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Frage 1450
gestellt von: Sabine Klotz, Wolfach
am: 05.02.2018
Thema: Sicherheitsdatenblätter
Sehr geehrter Herr Preis,
müssen Sicherheitsdatenblätter
für Schmierstoffe mit der Dokumentation geliefert werden, wenn
die Schmierstoffe nicht mit der Maschine an den Kunden geliefert
werden und der Kunde andere, landeseigene Produkte einsetzt? Diese
Schmierstoffe sind uns als Maschinenhersteller bekannt.
Mit freundlichem Gruß
Sabine A. Klotz
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Klotz,
nein, diesbezüglich gibt es keine Vorschrift.
Sicherheitsdatenblätter müssen mit dem Schmierstoff geliefert
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1449
gestellt von: Gerhard Fröbel
am: 29.01.2018
Thema: CE Maschinenrichtlinien
Guten Tag,
wir importieren Rollenmischer aus Australien für Forschung
und Labor.
Der kleine Motor arbeitet mit einer externen Stromversorgung CE
Netzteil 12Volt,
Fällt das Gerät unter die CE Maschinenrichtlinie? Wir
importieren das Gerät seit Jahrzehnten, es gab nie Probleme,
das Gerät ist für 10-50ml Analysegläser o.ä.
Wir fügen bisher das CE auf eine Typenschild ein.
Vielen Dank und viele Grüße
Gerhard Fröbel
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Fröbel,
Laborgeräte fallen üblicherweise
unter die Niederspannungsrichtlinie, EMV- und RoHS-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1448
gestellt von: Benjamin Nebe, Dresden
am: 28.01.2018
Thema: Herstellung für Eigengebrauch
Guten Tag,
Wir stellen Geräte/Maschinen für den Eigengebrauch her
bzw. modifizieren gekaute Geräte/Maschinen. Beim Eigengebrauch
ist uns immer wieder unklar, ob die Herstellerpflichten laut Richtlinien
zu erfüllen sind. Klar ist, dass wir (schon aus eigenem Interesse)
die Schutzziele der Richtlinien einhalten. Aber welche Formalitäten,
wie Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Dokumentation
zu erfüllen sind ist nicht ganz klar. Ich habe zu den folgenden
Richtlinien folgende Annahmen:
Maschinenrichtlinie:
IST anzuwenden, da sie für Inverkehrbringen, sowie Inbetriebnahme
gilt
(Artikel 5, Absatz 1)
Niederspannungsrichtlinie:
IST NICHT anzuwenden, da sie NUR für das Inverkehrbringen Aussagen
trifft.
BetrSichV §5 Absatz 3:
"... Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke
selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen
der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. DEN FORMALEN
ANFORDERUNGEN DIESER RICHTLINIE BRAUCHEN SIE NICHT ZU ENTSPRECHEN,
es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich
anders bestimmt."
--> also nur die Schutzziele erfüllen, aber kein Konformitätsverfahren?
EMV-Richtlinie:
IST NICHT anzuwenden, da auch hier nur vom "Auf dem Markt bereitstellen"
die Rede ist.
(Artikel 10, Absatz (1) und (2))
Können Sie diese Annahmen bestätigen?
oder liege ich da falsch?
Herzlichen Dank!
Benjamin Nebe
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Nebe,
Ihre Annahmen sind richtig.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Hallo,
warum ist die EMV-Richtlinie nicht einzuhalten?
Ich habe bisher nur den alten Leitfaden der "alten" Richtlinie
durchgearbeitet, aber ich vermute mit der neuen Richtlinie wird
es nicht viel anders sein. Hier steht unter Punkt 1.2.6 Produkte
für den Eigengebrauch Bei für den Eigengebrauch hergestellten
Geräten gilt die Inbetriebnahme als Zeitpunkt des Inverkehrbringens;
die Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinie beginnt mit der
erstmaligen Nutzung.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
der neuere Blue Guide regelt dies neu.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1447
gestellt von: Daniel Rindt
am: 28.01.2018
Thema: Veränderungen am Gehäuse
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir entwickeln ein kleines Mobiles Meßgerät
welches mit 9 V bestromt wird. Die elektrischen Komponenten werden
im Gehäuse verschraubt. Meine Frage ist, wenn ich geringfügige
Änderungen an der Gehäusekonstruktion vornehme z. B. Batterieklappe,
Standfüsse andere Komponenten, die den Gehäusekörper
betreffen oder gar das Material ist dann eine erneute Zertifizierung
fällig?
Vielen Dank und viele Grüße,
Daniel Rindt
Antwort von: Felix Salomon
Solange es sich nicht um eine "wesentliche
Änderung" handelt, ist die alte CE Kennzeichnung weiterhin
gültig. Zu diesem Thema gibt es ein "Interpretationspaier
Wesentliche Veränderung" des BMAS, (findet man so im Internet).
Grob gesagt gilt:
Ist die Maschine nach der Veränderung ohne zusätzliche
Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und kann eine ausreichende
Risikominderung nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht
werden, so handelt es sich um eine wesentliche Veränderung
und die Maschine wird wie eine neue Maschine betrachtet.
Ihr Fall klingt nach einer unwesentlichen Veränderung, dies
wäre aber gemäß des Interpretationspapieres zu prüfen.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Rindt, Herr Salomon,
das Interpretationspapier gilt nur für
Maschinen. Natürlich kann man es sinngemäß auch
auf andere Produkte anwenden, wenn ein plausibler Vergleich möglich
ist. Bei dem Messgerät ist der Vergleich m.E. nicht angemessen.
In diesem Fall ist zu fragen, ob nach den Änderungen noch alle
normativen Anforderungen (Gehäuse, EMV, Stabilität, usw.)
erfüllt werden. Wenn ja, ist eine erneute Zertifizierung nicht
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1446
gestellt von: Marco
am: 25.01.2018
Thema: CE Konformität Gebrauchtmaschine
Moin zusammen,
unser Unternehmen hat eine gebrauchte rumänische
CNC Bearbeitungsmaschine BJ. 2007 (laut Typenschild) von einem deutschen
Betrieb erworben. Die Maschine wurde bei uns im Hause aufgestellt
und ein Testbetrieb durchgeführt. Wie es der Zufall so will
kam unser netter TAB just in diesem Moment zur Betriebsbesichtigung.
Ein paar Hinweise zu trennenden Schutzeinrichtungen waren ja noch
ganz okay, aber bei Prüfung der Unterlagen fiel das fehlen
der Konformitätserklärung der Gebrauchtmaschine auf. CE
Kennzeichnung ist auf der Maschine vorhanden alle anderen Dokumente
liegen auch vor. Nach nochmaliger Betrachtung der Maschine kam die
Aussage, dass die Maschine nicht CE konform wäre.
Eine nachträgliche Kontaktaufnahme mit dem Hersteller und dem
letzten Besitzer brachte kein Ergebnis hinsichtlich der Konformitätserklärung.
Jetzt haben wir eine Anordnung zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens
bekommen.
Nun die Frage.
1. Ist bei Gebrauchtmaschinen eine Konformitätserklärung
mit zu liefern?
2. Welche Normen sind bei Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens
anzunehmen, die zum Zeitpunkt der Herstellung oder die aktuellen?
3. Wer kennt einen zu empfehlenden Dienstleister der das ganze durchführen
kann?
Antwort von: Sven Berghaus
Hallo,
sind Sie schon weitergekommen.
Wir haben hier ein ähnliches Thema.
Gruß
S. Berghaus
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Fragesteller,
Sie können sich direkt an mich wenden, ich kann Ihnen entsprechende
Dienstleister nennen.
Kontakt
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Marco
Moin,
Kurzes Update zur aktuellen Entwicklung.
Wir haben über den Hersteller nun ein Konformitätserklärung
für die Maschine bekommen. Da jedoch unser netter TAB die Konformität
der elektrischen Steuerung weiter in Frage stellt, besteht er auf
ein Konformitätsbewertungsverfahren zur Prüfung der Normeneinhaltung.
Gruß
Marco
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Frage 1445
gestellt von: Melina Schuster, Schwäbisch-Hall
am: 25.01.2018
Thema: Muss Montageanleitung bei unvollständiger Maschine bei
Montage durch eigenes Personal mitgeliefert werden?
Guten Tag,
es geht um eine bereits seit 9 Jahren bestehende
Maschine, bei der eine Station beim Kunden nun ausgetauscht wird.
Diese Station wird nun im Haus als unvollständige Maschine
bewertet, da sie in eine bereits bestehende Maschine gegen die ältere
Version ausgetauscht wird. Ist eine Montageanleitung trotzdem erforderlich,
auch wenn die alte Station vom Fachpersonal ausgebaut und die neue
eingebaut wird? Die MRL erfordert ja für das Ausstellen der
Einbauerklärung die spezifischen technischen Dokumente sowie
eine Montageanleitung. Eine Bedienungsanleitung wird nach meiner
Auffassung nicht erfordert, da sie nur die vollständige Maschine
betrifft. Danke für Ihre Antwort im Vorraus!
Antwort noch ausstehend
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Frage 1444
gestellt von: Sven Missler, Hamburg
am: 25.01.2018
Thema: Gasbeheizter Industriebackofen
Guten Tag,
Ein Industriebackofen mit Gasbrenner soll
CE- Zertifiziert werde. Gibt es einen Grund die Zertifizierung nicht
nach Modul A durchzuführen und eine benannte Stelle mit hinzuzuziehen?
Als Industriemaschine fällt das Gerät nicht unter die
Gasgeräterichtlinie und ich habe bis jetzt keine Gesetze oder
Richtlinien gefunden, die ein anderes Verfahren als die interne
Fertigungskontrolle vorschreiben.
Mit freundlichen Grüßen,
Sven Missler
Antwort noch ausstehend
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Frage 1443
gestellt von: D. Pint
am: 23.01.2018
Thema: EG Einbauerklärung rechtliche Handhabe
Frage: Wir haben 2013 eine Produktionsstraße
gekauft ohne CE Kennzeichnung. Wir haben nur Einbauerklärungen
der einzelnen Hersteller bekommen. Wir machen die CE Kennzeichnung
selbst.
Jetzt ist uns bei genauer Prüfung der einzelnen Maschinenteile
aufgefallen, dass hier Sicherheitsabstände nicht richtig eingehalten
worden sind und einige Bewegungen im Schutzbereich nicht angehalten
werden.
Meine Frage nun habe ich irgendeine rechtliche
Handhabe gegenüber dem Hersteller mit dieser nicht sicheren
unvollständigen Maschinen? Dass ich die Schnittstellen hier
einzeln neu betrachten muss ist schon klar. Aber die Sicherheit
der einzelnen Maschinen muss doch gewährleistet sein.
Vielen Dank
Antwort von: Jürgen
Schwierig nach fast 5 Jahren etwas zu reklamieren
oder einzufordern. Grundsätzlich sollten zumindest die Sicherheits-
und Gesundheitsschutzanforderungen (Anhang I) die erfüllt wurden,
irgendwo in der Einbauerklärung aufgelistet sein (hierzu muss
eine Risikobeurteilung der unvollständigen Maschine durchgeführt
werden. Jedoch muss er nicht alle erfüllen, er muss nur angeben
welche er erfüllt hat. Im Zuge des Gesamt CE für die Anlage
muss ohnehin noch einmal eine Risikobeurteilung durchgeführt
werden.
Wenn Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und diese jedoch keine
Risikominderung erzeugen, könnte man das sicher reklamieren,
wenn man es bei Auslieferung bemerkt. Dies sollte jedoch bei der
Planung der Anlage überdacht werden. Welche Maschinen kaufe
ich zu? Wie müssen diese Aussehen? Welche Schutzmaßnahmen
müssen wie erfüllt werden, dass ich schlussendlich mein
Gesamt CE bekomme? Solche Bestandteile sollten dann zumindest vertraglich
geregelt werden, was offensichtlich versäumt wurde.
Ist die Maschine wirklich eine unvollständige Maschine, wenn
sie eine eigene Steuerung besitzt? Wenn Sie keine eigene Steuerung
besitzt, sind Sie dafür verantworlich dass die Maschinenbewegung
im Schutzbereich sicher stillgesetzt wird.
Wie schon erwähnt ist der Lieferant einer unvollständigen
Maschine nicht verantwortlich dafür, sichere Maschinen zu liefern.
Der Lieferant liefert die unvollständige Maschine+Einbauerklärung
(Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen die erfüllt
wurden+Restrisiken) +Montageanleitung.
Mit den Informationen kann man dann zumindest weiter arbeiten.
Ich hoffe das stimmt soweit
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,
das ist so richtig.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1442
gestellt von: Martin Schuler, Scheidegg
am: 22.01.2018
Thema: Mindest- / Maximalaufwand für CE-Zertifizierung
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage im Rahmen der CE-Zertifizierung:
Annahme, ich habe ein elektronisches Gerät
mit 120V gebaut und will es nun CE zertifizieren. Bei diesen Angaben
schießen mir die Gebiete EMV, Elektrostatik, LVD und RoHS
in den Kopf.
Frage: Habe ich das Gerät CE zertifiziert,
wenn ich nur eine einzige Norm erfülle, dies auch so auf der
COC anzeige, im Handbuch die Benutzung des Gerätes auf diese
eine Norm hin anzeige und alles andere als "Gefahr" deklariere?
Oder muß ich in jeder dieser Sparten
eine Norm erfüllen?
Vielen Dank für die Antwort.
Viele Grüße
Martin Schuler
Antwort noch ausstehend
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Frage 1441
gestellt von: Oliver
am: 17.01.2018
Thema: CE für Hochspannungszubehör
Guten Tag,
unser Unternehmen stellt Produkte der Hochspannungselektrotechnik
her, darunter Kabel, Endverschlüsse, Muffen und Sensorik.
Bewegliche Teile findet man weder in unserem Sortiment, noch als
Ersatzteile. Die Niederspannungsrichtlinie greift auch nicht, da
Spannungen >72 kV bedient werden.
Gemäss meiner Verantwortung versuche ich normkonform zur EN
82079 zu arbeiten, doch ist uns nicht klar, ob eine CE-Kennzeichnung
einen Vorteil bringt oder überhaupt möglich oder sinnvoll
ist. Die Anwender sind Fachmonteure.
Vielen Dank für Euer Feedback.
Antwort von: Jürgen
Mit der Konformitätserklärung bestätigen
Sie lediglich, dass Sie die Richtlinien und umgesetzten Verordnungen
der EU auch einhalten. Sie müssen eine Recherche durchführen,
in welche Richtlinien Ihre Elektronikomponenten fallen, dann müssen
Sie die Auflagen der Richtlinie erfüllen und schlussendlich
mit der Konformitätserklärung dies beweisen.
Wenn Sie die Richtlinien erfüllen, stellen
Sie sicher das die Produkte einen gewissen Sicherheitsstandard erfüllen.
Da geht es nicht um, was bringt mir das CE, sondern darum das andere
Ihre Produkt ruhigen Gewissens kaufen können.
Ich hoffe das stimmt soweit.
mfg
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Oliver,
zu Kabeln, Verschlüssen, Sensoren, ... gibt es zahlreiche Normen,
die der Niederspannungsrichtlinie oder EMV-'Richtlinie zugeordnet
werden. Manchmal sind die Anwendungsbereiche in den Normen etwas
anders definiert als in den Richtlinien. Fallen Ihre Produkte in
den Anwendungsbereich dieser Normen, sind die Richtlinien anzuwenden,
denen die Normen zugeordnet sind. Möglicherweise sind die anzuwendenden
Normen auch keiner CE-Richtlinie zugeordnet, dann darf keine CE-Kennzeichnung
stattfinden. Es gilt dann das nationale Produksicherheitsgesetz.
Alleine die Anwendung der EN 82079 begründet keine Konformitätsvermutungswirkung
und CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Oliver
Danke erstmal für das Feedback.
Nach weiterer umfangreicher Recherche bin ich auf ein Dokument gestoßen,
das die "Rolle der CE-Kennzeichnung beim Inverkerhbringen von
Starkstromkondensatoren" behandelt. Veröffentlicht durch
den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Diese Produkte kommen den von uns produzierten Hochspannungsprodukten
sehr nahe. Darin werden wie vermutet die Anwendbarkeiten von Niederspannungsrichtlinie,
EMV-Richtlinie, Maschinenrichtlinie, Medizinprodukterichtlinie und
RoHS.Richtlinie geprüft und zuletzt ausgeschlossen. Alle genannten
Argumente treffen auch auf unsere Produkte zu. Somit bedanke ich
mich für Ihr Feedback mit der Schlussfolgerung, dass eine CE-Kennzeichnung
weder nötig, noch möglich ist.
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Frage 1440
gestellt von: Jürgen
am: 17.01.2018
Thema: Anschlagpunkte an Maschinen
Sehr geehrter Herr Preis!
Angenommen es werden Einzelmaschinen im Haus
montiert. Die Montagehöhe beträgt im Durchschnitt mehr
als 2 Meter und die Arbeiten sind keine "kurzfristigen Arbeiten
im Greifraum" lt. AM-VO.
Lt. Arbeitsmittelverordnung darf man vl. noch eine Glühbirne
mithilfe einer Leiter wechseln, mehr schon nicht mehr. Jetzt wäre
die eine Möglichkeit eine Arbeitsbühne zu verwenden. Diese
ist aufgrund von massiver Investitionskosten kurzfristig nicht möglich.
Eine andere Möglichkeit wäre eine
Leiter zu verwenden und zusätzlich, um die Sicherheit zu erhöhen,
ab 1m Höhe eine PSA (Absturzsicherung) zu verwenden.
Folgendes Problem:
Wo befestige ich die PSA? Wenn ich an der Maschine etwas vorsehe
(Schäkel, Augenschraube) oder eine Schweisskonstruktion, muss
ich dann bei jeder Maschine eine Prüfung des Anschlagpunktes
(Lastaufnahmemittels) vorsehen. Das erscheint mir etwas umständlich.
Wenn keine Prüfung notwendig, wird in der Norm auf die Auslegung
eines solchen Anschlagpunktes eingegangen? Welche Kraft muss der
Anschlagpunkt für Personenschutz tragen können?
Den Anschlagpunkt wird auch der Betreiber,
bei Wartung od. Instandhaltung verwenden und darum sollte das auch
passen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen
Antwort noch ausstehend
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Frage 1439
gestellt von: K. D.
am: 16.01.2018
Thema: Elektrisch höhenverstellbarer Tisch CE-pflichtig?
Hallo,
braucht ein elektrisch höhenverstellbarer
Tisch eine extra CE-Zertifizierung, wenn die Hubsäulen schon
CE-zertifiziert sind und man nur noch das Gestell und die Tischplatte
baut?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Jürgen
Das wird sehr oft verwechselt. Es gibt sehr
viele Richtlinien in Bezug auf Maschinenelemente, Maschinen und
Anlagekomponenten. Es gibt eine Richtlinie für Druckbehälter,
für Elektrogeräte (z.B. Niederspannungsrichtlinie), eine
Maschinenrichtlinie usw. Entspricht der gesamte Hubtisch einer Maschine
lt. Maschinenrichtlinie, dann müssen Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren
lt. dieser durchführen und vergeben damit das CE für die
Gesamtmaschine. Nichts desto trotz müssen die Einzelkomponenten,
die in Ihrer Maschine verbaut sind, auch gewisse Kriterien und Richtlinien
erfüllen und benötigen somit auch z.B. eine CE (Konformität)
nach Niederspannungsrichtlinie bei einem Antriebsmotor.
Ich hoffe das stimmt soweit.
mfg
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,
die Antwort ist weitgehend richtig. Ergänzend: Besitzen die
Einzelkomponenten keine CE-Konformität, müssen diese von
demjenigen im Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigt
werden, der die Gesamtheit (Maschine) in Verkehr bringt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1438
gestellt von: anonym
am: 11.01.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Maschinentechnische Anlage
Frage: Bei Kommunen
ist teilweise notwendig, Maschinentechnische Anlagen ohne elektronische
Komponenten auszuschreiben. Die elektronischen Komponenten erfolgt
in einer weiteren Ausschreibung.
Nach Fertigstellung beider Bereiche (Maschinen-&Elektrotechnik)
ist eine CE-Konformitätserklärung zu erstellen. Wer
muss diese Konformitätserklärung ausstellen?
Danke im Voraus!
Antwort von: Jürgen
Irgendjemand muss ein Konformitätsbewertungsverfahren
durchführen. Im Idealfall wird schon im Zuge der Konstruktion
mit der Risikoberurteilung begonnen (bzw. schon Rücksicht auf
die Gefahren genommen) und mit der Fertigstellung der Maschine beendet.
Sollten Sie nur mit der Organisation oder
Projektleitung beauftragt sein, dann sollten Sie vorab klären
wer das CE vergibt. Nichts desto trotz, wenn das nicht vorab geklärt
wurde, kann sowohl der Mechaniker als auch der Elektriker oder Steuerungstechniker
gutes Geld dafür verlangen. Sollten Sie diesbezüglich
fachkundig sein, können Sie die Risikobeurteilung auch selbst
durchführen.
Schlussendlich ist, soweit ich weiß,
der Inverkehrbringer verantwortlich.
mfg
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,
ergänzend ist anzumerken, dass der Inverkehrbringer der Maschinentechnischen
Anlage der Betreiber ist, es sei denn es besteht ein Vertrag, der
einen anderen Wirtschaftsakteur hierzu benennt (bevollmächtigt).
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1437
gestellt von: anonym
am: 11.01.2018
Thema: Gasdruckfeder CE-pflichtig?
Hallo geschätzte
Kollegen -
Ich habe folgende Fragestellung:
Wir kaufen für eine unserer Maschinen (für diese wir gerade
die Gesamt-CE erstellen) eine Gasdruckfeder zu, die mit Stickstoff
gefüllt ist und einen Innendruck von ca. 300 bar erreicht.
Fällt dieses Zukaufteil unter die Druckgeräte-RL bzw.
die Richtlinie über einfache Druckbehälter?
Gemäß dem Zulieferer: NEIN.
Aber warum nicht?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Grüße
Antwort von: Sebastian Husken
Hallo,
Ich habe verbaute Gasfedern bisher nicht als Druckbehälter
berücksichtigt, außerdem sollte die zugekaufte Gasfeder
selbst CE haben!?
Unsere zugekauften hatten eine eigene CE Konformität und müssen
somit nicht mit in die eigene Risikobeurteilung aufgenommen werden
falls ich mich nicht Irre.
Mit freundlichen Grüßen
Husken
Antwort von: anonym
Guten Tag Herr Husken
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Meiner Meinung nach müsste eine Gasdruckfeder (p>300bar)
ebenfalls einer CE-Konformitätsspflicht unterliegen, gemäß
2014/68/EU oder zumindest 2014/29/EU.
Auf Nachfrage beim Lieferanten, bekam ich lediglich ein Schreiben
mit der Aussage: "Gasdruckfedern unterliegen keinesfalls der
2014/68/EU oder einer CE-Kennzeichnungspflicht", aber ohne
irgendeiner Begründung.
Grüße
Frage/Antwort
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Frage 1436
gestellt von: M. H.
am: 09.01.2018
Thema: E-Kennzeichnung Steckdosen RoHS2
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich habe eine Frage bzgl. Der CE-Kennzeichnung
von Haushaltssteckvorrichtungen (Unterputzsteckdosen). In der RoHS
2 wird eine CE-Kennzeichnung aller elektrischen Geräte gefordert.
Hier werden wohl auch Steckdose einbezogen. Ab wann darf man diese
mit CE kennzeichnen? (2019?)
MfG
M. H.
Antwort noch ausstehend
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Frage 1435
gestellt von: Henri Jurk
am: 09.01.2018
Thema: Spannvorrichtung für Schweißroboter - Auswechselbare
Ausrüstung?
Hallo,
wir fertigen auswechselbare Hand/Pneumatisch
betätigte Spannvorrichtungen für Schweißroboterzellen.
Zählen diese Vorrichtungen zu den auswechselbaren
Ausrüstungen nach Maschinenrichtlinie?
Antwort noch ausstehend
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Frage 1434
gestellt von: Sebastian Husken, Ochtrup
am: 08.01.2018
Thema: Betriebsanleitung
Hallo,
wir haben eine Maschine/Prototyp entwickelt (Tiefziehmaschine) und
gebaut, dieser ist auch schon in Produktion gegangen.
Ich bin jetzt dabei diese Maschine EG-Konform zu gestalten.
Risikobeurteilung, Maßnahmekataloge etc. wurden erstellt und
dementsprechend wird die Maschine auch Sicherheitsgerecht ausgestattet.
Jetzt brauche ich natürlich noch eine Betriebsanleitung für
die Tiefziehmaschine!
Das Problem ist, das die Grenzen der Maschine noch überhaupt
nicht festgelegt sind wie : max. Materialstärke, LxB des Produkts,
Temperaturen, Produktionsgeschwindigkeit usw.
Sie befindet sich immer noch in einer Versuchsphase und auch Steuerungstechnisch
(SPS) werden sich noch einige Dinge verändern.
Wie kann ich hier vorgehen? Der Kunde Produziert schon eineige Artikel
mit der Maschine allerdings ist die Entwicklung noch nicht zu 100%
abgeschlossen.
Kann ich hier überhaupt eine aussagekräftige BA erstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Husken
Antwort noch ausstehend
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Frage 1433
gestellt von: Christian Schäfer
am: 03.01.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Sportgeräte
Frage: Wir entwickeln einen sogenannten
"flychair", eine Start- und Landehilfe für gehbehinderte
Menschen im Gleitschirmflugsport. Wir haben bereits ausgeschlossen,
dass ein Medizinprodukt oder medizinisches Hilfsmittel nicht vorliegt.
Nun ginge es an die CE Kennzeichnung. Welche Richtlinien müssten
hier beachtet werden? Für Sportgeräte, was am zutreffendsten
wäre, habe ich bisher nichts gefunden.
Dankbar für Tips zur Vorgehensweise.
Antwort noch ausstehend
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Frage 1432
gestellt von: Nils
am: 02.01.2018
Thema: Konfektionierte Kabel
Hallo,
wir möchten konfektionierte Kabel Herstellen
und vertreiben. Die Kabel verbinden Computernetztei (Eingangsspannung
220V) und entsprechende Hardware wie Motherboard und Grafikkarte
durch Steckverbinder und versorgen die Komponenten mit Spannung
(12V). Ist hierfür eine CE-Kennzeichnung erforderlich?
Antwort noch ausstehend
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Frage 1431
gestellt von: Ralf, Augsburg
am: 27.12.2017
Thema: 12-V DC Spannungsanzeige
Guten Tag,
ich möchte Spannungsanzeigen aus China importieren, welche
einen Messbereich von 12-30V anzeigen sollen. Es handelt sich um
Digitale Displays, welche aber leider keine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Die Geräte selbst produzieren aber keine Spannung oder Leistung,
es wird legidlich die Bordspannung im KFZ angezeigt.
Fallen diese Anzeigen unter die Niederspannunsgrichtline
und ist daher eine CE Zulassung nicht notwendig oder benötigen
diese Anzeigen etwa eine CE Zulassung?
Antwort noch ausstehend
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Frage 1430
gestellt von: Daniel Scharf
am: 19.12.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Schaltschrank
Guten Tag,
ich muss für einen Kunden einen Schaltschrank fertigen, der
Schrank wird bis auf die Anschlussklemmen von mir verdrahtet und
zum Kunden geliefert.
Mein Kunde verdrahtet sich die Anlage bis in den Schaltschrank selbst.
Kabel werden teilweise von mir beigestellt.
Nach Fertigstellung wird die Anlage von mir in Betrieb genommen.
Wer darf/muss nun das CE ausstellen bzw. was sind meine Verpflichtungen?
Antwort noch ausstehend
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Frage 1429
gestellt von: Dominik Amann
am: 18.12.2017
Thema: Ist eine ROHS / CE Prüfung erforderlich für Audiokabel
(AUX 3,5mm Stecker zu Stecker)
Sehr geehrte
Damen & Herren,
als Kundengeschenke würden wir gerne
AUX Kabel aus nicht EU Land importieren und diese unseren Kunden
beilegen und eventuell den Restbestand verkaufen.
Leider finden wir nirgendwo einen Konkreten
Hinweis ob eine CE oder ROHS Prüfung / Konfirmationserklärung
erforderlich ist. Wir haben bereits beim TÜV um ein Angebot
für eine Prüfung gebeten jedoch haben wir seit Wochen
keine Rückmeldung erhalten ...
Wir sind ihnen für eine Antwort sehr
dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Amann
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Amann,
eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich, unter
anderem nach der RoHS-Richtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1428
gestellt von: Nikolai Breshnev
am: 15.12.2017
Thema: CE Zeichen für 12V Zigarettenanzünder Verlängerungskabel
Hallo!
ich plane die s.g. 12V Zigarettenanzünder Verlängerungskabel
in verschiedenen
Länge von 2 bis 5 Meter von China zu importieren und in Deutschland
online zu verkaufen.
Was soll ich dann in Richtung CE Zeichen beachten ?
Danke.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Breshnev,
zu den Kabeln gibt es Normen, die angewandt werden müssen.
Sie müssen das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen
oder durchführen lassen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1427
gestellt von: Ulrich Schneider
am: 14.12.2017
Thema: Modernisierung / neue Steuerung
Hallo,
wir haben in 2017 eine Maschine A mit Sicherheitseinrichtungen und
CE geliefert. Nun liefern wir für die Maschine B (aus 1993
- ohne Sicherheitseinrichtungen!) diverse mechanische, konstruktiv
verbesserte Bauteile und eine neue Steuerung (dadurch keine neue
Gefährdungen).
Ist dies eine wesentliche Veränderung von Maschine B?
Müssen wir eine Einbauerklärung für Maschine B liefern?
Vielen Dank und Grüße
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schneider,
sofern die Sicherheitseinrichtungen nicht von der Steuerung betroffen
sind, ist davon auszugehen, dass an Maschine B keine wesentlichen
Veränderungen vorgenommen wurden. Die Maschine darf ohne CE-Kennzeichnung
geliefert werden, da sie bezüglich des Inverkehrbringens lediglich
den gesetzlichen Bestimmungen von 1993 entsprechen muss.
Der Betrieb der Maschine unterliegt jedoch der Betriebssicherheitsverordnung.
Diese muss nach aktueller Gesetzeslage eingehalten werden und die
Maschine daher den Mindestanforderungen, die in der Betriebssicherheitsverordnung
aufgestellt sind, entsprechen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1426
gestellt von: S. Jürgen
am: 14.12.2017
Thema: Schutzabdeckungen
Sehr geehrter
Herr Preis!
Bei unseren Maschinen kann der hintere Bereich
(nicht einsehbar) der Maschine nur über eine verriegelte Schutztür
betreten werden.
D.h. in 90% der Fälle reicht die Verriegelung
aus um Bediener im hinteren Bereich, bei betreten des Gefahrenbereichs,
vor gefahrbringenden Bewegungen zu schützen.
Leider besitzen unsere Maschinen keine Betriebsart
"Einrichtbetrieb" bzw. "Wartungsbetrieb", in
der man mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren kann. Ist sicher
ein Fehler im System wird aber in nächster Zeit sicher nicht
umgestellt.
Somit wird im Einrichtbetrieb die Verriegelung
manipuliert, damit z.B. ein Riemen nach Wechsel eingestellt werden
kann oder Pneumatikzylinder (an der Ventilinsel) auf Funktion überprüft
werden können. Nachdem wir unsere Maschinen wissentlich so
betreiben, sollte man somit hier trotz Schutzzaun (inkl. Verriegelung)
die Stellen mit höherem Risikopotential mit trennnenden Schutzeinrichtungen
abdecken? Oder sollten Antriebe, Riemen und Kettentrieb aufgrund
irgendeiner normativen oder gesetzlichen Grundlage immer trotz Schutzzaun
abgedeckt werden?
mfg
Jürgen S.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr S.,
leider kann ich im Rahmen des Forums keine
so detaillierten Angaben zu Sicherheitslösungen machen. Es
müssen hier viele Faktoren, wie Einsehbarkeit, Zugänglichkeit,
Art der Gefährdungen, usw. berücksichtigt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Oje, eine vollständige Aussage kann
ich auch nicht machen, aber die Aussagen:
"Leider besitzen unsere Maschinen keine Betriebsart "Einrichtbetrieb"
bzw. "Wartungsbetrieb", in der man mit einer sicheren
Geschwindigkeit fahren kann. Ist sicher ein Fehler im System wird
aber in nächster Zeit sicher nicht umgestellt.
Somit wird im Einrichtbetrieb die Verriegelung
manipuliert, damit z.B. ein Riemen nach Wechsel eingestellt werden
kann oder Pneumatikzylinder (an der Ventilinsel) auf Funktion überprüft
werden können."
"wird nicht umgestellt." klingt
nach grober Fahrlässigkeit bis zu Vorsatz.Es wurde ein Mangel
entdeckt und es wird nichts dagegen getan. "im Einrichtbetrieb
die Verriegelung manipuliert" da will wohl jemand in den Knast.
Gemäß DIN EN ISO 12100 müsst ihr alle Lebensphasen
berücksichtigen und gemäß DIN EN ISO 14119 müsst
ihr Manipulation berücksichtigen.
Antwort von: Jürgen S.
Vl. sollten Sie bzgl. Knast keine voreiligen
Aussagen treffen. Sie können im Zuge ihrer Arbeit gerne mal
überprüfen, wie viele Maschinen im Maschinenbau über
einen "Einrichtbetrieb" verfügen. Die meisten Maschinen
besitzen einen Handbetrieb und einen Automatikbetrieb und dann wars
das auch schon.
Offiziell dürfen Wartungs- und Reparaturarbeiten bei uns nur
nach sicherem Stillsetzen der Maschine gemacht werden.
Wie Sie vl. wissen werden jedoch in der Praxis die Zipfel der Verriegelungsschalter
("Zipfelschalter") um 1,6 x öfter verkauft als der
Schalter selbst...
Natürlich muss über Manipulation nachgedacht werden und
natürlich muss da etwas geschehen. Wenn man jedoch nicht in
einer Würstelbude, sondern in einem Konzern arbeitet, sind
solche Änderungen (neue Betriebsart "Einrichten"
bei über 400 unterschiedl. Maschinen) etwas schwieriger durchzusetzen
und sind Teil eines Prozesses.
Nachdem jedoch auch in der Zwischenzeit nichts passieren sollte,
betrachte ich den Fall der Manipulation und Plane zusätzlich
trennende Schutzeinrichtungen ein.
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob eine
Notwendigkeit einer Schutzhaube innerhalb eines Schutzzaunes irgendwo
in einer Richtlinie/Norm steht.
Es ist mir schon klar das dies eine Notlösung
ist. Jedoch ist das eine die erstens günstiger und zweitens
effizient ist und die ich sofort vornehmen kann.
Das Vorbeten von Normen (die ohnehin jedem
bekannt sind, weil Sie Grundlage der Risikobeurteilung sind) und
das Drohen mit dem Knast entspricht nicht unbedingt einer Hilfeleistung
Herr Nießner und darum sollten Sie solche Aussagen vl. für
sich behalten.
Grobe Fahrlässigkeit jemanden vorzuwerfen, obwohl man die genaue
Situation nicht kennt ist dreist.
Wenn man nicht in der Situation ist, als außenstehender Risikobeurteilungen
für Firmen durchzuführen, sagt sie das nicht so leicht..."Halt,
das ist grob fahrlässig, dafür gehen wir ins Gefängnis."
Mit solchen Aussagen war man die längste Zeit beschäftigt.
Danke soweit.
Mfg
Jürgen S.
Antwort von: Steven Nießner
"Wie Sie vl. wissen werden jedoch in
der Praxis die Zipfel der Verriegelungsschalter ("Zipfelschalter")
um 1,6 x öfter verkauft als der Schalter selbst...
Natürlich muss über Manipulation nachgedacht werden und
natürlich muss da etwas geschehen. Wenn man jedoch nicht in
einer Würstelbude, sondern in einem Konzern arbeitet, sind
solche Änderungen (neue Betriebsart "Einrichten"
bei über 400 unterschiedl. Maschinen) etwas schwieriger durchzusetzen
und sind Teil eines Prozesses."
Deswegen gibt es Schalter, die unicodiert sind. Auch wenn Sie Hilfe
anhand von Normenangaben nicht wollen, hier nochmal der Hinweis
auf die DIN 14119, die behandelt Manipulation.
Ich kann Sie nur noch einmal darauf hinweisen, wenn Sie von Manipulationen
wissen, sind Sie verpflichtet einzugreifen. Wie und in welcher Form,
können Sie selbst recherchieren. Siehe hierzu das Thema Produktverfolgung
in den entsprechenden Gesetzen / Richtlinien. Wenn Sie in einem
so großen Konzern sind, ist dieser bestimmt nach 9001 zertifiziert
und behandelt solche Themen in seinen Prozessen.
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Frage 1425
gestellt von: Gerhart Marginean
am: 13.12.2017
Thema: CE Erklärung
Darf ich, zum Beispiel für eine selbst
gebaute Lampe, die CE Erklärung machen, auch wenn ich kein
Elektro Fachmann bin?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Marginean,
ja, dies ist auch ohne den Nachweis einer
Fachausbildung möglich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1424
gestellt von: Florian Meier, Niedersachsen
am: 12.12.2017
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich?
Guten Morgen,
ich möchte ein einfaches, ortsveränderliches
Betriebsmittel selbst erstellen, welches mittels Schuko-Stecker
an das 230V-Netz angeschlossen wird. Jedoch wird die Spannung mittels
Netzteil auf 24V gewandelt, sodass das Gerät seine eigentliche
Funktion mit Schutzkleinspannung ausführt.
Muss ein solches Gerät für den
innerbetrieblichen Gebrauch, welches nur einen beschränkten
Personenkreis nach Einweisung zur Verfügung steht, gekennzeichnet
werden?
Wo kann ich erlesen, dass dies der Fall ist,
oder eben auch nicht?
Vielen Dank und viele Grüße
Florian Meier
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Meier,
auch wenn Geräte nur innerbetrieblich
verwendet werden, müssen sie CE-gekennzeichnet werden.
Informationen hierüber finden Sie in den Richtlinien und Leitfäden
zu den Richtlinien.
Lediglich für Forschungsarbeiten, die sich über einen
begrenzten Zeitraum erstrecken, gibt es in diesem Bereich Ausnahmen.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Gemäß Niederspannungsrichtlinie
muss dann nur das Netzteil gekennzeichnet werden. Aber es können
auch andere Richtlinien für das Betriebsmittel gelten z.B.
EMV, ROHS, REACH, ...
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Frage 1423
gestellt von: Jürgen Schimmel
am: 11.12.2017
Thema: CE Kennzeichnung für Tischtennis Roboter ( Pingpong
ball machine)
Guten Tag, liebe
Forumgemeinde.
Meine Frage:
muss ein Tischtennis-Roboter, der über eine elektronische Steuereinheit
betrieben wird, mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?
Herzlichen Dank im Vorfeld
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schimmel
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Schimmel,
ja, die CE-Kennzeichnung ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1422
gestellt von: Tom Berdy, Deggendorf
am: 11.12.2017
Thema: CE Prüfung, CE-Kennzeichnung
Guten Tag,
Wir sind gerade dabei unsere Entwicklung,
ein HID Joystick, für den Markt vorzubereiten. Unser Elektroniker
erstellt uns die Platine welche schon mit einem CE Zeichen vorgesehen
ist. Müssen wir für das Gerät eine weitere Prüfung
durchführen wenn diese dann eingebaut ist? Es werden lediglich
die Kabel von den Buttons an die Platine gesteckt und die Platine
dann mit USB in Betrieb genommen.
Danke für die Hilfe
Tom
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Berdy,
ja, die CE-Kennzeichnung ist für das
fertige Gerät notwendig. Auch an Gehäuse, Taster, etc.
gibt es Anforderungen, die erfüllt und unter anderem über
ein CE-Kennzeichnungsverfahren dokumentiert werden müssen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1421
gestellt von: Frank Sonnefeld
am: 08.12.2017
Thema: Eingriff in Bestandsanlage
Sehr geehrter
Herr Preis,
in einem Projekt haben wir die folgenden
Konstellation:
Eine Intralogistische Anlage (Behälterfördertechnik mit
automatischem Kleinteilelager) wurde 2004 in Betrieb genommen, dabei
von Lieferant A die damals gültige Maschinenrichtlinie 98/37/EG
zur CE-Kennzeichnung angewendet.
2012 erfolgte ein erster Eingriff: die Anlage wurde von Lieferant
B umgebaut, erweitert, verändert (Hardware, Steuerung, Not-Halt-Kreise).
In der Dokumentation findet sich eine EG-Konformitätserklärung
nach aktueller MRL 2006/42/EG. Meines Erachtens war dies durch Lieferant
B damals schon fälschlicherweise erfolgt, da ja in die Bestandsanlage
eingegriffen wurde und die EG-Konformitätserklärung nur
für den „neuen“ Umfang ausgestellt wurde.
2014 erfolgte ein zweiter Eingriff: diesmal durch Lieferant C (nach
Umfirmierung ehemals Lieferant A). Wieder wurde die Anlage umgebaut,
erweitert, verändert (Hardware, Steuerung, Not-Halt-Kreise).
In der Dokumentation finden sich nur die Einbauerklärungen
für unvollständige Maschinen (Heber, etc.), d.h. von den
zugekauften Komponenten der Sublieferanten.
Lieferant C steht auf dem Standpunkt, dass keine neue EG-Konformitätserklärung
notwendig sei (Zitat: Eine Konformitätserklärung wird
für eine in den Verkehr gebrachte Anlage grundsätzlich
nur einmal ausgestellt) und verweist auf die seit 2004 vorliegende.
Nun die Fragen:
Ist das nach den beiden signifikanten Eingriffen von 2012 und 2014
tatsächlich korrekt oder greift hier nicht die „wesentliche
Veränderung“ ?
Gerade auch vor dem Hintergrund, dass 2012 bereits formal falsch
eine neuen CE ausgestellt wurde ?
Wie kann der Betreiber sich rechtlich absichern wenn die Dokumentation
hier nicht ganz korrekt wäre ?
Herzlichen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Frank Sonnefeld
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Sonnefeld,
unter der Voraussetzung, dass die Anlage
wesentlich verändert wurde, ist es korrekt, nach den Änderungen
eine neue Konformitätserklärung auszustellen. Diese enthält
alle Angaben über die zum Unterschriftsdatum passenden angewandten
Richtlinien und Normen.
Grund: Wenn Produkte wesentlich verändert werden, sind die
Vorschriften für das erstmalige Inverkehrbringen erneut einzuhalten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1420
gestellt von: anonym
am: 01.12.2017
Thema: USB LED Lampe CE kennzeichnungspflichtig?
Guten Tag,
sind LED Lampen, die man an 5V USB Anschlüsse anschließt,
CE kennzeichnungspflichtig?
Danke für eine Antwort im Voraus
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ja, die LED-Lampen müssen nach EMV-Richtlinie
und je nach Einsatzbereich der LEDs auch nach RoHS-Richtlinien CE-gekennzeichnet
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1419
gestellt von: Holger Watschke
am: 29.11.2017
Thema: CE-Kennzeichnung für 24- V-Relais
Hallo,
Meine Frage ist: muss ein elektronisches Relais für die Ansteuerung
eines Gleichstrommotors mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?
Vielen Dank für die Antwort
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Watschke,
ja, das Relais muss nach EMV-Richtlinie und
je nach Einsatzbereich des Motors auch nach RoHS-Richtlinien CE-gekennzeichnet
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1418
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 29.11.2017
Thema: AwSV und CE
Guten Tag Herr
Preis,
wir stellen Galvanikanlagen her, deren Behälter gemäß
der neuen AwSV teilweise als Lager- und Umschlag Anlage (LAU) einzustufen
sind. Dadurch ergeben sich bestimmte Pflichten beispielsweise bei
der Auswahl von Sensoren und Ventilen.
Jetzt stellen sich uns mehrere Fragen zum Zusammenhang von CE Kennzeichnung
gemäß MRL und AwSV:
1) Bedeutet CE Kennzeichnung, dass die AwSV auf jeden Fall eingehalten
werden muss, da nationale Umsetzung von EU Vorschriften (unsere
bisherige Meinung)
2) AwSV muss nur eingehalten werden, wenn die Maschine in D in Verkehr
gebracht wird (würde eigentlich keinen Sinn machen, da EU Länder
ja gleich sein sollen unter CE)
3) Andersherum gefragt: Kann CE vergeben werden, ohne die AwSV zu
erfüllen? (Aussage eines beratenden Büro's)
Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
meiner Einschätzung nach ist die AwSV
zusätzlich und unabhängig von der CE-Kennzeichnung einzuhalten.
Die CE-Kennzeichnung kann auch ohne die AwSV erfolgen. Umwelt-Aspekte
sind meiner Erfahrung nach häufig ausschließlich nationalen
Regelungen unterworfen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1417
gestellt von: Richard Klein
am: 27.11.2017
Thema: Akkubetriebene LED Lampe
Guten Tag,
ich möchte ein Akkubetriebene LED Lampe
in Verkehr bringen, mit LiPO Akku 3.6V der über ein zugekauftes
USB Ladegerät (wird mit der Lampe im Set verpackt) aufgeladen
wird.
Die Elektronik erfordert auf jeden Fall CE-Kennzeichnung
nach EMV, das Ladegerät auch Niederspannungsrichtlinie. Energielabel
für die Leuchte ist natürlich auch geplant.
Gibt es speziell für den LiPo Akku noch zusätzliche Reglementierungen?
Vielen Dank,
Richard Klein
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Klein,
ja, bezüglich des verwendeten Akkus
gibt es Vorschriften.
Das Batteriengesetz beinhaltet unter anderem eine Anzeigepflicht,
Kennzeichnungspflicht und Rücknahmepflicht.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1416
gestellt von: M. Eisele, Weatherford/Langenhagen
am: 27.11.2017
Thema: CE-Checkliste
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einer Art "Checkliste",
die es erlaubt, die verwendeten Normen zu verifizieren.
Es handelt sich hierbei um die Elektrik im Maschinenbau, also 12100,
1037, 13849, 13850 60204-1, 61439, 61000-2/-4.
Wo finde ich sowas?
Vielen Dank
M. Eisele
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr/Frau Eisele,
leider ist mir eine derartige Checkliste nicht bekannt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1415
gestellt von: anonym
am: 17.11.2017
Thema: Beschaffung von Original-Ersatzteilen für den Austausch
in bestehenden Anlagen
Guten Tag
Folgendes Szenario:
- ein Serien-Produkt fällt unter die Niederspannungs- und EMV
Richtlinie.
- Während der Serienproduktion erfüllt das Gerät
alle CE Auflagen, die Konformität wird über die Einhaltung
harmonisierter Normen nachgewiesen. Das Gerät wird entsprechend
mit CE gekennzeichnet und eine entsprechende Dokumentation ausgestellt.
- Nach ein paar Jahren wird das Produkt offiziell vom Markt genommen
(abgekündigt) und ausschliesslich für das "Original-Ersatzteilgeschäft"
weiter gefertigt. Allerdings werden die Normativen Referenzen nicht
aktualisiert.
- Jetzt wird eine der produktspeziefischen hamonisierten Normen
aktualisiert. Der Hersteller möchte aber (da da Produkt ja
nur noch als Originalersatzteil vertrieben wird, keinen neuen Tests
unterziehen.
Frage 1:
- Was passiert mit dem CE? - Muss das CE Logo entfernt werden?
- Darf das Produkt als "Original-Ersatzteil" noch eingeführt
und gegen ein defektes ausgetauscht werden?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Antwort von: anonym
Hallo,
gemäß Maschinenrichtlinie ist
der "Stand der Technik" einzuhalten. Dies gilt ebenfalls
für das erstmalige Inverkehrbringen eines jeden Produkts einer
Serie. Gibt es zwischenzeitlich Änderungen, was den Stand der
Technik betrifft, muss der Hersteller auch entsprechend für
die nachfolgenden Produkte einer Serie die Konformität erneut
feststellen.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für diese Konstellation existieren meines
Wissens nach keine Sonderregelungen, was bedeutet, dass das Produkt,
auch wenn es als "Ersatzteil" geliefert wird, den aktuellen
Vorschriften entsprechen muss.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1414
gestellt von: Sasche
am: 17.11.2017
Thema: CE-Kennzeichnung
Frage: Braucht ein Stofftier, welches AA
braucht, CE-Kennzeichnung?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Sasche,
ist mit "AA" eine Batterie gemeint?
Stofftiere benötigen generell die CE-Kennzeichnung. Wenn Batterien
enthalten sind, ebenfalls.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1413
gestellt von: Heiko Schumacher
am: 17.11.2017
Thema: Kinesio-Tapes
Hallo,
ich möchte im Onlinehandel Kinesiotapes
verkaufen. Diese werden in China hergestellt. Ich verkaufe diese
dann unter meinem Label und Firmennamen weiter. Jetzt die Frage
nach der CE Kennzeichnung? Mein Supplier verfügt über
etliche Zertifizierungen vom TÜV und auch eine CE Kennzeichnung.
Diese allerdings auf seinen Firmennamen. Ich als Inverkehrbringer
in der EU bin aber nach meinem Verständnis rechtlich der Hersteller
des Produkts. Muss nun eine CE Kennzeichnung auf meinen Namen lauten?
Wie kann ich vorgehen um die bereits erworbene Kennzeichnung meines
Suppliers für mich zu verwenden? Konformitätserklärung?
Ich stehe da echt auf dem Schlauch und Behörden helfen mir
gerade auch nicht weiter. Eine kleine "Anleitung" oder
Vorgehensweise wäre sehr sehr hilfreich.
Vielen Dank für die Antworten.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schumacher,
leider bin ich in Bezug auf Medizinprodukte
nicht sehr gut informiert. Die Behörden sollten hier aber auf
jeden Fall "mit ins Boot genommen" werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1412
gestellt von: anonym
am: 14.11.2017
Thema: CE & RoHS
Hallo Herr Preis,
darf auch kein CE-Zeichen vergeben werden,
wenn für die unvollständige Maschine zusätzlich noch
die RoHS-Richtlinie gilt?
Schließlich würde die RoHS ein CE-Zeichen fordern und
die Maschinenrichtlinie es verbieten, da die Maschine unvollständig
ist.
Mfg und vielen Dank
Antwort von Steven Nießner:
Wenn es eine Richtlinie gibt, die eine CE-Kennzeichnung
erfordert, dann muss diese auch erfolgen. In Ihrem Fall eine Konformitätserklärung
nach ROHS und eine Einbauerklärung nach MRL.
Frage/Antwort
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Frage 1411
gestellt von: Louis Schaarschmidt
am: 13.11.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Armbanduhren
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir vertreiben Armbanduhren aus Edelstahl
mit Quarz-Laufwerk und fragen uns, ob in diesem Fall eine CE-Kennzeichnung
notwendig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Schaarschmidt & Meißner GbR
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,
eine CE-Kennzeichnung ist aufgrund der RoHS
und vermutlich auch aufgrund der EMV-Richtlinie erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1410
gestellt von: Oliver Seiler, Konstanz
am: 09.11.2017
Thema: EMV-Richtline in der EG-Konformitätserklärung
Frage: Wir sind Hersteller von Maschinen.
Die mechanischen Teile stellen wir selbst her. Wir kaufen Teile
hinzu (inkl. Schaltschrank, elektrische & elektronische Bauteile,
Sensoren… etc). Wir bauen alles zusammen, Programmieren die
Maschine und nehmen diese in Betrieb. Wir sind Hersteller und Inverkehrbringer!
Daher gehen wir davon aus, dass wir im Sinne der Maschinenrichtline
eine vollständige Maschine bauen!
Somit erstellen wir eine Risikobewertung, betreiben die Normenrecherche,
setzen Normen um, erstellen eine Betriebsanleitung und stellen eine
EG-Konformitätserklärung aus. Hier zitieren wir die Maschinenrichtlinie
sowie die EMV-Richtlinie, jedoch nicht Niederspannungsrichtlinie
Für die Einhaltung der Bestimmungen und Normen der Maschinenrichtlinie
tragen wir selbst akribisch sorge! Die Einhaltung der EMV-Richtlinie
jedoch ist unklar! Wir prüfen zwar nach, ob unsere Lieferanten
der elektronischen Bauteile und die Lieferanten des Schaltschranks
eine plausible EG-Konformitätserklärung nach EMV-Richtlinie
aufstellen und dokumentieren das auch. Wir prüfen, beispielsweise
ob die Normenzitate aktuell sind und fordern bei unseren Lieferanten
zum Teil Nachbesserung…, mehr können wir aber nicht leisten,
da uns hier das nötige Fachwissen fehlt!
Daher ist unsere Sicht der Dinge wie folgt: Wenn die EMV Richtlinie
durch die Lieferanten eingehalten wird, dann können wir davon
ausgehen, dass die EMV Richtlinie im Kern eingehalten wurde! Somit
zitieren wir in der Konformitätserklärung die Maschinenrichtlinie
sowie die EMV-Richtlinie, jedoch nicht Niederspannungsrichtlinie,
weil die Schutzziele derselben, bereits durch die Maschinenrichtlinie
(durch die Anwendung der EN60204) umgesetzt wurde.
Ist unsere Vorgehensweise richtig?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Seiler,
Ihre Vorgehensweise ist grundsätzlich
richtig. Bezüglich der EMV sollten Sie zusätzlich die
Herstellerangaben in der Dokumentation der Lieferanten beachten
und die Komponenten EMV-gerecht verbauen. In manchen Fällen
ist allerdings eine Prüfung des Gesamtsystems erforderlich.
Frage 1409
gestellt von: anonym
am: 08.11.2017
Thema: EG-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie)
Hallo Herr Preis,
ich habe Fragen zur EG-Konformitätserklärung
(Maschinenrichtlinie):
Wir handhaben es mit den Konformitätserklärungen
folgendermaßen: Wenn die Maschine z. B. nach England geht,
erstellen wir eine deutsche Konformitätserklärung und
eine (oder auch mehrere, falls der Kunde mehrere Dokusätze
bestellt hat) englische Konformitätserklärung. Dann lassen
wir alle unterschreiben (wir haben dann also mehrere Originale),
behalten die deutsche und geben die englische(n) im Betriebsanleitungsordner
an den Kunden mit. Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?
Auf unseren Konformitätserklärungen
sind natürlich neben „normalem“ Text (z.?B. „Es
wird ausdrücklich erklärt, dass die Maschine […]
entspricht“ etc.), der in die Fremdsprache übersetzt
wird, auch Richtlinien und Normen aufgeführt. Diese sind nicht
nur mit der Nummer der Norm aufgeführt, sondern auch mit dem
Titel (z.B. „EN ISO 13849-1:2015 Sicherheit von Maschinen
– Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 1:
Allgemeine Gestaltungsleitsätze“. Auf deutschen Konformitätserklärungen
geben wir die deutschen Normentitel an. Bisher handhaben wir es
so, dass wir die Titel bei englischen und französischen Konformitätserklärungen
in der Fremdsprache angeben (Bei diesen Sprachen können wir
die Normtitel in Safexpert finden). Bei allen anderen Fremdsprachen
geben wir die Titel in Englisch an, da wir nicht wissen, ob alle
Normen in allen Sprachen existieren bzw. wo die richtigen Titel
zu finden sind.
Wie wäre hier die richtige Vorgehensweise?
Sollte man überall die deutschen Normtitel stehen lassen, da
wir als deutsche Firma ja die „deutsche Version“ angewendet
haben? Oder sollte man die Normtitel besser in Englisch oder in
der entsprechenden Fremdsprache angeben? Sind alle Normen in alle
EU-Amtssprachen übersetzt? Falls ja, wo kann man die fremdsprachlichen
Titel finden?
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Vorgehensweise bezüglich der Unterschriften und die Normentitel
zu übersetzen ist richtig.
Sie finden die Normentitel in den Fremdsprachen
in den Normenlisten der EU:
https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/machinery_en
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1408
gestellt von: Thomas Peskos
am: 08.11.2017
Thema: Risikoanalyse - elektr. Gefährdungen bei Sicherheitskleinspannung
Guten Tag,
wir haben momentan ein Projekt, wo bei einem mit Druckluft betriebenem
Werkzeug (ähnl. Meisselhammer) ein Sensor zur Überwachung
der Schlagfrequenz eingesetzt wird. Es handelt sich hier um eine
unvollständige Maschine, die in eine Gussteil-Entkernungsanlage
verbaut wird.
Der Sensor wird mit mit max. 30 V DC und 100 mA betrieben (also
Sicherheitskleinspannung SELV).
Die Frage ist nun, ob nun in der Risikobewertung der Bereich elektr.
Gefährdungen gepflegt werden muss, oder ob das alles kein Thema
auf Grund der SELV ist?
Wir haben hier 9 Gefährdungen, von denen natürlich sich
z.B. Punkt 2.5 leicht beantworten ließe, aber 2.1 ein Lichtbogen
kann ja trotzdem entstehen.
Ich bin der Meinung, dass auf Grund der niedrigen Spannung keine
für einen Menschen unmittelbare Gefahr ausgeht und alle Punkte
mit dem Verweis auf SELV ausgestrichen oder entsprechend mit den
niedrigsten Faktoren zu bewerten wären.
Sehen Sie dies ebenso?
2.1 Lichtbogen
2.2 elektromagnetische Vorgänge
2.3 elektrostatische Vorgänge
2.4 spannungsführende Teile
2.5 "unzureichender Abstand zu unter
Hochspannung stehenden Teilen"
2.6 Überlast
2.7 "Teile, die im Fehlerzustand spannungsführend geworden
sind"
2.8 Kurzschluss
2.9 Wärmestrahlung
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
M.f.G.
Thomas Peskos
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Peskos,
es sollte geprüft werden, ob die Einsatzart
des Sensors mit der in der Benutzerinformation des Sensors beschriebenen
bestimmungsgemäßen Verwendung zusammen passt.
Auch die weiteren "Vorschriften" in der Benutzerinformation
des Sensors müssen berücksichtigt werden. Wahrscheinlich
sind anschließend keine zusätzlichen Maßnahmen
im Rahmen der Risikobeurteilung zu berücksichtigen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1407
gestellt von: Christian Lochner, Markt Indersdorf
am: 27.10.2017
Thema: CE Kennzeichnung bei 24 V DC Motoren
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir beziehen bürstenbehaftete Gleichstrommotoren
24V DC aus China.
Diese Motoren fallen mit 24V DC ja nicht unter die Niederspannungsrichtlinie.
Bei der EMC (EMV) Richtlinie finde ich keine klaren Anhaltspunkte,
ob ein bürstenbehafteter 24 V DC Motor CE-kennzeichnungspflichtig
ist oder nicht.
Können Sie mir hier weiter helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lochner
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Lochner,
aufgrund der Normenanwendung für "drehende
Maschinen" könnte aus meiner Sicht ggf. die Niederspannungsrichtlinie
anzuwenden sein. Die EN 60034-1: Drehende elektrische Maschinen
— Teil 1: Bemessung und Betriebsverhalten ist ebenfalls der
EMV-Richtlinie zugeordnet, weshalb as meiner Sicht auch diese anzuwenden
ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1406
gestellt von: Werner Igel
am: 24.10.2017
Thema: CE Kennzeichnung für einen Schaltkasten zur el. Leistungsmessung
Frage: Wenn ich mit CE zertifiziertem Material
einen Schaltkasten zur Messung von Spannung, Strom und Leistung
in elektrischen Verteilungen aufbaue, muss ich dann für die
Zusammenschaltung der ganzen Bauteile in diesem Schaltkasten eine
CE-Prüfung vornehmen (lassen)?
Der Schaltkasten wird nicht in eine Maschine oder Anlage integriert,
sondern er ist für die eigenständige Erfassung von Messdaten
vorgesehen.
Der Aufbau soll mit WAGO Messklemmen, Controler, dazu WAGO Stromwandler,
angeschlossen mit Kabel und Steckverbindern ausgerüstet werden.
Alle Teile sind für sich und separat mit dem CE Zeichen versehen
und zertifiziert.
Der Aufbau entspricht also einem ganz normalen Schaltkasten wie
er hundertfach täglich in Elektrofachbetrieben zusammengebaut
und verdrahtet wird. Alle diese Schaltkästen bekommen sicher
keine EMV Prüfung etc um sie mit dem CE Zeichen zu versehen.
Trotzdem bleibt eien Unsicherheit, weil die Teile ja nur einzaln
für sich zertifiziert sind. Sobald man an die Messklemme einen
Draht anschraubt ergibt sich doch EMV-technisch ein andere Situation.
Wer weiß, wie das richtig gehandhabt wird? Kann man behaupten,
daß der Gesamtaufbau als Summer der ganzen zertifizierten
Teile ebenfalls ein CE Zeichen erhalten darf? Und kann man das selbst
vergeben?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Igel,
für die Kombination der Geräte
ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Der Einbau der einzelnen
Geräte dürfte wahrscheinlich nicht allein durch die Montageanleitungen
der Hersteller der einzelnen Geräte festgelegt sein, sondern
es bedarf hier der Anwendung von wichtigen Normen zur elektrischen
Sicherheit und zur EMV. Diese Planung/Anwendung ist Bestandteil
der CE-Kennzeichnung der Gesamtheit. Die CE-Kennzeichnung können
Sie als Hersteller der Gesamtheit selbst vornehmen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1405
gestellt von: Werner Thünel
am: 20.10.2017
Thema: Konformitätserklärung für Schaltpläne
Frage: Ich habe in der Vergangenheit für
einen Maschinenhersteller Schaltschränke gebaut, die notwendigen
Schaltpläne dafür erstellt sowie die Maschinen installiert,
programmiert und die Inbetriebnahme durchgeführt. Aus mehreren
Gründen, wie zum Beispiel die räumliche Entfernung (400km)
zum Kunden, erstelle ich nur noch die Pläne, passe das Programm
an und führe die Inbetriebnahme durch. Bau der Schaltschränke
und Installation führt eine Firma 3. vor Ort durch. Im Gegensatz
zu früher, muss ich nun wohl keine Konformitätserklärung
für das Teilprodukt Schaltschrank mehr durchführen. Da
der Schaltplan zur Dokumentation der Maschine gehört und der
Schaltschrank von der 3. Firma gebaut wird, ist die Konformitätserklärung,so
glaube ich jedenfalls, nicht mehr meine Aufgabe.
Ich möchte nun gerne Wissen was kann ich, darf ich oder muss
ich für das erstellen der Pläne und der Inbetriebnahme,
an Erklärungen an meinen Kunden liefern damit dieser die CE-Kennzeichnung
normgerecht durchführen kann?
Für die Mühe vielen Dank im voraus!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter
Herr Thünel,
eine Bescheinigung, welche Normen bei der
Erstellung der Schaltpläne und des Programms berücksichtigt
und angewandt wurde, sollte an den Kunden geliefert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1404
gestellt von: Marcus Rabe
am: 20.10.2017
Thema: 14,4 V Akku Adapterplatte - CE Kennzeichen benötigt?
Frage: Ich will
aus China eine Akku Adapterplatte importieren. Es ist lediglich
ein Stück Metall mit Plastik auf das der Akku geschoben wird
und ein Stecker der den Strom von den Kontakten des Akkus zu einem
Stecker führt. Also es ist nur die Platte mit Stecker, kein
Akku oder sonst irgend welche elektronische Einrichtungen, wie Sicherungen
o.Ä. drin.
Was benötige ich, um die Platte auf
den deutschen Markt zu bringen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Rabe,
die CE-Kennzeichnung ist erforderlich.
Es muss weiterhin eine Konformitätserklärung, Risikoanalyse
und Betriebsanleitung erstellt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1403
gestellt von: Klaus-Peter Bartz, Nusse
am: 20.10.2017
Thema: EU-Konformitätserklärung
Hallo,
ich habe eine Frage, ob wir als Importeur
eine Konformitätserklärung ausstellen können, diese
an unseren Kunden geben und unser Kunde eine eigene Konformitätserklärung,
für die selbe Ware, an seinen Kunden weitergeben kann?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Bartz,
grundsätzlich ist dies möglich,
wobei die Angaben auf dem Produkt mit den Angaben in der Konformitätserklärung
übereinstimmen müssen. Außerdem gibt es bezüglich
der Verfügbarkeit/des Zugriffs der/auf die Dokumentation Anforderungen
aus verschiedenen Richtlinien. Dies wäre zusätzlich zu
berücksichtigen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1402
gestellt von: Michael Reuters
am: 18.10.2017
Thema: Einbauerklärung/Montageanleitung zur unvollständigen
Maschine
Hallo liebe
Gemeinde,
In der Maschinenrichtlinie heißt es,
dass die Einbauerklärung und die Montageanleitung der unvollständigen
Maschine beigefügt werden muss.
Bedeutet das sozusagen, dass die Dokumente
physisch dem Lieferumfang hinzugefügt werden müssen?
Eine Bereitstellung z.B. über ein Online-Portal wäre somit
nicht ausreichend?
Lg,
Michael
Antwort von: Roman Preis
Hallo Michael,
Sicherheitsrelevante Informationen, die schnelles Handeln erfordern,
müssen zusätzlich zur elektronisch gelieferten Anleitung
gedruckt zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht nur
für Betriebsanleitungen, sondern auch für Montageanleitungen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1401
gestellt von: Mahler
am: 17.10.2017
Thema: Prüfvorrichtung Motor
Sehr geehrte
Damen und Herren,
fällt eine Prüfeinrichtung (wir
auf die Stirnseite eines Elektromotors angebracht/verschraubt) welche
bei einem gewissen Drehmoment des Motors an dem Flansch angebrachten
Teil abreißt unter die MRL ?
Mit freundlichem Gruß
Manuel Mahler
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Mahler,
ja, meiner Einschätzung nach (kommt
auf die konkrete Ausführung an), ist dies der Fall.
Beste Grüße
Roman Preis
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