SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
CE-Kennzeichnung I Maschinenrichtlinie I Risikobeurteilung I Normenrecherche I Beratung I CE-Forum I Praxishilfen I Workshops I Seminare
Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
CE-Kennzeichnung
 
Workshop
Risikobeurteilungen erstellen
 
Forum zur CE-Kennzeichnung; Fragen und Antworten
 
Produkteinstufung
- Richtlinienrecherche
- Normenrecherche
Gefahrenminimierung
- Methoden und bewährte
Prinzipien
- Sicherheitskonzepte
- Hinweisende Sicherheitstechnik
Risikobeurteilung
- Risikob. nach EN 12100
- EN 13849 und C-Normen
- Sistema
Nachweisdokmentation
- Die Teilnehmer erstellen unter
Anleitung die Nachweis-
dokumentation für ein Produkt
iher Wahl.
Weitere Informationen
 
Normenrecherche
 
Risikobeurteilung

Wenn Sie eine Frage stellen möchten, klicken Sie bitte hier.

Beratung
CE-Forum

Fragen von Nr. 1251 bis 1300

Weitere Fragen: 0 - 50 » 51 - 100 » 101 - 150
» 151 - 200 » 201 - 250 » 251 - 300 » 301 - 350 »

» 351- 400 » 401 - 450 » 451 - 500 » 501 - 550 » 551 - 600 » 601 - 650 » 651 - 700 » 701 - 750 »

» 751 - 800 » 801 - 850 » 851 - 900 » 901 - 950 » 951 - 1000 » 1001 - 1050 » 1051 - 1100 »

» 1101 - 1150 » 1151 - 1200 » 1201 - 1250 » 1251 - 1300 » 1301 - 1350 » 1351 - 1400 »

» 1401 - 1450 » 1451 - 1500 » 1501 - 1550 » 1551 - 1600 » 1601 - 1650 » 1651 - 1700 »

» 1701 - 1750 » 1751 - 1800 » 1801 - 1850 » 1851 - 1900 » 1901 - 1950 » 1951 - 2000 »

» ab 2001



Wenn Sie im Forum nach Themen suchen möchten, versuchen Sie folgendes:

Drücken Sie die Tastenkombination Strg + F auf Ihrer Tastatur. Geben Sie anschließend geeignete Suchbegriffe im Eingabefeld ein.


Frage 1300
gestellt von: Anton, Ulm
am: 22.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Elektro-Komponenten

FRAGE: Ich habe vor, aus eingekauften Elektro-Komponenten wie z.B. Powerbank, USB Buchsen, Ein und Ausschaltknopf und das Ganze im von mir gefertigtem Gehäuse zu verbauen. Muss ich die Box anschließend CE kennzeichnen? Und was muss ich noch beachten?
Danke im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Anton,

ja, die CE-Kennzeichnung muss erfolgen. Im Rahmen des CE-Kennzeichnungsverfahrens müssen die anzuwendenden Normen recherchiert werden, eine Risikoanlayse bzw. Technische Dokumentation inklusive Konformitätserklärung erstellt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1299
gestellt von: Wilhelm Runge
am: 22.03.2017
Thema: Fördertechnikmodule = Unvollständige Maschinen ?

Guten Tag.

Wir fertigen Fördertechnikkomponenten (Rollenförderer, Gurtförderer, Hubstationen, Rollenkurven usw.) und installieren diese im Produktionsablauf unserer Kunde als Transportstrecke zwischen den Produktionsmaschinen und Roboterzellen. Wir dokumentieren unsere Fördertechnikkomponenten als unfertige Maschinen mit Einbauerklärungen. Sehen wir das richtig ???
Gib es dazu eine aussagekräftige Regel ??

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Runge,

wenn Sie auch für die sicherheitsgerechte Installation und Fertigstellung der Anlagenkomponenten verantwortlich sind, sollten Konformitätserklärungen ausgestellt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1298
gestellt von: Frank Wiedekamm, Bremen
am: 22.03.2017
Thema: Mini-Computer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben ein Industrie-Mainboard in ein 1,5mm dickes Edelstahl-Gehäuse verbracht. Zusätzlich eine SSD-Festplatte.
Das Gerät wird mit einem 12-Volt Steckernetzteil betrieben.
Alle verwendeten Bauteile sind CE-Zertifiziert.
Was braucht es, damit wir sorgenfrei ein CE-Zeichen anbringen dürfen? (Außer der Konformitätserklärung)
Innerhalb des Geräts gibt es keine LTE / UMTS / GSM (o.ä) oder auch W-Lan Karten.
Vielen Dank für Ihre Antwort,

F. Wiedekamm

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Wiedekamm,

die Verkabelung muss nach Anweisungen der Hersteller vorgenommen werden, dann muss keine erneute CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1297
gestellt von: anonym
am: 20.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Bausatz

Sehr geehrter Herr Preis,

ein Hoch auf ihre Seite, ich konnte hier schon so viel mitnehmen!
Meine Frau und ich haben ein Gerät entwickelt, welches wir nun im deutschsprachigen Raum vertreiben möchten.

Unsere Endkunden sind Privatkunden, welche einen Bausatz erhalten bei dem sie 1. Holzteile miteinander verschrauben müssen.
2. Endanwenderprodukte (Digitalkameras, Mini-Computer etc. welche ihrerseits vom jeweiligen Hersteller CE gekennzeichnet sind) über USB-Steckverbindungen verbinden und mit den Holzteilen verschrauben müssen.
3. Beleuchtungskörper in Fassungen schrauben und diese Fassungen am Gerät anbringen müssen.

Die dazu notwendigen Schritte werden von uns in einer Anleitung beschrieben.
ad1) Das fertige Gerät wird rein durch Muskelkraft bewegt (keine Maschine?!).
ad2) Die elektronischen Komponenten werden nicht verändert, bzw. es werden CE-Konforme Bauteile gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung miteinander verbunden.
ad3) Auch hier handelt es sich um Handelsware die von unseren Kunden mit den anderen Komponenten verbunden wird.

Muss für diesen Bausatz eine CE-Konformitätserklärung ausgestellt werden, wenn ja für welche Teile?
Kann man sich durch entsprechende Hinweise anderweitig absichern?

mit freundlichen Grüßen!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

es könnte durch die genannten Arbeitsschritte eine Lampe entstehen, für die die CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung letztlich vorliegen muss.
Auch Bausätze können bereits CE-gekennzeichnet in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass hierbei keine gefährliche - nicht konforme - Produkte entstehen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1296
gestellt von: anonym
am: 17.03.2017
Thema: Kreissäge, Mängel/Fehler in der Bedienungsanleitung

Frage: Die Bedienungsanleitung für eine kürzlich gekaufte Kreissäge hat diverse Fehler im Bezug auf Teilelisten und Schaubilder.
Der Hersteller bzw. seine Servicehotline gab mir per e-mail einen paar kurze Korrektursätze diesbezüglich. Habe ich ein Anrecht auf eine komplette neue korrekte Bedienungsanleitung oder kann mich der Hersteller so abspeisen?
Wo kann ich mich ggf. diesbezüglich beschwehren bzw. gibt es Behörden die sich mit solchen Sachen befassen?

Vielen Dank für Infos!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ein Anspruch auf eine neue korrekte Bedienungsanleitung dürfte aus meiner Sicht bestehen.

Sie können über die Behördensuche unter

https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de

die zuständige Behörde ermitteln und das fehlerhafte Produkt melden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1295
gestellt von: André Bierand, Mannheim
am: 17.03.2017
Thema: Kombination von CE Maschine mit einer Komponente ohne CE

Guten Tag,

wir sind ein kleines Unternehmens welches Anlagen zur Verpackung von Lebensmittelprodukten herstellt. Unsere Maschinen erhalten ab Werk eine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.

Ein spezieller Kunde aus der Türkei möchte jetzt Bestandteile der Maschine in seinem Land(der Türkei) beschaffen und diese in unsere Maschine einbauen bzw. von uns verbauen und in Betrieb nehmen lassen, es handelt sich bei der Marke der Baugruppen um den gleichen Lieferanten, jedoch handeln alle Ländergesellschaften autonom. Diese Bauteile wie z.B. Labeldrucker und Servomotor haben keine CE-Kennzeichnung, da aus der Türkei. Grund für die Eigenbeschaffung ist laut Kunde der günstigere Einkaufspreis, dies ist von uns nicht verifiziert.

1. Verliert unsere Maschine die CE-Kennzeichnung wenn diese Nicht-CE-Bauteile verwendet werden und z.B. Kundenseitig eingebaut werden?

2. Dürfen wir diese Bauteile einbauen und in Betriebnehmen und bleibt dann evtl. die CE-Konformität der Gesamtmaschine bestehen?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Viele Grüße
Bierand

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Bierand,

richtig, die Maschine verliert dadurch die CE-Konformität, da nicht gewährleistet ist, dass die Motoren bzw. Labeldrucker sicherheitstechnisch in Ordnung sind.
Sie können die Konformität für die Maschine aber wieder herstellen, indem Sie die beigestellten Komponenten prüfen und ggf. nachbessern.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1294
gestellt von: Joachim Göbner
am: 15.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung

Frage: Wir entwickeln Maschinen arbeitsteilig mit einem zweiten Unternehmen.
Wir sind für das Gesamtkonzept und die mechanische Konstruktion verantwortlich. Unser Partner entwickelt nach unseren funktionalen Vorgaben Software, Steuerung und Elektrotechnik.
Dieser Partner fertigt diese Maschinen auch in unserem Auftrag.
Wir verkaufen die Maschinen und bringen sie in Verkehr.

Ich gehe davon aus, dass wir auf jeden Fall für die CE-Kennzeichnung der Maschinen verantwortlich sind. Ist das so?
Ist unser Partner in der Pflicht, uns für seinen Leistungsteil die CE-Konformität zu erklären?

Vielen Dank!

Joachim Göbner

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Göbner,

derjenige, der sich auf der Maschine und in den Unterlagen als Hersteller ausgibt, ist der Hersteller und muss die CE-Konformität erklären.
Für die Sicherheitsaspekte, für die Ihre Auftragnehmer verantwortlich sind, sollten Sie Konformitätserklärungen oder ähnliche geeignete Erklärungen (z.B. Bescheinigungen über die Einhaltung von Normen) einfordern.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1293
gestellt von: anonym
am: 15.03.2017
Thema: Sondermaschinenbau -> Sicherheit in Roboterzellen

Guten Tag,

unsere Firma ist auf der Suche nach einem Berater, der das Thema "Sicherheit in Roboterzellen" vollumfänglich im Rahmen eines Workshops mit Praxisbeispielen erläutert. Aktuell haben wir hausintern das Problem, dass unser CE-Beauftragter nach dem Motto "viel hilft viel" arbeitet - und die Projektabwicklung somit sehr schwierig und teuer ist. Daher suchen wir einen Berater, der wirklich die Materie "robotergestützte Automatisierung" kennt, und gemeinsam mit uns praktikable Lösungen erarbeitet. Der Workshop findet dann im Raum Trier statt. Geschätzte Dauer ca. 2-3 Tage.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können sich gerne an mich persönlich wenden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1292
gestellt von: anonym
am: 15.03.2017
Thema: Zulieferer: Elektrisches Verdeck

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich arbeite als Konstruktuer bei einem großen Schiebeverdeckhersteller für LKW-Trailer. Wir dienen als Zulieferer für vorwiegend manuell zu öffnende Dachplanensysteme.
Meine Aufgabe ist es nun, ein elektrisch öffenbares Verdeck zu konstruieren. Der E-Antrieb wird von uns dabei als "zusatzmodul" verkauft. Aufgebaut werden die Verdecke und Motoren von diversen Fahrzeugbauern.

Muss hier eine Gefährdungsanalyse und ggf. eine CE-Kennzeichnung erfolgen?

Freundliche Grüße

Markus

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Markus,

in der Regel sind Antriebseinheiten als "unvollständige Maschinen" zu behandeln, welche eine Einbauerklärung und Montageanleitung als zu liefernde Dokumentation erhalten.
Es muss auch eine Risikobeurteilung erstellt werden, die beim Hersteller verbleibt. Die CE-Kennzeichnung des Gesamtsystems muss dann vom Aufbau-Hersteller oder einem von diesem bevollmächtigten erledigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1291
gestellt von: Georg Hahn
am: 14.03.2017
Thema: CE - Kennzeichnung bei Anlagen welche im Ausland hergestellt werden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine Firma im Extruderbau. Eine Firma in der Tschechei möchte nun von uns eine komplette Anlage gebaut haben. Wir möchten diese Anlage im Libanon bauen lassen, da es kostengünstiger ist und die Firma schon lange mit uns zusammen arbeitet - sozusagen , als Subunternehmer.
Die Firma in der Tschechei fragt jetzt an, ob diese Anlage ein CE Zeichen tragen wird. Wie soll das gehen. Im Libanon bauen - wer soll dieser Maschine ein CE Zeichen geben können ?
Müssten jetzt befähigte Personen in den Libanon fliegen um dort eine Certifizierung vorzunehmen ?
Dank schon im voraus.

Georg Hahn

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hahn,

es können in Einzelfällen, insbesondere bei größeren Maschinen und Anlagen, Vereinbarungen mit dem Zoll getroffen werden, dass erst bei Inbetriebnahme (Erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung der Anlage) die CE-Kennzeichnung vorgenommen wird.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1290
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 13.03.2017
Thema: Risikobeurteilung (MRL): Auftreten zweier Probleme gleichzeitig

Guten Tag Herr Preis,

in einer Diskussion zur RB einer Anlage kam folgendes Thema auf: zwei Tanks beinhalten Lösungen, die bei Mischung giftige Dämpfe entwickeln. Die Tanks stehen in einer gemeinsamen Auffangwange. Die Frage ist nun, ob hier eine Trennwand nötig ist oder nicht. Tatsache ist, dass es vom Prozessablauf her so gut wie nie vorkommt, dass beide Behälter gleichzeitig gefüllt sind, außerdem meinte ein Kollege, man müsse generell nicht betrachten, was passiert, wenn ZWEI Ereignisse gleichzeitig eintreten, nämlich eine gleichzeitige Leckage beider Behälter. Allerdings erscheint mir dieses Argument als etwas zu leichtfertig - ist es tatsächlich zulässig, so zu argumentieren?

Danke und Grüße

F. Salomon

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

grundsätzlich gibt es meines Wissens keine Aussage in Normen oder Richtlinien darüber, dass zwei Probleme, die gleichzeitig auftreten, nicht betrachtet werden müssen. Möglicherweise können die beiden Behälter aufgrund der gleichen Ursache eine Leckage bekommen.
Andererseits darf die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Ereignissen durchaus als Kriterium bei der Festlegung von Sicherheitsmaßnahmen herangezogen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Steven Nießner

Da muss ich Ihnen leider widersprechen,es gibt eine Norm in der das behandelt wird, siehe DIN EN ISO 13849-1 Kapitel 7.2 Fehlerbetrachtung dritter Teilstrich "das gleichzeitige Auftreten von zwei oder mehreren Fehlern unterschiedlicher Ursache wird als höchst unwahrscheinlich angesehen und braucht deswegen nicht betrachtet werden."

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Bei Fehlern unterschiedlicher Ursache ist dies korrekt. Meine Anmerkung oben bezog sich vor allem auf die Berücksichtigung von Fehlern gleicher Ursache.

Beste Grüße

Roman Preis

 

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1289
gestellt von: Christof Vogel
am: 09.03.2017
Thema: Bestehende Maschine umbauen

Hallo,

wir möchten eine Schweißanlage von 2-Hand-Bedienung umbauen auf Fußtaster-Bedienung. Der Arbeitsbereich wird hier anhand eines Lichtvorhangs und entsprechender Einhausung abgesichert. Da hierdurch die CE Kennzeichung des Herstellers erlischt, muss diese Maschine neu CE gekennzeichnet werden und eine entsprechende Bedienungsanleitung erstellt werden. Müssen wir hierfür den Maschinenhersteller zur "Abnahme" ins Haus bestellen oder können wir diese Kennzeichnung und Bedienungsanleitung eigenständig (unter Einbezug der Bedienungsanleitung des Herstellers) durchführen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Christof Vogel

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Vogel,

zur CE-Kennzeichnung gehört auch die Kennzeichnung des Produkts mit den Herstellerangaben, also Firmenname, Adresse, usw. Aus formellen rechtlichen Gründen sollte daher ursprüngliche Hersteller um Erlaubnis gefragt werden. Die Anlage müsste ja dann Ihren Herstellernamen bekommen.
Soll der ursprüngliche Hersteller der Hersteller bleiben, muss dieser die Maschine abnehmen bzw. die Konformität in anderer Weise feststellen und bescheinigen. Wobei der Hersteller auch andere Personen, auch Sie, hiermit beauftragen kann.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1288
gestellt von: Carsten Weisbrod, Wicker Kliniken
am: 08.03.2017
Thema: Umbau Rolli / Medizin-Produkte

Hallo

Meine Frage ist Folgende:
Auf Verordnung des Arztes muss ein Rolli für den Patienten umgebaut werden. Hier werden Armlehnen erhöht, Halterungen für Sauerstoffflaschen angebracht und Bremshebel verlängert.
Muss für diese Veränderung eine CE Konformität erfolgen. Wenn ja im vollen Umfang oder reicht es aus, nur die Umbauten zu beschreiben?

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Weisbrod,

wenn durch die Umbauten die Konformität mit den Anforderungen der für das Produkt geltenden Normen nicht mehr gegeben ist und durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen die Konformität erst wieder hergestellt werden muss, muss auch ein neues Konformitätsverfahren durchgeführt werden.
Es werden dann in erster Linie die Umbauten und Schnittstellen zu den Umbauten betrachtet.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1287
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 08.03.2017
Thema: Vollständige Maschine ja/nein?

Guten Tag Herr Preis,

für unsere Galvanikanlagen stellen wir auch Substrathalter (zwei Halbschalen, die mittels Bajonettverschluss miteinander verriegelt werden und das Substrat in der Mitte einspannen) her, in denen Substrate (Wafer, Leiterplatten) durch die einzelnen Prozessbäder transportiert werden. Die Substrathalter werden entweder automatisch innerhalb oder manuell außerhalb der Anlage mit dem Substrat beladen und sind rein mechanische Teile.

Ist dies als vollst. Maschine anzusehen? Wir verkaufen die Substarthalter ggf. auch als Ersatzteil einzeln.

Ein Kollege argumentiert dafür, da dieser Substrathalter "eine Gesamtheit im Sinne des ersten Gedankenstrichs [darstellt], der lediglich die Teile fehlen, die sie mit ihrem Einsatzort oder mit ihren Energie- und Antriebsquellen verbinden;" (aus der MRL).

Wie sehen Sie das?

Danke und schöne Grüße

F. Salomon

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

meiner Einschätzung nach handelt es sich bei den Substrathaltern nicht um Maschinen. Meiner Einschätzung nach handelt es sich um Maschinenkomponenten, für die kein Konformitätsverfahren durchgeführt werden muss.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1286
gestellt von: Glaria, Barcelona
am: 08.03.2017
Thema: Einbauerklärung

Hallo Herr Preis

Unser Kunde hat ein Produkt selber entworfen und lässt es durch uns herstellen.
Jetzt fordert der Kunde eine EU- Einbauerklärung von uns.
Wäre es zulässig, wenn wir eine Konformitätserklärung ausstellen, auf deren Basis der Anlagenbauer dann wiederum eine eigene Konformitätserklärung ausstellt?

Danke für die Antwort
MfG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Glaria,

ja, dies ist möglich. Je nach Produkt müssen aber weitere Unterlagen beim Hersteller/Inverkehrbringer verfügbar sein.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1285
gestellt von: Stephan Ernst
am: 06.03.2017
Thema: Umfassende Qualitätssicherung

Hallo Hr. Preis,

gilt eine Zertifizierung nach DIN 9001 als Nachweis für eine Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG?

Vielen Dank im Voraus,

mit freundlichen Grüßen

Stephan Ernst

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ernst,

allein die Tatsache, dass das Qualitätssicherungssystem der DIN 9001 entspricht, ist kein hinreichendes Kriterium. Das Qualitätssicherungssystem muss von einer Notifizierten Stelle bewertet und genehmigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1284
gestellt von: Norbert Strompen, Koblenz
am: 06.03.2017
Thema: EG-Konformitätserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Unterschrift einer EG-Konformitätserklärung.

Sind die erstellten Konformitätserklärungen weiterhin gültig, wenn die hier unterschriebene Person sich ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr im Unternehmen (also beim Hersteller) befindet?

Vielen Dank

Norbert Strompen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Strompen,

ja, die Konformitätserklärungen sind weiterhin gültig.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1283
gestellt von: Alexander Wolf
am: 01.03.2017
Thema: Datierung von Normen in der Konformitätserklärung

Guten Tag,

wir bauen Maschinen nach der MRL und wenden dabei verschiedene Normen an. Jetzt ist die Frage aufgekommen, ob man bei der Konformitätserklärung die Normen datiert angegeben werden. Z.B. EN 60204-1: 2006/A1:2009 wenn ja, muss dann auch jede Änderung und Berichtigung dieser Norm aus der Liste der harmonisierten Normen angegeben werden? Oder kann man stattdessen eine undatierte Norm angeben z.B. EN 60204-1 und somit sich auf die letzte Ausgabe der Norm zum Zeitpunkt der Anwendung beziehen. So wie das in Normen selbst unter den Punkt "Normative Verweisungen" gemacht wird?

2 Normative Verweisungen
Die folgenden Dokumente, die in diesem Dokument teilweise oder als Ganzes zitiert werden, sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
(aus der EN ISO 13849-1:2015)

Vielen Dank und beste Grüße

Antwort von: Pavel Popolski

Wir geben in unseren Konfos die Normen so an, wie sie in den Listen der harmonisierten Normen, von bspw. der MRL, stehen. Also mit (EN)-Ausgabedatum.
Somit ist eine Ausgabe eindeutig der Maschine zugeordnet.

Gibt man die Normen undatiert an, ist es bei einer späteren Recherche von Maschinen, die um den Zeitpunkt einer Normneuveröffentlichung in Verkehr gebracht wurden unter Umständen schwierig festzustellen, welche Ausgabe bzw. welchen technischen Inhalt man angewendet hat.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Wolf, Herr Popolski,

eine Angabe der Datierung erübrigt sich meines Erachtens. Der Normenstand muss sich am Datum der Ausstellung der Konformitätserklärung orientieren. Der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gültige Normenstand ist anzuwenden, es sei denn, es werden Entwürfe angewendet, die dann mit Ausgabedatum gekennzeichnet sein sollten.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1282
gestellt von: Martin Meier
am: 01.03.2017
Thema: CE-Kennzeichnung für Ladungsträger

Sehr geehrte Herr Preis,

unsere Firma (Vorrichtungs- und Metallbau) soll für einen größeren Konzern einige Ladungsträger bzw. Transportgestelle bauen. Hierfür wird ein statischer Nachweis und eine CE-Kennzeichnung gefordert. Der statische Nachweis ist gängig.
Aus unserem bisherigen Verständnis fällt ein reiner Ladungsträger ohne eigene Hebevorrichtung o.Ä. nicht in die Gültigkeit der CE-Richtlinie. Sind wir hier falsch informiert?

Viele Grüße und Danke vorab

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1281
gestellt von: Philipp Bar, Franken
am: 23.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnung und ATEX

Sehr geehrter Herr Preis,

in unserer Firma (Maschinenbau) stellt sich folgende Frage:

Die Maschinen, die hier im Betrieb hergestellt werden, werden zum größten Teil in explosionsgefährdeten Zonen (20-22) aufgestellt. Ein Teil der Maschinen wurde mittels Baumusterprüfungen durch den TÜV-Süd bereits ATEX-zertifiziert. Bei den bereits zertifizierten Maschinen handelt es sich um Förderanlagen (Trogkettenförderer, Elevatoren...), die unserer Meinung nach als unvollständige Maschinen gelten, da sie nur eingebunden in eine Steuerung oder eine Gesamtheit von Maschinen ihre Funktion erfüllen können. Darf/muss nun an jeder einzelnen solcher Maschinen, sobald diese in die Gesamtsteuerung und Gesamtheit an Maschinen eingebunden wurde, eine CE-Kennzeichung angebracht werden? Oder muss die Gesamtheit an Maschinen als Ganzes mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden? Reicht bereits die ATEX-Zertifizierung, oder muss zusätzlich das CE-Kennzeichen geführt werden?

Beste Grüße

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1280
gestellt von: Johann Schöbel, Regau
am: 20.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnung E-Motor

In einer Versuchsanlage ist eine kleine Zentrifuge mit einem Motor von 0,5 kW eingebaut. Die Zentrifuge wurde in China hergestellt und besitzt keine CE-Kennzeichnung. Der örtliche TÜV hat die Anlage abgenommen, verlangt aber nur für den Motor einen Nachweis für die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie, der EMV-Richtlinie und der Öko-Designrichtlinie.
Wie komme ich zu so einem Nachweis?

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1279
gestellt von: Axel Zink
am: 20.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von Schaltschränken

Sehr geehrter Herr Preis,

jeder unserer Schaltschränke, egal für welche Anlagen, wird im eigenen Unternehmen gebaut, eingesetzt und ausschließlich von uns selbst betrieben.
Sind wir in diesem Fall verpflichtet eine Konformitätserklärung auszustellen, sowie die restlichen Teile der CE-Kennzeichnung durchzuführen?

Vielen Dank vorab!

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1278
gestellt von: Wolfgang König
am: 16.02.2017
Thema: CE-Datenbank Inverkehrbringer

Hallo,

für eine Recherche wurde mir gesagt, das ich über die CE-Kennzeichnung den Hersteller herausfinde.
Das hat über Google auch bei einer CE-Kennzeichnung geholfen.
Ich habe aber die Frage ob es eine Datenbank dazu gibt, in der man recherchieren kann.

MfG
Wolfgang König

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1277
gestellt von: Robert Beham
am: 15.02.2017
Thema: Unterzeichner der Konformitätserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben eine externe Firma mit der Konformitätsbewertung für einen von uns hergestellten Prüfstand beauftragt.
Wer muss die Konformitätserklärung unterschreiben.

Vielen Dank

Robert Beham

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1276
gestellt von: anonym
am: 12.02.2017
Thema: Bedienungsanleitung / Allgemeines

Guten Tag Herr Preis,

1. Welche Regeln gibt es bei der Erstellung von Bedienungsanleitungen zu beachten (z.B. für einfache Handlampe und hydr. Wagenheber)?
2. Welche MUSS-Kriterien/Kapiteln müssen erfüllt werden bzw. vorkommen und was ist fakultativ (Bsp. Sicherheitsanweisungen, Spezifikationen, Bedienung, Warting, CE-Konformitätsdeklaration, usw.).
3. Was muss man bei der Sprachwahl beachten?

Besten Dank im Voraus.

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1275
gestellt von: Alois Stieglmeier, Bernried
am: 12.02.2017
Thema: Holzspalter

Hallo,

habe an einen Posch Holzspalter eine HMG seilwinde 500 kg anbgebaut.
Ist das erlaubt oder nicht, was muss gegebenenfalls getan werden?

Danke Alois

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1274
gestellt von: anonym
am: 10.02.2017
Thema: Konformitätserklärung für ein Ersatzteil einer nicht zertifizierten Maschine

Folgende Frage: ein Kunde in der Türkei benötigt eine Ersatzteil (nicht selbständig funktionierende Baugruppe).
Er verlangt eine Konformitätserklärung.
Für die alte damals gelieferte Maschine gab es noch keine CE Konformitätserklärung.
Ist die Forderung überhaupt zu erfüllen?

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1273
gestellt von: Jan Meier
am: 07.02.2017
Thema: CE-Kennzeichnunzumig bei mechanischen Geräten

Moin Moin,

ist eine CE Kennzeichnung bei Geräten/Anlagen/Maschinen die keineElektrik/Elektronik haben notwendig?

Beispiel: Ein Seifenspender, oder ein Injektorzumischgerät

Viele Grüße

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1272
gestellt von: Ole Denfeld, Heiligenhaus
am: 07.02.2017
Thema: Eine Konformitätserklärung für zwei ähnliche Produkte

Guten Tag,

unsere Firma stellt Hochspannungsgeneratoren her. Netzanschluss und Leistungsdaten sind bei den Generatoren identisch. Lediglich der Hochspannungsstecker ist unterschiedlich. Kann man auf der Erklärung beide Produkte aufführen oder muss pro Geräteversion eine eigenständige Erklärung angefertig werden, hinter der auch die jeweils gültigen Normen, Richtlingen aufgeführt werden?

Vielen Dank

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1271
gestellt von: M. Adam
am: 06.02.2017
Thema: Elektromotor - CE-Zeichen anbringen oder nicht?

Frage: Für einen Elektromotor (Spannung <75V DC) sind meiner Auffassung nach folgende Richtlinien zu betrachten:

- Maschinenrichtlinie
- Niederspannungsrichtlinie
- EMV-Richtlinie
- RoHS-Richtlinie

Nach Maschinenrichtlinie ist der Elektromotor eine unvollständige Maschine, für die in der Regel eine Einbauerklärung ausgestellt wird.
==> Keine CE-Kennzeichnung

Die Niederspannungsrichtlinie wäre aufgrund der Betriebsspannung von <75V DC nicht zutreffend ==> Keine CE-Kennzeichnung

Die EMV-Richtlinie wäre auch nicht zutreffend, wenn der Elektromotor nicht frei erhältlich ist, sondern nur an Fachleute zum verbauen in anderen Geräten vorgesehen ist.
==> Keine CE-Kennzeichnung

Die RoHS-Richtlinie ist anzuwenden und gemäß dieser ist eine Konformitätserklärung sowie eine CE-Kennzeichnung vorgesehen.

Wie ist im Falle des Elektromotors nun zu verfahren?
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung hinsichtlich RoHS-Richtlinie sowie Einbauerklärung gem. Maschinenrichtlinie?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1270
gestellt von: Andreas Ellguth
am: 06.02.2017
Thema: Vollständige Maschine oder unvollständige Maschine?

Guten Tag,

wir bauen Extrusionsanlagen für die Reifenindustrie. Gelegentlich möchte der Kunde die Antriebstechnik selbst beistellen. Unsere Maschinen sind auch in dem Fall mit allen notwendigen Sicherheitsbauteilen ausgerüstet, Sicherheitsendschalter, Überdrucküberwachung etc.

1. Der Kunde stellt den Schaltschrank (Frequenzumrichter):
Wir beschreiben in unserer Dokumentation die Schnittstellen, Motordaten, max. Drehmoment, welche Sicherheitseinrichtung den Motor abschalten soll.
Wir geben jedoch nicht den Umrichtertyp vor. Es ist dem Kunden freigestellt, ob er Siemens, ABB, oder andere einsetzt,

2. Der Kunde stellt Motor und Frequenzumrichter.
Zusätzlich geben wir die Flanschmaße zum Anbau des Motors an.

Liefern wir eine vollständige Maschine mit CE Erklärung (...eine Gesamtheit, der lediglich die Energie- und Antriebsquellen fehlen) oder eine unvollständige Maschine mit Einbauerklärung (für sich genommen keine Funktion) ?

Vielen Dank

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1269
gestellt von: Dieter Hahn
am: 26.01.2017
Thema: Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung

Frage: Für unsere Konfektions-Maschinen wird vor Auslieferung das CE-Zeichen angebracht und die Konformitätserklärung ausgestellt und mit der Betriebsanleitung verschickt.
Allerdings wird für keine der Maschinen eine Risikobeurteilung im Entwurfsstadium durch den Konstrukteur durchgeführt. Sollte ein Nachweis erforderlich werden, z.B. für die zuständige Marktaufsichtsbehörde, wird die Risikobeurteilung durch den Technischen Redakteur erstellt. Auch eventuell Jahre nach der Maschinenauslieferung. Darf eine CE-Kennzeichnung erfolgen, obwohl keine Risikobeurteilung erfolgt ist?

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1268
gestellt von: Lukas
am: 26.01.2017
Thema: Konformitätserklärung für Förderanlage mit Ersatzmaschine

Guten Tag,

wir entwickeln eine Transportmaschine, die eine vollständige Maschine ist und ihre eigene Konformitätserklärung hat. Nun wollen wir in einer Transportanlage mit bereits vorhandener Konformitätserklärung, ein Teil der alten Maschine ersetzen, ohne dazu die komplette Konformitätserklärung neu zu machen. Eine neue Konformitätserklärung müsste ja nur bei wesentlichen Veränderungen oder bei neu erzeugten Risiken an der alten Maschine angepasst werden. Aber es liegt ja nur eine wesentliche Änderung vor, falls es zwischen der alten Förderanlage und der neu entwickelten Ersatzmaschine ein Signalverbindung gibt oder es zu neu erzeugten Risiken kommt.
Falls es also kein solches Signal gibt und keine neuen Risiken entstehen, ist keine Überarbeitung der Konformitätserklärung der Förderanlage notwendig, sehe ich das so richtig?

Viele Grüße

Lukas

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1267
gestellt von: Peter Hallhuber
am: 24.01.2017
Thema: CE-Produkthaftung

Hallo,

wir verbauen Fremdsysteme in unsere Anlage und setzen diese zu einer vollständigen Maschine zusammen.

Frage:
- im Schadensfall - wer haftet wenn z.B. ein Fremdsystem schuld an diesem Schaden ist?

- gilt die Konfirmitätserklärung dann allgemein gesehen auch auf die Fremdsysteme? D. h. müssen Normen und Richtlinien auch auf diese betrachtet werden?

-wo finde ich diese Informationen niedergeschrieben?

Mfg

Antwort noch ausstehend

Frage beantworten/kommentieren


Frage 1266
gestellt von: anonym
am: 23.01.2017
Thema: Schwerlastrollen

Guten Tag,

ich habe Schwerlastrollen selber konstruiert, muss eine CE Kennzeichnung vorhanden sein?
Ich möchte sie anbieten zum Vermieten.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

nein, dies ist nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1265
gestellt von: Dennis Pries
am: 18.01.2017
Thema: CE Kennzeichnung bei elektrischer Klappe

Hallo Herr Preis,

wir haben ein Klappensystem entwickelt. Das System fährt vor einer Öffnung auf und zu und wird durch einen gekauften Motor angetrieben (der Motor hat CE Kennzeichnung). Das System fährt über eine Führungsschiene auf und zu. Die Materialien der Klappe sind aus VA Edelstahl.

1. Muss dieses gesamte System mit der CE Kennzeichnung versehen werden?
2. Unter welcher Richtlinie fällt das Ganze? Maschinenrichtlinie?!

Vielen Dank im Voraus.

Mit besten Grüßen

Dennis Pries

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Pries,

ja, das System braucht die CE-Kennzeichnung, wenn es als weitgehend selbständig angesehen werden kann. Man könnte es je nach Anwendung in einem anderen System auch als unvollständige Maschine deklarieren. Anzuwenden ist die Maschinenrichtlinie und EMV-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1264
gestellt von: Erwin Baier
am: 18.01.2017
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo Herr Preis

Wir haben vor langer Zeit eine gebrauchte Maschine gekauft, für die weder eine Betriebsanleitung, noch eine Risikobeurteilung oder CE-Kennzeichnung vorhanden war. Wir haben dann dies alles erledigt, und sind nun Hersteller dieser Maschine. Diese Maschine wurde aber nicht in Vertrieb gebracht, sondern ausschließlich im eigenen Betrieb verwendet. Nun wird diese gegen eine neue ersetzt, und die alte könnte verkauft werden. Im Falle eines Verkaufs möchten wir aber nicht mehr Hersteller der Maschine sein. Reicht es aus, zum Beispiel den E-Motor zu entfernen, um daraus eine unvollständige Maschine zu machen. Denn dann müsste doch der neue Käufer die CE-Konformität erledigen, und wäre somit Hersteller.

Gruß Baier Erwin

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Baier,

diese Lösung ist denkbar, wesentlich ist aber auch, wer sich als Hersteller auf dem Typschild und in den Unterlagen ausgibt. Es sollten entsprechende Verträge mit dem Käufer abgeschlossen werden, dass das Konformitätsverfahren von diesem aktualisiert bzw. geprüft werden muss..

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1263
gestellt von: M. Werner
am: 18.01.2017
Thema: Ist eine übergeordnete CE-Konformitätserklärung notwendig

Hallo Hr. Preis,

wir betreiben bei uns eine Säge und einen Nassabscheider, welche beide das CE-Konformitätsverfahren durchlaufen haben.

Nun haben wir die Maschinen verknüpft (Nassabscheider/-Absaugung an der Säge angeschlossen).
Die Säge hatte jedoch bereits vom Hersteller eine angedachte Schnittstelle für derartige Absaugungen.

Die Absaugung reduziert die Brandlasten, senkt somit das Brandrisiko (welches von zu sägenden Material ausgeht).

Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass ein übergeordnetes CE-Konformitätsbewertungsverfahren nicht notwendig ist?

Im Vorab besten Dank,

M. Werner

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Werner,

wenn sicherheitstechnische Verriegelungen (Antrieb darf nur bei eingeschalteter Absaugung anlaufen) erforderlich sind, muss ein übergeordnetes Konformitätsverfahren durchgeführt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1262
gestellt von: Marco Teichert
am: 17.01.2017
Thema: "wesentliche Veränderung" Das leidige Thema

Frage: Es geht um eine Maschine von Anfang der 90er.
Diese Maschinen haben viele hydraulische und pneumatische Zylinder.
Damals wurden ganz normale Endschalter (Türkontakte) für die Notaus-Funktion eingesetzt. Es sind alle Notaus-Funktionen der gesamten Anlage in Reihe 1-kanalig zum PNOZ classic verdrahtet.

So jetzt soll die der komplette Schaltschrank inkl. Steuerung gewechselt werden. Es soll eine neue SPS, PNOZ usw. eingesetzte werden.

An der Maschine werden ein paar Ventile getauscht. Ansonsten bleibt sie so wie sie damals gebaut wurde.
Es entstehen von dem Ablauf der Maschine keine Funktionen oder Risiken.

Die Frage ist jetzt.
Ist diese eine wesentliche Veränderung oder nicht.
Hier scheiden sich die Geister.

Danke schon mal

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Teichert,

pauschal kann dieser Fall so nicht beurteilt werden. Man muss sich hier genauer anschauen, welche Gefährdungen mit der Änderung verbunden sein könnten. Vielleicht helfen Ihnen die folgenden Newsletter:

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen neu

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1261
gestellt von: Michael Pritsch
am: 16.01.2017
Thema: Risikoanalyse bei Bauteilen

Hallo.

Wo liegen die Grenzen für eine Risikoanalyse bei Bauteilen.
Wir stellen ein Bauteil für eine feste Montage in einer Maschine her, welche Sensorwerte auf einem Bus-System weitergibt und noch dazu vom Kunden mit selbstgeschriebenen Softwareteilen ausgestattet wird, auf die wir keinen Einfluss haben.

Hier kann von uns nicht das Risiko an der Maschine bewertet werden, da wir keine Kenntniss haben ob und welche Gafahren ausgelöst werden können.

Wir kennen nur den Eingang von einem Sensor und haben als Ausgang das Bus-System (CAN-BUS).

Muss dann auch eine Risikoanalyse für das BUS-System durchgeführt werden, bei dem wir nicht wissen was und wann etwas geschickt wird (da Kunde dies mit eigener Software übernimmt), oder reicht es eine Risikoanalyse durchzuführen, wenn das Bauteil unter Betriebsspannung auf dem Schreibtisch liegt, also alles zwischen Stecker Eingang und Stecker Ausgang?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Pritsch,

viele einzelne Bauteile sind in der Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie ausgenommen. Welche dies konkret bei den Richtlinien sind, kann man in den Guidances (Leitfäden) zu den Richtlinien nachlesen..

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1260
gestellt von: Pia Pfaffinger, Villach
am: 16.01.2017
Thema: Umgang mit zugekaufter Elektronik in CE Doku

Sehr geehrter Herr Preis,

wir sind ein kleines Ingenieurbüro und konzentrieren uns bei der Entwicklung von Maschinen rein auf die Mechanik. Die gesamte Steuerung (Platinen, Verkabelung, Programmierung...) lassen wir extern entwickeln und behandeln diese am Ende als Zukaufteil.

Unsere Maschine bekommt eine CE-Zertifizierung nach Maschinenrichtlinie.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die gesamte Elektronik vom jeweiligen Hersteller nach Niederspannungsrichtlinie zertifiziert werden, oder?
Wir können dann in unserer Doku darauf verweisen.

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen

Pia Pfaffinger

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Pfaffinger,

es spielt hierbei die Art und der Umfang der Steuerung eine Rolle. Die CE-Kennzeichnung der Steuerung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Der "Maschinenbauer" kann sich über die ordnungsgemäße Ausführung der Steuerung auch auf andere Weise vergewissern und dies bei der CE-Kennzeichnung der Maschine berücksichtigen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1259
gestellt von: Toni Krause
am: 15.01.2017
Thema: Späneförderer: Auswechselbare Ausrüstung, aber welcher Hersteller lebt das auch so?

Hallo Herr Preis,

Späneförderer für spanabhebende Bearbeitungsmaschinen fallen nach meinen Recherchen unter die "auswechselbaren Ausrüstungen" und müssten folglich mit EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung ausgeliefert werden. Mir ist allerdings kein einziger Hersteller von Späneförderern bekannt, der das auch so "lebt". Bisher habe ich es immer nur mit Einbauerklärungen und damit mit unvollständigen Maschinen zu tun. Dies hat zur Folge, dass der Späneförderer in eine Konformitätserklärung einfließt, die Grundmaschine (Bearbeitungsmaschine) und die (angeblich) unvollständige Maschine Späneförderer abdeckt.

Ich habe große Zweifel, dass das so richtig ist. Andererseits kann es doch eigentlich nicht sein, dass die "Späneförderer"-Branche es komplett falsch macht.

Wie ist Ihre Sicht auf das Thema?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Krause,

in vielen Fällen dürften die Späneförderer in der Weise eingesetzt werden, dass einzelne Gefährdungen erst durch den Einbau in die Bearbeitungsmaschine minimiert werden. Steuerungstechnisch werden sie in der Regel ebenfalls durch den Einbau in die Bearbeitungsmaschine vervollständigt. Daher wahrscheinlich die häufige Lieferung mit Einbauerklärung. Sicherlich wäre in vielen Fällen auch eine andere Einstufung möglich, aber als unkorrekt würde ich die Einstufung als unvollständige Maschine nicht bezeichnen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1258
gestellt von: MB
am: 12.01.2017
Thema: Unvollständige Maschine

Frage: Ist ein Förderanlagenabschluss eine unvollständige Maschine?
Wenn die Steuerung des Förderanlagenlagenabschlusses von der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen ist, muss dann für die Steuerung eine extra Konformitätsbewertung nach Niederspannungsrichtlinie durchgeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen
MB

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

üblicherweise sollte die Steuerung zusammen mit der Förderanlage bei der Konformitätsbewertung berücksichtigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1257
gestellt von: Daniel
am: 11.01.2017
Thema: CE-Kennzeichnung mit Einschränkungen für Muster und Prototypen

Hallo,

während unserer Entwicklung von Antriebsverstärkern oder Servokompaktantrieben werden immer wieder vom Kunden Muster zum Testen bereits während der Prototypenphase gewünscht.
Für ein Inverkehrbringen solcher Prototypen ist ja die CE-Kennzeichnung ebenfalls zwingend.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, können die Risikoanalysen erstellt und auch die Niederspannungsrichtlinie eingehalten werden.
Dennoch ist gerade in solchen Phasen die Einhaltung der EMV-Richtlinie noch nicht abschliessend geklärt.

1) Kann deshalb eine eingeschränkte Konformitätserklärung erfolgen?
2) Falls 1) ja, wie muss ich das kennzeichnen?
3) Gibt es für die Niederspannungs- und EMV-Richtlinien auch eine Ausnahme
analog der MRL (Forschungszwecke, vorrübergehend)?

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Daniel,

beide Richtlinien sehen eine Ausnahme für Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden, vor.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1256
gestellt von: Simon Fuchs
am: 11.01.2017
Thema: Rollenförderer mit Tunnel?

Sehr geehrter Herr Preis,

wir wollen unsere Maschine mit einer bestehenden Befülleinheit (Portal) verbinden. An dieser ist ein angetriebener Rollenförder, welcher die Kisten zum Befüllen bzw. nach dem Befüllen wieder abtransportiert. Die Befülleinheit selbst ist durch eine Trennende Schutzeinrichtung gesichert.

Die Frage ist nun wie wir mit der Öffnung für die Kisten (ca. 450mm x 300mm) verfahren sollen. Ist es ausreichend, wenn wir den Rollenförderer mit einem Tunnel am Übergang zum Portal versehen?

Theoretisch könnte man ja den Tunnel zum Erreichen des abgesperrten Bereiches nutzen, ohne dass Schutztürschalter etc. aktiviert werden und die Maschine zum Stehen kommt.

Vielen Dank im Vorab für die Auskunft.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Fuchs,

für Aufgabenstellugen dieser Art gibt es beispielsweise in den Normen zu den Verpackungsmaschinen verschiedene Lösungen. Diese sollten Sie auch Anwendbarkeit prüfen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1255
gestellt von: Alexander Meyer
am: 11.01.2017
Thema: CE für Maschinen-PC?

Hallo,

bei einer Maschine soll der PC und die Software erneuert werden.
Der zugesendete neue PC , aus USA, hat kein CE Zeichen. Ist das erlaubt?

MfG A.Meyer

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Meyer,

nein, dies ist nicht erlaubt. Der PC muss die CE-Kennzeichnung haben.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1254
gestellt von: anonym
am: 11.01.2017
Thema: Sprache Dokumente

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein EWR- Kunde hat eine Maschine gekauft. Diese Maschinen wird außerhalb des EWR Landes (Kirgisistan) geliefert bzw Inverkehr gebracht. In welcher Sprache muss bzw kann das Typenschild/ Betriebsanleitung/ Konformitätserklärung sein? Muss auf dem Typenschild das CE und/oder EAC Zeichen angebracht werden?

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die CE-Kennzeichnung auf dem Typschild ist nicht erforderlich. Bezüglich der Kennzeichnung und der zu liefernden Sprachen der Unterlagen sind die Einfuhrbestimmungen des Landes Kirgisistan zu beachten.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1253
gestellt von: anonym
am: 11.01.2017
Thema: Kennzeichnung einer Biogasanlage ohne Zulauf- und Entnahmeeinrichtung

Frage: Ist eine von einem einzigen Hersteller errichtete Biogasanlage eine unvollständige Maschine, wenn die Substratzuführung (Pumpe) und/oder die Abfüllanlage für Gärreste nicht von diesem Unternehmen errichtet werden weil sie bereits vorhanden sind?
Beide genannten Anlagenteile sind nachträglich in die Gesamtsteuerung einzubinden, um die Zulaufmenge und die Abfülllmenge zu regeln und Sicherheitsabschaltungen zu ermöglichen. Ohne diese beiden genannten Anlagenteile ist die Anlage nicht betriebsfähig.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

auch wenn die Anlage ohne die bereits vorhandenen Anlagenteile nicht betriebsfähig ist, sollte für die gelieferte Anlage die CE-Kennzeichnung vorgenommen werden. Die Lieferung einer Einbauerklärung statt der Konformitätserklärung wäre aber ebenfalls eine denkbare Lösung. Wichtig ist in jedem Fall die Erstellung der Gesamtkonformität.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1252
gestellt von: Michael Hermann
am: 09.01.2017
Thema: CE-Konformität einer elektrischen Prüfvorrichtung

Sehr geehrter Herr Preis,

wir wollen eine Prüfvorrichtung für unseren Lieferanten herstellen, die dazu dient, die Lichtcharakteristik von optischen Linsen zu erfassen. Hierzu wird im Grunde nur eine herkömmliche elektrische Lichtquelle eingesetzt und das Ergebnis photometrisch erfasst bzw. ausgewertet. Die Apparatur wird an 230 V angeschlossen. Können Sie uns sagen, ob und nach welcher EG-Richtlinie das Konformitätsverfahren durchzuführen ist?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hermann,

üblicherweise sind für solche Prüfvorrichtungen die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie anzuwenden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1251
gestellt von: Nina
am: 09.01.2017
Thema: Pumpe mit 12 Volt-Netzteil

Hallo,

welche CE Anforderungen werden an eine Pumpe, die im Teichbereich verwendet wird, gestellt? Die Pumpe wird mit einem 12 Volt Netzteil betrieben. (RoH, WEEE etc. ist klar) Mir geht es nur um die notwendigen CE Anforderungen. Braucht die Pumpe selber ein CE oder ist das des Netzteils ausreichend (da unter 50 bzw 75 Volt). Kommt die EMV zur Anwendung?
Vielen Dank :)

Nina

Antwort von: Roman Preis

Hallo Nina,

die CE-Kennzeichnung ist für die Pumpe erforderlich. Es sind die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie und die den Richtlinien zugeordneten Normen für die Pumpe anzuwenden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


Frage 1251
gestellt von: Iwona Kügler, Bad Honnef
am: 05.01.2017
Thema: CE-Zeichen an unvollständiger Maschine

Frage: Muss an einer unvollständigen Maschine selbst neben dem CE-Zeichen auch das Ex-Zeichen angebracht werden, wenn das Gerät im Ex-Bereich eingesetzt wird? Reicht ein Aufkleber oder muss die Kennzeichnung dauerhaft (z.B. Stanzen) sein?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrteFrau Kügler,

an unvollständigen Maschinen darf keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. In der Einbauerklärung, die für unvollständige Maschinen ausgestellt werden muss, kann jedoch die Einhaltung der ATEX-Richtlinie bescheinigt werden. Generell können Aufkleber verwendet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: M. Berndt

Sehr geehrter Herr Preis,

nach meinem jetzigen Kenntnisstand muss ich Ihnen widersprechen.

Wenn eine unvollständige Maschine in den Anwendungsbereich weiterer EG-/EU-Richtlinien fällt, die wiederum eine
CE-Kennzeichnung fordern, dann muss auch die unvollständige Maschine mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden.

Wofür die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt steht, ist auf der Konformitätserklärung bzw. der Einbauerklärung nach
Maschinenrichtlinie ersichtlich, auf der dann die Einhaltung weiterer Richtlinien bestätigt werden.

So zumindest habe ich das aus verschiedenen Info-Blättern und Fachtagungen bisher entnommen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Berndt,

dieser Auffassung widerspricht allerdings der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie: "Wenn sie als unvollständige Maschinen in Verkehr gebracht werden, dürfen sie keine CE-Kennzeichnung tragen, es muss jedoch eine Einbauerklärung und Montageanleitung beigefügt sein".
Wenn unvollständige Maschinen CE-gekennzeichnet werden, besteht die Gefahr, dass davon ausgegangen wird, dass die unvollständige Maschine bereits allen Anforderungen entspricht. Daher ist es ratsam, unvollständige Maschinen nicht mit der CE-Kennzeichnung zu versehen und die Einhaltung weiterer Richtlinien ausschließlich in der Konformitätserklärung zu bescheinigen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage/Antwort kommentieren


 

  Praxishilfen
Seminarprogramme
Seminar-Orte
Preise
Termine / Anmeldung
Kontakt
Anreise
 
Seminar CE-Kennzeichnung praxisgerecht und effizient
Referenzen
 

Rechtliche Grundlagen
- Produkteinstufung Richtlinien
- Haftungsfragen/Haftungsfälle
- Sonderfall Gebrauchtmaschinen
- Import/Export
Normenrecherche
- Rechtlicher Status von Normen
- Arten von Normen
- Recherchewerkzeuge
- Normeninhalte
Risikobeurteilung
- Methoden
- Praktische Beispiele
- Risikobewertung
- Nachweisdokumentation
Technische Dokumentation
- Umfang der Technischen
Dokumentation
- Inhalte von Betriebsanleitungen
- Gestaltung von Betriebsanl.
- Handlungsorientiertes Schreiben
- Sicherheitshinweise verfassen
Weitere Informationen

Newsletter
Kunden-Login
Links
Sitemap
 

Newsletter anmelden

Ihr Name:

Ihre E-Mail-Adresse:

 
Dokumentationsbevollmächtigter nach Maschinenrichtlinie
 


Downloads

Maschinenrichtlinie

Niederspannungsrichtlinie

EMV-Richtlinie

Druckgeräterichtlinie

Bauprodukterichtlinie

Explosible Atmosphäre

 

Rechtliche Grundlagen
- Verantwortung / Haftung
- Marktaufsichtsbehörden
Typische Aufgaben von D.
- CE-Management
- Phasen und Aufgaben
- Zulieferdokumentation
- Dokumentation bei Umbau
CE-Verfahren durchführen
- Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
Inhalte und Gestaltung von Dok.
- Interne und externe Dok.
- Prüfen von Dokumenten
- Informationsquellen

Weitere Informationen