMV-Richtlinie
noch nicht abschliessend geklärt.
1) Kann deshalb eine eingeschränkte
Konformitätserklärung erfolgen?
2) Falls 1) ja, wie muss ich das kennzeichnen?
3) Gibt es für die Niederspannungs- und EMV-Richtlinien auch
eine Ausnahme
analog der MRL (Forschungszwecke, vorrübergehend)?
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Daniel,
beide Richtlinien sehen eine Ausnahme für
Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule,
die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen
für ebensolche Zwecke verwendet werden, vor.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1256
gestellt von: Simon Fuchs
am: 11.01.2017
Thema: Rollenförderer mit Tunnel?
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir wollen unsere Maschine mit einer bestehenden
Befülleinheit (Portal) verbinden. An dieser ist ein angetriebener
Rollenförder, welcher die Kisten zum Befüllen bzw. nach
dem Befüllen wieder abtransportiert. Die Befülleinheit
selbst ist durch eine Trennende Schutzeinrichtung gesichert.
Die Frage ist nun wie wir mit der Öffnung
für die Kisten (ca. 450mm x 300mm) verfahren sollen. Ist es
ausreichend, wenn wir den Rollenförderer mit einem Tunnel am
Übergang zum Portal versehen?
Theoretisch könnte man ja den Tunnel
zum Erreichen des abgesperrten Bereiches nutzen, ohne dass Schutztürschalter
etc. aktiviert werden und die Maschine zum Stehen kommt.
Vielen Dank im Vorab für die Auskunft.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Fuchs,
für Aufgabenstellugen dieser Art gibt
es beispielsweise in den Normen zu den Verpackungsmaschinen verschiedene
Lösungen. Diese sollten Sie auch Anwendbarkeit prüfen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1255
gestellt von: Alexander Meyer
am: 11.01.2017
Thema: CE für Maschinen-PC?
Hallo,
bei einer Maschine soll der PC und die Software erneuert werden.
Der zugesendete neue PC , aus USA, hat kein CE Zeichen. Ist das
erlaubt?
MfG A.Meyer
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Meyer,
nein, dies ist nicht erlaubt. Der PC muss
die CE-Kennzeichnung haben.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1254
gestellt von: anonym
am: 11.01.2017
Thema: Sprache Dokumente
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ein EWR- Kunde hat eine Maschine gekauft.
Diese Maschinen wird außerhalb des EWR Landes (Kirgisistan)
geliefert bzw Inverkehr gebracht. In welcher Sprache muss bzw kann
das Typenschild/ Betriebsanleitung/ Konformitätserklärung
sein? Muss auf dem Typenschild das CE und/oder EAC Zeichen angebracht
werden?
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die CE-Kennzeichnung auf dem Typschild ist
nicht erforderlich. Bezüglich der Kennzeichnung und der zu
liefernden Sprachen der Unterlagen sind die Einfuhrbestimmungen
des Landes Kirgisistan zu beachten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1253
gestellt von: anonym
am: 11.01.2017
Thema: Kennzeichnung einer Biogasanlage ohne Zulauf- und Entnahmeeinrichtung
Frage: Ist eine von einem einzigen Hersteller
errichtete Biogasanlage eine unvollständige Maschine, wenn
die Substratzuführung (Pumpe) und/oder die Abfüllanlage
für Gärreste nicht von diesem Unternehmen errichtet werden
weil sie bereits vorhanden sind?
Beide genannten Anlagenteile sind nachträglich in die Gesamtsteuerung
einzubinden, um die Zulaufmenge und die Abfülllmenge zu regeln
und Sicherheitsabschaltungen zu ermöglichen. Ohne diese beiden
genannten Anlagenteile ist die Anlage nicht betriebsfähig.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
auch wenn die Anlage ohne die bereits vorhandenen
Anlagenteile nicht betriebsfähig ist, sollte für die gelieferte
Anlage die CE-Kennzeichnung vorgenommen werden. Die Lieferung einer
Einbauerklärung statt der Konformitätserklärung wäre
aber ebenfalls eine denkbare Lösung. Wichtig ist in jedem Fall
die Erstellung der Gesamtkonformität.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1252
gestellt von: Michael Hermann
am: 09.01.2017
Thema: CE-Konformität einer elektrischen Prüfvorrichtung
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir wollen eine Prüfvorrichtung für
unseren Lieferanten herstellen, die dazu dient, die Lichtcharakteristik
von optischen Linsen zu erfassen. Hierzu wird im Grunde nur eine
herkömmliche elektrische Lichtquelle eingesetzt und das Ergebnis
photometrisch erfasst bzw. ausgewertet. Die Apparatur wird an 230
V angeschlossen. Können Sie uns sagen, ob und nach welcher
EG-Richtlinie das Konformitätsverfahren durchzuführen
ist?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hermann,
üblicherweise sind für solche Prüfvorrichtungen
die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie anzuwenden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1251
gestellt von: Nina
am: 09.01.2017
Thema: Pumpe mit 12 Volt-Netzteil
Hallo,
welche CE Anforderungen werden an eine Pumpe,
die im Teichbereich verwendet wird, gestellt? Die Pumpe wird mit
einem 12 Volt Netzteil betrieben. (RoH, WEEE etc. ist klar) Mir
geht es nur um die notwendigen CE Anforderungen. Braucht die Pumpe
selber ein CE oder ist das des Netzteils ausreichend (da unter 50
bzw 75 Volt). Kommt die EMV zur Anwendung?
Vielen Dank :)
Nina
Antwort von: Roman Preis
Hallo Nina,
die CE-Kennzeichnung ist für die Pumpe
erforderlich. Es sind die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie
und die den Richtlinien zugeordneten Normen für die Pumpe anzuwenden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1251
gestellt von: Iwona Kügler, Bad Honnef
am: 05.01.2017
Thema: CE-Zeichen an unvollständiger Maschine
Frage: Muss an einer unvollständigen
Maschine selbst neben dem CE-Zeichen auch das Ex-Zeichen angebracht
werden, wenn das Gerät im Ex-Bereich eingesetzt wird? Reicht
ein Aufkleber oder muss die Kennzeichnung dauerhaft (z.B. Stanzen)
sein?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrteFrau Kügler,
an unvollständigen Maschinen darf keine
CE-Kennzeichnung angebracht werden. In der Einbauerklärung,
die für unvollständige Maschinen ausgestellt werden muss,
kann jedoch die Einhaltung der ATEX-Richtlinie bescheinigt werden.
Generell können Aufkleber verwendet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: M. Berndt
Sehr geehrter Herr Preis,
nach meinem jetzigen Kenntnisstand muss ich
Ihnen widersprechen.
Wenn eine unvollständige Maschine in
den Anwendungsbereich weiterer EG-/EU-Richtlinien fällt, die
wiederum eine
CE-Kennzeichnung fordern, dann muss auch die unvollständige
Maschine mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
Wofür die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt
steht, ist auf der Konformitätserklärung bzw. der Einbauerklärung
nach
Maschinenrichtlinie ersichtlich, auf der dann die Einhaltung weiterer
Richtlinien bestätigt werden.
So zumindest habe ich das aus verschiedenen
Info-Blättern und Fachtagungen bisher entnommen.
Antwort von:
Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Berndt,
dieser Auffassung widerspricht allerdings
der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie: "Wenn sie als unvollständige
Maschinen in Verkehr gebracht werden, dürfen sie keine CE-Kennzeichnung
tragen, es muss jedoch eine Einbauerklärung und Montageanleitung
beigefügt sein".
Wenn unvollständige Maschinen CE-gekennzeichnet werden, besteht
die Gefahr, dass davon ausgegangen wird, dass die unvollständige
Maschine bereits allen Anforderungen entspricht. Daher ist es ratsam,
unvollständige Maschinen nicht mit der CE-Kennzeichnung zu
versehen und die Einhaltung weiterer Richtlinien ausschließlich
in der Konformitätserklärung zu bescheinigen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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