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Frage 1600
gestellt von: Andrea Rybczynski
am: 10.12.2018
Thema: Auswechselbare Ausrüstung oder unvollständige Maschine

Hallo,

wir beziehen eine Laufkatze in die ein Elektrokettenzug eingehängt wird. Die Laufkatze wird nicht nur an einem Träger verwendet sondern in einer Halle an dem Träger angebracht bei dem ein Austausch von Komponenten stattfindet.
Den Elektrokettenzug bekommen wir mit EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen, das steht außer Frage. Allerdings bin ich der Meinung, dass auch die Laufkatze eine EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichen benötigt, da es sich für mich um auswechselbare Ausrüstung handelt. Allerdings bekommen wir vom Hersteller nur eine Einbauerklärung mit der Begründung unvollständige Maschine. Worunter fällt die Laufkatze? Auswechselbare Ausrüstung oder unvollständige Maschine?

Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Rybczynski,

in diesem Fall lassen sich nach einer genaueren Betrachtung wahrscheinlich beide Einstufungen (Auswechselbare Ausrüstung und unvollständige Maschine) rechtfertigen, so dass letztlich eine Einigung unter Berücksichtigung praktischer und finanzieller Aspekte zwischen Hersteller und Verwender erfolgen sollte.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Hallo,

ich bin kein Freund davon solche Komponenten als unvollständige Maschine zu akzeptieren. Wie soll das denn eine unvollständige Maschine sein? Die Definition einer unvollständigen Maschine ist, dass sie fast eine Maschine ist. Eine Laufkatze ist doch nicht fast eine Maschine. Für mich ist das ganz klar eine auswechselbare Ausrüstung.

 

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Frage 1599
gestellt von: Hussam
am: 05.12.2018
Thema: CE für einen Renn- und Flugsimulator

Hallo zusammen,

ich habe einen Renn- und Flugsimulator gebaut und möchte ihn bei einer Videospielhalle vermieten.
Benötige ich eine CE-Kennzeichnung?

Vielen Dank und schöne Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Hussam,

ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, hängt vom Aufbau des Simulators ab. Besteht der Simulator aus einem einfachen PC, Bildschirm, Pedalen und Joystick oder Lenkrad und werden diese einzelnen Geräte bestimmungsgemäß nach Herstelleranweisung in einem "Möbel" verbaut, ist in der Regel keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Voraussetzung wäre hierbei noch, dass die einzelnen Geräte bereits die CE-Kennzeichnung besitzen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1598
gestellt von: Benedikt Schmutterer
am: 05.12.2018
Thema: Betrachtung des Gesamtsystems nach Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei mir im Unternehmen stellt sich immer häufiger die Frage, ob es notwendig ist, für eine rein mechanische Prüfvorrichtung (Handhebelpresse) mit Prüfaufnahme und Adapter, welche über eine Schnittstelle mit einem elektrischen Prüfgerät verbunden wird, eine Betrachtung des Gesamtsystems nach Niederspannungsrichtlinie durchzuführen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Grüße

Benedikt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schmutterer,

ob eine Betrachtung des Gesamtsystems erforderlich ist, hängt von den Gefährdungen und der Art des Sicherheitskonzepts ab. Z.B. kann es elektrische Gefährdungen am Prüfling selbst bei der Prüfung geben, die durch eine Schutzumhausung am Gesamtsystem minimiert werden sollen. In diesem Fall wäre die Betrachtung des Systems erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1597
gestellt von: Wilfried Heim
am: 05.12.2018
Thema: CE Kennzeichnung

Frage: Ich produziere individuelle Bilder (Fotos, Landschaftsbilder etc..) in verschiedenen Größen und hinterleuchte diese anschließend ganzflächig mit handelsüblichen 12V, LED-Strips. Durch die Hinterleuchtung entsteht ein starker zusätzlicher 3D Bild Effekt, - Leuchtbild Das Bild wird dann an ein 12V Netzteil angeschlossen. Diese besitzen bereits eine CE Kennzeichnung.

Brauche ich eine weitere CE Kennzeichnung für den Verkauf ?
Viele Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Heim,

wenn die 12V-LED-Strips für diese Anwendung vom Hersteller vorgesehen sind (Montageanleitung, bestimmungsgemäße Verwendung), ist keine weitere CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Wilfried Heim

Nun hat sich unsere Lage zwischenzeitlich dahingehend verändert, dass wir 12V LED´Strips handelsüblicher Art aus China importieren. Es gibt eine EU Zertifizierung, in China ausgestellt. Die Strips werden dann von uns in Leuchtkästen eingebracht, verlötet und zu Leuchtbildern weiterverarbeitet. Das Leuchtbild wird dann an ein 12V Netzteil angeschlossen. Diese besitzen alle eine CE Kennzeichnung. Wir arbeiten individuell - d.h. je nach Kundenwunsch sind die Größen ganz unterschiedlich. Von 60 x 40 cm bis 2 x 3 m ist alles dabei. Wir haben Privat- sowie auch Gewerbekunden. Es ergibt sich für mich erneut die Frage, ob wir hier ein CE-Zeichen anbringen müssen für den Verkauf?
Viele Dank im Voraus für Ihre Bemühung.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Heim,

in diesem Fall ist eine CE-Kennzeichnung des Gesamtsytems erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1596
gestellt von: Mathias
am: 04.12.2018
Thema: Definition Maschine - bewegliches Bauteil

Hallo zusammen,

ich stolpere gerade über den Begriff "bewegliches Bauteil" bei der Definition in der Maschinenrichtlinie zur (un)vollständigen Maschine:

"Eine Maschine
- ist eine Gesamtheit verbundener Teile, von denen mindestens eines beweglich ist".

Mein Produkt besteht nun aus verbundenen Teilen (Behälter mit diversen Anbauteilen). Eines davon ist streng genommen beweglich: Magnetventil mit dem beweglichen Ventilsitz. Als Energie kommt gespeicherte Druckluft zum Einsatz, die in einem Kessel zwischengespeichert wird und je nach Stellung des Ventils "für eine bestimmte Anwendung" zum Einsatz kommt (Abblasen/Reinigen eines eingelegten Textilstoffes in einem Trichterförmigen Behältnisses).

Demnach würden eigentlich alle Kriterien einer vollständigen Maschine zum tragen kommen. Sonst habe ich keine beweglichen Teile an dem Produkt. Oder ist dieses bewegliche Teil nicht mit dieser Definition gemeint, da es in einem anderen, für einen eigenen bestimmungsgemäßen Zweck in Verkehr gebracht wurde?

Danke.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Mathias,

üblicherweise fallen Druckbehälter unter die Druckgeräterichtlinie oder unter die Richtlinie Einfache Druckbehälter. Allerdings nur, wenn bestimmte Volumina und Drücke überschritten werden.
Das eingebaute Ventil sorgt in Ihrem Fall nicht dafür, dass es sich bei der Zusammenstellung um eine Maschine handelt. Dies wäre erst der Fall, wenn durch das Abblasen Gefährdungen verursacht werden könnten und dies deswegen sicherheitsgerecht erfolgen müsste.
In Ihrem Fall ist typischerweise gefordert, dass nach guter ingenieurmäßiger Praxis konstruiert werden muss, jedoch kein förmliches Konformitätsbewertungsverfahren zu erledigen ist. Es gilt aber das Produktsicherheitsgesetz, was in Ihrem Fall bedeutet, dass beispielsweise eine geeignete Instruktion und Kennzeichnung erforderlich ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1595
gestellt von: Katharina K.
am: 01.12.2018
Thema: CE-Zertifizierung Schaltschränke

Hallo,

wir sind Hersteller einer Gesamtanlage in Deutschland, welche nach Maschinenrichtlinie CE zertifiziert wird. Die Schaltschränke werden von unserer Niederlassung in USA hergestellt und in die EU eingeführt.
Müssen diese Schaltschränke bereits bei der Einfuhr nach Niederspannungsrichtlinie CE zertifiziert sein oder reicht hier die CE Zertifizierung der Gesamtanlage nach Maschinenrichtlinie aus?
Gilt die Einfuhr in die EU bereits als "Inverkehrbringen" obwohl die Schaltschränke nur für den Einbau in unsere Gesamtanlage vorgesehen sind?

Vielen Dank,

Katharina K.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau K.,

ja, Schaltschränke sollten bei der Einfuhr bereits die CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie besitzen.
Abweichend hiervon könnte vertraglich vereinbart werden, dass die CE-Kennzeichnung des Schaltschranks im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens der Anlage erfolgt. Dieses Verfahren sorgt allerdings beim Zoll häufig für Probleme.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1594
gestellt von: Virginia Bernett
am: 29.11.2018
Thema: Risikobeurteilung und Betriebsanleitung für mehrere Maschinen

Guten Tag,

wir haben den Auftrag bekommen für etwa 35 Hydraulikaggregate Risikobeurteilungen und Betriebsanleitungen zu erstellen.

Ich soll die Maschinen nun zu mehreren Gruppen zusammenfassen, damit mehrere zugleich mit einer Risikobeurteilung und Betriebsanleitung abgefrühstückt werden können.

Leider unterscheiden sich z.B. das Material der Tanks oder die Hersteller der Zulieferteile (Wärmetauscher, Pumpen, Motoren). Außerdem sind auch selbstgebaute Teile dabei, die aber bei der zweiten Maschine wieder zugekauft sind.

Meine Frage ist nun:
Darf ich so einfach zwei oder mehrere Maschinen mit einer Risikobeurteilung betrachten, wenn sich einige Teile nicht gleichen? Auch die technischen Daten, Größe und Gewicht der Aggregate, Drücke, Leistungen, Volumenströme etc. sind bei allen Maschinen unterschiedlich.

In einer Betriebsanleitung kann ich ja einfach eine Tabelle mit Varianten für die technischen Daten einfügen. Aber bei einer Risikobeurteilung bin ich mir da nicht sicher, weil ich noch nicht so lange dabei bin.

Ich wäre sehr dankbar über Informationen dazu! (Gerne auch Infos wo ich dazu etwas finde)

Viele Grüße
Virginia

Nachtrag:
Hydraulikaggregate gelten ja als unvollständige Maschinen aber wie sieht es aus, wenn ein Schaltschrank fest verbaut ist?

Und als weiteres Kriterium für die Frage oben: Es gibt nur wenige Aggregate aus dem selben Jahr. Alles zwischen 1998 und 2018 ist vertreten.

Viele Grüße und Danke

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Bernett,

generell ist es erlaubt und möglich, für mehrere Maschinen oder unvollständige Maschinen eine gemeinsame Risikobeurteilung zu erstellen.
Es muss allerdings möglich sein, auf einfache und unmissverständliche Weise die für die jeweilige Maschine gültigen Anforderungen, Technischen Daten und Risikominimierungsmaßnahmen anhand der Risikobeurteilung festzustellen.
Ob Hydraulikaggregate unvollständige Maschinen sind, ist fraglich und in der Regel nicht nur vom Schaltschrank, sondern von weiteren Ausstattungsmerkmalen sowie von der Vertragsgestaltung (Lastenheft, Pflichtenheft) abhängig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1593
gestellt von: anonym
am: 28.11.2018
Thema: Konfomritätserklärung ständig aktualisieren?

Frage: Wir sind Händler und bieten ein Produkt mit CE-Zeichen an, für das der deutsche Hersteller eine Konformitätserklärung nach R&TTE vor eingen Jahren erstellt hat.

Der Hersteller ist nicht bereit, uns eine aktualisierte Konformitätserklärung gemaß RED auszustellen, da an dem Produkt seit der R&TTE keine Änderungen vorgenommen wurden.

Da die R&TTE vollständig von der RED ersetzt wurde ist nun meine Frage, ob eine Konformitätserklärung ständig aktualisiert werden muss, solange das Produkt aktiv produziert wird oder ob der Hersteller Recht hat und die alte Konformitätserklärung weiterhin gültig ist.

Vielen Dank für jede Information.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

maßgebend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts.
„Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Unionsmarkt.
„Bereitstellung auf dem Markt“ ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

Findet das Inverkehrbringen zum jetzigen Datum statt, muss die Konformitätserklärung auf die aktuelle Richtlinie aktualisiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1592
gestellt von: Michael Seferna
am: 28.11.2018
Thema: Sprachen

Frage: Wir liefern Maschinen innerhalb und außerhalb der EU (aktuell Rußland, China, Slowakei und Türkei). Wir verbauen in unseren Maschinen unvollständige Maschinen von Fremdfirmen. Nach Maschinenrichtlinie müssen die technischen Dokumente (Montageanleitung und Einbauerklärung) in einer Amtssprache der EU abgefasst werden, welche wir von unseren Lieferanten auch so erhalten. Frage1: In welcher Sprache müssen die Unterlagen und Dokumente von den verbauten Zukaufteilen abgefasst werden wenn wir sie an den Kunden mit der Betriebsanleitung mitliefern? Frage2:Welche Sprachvorschriften gelten außerhalb der EU. Nur vertraglich festgelegte Sprachen? Frage3: Inhalt unserer Betriebsanleitung sind auch die kompletten Baugruppenzeichnungen mit den zugehörigen Stücklisten. Da übersetzen wir nur die Schriftköpfe zweisprachig und nicht den Inhalt der Listen. Wir deklarieren den Inhalt als Eigennamen und übersetzen diese nicht. Ist das zulässig?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Seferna,

wenn die Lieferantendokumentation an den Verwender (innerhalb der EU) geliefert wird, muss sie in die Sprache des Verwenderlandes übersetzt werden.
Bei Lieferung außerhalb der EU gelten die jeweiligen Gesetze des Landes, in das geliefert wird. In der Regel ist auch außerhalb der EU die Übersetzung in Verwenderland-Sprache Pflicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1590
gestellt von: Susanne Arndt
am: 23.11.2018
Thema: Maschinensicherheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

in unserem Unternehmen wurde Anlage-Verschiebbar Regale verkleinert. Dabei wurde ein von 5 Regalen demontiert. Elektrisches Teil der Anlage wurde nur verkleinert und die Lichtschranke umgestellt. Anlage geht seit der Änderung in die Störung. Die Auftrag ausführe Firma hat es vor, die Anlage neu zu programmieren.
Ist es eine wesentliche Änderung der Anlage und geht dadurch Conformität nach MRL verloren?

Mit freundlichen Grüßen

S. Arndt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Arndt,

sofern das Sicherheitskonzept nicht geändert wird, ist es keine wesentliche Veränderung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1589
gestellt von: Dirk
am: 23.11.2018
Thema: Hydraulikventile für Baumaschinen

Frage: Wir würden gerne Hydraulikventile (Modulatoren, Hydraulische Bremsventile, Bremszylinder, Bremspedale inkl. Ventil, EBV, ABS, Bremssysteme, weitere Komponeten für die Bremse) für verschiedene Baumaschinen importieren und diese dann im Ersatzteilmarkt als Komponeten verkaufen.
Benötigen wir für die Hydraulikventile und anderen Komponenten eine entsprechende CE-Kennzeichnung?
Nach welchen Normen sollte geprüft werden?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Dirk,

die Maschinenrichtlinie findet keine Anwendung auf separate Maschinenkomponenten wie beispielsweise Dichtungen, Kugellager, Riemenscheiben, elastische Kupplungen, Magnetventile, Hydraulikzylinder, und desgleichen, die nicht für eine bestimmte Anwendung vorgesehen sind und die für den Einbau in Maschinen bestimmt sind. Die vollständige Maschine, in die solche Komponenten eingebaut werden, muss die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllen. Der Maschinenhersteller muss deshalb Komponenten mit geeigneten Spezifikationen und Eigenschaften wählen.
Ein ABS-System könnte allerdings als Sicherheitsbauteil angesehen werden, wenn die Risiken nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu sehen sind. Dann wäre die Maschinenrichtlinie anzuwenden.
Da Baumaschinen in der Regel auch Fahrzeuge sind, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden müssen, sind sowohl für die Fahrzeuge, als auch für einzelne Komponenten zusätzliche fahrzeugspezifische Richtlinien anzuwenden.
Eine Normenrecherche kann ich in diesem Fall im Rahmen des Forums leider nicht erstellen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1588
gestellt von: anonym
am: 22.11.2018
Thema: Verpackungsstation - Auswechselbare Ausrüstung?

Guten Tag Herr Preis,

schon länger verfolge ich die Fragen und Antworten in Ihrem Forum und konnte daraus einiges mitnehmen. Jetzt habe ich allerdings selbst mal eine spezielle Frage, bei der Sie mir hoffentlich helfen können.

Aktuell beschäftigt und folgendes Szenario:
Wir stellen Montage Halbautomaten mit Rundtakttischen her. (Verwendung innerhalb des eigenen Betriebes bzw. im Werk im EU-Ausland).
Diese sind soweit geschlossen. Der Bereich zum Bestücken ist über einen sicheren Lichtvorhang gesichert.
Soweit noch kein Problem, allerdings sind diese Anlagen sehr allgemein und modular aufgebaut.
So können z.B. die Stationen innerhalb der Schutzeinhausung gewechselt werden (Pressen, Wendestationen, Kameraprüfung, automatische Teileentnahme...).
Die Teileentnahme erfolgt durch einen Roboter, der die fertigen Teile direkt einer Verpackungsstation zuführt.

Hier wird es schwierig.
Der eigentliche Montagehalbautomat ist in dem für die Verpackungsstation vorgesehenen Bereich offen.
Hier soll es möglich sein, verschiedene Verpackungsstationen, welche den entsprechenden Bereich verschließen, anzuschließen.
Um sicher zu stellen, dass eine Verpackungsstation angeschlossen ist, verfügt die Montageanlage über einen Schutzschalter und die jeweilige Verpackungsstation über das Gegenstück dazu.
Montagehalbautomat und Verpackungsstation können nur zusammen Betrieben werden.

Wird jetzt eine neue Anlage angeschafft, muss dazu eine Verpackungsstation ausgewählt bzw. eine bereits Vorhandene angeschlossen werden.
Später sollen die Verpackungsstationen aber jederzeit getauscht werden können.

In der Risikoanalyse sind alle möglichen Varianten berücksichtigt.
Die Bedienungsanleitung beschreibt die Anlage und die möglichen Verpackungseinheiten.

Unser Problem dabei ist, dass wir uns nicht sicher sind, wie wir die Anlagen und die Verpackungsstationen einordnen sollen.
Einerseits sind alle einzeln für sich genommen „unvollständige Maschinen“, anderseits können die Verpackungsstationen auch als auswechselbare Ausrüstung gesehen werden.
Den Montagehalbautomaten könnte man noch mit einer Abdeckung versehen, so dass dieser eine vollständige Maschine bildet. Werden die Verpackungseinheiten als unvollständige Maschinen behandelt, müsste nach jedem Umrüsten eine neue Konformitätserklärung ausgestellt werden.
Würden die Verpackungsstationen als auswechselbare Ausrüstungen behandelt, könnten diese einfach getauscht werden. Risikoanalyse und Bedienungsanleitung würden dementsprechend auch erstellt werden, aber es müsste nicht nach jedem Rüstvorgang eine neue Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Dazu sei noch gesagt, dass das Anbinden der Verpackungsstation keine Programmierung der ein neues Aufspielen der Steuerung erfordert.
Die Stationen werden vom Einsteller angebaut/angeschlossen.

Wie sehen Sie das?
Können die Verpackungsstationen als auswechselbare Ausrüstung gesehen werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller,

nach Definition der Maschinenrichtlinie ist eine auswechselbare Ausrüstung eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern.
Diese Definition wird durch Ihre Anlage aus meiner Sicht erfüllt. Weiterhin spricht bezüglich der praktikablen Handhabbarkeit und des Konzepts zur Anlagensicherheit nichts dagegen, die Verpackungsstationen als Auswechselbare Ausrüstungen zu deklarieren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1587
gestellt von: Norbert Poggenwisch
am: 21.11.2018
Thema: Verlängerungsleitung und CE

Frage: Muss eine Verlängerungsleitung eine CE-Kennzeichnung besitzen und wie sieht es bei einzelnen Steckern und Kupplungen aus?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Poggenwisch,

unter anderem folgende Produkte fallen in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie:

Gerätesteckvorrichtungen – Stecker, Buchsen
Gerätesteckvorrichtungen für industrielle Zwecke
Kabel
Geräteanschlussleitungen und Verbindungsleitungen (Stecker + Kabel + Anschlussleitung)
Geräteanschlussverlängerung (Stecker + Kabel + Steckdose)

Unter anderem folgende Produkte sind ausgenommen:

Stecker 230 V, für den Hausgebrauch
Steckdosen 230 V, für den Hausgebrauch

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1586
gestellt von: Ben Keskin
am: 12.11.2018
Thema: CE-Pflicht für ein "Reifenfüllgerät"?

Hallo,

wir haben in der Schule eine Konstruktionsaufgabe für ein sogenanntes Reifenfüllgerät: das besteht aus einer Kupplung für den Druckluftanschluss, einem (geeichten, geprüften, zugelassenen) Manometer, einem Hebel um die Druckluft in einen Reifen strömen zu lassen und einem kurzen Schlauchstück mit Adapter für das Reifenventil.

Jetzt meine Frage: braucht diese Vorrichtung ein CE-Zeichen?
Ich bin der Meinung NEIN, weil es sich nach meinem Verständnis nicht um eine Maschine handelt und weil das auch kein Druckgerät ist.

Kann das jemand bestätigen oder mich auf die richtige Spur bringen?

Vielen Dank für alle sinnvollen Hinweise!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Ben,

vorausgesetzt, die Komponenten können so verbaut werden, wie vom Hersteller der Komponenten vorgesehen (siehe Betriebsanleitungen), ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1585
gestellt von: anonym
am: 05.11.2018
Thema: CE für Handyhüllen?

Hallo.

Ich möchte für den Schulbasar meiner Tochter gerne Dinge für den Verkauf nähen. Handyhüllen, Tabletkissen, Stifftemäppchen, usw. Der Erlös geht direkt an die Schule. Über die Textilkennzeichnungspflicht bin ich mir bewusst aber brauche ich ein CE-Siegel für einen gemeinnützigen Flohmarkt?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Herzliche Grüße,

Steffi

Antwort von: Roman Preis

Hallo Steffi,

eine CE-Kennzeichnung ist für Handy-Hüllen, Tabletkissen und Stiftemäppchen generell nicht erforderlich/erlaubt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1584
gestellt von: Kevin Wieland
am: 05.11.2018
Thema: CE erforderlich?

Hallo,

Folgender Sachverhalt:
Ein (elektronischer) Bausatz besteht ausschließlich aus CE zertifizierten Komponenten.
Z.B. Schütz, Netzteil, Gehäuse. Alle Komponenten befinden sich im Gehäuse auf Hutschiene.

Bei dem Bausatz müssen "nur" noch die 230V Leitungen verdrahtet werden.

Ist für den Bausatz als ganzes eine extra Zertifizierung nötig?

Wie verhält es sich den Bausatz fertiggestellt zu verkaufen?
Tritt man nun als Hersteller auf oder greifen die Einzelzertifikate der Komponenten?
Es werden keine selbstgebauten Komponenten genutzt.
Alle Komponenten werden in Deutschland bzw. der EU eingekauft.

Vielen Dank vorab

AAntwort von: Roman Preis

Hallo Herr Wieland,

eine CE-Kennzeichnung ist aus meiner Sicht nicht erforderlich, wenn alle Bauteile so, wie in den Benutzerinformationen der Hersteller beschrieben, verbaut werden können.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1583
gestellt von: Frank Nowroth
am: 05.11.2018
Thema: Lagerlift und Klimatisierung/Temperierung CE - Kennzeichnung


Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,

als Handelsunternehmen arbeite ich mit unterschiedlichen Lagerliftherstellern zusammen, deren Geräte TÜV-abgenommen, sowie CE-konform geliefert werden.
Nun möchte ich im Rahmen eines Projektes eine Klimaanlage/Temperierungseinheit mit dem Lagerlift verbinden und ausliefern.
Wenn für beide Produkte (Lagerlift, sowie Klimaanlage) jeweils eine CE-Konformitätserklärung vorliegt, benötige ich dann für das Gesamtprojekt eine gemeinsame CE-Erklärung, oder genügt die jeweilige CE-Konformitätserklärung der einzelnen Komponenten ?

Besten Dank für baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nowroth,

zunächst ist zu prüfen, ob beide Komponenten bestimmungsgemäß, wie vom Hersteller vorgesehen, verwendet werden können (Einbau).
Weiterhin ist zu untersuchen, ob sicherheitsrelevante Verknüpfungen zwischen den Komponenten existieren.
Ist dies der Fall, ist in der Regel ein Konformitätsbewertungsverfahren für die Gesamtheit erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1582
gestellt von: Can Koctürk
am: 23.10.2018
Thema: Performance Level

Guten Tag,

Ich habe eine Frage bezüglich der Errechnung des erforderlichen Performancelevels (PLr).

Wie kommt man von der Risikoprioritätszahl RPZ auf das PLr? Was passiert also in der Blackbox von RPZ nach PLr?

Vielen Dank!

MfG

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Koctürk,

eine quasi Umrechung der Risikoprioritätszahl auf den erforderlichen Performance-Level ist nicht möglich, da sich beide Kennwerte aus unterschiedlichen Aspekten zusammensetzen.
Beim PLr spielt beispielsweise die Eintrittswahrscheinlichkeit keine Rolle. Bei der Ermittlung der Risiko-Prioritäts-Zahl wird die Häufigkeit und Aufenthaltsdauer im Gefahrenbereich nicht abgefragt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1581
gestellt von: MT
am: 19.10.2018
Thema: CE-Kennzeichen und Ausnahmen

Sehr geehrter Herr Preis,

ich betreibe ein Ingenieurbüro für Telekommunikationstechnik. Im Rahmen meiner Tätigkeit analysiere ich Produkte die häufig aus China stammen, ob sie möglicherweise bestehende Patente meiner Auftraggeber verletzen. Dazu ist es natürlich erforderlich, dass ich in den Besitz eines solchen Produkts komme (womit das Produkt in der Regel als "in den Verkehr gebracht" gilt). Häufig stellen meine Auftraggeber mir das jeweilige Produkt zur Verfügung aber dies ist nicht immer der Fall, dann muss ich es selbst importieren und wenn dann auch noch das CE-Kennzeichen fehlt, dann bleibt es natürlich beim Zoll hängen.

Die Kooperationswilligkeit (deutsches Handbuch und CE-Kennzeichen) der Hersteller ist hier natürlich recht gering, da im Falle einer möglichen Patentrechtsverletzung Rechtsmittel gegen sie eingesetzt werden, daher bin ich gezwungen, das jeweilige Produkt "anonym" zu kaufen und den Ärger beim Zoll in Kauf zu nehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich hier, legal an das Produkt zu kommen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

in Abstimmung mit dem Hersteller und Zoll kann die CE-Kennzeichnung von Ihnen als Einführer durchgeführt werden, wenn sich das Produkt in Deutschland befindet.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1580
gestellt von: Till Strohmeier
am: 19.10.2018
Thema: CE konforme Bauteile zusammenfügen

Guten Tag,

ich habe versucht mich durch längere Internetrecherche in das Thema einzulesen, würde mich jedoch trotzdem um eine weitere Einschätzung in diesem Forum freuen.

Der Sachverhalt ist wie folgt:

Ich möchte gerne eine Leuchte bauen. Hierfür verwende ich 3 Bauteile. 1. Eine Powerbank 2. eine USB LED Leuchte 3. ein Mini USB Kabel.

Die USB Leuchte, sowie das Mini USB Kabel zum Aufladen der Powerbank werden in die Powerbank gesteckt. Alles zusammen wird im Anschluss in einen Filzzylinder gesteckt.

Nun haben sowohl die Powerbank als auch die LED Leuchte ein CE Zeichnen. Das USB Kabel aufgrund der passiven Eigenschaft nicht. Meine Frage ist nun, ob durch das Zusammenstecken der einzelnen Bauteile eine Baugruppe entstanden ist, welche nochmals auf ihre Sicherheit überprüft werden muss? Oder kann man sich darauf stützen das alle Teile wie vorgesehen verwendet werden und somit auf die CE Zeichnen der Bauteile verweisen?

Ich hoffe die Beschreibung ist verständlich genug, um eine Einschätzung abzugeben.

Vielen Dank und einen schönen Freitag wünsche ich allen.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Strohmeier,

eine CE-Kennzeichnung für das System ist nicht erforderlich, sofern die Powerbank und LED-Leuchte bestimmungsgemäß verwendet werden.
Die Verwendung in einem Filzzylinder könnte zum Beispiel vom Hersteller nicht vorgesehen bzw. 'verboten' sein, da beim Laden unzulässige Temperaturen entstehen könnten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1579
gestellt von: Alex
am: 18.10.2018
Thema: LVD bei Leuchten unter 50V

Hallo,

wir bereiten gerade die CE Formalitäten für den Import von Lampen aus Australien vor. Dabei handelt es sich um Leuchten mit eingebautem LED Modul die durch ein 24 V Netzteil betrieben werden. Wir verkaufen die Leuchten ohne Netzteil. Das LED Modul erfüllt bezüglich der LVD die Normen 62031 und 62471 ebenso wie die RoHS2 Richtlinie.
1. Wir haben die EMV Tests mit LED Treibern von VS durchgeführt. Müssen wir bei der Kundeninformation darauf hinweisen, dass nur VS Treiber verwendet werden dürfen oder kann man VS Treiber auch nur empfehlen ohne gleich gegen Gesetze zu verstossen?
2. Da die Leuchte unter 50 V betrieben wird gehen wir davon aus, dass die LVD nicht zwingent notwendig ist. Wir haben hier unterschiedliche Aussagen, ob die LVD zutrifft oder nicht. Hintergrund ist die Produktsicherheit, die zwar mit 60598 erfüllt wäre aber einen ziemlichen Aufwand darstellt. Trifft also in unserem Fall die LVD zu und falls nicht, gibt es bei <50 V ebenfalls Anforderungen an die Produktsicherheit, die man ohne Norm nachweisen kann?

Vielen Dank für die Hilfe
Alex

Antwort von: Roman Preis

Hallo Alex,

bezüglich LED-Treibern kenne ich mich nicht aus.
Die IEC 60598 legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1000 V enthalten. Sie gilt also auch für Leuchten, die Spannungen unter 50 V verwenden.
Formell muss meiner Einschätzung nach die Einhaltung der EMV-Richtlinie und RoHS bescheinigt werden. Die Niederspannungsrichtlinie nicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1578
gestellt von: anonym
am: 18.10.2018
Thema: Stetigförderer als unvollkommende Maschine deklariert

Frage: Wir sind Betreiber von Anlagen zur Abwasserreinigung und haben jetzt im Zuge von Erweiterungsmaßnahmen von zwei Herstellern für einen gelieferten Schneckenförderer nur eine EG-Einbauerklärung erhalten mit dem Hinweis: "Erst wenn vom Betreiber der Eingriffsschutz an den Ein- und Austrittsöffnungen ergänzt wird" wäre die Maschine vollständig. Der Eingriffschutz wurde von der Montagefirma, die auch den Förderer montiert hat ergänzt. Wer hat die EU-Konformitätserklärung auszustellen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


im Idealfall könnte der Hersteller des Schneckenförderers nach Begutachtung des Eingriffsschutzes die Konformität bescheinigen.
Sie können aber auch als Betreiber des Gesamtsystems eine Konformitätserklärung ausstellen oder von einem Dienstleister ausstellen lassen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1577
gestellt von: Guido Hermann
am: 15.10.2018
Thema: Niederspannungsrichtlinie

Frage: wir haben ein Gerät, das intern nur mit Spannungen < 50V arbeitet. Es wird zwar am 230V-Stromnetz betrieben, aber ein externes Netzteil liefert dem Gerät 12V.

Muss die Niederspannungsrichtlinie angewendet werden, wenn das das Gerät zusammen mit dem (bereits zertifizierten) Netzteil verkauft wird?

Und muss die Niederspannungsrichtlinie angewendet werden, wenn wir das Gerät seperat vom Netzteil verkaufen?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihren Einsatz!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hermann,

nein, die Niederspannungsrichtlinie findet keine Anwendung, aber wahrscheinlich die EMV- und RoHS-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1576
gestellt von: H. Hermlich
am: 11.10.2018
Thema: CE Zertifikat für Pumpe mit Elektromotor

Hallo zusammen,

wir möchten einen Elektromotor mit Pumpe zusammen mit einer kleinen SPS-Ansteuerung und Sensorik auf einen kleinen Wagen bauen. Angeschlossen werden diverse Schlauchleitungen und Verrohrungen. Das ganze soll später Verkauft werden können.

Uns ist bewusst, dass wir für ein CE Zertifikat die Maschinenrichtlinie beachten müssen und aus diesem Grund auch eine Risikoanalyse machen müssen.

Die Frage, die wir uns nun aber stellen ist, müssen wir eine EMV Analyse beauftragen? Die einzelnen Komponenten wurden ja EMV geprüft. Ist EMV + EMV = ok?

Vielen Dank im Voraus

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Hermlich,

EMV-CE + EMV-CE kann ok sein, muss aber nicht.
Je nachdem, wie die Verkabelung von Motor, Steuerung und Sensorik gestaltet ist, kann diese EMV-relevant sein.
Im Idealfall finden Sie in den Anleitungen der verwendeten Bauteile ausführliche Anweisungen zur EMV-gerechten Verwendung.
Weiterhin können EMV-Normen helfen, die Anlage emv-gerecht zu gestalten. Eine Messung der EMV ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1575
gestellt von: Weber
am: 08.10.2018
Thema: Umgang mit Prototypen auf Fachmessen

Sehr geehrter Herr Preis,

wir sind Hersteller von elektrotechnischen Geräten.
Meine Frage: dürfen Prototypen der entwickelten Geräte, die noch keine CE Konformation besitzen und noch nicht den EMV Richtlinien entsprechen, auf Messen (in Funktion) gezeigt werden?
Wir wollen uns hier auf der gesetzlichen Seite bewegen.

Danke für Ihre Antwort.

Antwort von: Felix Salomon, Feucht

Guten Tag,

kurze Antwort: ja, siehe dazu EMV Richtlinie Artikel 5 Abschnitt (3). Analog für Maschinen siehe MRL, Artikel 6 Abschnitt (3).

Schöne Grüße
Felix Salomon

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Frage 1574
gestellt von: Wolfgang Heer
am: 08.10.2018
Thema: Bausätze, BauPVO, Entwurf EN 14351-2

Sehr geehrte Damen und Herren,

Innentüren bestehen aus Zargen (Rahmen) und Türblatt. Innentüren gelten als Bauprodukt.

Der Normentwurf der EN 14351-2 (Innentüren ohne Brand-/Rauchschutz) gilt nicht für "im Handel einzeln erhältliche Türblätter und Türrahmen".

Frage 1: Darf ein Türblatt oder der Türrahmen trotzdem mit einem CE-Kennzeichen versehen werden (losgelöst von der notwendigen zweiten Komponente Zarge oder Türblatt)?

Frage 2: Können die Komponenten der Innentür (Türblatt und Zarge) als Bausatz deklariert werden? Erhält dann das Türblatt und die Zarge je ein CE-Zeichen und wie erfolgt eine Kennung, dass die beiden zusammen gehören?

Für die Fragen erwarte ich keine 100%ige Lösung - Hinweise, wie es ggf. mit vergleichbaren Produkten gelöst wurde, würden helfen.

Herzlichen Dank

Wolfgang Heer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Heer,

üblicherweise kann die CE-Kennzeichnung für Systeme bzw. Bausätze erfolgen. Entsprechend sollten die Bauteile des Systems in der Benutzerinformation beschrieben sein.
Möglicherweise kann die EN 14351-2 nur eingehalten werden, wenn Türblatt und Rahmen als zusammengehöriges System betrachtet/verwendet werden. Entsprechend könnte dann ein einzelnes Teil keine CE-Kennzeichnung bekommen.

Vielleicht kann der Leitfaden helfen:

https://ec.europa.eu/docsroom/documents/12305?locale=en

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1573
gestellt von: anonym
am: 05.10.2018
Thema: Wesentliche Änderung an unvollständigen Maschinen

Frage: Im Interpretationspapier "Wesentliche Änderungen von Maschinen" wird nur von der vollständigen Maschine, also in Bezug auf eine EG-Konformitätserklärung, gesprochen.

Wenn sich nun der Umbau nur auf einen, alleine nicht funktionsfähigen Teil der Maschine, also eine unvollständige Maschine bezieht, kann dieses Interpretationspapier auch auf unvollständige Maschinen bezogen werden?

Oder muss der Umbau an einem Teil, einer unvollständigen Maschine, auf die vollständige Maschine bezogen werden?

Wenn aus dieser Analyse nun erfolgen würde, dass eine wesentliche Änderung an der unvollständigen Maschine aus dem Umbau erfolgen würde, dieser Umbau jedoch keinen Einfluss auf die gesamte Maschine hat, ist dann eine neue Einbauerklärung für die unvollständige Maschine ausreichend?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Felix Salomon, Feucht

Guten Tag,

wir interpretieren bzw. handhaben es so, dass unvollständige Maschinen analog zu vollständigen Maschinen betrachtet werden, also ggf. eine neue Einbauerklärung etc. erstellt werden muss.

Wie Sie auch schon geschrieben haben, muss die Gesamtmaschine auf jeden Fall auch betrachtet werden. Wenn sich aber keine wesentliche Änderung für die Gesamtmaschine ergibt, so muss auch keine neue Konformitätserklärung erstellt werden.

Schöne Grüße
Felix Salomon

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Frage 1572
gestellt von: Lena Bredemeier
am: 02.10.2018
Thema: Zulieferdokumentation

Hallo,

wenn wir als Hersteller unsere Maschinen verkaufen, was müssen wir dann an Zukaufdokumentation mitliefern? Wie weit ist der Umfang dort? Müsste auch eine Kaufteildokumentation eines Motors z.B. mitgeliefert werden? Kann man das ganze auf wesentliche Dinge beschränken wie z.B. Sicherheitshinweise und andere "Kapitel" weglassen?

Antwort von: Felix Salomon, Feucht

Guten Tag,

in der MRL sind unter Anhang I 1.7.4.2. die Mindestanforderungen an die Betriebsanleitung beschrieben. Da der Kunde alle notwendigen Informationen erhalten muss, um die Maschine (sicher) betreiben, warten etc. zu können muss, müssen ggf. auch Zukaufteildokumentationen beigelgt werden, wenn zB ein Sensor regelmäßig eingestellt werden muss oder ein Motor regelmäßig (vom Kunden selbst) gewartet werde muss. Die notwendigen Informationen müssen also entweder im Rahmen der von Ihnen verfassten Betriebsanleitung oder eben durch die OEM Dokumentation weitergegeben werden.
Ggf. kann man sich auch auf Sicherheitshinweise beschränken, wenn die anderen Informationen für den Kunden in keiner Lebensphase der Maschine relevant sind. So zumindest meine Auslegung der MRL.

Schöne Grüße
Felix Salomon

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Frage 1571
gestellt von: anonym
am: 01.10.2018
Thema: Gehäuse um CE-Zertifizierte Platine

Guten Tag,

ich würde gerne eine Platine von einem externen Hersteller nehmen und um diese mein eigenes Gehäuse packen. (Die Platine kommt von Hersteller ohne Gehäuse). Auf dem Gehäuse würde mein Name stehen. Auf der Platine aber weiterhin der des Herstellers der Platine.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist man beim umlabeln der Hersteller. Deshalb braucht man die Vollständige Technische Dokumentation und das CE-Zertifikat muss vom umlabelnden Hersteller ausgestellt sein. Das verstehe ich.

Nun bleibt aber der Name auf der Platine der, des Original Herstellers. Ich benutze lediglich seine Platine in meinem Produkt, ohne weitere von mir hinzugefügten Elektronischen Bauteile, nur ein Gehäuse drum.

Muss dann unter meinem Namen das CE-Zertifikat mit entsprechender Doku laufen, oder reicht es dem Produkt das Zertifikat des Original Herstellers beizufügen?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

für das Gesamtprodukt ist die CE-Kennzeichnung erforderlich. Die vom Hersteller der Platine gelieferten Unterlagen (Einbauanleitung, Konformitätserklärung, ...) berücksichtigen Sie im Konformitätsbewertungsverfahren für das Gesamtprodukt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1569
gestellt von: Waldemar
am: 01.10.2018
Thema: CE-Konformität mit Schaltschrank

Hallo Gemeinde,

wie sieht es bei der CE-Erklärung aus, wenn ein Schaltschrank mit Sicherheitsfunktionen (Safety) von einer externen Firma gebaut wird, was muss er hinsichtlich CE-Erklärung liefern (Prüfprotokolle etc.)?

Wird der Schaltschrank separat betrachtet (eigene CE-Erklärung) und dann in die Maschine integriert und dann einer ganzheitlichen CE-Betrachtung unterzogen?

Wo tauchen in dem ganzen Prozess die DGUV V3 Messungen auf, in der MRL ist davon nichts aufgeführt!?
Welche Messungen muss der Schaltschrank erfahren?

Danke + Beste Grüße
Waldemar

Antwort von: Roman Preis

Hallo Waldemar,

die Firma, die den Schaltschrank liefert, sollte bescheinigen, nach welchen harmonisierten Normen sie den Schaltschrank gebaut hat.
Bei der CE-Kennzeichnung der Maschine wird dies berücksichtigt und der Schaltschrank so ins Konformitätsbewertungsverfahren integriert.
DGUV-Messungen sind Betreiberpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung und zusätzlich zur CE-Kennzeichnung zu erfüllen.
Der Hersteller der Maschine prüft die elektrische Ausrüstung nach EN 60204-1: Elektrische Ausrüstung von Maschinen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1568
gestellt von: G. W.
am: 26.09.2018
Thema: CE für Klemmkästen / Verkabelungsarbeiten

Hallo,

wir bauen eine Anlage, in der angetriebene Armaturen enthalten sind. Diese werden wir gem. MRL unter Berücksichtigung der LVD (für el. angetriebenen Anteil) als vollständige Maschinen mit CE kennzeichnen. Mit Verweis auf die BG RCI betrachten wir die Gesamtheit der Maschinen NICHT - das macht der Betreiber, da es eine verfahrenstechnische Anlage ist. Zusätzlich gibt es aber auch div. Verkabelungsarbeiten - Sensorik & Energieversorgung.

Wann müssen die Klemmkästen CE haben?

Muss für die Verkabelung auch eine Konformitätserklärung erstellt werden? Streng genommen wären die Kabel & Leitungen (zumindest gemäß internationalem, el. Wörterbuch der IEC) ja elektrische Betriebsmittel und fallen daher unter die LVD, wenn sie innerhalb der dort angegebenen Spannungsgrenzen arbeiten, oder?

Und ab wann wird die EMV Richtlinie für uns als Anlagenbauer relevant? Verstehe ich das richtig, dass ich - da ich ja nur eine ortsfeste Anlage baue - lediglich die Herstellervorgaben der verbauten EMV-Geräte berücksichtigen muss?

Vielen Dank für die Hilfe !

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

richtig, Kabel fallen unter die Niederspannungsrichtlinie, aber die Kabel werden Sie nicht selbst herstellen, sondern CE-gekennzeichnet zukaufen, nehme ich an.
Die Verkabelung gehört normalerweise zur elektrischen Ausrüstung einer Anlage und muss bei der CE-Kennzeichnung berücksichtigt werden. Ebenso die elektromagnetische Verträglichkeit, die auch für ortsfeste Anlagen erfüllt werden muss.
Klemmkästen müssen, wenn sie als Leergehäuse einzeln in Verkehr gebracht werden, ebenfalls die CE-Kennzeichnung besitzen. Vorausgesetzt sie sind für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen vorgesehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1567
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 25.09.2018
Thema: Grenzen der Maschine

Guten Tag Herr Preis,

ich habe eine Frage zum Thema Grenzen der Maschine, konkret die vom Hersteller festgelegte Lebensdauer.
Wir verkaufen Nasschemieanlagen mit CE und geben eine Zeit X als Lebensdauer an. Dies ist also Teil der zeitlichen Grenze der Maschine. Wie verhält es sich nun, wenn der Kunde die Maschine länger als diese Zeit X betreibt?

- müssen wir den Kunden nach Ablauf der X Jahre aktiv darauf hinweisen, dass er die Maschine von nun an außerhalb der Grenzen betreibt? Oder genügt die Angabe in den Vertragsdokumenten sowie Betriebsanleitung?
- Wenn nein, dann aber vermutlich, wenn zB ein Servicetechniker vor Ort feststellt, dass eine Maschine über ihre Lebensdauer hinweg betrieben wird?
- Konsequenterweise verliert die Maschine die CE Konformität dann ja nach Ablauf der X Jahre - d.h. also in der EU dürfte diese so nicht mehr weiter betrieben werden, richtig?
- Wir verkaufen auch die Prozesschemie an unsere Anlagenkunden - dürften wir hier zum Kunden sagen "Also die Anlage betreiben sie jetzt außerhalb ihrer Grenzen auf ihre Verantwortung, aber wir liefern Ihnen trotzdem weiterhin Chemie dafür"? Oder wäre das quasi eine Art "Verleiten zu einer Straftat"?

Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Salomon,

aus meiner Sicht müsste der Betreiber die Maschine erneut vom Hersteller prüfen bzw. für die weitere Verwendung wieder instandsetzen lassen bzw. dies in Abstimmung mit dem Hersteller selbst erledigen. Ansonsten darf er die Maschine nicht weiter betreiben.
Je nach Höhe des Risikos ist die Angabe in der Betriebsanleitung ausreichend. Bei hohem Risiko sollte der Kunde nach Ablauf der X Jahre eine Information erhalten oder es sollte ein Hinweis auf der Maschine selbst gegeben werden.
Ein Servicetechniker sollte bei Feststellung des Fehlgebrauchs auf die abgelaufene Lebensdauer hinweisen.
Ob Sie auch nach Ablauf der Lebensdauer noch Chemie liefern dürfen, dürfte strittig sein. Da müsste man einen Anwalt fragen.
Sicherlich spielt auch hier die Höhe des Risikos eine Rolle.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1566
gestellt von: Rainer Gutschmidt
am: 24.09.2018
Thema: CE für höhenverstellbare Leitstand-Tische nach MRL oder ProdSG?

Frage: Aufgrund der Richtlinienrecherche fallen Leitstand-Tische mit elektrischen Antrieben unter die Maschinenrichtlinie.

Man findet aber in der Normenliste zur MRL keine thematisch passenden Normen, sondern nur allgemeine A- und B-Normen. Weiterhin wären die Schutzziele der LVD einzuhalten und ggf. die EMV-RL zu berücksichtigen.

Man findet jedoch viele DIN (EN)-Normen, die sich detailliert mit (höhenverstellbaren) Tischen befassen. Diese Normen werden vom BAUA veröffentlicht. Einige sind auch EN-Normen, scheinen aber unter keine mir bekannte Richtlinie zu fallen. Auch unter dem ProdSG scheinen diese Normen nicht gelistet zu sein.

Wie ist die Vorgehensweise bei der Richtlinien- und Normenrecherche des Produkts und wie müßte die EU-Konformitätserklärung aussehen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Gutschmidt,

da die Leitstand-Tische nicht für den privaten Hausgebrauch vorgesehen sind, fallen sie unter die Maschinenrichtlinie.
Die Normen, die Sie zu den höhenverstellbaren Tischen finden, wenden Sie an und schreiben Sie auch in die Konformitätserklärung, unter dem Punkt "Fundstellen der angewandten sonstigen technischen Normen und Spezifikationen".
Weiterhin erscheint die EMV-Richtlinie und deren Normen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1565
gestellt von: Manfred Feix, Nürnberg
am: 19.09.2018
Thema: Risikobewertung

Guten Tag

1. Muss ein Prüfmittel (Eigenbau durch Betriebsmittelbau) ein CE-Kennzeichen erhalten?
Diese Prüfmittel werden nur in der Firma eingesetzt und werden nicht veräußert.

2. Jetzt möchte man verschiedene selbstgefertigten Prüfmittel an einen Zulierferer geben damit dieser auch die Prüfungen durchführen kann. Muss jetzt ein CE-Zeichen angebracht werden oder nicht?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Feix,

wenn die Prüfmittel unter die Maschinenrichtlinie fallen, brauchen sie in jedem Fall die CE-Kennzeichnung.
Fällt das Prüfmittel unter die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie, muss für eigenverwendete Betriebsmittel keine CE-Kennzeichnung erfolgen. Dennoch muss das Betriebsmittel natürlich den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Bei Veräußerung an einen Zulieferer wird auch für Niederspannungsprodukte und EMV-Produkte die CE-Kennzeichnung verlangt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1564
gestellt von: anonym
am: 14.09.2018
Thema: Risikobewertung

Sehr geehrter Herr Preis,

ich soll eine Risikobewertung für eine Anlage erstellen, die

1. einen Roboter enthält
2. eine Robotersteuerung enthält
3. keinen festen Ablauf für den Roboter enthält
4. an eine Schule für Techniker ausgeliefert werden soll

Ist es eine unvollständige Maschine?
Bekommt die Anlage eine CE-Kennzeichnung?
Wie formuliere ich die bestimmungsgemäße Verwendung/vorhersehbare Fehlanwendung?

Für eine Antwort im voraus vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihr Lieferumfang ist eine unvollständige Maschine.
Letztlich muss für den Betrieb des Roboters ein Sicherheitskonzept erstellt werden bzw. es müssen Sicherheitseinrichtungen angebracht werden. Wird dies von der Schule geleistet, ist diese für die CE-Kennzeichnung der Anlage zuständig.
Die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung wird in diesem Fall relativ offen/unbestimmt formuliert.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1563
gestellt von: Roland Russo
am: 13.09.2018
Thema: Unvollständige Maschine ohne Gesamt-CE

Hallo,

wir betreiben u.a. kleinere "Anlagen" welche aus 2 Maschine und einer zwischengestellten unvollständigen Maschinen bestehen.
Grundsätzlich besteht kein Sicherheitstechnischer Verbund der Komponenten.
Darf die Anlage somit ohne Gesamt-CE betrieben werden bzw. reicht hier die Einbauerklärung plus Konformitätserklärung der Einzelmaschinen aus?

Vielen Dank für ihre Antwort!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Russo,

nein, dies reicht nicht aus. Entweder muss die unvollständige Maschine im Rahmen der Gesamtkonformität noch eine CE-Kennzeichnung bekommen, oder für sich genommen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1563
gestellt von: Jürgen Bähr
am: 10.09.2018
Thema: Zubehör für Handwinkelschleifer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten ein Zubehörset für Handwinkelschleifer auf den Markt bringen. Dieses besteht aus einer Raspelfrässcheibe und einen anschraubbaren kleinen Führungstisch. Mit dem Zubehör kann man frei Hand 22 mm breite und 6 mm tiefe Nuten in Holz fräsen.
Die Maschine ist nicht im Lieferumfang.
Bräuchten wir für das Set eine CE-Kennzeichnung ?

Über eine kurze Rückmeldung wären wir dankbar.

MfG

J. Bähr

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Bähr,

für derlei Zubehör ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Es gilt aber das Produktsicherheitsgesetz, was bedeutet, dass die Verwendung in Verbindung mit dem Winkelschleifer sicherheitsgerecht erfolgen können muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1562
gestellt von: Thomas Köglmeier
am: 10.09.2018
Thema: Haftung für eigenes Produkt extern einkaufen

Hallo Zusammen

Bei uns wird in Zusammenarbeit mit verschiedenen Firmen/Instituten ein Produkt (weiter)entwickelt. Derzeit ist das Produkt in Test/Optimierungsphase.
Für das alte Basisprodukt wurde von uns die CE Erklärung unterzeichnet. Nun will man für das weiterentwickelte Produkt die Verantwortung nicht mehr tragen und die CE Erklärung extern unterzeichnen lassen obwohl wir in Verkehrbringer sein werden.
Meine Einschätzung lautet: Ich bin der Meinung, das ist rechtlich nicht zulässig, wird man nicht finden und wird man sich bei uns nicht leisten können/wollen.
Was meint ihr dazu (Rechtliches sowie Anbieter)?

Vielen Dank und Gruß,

Thomas Köglmeier

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Köglmeier,

zunächst kommt es darauf an, um was für ein Produkt es sich handelt. Wenn es sich um eine Maschine handelt, können Sie einen Bevollmächtigten einsetzen, der in Ihrem Auftrag die Konformitätserklärung unterschreibt bzw. der bescheinigt, dass das Produkt den Vorschriften entspricht. Der Bevollmächtigte ist dann im Rahmen seiner Beauftragung haftbar.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1561
gestellt von: Dennis Reinhardt
am: 27.08.2018
Thema: CE für Prüfstand von Hochvolt-Batterien

Guten Tag,

ich entwickle im Moment einen Prüfstand für Hochvolt-Batterien (max. 1000 V DC / 75kW). Es handelt sich dabei eigentlich nur um zwei Schaltschränke mit den entsprechenden Komponenten. Damit sollen eventuelle Verbesserungspotentiale bzw. Fehler des Batteriepacks entdeckt werden.

Bedient wird der Prüfstand selbstverständlich nur durch geeignetes Fachpersonal. Ebenfalls wird er nur Abteilungsintern verwendet.

Mir ist nun nicht ganz klar, ob es sich wirklich um eine reine Entwicklungs- / Forschungseinrichtung handelt (diese werden von allen EU-Anforderungen ausgenommen).

Benötige ich eine CE-Kennzeichnung?

Vielen Dank und schöne Grüße

Dennis Reihardt

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Reinhardt,

meiner Einschätzung nach fällt der Prüfstand unter die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie. Bei diesen Richtlinien muss für eigenverwendete Betriebsmittel keine CE-Kennzeichnung erfolgen. Dennoch muss das Betriebsmittel natürlich den Sicherheitsvorschriften entsprechen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Dennis Reinhardt

Guten Tag Herr Preis,

vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Antwort kommt etwas spät, aber das Thema begleitet mich immer noch.

Sie sagen, dass der Schaltschrank ("Prüfaufbau") unter die NSR und EMVR fällt und durch eine Ausnahme keine CE-Kennzeichnung erfolgen müsse. Prinzipiell bin ich erstmal bei Ihnen. Doch wo steht denn etwas von dieser Ausnahme?

Ist das nicht ein Widerspruch in sich selbst? Ich dachte, sobald ein Gerät/Betriebsmittel unter eine CE-Richtlinie fällt, muss auch eine entsprechende Kennzeichnung erfolgen.

Das einzige was argumentiert werden könnte, wäre folgende Ausnahme:
"Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden."

Damit wäre dann aber die gesamte NSR nicht beachtenswert.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Reinhard

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Reinhardt,

das kann man so im Blue Guide nachlesen.
Es ist zu beachten, dass beispielsweise Maschinen auch dann CE-gekennzeichnet werden müssen, wenn sie eigen hergestellte Betriebsmittel sind. Die Ausnahme gilt also nicht für alle Arten von Produkten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1560
gestellt von: Jürgen
am: 27.08.2018
Thema: CE von gekauften Maschinen

Sehr geehrter Herr Preis!

Vor vielen Jahren wurde bei uns eine Maschine mit CE zugekauft. Nach reichlicher Betrachtung bin ich der Meinung das die Risikobeurteilung nicht alle Aspekte berücksichtigt hat.

Wie lange nach dem Kauf einer Maschine, kann man Sicherheitsthemen reklamieren bzw. wie lange ist der Hersteller verpflichtet einer Reklamation in Sicherheitsthemen nachzugehen?

Danke!

Sg

Jürgen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Jürgen,

der Hersteller ist hierzu 10 Jahre ab dem Datum des Inverkehrbringens verpflichtet.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1559
gestellt von: Stefan Langbein
am: 23.08.2018
Thema: Hydraulikaggregate Maschinenrichtlinie

Frage: Fallen tragbare Hydraulikaggregate mit Elektromotor und elektronischer Steuerung, aber ohne Druckspeicher unter die Maschinenrichtlinie?
Beispielsweise ein tragbares Hydraulikaggregat zum Betreiben einer Rettungsschere oder einer Recyclingschere.
Das Aggregat wird aber einzeln verkauft und ist für die verschiedensten Anwendungen geeignet.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Langbein,

ja, Hydraulikaggregate fallen unter die Maschinenrichtlinie, Emv-Richtlinie und Druckgeräterichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1558
gestellt von: Steffen J. Schmidt
am: 17.08.2018
Thema: Einsicht in CE Certificate

Ein Hersteller eines Medizingeräts hat ein CE Zertifikat vermutlich vom TÜV Rheinland. Gibt es eine Möglichkeit, darin Einsicht zu nehmen?
Vielen Dank für Ihre baldige Antwort.

Freundliche Grüße

Steffen J. Schmidt

Antwort noch ausstehend

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Frage 1557
gestellt von: Erguen Akranci
am: 16.08.2018
Thema: Kabel - Leitungen

Hallo Herr Preis,

wir möchten gerne Verbindungskabel importieren : Lan- Kabel (RJ45), Koaxkabel (Sat-TV Kabel)und HDMI Kabel.

- Fallen diese unter die RoHS Richtlinie, wenn ja weshalb?
- Fallen sie auch unter EMC Richtline?

Wie ist es mit der WEEE (Mülltonne mit Balken)

Dankeschön

Akranci

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Akranci,

meiner Einschätzung nach fallen die Kabel sowohl unter die EMV (EMC)-Richtlinie als auch unter die RoHS- und WEEE-Richtlinie.
Schädliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei, Chrom VI sowie Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylethe (PBDE) dürfen nur in bestimmten Mengen enthalten sein, was über die Einhaltung der RoHS-Richtlinie bescheinigt werden muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1556
gestellt von: S. Döring
am: 15.08.2018
Thema: Röntgengerät gleich Maschine

Hallo,

nochmals vielen Dank für die Hilfe, welche ich als "Grünschnabel" hier erhalten habe.

Ich setze mich gerade mit meinen Vorgesetzten auseinander, weil er nicht einsehen möchte, dass ich eine Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie für unser Röntgengerät erstelle möchte. Ich weiß sonst keine Alternative, welche ich dem Kunden mitsenden kann.

Zum Hintergrund:
Der Originalhersteller hat uns nur eine "Einbauerklärung" mitgeliefert und vertreibt das Produkt selber unter der Maschinenrichtlinie. Wir ergänzen noch einige Teile an dem Röntgengerät. Das Gerät wird nur von Hand bedient und kein Teil wird elektrisch bewegt.
Ich kann es auch nicht als Medizinprodukt zertifizieren lassen, weil es nur im Veterinärbereich angewendet wird.

Fällt es unter die Maschinenrichtlinie oder ist das wieder so ein Grenzfall?

Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Mühe.

Beste Grüße von der Küste,

S. Döring

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Döring,


formal gesehen dürfte das Gerät unter die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie fallen.
Im Sinne von "Risikovergleich" sollten aber auf jeden Fall auch die Normen für Medizingeräte recherchiert und ggf. angewendet werden, auch wenn das Gerät formal kein Medizinprodukt ist, denn auch Tiere und die mit dem Gerät arbeitenden Menschen müssen vor zu hoher Strahlenbelastung geschützt sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1555
gestellt von: anonym
am: 10.08.2018
Thema: Reimport einer Maschine aus dem Ausland

Liebes CE-Team, ich habe folgende Frage:

Eine Maschine wurde 2011 nach Taiwan exportiert. Sie verfügt über eine entsprechende CE-Zertifizierung.

Nun soll diese Maschine wieder nach Deutschland geholt werden.

Ist die vorhandene CE-Zertifizierung noch gültig? Die Maschine ist unverändert.

Vielen Dank

Antwort von: Pavel Popolski

Bei uns in der Firma hat sich zu diesem Thema folgende Einschätzung etabliert:

Die Maschinenrichtlinie gilt für erstmalig im EWR in Verkehr gebrachte Maschinen.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Maschine in 2011 erstmalig im EWR in Verkehr gebracht wurde und erst danach nach Taiwan geliefert wurde, besitzt die EG-Konformitätserklärung weiterhin ihre Gültigkeit.
Wenn nicht, wird sie also erst jetzt erstmalig im EWR in Verkehr gebracht und muss somit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (Prüfung der Normen auf Aktualität!).

PS
Den Begriff "CE-Zertifizierung" kennt die MRL nicht. Die Konfo ist eine Eigenerklärung. Wer meint, dass sein Produkt der MRL entspricht, stellt eine Konformitätserklärung aus.

Nicht zu vergessen ist, dass die Beschilderung und die Betriebsanleitung in Deutsch ausgeführt werden müssen.

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Frage 1554
gestellt von: Armin Zandieh
am: 10.08.2018
Thema: Konformität von Frästeilen

Hallo,

wir bauen Prüfstände und bewahren alle Datenblätter und Konformitätserklärungen für jedes Projekt an einer zentralen Stelle auf.
Wie ist das nun mit Frästeilen, die uns von unserem Zulieferer maßgetreu angefertigt werden?
Die technischen Zeichnunge, CAD-Zeichnungen uws. heben wir auf. Aber sind solche Teile auch CE-Kennzeichnungspflichtig?

Danke für Ihre Antwort!

Beste Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Zandieh,

nein, üblicherweise sind solche Teile nicht CE-pflichtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1553
gestellt von: Armin Zandieh
am: 10.08.2018
Thema: CE-Kennzeichnung bei I/O-Modulen

Hallo,

wir beziehen I/O Module für unsere Echtzeitrechner durch einen Lieferanten. Nun sind diese Module nicht CE gekennzeichnet. Wir haben uns darüber gewundert, da solche Module, vergleichbar mit PCI-Karten für den Heim-PC sind, und diese haben in der Regel eine CE-Kennzeichnung.
Sind solche I/O Module nicht CE-Kennzeichnungspflichtig?

Danke & Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Zandieh,

meiner Einschätzung nach sind sie CE-pflichtig (EMV-Richtlinie und RoHS).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1552
gestellt von: Matthias Volkmann
am: 10.08.2018
Thema: Ersatzteilliste für CE-Kennzeichnung

Frage: Ist eine Ersatzteilliste für eine neue in Europa gefertigte Maschine zwingend vorgeschrieben als Teil von CE?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Volkmann,

dies ist von der Art der Maschine abhängig. In den meisten Fällen ist eine Ersatzteilliste vorgeschrieben, weil der Verwender sicherheitsgerecht Ersatzteile beschaffen können muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1551
gestellt von: Kirstin Riehle
am: 05.08.2018
Thema: Elektroscooter aus China über 45 km/h eine Maschine?

Frage: Ich habe einen E-Scooter in China bestellt und wollte diesen ordnungsgemäß verzollen. Zoll hat Marktüberwachung eingeschaltet, welche den Roller als Maschine nach MRL ansieht und ich diesen daher nicht einführen darf, weil er kein ce Zeichen hat. M. E. Ist es aber keine Maschine sondern ein KFZ was eine Ausnahme der MRL ist. Ich will diesen daher typisieren lassen (Einzelgenehmigung). Was meinen Sie dazu. Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Riehle,

wenn das Fahrzeug für die öffentliche Straße zugelassen werden soll, ist es keine Maschine. Andernfalls ist es eine Maschine.

Beste Grüße

Roman Preis

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