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Frage 1700
gestellt von: Roland Lindner, München
am: 04.11.2019
Thema: Wasserfester Akku - CE-Kennzeichnung

Frage: Für ein elektrisches Surfboard wird ein wasserfester Akku mit Gehäuse gebaut. Welche Richtlinie findet hier Anwendung?
Ist es von Vorteil unter 50V DC zu bleiben?
Von dem Gehäuse geht eine Steckverbindung zum Motor. Diese fällt auf jeden Fall unter die Niederspannungsrichtlinie? Muss man bei dem Einsatz auf Wasser noch etwas bestimmtes beachten?
Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Lindner,

bei einer Spannung unter 75 V DC fällt der Akku nicht unter die Niederspannungsrichtlinie. Gegebenenfalls sind im Rahmen der CE-Kennzeichnung die EMV-Richtlinie, Sportboote-Richtlinie und RoHS anzuwenden. Darüber hinaus gibt es spezielle Normen für Akkus, die dem Produktsicherheitsgesetz zugeordnet sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1699
gestellt von: Uwe
am: 29.10.2019
Thema: CE-Konformitätserklärung

Frage: Darf, kann oder muss ich bei einer Zitierung einer abgelaufenen Richtlinie in einer CE- Konformitätserklärung (hier: EMV Richtlinie 2004/108/EG anstatt der aktuellen 2014/30/EU) für eine Maschine Baujahr 2018, nachträglich die Konformitätserklärung ändern und dem Kunden zusenden? Der Kunde wünscht jetzt eine aktualisierte Erklärung.
Gilt das auch für falsch oder abgelaufene Normen?

Gruß

Uwe L.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr L.,

ja, sowohl die abgelaufene Richtlinie als auch die falschen/abgelaufenen Normen sollten korrigiert und eine neue Konformitätserklärung zugesendet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Andree

Sehr geehrte Herren,

ich vermute der Fragesteller möchte wissen, ob er bei bereits ausgelieferten Maschinen die Konformitätserklärungen im Nachgang ändern muss, wenn sich Normen oder Richtlinien geändert haben.
Meines Wissens gilt doch hier der Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Die zu diesem Zeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien müssen auf der Konformitätserklärung stehen. Wenn sich später Normen usw. ändern muss doch die Konformitätserklärung nicht angepasst werden. Das wäre ja auch gar nicht möglich, da evtl. die Anpassungen in den Normen auf die bereits ausgelieferten Maschine nicht zutreffen.

mfg
Andree

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Andree,

vielen Dank für die Ergänzung. Die aktuelle EMV-Richtlinie war auch 2018 schon die Richtlinie 2014/30/EU. Daher ist eine Korrektur erforderlich. Grundsätzlich ist Ihre Annahme/Aussage aber natürlich ebenfalls richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1698
gestellt von: Florian Pahling, Ruppertshofen
am: 29.10.2019
Thema: Baugruppenmontage nach Kundenvorgabe - CE-Kennzeichnung ja/nein?

Guten Tag,

wir fertigen im Auftrag von unseren Kunden Baugruppen/Frontplatten welche in der Regel einen Sicherungsautomaten und 3 Steckdosen besitzen.
Die Verdrahtung samt Konstruktion kommt von unserem Kunden.
Wir sind so zu sagen die verlängerte Werkbank / Lohnfertiger.

Müssen wir dennoch eine CE-Konformitätserklärung auf diese Produkte ausstellen?

Falls ja, müsste ich meinen Firmennamen auf das Produkt schreiben, was die Kunden aber nicht wollen.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Pahling,

für Ihren Lieferumfang muss meiner Einschätzung nach keine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Die Konformitätserklärung sollte für das gesamte Produkt vom Kunden ausgestellt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1697
gestellt von: Stefan Remeli
am: 24.10.2019
Thema: mehrfache CE Kennzeichnung auf einer Maschine

Hallo,

laut einem Artikel ist eine doppelte oder mehrfache CE Kennzeichnung nicht zulässig.
Wie verhält sich das, wenn in einer CE-Kennzeichnungspflichtigen Maschine (stellen wir her) nun Bauteile integriert sind die selbst ein CE Zeichen besitzen? Im konkreten Fall bauen wir ein Lastaufnahmemittel und verwenden dafür einen zugekauften Lastaufnahmebügel (wird fest montiert) an dem Tragegurte eingehängt werden. Dieser Bügel kommt mit CE Kennzeichen, wodurch es zwangsläufig zur Mehrfachkennzeichnung kommt.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Remeli,

in diesem Fall könnte die CE-Kennzeichnung für Ihren Teil weggelassen werden, wobei natürlich trotzdem eine Konformitätserklärung, die für Ihren Hersteller-Umfang gültig ist, ausgestellt werden müsste.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: F.Salomon

Hierzu eine Nachfrage: Ist das wirklich so richtig? Nach meinem Verständnis muss doch das Typenschild mit CE-Kennzeichnung mit der Konformitätserklärung einhergehen - also muss der letztendliche Hersteller auf jeden Fall "sein" Typenschild mit CE-Kennzeichnung anbringen .... die CE-Kennzeichnung eines eingebauten Zulieferteils kann doch immer an diesem Teil verbleiben? Wir verbauen in unsere Maschinen ZB zig Motoren, Pumpen, Sensoren etc, alle natürlich mit eigener CE-Kennzeichnung, und bringen dann trotzdem das Typenschild mit CE-Kennzeichnung für die eigentliche Maschine an.

Schöne Grüße
F. Salomon

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Salomon,

formell gesehen ist Ihr Einwand völlig richtig und bei eingbauten Motoren, Pumpen usw., wo es keine Verwechslungen oder Missverständnisse geben kann, ist ihre Vorgehensweise einwandfrei und zu empfehlen. Wenn sich allerdings mehr oder weniger am gleichen Teil zwei CE-Kennzeichnungen befinden, wodurch eine Mehrfach-Kennzeichnung auftritt, würde ich mir die Freiheit heraus nehmen und eine CE-Kennzeichnung weglassen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1696
gestellt von: Johannes
am: 24.10.2019
Thema: CE bei Trommelsiebanlage mit manueller Fördereinheit

Hallo,

muss der Hersteller einer Trommelsiebanlage, welche eine manuell angetriebene Fördereinheit zum Beschicken und Austragen des Trommelbehälters besitzt die CE-Konformität bescheinigen oder ist es "legitim" diese Anlage als unvollständige Maschine zu verkaufen?

Hintergrund:
wir haben eine Trommelsiebanlage in welche ein Halbschalen-Behälter eingebracht wird, anschließend wird dieser gedreht damit Stäube und Anhaftungen des Auftragsguts entfernt werden und abschließend wird der Behälter wieder entnommen. Die Trommelsiebanlage wird mittels Getriebemotor angetrieben und über eine SPS inkl. Bedienkonsole geregelt. Die Beschickung und die Entleerung der Trommelsiebanlage erfolgt über einen zugehörigen Kettenzugschlitten für den Halbschlaenbehälter. Die Förderung erfolgt mittels manuell bedienter Kurbel oder Ratsche. Der Hersteller argumentiert, dass er für die Gesamtanlage keine CE bescheinigen muss, weil das Fördersystem manuell bedient wird, es handelt sich demnach um eine unvollständige Maschine.
Wir haben daran Zweifel, weil die eigentliche Funktion (Trommelsieben) der Anlage ohne manuelle Arbeit erfolgt.

Vielen Dank für eine Antwort

Antwort von: Roman Preis

Hallo Johannes,

die Argumentation des Herstellers ist nicht fachgerecht. Wenn die Trommelsiebanlage über einen Getriebemotor angetrieben wird, muss auch die CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1695
gestellt von: Robert Beham
am: 24.10.2019
Thema: Mobile Tankanlagen - Maschinenrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

sind mobile Tankanlagen Anlagen nach der Maschinenrichtlinie?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Beham

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Beham,

ja, davon ist auszugehen, da daran vermutlich elektrisch angetriebene Pumpen (Maschinen) verbaut sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1694
gestellt von: J. Robak
am: 24.10.2019
Thema: CE-Kennzeichnung - Wesentliche Veränderung

Sehr geehrter Herr Preis,

zu diesem Thema habe ich ebenfalls eine Frage.
Wir haben eine Maschine welche 1992 von uns hergestellt wurde als Reparaturauftrag erhalten. Dazu gab es auch eine Steuerung mit Bedienschrank. Dieser musste komplett gegen einen neuen ausgetauscht werden, weil der Aufwand ihn zu reparieren höher war, als ein neuer Bedienschrank.
Muss die Maschine jetzt mit CE ausgeliefert werden?
Es wurde keine Wesentliche Veränderung an der Maschine durchgeführt, eben nur repariert und der Schaltschrank ist baugleich aber eben Neu.
Fazit, an der Maschine wurde nichts verändert, sondern sie wurde repariert.

Vielen dank im Voraus für die Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Robak,

wenn es sich nicht um eine wesentliche Veränderung handelt, muss keine CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1693
gestellt von: Virginia Bernett
am: 22.10.2019
Thema: Risikobeurteilung Aufenthaltsdauer

Guten Tag Herr Preis,

Bisher habe ich die Aufenthaltsdauer in der RB fast immer gleich gelassen, weil m.M. nach die Aufenthaltsdauer an sich gleich bleibt, nur die Eintrittswahrscheinlichkeit wird geringer.
Einer meiner Kollegen hat jedoch zu bedenken gegeben, dass sich seiner Meinung nach die Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich verringert, wenn eine trennende Schutzeinrichtung vorhanden ist. Sein Argument ist dabei, dass der Zugang zum Gefahrenbereich dadurch verhindert wird und damit die Aufenthaltsdauer im Betrieb geringer, bei Wartung, Instandhaltung o.ä. jedoch länger wird.
Als Bsp.: Wir verbauen Röntgenröhren in unseren Maschinen. Ohne trennende Schutzeinrichtung (egal ob festst. oder bewegl.) wäre die Aufenthaltsdauer im Betrieb hoch. Nach der Risikoanalyse und der Installation von trennenden Schutzeinrichtungen wäre die Aufenthaltsdauer geringer, weil der Zugang zum Gefahrenort verhindert wird.
Wie gehe ich am besten damit um?

Vielen Dank und viele Grüße
Virginia Bernett

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Bernett,

die Aufenthaltsdauer sollte meiner Erfahrung nach weniger anhand des Vorhandenseins/Nichtvorhandenseins von Schutzeinrichtungen eingeschätzt werden, sondern mehr daran, ob Tätigkeiten an der Maschine/Anlage während des Betriebs/der Wartung erforderlich sind und wie lange diese dauern.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1692
gestellt von: anonym
am: 21.10.2019
Thema: Nachträgliche CE-Kennzeichnung

Frage: Bei uns im Unternehmen wurden von 1996 - Dato stetig Maschinen selbst entwickelt, konstruiert, gebaut und letzendlich auch in Betrieb genommen.Viele dieser Maschinen haben leider noch keine CE (Das Konformitätsverfahren wurde in der Vergangenheit nicht durchgeführt). Nun stellt sich mir als neue Fasi im Unternehmen die Frage, wie ich letztendlich diese Maschinen/Anlagen bewerten kann, um die Rechtssicherheit für das Unternehmen gewährleisten zu können. Eine nachträgliche CE ist meiner bisherigen Recherche ja nicht möglich da z.B die Riskobeurteilung nicht nachgeholt werden kann. Wäre z.B die Ckeckliste T008-1a zusätzlich zur Gefährdungsbeurteilung eine Möglichkeit um die (Rechts-) Sicherheit zu gewährleisten? Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und den richtigen Weg weisen.

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

eine nachträgliche CE-Kennzeichnung ist aus meiner Sicht durchaus möglich. Selbst wenn der formelle Akt der Unterzeichnung der Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung weggelassen werden würde, so kann doch auf jeden Fall eine Risikobeurteilung erstellt werden, um geeignete Sicherheitsmaßnahmen festzulegen oder um den ordnungsgemäßen Sicherheitszustand der Maschinen zu verifizieren. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist zusätzlich aufgrund der Vorschrift der Betriebssicherheitsverordnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1691
gestellt von: Christian Salfermoser, Ulm
am: 21.10.2019
Thema: Herstellerunterlagen Betriebsanleitung gelabelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie gehe ich am einfachsten mit einer gelabelten Betriebsanleitung um, welche ich gerne in mehreren Fremdsprachen hätte, der Hersteller aber nur DE und EN liefern möchte. Produkt wird für uns mit unserem Label hergestellt, aber die BA nur in DE oder EN geliefert. Wir möchten aber nach z. B. ES verkaufen.

Vorab vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Salfermoser

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Salfermoser,

das können Sie nur vertraglich mit Ihrem Lieferanten regeln. Wenn Ihr Name auf dem Produkt erscheint, sind Sie der Hersteller und für die Übersetzung verantwortlich, wenn Sie das Produkt in Spanien in Verkehr bringen wollen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1690
gestellt von: anonym
am: 18.10.2019
Thema: Voraussetzung für CE-Kennzeichnung

Ist die Eignung für den Dauereinsatz Voraussetzung einer CE Kennzeichnung? Im konkreten Fall geht es um einen Steckdosen-Reiseadapter.

Antwort von: Frank Meier

Hallo,

wenn wir für unsere Kunden Anleitungen erstellen, dann schauen wir zuerst einmal auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch/ Einsatz des Produktes.
Daraus ergeben sich Risiken die dann zu bewerten sind.
Als nächstes schauen wir in die anzuwendenden Normen und Richtlinien der jeweiligen Länder die kompatibel sind zum Reiseadapter.
Daraus ergeben dann die Doings. Bei Reiseadaptern muss immer berücksichtigt werden, das je nach Zielland andere Spannungen und Ströme vorliegen als bei uns in DE. UK z.B. haben Ringleitungen die mit 32A abgesichert sind und daher muss beim Einsatz in UK immer eine zusätzliche Sicherung im Stecker vorhanden sein, je nach BS standard Norm von 2-5A. Daraus ergeben sich dann auch wieder die Anforderungen im Reiseadapter selber z.B. Aderquerschitte, Übergangswiderstände die eingehalten werden müssen. Und ja wenn ich diese grenzen jeweils einhalte dann ist auch ein Dauerbetrieb möglich.

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Frage 1689
gestellt von: Frank Meier, Hitbergen
am: 18.10.2019
Thema: RoHS und CE

Guten Tag,

wir diskutieren schon länger darüber welche Teile einer Maschine unter die RoHS Richtlinie fallen und wo eine sinnvolle Abgrenzung stattfinden könnte.
Ein Industriekompressor ist auf einem Gestell bzw. in einem Gehäuse verbaut. Kompressor/Gestell bzw. Gehäuse und alle darin verbauten Komponenten sind entsprechend RoHS pflichtig und werden gemeinsam der CE Konformitätsprüfung unterzogen.
Wie sieht es mit den Rohrleitungen, Absperventilen und Druckausgleichsbehältern ausserhalb des Kompressors aus? Mein Kunde stellt die CE nur für seinen Kompressor aus. Das Eigenständige Gerät endet hier für ihn.
Unterliegen machanischen Bauteile auch der RoHS? Ich denke nein da diese nicht für elektrische Werkzeuge konzipiert sind.

Wie verhält es sich dann aber wenn der Kompressor mit weiteren Maschinen verbunden wird wie einer Zapfvorrichtung zum Befüllen von Gasflaschen? Sind die Bauteile die diese Maschinen verbinden RoHS pflichtig oder nicht?
Am Ende muss ja für die Gesamtheit der Maschinen eine CE erklärt werden die müsste dann eigentlich inkl. RoHS sein oder?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Meier,

die RoHS gilt nur für elektrische und elektronische Produkte. Größere Maschinen und elektrische/elektronische Komponenten, die in solchen Maschinen eingesetzt werden, sind von der RoHS ausgenommen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1688
gestellt von: Stefan Owald
am: 16.10.2019
Thema: CE-Kennzeichnung Schaltschrank

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Hersteller eines Schaltschranks in dem diverse Frequenzumrichter verbaut werden um Motoren im Hochdrehzahlbereich zu betrieben.

Wir fertigen nach Norm 60204, die Prüfung die erforderlich sind werden gemacht.

Verbaut werden Sicherheitsrelaiserweiterungen damit der STO der Umrichter auch sicher 2kanalig angesteuert wird.

Eine Steuerung (bis auf einen Hauptschalter) gibt es nicht, da alles von der Kundensteuerung kontrolliert wird (Bus-Kommunikation zu den Umrichtern, Verdrahtung der Notaussteuerung des Kunden mit unseren Erweiterungsrelais)

Eine Bedienungsanleitung gibt es in dem Sinne nicht, da wir auch keine Funktionen der fertigen Kombination kennen, die An/-Steuerung übernimmt komplett der Endkunde, der die Anlage auch betreibt.

Muss für diesen Schaltschrank eine Risikobeurteilung erfolgen, oder reicht ein Nachweis, dass nach 60204 projektiert und gefertigt wurde?
Muss für diesen Schaltschrank eine CE Kennzeichnung gemacht werden oder reicht die Einbauerklärung?

Vielen Dank für die Bemühungen

Mit freundlichen Grüßen

Stefan O.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Owald,

wenn der Endkunde den Schaltschrank in seiner Risikobeurteilung für die Maschine mit berücksichtigt, ist keine weitere Risikobeurteilung erforderlich. Ansonsten schon.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1687
gestellt von: anonym
am: 16.10.2019
Thema: Leuchte (mit CE) in Umhausung (ohne CE) Gesamt CE notwendig?

Guten Tag,

ich habe eine Umhasung, die meines Erachtens unter keine relevante CE-Richtlinie fällt. --> Kein CE. Jetzt möchte ich in diese Umhasung eine Leuchte einbauen, die ein eigenes Typenschild (vom Hersteller) mit CE besitzt. Was verändert sich für meine Umhausung? Benötige ich jetzt ein Typenschild mit CE?

Beste Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

wenn die Leuchte durch den Einbau bestimmungsgemäß verwendet wird, ist keine weitere CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1686
gestellt von: anonym
am: 16.10.2019
Thema: Umhausung als Nachrüstoption für Messmaschine

Guten Tag,

ich möchte für eine bestehende Maschine (mit CE) nachträglich eine Umhausung anbieten (keine Schutzumhausung). Die Umhausung hat kein CE.
Für den Neuverkauf der Maschine mit Umhausung kann ich die Umhausung als Bestandteil der Maschine ansehen. Das Gesamttypenschild mit CE bringe ich dann gut sichtbar an der Umhausung an.

Wenn ich die Umhausung als Nachrüstoption für bereits verkaufte Maschinen anbieten möchte sehe ich jedoch ein Problem. Mit Umhasung wird das Typenschild der Maschine verdeckt, so dass dieses von aussen nicht mehr sichtbar ist. Was ist hierbei zulässig? Kann ich das Maschinentypenschild an der Umhausung anbringen, obwohl Maschine und Umhausung keine Einheit darstellen?

Beste Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

auch wenn das Typschild nicht direkt sichtbar ist, ist dies kein Mangel im Sinne der CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1685
gestellt von: Marcel L.
am: 15.10.2019
Thema: CE-Kennzeichnung durch Installateur

Hallo zusammen,

ich hätte folgenden Fall bei dem wir gerade nicht sicher sind wie die gesetzliche Lage ist. Ein Hersteller von 2V Batterien (Blei/Säure) die wir für photovolaische Projekte nutzen hat keine CE-Kennzeichnung auf den Batterien mit der Begründung, dass dies erst ab 75V erforderlich ist. Er liefert ab einer bestimmten Abnahmemenge CE-Aufkleber sowie ein Protokoll zum ausfüllen mit. Ist das so korrekt, da wir in anderen Fällen immer davon ausgegangen sind, dass die Kennzeichnung herstellerseitig zu erfolgen hat?

Und ergänzend dazu: Falls das Vorgehen vom Hersteller korrekt ist, so ist trotzdem eine EC-Konfirmitätserklärung seitens des Herstellers zu stellen oder?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr L.,

Batteriezellen sind keine CE-pflichtigen Produkte, da sie nicht unter eine sogenannte CE-Richtlinie fallen. Sie fallen jedoch unter das Produktsicherheitsgesetz und weitere Gesetze und es müssen die Normen, die es für Batteriezellen gibt, angewandt werden. Es sind auch Kennzeichnungen erforderlich, aber keine CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1684
gestellt von: Patrick
am: 01.10.2019
Thema: CE Konform mit Schuko Stecker CEE 7/7

Hallo zusammen,

unter welchen Voraussetzungen kann eine Bohrmaschine mit CEE 7/7 Stecker (Schuko) nach England für den Absatz tauglich sein.???
Kann das Gerät mit CEE 7/7 Stecker in UK vertrieben werden oder muss ein Adapter auf BS 1363 (Typ G) mitgeliefert werden.
Oder muss der Stecker komplett geändert werden?
(Bedienungsanleitung etc. liegt in englischer Sprache vor)

Danke für eure Hilfe

Antwort noch ausstehend

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Frage 1683
gestellt von: anonym
am: 20.09.2019
Thema: CE-Kennzeichnung

Frage: Wir haben mehrere räumlich, sicherheitstechnisch und produktionstechnisch getrennte Anlagen erhalten.

Der Errichter der Anlagen hat nur eine CE-Erklärung für alle Anlagen abgegeben.

Ist das statthaft?

M.E. nach muss für jede einzelne Anlage eine CE ausgestellt werden, da hier nicht von einer Gesamtheit von Maschinen (s.o.) gesprochen werden kann.

Vielen Dank für Eure Hilfe schon vorab.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Annahme ist richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1682
gestellt von: Johannes Erhardt
am: 20.09.2019
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich?

Hallo,

als Hersteller von Knopfzellen ist es erforderllich Produktionsbegleitend diese Batterien auf verschiedene Eigenschaften zu messen. Hierfür stellen wir Messeinheiten zusammen aus einzelnen CE-Konformen handelsüblichen zukauf-Messgeräten wie z.B. Spannungs-/Stromquellen, Voltmetern, usw. Diese werden an den schon vorhandenen Schnittstellen zur Datenübertragung miteinander verschaltet/kombiniert und die Messeinheit nur innerhalb der Firma verwendet, also nicht weiter Verkauft.

Nun die Frage ob für dieses Gesamt-Messsystem eine CE-Kennzeichnung mit Bewertungsverfahren etc. erstellt werden muss?

Vielen Dank und viele Grüße

Johannes Erhardt

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Erhardt,

ein formelles Konformitätsbewertungsverfahren muss für Niederspannungsrichtlinien-Produkte, die nur intern verwendet werden, nicht durchgeführt werden. Aufgrund der Betriebssicherheitsverordnung, die vom Betreiber einer Messeinheit zu berücksichtigen ist, dürfen dennoch keine Sicherheitsmängel an der Messeinheit vorhanden sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1681
gestellt von: Christian Klein, Schweix
am: 19.09.2019
Thema: CE-Erklärung nachliefern

Guten Tag,

Wir sind Maschinenhersteller. Ein französischer Kunde hat eine Maschine vor 18 Jahren bei uns gekauft. Für diese Maschine haben wir kein Wartungs-Vertrag und wissen auch nicht in welchem Zustand diese heute ist. Da der Kunde die französische CE-Erklärung nicht mehr hat, fragt er nun um Nachlieferung von dieser. Sind wir dazu verpflichtet, bzw. dürfen wir dies eigentlich ?

Für eine Antwort danke ich im Voraus.

Mit freudlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Klein,

aus meiner Sicht ist die Nachlieferung kein Problem. Das Ausstellungsdatum könnte ja das ursprüngliche Datum sein, da die Konformität an diesem Tag bescheinigt wurde. Verpflichtet sind Sie hierzu jedoch nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1680
gestellt von: Roman Wolter
am: 17.09.2019
Thema: "Wesentliche Änderung"

Frage: Wenn ich als Gewerbetreibender an einer Schaltanlage Änderung vornehme, woher weiß ich dann wann ich eine neue CE nach NSR erklären muss?
Reicht es schon, wenn ein Leistungsschalter 1 zu 1 getauscht wird und es sich nur um einen neueren (Stand der Technik) Schalter handelt mit aber den selben Leistungsdaten? Oder ist die nur bei sicherheitsrelevanten Bauteilend er Fall?
In der Niederspannungsrichtlinie habe ich hierzu nichts gefunden.

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Wolter,

in Anlehnung an das Interpretationspapier zu wesentlichen Veränderungen, das es für Maschinen gibt, kann man davon ausgehen, dass der Austausch von Bauteilen durch Bauteile mit identischer Funktion und identischem Sicherheitsniveau nicht als wesentliche Veränderung angesehen wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1679
gestellt von: Frank Ringat
am: 17.09.2019
Thema: CE-Konformitätserklärung einer Automatisierungsanlage

Hallo,

wir haben für eine vorhandene Werkzeugmaschine eine Roboter-Automatisierung ( nicht vom Werkzeugmaschinenhersteller) gekauft.
Der Hersteller dieser Automatisierung baut an die Werkzeugmaschine eine Schott ein, welches er von seiner Steuerung aus steuert und entnimmt aus der Werkzeugmaschine mit dem Roboter das gefertigte Teil. Ebenfalls stellt er einen Signalaustausch mit der Werkzeugmaschine sicher. Der Lieferumfang beinhaltet den Bau sowie die Installation (incl. mech. und elektrischer Schnittstelle) sowie Inbetriebnahme der Anlage.
Ist er nun verpflichtet eine CE-Konformitätserklärung auszustellen oder kann er sich auf eine Einbauerklärung zurückziehen?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ringat,

die Frage ist, wer sich als Hersteller der Gesamtanlage (Werkzeugmaschine plus Roboter) sieht (dies kann vereinbart werden).
Nach Maschinenrichtlinie ist „Hersteller“ "jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschinemit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne der vorstehenden Begriffsbestimmung existiert, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder unvollständige Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet."
In den meisten Fällen ist der Integrator (Betreiber) der Hersteller einer Anlage, auch wenn er Teile des Konformitätsbewertungsverfahrens einzelne Hersteller von Anlagenkomponenten durchführen lässt. Insofern wäre es durchaus eine gängige Lösung, wenn der Lieferant des Roboters eine Einbauerklärung aushändigt und Sie die Konformitätserklärung für die Gesamtanlage ausstellen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1678
gestellt von: Virginia Bernett
am: 16.09.2019
Thema: Dokumentationsbevollmächtigter/-verantwortlicher

Sehr geehrter Herr Preis,

ich erarbeite bei mir im Unternehmen die Risikobeurteilungen. Nun habe ich die Anweisung bekommen die Dokumentationsbevollmächtigten unserer Zulieferer namentlich in der Risikobeurteilung zu nennen. Bisher habe ich das nicht gemacht, weil meiner Meinung nach die Firma in der RB ausreicht.
Die MRL beschränkt sich nur auf die CE- bzw. Einbauerklärung was den Dokumentationsbevollmächtigten angeht und auch in der DIN EN ISO 12100 habe ich dazu nichts gefunden.
Können Sie mir weiterhelfen? Muss der Dokumentationsbevollmächtigten namentlich in der RB genannt werden oder reicht die Firma aus? Gibt es Vor- bzw. Nachteile, die ich vielleicht nicht bedacht habe?

Vielen Dank und viele Grüße

Virginia Bernett

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Bernett,

nein, dass in der Risikobeurteilung die Dokumentationsbevollmächtigten der Zuliefer-Firmen benannt werden müssen, ist keine Vorschrift. Nachteil könnte sein, dass prinzipiell dadurch ein Pflegeaufwand erzeugt wird, da die Zuständigkeit wechseln könnte.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1677
gestellt von: Matthias Gernot
am: 16.09.2019
Thema: Konformitätserklärung - Normen und Richtlinien

Hallo zusammen,

wie verhält es sich bei einer verfahrenstechnischer Anlage (Lebensmittel oder Pharma), wenn diese als Komponenten auch Druckbehälter nach DGRL beinhalten aber dieser Druckbehälter inkl. Konformitätserklärung nach DGRL zugekauft wurde. Muss der Hersteller der Gesamtanlage auf seiner Konformitätserklärung ebenfalls die DGRL ausweisen und auch alle harmonisierten Normen einhalten oder reicht es nach MRL eine Konformitätserklärung auszustellen?
Gehen wir hier davon aus, dass wir keine "gute Ingenieurspraxis" sondern eine "höhere" Kategorie haben.
Oder wenn diese Gesamtanlage andere zugekaufte Komponenten inkl. Konformitätserklärung hat, wie z.B. Atex-Komponenten. Wie muss die Konformitätserklärung aussehen? Verhält es sich anders als wenn der Hersteller alle Komponenten selbst herstellt?

Ich bedanke mich für eure Antworten.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Gernot,

in der Konformitätserklärung der Gesamtanlage muss die Druckgeräterichtlinie nicht aufgeführt werden. Sollte die Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich aufgestellt sein, muss die Atex-Richtlinie eingehalten und in der Konformitätserklärung aufgeführt werden. Ansonsten nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1676
gestellt von: Ingo H.
am: 14.09.2019
Thema: Vorhandene Säge nachrüsten

Hallo Herr Preis,

wir haben bei uns im Betrieb eine 7Jahre alte Kappsäge auf einen von uns Gebauten Tisch aus Aluprofilen zu stehen.

1.Nach einem Räumlichen Umzug wurde gesagt wir müssen einen Hauptschalter mit Unterspannungsauslöser in der Zuleitung (mit CEE-Stecker) einbauen (an der Wand nicht an der Maschine) um einen selbsttätigen Wiederanlauf zu verhindern. Dies haben wir gemacht, jetzt wurde gesagt das wir dadurch die CE Verlieren würden?

2.Und wir haben über der Säge ein LED-Panel 24V (mit CE über Stecker angeschlossen) angebracht zur besseren Ausleuchtung. Auch hier kam jetzt die Aussage das dies eine Elektrische Anlage wäre und diese eine CE benötigt. Ich habe noch nie gehört das ein Installateur eine CE dafür erstellen muss wenn er irgendwo eine Lampe anbringt.
Was ist hier denn jetzt Richtig?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Mit freundlichen Grüßen

Ingo H.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr H.,

Änderungen, die ausschließlich der Erhöhung der Sicherheit dienen, werden in der Regel nicht als wesentliche Veränderungen eingestuft. Somit geht die CE-Konformität durch Ihre Maßnahmen aus meiner Sicht nicht verloren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1675
gestellt von: Clemens Ortgies
am: 11.09.2019
Thema: CE Kennzeichnung von Blockheizkraftwerken, speziell RoHS

Frage: Muss eine BHKW Anlage für die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme eine CE Kennzeichnung aufweisen, insbesondere auf die Richtlinie RoHS II bezogen, die für Stromerzeuger seit Juli 2019 verpflichtend ist. Man könnte beim BHKW die Meinung vertreten, dass es sich um eine Heizungsanlage handelt, die nicht vorwiegend zur Stromerzeugung dient.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Ortgies,

meiner Einschätzung nach könnte das BHKW je nach Größe und Verwendung als ortsfestes industrielles Großwerkzeug bzw. als ortsfeste Großanlage definiert werden. In diesem Fall wäre das BHKW von der RoHS ausgenommen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1674
gestellt von: Sascha Schulz
am: 10.09.2019
Thema: CE Kennzeichnung einer chinesischen Hydraulikpresse

Hallo Zusammen,

unsere Firma bezieht aus einer Tochterfirma eine chinesische Hydraulikpresse. Diese soll nun im Stammwerk auf den Stand der Technik gebracht werden, um sie sicher zu benutzen. An der Maschine werden keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen, sondern nur sicherheitsrelevante Maßnahmen umgesetzt (Sick-Lichtvorhang usw.)....Die Maschine hat kein CE Zeichen bzw. keine Konformitätserklärung, da eben chin. Hersteller. Wenn diese Maschine nun einem Konformitätsverfahren unterzogen würde, alle Sicherheiten vor Ort sind etc., kann sie dann CE konform erklärt werden?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schulz,

ja, dies ist möglich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1673
gestellt von: anonym
am: 10.09.2019
Thema: Persönliche Schutzausrüstung CE-Konformitätserklärung

Hallo Sicherheitsteam,

wir beziehen als Kunde persönliche Schutzausrüstung (Cat.I) zur Miete von einem Zwischenhändler. Auf Nachfrage bezüglich der CE-Konformitätserklärung haben wir eine teilweise unkenntlich gemachte Erklärung erhalten. (Z.b. Hersteller, Notified Body,...etc. wurden entfernt) um das "Know How" zu schützen. Ist dies Zulässig? Haben wir als Kunde der vermieteten Gegenstände Anspruch auf eine CE-Erklärung?

Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

dies ist so nicht in Ordnung. Die Richtlinie 2016/425 fordert, dass den PSA entweder ein Exemplar der EU-Konformitätserklärung oder die Internet-Adresse, über die die EU-Konformitätserklärung zugänglich ist, beiliegt. Die Inhalte der Konformitätserklärung sind ebenfalls vorgeschrieben, wonach Name und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten anzugeben sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1672
gestellt von: Susanne Bischof, Berlin
am: 03.09.2019
Thema: Prüfprotokoll nach DIN EN 60204-1

Frage: Wir sind ein Hersteller von Etikettiermaschinen/Sondermaschinenbau. Unser Kunde verlangt ein Prüfprotokoll nach DIN EN 60204-1 (sicherheitstechnische Prüfung der elektrischen Ausrüstung von Maschinen). Ist das zwingend notwendig?

Antwort von: Steven Nießner

Dass ihr das Protokoll macht, ist notwendig ja. Bei einer solchen Anlage sollte die 60204-1 eingehalten werden. ABER: Der Kunde hat kein Anrecht (außer vertraglich vereinbart) darauf, das Protokoll zu bekommen. Ein weiteres ABER: Normen sind nicht verpflichtend, ich würde aber empfehlen, das Protokoll nach 60204-1 zu machen und die Norm selbst auch anzuwenden.

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Frage 1671
gestellt von: Jonas Geiger
am: 28.08.2019
Thema: Prototyp CE-Kennzeichnung

Hallo,

im Rahmen meiner Technikerarbeit muss ich eine Waschanlage für Kleinteile mit 2 Linearachsen als Eigenbau in Betrieb nehmen.
Da diese Firma noch nie so etwas in der Art gemacht hat, könnte man diese Anlage theoretisch als Prototyp laufen lassen.
Wäre dies möglich oder benötige ich unbedingt eine CE- Kennzeichnung?
Wenn man es als ein Prototyp durchgehen lassen würde, muss man auch alle Sicherheitseinrichtungen trotzdem anbringen oder könnte man diese auch offen ohne z.B. Lichtschranke/Sicherheitsgitter betreiben?

Mit freundlichem Gruß
Jonas Geiger

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Geiger,

der Umstand, dass es sich um einen Prototypen handelt, entbindet Sie nicht von der CE-Kennzeichnung. Lediglich, wenn die Waschanlage im Erprobungsbetrieb unter Laborbedingungen betrieben wird, und dies nur vorübergehend vorgesehen ist, kann auf die CE-Kennzeichnung verzichtet werden. Die Anlage muss dann nicht den CE-Vorschriften entsprechen, es müssen allerdings organisatorische Ersatzmaßnahmen vorgesehen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1670
gestellt von: Katrin
am: 28.08.2019
Thema: Unvollständige Maschine mit CE-Kennzeichnung

Sehr geehrter Herr Preis,

von unserem Lieferanten haben wir Gelenk-Tragarme mit Gasfeder-/bzw. Pneumatik-Hub mit einer Einbauerklärung für "unvollständige Maschinen" erhalten. Gleichzeitig befindet sich auf Typenschild und in der Gebrauchs- und Wartungsanleitung die CE-Kennzeichnung. Auf unsere Nachfrage nach der Begründung für die CE-Kennzeichnung, wurde darauf verwiesen, dass der Tragarm eine Motorelement enthält. Da wir die Arme richtig ausgewiesen an unseren Kunden weitergeben wollen, ist nun meine Frage, ob die Kennzeichnung korrekt ist und die Begründung so ausreicht?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage im voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Katrin,

wenn außer der Maschinenrichtlinie weitere Richtlinien eingehalten werden müssen, die die CE-Kennzeichnung fordern, ist die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anzubringen. Richtig wäre es aus meiner Sicht, die CE-Kennzeichnung auf dem Motor anzubringen, nicht jedoch auf dem Tragarm.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1669
gestellt von: anonym
am: 26.08.2019
Thema: Normen für Verwendung von Heizhauben

Frage: Ich habe eine Frag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verwendung von Heizhauben im Labor: Welche Normen sind hier einschlägig und wie sieht es im Falle eines Unfalls mit der Haftung aus? Gibt es irgendwelche spezielleren rechtlichen Regelungen, die parallel zum Produkthaftungsgesetz anwenbar sind? Vielen Dank für eure Unterstützung!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

bei der Verwendung von Heizhauben unter gewerblichen Rahmenbedingungen gilt die Betriebssicherheitverordnung. Der Hersteller der Heizhauben hat vor allem die Niederspannungsrichtlinie (und zugehörige Normen) anzuwenden. Wenn es zu Unfällen kommt, kann es neben dem Produkthaftungsgesetz zur Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommen (verschuldensabhängige Haftung).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1668
gestellt von: Alexander Czetsch
am: 21.08.2019
Thema: CE-Kennzeichnung für Bürocontainer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Importeur von Wohncontainern und wurden von einem Statikbüro aufgefordert eine CE Konformität für die Container vorzulegen.
Müssen wir die Container mit einer CE Kennzeichnung ausstatten und auf welcher Grundlage ist diese zu ermitteln?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Czetsch,

ja, dies ist wahrscheinlich aufgrund der Niederspannungsrichtlinie erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1667
gestellt von: Andreas E.
am: 17.08.2019
Thema: Prüfvorrichtung aus Brasilien

Sehr geehrter Herr Preis,

meine Kollegen aus Brasilien haben eine Prüfvorrichtung gebaut, in der elektrische Bauteile (mit CE) verschaltet sind, ebenfalls ist ein Magnet zum Anheben eines Bauteils von einem (nicht zumLieferumfang gehörendem) Transportband und ein pneumatisch betriebener Anschlag verbaut (Kraft kleiner 160N). Ist es korrekt, dass auch für diese Vorrichtung ein CE-Kennzeichnung verpflichtend ist, da die EMV und Niederspannungsrchtlinie eingehalten werden muss?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

MfG

AE

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr E.,

ja, dies ist korrekt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1666
gestellt von: Eric Müller
am: 14.08.2019
Thema: EMV Richtlinie, Endnutzer

Hallo,

wir verkaufen ein Produkt, das als Gerät unter der EMV Richtlinie gilt, bis auf wenige Ausnahmen nicht an den Endnutzer. Wir haben also ein Produkt, das je nach Kunde unter die EMV Richtlinie fällt oder auch nicht.
Dürfen wir alle Produkte mit dem CE Kennzeichen versehen oder nur die Produkte die tatsächlich an einen Endnutzer gehen?

Zusatz: für das Produkt wurde bereits eine erfolgreiche Konformitätsbewertung durchgeführt.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Müller,

eine CE-Kennzeichnung darf auch erfolgen, wenn das Produkt nicht an den Endnutzer geliefert wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1665
gestellt von: Stefan Roewer
am: 09.08.2019
Thema: ATEX und Betriebsanleitungen

Sehr geehrter Herr Preis,

unsere Rohrkettenförderer (siehe auch Frage 1381) werden teilweise in Zone 21 bzw. Zone 22 eingesetzt.

Wir haben entsprechend ATEX-Richtlinie und MRL ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt.
Entsprechend unserer Zündquellenanlyse weisen unsere Rohrkettenförderer durch die vorliegende Konstruktion keine eigene Zündquelle auf
(außenliegende Lagerung, Fördergeschwindigkeit deutlich < 1 m/s, Geschwindigkeitsüberwachung, usw.)

Bei den Antriebsmotoren sowie den Sensoren für die Geschwindigkeitsüberwachung handelt es sich um ATEX-konforme Zukaufteile entsprechend der vorliegenden Zone. Zu den Zukaufteilen erhalten wir ATEX-konforme Betriebsanleitungen.

Frage 1: Reicht die Betriebsanleitung unserer Rohrkettenförderer für den Einsatz in nicht-explosiven Atmosphären dann aus, wenn die ATEX-konformen Betriebsanleitungen zu den Zukaufteilen beigelegt wird?
Oder müssen wir unsere Dokumentation für den Einsatz in explosiven Atmosphären grundsätzlich beilegen, wenn das vorliegen einer Zone bekannt ist?

Frage 2: Manche Kunden (meistens Zwischenhändler) bestellen auf Verdacht unsere Rohrkettenförderer mit ATEX-konformen Antriebsmotoren, ohne zu wissen, ob eine Zone vorliegt oder nicht.
Reicht in diesem Fall unserer Betriebsanleitung unserer Rohrkettenförderer für den Einsatz in nicht-explosiven Atmosphären aus?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Roewer,

die Eignung oder Nicht-Eignung für den Einsatz in einer explosiblen Atmosphäre muss in der Betriebsanleitung des Förderers thematisiert sein. Hiervon abhängig, sind die Inhalte der Betriebsanleitung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1664
gestellt von: anonym
am: 09.08.2019
Thema: Selbstgebaute Prüfeinrichtungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Firma hat eine elektrische Prüfeinrichtung selbstgebaut. Müssen diese Einrichtungen die CE-Kennzeichnung erhalten? Ist es möglich unser Elektroingenieur die Konformitätserklärung selber unterzeichnen?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

wenn es eine Prüfeinrichtung ist, die unter die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie fällt, dann muss sie keine CE-Kennzeichnung erhalten, jedoch trotzdem allen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Nur formell kann die CE-Kennzeichnung weggelassen werden. Eine Maschine müsste die CE-Kennzeichnung erhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1663
gestellt von: Jürgen S.
am: 05.08.2019
Thema: interne Fertigungskontrolle

Sehr geehrter Herr Preis!

Lt. Maschinenrichtlinie Artikel 12, 3a) muss bei der Konformitätsbewertung eine interne Fertigungskontrolle durchgeführt werden. Wie sieht diese aus? Welche Kontrollen müssen durchgeführt werden? Lt. Anhang VIII muss die Übereinstimmung der hergestellten Maschine mit den technischen Unterlagen und mit den Anforderungen der Maschinenrichtlinie überprüft werden. Die Richtlinie hält sich sehr bedeckt, wenn es darum geht wie diese Übereinstimmung zu prüfen ist?

Vielen Dank im Voraus.

Sg

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr S.,

die Richtlinie beschreibt die Fertigungskontrolle so wie fast alle Sicherheitsanforderungen nur sehr allgemein. Spezieller finden Sie die Anforderungen bezüglich der erforderlichen Nachweise in den Normen, üblicherweise in den Abschnitten 6, wo die Nachweise über die Prüfung der Übereinstimmung mit den Anforderungen thematisiert (gelistet) sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1662
gestellt von: Wehling
am: 05.08.2019
Thema: Konformitätsvermutung

Guten Tag,

ein Kunde möchte eine vollständige Maschine bei uns erwerben. Diese wird von unserem Unternehmen mechanisch und elektrisch konstruiert.

Das Besondere hierbei ist allerdings, dass der Kunde einen eigenen Programmierer für die Programmierung stellt. Die Programmiersprache wird von uns sonst nie verwendet und wir haben auch keine eigene Techniker, die diese Sprache können.

Nun meine Frage:

Können wir ohne Weiteres eine Konformitätserklärung für die Maschine ausstellen, obwohl wir den Punkt Softwareprogrammierung nicht selbst überwachen/einsehen können. Wenn nein, welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Konformität trotz fremden Programmierer bescheinigen zu können?

Die Maschine wird in unserem Werk durch uns aufgebaut/Installiert/geprüft.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herrr Wehling,

häufig ist es so, dass die sicherheitstechnische Steuerung unabhängig von der sonstigen Programmierung ist. In diesem Fall (wenn die Programmierung nicht sicherheitsrelevant ist) können Sie die Konformität ohne weiteres bescheinigen. Ansonsten sollten Sie sich vom Lieferanten der Programmierung bescheinigen lassen, dass die Programmierung entsprechend der gültigen anzuwendenden Sicherheitsnormen durchgeführt wurde.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1661
gestellt von: A. Bahr
am: 25.07.2019
Thema: CE Kennzeichnung IR-/UV-Viewer

Frage: Müssen batteriebetriebene IR-/UV-Viewer (Versorgungsspannung < 75 V) CE-gekennzeichnet sein? Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Bahr,

ja, dies ist erforderlich aufgrund der EMV-Richtlinie und RoHS-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1660
gestellt von: Thomas Kohler, Lichtenau
am: 23.07.2019
Thema: CE Zeichen für Ausstellungsmodellbahnen

Frage: Brauchen wir für unsere transportable Modellbahn-Anlage eine CE Konfirmitätsbescheinigung, wenn wir die Anlage bei Veranstaltungen zeigen? Die elektronische Steuerung ist Eigenbau und aus verschiedenen elektronischen Materialien zusammengestellt und gebaut.
Bediener sind nur Vereinsmitglieder. Es werden auch CE-konforme Modelle gefahren. Wie sieht es dann mit Eigenbaumodellen aus?
Betrieben wird die Anlage mit maximal 14 Volt mit Trafonetzspannung 230V.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kohler,

für die Verwendung auf Messen/Ausstellungen gibt es eine Sonderregelung: Wenn ein Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird, handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen. Der Prototyp muss sicher sein und unter vollständiger Kontrolle und Überwachung stehen. Kontrollierte Bedingungen bedeuten fachkundige Betreiber, Beschränkungen für den Kontakt der Öffentlichkeit mit dem Produkt, die Vermeidung von unangemessenen Interferenzen mit benachbarten Produkten usw. Es muss ein sichtbares Zeichen deutlich darauf hinweisen, dass das fragliche Produkt möglicherweise nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, bevor es nicht den Rechtsvorschriften entspricht.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Guenther Hasel

Guten Tag Herr Preis,

ist das ihre persönliche Auffassung oder stützt sich die Einschätzung auf eine konkrete rechtsfähige Quelle?
Wenn ja, wäre ein Hinweis darauf zielführend. Anm. Eine Prototyp liegt hier nicht vor. Wir sprechen hier eher von Kunstobjekten. Das Merkmal "Prototyp" bedingt spätere Produktion in Serie, was hier absolut nicht zutrifft.

Freue mich auf ihre Antwort.

Herzlichen Dank. G.Hasel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hasel,

meine Antwort stützt sich auf Textpassagen, die im Blue Guide zu finden sind. Natürlich ist die Modellbahn kein Prototyp, aber wenn die Bedingungen vergleichbar sind, kann man in ähnlicher Weise verfahren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1659
gestellt von: Manuel Schneider
am: 20.07.2019
Thema: Presse mit einen Gesamtgewicht von 1500kg auf Rollen aufbauen?

Hallo,

aktuell entwickeln wir eine Pressenanlage mit einem Gesamtgewicht von ca. 1500kg (massiver Stahlbau). Die Grundabmasse betragen 1000x1000. Unser Kunde wünscht sich hier Rollen unter die Anlage um diese einfach von A nach B umstellen zu können. Von der Gefahtrenanalyse sehe ich dies aber kritisch, da der Bremsvorgang nur rein vom Werker vollzogen werden kann. Hier besteht ein hohes Risiko, dass sich ein Mitarbeiter der evtl. beim Transport behilflich ist schwere Quetschungen zuziehen kann. Leider finde ich in der Maschinenrichtlinie bis jetzt kein passendes Kapitel. Vieleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat einen ähnlichen Anwendungsfall gehabt. Danke.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schneider,

geeignete Maßnahmen gegen Gefährdungen dieser Art sind häufig sog. Abweiser, die verhindern, dass Füße/Beine unter die Räder oder unter den Rahmen gelangen können. Weiterhin sollten die Räder festgestellt werden können, um unerwünschtes Fahren der Presse zu verhindern. Befestigungsmöglichkeiten und geeignete Warnhinweise könnten die Maßnahmen vervollständigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1658
gestellt von: Dennis Bölling
am: 18.07.2019
Thema: Microcontroler CE?

Guten Tag,

Ich möchte gerne Teile für Microcontroler aus China importieren und verkaufen (ESP32, Sensoren, Wiederstände etc.) Sind diese RoHS und CE pflichtig?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Bölling,

ja, diese sind CE-pflichtig aufgrund der RoHS-Richtlinie. Die ESP müssen zusätzlich weitere Richtlinien erfüllen (Funkgeräte-Richtlinie und EMV-Richtlinie).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1657
gestellt von: Mathias
am: 15.07.2019
Thema: Bauprodukteverordnung 305/2011 im Maschinen-/Anlagenbau

Guten Tag,

wir fertigen Anlagen für die Nahrungsmittelindustrie. Unsere Maschinen besitzen meistens eine Tragkonstruktion (Maschinengestell). Da wir u.a. ein zertifizierter Schweißfachbetrieb sind, wenden wir bei Maschinengestellen die EN 1090 an.
Nach unserem letzten Audit sind wir so verblieben, dass wir

1. für Maschinen mit Maschinengestell eine Konformitätserklärung nach MaschRL 2006/42/EG ausstellen.
2. für Maschinengestelle ohne Maschine eine Leistungserklärung nach BauprVO305/2011 ausstellen.

Gerade für Fall 2 hätte ich gerne die Meinung eines Experten gehört, ob Stahl-/Alukonstruktionen für die örtliche Montage in ein Bauwerk, auch mit dieser VO gemeint sind. Die Maschinengestelle verbleiben bis max. der Maschinenlebensdauer im Gebäude. Die Aufstellung kann an der Wand, dem Boden, der Decke erfolgen.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Mathias,

bei Maschinengestellen handelt es sich nicht um Bauprodukte.
Ein „Bauprodukt“ ist jedes Produkt oder jeder Bausatz, das beziehungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt.
Dies bedeutet, dass auch keine Leistungserklärung ausgestellt werden muss. Maschinengestelle müssen die Anforderungen an Tragwerke erfüllen. Hierzu gibt es Normen, aber keine besondere Richtlinie im Sinne der CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1656
gestellt von: Jens Börner, Hannover
am: 12.07.2019
Thema: CE-Konformität bei Veränderung einer Anlage

Sehr geehrte Herren,

wir haben in unserer Firma eine Imprägnieranlage, welche aus einem Kreisförderer und verschiedenen Tauchbecken unter der Förderschiene besteht. In der Förderschiene hängt ein Förderkorb der mit einer Steuerbirne auf- und abgesteuert werden kann.
Die Vorwärtsbewegung wird manuell mit der Steuerbirne und Kettenverbindung getätigt.
Der Förderkorb wird also manuell beladen und über den verschiedenen Tauchbecken herabgelassen.
Jetzt soll aus Platzgründen eines der Tauchbecken unter der Anlage um ein paar Meter versetzt werden, ohne die Reihenfolge zu verändern.
Muss in diesem Fall eine neue Konformität erstellt werden? Meines Erachtens handelt es sich hierbei um keine wesentliche Veränderung.
Ab welchem Jahr gibt es die CE-Konformität?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Börner,

ich gehe davon aus, dass sich am Sicherheitskonzept nichts ändert und die bisherigen Sicherheitsmaßnahmen auch für die veränderte Anlage ausreichend sind. In diesem Fall dürfte es sich um keine wesentliche Veränderung handeln.
Die CE-Kennzeichnung für Maschinen gibt es seit 1995.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1655
gestellt von: Thomas Wiesner
am: 09.07.2019
Thema: Dokument der Risikobewertung - in welcher Sprache?

Sehr geehrte Damen und Herren,

die CE Konfitmitätserklärung muss in der jeweiligen Landessprache verfasst werden. Trifft das auch für das Dokument der Risikobewertung zu?
In welcher Sprache muss die Risikoberwertung verfasst sein? Kann ich als Bezieher eines spanischen Bearbeitungszentrums die Dokumentation der Risikobewertung in Deutsch vom Hersteller verlangen?

Für Ihre Bemühungen besten Dank im Voraus

Thomas Wiesner

Antwort von: Steven Niessner

Das ist vertragssache. Rein rechtlich besteht kein Anspruch auf die Risikobeurteilung.
Also im Vertrag die RBU in der gewollten Sprache einfordern.

Antwort von Roman Preis

Ergänzung: Die Risikobewertung (Risikobeurteilung) darf in der Sprache des Herstellers verfasst sein, sofern es sich um eine EU-Amtssprache handelt. Sie darf auch in einer anderen EU-Amtssprache abgefasst werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1654
gestellt von: Jochen K.
am: 05.07.2019
Thema: CE Kennzeichnung für Ständer mit 16/32A Steckdose und Arbeitsleuchte?

Hallo zusammen,

ich wüsste gerne, ob folgende Konstruktion eine CE Prüfung/Kennzeichnung benötigt.
Wir möchten einen Ständer für unsere Kunden fertigen, auf dem ein CE-geprüftes Gerät abgestellt wird und für den Anschluss des Gerätes eine angeschraubte 16A oder 32A 380V CEE Steckdose besitzt.
Die Steckdose soll betreiberseitig durch den Betriebselektriker angeschlossen werden.
Weiterhin soll ein schaltbarer LED Scheinwerfer als Arbeitsleuchte an dem Ständer angebracht sein, welcher zusammen mit der Steckdose angeschlossenen werden soll.

Müssen wir dies nun vor dem in Verkehr bringen prüfen lassen und mit einer CE Kennzeichnung versehen?

Danke und Gruß
Jochen

Antwort von: Roman Preis

Hallo Jochen,

wenn alle anzuschließenden Geräte die Befestigung dieser Art als bestimmungsgemäß zulassen, und die Befestigung nach Hersteller-Betriebsanleitung erfolgt, und wenn keine zusätzlichen Gefährdungen durch die Verwendung auf diese Art zu befürchten sind, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1653
gestellt von: Boris, Köln
am: 03.07.2019
Thema: Norm EN 300328

Hallo,

in einem batteriebetriebenen Elektrogerät (3,3V) verbauen wir u.a. einen Microcontroller, über den WIFI und Bluetooth Kommunikation erfolgt. Der Microcontroller selbst ist bereits CE zertifiziert, u.a. EN 301489 und EN 300328.

Können wir in dem Fall einfach die CE Kennzeichnung für diese Normen auch für das Elektrogerät verwenden ohne erneute Prüfung, da die entsprechende Komponente die CE Normen erfüllt?

Vielen Dank
Boris

Antwort von: Roman Preis

Hallo Boris,

das Elektrogerät muss wahrscheinlich anderen Normen genügen. Daher ist es mit einer Übernahme in der Regel nicht getan.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1652
gestellt von: anonym
am: 26.06.2019
Thema: gekühltes Hochregallager mit hilfsenergiefreiem Öffnung- und Schließmechanismus

Sehr geehrte Damen und Herren,

muss die Einhausung eines Kühl-Hochregals, dessen Tore sich händisch mit Hilfe von Gasfedern (hilfsenergiefrei) Öffnen und Schließen lassen ce-gekennzeichnet werden?

Danke für die Hilfe und freundliche Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

sofern sonst keine weiteren angetriebenen Elemente im Hochregal verbaut sind, normalerweise nicht. Je nach "Gefährlichkeit" der Gasfedern bzw. Tore (Kräfte, Drehmomente, etc.) könnten diese allerdings als gespeicherte Energie aufgefasst werden, wodurch letztlich dann doch die CE-Kennzeichnungspflicht besteht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1651
gestellt von: J. Roth
am: 14.06.2019
Thema: Erweiterung einer Maschine nach MRL98/37/EG mit zusätzlicher eigenständiger Einheit nach aktueller MRL

Hallo Herr Preis

Sachverhalt:
Wir haben eine Maschine aus 2006 die nach MRL 98/37/EG gebaut und Dokumentiert wurde.
In der Maschine ist ein Schraubautomat und ein Epson-Scara-Roboter verbaut. Für diese haben wir die damals übliche Herstellererklärung.

In die vorhandene Maschine soll nun eine zusätzliche Einheit.
Die Einheit besteht aus Fördertopf mit Vormontage und Übergabe an den alten Anlagenteil und soll innerhalb des Schutzzaunes der Altmaschine betrieben werden.
Der Schutzzaun wird hierzu etwas vergrößert.
Die neue Einheit ist aktuell in Planung und soll ferner so ausgeführt werden, dass diese in einigen Jahren an anderer Stelle eingesetzt werden könnte.

Der Gedanke war nun, diese zusätzliche Einheit mit einer eigenständigen Steuerung und eigenem Sicherheitskreis zu versehen.
Hauptfunktion des Sicherheitskreises wäre sicheres entlüften in PL c wenn die Schutztüre geöffnet wird.
Für diese Zusatz-Einheit würden wir eine Einbauerklärung nach CE anfertigen. Mit entsprechender Doku.

Wir würden den Sicherheitskreis der alten Steuerung unverändert lassen und lediglich an der Schutztüre einen zusätzlichen Berührungslosen Schalter
anbringen um für den neuen Teil sicher entlüften zu können.
Die Not-Halt Strecken würden wir ganz normal miteinander verketten.

Meinen sie, wir können die bestehende Maschine auf der MRL 98 belassen, oder handelt es sich hier um eine "wesentliche Veränderung"?
Wenn wir das so ausführen, handelt es sich dann im Sinne der MRL um eine Verkettung?

Die Alternative wäre eine komplette Neubewertung der Altmaschine in Gesamtheit mit der neuen Einheit mit Ergänzung der Sicherheitsfunktion "sicher Entlüften".
Hier würden uns aber die Einbauerklärungen nach aktueller MRL für den Schrauber und den Roboter fehlen.
Oder könnten wir die Dokumente von damals auch für die aktuelle MRL verwenden?

vielen Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Roth,

meiner Einschätzung nach liegt zwar eine neue Gefährdung bzw. eine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, die vorhandenen Schutzmaßnahmen der Maschine vor der Veränderung sind aber wahrscheinlich hierfür weiterhin ausreichend, wenn diese modifiziert bzw. erweitert werden. Solange diese Maßnahme als einfache Schutzeinrichtung gesehen werden kann, kann man den Sachverhalt als nicht wesentliche Veränderung einstufen. Als einfache Schutzeinrichtungen gelten auch bewegliche trennende Schutzeinrichtungen und nicht trennende Schutzeinrichtungen, die nicht erheblich in die bestehende sicherheitstechnische Steuerung der Maschine eingreifen. Das bedeutet, dass durch diese Schutzeinrichtungen lediglich Signale verknüpft werden, auf dessen Verarbeitung die vorhandene Sicherheitssteuerung bereits ausgelegt ist oder dass unabhängig von der vorhandenen Sicherheitssteuerung ausschließlich das sichere Stillsetzen der gefahrbringenden Maschinenfunktion bewirkt wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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