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Frage 1700
gestellt von: Roland Lindner, München
am: 04.11.2019
Thema: Wasserfester Akku - CE-Kennzeichnung
Frage: Für ein elektrisches Surfboard
wird ein wasserfester Akku mit Gehäuse gebaut. Welche Richtlinie
findet hier Anwendung?
Ist es von Vorteil unter 50V DC zu bleiben?
Von dem Gehäuse geht eine Steckverbindung zum Motor. Diese
fällt auf jeden Fall unter die Niederspannungsrichtlinie? Muss
man bei dem Einsatz auf Wasser noch etwas bestimmtes beachten?
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Lindner,
bei einer Spannung unter 75 V DC fällt
der Akku nicht unter die Niederspannungsrichtlinie. Gegebenenfalls
sind im Rahmen der CE-Kennzeichnung die EMV-Richtlinie, Sportboote-Richtlinie
und RoHS anzuwenden. Darüber hinaus gibt es spezielle Normen
für Akkus, die dem Produktsicherheitsgesetz zugeordnet sind.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1699
gestellt von: Uwe
am: 29.10.2019
Thema: CE-Konformitätserklärung
Frage: Darf,
kann oder muss ich bei einer Zitierung einer abgelaufenen Richtlinie
in einer CE- Konformitätserklärung (hier: EMV Richtlinie
2004/108/EG anstatt der aktuellen 2014/30/EU) für eine Maschine
Baujahr 2018, nachträglich die Konformitätserklärung
ändern und dem Kunden zusenden? Der Kunde wünscht jetzt
eine aktualisierte Erklärung.
Gilt das auch für falsch oder abgelaufene Normen?
Gruß
Uwe L.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr L.,
ja, sowohl die abgelaufene Richtlinie als
auch die falschen/abgelaufenen Normen sollten korrigiert und eine
neue Konformitätserklärung zugesendet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Andree
Sehr geehrte Herren,
ich vermute der Fragesteller möchte
wissen, ob er bei bereits ausgelieferten Maschinen die Konformitätserklärungen
im Nachgang ändern muss, wenn sich Normen oder Richtlinien
geändert haben.
Meines Wissens gilt doch hier der Zeitpunkt des Inverkehrbringens.
Die zu diesem Zeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien müssen
auf der Konformitätserklärung stehen. Wenn sich später
Normen usw. ändern muss doch die Konformitätserklärung
nicht angepasst werden. Das wäre ja auch gar nicht möglich,
da evtl. die Anpassungen in den Normen auf die bereits ausgelieferten
Maschine nicht zutreffen.
mfg
Andree
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Andree,
vielen Dank für die Ergänzung.
Die aktuelle EMV-Richtlinie war auch 2018 schon die Richtlinie
2014/30/EU. Daher ist eine Korrektur erforderlich. Grundsätzlich
ist Ihre Annahme/Aussage aber natürlich ebenfalls richtig.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1698
gestellt von: Florian Pahling, Ruppertshofen
am: 29.10.2019
Thema: Baugruppenmontage nach Kundenvorgabe - CE-Kennzeichnung ja/nein?
Guten Tag,
wir fertigen im Auftrag von unseren Kunden
Baugruppen/Frontplatten welche in der Regel einen Sicherungsautomaten
und 3 Steckdosen besitzen.
Die Verdrahtung samt Konstruktion kommt von unserem Kunden.
Wir sind so zu sagen die verlängerte Werkbank / Lohnfertiger.
Müssen wir dennoch eine CE-Konformitätserklärung
auf diese Produkte ausstellen?
Falls ja, müsste ich meinen Firmennamen
auf das Produkt schreiben, was die Kunden aber nicht wollen.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Pahling,
für Ihren Lieferumfang muss meiner Einschätzung nach keine
Konformitätserklärung ausgestellt werden. Die Konformitätserklärung
sollte für das gesamte Produkt vom Kunden ausgestellt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1697
gestellt von: Stefan Remeli
am: 24.10.2019
Thema: mehrfache CE Kennzeichnung auf einer Maschine
Hallo,
laut einem Artikel ist eine doppelte oder
mehrfache CE Kennzeichnung nicht zulässig.
Wie verhält sich das, wenn in einer CE-Kennzeichnungspflichtigen
Maschine (stellen wir her) nun Bauteile integriert sind die selbst
ein CE Zeichen besitzen? Im konkreten Fall bauen wir ein Lastaufnahmemittel
und verwenden dafür einen zugekauften Lastaufnahmebügel
(wird fest montiert) an dem Tragegurte eingehängt werden. Dieser
Bügel kommt mit CE Kennzeichen, wodurch es zwangsläufig
zur Mehrfachkennzeichnung kommt.
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Remeli,
in diesem Fall könnte die CE-Kennzeichnung
für Ihren Teil weggelassen werden, wobei natürlich trotzdem
eine Konformitätserklärung, die für Ihren Hersteller-Umfang
gültig ist, ausgestellt werden müsste.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: F.Salomon
Hierzu eine Nachfrage: Ist das wirklich so
richtig? Nach meinem Verständnis muss doch das Typenschild
mit CE-Kennzeichnung mit der Konformitätserklärung einhergehen
- also muss der letztendliche Hersteller auf jeden Fall "sein"
Typenschild mit CE-Kennzeichnung anbringen .... die CE-Kennzeichnung
eines eingebauten Zulieferteils kann doch immer an diesem Teil verbleiben?
Wir verbauen in unsere Maschinen ZB zig Motoren, Pumpen, Sensoren
etc, alle natürlich mit eigener CE-Kennzeichnung, und bringen
dann trotzdem das Typenschild mit CE-Kennzeichnung für die
eigentliche Maschine an.
Schöne Grüße
F. Salomon
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Salomon,
formell gesehen ist Ihr Einwand völlig
richtig und bei eingbauten Motoren, Pumpen usw., wo es keine Verwechslungen
oder Missverständnisse geben kann, ist ihre Vorgehensweise
einwandfrei und zu empfehlen. Wenn sich allerdings mehr oder weniger
am gleichen Teil zwei CE-Kennzeichnungen befinden, wodurch eine
Mehrfach-Kennzeichnung auftritt, würde ich mir die Freiheit
heraus nehmen und eine CE-Kennzeichnung weglassen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1696
gestellt von: Johannes
am: 24.10.2019
Thema: CE bei Trommelsiebanlage mit manueller Fördereinheit
Hallo,
muss der Hersteller einer Trommelsiebanlage,
welche eine manuell angetriebene Fördereinheit zum Beschicken
und Austragen des Trommelbehälters besitzt die CE-Konformität
bescheinigen oder ist es "legitim" diese Anlage als unvollständige
Maschine zu verkaufen?
Hintergrund:
wir haben eine Trommelsiebanlage in welche ein Halbschalen-Behälter
eingebracht wird, anschließend wird dieser gedreht damit Stäube
und Anhaftungen des Auftragsguts entfernt werden und abschließend
wird der Behälter wieder entnommen. Die Trommelsiebanlage wird
mittels Getriebemotor angetrieben und über eine SPS inkl. Bedienkonsole
geregelt. Die Beschickung und die Entleerung der Trommelsiebanlage
erfolgt über einen zugehörigen Kettenzugschlitten für
den Halbschlaenbehälter. Die Förderung erfolgt mittels
manuell bedienter Kurbel oder Ratsche. Der Hersteller argumentiert,
dass er für die Gesamtanlage keine CE bescheinigen muss, weil
das Fördersystem manuell bedient wird, es handelt sich demnach
um eine unvollständige Maschine.
Wir haben daran Zweifel, weil die eigentliche Funktion (Trommelsieben)
der Anlage ohne manuelle Arbeit erfolgt.
Vielen Dank für eine Antwort
Antwort von: Roman Preis
Hallo Johannes,
die Argumentation des Herstellers ist nicht
fachgerecht. Wenn die Trommelsiebanlage über einen Getriebemotor
angetrieben wird, muss auch die CE-Kennzeichnung erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1695
gestellt von: Robert Beham
am: 24.10.2019
Thema: Mobile Tankanlagen - Maschinenrichtlinie
Sehr geehrte
Damen und Herren,
sind mobile Tankanlagen Anlagen nach der Maschinenrichtlinie?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Beham
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Beham,
ja, davon ist auszugehen, da daran vermutlich
elektrisch angetriebene Pumpen (Maschinen) verbaut sind.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1694
gestellt von: J. Robak
am: 24.10.2019
Thema: CE-Kennzeichnung - Wesentliche Veränderung
Sehr geehrter
Herr Preis,
zu diesem Thema habe ich ebenfalls eine Frage.
Wir haben eine Maschine welche 1992 von uns hergestellt wurde als
Reparaturauftrag erhalten. Dazu gab es auch eine Steuerung mit Bedienschrank.
Dieser musste komplett gegen einen neuen ausgetauscht werden, weil
der Aufwand ihn zu reparieren höher war, als ein neuer Bedienschrank.
Muss die Maschine jetzt mit CE ausgeliefert werden?
Es wurde keine Wesentliche Veränderung an der Maschine durchgeführt,
eben nur repariert und der Schaltschrank ist baugleich aber eben
Neu.
Fazit, an der Maschine wurde nichts verändert, sondern sie
wurde repariert.
Vielen dank im Voraus für die Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Robak,
wenn es sich nicht um eine wesentliche Veränderung
handelt, muss keine CE-Kennzeichnung erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1693
gestellt von: Virginia Bernett
am: 22.10.2019
Thema: Risikobeurteilung Aufenthaltsdauer
Guten Tag Herr
Preis,
Bisher habe ich die Aufenthaltsdauer in der
RB fast immer gleich gelassen, weil m.M. nach die Aufenthaltsdauer
an sich gleich bleibt, nur die Eintrittswahrscheinlichkeit wird
geringer.
Einer meiner Kollegen hat jedoch zu bedenken gegeben, dass sich
seiner Meinung nach die Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich verringert,
wenn eine trennende Schutzeinrichtung vorhanden ist. Sein Argument
ist dabei, dass der Zugang zum Gefahrenbereich dadurch verhindert
wird und damit die Aufenthaltsdauer im Betrieb geringer, bei Wartung,
Instandhaltung o.ä. jedoch länger wird.
Als Bsp.: Wir verbauen Röntgenröhren in unseren Maschinen.
Ohne trennende Schutzeinrichtung (egal ob festst. oder bewegl.)
wäre die Aufenthaltsdauer im Betrieb hoch. Nach der Risikoanalyse
und der Installation von trennenden Schutzeinrichtungen wäre
die Aufenthaltsdauer geringer, weil der Zugang zum Gefahrenort verhindert
wird.
Wie gehe ich am besten damit um?
Vielen Dank und viele Grüße
Virginia Bernett
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Frau Bernett,
die Aufenthaltsdauer sollte meiner Erfahrung
nach weniger anhand des Vorhandenseins/Nichtvorhandenseins von Schutzeinrichtungen
eingeschätzt werden, sondern mehr daran, ob Tätigkeiten
an der Maschine/Anlage während des Betriebs/der Wartung erforderlich
sind und wie lange diese dauern.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1692
gestellt von: anonym
am: 21.10.2019
Thema: Nachträgliche CE-Kennzeichnung
Frage: Bei uns im Unternehmen wurden von
1996 - Dato stetig Maschinen selbst entwickelt, konstruiert, gebaut
und letzendlich auch in Betrieb genommen.Viele dieser Maschinen
haben leider noch keine CE (Das Konformitätsverfahren wurde
in der Vergangenheit nicht durchgeführt). Nun stellt sich mir
als neue Fasi im Unternehmen die Frage, wie ich letztendlich diese
Maschinen/Anlagen bewerten kann, um die Rechtssicherheit für
das Unternehmen gewährleisten zu können. Eine nachträgliche
CE ist meiner bisherigen Recherche ja nicht möglich da z.B
die Riskobeurteilung nicht nachgeholt werden kann. Wäre z.B
die Ckeckliste T008-1a zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung
eine Möglichkeit um die (Rechts-) Sicherheit zu gewährleisten?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und den richtigen Weg
weisen.
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
eine nachträgliche CE-Kennzeichnung
ist aus meiner Sicht durchaus möglich. Selbst wenn der formelle
Akt der Unterzeichnung der Konformitätserklärung und Anbringung
der CE-Kennzeichnung weggelassen werden würde, so kann doch
auf jeden Fall eine Risikobeurteilung erstellt werden, um geeignete
Sicherheitsmaßnahmen festzulegen oder um den ordnungsgemäßen
Sicherheitszustand der Maschinen zu verifizieren. Die Erstellung
der Gefährdungsbeurteilung ist zusätzlich aufgrund der
Vorschrift der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1691
gestellt von: Christian Salfermoser, Ulm
am: 21.10.2019
Thema: Herstellerunterlagen Betriebsanleitung gelabelt
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wie gehe ich am einfachsten mit einer gelabelten
Betriebsanleitung um, welche ich gerne in mehreren Fremdsprachen
hätte, der Hersteller aber nur DE und EN liefern möchte.
Produkt wird für uns mit unserem Label hergestellt, aber die
BA nur in DE oder EN geliefert. Wir möchten aber nach z. B.
ES verkaufen.
Vorab vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Salfermoser
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Salfermoser,
das können Sie nur vertraglich mit Ihrem
Lieferanten regeln. Wenn Ihr Name auf dem Produkt erscheint, sind
Sie der Hersteller und für die Übersetzung verantwortlich,
wenn Sie das Produkt in Spanien in Verkehr bringen wollen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1690
gestellt von: anonym
am: 18.10.2019
Thema: Voraussetzung für CE-Kennzeichnung
Ist die Eignung für den Dauereinsatz
Voraussetzung einer CE Kennzeichnung? Im konkreten Fall geht es
um einen Steckdosen-Reiseadapter.
Antwort von: Frank Meier
Hallo,
wenn wir für unsere Kunden Anleitungen erstellen, dann schauen
wir zuerst einmal auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch/
Einsatz des Produktes.
Daraus ergeben sich Risiken die dann zu bewerten sind.
Als nächstes schauen wir in die anzuwendenden Normen und Richtlinien
der jeweiligen Länder die kompatibel sind zum Reiseadapter.
Daraus ergeben dann die Doings. Bei Reiseadaptern muss immer berücksichtigt
werden, das je nach Zielland andere Spannungen und Ströme vorliegen
als bei uns in DE. UK z.B. haben Ringleitungen die mit 32A abgesichert
sind und daher muss beim Einsatz in UK immer eine zusätzliche
Sicherung im Stecker vorhanden sein, je nach BS standard Norm von
2-5A. Daraus ergeben sich dann auch wieder die Anforderungen im
Reiseadapter selber z.B. Aderquerschitte, Übergangswiderstände
die eingehalten werden müssen. Und ja wenn ich diese grenzen
jeweils einhalte dann ist auch ein Dauerbetrieb möglich.
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Frage 1689
gestellt von: Frank Meier, Hitbergen
am: 18.10.2019
Thema: RoHS und CE
Guten Tag,
wir diskutieren schon länger darüber welche Teile einer
Maschine unter die RoHS Richtlinie fallen und wo eine sinnvolle
Abgrenzung stattfinden könnte.
Ein Industriekompressor ist auf einem Gestell bzw. in einem Gehäuse
verbaut. Kompressor/Gestell bzw. Gehäuse und alle darin verbauten
Komponenten sind entsprechend RoHS pflichtig und werden gemeinsam
der CE Konformitätsprüfung unterzogen.
Wie sieht es mit den Rohrleitungen, Absperventilen und Druckausgleichsbehältern
ausserhalb des Kompressors aus? Mein Kunde stellt die CE nur für
seinen Kompressor aus. Das Eigenständige Gerät endet hier
für ihn.
Unterliegen machanischen Bauteile auch der RoHS? Ich denke nein
da diese nicht für elektrische Werkzeuge konzipiert sind.
Wie verhält es sich dann aber wenn der
Kompressor mit weiteren Maschinen verbunden wird wie einer Zapfvorrichtung
zum Befüllen von Gasflaschen? Sind die Bauteile die diese Maschinen
verbinden RoHS pflichtig oder nicht?
Am Ende muss ja für die Gesamtheit der Maschinen eine CE erklärt
werden die müsste dann eigentlich inkl. RoHS sein oder?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Meier,
die RoHS gilt nur für elektrische und
elektronische Produkte. Größere Maschinen und elektrische/elektronische
Komponenten, die in solchen Maschinen eingesetzt werden, sind von
der RoHS ausgenommen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1688
gestellt von: Stefan Owald
am: 16.10.2019
Thema: CE-Kennzeichnung Schaltschrank
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir sind Hersteller eines Schaltschranks
in dem diverse Frequenzumrichter verbaut werden um Motoren im Hochdrehzahlbereich
zu betrieben.
Wir fertigen nach Norm 60204, die Prüfung
die erforderlich sind werden gemacht.
Verbaut werden Sicherheitsrelaiserweiterungen
damit der STO der Umrichter auch sicher 2kanalig angesteuert wird.
Eine Steuerung (bis auf einen Hauptschalter)
gibt es nicht, da alles von der Kundensteuerung kontrolliert wird
(Bus-Kommunikation zu den Umrichtern, Verdrahtung der Notaussteuerung
des Kunden mit unseren Erweiterungsrelais)
Eine Bedienungsanleitung gibt es in dem Sinne
nicht, da wir auch keine Funktionen der fertigen Kombination kennen,
die An/-Steuerung übernimmt komplett der Endkunde, der die
Anlage auch betreibt.
Muss für diesen Schaltschrank eine Risikobeurteilung
erfolgen, oder reicht ein Nachweis, dass nach 60204 projektiert
und gefertigt wurde?
Muss für diesen Schaltschrank eine CE Kennzeichnung gemacht
werden oder reicht die Einbauerklärung?
Vielen Dank für die Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Stefan O.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Owald,
wenn der Endkunde den Schaltschrank in seiner
Risikobeurteilung für die Maschine mit berücksichtigt,
ist keine weitere Risikobeurteilung erforderlich. Ansonsten schon.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1687
gestellt von: anonym
am: 16.10.2019
Thema: Leuchte (mit CE) in Umhausung (ohne CE) Gesamt CE notwendig?
Guten Tag,
ich habe eine Umhasung, die meines Erachtens
unter keine relevante CE-Richtlinie fällt. --> Kein CE.
Jetzt möchte ich in diese Umhasung eine Leuchte einbauen, die
ein eigenes Typenschild (vom Hersteller) mit CE besitzt. Was verändert
sich für meine Umhausung? Benötige ich jetzt ein Typenschild
mit CE?
Beste Grüße
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
wenn die Leuchte durch den Einbau bestimmungsgemäß
verwendet wird, ist keine weitere CE-Kennzeichnung erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1686
gestellt von: anonym
am: 16.10.2019
Thema: Umhausung als Nachrüstoption für Messmaschine
Guten Tag,
ich möchte für eine bestehende
Maschine (mit CE) nachträglich eine Umhausung anbieten (keine
Schutzumhausung). Die Umhausung hat kein CE.
Für den Neuverkauf der Maschine mit Umhausung kann ich die
Umhausung als Bestandteil der Maschine ansehen. Das Gesamttypenschild
mit CE bringe ich dann gut sichtbar an der Umhausung an.
Wenn ich die Umhausung als Nachrüstoption
für bereits verkaufte Maschinen anbieten möchte sehe ich
jedoch ein Problem. Mit Umhasung wird das Typenschild der Maschine
verdeckt, so dass dieses von aussen nicht mehr sichtbar ist. Was
ist hierbei zulässig? Kann ich das Maschinentypenschild an
der Umhausung anbringen, obwohl Maschine und Umhausung keine Einheit
darstellen?
Beste Grüße
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
auch wenn das Typschild nicht direkt sichtbar
ist, ist dies kein Mangel im Sinne der CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1685
gestellt von: Marcel L.
am: 15.10.2019
Thema: CE-Kennzeichnung durch Installateur
Hallo zusammen,
ich hätte folgenden Fall bei dem wir
gerade nicht sicher sind wie die gesetzliche Lage ist. Ein Hersteller
von 2V Batterien (Blei/Säure) die wir für photovolaische
Projekte nutzen hat keine CE-Kennzeichnung auf den Batterien mit
der Begründung, dass dies erst ab 75V erforderlich ist. Er
liefert ab einer bestimmten Abnahmemenge CE-Aufkleber sowie ein
Protokoll zum ausfüllen mit. Ist das so korrekt, da wir in
anderen Fällen immer davon ausgegangen sind, dass die Kennzeichnung
herstellerseitig zu erfolgen hat?
Und ergänzend dazu: Falls das Vorgehen
vom Hersteller korrekt ist, so ist trotzdem eine EC-Konfirmitätserklärung
seitens des Herstellers zu stellen oder?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr L.,
Batteriezellen sind keine CE-pflichtigen
Produkte, da sie nicht unter eine sogenannte CE-Richtlinie fallen.
Sie fallen jedoch unter das Produktsicherheitsgesetz und weitere
Gesetze und es müssen die Normen, die es für Batteriezellen
gibt, angewandt werden. Es sind auch Kennzeichnungen erforderlich,
aber keine CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1684
gestellt von: Patrick
am: 01.10.2019
Thema: CE Konform mit Schuko Stecker CEE 7/7
Hallo zusammen,
unter welchen Voraussetzungen kann eine Bohrmaschine
mit CEE 7/7 Stecker (Schuko) nach England für den Absatz tauglich
sein.???
Kann das Gerät mit CEE 7/7 Stecker in UK vertrieben werden
oder muss ein Adapter auf BS 1363 (Typ G) mitgeliefert werden.
Oder muss der Stecker komplett geändert werden?
(Bedienungsanleitung etc. liegt in englischer Sprache vor)
Danke für eure Hilfe
Antwort noch ausstehend
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Frage 1683
gestellt von: anonym
am: 20.09.2019
Thema: CE-Kennzeichnung
Frage: Wir haben
mehrere räumlich, sicherheitstechnisch und produktionstechnisch
getrennte Anlagen erhalten.
Der Errichter der Anlagen hat nur eine CE-Erklärung
für alle Anlagen abgegeben.
Ist das statthaft?
M.E. nach muss für jede einzelne Anlage
eine CE ausgestellt werden, da hier nicht von einer Gesamtheit von
Maschinen (s.o.) gesprochen werden kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe schon vorab.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Annahme ist richtig.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1682
gestellt von: Johannes Erhardt
am: 20.09.2019
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich?
Hallo,
als Hersteller von Knopfzellen ist es erforderllich
Produktionsbegleitend diese Batterien auf verschiedene Eigenschaften
zu messen. Hierfür stellen wir Messeinheiten zusammen aus einzelnen
CE-Konformen handelsüblichen zukauf-Messgeräten wie z.B.
Spannungs-/Stromquellen, Voltmetern, usw. Diese werden an den schon
vorhandenen Schnittstellen zur Datenübertragung miteinander
verschaltet/kombiniert und die Messeinheit nur innerhalb der Firma
verwendet, also nicht weiter Verkauft.
Nun die Frage ob für dieses Gesamt-Messsystem
eine CE-Kennzeichnung mit Bewertungsverfahren etc. erstellt werden
muss?
Vielen Dank und viele Grüße
Johannes Erhardt
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Erhardt,
ein formelles Konformitätsbewertungsverfahren
muss für Niederspannungsrichtlinien-Produkte, die nur intern
verwendet werden, nicht durchgeführt werden. Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung,
die vom Betreiber einer Messeinheit zu berücksichtigen ist,
dürfen dennoch keine Sicherheitsmängel an der Messeinheit
vorhanden sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1681
gestellt von: Christian Klein, Schweix
am: 19.09.2019
Thema: CE-Erklärung nachliefern
Guten Tag,
Wir sind Maschinenhersteller. Ein französischer
Kunde hat eine Maschine vor 18 Jahren bei uns gekauft. Für
diese Maschine haben wir kein Wartungs-Vertrag und wissen auch nicht
in welchem Zustand diese heute ist. Da der Kunde die französische
CE-Erklärung nicht mehr hat, fragt er nun um Nachlieferung
von dieser. Sind wir dazu verpflichtet, bzw. dürfen wir dies
eigentlich ?
Für eine Antwort danke ich im Voraus.
Mit freudlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Klein,
aus meiner Sicht ist die Nachlieferung
kein Problem. Das Ausstellungsdatum könnte ja das ursprüngliche
Datum sein, da die Konformität an diesem Tag bescheinigt wurde.
Verpflichtet sind Sie hierzu jedoch nicht.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1680
gestellt von: Roman Wolter
am: 17.09.2019
Thema: "Wesentliche Änderung"
Frage: Wenn
ich als Gewerbetreibender an einer Schaltanlage Änderung vornehme,
woher weiß ich dann wann ich eine neue CE nach NSR erklären
muss?
Reicht es schon, wenn ein Leistungsschalter 1 zu 1 getauscht wird
und es sich nur um einen neueren (Stand der Technik) Schalter handelt
mit aber den selben Leistungsdaten? Oder ist die nur bei sicherheitsrelevanten
Bauteilend er Fall?
In der Niederspannungsrichtlinie habe ich hierzu nichts gefunden.
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Wolter,
in Anlehnung an das Interpretationspapier
zu wesentlichen Veränderungen, das es für Maschinen gibt,
kann man davon ausgehen, dass der Austausch von Bauteilen durch
Bauteile mit identischer Funktion und identischem Sicherheitsniveau
nicht als wesentliche Veränderung angesehen wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1679
gestellt von: Frank Ringat
am: 17.09.2019
Thema: CE-Konformitätserklärung einer Automatisierungsanlage
Hallo,
wir haben für eine vorhandene Werkzeugmaschine eine Roboter-Automatisierung
( nicht vom Werkzeugmaschinenhersteller) gekauft.
Der Hersteller dieser Automatisierung baut an die Werkzeugmaschine
eine Schott ein, welches er von seiner Steuerung aus steuert und
entnimmt aus der Werkzeugmaschine mit dem Roboter das gefertigte
Teil. Ebenfalls stellt er einen Signalaustausch mit der Werkzeugmaschine
sicher. Der Lieferumfang beinhaltet den Bau sowie die Installation
(incl. mech. und elektrischer Schnittstelle) sowie Inbetriebnahme
der Anlage.
Ist er nun verpflichtet eine CE-Konformitätserklärung
auszustellen oder kann er sich auf eine Einbauerklärung zurückziehen?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Ringat,
die Frage ist, wer sich als Hersteller
der Gesamtanlage (Werkzeugmaschine plus Roboter) sieht (dies kann
vereinbart werden).
Nach Maschinenrichtlinie ist „Hersteller“ "jede
natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie
erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert
und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine
oder unvollständigen Maschinemit dieser Richtlinie im Hinblick
auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen
oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller
im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede
natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie
erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt
oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet."
In den meisten Fällen ist der Integrator (Betreiber) der Hersteller
einer Anlage, auch wenn er Teile des Konformitätsbewertungsverfahrens
einzelne Hersteller von Anlagenkomponenten durchführen lässt.
Insofern wäre es durchaus eine gängige Lösung, wenn
der Lieferant des Roboters eine Einbauerklärung aushändigt
und Sie die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage
ausstellen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1678
gestellt von: Virginia Bernett
am: 16.09.2019
Thema: Dokumentationsbevollmächtigter/-verantwortlicher
Sehr geehrter
Herr Preis,
ich erarbeite bei mir im Unternehmen die
Risikobeurteilungen. Nun habe ich die Anweisung bekommen die Dokumentationsbevollmächtigten
unserer Zulieferer namentlich in der Risikobeurteilung zu nennen.
Bisher habe ich das nicht gemacht, weil meiner Meinung nach die
Firma in der RB ausreicht.
Die MRL beschränkt sich nur auf die CE- bzw. Einbauerklärung
was den Dokumentationsbevollmächtigten angeht und auch in der
DIN EN ISO 12100 habe ich dazu nichts gefunden.
Können Sie mir weiterhelfen? Muss der Dokumentationsbevollmächtigten
namentlich in der RB genannt werden oder reicht die Firma aus? Gibt
es Vor- bzw. Nachteile, die ich vielleicht nicht bedacht habe?
Vielen Dank und viele Grüße
Virginia Bernett
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Bernett,
nein, dass in der Risikobeurteilung die Dokumentationsbevollmächtigten
der Zuliefer-Firmen benannt werden müssen, ist keine Vorschrift.
Nachteil könnte sein, dass prinzipiell dadurch ein Pflegeaufwand
erzeugt wird, da die Zuständigkeit wechseln könnte.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1677
gestellt von: Matthias Gernot
am: 16.09.2019
Thema: Konformitätserklärung - Normen und Richtlinien
Hallo zusammen,
wie verhält es sich bei einer verfahrenstechnischer Anlage
(Lebensmittel oder Pharma), wenn diese als Komponenten auch Druckbehälter
nach DGRL beinhalten aber dieser Druckbehälter inkl. Konformitätserklärung
nach DGRL zugekauft wurde. Muss der Hersteller der Gesamtanlage
auf seiner Konformitätserklärung ebenfalls die DGRL ausweisen
und auch alle harmonisierten Normen einhalten oder reicht es nach
MRL eine Konformitätserklärung auszustellen?
Gehen wir hier davon aus, dass wir keine "gute Ingenieurspraxis"
sondern eine "höhere" Kategorie haben.
Oder wenn diese Gesamtanlage andere zugekaufte Komponenten
inkl. Konformitätserklärung hat, wie z.B. Atex-Komponenten.
Wie muss die Konformitätserklärung aussehen? Verhält
es sich anders als wenn der Hersteller alle Komponenten selbst herstellt?
Ich bedanke mich für eure Antworten.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Gernot,
in der Konformitätserklärung der
Gesamtanlage muss die Druckgeräterichtlinie nicht aufgeführt
werden. Sollte die Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich
aufgestellt sein, muss die Atex-Richtlinie eingehalten und in der
Konformitätserklärung aufgeführt werden. Ansonsten
nicht.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1676
gestellt von: Ingo H.
am: 14.09.2019
Thema: Vorhandene Säge nachrüsten
Hallo Herr Preis,
wir haben bei uns im Betrieb eine 7Jahre alte Kappsäge auf
einen von uns Gebauten Tisch aus Aluprofilen zu stehen.
1.Nach einem Räumlichen Umzug wurde
gesagt wir müssen einen Hauptschalter mit Unterspannungsauslöser
in der Zuleitung (mit CEE-Stecker) einbauen (an der Wand nicht an
der Maschine) um einen selbsttätigen Wiederanlauf zu verhindern.
Dies haben wir gemacht, jetzt wurde gesagt das wir dadurch die CE
Verlieren würden?
2.Und wir haben über der Säge ein
LED-Panel 24V (mit CE über Stecker angeschlossen) angebracht
zur besseren Ausleuchtung. Auch hier kam jetzt die Aussage das dies
eine Elektrische Anlage wäre und diese eine CE benötigt.
Ich habe noch nie gehört das ein Installateur eine CE dafür
erstellen muss wenn er irgendwo eine Lampe anbringt.
Was ist hier denn jetzt Richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
Ingo H.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr H.,
Änderungen, die ausschließlich
der Erhöhung der Sicherheit dienen, werden in der Regel nicht
als wesentliche Veränderungen eingestuft. Somit geht die CE-Konformität
durch Ihre Maßnahmen aus meiner Sicht nicht verloren.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1675
gestellt von: Clemens Ortgies
am: 11.09.2019
Thema: CE Kennzeichnung von Blockheizkraftwerken, speziell RoHS
Frage: Muss eine BHKW Anlage für die
gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme eine CE Kennzeichnung
aufweisen, insbesondere auf die Richtlinie RoHS II bezogen, die
für Stromerzeuger seit Juli 2019 verpflichtend ist. Man könnte
beim BHKW die Meinung vertreten, dass es sich um eine Heizungsanlage
handelt, die nicht vorwiegend zur Stromerzeugung dient.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Ortgies,
meiner Einschätzung nach könnte
das BHKW je nach Größe und Verwendung als ortsfestes
industrielles Großwerkzeug bzw. als ortsfeste Großanlage
definiert werden. In diesem Fall wäre das BHKW von der RoHS
ausgenommen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1674
gestellt von: Sascha Schulz
am: 10.09.2019
Thema: CE Kennzeichnung einer chinesischen Hydraulikpresse
Hallo Zusammen,
unsere Firma bezieht aus einer Tochterfirma eine chinesische Hydraulikpresse.
Diese soll nun im Stammwerk auf den Stand der Technik gebracht werden,
um sie sicher zu benutzen. An der Maschine werden keine wesentlichen
Veränderungen vorgenommen, sondern nur sicherheitsrelevante
Maßnahmen umgesetzt (Sick-Lichtvorhang usw.)....Die Maschine
hat kein CE Zeichen bzw. keine Konformitätserklärung,
da eben chin. Hersteller. Wenn diese Maschine nun einem Konformitätsverfahren
unterzogen würde, alle Sicherheiten vor Ort sind etc., kann
sie dann CE konform erklärt werden?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schulz,
ja, dies ist möglich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1673
gestellt von: anonym
am: 10.09.2019
Thema: Persönliche Schutzausrüstung CE-Konformitätserklärung
Hallo Sicherheitsteam,
wir beziehen als Kunde persönliche Schutzausrüstung
(Cat.I) zur Miete von einem Zwischenhändler. Auf Nachfrage
bezüglich der CE-Konformitätserklärung haben wir
eine teilweise unkenntlich gemachte Erklärung erhalten. (Z.b.
Hersteller, Notified Body,...etc. wurden entfernt) um das "Know
How" zu schützen. Ist dies Zulässig? Haben wir als
Kunde der vermieteten Gegenstände Anspruch auf eine CE-Erklärung?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
dies ist so nicht in Ordnung. Die Richtlinie
2016/425 fordert, dass den PSA entweder ein Exemplar der EU-Konformitätserklärung
oder die Internet-Adresse, über die die EU-Konformitätserklärung
zugänglich ist, beiliegt. Die Inhalte der Konformitätserklärung
sind ebenfalls vorgeschrieben, wonach Name und Anschrift des Herstellers
und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten anzugeben sind.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1672
gestellt von: Susanne Bischof, Berlin
am: 03.09.2019
Thema: Prüfprotokoll nach DIN EN 60204-1
Frage: Wir sind ein Hersteller von Etikettiermaschinen/Sondermaschinenbau.
Unser Kunde verlangt ein Prüfprotokoll nach DIN EN 60204-1
(sicherheitstechnische Prüfung der elektrischen Ausrüstung
von Maschinen). Ist das zwingend notwendig?
Antwort von: Steven Nießner
Dass ihr das Protokoll macht, ist notwendig
ja. Bei einer solchen Anlage sollte die 60204-1 eingehalten werden.
ABER: Der Kunde hat kein Anrecht (außer vertraglich vereinbart)
darauf, das Protokoll zu bekommen. Ein weiteres ABER: Normen sind
nicht verpflichtend, ich würde aber empfehlen, das Protokoll
nach 60204-1 zu machen und die Norm selbst auch anzuwenden.
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Frage 1671
gestellt von: Jonas Geiger
am: 28.08.2019
Thema: Prototyp CE-Kennzeichnung
Hallo,
im Rahmen meiner Technikerarbeit muss ich eine Waschanlage für
Kleinteile mit 2 Linearachsen als Eigenbau in Betrieb nehmen.
Da diese Firma noch nie so etwas in der Art gemacht hat, könnte
man diese Anlage theoretisch als Prototyp laufen lassen.
Wäre dies möglich oder benötige ich unbedingt eine
CE- Kennzeichnung?
Wenn man es als ein Prototyp durchgehen lassen würde, muss
man auch alle Sicherheitseinrichtungen trotzdem anbringen oder könnte
man diese auch offen ohne z.B. Lichtschranke/Sicherheitsgitter betreiben?
Mit freundlichem Gruß
Jonas Geiger
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Geiger,
der Umstand, dass es sich um einen Prototypen
handelt, entbindet Sie nicht von der CE-Kennzeichnung. Lediglich,
wenn die Waschanlage im Erprobungsbetrieb unter Laborbedingungen
betrieben wird, und dies nur vorübergehend vorgesehen ist,
kann auf die CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Die Anlage muss
dann nicht den CE-Vorschriften entsprechen, es müssen allerdings
organisatorische Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1670
gestellt von: Katrin
am: 28.08.2019
Thema: Unvollständige Maschine mit CE-Kennzeichnung
Sehr geehrter
Herr Preis,
von unserem Lieferanten haben wir Gelenk-Tragarme
mit Gasfeder-/bzw. Pneumatik-Hub mit einer Einbauerklärung
für "unvollständige Maschinen" erhalten. Gleichzeitig
befindet sich auf Typenschild und in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung
die CE-Kennzeichnung. Auf unsere Nachfrage nach der Begründung
für die CE-Kennzeichnung, wurde darauf verwiesen, dass der
Tragarm eine Motorelement enthält. Da wir die Arme richtig
ausgewiesen an unseren Kunden weitergeben wollen, ist nun meine
Frage, ob die Kennzeichnung korrekt ist und die Begründung
so ausreicht?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner
Frage im voraus!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Katrin,
wenn außer der Maschinenrichtlinie
weitere Richtlinien eingehalten werden müssen, die die CE-Kennzeichnung
fordern, ist die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anzubringen. Richtig
wäre es aus meiner Sicht, die CE-Kennzeichnung auf dem Motor
anzubringen, nicht jedoch auf dem Tragarm.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1669
gestellt von: anonym
am: 26.08.2019
Thema: Normen für Verwendung von Heizhauben
Frage: Ich habe eine Frag zu den rechtlichen
Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Heizhauben im Labor: Welche
Normen sind hier einschlägig und wie sieht es im Falle eines
Unfalls mit der Haftung aus? Gibt es irgendwelche spezielleren rechtlichen
Regelungen, die parallel zum Produkthaftungsgesetz anwenbar sind?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bei der Verwendung von Heizhauben unter gewerblichen
Rahmenbedingungen gilt die Betriebssicherheitverordnung. Der Hersteller
der Heizhauben hat vor allem die Niederspannungsrichtlinie (und
zugehörige Normen) anzuwenden. Wenn es zu Unfällen kommt,
kann es neben dem Produkthaftungsgesetz zur Anwendung des Bürgerlichen
Gesetzbuchs kommen (verschuldensabhängige Haftung).
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1668
gestellt von: Alexander Czetsch
am: 21.08.2019
Thema: CE-Kennzeichnung für Bürocontainer
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir sind Importeur von Wohncontainern und wurden von einem
Statikbüro aufgefordert eine CE Konformität für die
Container vorzulegen.
Müssen wir die Container mit einer CE Kennzeichnung ausstatten
und auf welcher Grundlage ist diese zu ermitteln?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Czetsch,
ja, dies ist wahrscheinlich aufgrund der
Niederspannungsrichtlinie erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1667
gestellt von: Andreas E.
am: 17.08.2019
Thema: Prüfvorrichtung aus Brasilien
Sehr geehrter
Herr Preis,
meine Kollegen aus Brasilien haben eine Prüfvorrichtung
gebaut, in der elektrische Bauteile (mit CE) verschaltet sind, ebenfalls
ist ein Magnet zum Anheben eines Bauteils von einem (nicht zumLieferumfang
gehörendem) Transportband und ein pneumatisch betriebener Anschlag
verbaut (Kraft kleiner 160N). Ist es korrekt, dass auch für
diese Vorrichtung ein CE-Kennzeichnung verpflichtend ist, da die
EMV und Niederspannungsrchtlinie eingehalten werden muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG
AE
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr E.,
ja, dies ist korrekt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1666
gestellt von: Eric Müller
am: 14.08.2019
Thema: EMV Richtlinie, Endnutzer
Hallo,
wir verkaufen ein Produkt, das als Gerät
unter der EMV Richtlinie gilt, bis auf wenige Ausnahmen nicht an
den Endnutzer. Wir haben also ein Produkt, das je nach Kunde unter
die EMV Richtlinie fällt oder auch nicht.
Dürfen wir alle Produkte mit dem CE Kennzeichen versehen oder
nur die Produkte die tatsächlich an einen Endnutzer gehen?
Zusatz: für das Produkt wurde bereits
eine erfolgreiche Konformitätsbewertung durchgeführt.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Müller,
eine CE-Kennzeichnung darf auch erfolgen,
wenn das Produkt nicht an den Endnutzer geliefert wird.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1665
gestellt von: Stefan Roewer
am: 09.08.2019
Thema: ATEX und Betriebsanleitungen
Sehr geehrter
Herr Preis,
unsere Rohrkettenförderer (siehe auch
Frage 1381) werden teilweise in Zone 21 bzw. Zone 22 eingesetzt.
Wir haben entsprechend ATEX-Richtlinie und
MRL ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt.
Entsprechend unserer Zündquellenanlyse weisen unsere Rohrkettenförderer
durch die vorliegende Konstruktion keine eigene Zündquelle
auf
(außenliegende Lagerung, Fördergeschwindigkeit deutlich
< 1 m/s, Geschwindigkeitsüberwachung, usw.)
Bei den Antriebsmotoren sowie den Sensoren
für die Geschwindigkeitsüberwachung handelt es sich um
ATEX-konforme Zukaufteile entsprechend der vorliegenden Zone. Zu
den Zukaufteilen erhalten wir ATEX-konforme Betriebsanleitungen.
Frage 1: Reicht die Betriebsanleitung unserer
Rohrkettenförderer für den Einsatz in nicht-explosiven
Atmosphären dann aus, wenn die ATEX-konformen Betriebsanleitungen
zu den Zukaufteilen beigelegt wird?
Oder müssen wir unsere Dokumentation für den Einsatz in
explosiven Atmosphären grundsätzlich beilegen, wenn das
vorliegen einer Zone bekannt ist?
Frage 2: Manche Kunden (meistens Zwischenhändler)
bestellen auf Verdacht unsere Rohrkettenförderer mit ATEX-konformen
Antriebsmotoren, ohne zu wissen, ob eine Zone vorliegt oder nicht.
Reicht in diesem Fall unserer Betriebsanleitung unserer Rohrkettenförderer
für den Einsatz in nicht-explosiven Atmosphären aus?
Vielen Dank im Voraus!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Roewer,
die Eignung oder Nicht-Eignung für den
Einsatz in einer explosiblen Atmosphäre muss in der Betriebsanleitung
des Förderers thematisiert sein. Hiervon abhängig, sind
die Inhalte der Betriebsanleitung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1664
gestellt von: anonym
am: 09.08.2019
Thema: Selbstgebaute Prüfeinrichtungen
Sehr geehrte
Damen und Herren,
unsere Firma hat eine elektrische Prüfeinrichtung
selbstgebaut. Müssen diese Einrichtungen die CE-Kennzeichnung
erhalten? Ist es möglich unser Elektroingenieur die Konformitätserklärung
selber unterzeichnen?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
wenn es eine Prüfeinrichtung ist, die
unter die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie fällt,
dann muss sie keine CE-Kennzeichnung erhalten, jedoch trotzdem allen
Sicherheitsanforderungen entsprechen. Nur formell kann die CE-Kennzeichnung
weggelassen werden. Eine Maschine müsste die CE-Kennzeichnung
erhalten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1663
gestellt von: Jürgen S.
am: 05.08.2019
Thema: interne Fertigungskontrolle
Sehr geehrter
Herr Preis!
Lt. Maschinenrichtlinie Artikel 12, 3a) muss
bei der Konformitätsbewertung eine interne Fertigungskontrolle
durchgeführt werden. Wie sieht diese aus? Welche Kontrollen
müssen durchgeführt werden? Lt. Anhang VIII muss die Übereinstimmung
der hergestellten Maschine mit den technischen Unterlagen und mit
den Anforderungen der Maschinenrichtlinie überprüft werden.
Die Richtlinie hält sich sehr bedeckt, wenn es darum geht wie
diese Übereinstimmung zu prüfen ist?
Vielen Dank im Voraus.
Sg
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr S.,
die Richtlinie beschreibt die Fertigungskontrolle
so wie fast alle Sicherheitsanforderungen nur sehr allgemein. Spezieller
finden Sie die Anforderungen bezüglich der erforderlichen Nachweise
in den Normen, üblicherweise in den Abschnitten 6, wo die Nachweise
über die Prüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen
thematisiert (gelistet) sind.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1662
gestellt von: Wehling
am: 05.08.2019
Thema: Konformitätsvermutung
Guten Tag,
ein Kunde möchte eine vollständige
Maschine bei uns erwerben. Diese wird von unserem Unternehmen mechanisch
und elektrisch konstruiert.
Das Besondere hierbei ist allerdings, dass
der Kunde einen eigenen Programmierer für die Programmierung
stellt. Die Programmiersprache wird von uns sonst nie verwendet
und wir haben auch keine eigene Techniker, die diese Sprache können.
Nun meine Frage:
Können wir ohne Weiteres eine Konformitätserklärung
für die Maschine ausstellen, obwohl wir den Punkt Softwareprogrammierung
nicht selbst überwachen/einsehen können. Wenn nein, welche
Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Konformität
trotz fremden Programmierer bescheinigen zu können?
Die Maschine wird in unserem Werk durch uns
aufgebaut/Installiert/geprüft.
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herrr Wehling,
häufig ist es so, dass die sicherheitstechnische
Steuerung unabhängig von der sonstigen Programmierung ist.
In diesem Fall (wenn die Programmierung nicht sicherheitsrelevant
ist) können Sie die Konformität ohne weiteres bescheinigen.
Ansonsten sollten Sie sich vom Lieferanten der Programmierung bescheinigen
lassen, dass die Programmierung entsprechend der gültigen anzuwendenden
Sicherheitsnormen durchgeführt wurde.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1661
gestellt von: A. Bahr
am: 25.07.2019
Thema: CE Kennzeichnung IR-/UV-Viewer
Frage: Müssen batteriebetriebene IR-/UV-Viewer
(Versorgungsspannung < 75 V) CE-gekennzeichnet sein? Wenn ja,
auf Basis welcher Rechtsgrundlage?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Bahr,
ja, dies ist erforderlich aufgrund der EMV-Richtlinie
und RoHS-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1660
gestellt von: Thomas Kohler, Lichtenau
am: 23.07.2019
Thema: CE Zeichen für Ausstellungsmodellbahnen
Frage: Brauchen wir für unsere transportable
Modellbahn-Anlage eine CE Konfirmitätsbescheinigung, wenn wir
die Anlage bei Veranstaltungen zeigen? Die elektronische Steuerung
ist Eigenbau und aus verschiedenen elektronischen Materialien zusammengestellt
und gebaut.
Bediener sind nur Vereinsmitglieder. Es werden auch CE-konforme
Modelle gefahren. Wie sieht es dann mit Eigenbaumodellen aus?
Betrieben wird die Anlage mit maximal 14 Volt mit Trafonetzspannung
230V.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Kohler,
für die Verwendung auf Messen/Ausstellungen
gibt es eine Sonderregelung: Wenn ein Produkt unter kontrollierten
Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen
gezeigt wird, handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen. Der
Prototyp muss sicher sein und unter vollständiger Kontrolle
und Überwachung stehen. Kontrollierte Bedingungen bedeuten
fachkundige Betreiber, Beschränkungen für den Kontakt
der Öffentlichkeit mit dem Produkt, die Vermeidung von unangemessenen
Interferenzen mit benachbarten Produkten usw. Es muss ein sichtbares
Zeichen deutlich darauf hinweisen, dass das fragliche Produkt möglicherweise
nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, bevor es
nicht den Rechtsvorschriften entspricht.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Guenther Hasel
Guten Tag Herr Preis,
ist das ihre persönliche Auffassung oder stützt sich die
Einschätzung auf eine konkrete rechtsfähige Quelle?
Wenn ja, wäre ein Hinweis darauf zielführend. Anm. Eine
Prototyp liegt hier nicht vor. Wir sprechen hier eher von Kunstobjekten.
Das Merkmal "Prototyp" bedingt spätere Produktion
in Serie, was hier absolut nicht zutrifft.
Freue mich auf ihre Antwort.
Herzlichen Dank. G.Hasel
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hasel,
meine Antwort stützt sich auf Textpassagen, die im Blue Guide
zu finden sind. Natürlich ist die Modellbahn kein Prototyp,
aber wenn die Bedingungen vergleichbar sind, kann man in ähnlicher
Weise verfahren.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1659
gestellt von: Manuel Schneider
am: 20.07.2019
Thema: Presse mit einen Gesamtgewicht von 1500kg auf Rollen aufbauen?
Hallo,
aktuell entwickeln wir eine Pressenanlage mit einem Gesamtgewicht
von ca. 1500kg (massiver Stahlbau). Die Grundabmasse betragen 1000x1000.
Unser Kunde wünscht sich hier Rollen unter die Anlage um diese
einfach von A nach B umstellen zu können. Von der Gefahtrenanalyse
sehe ich dies aber kritisch, da der Bremsvorgang nur rein vom Werker
vollzogen werden kann. Hier besteht ein hohes Risiko, dass sich
ein Mitarbeiter der evtl. beim Transport behilflich ist schwere
Quetschungen zuziehen kann. Leider finde ich in der Maschinenrichtlinie
bis jetzt kein passendes Kapitel. Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen
oder hat einen ähnlichen Anwendungsfall gehabt. Danke.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schneider,
geeignete Maßnahmen gegen Gefährdungen
dieser Art sind häufig sog. Abweiser, die verhindern, dass
Füße/Beine unter die Räder oder unter den Rahmen
gelangen können. Weiterhin sollten die Räder festgestellt
werden können, um unerwünschtes Fahren der Presse zu verhindern.
Befestigungsmöglichkeiten und geeignete Warnhinweise könnten
die Maßnahmen vervollständigen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1658
gestellt von: Dennis Bölling
am: 18.07.2019
Thema: Microcontroler CE?
Guten Tag,
Ich möchte gerne Teile für Microcontroler aus China importieren
und verkaufen (ESP32, Sensoren, Wiederstände etc.) Sind diese
RoHS und CE pflichtig?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Bölling,
ja, diese sind CE-pflichtig aufgrund der
RoHS-Richtlinie. Die ESP müssen zusätzlich weitere Richtlinien
erfüllen (Funkgeräte-Richtlinie und EMV-Richtlinie).
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1657
gestellt von: Mathias
am: 15.07.2019
Thema: Bauprodukteverordnung 305/2011 im Maschinen-/Anlagenbau
Guten Tag,
wir fertigen Anlagen für die Nahrungsmittelindustrie.
Unsere Maschinen besitzen meistens eine Tragkonstruktion (Maschinengestell).
Da wir u.a. ein zertifizierter Schweißfachbetrieb sind, wenden
wir bei Maschinengestellen die EN 1090 an.
Nach unserem letzten Audit sind wir so verblieben, dass wir
1. für Maschinen mit Maschinengestell
eine Konformitätserklärung nach MaschRL 2006/42/EG ausstellen.
2. für Maschinengestelle ohne Maschine eine Leistungserklärung
nach BauprVO305/2011 ausstellen.
Gerade für Fall 2 hätte ich gerne
die Meinung eines Experten gehört, ob Stahl-/Alukonstruktionen
für die örtliche Montage in ein Bauwerk, auch mit dieser
VO gemeint sind. Die Maschinengestelle verbleiben bis max. der Maschinenlebensdauer
im Gebäude. Die Aufstellung kann an der Wand, dem Boden, der
Decke erfolgen.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Mathias,
bei Maschinengestellen handelt es sich nicht
um Bauprodukte.
Ein „Bauprodukt“ ist jedes Produkt oder jeder Bausatz,
das beziehungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird,
um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und
dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf
die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt.
Dies bedeutet, dass auch keine Leistungserklärung ausgestellt
werden muss. Maschinengestelle müssen die Anforderungen an
Tragwerke erfüllen. Hierzu gibt es Normen, aber keine besondere
Richtlinie im Sinne der CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1656
gestellt von: Jens Börner, Hannover
am: 12.07.2019
Thema: CE-Konformität bei Veränderung einer Anlage
Sehr geehrte Herren,
wir haben in unserer Firma eine Imprägnieranlage, welche aus
einem Kreisförderer und verschiedenen Tauchbecken unter der
Förderschiene besteht. In der Förderschiene hängt
ein Förderkorb der mit einer Steuerbirne auf- und abgesteuert
werden kann.
Die Vorwärtsbewegung wird manuell mit der Steuerbirne und Kettenverbindung
getätigt.
Der Förderkorb wird also manuell beladen und über den
verschiedenen Tauchbecken herabgelassen.
Jetzt soll aus Platzgründen eines der Tauchbecken unter der
Anlage um ein paar Meter versetzt werden, ohne die Reihenfolge zu
verändern.
Muss in diesem Fall eine neue Konformität erstellt werden?
Meines Erachtens handelt es sich hierbei um keine wesentliche Veränderung.
Ab welchem Jahr gibt es die CE-Konformität?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Börner,
ich gehe davon aus, dass sich am Sicherheitskonzept
nichts ändert und die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen
auch für die veränderte Anlage ausreichend sind. In diesem
Fall dürfte es sich um keine wesentliche Veränderung handeln.
Die CE-Kennzeichnung für Maschinen gibt es seit 1995.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1655
gestellt von: Thomas Wiesner
am: 09.07.2019
Thema: Dokument der Risikobewertung - in welcher Sprache?
Sehr geehrte
Damen und Herren,
die CE Konfitmitätserklärung muss
in der jeweiligen Landessprache verfasst werden. Trifft das auch
für das Dokument der Risikobewertung zu?
In welcher Sprache muss die Risikoberwertung verfasst sein? Kann
ich als Bezieher eines spanischen Bearbeitungszentrums die Dokumentation
der Risikobewertung in Deutsch vom Hersteller verlangen?
Für Ihre Bemühungen besten Dank
im Voraus
Thomas Wiesner
Antwort von: Steven Niessner
Das ist vertragssache. Rein rechtlich besteht
kein Anspruch auf die Risikobeurteilung.
Also im Vertrag die RBU in der gewollten Sprache einfordern.
Antwort von Roman Preis
Ergänzung: Die Risikobewertung (Risikobeurteilung)
darf in der Sprache des Herstellers verfasst sein, sofern es sich
um eine EU-Amtssprache handelt. Sie darf auch in einer anderen EU-Amtssprache
abgefasst werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1654
gestellt von: Jochen K.
am: 05.07.2019
Thema: CE Kennzeichnung für Ständer mit 16/32A Steckdose
und Arbeitsleuchte?
Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, ob folgende Konstruktion
eine CE Prüfung/Kennzeichnung benötigt.
Wir möchten einen Ständer für unsere Kunden fertigen,
auf dem ein CE-geprüftes Gerät abgestellt wird und für
den Anschluss des Gerätes eine angeschraubte 16A oder 32A 380V
CEE Steckdose besitzt.
Die Steckdose soll betreiberseitig durch den Betriebselektriker
angeschlossen werden.
Weiterhin soll ein schaltbarer LED Scheinwerfer als Arbeitsleuchte
an dem Ständer angebracht sein, welcher zusammen mit der Steckdose
angeschlossenen werden soll.
Müssen wir dies nun vor dem in Verkehr
bringen prüfen lassen und mit einer CE Kennzeichnung versehen?
Danke und Gruß
Jochen
Antwort von: Roman Preis
Hallo Jochen,
wenn alle anzuschließenden Geräte
die Befestigung dieser Art als bestimmungsgemäß zulassen,
und die Befestigung nach Hersteller-Betriebsanleitung erfolgt, und
wenn keine zusätzlichen Gefährdungen durch die Verwendung
auf diese Art zu befürchten sind, ist keine CE-Kennzeichnung
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1653
gestellt von: Boris, Köln
am: 03.07.2019
Thema: Norm EN 300328
Hallo,
in einem batteriebetriebenen Elektrogerät
(3,3V) verbauen wir u.a. einen Microcontroller, über den WIFI
und Bluetooth Kommunikation erfolgt. Der Microcontroller selbst
ist bereits CE zertifiziert, u.a. EN 301489 und EN 300328.
Können wir in dem Fall einfach die CE
Kennzeichnung für diese Normen auch für das Elektrogerät
verwenden ohne erneute Prüfung, da die entsprechende Komponente
die CE Normen erfüllt?
Vielen Dank
Boris
Antwort von: Roman Preis
Hallo Boris,
das Elektrogerät muss wahrscheinlich
anderen Normen genügen. Daher ist es mit einer Übernahme
in der Regel nicht getan.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1652
gestellt von: anonym
am: 26.06.2019
Thema: gekühltes Hochregallager mit hilfsenergiefreiem Öffnung-
und Schließmechanismus
Sehr geehrte
Damen und Herren,
muss die Einhausung eines Kühl-Hochregals,
dessen Tore sich händisch mit Hilfe von Gasfedern (hilfsenergiefrei)
Öffnen und Schließen lassen ce-gekennzeichnet werden?
Danke für die Hilfe und freundliche
Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
sofern sonst keine weiteren angetriebenen
Elemente im Hochregal verbaut sind, normalerweise nicht. Je nach
"Gefährlichkeit" der Gasfedern bzw. Tore (Kräfte,
Drehmomente, etc.) könnten diese allerdings als gespeicherte
Energie aufgefasst werden, wodurch letztlich dann doch die CE-Kennzeichnungspflicht
besteht.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1651
gestellt von: J. Roth
am: 14.06.2019
Thema: Erweiterung einer Maschine nach MRL98/37/EG mit zusätzlicher
eigenständiger Einheit nach aktueller MRL
Hallo Herr Preis
Sachverhalt:
Wir haben eine Maschine aus 2006 die nach MRL 98/37/EG gebaut und
Dokumentiert wurde.
In der Maschine ist ein Schraubautomat und ein Epson-Scara-Roboter
verbaut. Für diese haben wir die damals übliche Herstellererklärung.
In die vorhandene Maschine soll nun eine
zusätzliche Einheit.
Die Einheit besteht aus Fördertopf mit Vormontage und Übergabe
an den alten Anlagenteil und soll innerhalb des Schutzzaunes der
Altmaschine betrieben werden.
Der Schutzzaun wird hierzu etwas vergrößert.
Die neue Einheit ist aktuell in Planung und soll ferner so ausgeführt
werden, dass diese in einigen Jahren an anderer Stelle eingesetzt
werden könnte.
Der Gedanke war nun, diese zusätzliche
Einheit mit einer eigenständigen Steuerung und eigenem Sicherheitskreis
zu versehen.
Hauptfunktion des Sicherheitskreises wäre sicheres entlüften
in PL c wenn die Schutztüre geöffnet wird.
Für diese Zusatz-Einheit würden wir eine Einbauerklärung
nach CE anfertigen. Mit entsprechender Doku.
Wir würden den Sicherheitskreis der
alten Steuerung unverändert lassen und lediglich an der Schutztüre
einen zusätzlichen Berührungslosen Schalter
anbringen um für den neuen Teil sicher entlüften zu können.
Die Not-Halt Strecken würden wir ganz normal miteinander verketten.
Meinen sie, wir können die bestehende
Maschine auf der MRL 98 belassen, oder handelt es sich hier um eine
"wesentliche Veränderung"?
Wenn wir das so ausführen, handelt es sich dann im Sinne der
MRL um eine Verkettung?
Die Alternative wäre eine komplette
Neubewertung der Altmaschine in Gesamtheit mit der neuen Einheit
mit Ergänzung der Sicherheitsfunktion "sicher Entlüften".
Hier würden uns aber die Einbauerklärungen nach aktueller
MRL für den Schrauber und den Roboter fehlen.
Oder könnten wir die Dokumente von damals auch für die
aktuelle MRL verwenden?
vielen Dank im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr/Frau Roth,
meiner Einschätzung nach liegt zwar
eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen
Risikos vor, die vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine
vor der Veränderung sind aber wahrscheinlich hierfür weiterhin
ausreichend, wenn diese modifiziert bzw. erweitert werden. Solange
diese Maßnahme als einfache Schutzeinrichtung gesehen werden
kann, kann man den Sachverhalt als nicht wesentliche Veränderung
einstufen. Als einfache Schutzeinrichtungen gelten auch bewegliche
trennende Schutzeinrichtungen und nicht trennende Schutzeinrichtungen,
die nicht erheblich in die bestehende sicherheitstechnische Steuerung
der Maschine eingreifen. Das bedeutet, dass durch diese Schutzeinrichtungen
lediglich Signale verknüpft werden, auf dessen Verarbeitung
die vorhandene Sicherheitssteuerung bereits ausgelegt ist oder dass
unabhängig von der vorhandenen Sicherheitssteuerung ausschließlich
das sichere Stillsetzen der gefahrbringenden Maschinenfunktion bewirkt
wird.
Beste Grüße
Roman Preis
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