SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
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Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
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Frage 1450
gestellt von: Sabine Klotz, Wolfach
am: 05.02.2018
Thema: Sicherheitsdatenblätter

Sehr geehrter Herr Preis,

müssen Sicherheitsdatenblätter für Schmierstoffe mit der Dokumentation geliefert werden, wenn die Schmierstoffe nicht mit der Maschine an den Kunden geliefert werden und der Kunde andere, landeseigene Produkte einsetzt? Diese Schmierstoffe sind uns als Maschinenhersteller bekannt.

Mit freundlichem Gruß

Sabine A. Klotz

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Klotz,

nein, diesbezüglich gibt es keine Vorschrift. Sicherheitsdatenblätter müssen mit dem Schmierstoff geliefert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1449
gestellt von: Gerhard Fröbel
am: 29.01.2018
Thema: CE Maschinenrichtlinien

Guten Tag,

wir importieren Rollenmischer aus Australien für Forschung und Labor.
Der kleine Motor arbeitet mit einer externen Stromversorgung CE Netzteil 12Volt,
Fällt das Gerät unter die CE Maschinenrichtlinie? Wir importieren das Gerät seit Jahrzehnten, es gab nie Probleme, das Gerät ist für 10-50ml Analysegläser o.ä. Wir fügen bisher das CE auf eine Typenschild ein.

Vielen Dank und viele Grüße

Gerhard Fröbel

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Fröbel,

Laborgeräte fallen üblicherweise unter die Niederspannungsrichtlinie, EMV- und RoHS-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1448
gestellt von: Benjamin Nebe, Dresden
am: 28.01.2018
Thema: Herstellung für Eigengebrauch

Guten Tag,

Wir stellen Geräte/Maschinen für den Eigengebrauch her bzw. modifizieren gekaute Geräte/Maschinen. Beim Eigengebrauch ist uns immer wieder unklar, ob die Herstellerpflichten laut Richtlinien zu erfüllen sind. Klar ist, dass wir (schon aus eigenem Interesse) die Schutzziele der Richtlinien einhalten. Aber welche Formalitäten, wie Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und Dokumentation zu erfüllen sind ist nicht ganz klar. Ich habe zu den folgenden Richtlinien folgende Annahmen:

Maschinenrichtlinie:
IST anzuwenden, da sie für Inverkehrbringen, sowie Inbetriebnahme gilt
(Artikel 5, Absatz 1)

Niederspannungsrichtlinie:
IST NICHT anzuwenden, da sie NUR für das Inverkehrbringen Aussagen trifft.
BetrSichV §5 Absatz 3:
"... Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber für eigene Zwecke selbst hergestellt hat, müssen den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Gemeinschaftsrichtlinien entsprechen. DEN FORMALEN ANFORDERUNGEN DIESER RICHTLINIE BRAUCHEN SIE NICHT ZU ENTSPRECHEN, es sei denn, es ist in der jeweiligen Richtlinie ausdrücklich anders bestimmt."
--> also nur die Schutzziele erfüllen, aber kein Konformitätsverfahren?

EMV-Richtlinie:
IST NICHT anzuwenden, da auch hier nur vom "Auf dem Markt bereitstellen" die Rede ist.
(Artikel 10, Absatz (1) und (2))

Können Sie diese Annahmen bestätigen? oder liege ich da falsch?
Herzlichen Dank!
Benjamin Nebe

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Nebe,

Ihre Annahmen sind richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Hallo,

warum ist die EMV-Richtlinie nicht einzuhalten?
Ich habe bisher nur den alten Leitfaden der "alten" Richtlinie durchgearbeitet, aber ich vermute mit der neuen Richtlinie wird es nicht viel anders sein. Hier steht unter Punkt 1.2.6 Produkte für den Eigengebrauch Bei für den Eigengebrauch hergestellten Geräten gilt die Inbetriebnahme als Zeitpunkt des Inverkehrbringens; die Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinie beginnt mit der
erstmaligen Nutzung.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

der neuere Blue Guide regelt dies neu.

Beste Grüße

Roman Preis

 

 

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Frage 1447
gestellt von: Daniel Rindt
am: 28.01.2018
Thema: Veränderungen am Gehäuse

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir entwickeln ein kleines Mobiles Meßgerät welches mit 9 V bestromt wird. Die elektrischen Komponenten werden im Gehäuse verschraubt. Meine Frage ist, wenn ich geringfügige Änderungen an der Gehäusekonstruktion vornehme z. B. Batterieklappe, Standfüsse andere Komponenten, die den Gehäusekörper betreffen oder gar das Material ist dann eine erneute Zertifizierung fällig?

Vielen Dank und viele Grüße,

Daniel Rindt

Antwort von: Felix Salomon

Solange es sich nicht um eine "wesentliche Änderung" handelt, ist die alte CE Kennzeichnung weiterhin gültig. Zu diesem Thema gibt es ein "Interpretationspaier Wesentliche Veränderung" des BMAS, (findet man so im Internet). Grob gesagt gilt:
Ist die Maschine nach der Veränderung ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr sicher und kann eine ausreichende Risikominderung nicht durch einfache Schutzeinrichtungen erreicht werden, so handelt es sich um eine wesentliche Veränderung und die Maschine wird wie eine neue Maschine betrachtet.
Ihr Fall klingt nach einer unwesentlichen Veränderung, dies wäre aber gemäß des Interpretationspapieres zu prüfen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Rindt, Herr Salomon,

das Interpretationspapier gilt nur für Maschinen. Natürlich kann man es sinngemäß auch auf andere Produkte anwenden, wenn ein plausibler Vergleich möglich ist. Bei dem Messgerät ist der Vergleich m.E. nicht angemessen. In diesem Fall ist zu fragen, ob nach den Änderungen noch alle normativen Anforderungen (Gehäuse, EMV, Stabilität, usw.) erfüllt werden. Wenn ja, ist eine erneute Zertifizierung nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1446
gestellt von: Marco
am: 25.01.2018
Thema: CE Konformität Gebrauchtmaschine

Moin zusammen,

unser Unternehmen hat eine gebrauchte rumänische CNC Bearbeitungsmaschine BJ. 2007 (laut Typenschild) von einem deutschen Betrieb erworben. Die Maschine wurde bei uns im Hause aufgestellt und ein Testbetrieb durchgeführt. Wie es der Zufall so will kam unser netter TAB just in diesem Moment zur Betriebsbesichtigung. Ein paar Hinweise zu trennenden Schutzeinrichtungen waren ja noch ganz okay, aber bei Prüfung der Unterlagen fiel das fehlen der Konformitätserklärung der Gebrauchtmaschine auf. CE Kennzeichnung ist auf der Maschine vorhanden alle anderen Dokumente liegen auch vor. Nach nochmaliger Betrachtung der Maschine kam die Aussage, dass die Maschine nicht CE konform wäre.
Eine nachträgliche Kontaktaufnahme mit dem Hersteller und dem letzten Besitzer brachte kein Ergebnis hinsichtlich der Konformitätserklärung. Jetzt haben wir eine Anordnung zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens bekommen.

Nun die Frage.

1. Ist bei Gebrauchtmaschinen eine Konformitätserklärung mit zu liefern?
2. Welche Normen sind bei Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens anzunehmen, die zum Zeitpunkt der Herstellung oder die aktuellen?
3. Wer kennt einen zu empfehlenden Dienstleister der das ganze durchführen kann?

Antwort von: Sven Berghaus

Hallo,

sind Sie schon weitergekommen.
Wir haben hier ein ähnliches Thema.

Gruß
S. Berghaus

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Fragesteller,

Sie können sich direkt an mich wenden, ich kann Ihnen entsprechende Dienstleister nennen.

Kontakt

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Marco

Moin,

Kurzes Update zur aktuellen Entwicklung.
Wir haben über den Hersteller nun ein Konformitätserklärung für die Maschine bekommen. Da jedoch unser netter TAB die Konformität der elektrischen Steuerung weiter in Frage stellt, besteht er auf ein Konformitätsbewertungsverfahren zur Prüfung der Normeneinhaltung.

Gruß

Marco

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Frage 1445
gestellt von: Melina Schuster, Schwäbisch-Hall
am: 25.01.2018
Thema: Muss Montageanleitung bei unvollständiger Maschine bei Montage durch eigenes Personal mitgeliefert werden?

Guten Tag,

es geht um eine bereits seit 9 Jahren bestehende Maschine, bei der eine Station beim Kunden nun ausgetauscht wird. Diese Station wird nun im Haus als unvollständige Maschine bewertet, da sie in eine bereits bestehende Maschine gegen die ältere Version ausgetauscht wird. Ist eine Montageanleitung trotzdem erforderlich, auch wenn die alte Station vom Fachpersonal ausgebaut und die neue eingebaut wird? Die MRL erfordert ja für das Ausstellen der Einbauerklärung die spezifischen technischen Dokumente sowie eine Montageanleitung. Eine Bedienungsanleitung wird nach meiner Auffassung nicht erfordert, da sie nur die vollständige Maschine betrifft. Danke für Ihre Antwort im Vorraus!

Antwort noch ausstehend

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Frage 1444
gestellt von: Sven Missler, Hamburg
am: 25.01.2018
Thema: Gasbeheizter Industriebackofen

Guten Tag,

Ein Industriebackofen mit Gasbrenner soll CE- Zertifiziert werde. Gibt es einen Grund die Zertifizierung nicht nach Modul A durchzuführen und eine benannte Stelle mit hinzuzuziehen? Als Industriemaschine fällt das Gerät nicht unter die Gasgeräterichtlinie und ich habe bis jetzt keine Gesetze oder Richtlinien gefunden, die ein anderes Verfahren als die interne Fertigungskontrolle vorschreiben.

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Missler

Antwort noch ausstehend

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Frage 1443
gestellt von: D. Pint
am: 23.01.2018
Thema: EG Einbauerklärung rechtliche Handhabe

Frage: Wir haben 2013 eine Produktionsstraße gekauft ohne CE Kennzeichnung. Wir haben nur Einbauerklärungen der einzelnen Hersteller bekommen. Wir machen die CE Kennzeichnung selbst.
Jetzt ist uns bei genauer Prüfung der einzelnen Maschinenteile aufgefallen, dass hier Sicherheitsabstände nicht richtig eingehalten worden sind und einige Bewegungen im Schutzbereich nicht angehalten werden.

Meine Frage nun habe ich irgendeine rechtliche Handhabe gegenüber dem Hersteller mit dieser nicht sicheren unvollständigen Maschinen? Dass ich die Schnittstellen hier einzeln neu betrachten muss ist schon klar. Aber die Sicherheit der einzelnen Maschinen muss doch gewährleistet sein.

Vielen Dank

Antwort von: Jürgen

Schwierig nach fast 5 Jahren etwas zu reklamieren oder einzufordern. Grundsätzlich sollten zumindest die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen (Anhang I) die erfüllt wurden, irgendwo in der Einbauerklärung aufgelistet sein (hierzu muss eine Risikobeurteilung der unvollständigen Maschine durchgeführt werden. Jedoch muss er nicht alle erfüllen, er muss nur angeben welche er erfüllt hat. Im Zuge des Gesamt CE für die Anlage muss ohnehin noch einmal eine Risikobeurteilung durchgeführt werden.
Wenn Schutzmaßnahmen ergriffen wurden und diese jedoch keine Risikominderung erzeugen, könnte man das sicher reklamieren, wenn man es bei Auslieferung bemerkt. Dies sollte jedoch bei der Planung der Anlage überdacht werden. Welche Maschinen kaufe ich zu? Wie müssen diese Aussehen? Welche Schutzmaßnahmen müssen wie erfüllt werden, dass ich schlussendlich mein Gesamt CE bekomme? Solche Bestandteile sollten dann zumindest vertraglich geregelt werden, was offensichtlich versäumt wurde.
Ist die Maschine wirklich eine unvollständige Maschine, wenn sie eine eigene Steuerung besitzt? Wenn Sie keine eigene Steuerung besitzt, sind Sie dafür verantworlich dass die Maschinenbewegung im Schutzbereich sicher stillgesetzt wird.
Wie schon erwähnt ist der Lieferant einer unvollständigen Maschine nicht verantwortlich dafür, sichere Maschinen zu liefern. Der Lieferant liefert die unvollständige Maschine+Einbauerklärung (Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen die erfüllt wurden+Restrisiken) +Montageanleitung.
Mit den Informationen kann man dann zumindest weiter arbeiten.

Ich hoffe das stimmt soweit

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,

das ist so richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1442
gestellt von: Martin Schuler, Scheidegg
am: 22.01.2018
Thema: Mindest- / Maximalaufwand für CE-Zertifizierung

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage im Rahmen der CE-Zertifizierung:

Annahme, ich habe ein elektronisches Gerät mit 120V gebaut und will es nun CE zertifizieren. Bei diesen Angaben schießen mir die Gebiete EMV, Elektrostatik, LVD und RoHS in den Kopf.

Frage: Habe ich das Gerät CE zertifiziert, wenn ich nur eine einzige Norm erfülle, dies auch so auf der COC anzeige, im Handbuch die Benutzung des Gerätes auf diese eine Norm hin anzeige und alles andere als "Gefahr" deklariere?

Oder muß ich in jeder dieser Sparten eine Norm erfüllen?

Vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüße

Martin Schuler

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Frage 1441
gestellt von: Oliver
am: 17.01.2018
Thema: CE für Hochspannungszubehör

Guten Tag,

unser Unternehmen stellt Produkte der Hochspannungselektrotechnik her, darunter Kabel, Endverschlüsse, Muffen und Sensorik.
Bewegliche Teile findet man weder in unserem Sortiment, noch als Ersatzteile. Die Niederspannungsrichtlinie greift auch nicht, da Spannungen >72 kV bedient werden.
Gemäss meiner Verantwortung versuche ich normkonform zur EN 82079 zu arbeiten, doch ist uns nicht klar, ob eine CE-Kennzeichnung einen Vorteil bringt oder überhaupt möglich oder sinnvoll ist. Die Anwender sind Fachmonteure.

Vielen Dank für Euer Feedback.

Antwort von: Jürgen

Mit der Konformitätserklärung bestätigen Sie lediglich, dass Sie die Richtlinien und umgesetzten Verordnungen der EU auch einhalten. Sie müssen eine Recherche durchführen, in welche Richtlinien Ihre Elektronikomponenten fallen, dann müssen Sie die Auflagen der Richtlinie erfüllen und schlussendlich mit der Konformitätserklärung dies beweisen.

Wenn Sie die Richtlinien erfüllen, stellen Sie sicher das die Produkte einen gewissen Sicherheitsstandard erfüllen. Da geht es nicht um, was bringt mir das CE, sondern darum das andere Ihre Produkt ruhigen Gewissens kaufen können.

Ich hoffe das stimmt soweit.

mfg

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Oliver,

zu Kabeln, Verschlüssen, Sensoren, ... gibt es zahlreiche Normen, die der Niederspannungsrichtlinie oder EMV-'Richtlinie zugeordnet werden. Manchmal sind die Anwendungsbereiche in den Normen etwas anders definiert als in den Richtlinien. Fallen Ihre Produkte in den Anwendungsbereich dieser Normen, sind die Richtlinien anzuwenden, denen die Normen zugeordnet sind. Möglicherweise sind die anzuwendenden Normen auch keiner CE-Richtlinie zugeordnet, dann darf keine CE-Kennzeichnung stattfinden. Es gilt dann das nationale Produksicherheitsgesetz. Alleine die Anwendung der EN 82079 begründet keine Konformitätsvermutungswirkung und CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Oliver

Danke erstmal für das Feedback.
Nach weiterer umfangreicher Recherche bin ich auf ein Dokument gestoßen, das die "Rolle der CE-Kennzeichnung beim Inverkerhbringen von Starkstromkondensatoren" behandelt. Veröffentlicht durch den Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Diese Produkte kommen den von uns produzierten Hochspannungsprodukten sehr nahe. Darin werden wie vermutet die Anwendbarkeiten von Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie, Maschinenrichtlinie, Medizinprodukterichtlinie und RoHS.Richtlinie geprüft und zuletzt ausgeschlossen. Alle genannten Argumente treffen auch auf unsere Produkte zu. Somit bedanke ich mich für Ihr Feedback mit der Schlussfolgerung, dass eine CE-Kennzeichnung weder nötig, noch möglich ist.

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Frage 1440
gestellt von: Jürgen
am: 17.01.2018
Thema: Anschlagpunkte an Maschinen

Sehr geehrter Herr Preis!

Angenommen es werden Einzelmaschinen im Haus montiert. Die Montagehöhe beträgt im Durchschnitt mehr als 2 Meter und die Arbeiten sind keine "kurzfristigen Arbeiten im Greifraum" lt. AM-VO.
Lt. Arbeitsmittelverordnung darf man vl. noch eine Glühbirne mithilfe einer Leiter wechseln, mehr schon nicht mehr. Jetzt wäre die eine Möglichkeit eine Arbeitsbühne zu verwenden. Diese ist aufgrund von massiver Investitionskosten kurzfristig nicht möglich.

Eine andere Möglichkeit wäre eine Leiter zu verwenden und zusätzlich, um die Sicherheit zu erhöhen, ab 1m Höhe eine PSA (Absturzsicherung) zu verwenden.

Folgendes Problem:
Wo befestige ich die PSA? Wenn ich an der Maschine etwas vorsehe (Schäkel, Augenschraube) oder eine Schweisskonstruktion, muss ich dann bei jeder Maschine eine Prüfung des Anschlagpunktes (Lastaufnahmemittels) vorsehen. Das erscheint mir etwas umständlich. Wenn keine Prüfung notwendig, wird in der Norm auf die Auslegung eines solchen Anschlagpunktes eingegangen? Welche Kraft muss der Anschlagpunkt für Personenschutz tragen können?

Den Anschlagpunkt wird auch der Betreiber, bei Wartung od. Instandhaltung verwenden und darum sollte das auch passen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen

Antwort noch ausstehend

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Frage 1439
gestellt von: K. D.
am: 16.01.2018
Thema: Elektrisch höhenverstellbarer Tisch CE-pflichtig?

Hallo,

braucht ein elektrisch höhenverstellbarer Tisch eine extra CE-Zertifizierung, wenn die Hubsäulen schon CE-zertifiziert sind und man nur noch das Gestell und die Tischplatte baut?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Jürgen

Das wird sehr oft verwechselt. Es gibt sehr viele Richtlinien in Bezug auf Maschinenelemente, Maschinen und Anlagekomponenten. Es gibt eine Richtlinie für Druckbehälter, für Elektrogeräte (z.B. Niederspannungsrichtlinie), eine Maschinenrichtlinie usw. Entspricht der gesamte Hubtisch einer Maschine lt. Maschinenrichtlinie, dann müssen Sie ein Konformitätsbewertungsverfahren lt. dieser durchführen und vergeben damit das CE für die Gesamtmaschine. Nichts desto trotz müssen die Einzelkomponenten, die in Ihrer Maschine verbaut sind, auch gewisse Kriterien und Richtlinien erfüllen und benötigen somit auch z.B. eine CE (Konformität) nach Niederspannungsrichtlinie bei einem Antriebsmotor.

Ich hoffe das stimmt soweit.

mfg

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,

die Antwort ist weitgehend richtig. Ergänzend: Besitzen die Einzelkomponenten keine CE-Konformität, müssen diese von demjenigen im Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigt werden, der die Gesamtheit (Maschine) in Verkehr bringt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1438
gestellt von: anonym
am: 11.01.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Maschinentechnische Anlage

Frage: Bei Kommunen ist teilweise notwendig, Maschinentechnische Anlagen ohne elektronische Komponenten auszuschreiben. Die elektronischen Komponenten erfolgt in einer weiteren Ausschreibung.
Nach Fertigstellung beider Bereiche (Maschinen-&Elektrotechnik) ist eine CE-Konformitätserklärung zu erstellen.
Wer muss diese Konformitätserklärung ausstellen?

Danke im Voraus!

Antwort von: Jürgen

Irgendjemand muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Im Idealfall wird schon im Zuge der Konstruktion mit der Risikoberurteilung begonnen (bzw. schon Rücksicht auf die Gefahren genommen) und mit der Fertigstellung der Maschine beendet.

Sollten Sie nur mit der Organisation oder Projektleitung beauftragt sein, dann sollten Sie vorab klären wer das CE vergibt. Nichts desto trotz, wenn das nicht vorab geklärt wurde, kann sowohl der Mechaniker als auch der Elektriker oder Steuerungstechniker gutes Geld dafür verlangen. Sollten Sie diesbezüglich fachkundig sein, können Sie die Risikobeurteilung auch selbst durchführen.

Schlussendlich ist, soweit ich weiß, der Inverkehrbringer verantwortlich.

mfg

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,

ergänzend ist anzumerken, dass der Inverkehrbringer der Maschinentechnischen Anlage der Betreiber ist, es sei denn es besteht ein Vertrag, der einen anderen Wirtschaftsakteur hierzu benennt (bevollmächtigt).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1437
gestellt von: anonym
am: 11.01.2018
Thema: Gasdruckfeder CE-pflichtig?

Hallo geschätzte Kollegen -

Ich habe folgende Fragestellung:
Wir kaufen für eine unserer Maschinen (für diese wir gerade die Gesamt-CE erstellen) eine Gasdruckfeder zu, die mit Stickstoff gefüllt ist und einen Innendruck von ca. 300 bar erreicht.
Fällt dieses Zukaufteil unter die Druckgeräte-RL bzw. die Richtlinie über einfache Druckbehälter?
Gemäß dem Zulieferer: NEIN.
Aber warum nicht?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Grüße

Antwort von: Sebastian Husken

Hallo,

Ich habe verbaute Gasfedern bisher nicht als Druckbehälter berücksichtigt, außerdem sollte die zugekaufte Gasfeder selbst CE haben!?
Unsere zugekauften hatten eine eigene CE Konformität und müssen somit nicht mit in die eigene Risikobeurteilung aufgenommen werden falls ich mich nicht Irre.

Mit freundlichen Grüßen

Husken

Antwort von: anonym

Guten Tag Herr Husken

Vielen Dank für Ihre Antwort!
Meiner Meinung nach müsste eine Gasdruckfeder (p>300bar) ebenfalls einer CE-Konformitätsspflicht unterliegen, gemäß 2014/68/EU oder zumindest 2014/29/EU.
Auf Nachfrage beim Lieferanten, bekam ich lediglich ein Schreiben mit der Aussage: "Gasdruckfedern unterliegen keinesfalls der 2014/68/EU oder einer CE-Kennzeichnungspflicht", aber ohne irgendeiner Begründung.

Grüße

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Frage 1436
gestellt von: M. H.
am: 09.01.2018
Thema: E-Kennzeichnung Steckdosen RoHS2

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bzgl. Der CE-Kennzeichnung von Haushaltssteckvorrichtungen (Unterputzsteckdosen). In der RoHS 2 wird eine CE-Kennzeichnung aller elektrischen Geräte gefordert. Hier werden wohl auch Steckdose einbezogen. Ab wann darf man diese mit CE kennzeichnen? (2019?)

MfG

M. H.

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Frage 1435
gestellt von: Henri Jurk
am: 09.01.2018
Thema: Spannvorrichtung für Schweißroboter - Auswechselbare Ausrüstung?

Hallo,

wir fertigen auswechselbare Hand/Pneumatisch betätigte Spannvorrichtungen für Schweißroboterzellen.

Zählen diese Vorrichtungen zu den auswechselbaren Ausrüstungen nach Maschinenrichtlinie?

Antwort noch ausstehend

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Frage 1434
gestellt von: Sebastian Husken, Ochtrup
am: 08.01.2018
Thema: Betriebsanleitung

Hallo,

wir haben eine Maschine/Prototyp entwickelt (Tiefziehmaschine) und gebaut, dieser ist auch schon in Produktion gegangen.
Ich bin jetzt dabei diese Maschine EG-Konform zu gestalten.
Risikobeurteilung, Maßnahmekataloge etc. wurden erstellt und dementsprechend wird die Maschine auch Sicherheitsgerecht ausgestattet.
Jetzt brauche ich natürlich noch eine Betriebsanleitung für die Tiefziehmaschine!
Das Problem ist, das die Grenzen der Maschine noch überhaupt nicht festgelegt sind wie : max. Materialstärke, LxB des Produkts, Temperaturen, Produktionsgeschwindigkeit usw.
Sie befindet sich immer noch in einer Versuchsphase und auch Steuerungstechnisch (SPS) werden sich noch einige Dinge verändern.
Wie kann ich hier vorgehen? Der Kunde Produziert schon eineige Artikel mit der Maschine allerdings ist die Entwicklung noch nicht zu 100% abgeschlossen.
Kann ich hier überhaupt eine aussagekräftige BA erstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Husken

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Frage 1433
gestellt von: Christian Schäfer
am: 03.01.2018
Thema: CE-Kennzeichnung Sportgeräte

Frage: Wir entwickeln einen sogenannten "flychair", eine Start- und Landehilfe für gehbehinderte Menschen im Gleitschirmflugsport. Wir haben bereits ausgeschlossen, dass ein Medizinprodukt oder medizinisches Hilfsmittel nicht vorliegt. Nun ginge es an die CE Kennzeichnung. Welche Richtlinien müssten hier beachtet werden? Für Sportgeräte, was am zutreffendsten wäre, habe ich bisher nichts gefunden.
Dankbar für Tips zur Vorgehensweise.

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Frage 1432
gestellt von: Nils
am: 02.01.2018
Thema: Konfektionierte Kabel

Hallo,

wir möchten konfektionierte Kabel Herstellen und vertreiben. Die Kabel verbinden Computernetztei (Eingangsspannung 220V) und entsprechende Hardware wie Motherboard und Grafikkarte durch Steckverbinder und versorgen die Komponenten mit Spannung (12V). Ist hierfür eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

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Frage 1431
gestellt von: Ralf, Augsburg
am: 27.12.2017
Thema: 12-V DC Spannungsanzeige

Guten Tag,

ich möchte Spannungsanzeigen aus China importieren, welche einen Messbereich von 12-30V anzeigen sollen. Es handelt sich um Digitale Displays, welche aber leider keine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Geräte selbst produzieren aber keine Spannung oder Leistung, es wird legidlich die Bordspannung im KFZ angezeigt.

Fallen diese Anzeigen unter die Niederspannunsgrichtline und ist daher eine CE Zulassung nicht notwendig oder benötigen diese Anzeigen etwa eine CE Zulassung?

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Frage 1430
gestellt von: Daniel Scharf
am: 19.12.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Schaltschrank

Guten Tag,

ich muss für einen Kunden einen Schaltschrank fertigen, der Schrank wird bis auf die Anschlussklemmen von mir verdrahtet und zum Kunden geliefert.
Mein Kunde verdrahtet sich die Anlage bis in den Schaltschrank selbst. Kabel werden teilweise von mir beigestellt.
Nach Fertigstellung wird die Anlage von mir in Betrieb genommen.
Wer darf/muss nun das CE ausstellen bzw. was sind meine Verpflichtungen?

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Frage 1429
gestellt von: Dominik Amann
am: 18.12.2017
Thema: Ist eine ROHS / CE Prüfung erforderlich für Audiokabel (AUX 3,5mm Stecker zu Stecker)

Sehr geehrte Damen & Herren,

als Kundengeschenke würden wir gerne AUX Kabel aus nicht EU Land importieren und diese unseren Kunden beilegen und eventuell den Restbestand verkaufen.

Leider finden wir nirgendwo einen Konkreten Hinweis ob eine CE oder ROHS Prüfung / Konfirmationserklärung erforderlich ist. Wir haben bereits beim TÜV um ein Angebot für eine Prüfung gebeten jedoch haben wir seit Wochen keine Rückmeldung erhalten ...

Wir sind ihnen für eine Antwort sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Amann

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Amann,

eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich, unter anderem nach der RoHS-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1428
gestellt von: Nikolai Breshnev
am: 15.12.2017
Thema: CE Zeichen für 12V Zigarettenanzünder Verlängerungskabel

Hallo!

ich plane die s.g. 12V Zigarettenanzünder Verlängerungskabel in verschiedenen
Länge von 2 bis 5 Meter von China zu importieren und in Deutschland online zu verkaufen.
Was soll ich dann in Richtung CE Zeichen beachten ?
Danke.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Breshnev,

zu den Kabeln gibt es Normen, die angewandt werden müssen. Sie müssen das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen oder durchführen lassen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1427
gestellt von: Ulrich Schneider
am: 14.12.2017
Thema: Modernisierung / neue Steuerung

Hallo,

wir haben in 2017 eine Maschine A mit Sicherheitseinrichtungen und CE geliefert. Nun liefern wir für die Maschine B (aus 1993 - ohne Sicherheitseinrichtungen!) diverse mechanische, konstruktiv verbesserte Bauteile und eine neue Steuerung (dadurch keine neue Gefährdungen).
Ist dies eine wesentliche Veränderung von Maschine B?
Müssen wir eine Einbauerklärung für Maschine B liefern?

Vielen Dank und Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schneider,

sofern die Sicherheitseinrichtungen nicht von der Steuerung betroffen sind, ist davon auszugehen, dass an Maschine B keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen wurden. Die Maschine darf ohne CE-Kennzeichnung geliefert werden, da sie bezüglich des Inverkehrbringens lediglich den gesetzlichen Bestimmungen von 1993 entsprechen muss.
Der Betrieb der Maschine unterliegt jedoch der Betriebssicherheitsverordnung. Diese muss nach aktueller Gesetzeslage eingehalten werden und die Maschine daher den Mindestanforderungen, die in der Betriebssicherheitsverordnung aufgestellt sind, entsprechen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1426
gestellt von: S. Jürgen
am: 14.12.2017
Thema: Schutzabdeckungen

Sehr geehrter Herr Preis!

Bei unseren Maschinen kann der hintere Bereich (nicht einsehbar) der Maschine nur über eine verriegelte Schutztür betreten werden.

D.h. in 90% der Fälle reicht die Verriegelung aus um Bediener im hinteren Bereich, bei betreten des Gefahrenbereichs, vor gefahrbringenden Bewegungen zu schützen.

Leider besitzen unsere Maschinen keine Betriebsart "Einrichtbetrieb" bzw. "Wartungsbetrieb", in der man mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren kann. Ist sicher ein Fehler im System wird aber in nächster Zeit sicher nicht umgestellt.

Somit wird im Einrichtbetrieb die Verriegelung manipuliert, damit z.B. ein Riemen nach Wechsel eingestellt werden kann oder Pneumatikzylinder (an der Ventilinsel) auf Funktion überprüft werden können. Nachdem wir unsere Maschinen wissentlich so betreiben, sollte man somit hier trotz Schutzzaun (inkl. Verriegelung) die Stellen mit höherem Risikopotential mit trennnenden Schutzeinrichtungen abdecken? Oder sollten Antriebe, Riemen und Kettentrieb aufgrund irgendeiner normativen oder gesetzlichen Grundlage immer trotz Schutzzaun abgedeckt werden?

mfg
Jürgen S.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr S.,

leider kann ich im Rahmen des Forums keine so detaillierten Angaben zu Sicherheitslösungen machen. Es müssen hier viele Faktoren, wie Einsehbarkeit, Zugänglichkeit, Art der Gefährdungen, usw. berücksichtigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Oje, eine vollständige Aussage kann ich auch nicht machen, aber die Aussagen:
"Leider besitzen unsere Maschinen keine Betriebsart "Einrichtbetrieb" bzw. "Wartungsbetrieb", in der man mit einer sicheren Geschwindigkeit fahren kann. Ist sicher ein Fehler im System wird aber in nächster Zeit sicher nicht umgestellt.

Somit wird im Einrichtbetrieb die Verriegelung manipuliert, damit z.B. ein Riemen nach Wechsel eingestellt werden kann oder Pneumatikzylinder (an der Ventilinsel) auf Funktion überprüft werden können."

"wird nicht umgestellt." klingt nach grober Fahrlässigkeit bis zu Vorsatz.Es wurde ein Mangel entdeckt und es wird nichts dagegen getan. "im Einrichtbetrieb die Verriegelung manipuliert" da will wohl jemand in den Knast. Gemäß DIN EN ISO 12100 müsst ihr alle Lebensphasen berücksichtigen und gemäß DIN EN ISO 14119 müsst ihr Manipulation berücksichtigen.

Antwort von: Jürgen S.

Vl. sollten Sie bzgl. Knast keine voreiligen Aussagen treffen. Sie können im Zuge ihrer Arbeit gerne mal überprüfen, wie viele Maschinen im Maschinenbau über einen "Einrichtbetrieb" verfügen. Die meisten Maschinen besitzen einen Handbetrieb und einen Automatikbetrieb und dann wars das auch schon.
Offiziell dürfen Wartungs- und Reparaturarbeiten bei uns nur nach sicherem Stillsetzen der Maschine gemacht werden.
Wie Sie vl. wissen werden jedoch in der Praxis die Zipfel der Verriegelungsschalter ("Zipfelschalter") um 1,6 x öfter verkauft als der Schalter selbst...
Natürlich muss über Manipulation nachgedacht werden und natürlich muss da etwas geschehen. Wenn man jedoch nicht in einer Würstelbude, sondern in einem Konzern arbeitet, sind solche Änderungen (neue Betriebsart "Einrichten" bei über 400 unterschiedl. Maschinen) etwas schwieriger durchzusetzen und sind Teil eines Prozesses.
Nachdem jedoch auch in der Zwischenzeit nichts passieren sollte, betrachte ich den Fall der Manipulation und Plane zusätzlich trennende Schutzeinrichtungen ein.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob eine Notwendigkeit einer Schutzhaube innerhalb eines Schutzzaunes irgendwo in einer Richtlinie/Norm steht.

Es ist mir schon klar das dies eine Notlösung ist. Jedoch ist das eine die erstens günstiger und zweitens effizient ist und die ich sofort vornehmen kann.

Das Vorbeten von Normen (die ohnehin jedem bekannt sind, weil Sie Grundlage der Risikobeurteilung sind) und das Drohen mit dem Knast entspricht nicht unbedingt einer Hilfeleistung Herr Nießner und darum sollten Sie solche Aussagen vl. für sich behalten.
Grobe Fahrlässigkeit jemanden vorzuwerfen, obwohl man die genaue Situation nicht kennt ist dreist.
Wenn man nicht in der Situation ist, als außenstehender Risikobeurteilungen für Firmen durchzuführen, sagt sie das nicht so leicht..."Halt, das ist grob fahrlässig, dafür gehen wir ins Gefängnis."
Mit solchen Aussagen war man die längste Zeit beschäftigt.

Danke soweit.

Mfg
Jürgen S.

Antwort von: Steven Nießner

"Wie Sie vl. wissen werden jedoch in der Praxis die Zipfel der Verriegelungsschalter ("Zipfelschalter") um 1,6 x öfter verkauft als der Schalter selbst...
Natürlich muss über Manipulation nachgedacht werden und natürlich muss da etwas geschehen. Wenn man jedoch nicht in einer Würstelbude, sondern in einem Konzern arbeitet, sind solche Änderungen (neue Betriebsart "Einrichten" bei über 400 unterschiedl. Maschinen) etwas schwieriger durchzusetzen und sind Teil eines Prozesses."
Deswegen gibt es Schalter, die unicodiert sind. Auch wenn Sie Hilfe anhand von Normenangaben nicht wollen, hier nochmal der Hinweis auf die DIN 14119, die behandelt Manipulation.
Ich kann Sie nur noch einmal darauf hinweisen, wenn Sie von Manipulationen wissen, sind Sie verpflichtet einzugreifen. Wie und in welcher Form, können Sie selbst recherchieren. Siehe hierzu das Thema Produktverfolgung in den entsprechenden Gesetzen / Richtlinien. Wenn Sie in einem so großen Konzern sind, ist dieser bestimmt nach 9001 zertifiziert und behandelt solche Themen in seinen Prozessen.

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Frage 1425
gestellt von: Gerhart Marginean
am: 13.12.2017
Thema: CE Erklärung

Darf ich, zum Beispiel für eine selbst gebaute Lampe, die CE Erklärung machen, auch wenn ich kein Elektro Fachmann bin?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Marginean,

ja, dies ist auch ohne den Nachweis einer Fachausbildung möglich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1424
gestellt von: Florian Meier, Niedersachsen
am: 12.12.2017
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich?

Guten Morgen,

ich möchte ein einfaches, ortsveränderliches Betriebsmittel selbst erstellen, welches mittels Schuko-Stecker an das 230V-Netz angeschlossen wird. Jedoch wird die Spannung mittels Netzteil auf 24V gewandelt, sodass das Gerät seine eigentliche Funktion mit Schutzkleinspannung ausführt.

Muss ein solches Gerät für den innerbetrieblichen Gebrauch, welches nur einen beschränkten Personenkreis nach Einweisung zur Verfügung steht, gekennzeichnet werden?

Wo kann ich erlesen, dass dies der Fall ist, oder eben auch nicht?

Vielen Dank und viele Grüße


Florian Meier

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Meier,

auch wenn Geräte nur innerbetrieblich verwendet werden, müssen sie CE-gekennzeichnet werden.
Informationen hierüber finden Sie in den Richtlinien und Leitfäden zu den Richtlinien.
Lediglich für Forschungsarbeiten, die sich über einen begrenzten Zeitraum erstrecken, gibt es in diesem Bereich Ausnahmen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Gemäß Niederspannungsrichtlinie muss dann nur das Netzteil gekennzeichnet werden. Aber es können auch andere Richtlinien für das Betriebsmittel gelten z.B. EMV, ROHS, REACH, ...

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Frage 1423
gestellt von: Jürgen Schimmel
am: 11.12.2017
Thema: CE Kennzeichnung für Tischtennis Roboter ( Pingpong ball machine)

Guten Tag, liebe Forumgemeinde.

Meine Frage:
muss ein Tischtennis-Roboter, der über eine elektronische Steuereinheit betrieben wird, mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?

Herzlichen Dank im Vorfeld

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Schimmel

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Schimmel,

ja, die CE-Kennzeichnung ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1422
gestellt von: Tom Berdy, Deggendorf
am: 11.12.2017
Thema: CE Prüfung, CE-Kennzeichnung

Guten Tag,

Wir sind gerade dabei unsere Entwicklung, ein HID Joystick, für den Markt vorzubereiten. Unser Elektroniker erstellt uns die Platine welche schon mit einem CE Zeichen vorgesehen ist. Müssen wir für das Gerät eine weitere Prüfung durchführen wenn diese dann eingebaut ist? Es werden lediglich die Kabel von den Buttons an die Platine gesteckt und die Platine dann mit USB in Betrieb genommen.

Danke für die Hilfe

Tom

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Berdy,

ja, die CE-Kennzeichnung ist für das fertige Gerät notwendig. Auch an Gehäuse, Taster, etc. gibt es Anforderungen, die erfüllt und unter anderem über ein CE-Kennzeichnungsverfahren dokumentiert werden müssen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1421
gestellt von: Frank Sonnefeld
am: 08.12.2017
Thema: Eingriff in Bestandsanlage

Sehr geehrter Herr Preis,

in einem Projekt haben wir die folgenden Konstellation:
Eine Intralogistische Anlage (Behälterfördertechnik mit automatischem Kleinteilelager) wurde 2004 in Betrieb genommen, dabei von Lieferant A die damals gültige Maschinenrichtlinie 98/37/EG zur CE-Kennzeichnung angewendet.
2012 erfolgte ein erster Eingriff: die Anlage wurde von Lieferant B umgebaut, erweitert, verändert (Hardware, Steuerung, Not-Halt-Kreise). In der Dokumentation findet sich eine EG-Konformitätserklärung nach aktueller MRL 2006/42/EG. Meines Erachtens war dies durch Lieferant B damals schon fälschlicherweise erfolgt, da ja in die Bestandsanlage eingegriffen wurde und die EG-Konformitätserklärung nur für den „neuen“ Umfang ausgestellt wurde.
2014 erfolgte ein zweiter Eingriff: diesmal durch Lieferant C (nach Umfirmierung ehemals Lieferant A). Wieder wurde die Anlage umgebaut, erweitert, verändert (Hardware, Steuerung, Not-Halt-Kreise). In der Dokumentation finden sich nur die Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen (Heber, etc.), d.h. von den zugekauften Komponenten der Sublieferanten.
Lieferant C steht auf dem Standpunkt, dass keine neue EG-Konformitätserklärung notwendig sei (Zitat: Eine Konformitätserklärung wird für eine in den Verkehr gebrachte Anlage grundsätzlich nur einmal ausgestellt) und verweist auf die seit 2004 vorliegende.
Nun die Fragen:
Ist das nach den beiden signifikanten Eingriffen von 2012 und 2014 tatsächlich korrekt oder greift hier nicht die „wesentliche Veränderung“ ?
Gerade auch vor dem Hintergrund, dass 2012 bereits formal falsch eine neuen CE ausgestellt wurde ?
Wie kann der Betreiber sich rechtlich absichern wenn die Dokumentation hier nicht ganz korrekt wäre ?

Herzlichen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Frank Sonnefeld

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Sonnefeld,

unter der Voraussetzung, dass die Anlage wesentlich verändert wurde, ist es korrekt, nach den Änderungen eine neue Konformitätserklärung auszustellen. Diese enthält alle Angaben über die zum Unterschriftsdatum passenden angewandten Richtlinien und Normen.
Grund: Wenn Produkte wesentlich verändert werden, sind die Vorschriften für das erstmalige Inverkehrbringen erneut einzuhalten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1420
gestellt von: anonym
am: 01.12.2017
Thema: USB LED Lampe CE kennzeichnungspflichtig?

Guten Tag,

sind LED Lampen, die man an 5V USB Anschlüsse anschließt, CE kennzeichnungspflichtig?

Danke für eine Antwort im Voraus

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ja, die LED-Lampen müssen nach EMV-Richtlinie und je nach Einsatzbereich der LEDs auch nach RoHS-Richtlinien CE-gekennzeichnet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1419
gestellt von: Holger Watschke
am: 29.11.2017
Thema: CE-Kennzeichnung für 24- V-Relais

Hallo,

Meine Frage ist: muss ein elektronisches Relais für die Ansteuerung eines Gleichstrommotors mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet werden?

Vielen Dank für die Antwort

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Watschke,

ja, das Relais muss nach EMV-Richtlinie und je nach Einsatzbereich des Motors auch nach RoHS-Richtlinien CE-gekennzeichnet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1418
gestellt von: Felix Salomon, Feucht
am: 29.11.2017
Thema: AwSV und CE

Guten Tag Herr Preis,

wir stellen Galvanikanlagen her, deren Behälter gemäß der neuen AwSV teilweise als Lager- und Umschlag Anlage (LAU) einzustufen sind. Dadurch ergeben sich bestimmte Pflichten beispielsweise bei der Auswahl von Sensoren und Ventilen.
Jetzt stellen sich uns mehrere Fragen zum Zusammenhang von CE Kennzeichnung gemäß MRL und AwSV:
1) Bedeutet CE Kennzeichnung, dass die AwSV auf jeden Fall eingehalten werden muss, da nationale Umsetzung von EU Vorschriften (unsere bisherige Meinung)
2) AwSV muss nur eingehalten werden, wenn die Maschine in D in Verkehr gebracht wird (würde eigentlich keinen Sinn machen, da EU Länder ja gleich sein sollen unter CE)
3) Andersherum gefragt: Kann CE vergeben werden, ohne die AwSV zu erfüllen? (Aussage eines beratenden Büro's)

Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

meiner Einschätzung nach ist die AwSV zusätzlich und unabhängig von der CE-Kennzeichnung einzuhalten.
Die CE-Kennzeichnung kann auch ohne die AwSV erfolgen. Umwelt-Aspekte sind meiner Erfahrung nach häufig ausschließlich nationalen Regelungen unterworfen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1417
gestellt von: Richard Klein
am: 27.11.2017
Thema: Akkubetriebene LED Lampe

Guten Tag,

ich möchte ein Akkubetriebene LED Lampe in Verkehr bringen, mit LiPO Akku 3.6V der über ein zugekauftes USB Ladegerät (wird mit der Lampe im Set verpackt) aufgeladen wird.

Die Elektronik erfordert auf jeden Fall CE-Kennzeichnung nach EMV, das Ladegerät auch Niederspannungsrichtlinie. Energielabel für die Leuchte ist natürlich auch geplant.
Gibt es speziell für den LiPo Akku noch zusätzliche Reglementierungen?

Vielen Dank,

Richard Klein

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Klein,

ja, bezüglich des verwendeten Akkus gibt es Vorschriften.
Das Batteriengesetz beinhaltet unter anderem eine Anzeigepflicht, Kennzeichnungspflicht und Rücknahmepflicht.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1416
gestellt von: M. Eisele, Weatherford/Langenhagen
am: 27.11.2017
Thema: CE-Checkliste

Hallo,

ich bin auf der Suche nach einer Art "Checkliste", die es erlaubt, die verwendeten Normen zu verifizieren.
Es handelt sich hierbei um die Elektrik im Maschinenbau, also 12100, 1037, 13849, 13850 60204-1, 61439, 61000-2/-4.
Wo finde ich sowas?

Vielen Dank
M. Eisele

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Eisele,

leider ist mir eine derartige Checkliste nicht bekannt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1415
gestellt von: anonym
am: 17.11.2017
Thema: Beschaffung von Original-Ersatzteilen für den Austausch in bestehenden Anlagen

Guten Tag

Folgendes Szenario:
- ein Serien-Produkt fällt unter die Niederspannungs- und EMV Richtlinie.
- Während der Serienproduktion erfüllt das Gerät alle CE Auflagen, die Konformität wird über die Einhaltung harmonisierter Normen nachgewiesen. Das Gerät wird entsprechend mit CE gekennzeichnet und eine entsprechende Dokumentation ausgestellt.
- Nach ein paar Jahren wird das Produkt offiziell vom Markt genommen (abgekündigt) und ausschliesslich für das "Original-Ersatzteilgeschäft" weiter gefertigt. Allerdings werden die Normativen Referenzen nicht aktualisiert.
- Jetzt wird eine der produktspeziefischen hamonisierten Normen aktualisiert. Der Hersteller möchte aber (da da Produkt ja nur noch als Originalersatzteil vertrieben wird, keinen neuen Tests unterziehen.

Frage 1:
- Was passiert mit dem CE? - Muss das CE Logo entfernt werden?
- Darf das Produkt als "Original-Ersatzteil" noch eingeführt und gegen ein defektes ausgetauscht werden?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Antwort von: anonym

Hallo,

gemäß Maschinenrichtlinie ist der "Stand der Technik" einzuhalten. Dies gilt ebenfalls für das erstmalige Inverkehrbringen eines jeden Produkts einer Serie. Gibt es zwischenzeitlich Änderungen, was den Stand der Technik betrifft, muss der Hersteller auch entsprechend für die nachfolgenden Produkte einer Serie die Konformität erneut feststellen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für diese Konstellation existieren meines Wissens nach keine Sonderregelungen, was bedeutet, dass das Produkt, auch wenn es als "Ersatzteil" geliefert wird, den aktuellen Vorschriften entsprechen muss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1414
gestellt von: Sasche
am: 17.11.2017
Thema: CE-Kennzeichnung

Frage: Braucht ein Stofftier, welches AA braucht, CE-Kennzeichnung?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Sasche,

ist mit "AA" eine Batterie gemeint?
Stofftiere benötigen generell die CE-Kennzeichnung. Wenn Batterien enthalten sind, ebenfalls.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1413
gestellt von: Heiko Schumacher
am: 17.11.2017
Thema: Kinesio-Tapes

Hallo,

ich möchte im Onlinehandel Kinesiotapes verkaufen. Diese werden in China hergestellt. Ich verkaufe diese dann unter meinem Label und Firmennamen weiter. Jetzt die Frage nach der CE Kennzeichnung? Mein Supplier verfügt über etliche Zertifizierungen vom TÜV und auch eine CE Kennzeichnung. Diese allerdings auf seinen Firmennamen. Ich als Inverkehrbringer in der EU bin aber nach meinem Verständnis rechtlich der Hersteller des Produkts. Muss nun eine CE Kennzeichnung auf meinen Namen lauten? Wie kann ich vorgehen um die bereits erworbene Kennzeichnung meines Suppliers für mich zu verwenden? Konformitätserklärung? Ich stehe da echt auf dem Schlauch und Behörden helfen mir gerade auch nicht weiter. Eine kleine "Anleitung" oder Vorgehensweise wäre sehr sehr hilfreich.

Vielen Dank für die Antworten.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schumacher,

leider bin ich in Bezug auf Medizinprodukte nicht sehr gut informiert. Die Behörden sollten hier aber auf jeden Fall "mit ins Boot genommen" werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1412
gestellt von: anonym
am: 14.11.2017
Thema: CE & RoHS

Hallo Herr Preis,

darf auch kein CE-Zeichen vergeben werden, wenn für die unvollständige Maschine zusätzlich noch die RoHS-Richtlinie gilt?
Schließlich würde die RoHS ein CE-Zeichen fordern und die Maschinenrichtlinie es verbieten, da die Maschine unvollständig ist.

Mfg und vielen Dank

Antwort von Steven Nießner:

Wenn es eine Richtlinie gibt, die eine CE-Kennzeichnung erfordert, dann muss diese auch erfolgen. In Ihrem Fall eine Konformitätserklärung nach ROHS und eine Einbauerklärung nach MRL.

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Frage 1411
gestellt von: Louis Schaarschmidt
am: 13.11.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Armbanduhren

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreiben Armbanduhren aus Edelstahl mit Quarz-Laufwerk und fragen uns, ob in diesem Fall eine CE-Kennzeichnung notwendig ist?

Mit freundlichen Grüßen

Schaarschmidt & Meißner GbR

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schaarschmidt,

eine CE-Kennzeichnung ist aufgrund der RoHS und vermutlich auch aufgrund der EMV-Richtlinie erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1410
gestellt von: Oliver Seiler, Konstanz
am: 09.11.2017
Thema: EMV-Richtline in der EG-Konformitätserklärung

Frage: Wir sind Hersteller von Maschinen. Die mechanischen Teile stellen wir selbst her. Wir kaufen Teile hinzu (inkl. Schaltschrank, elektrische & elektronische Bauteile, Sensoren… etc). Wir bauen alles zusammen, Programmieren die Maschine und nehmen diese in Betrieb. Wir sind Hersteller und Inverkehrbringer! Daher gehen wir davon aus, dass wir im Sinne der Maschinenrichtline eine vollständige Maschine bauen!
Somit erstellen wir eine Risikobewertung, betreiben die Normenrecherche, setzen Normen um, erstellen eine Betriebsanleitung und stellen eine EG-Konformitätserklärung aus. Hier zitieren wir die Maschinenrichtlinie sowie die EMV-Richtlinie, jedoch nicht Niederspannungsrichtlinie
Für die Einhaltung der Bestimmungen und Normen der Maschinenrichtlinie tragen wir selbst akribisch sorge! Die Einhaltung der EMV-Richtlinie jedoch ist unklar! Wir prüfen zwar nach, ob unsere Lieferanten der elektronischen Bauteile und die Lieferanten des Schaltschranks eine plausible EG-Konformitätserklärung nach EMV-Richtlinie aufstellen und dokumentieren das auch. Wir prüfen, beispielsweise ob die Normenzitate aktuell sind und fordern bei unseren Lieferanten zum Teil Nachbesserung…, mehr können wir aber nicht leisten, da uns hier das nötige Fachwissen fehlt!
Daher ist unsere Sicht der Dinge wie folgt: Wenn die EMV Richtlinie durch die Lieferanten eingehalten wird, dann können wir davon ausgehen, dass die EMV Richtlinie im Kern eingehalten wurde! Somit zitieren wir in der Konformitätserklärung die Maschinenrichtlinie sowie die EMV-Richtlinie, jedoch nicht Niederspannungsrichtlinie, weil die Schutzziele derselben, bereits durch die Maschinenrichtlinie (durch die Anwendung der EN60204) umgesetzt wurde.
Ist unsere Vorgehensweise richtig?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Seiler,

Ihre Vorgehensweise ist grundsätzlich richtig. Bezüglich der EMV sollten Sie zusätzlich die Herstellerangaben in der Dokumentation der Lieferanten beachten und die Komponenten EMV-gerecht verbauen. In manchen Fällen ist allerdings eine Prüfung des Gesamtsystems erforderlich.


Frage 1409
gestellt von: anonym
am: 08.11.2017
Thema: EG-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie)

Hallo Herr Preis,

ich habe Fragen zur EG-Konformitätserklärung (Maschinenrichtlinie):

Wir handhaben es mit den Konformitätserklärungen folgendermaßen: Wenn die Maschine z. B. nach England geht, erstellen wir eine deutsche Konformitätserklärung und eine (oder auch mehrere, falls der Kunde mehrere Dokusätze bestellt hat) englische Konformitätserklärung. Dann lassen wir alle unterschreiben (wir haben dann also mehrere Originale), behalten die deutsche und geben die englische(n) im Betriebsanleitungsordner an den Kunden mit. Ist diese Vorgehensweise in Ordnung?

Auf unseren Konformitätserklärungen sind natürlich neben „normalem“ Text (z.?B. „Es wird ausdrücklich erklärt, dass die Maschine […] entspricht“ etc.), der in die Fremdsprache übersetzt wird, auch Richtlinien und Normen aufgeführt. Diese sind nicht nur mit der Nummer der Norm aufgeführt, sondern auch mit dem Titel (z.B. „EN ISO 13849-1:2015 Sicherheit von Maschinen – Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze“. Auf deutschen Konformitätserklärungen geben wir die deutschen Normentitel an. Bisher handhaben wir es so, dass wir die Titel bei englischen und französischen Konformitätserklärungen in der Fremdsprache angeben (Bei diesen Sprachen können wir die Normtitel in Safexpert finden). Bei allen anderen Fremdsprachen geben wir die Titel in Englisch an, da wir nicht wissen, ob alle Normen in allen Sprachen existieren bzw. wo die richtigen Titel zu finden sind.

Wie wäre hier die richtige Vorgehensweise? Sollte man überall die deutschen Normtitel stehen lassen, da wir als deutsche Firma ja die „deutsche Version“ angewendet haben? Oder sollte man die Normtitel besser in Englisch oder in der entsprechenden Fremdsprache angeben? Sind alle Normen in alle EU-Amtssprachen übersetzt? Falls ja, wo kann man die fremdsprachlichen Titel finden?

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


Ihre Vorgehensweise bezüglich der Unterschriften und die Normentitel zu übersetzen ist richtig.

Sie finden die Normentitel in den Fremdsprachen in den Normenlisten der EU:


https://ec.europa.eu/growth/single-market/european-standards/harmonised-standards/machinery_en

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1408
gestellt von: Thomas Peskos
am: 08.11.2017
Thema: Risikoanalyse - elektr. Gefährdungen bei Sicherheitskleinspannung

Guten Tag,

wir haben momentan ein Projekt, wo bei einem mit Druckluft betriebenem Werkzeug (ähnl. Meisselhammer) ein Sensor zur Überwachung der Schlagfrequenz eingesetzt wird. Es handelt sich hier um eine unvollständige Maschine, die in eine Gussteil-Entkernungsanlage verbaut wird.
Der Sensor wird mit mit max. 30 V DC und 100 mA betrieben (also Sicherheitskleinspannung SELV).
Die Frage ist nun, ob nun in der Risikobewertung der Bereich elektr. Gefährdungen gepflegt werden muss, oder ob das alles kein Thema auf Grund der SELV ist?
Wir haben hier 9 Gefährdungen, von denen natürlich sich z.B. Punkt 2.5 leicht beantworten ließe, aber 2.1 ein Lichtbogen kann ja trotzdem entstehen.
Ich bin der Meinung, dass auf Grund der niedrigen Spannung keine für einen Menschen unmittelbare Gefahr ausgeht und alle Punkte mit dem Verweis auf SELV ausgestrichen oder entsprechend mit den niedrigsten Faktoren zu bewerten wären.
Sehen Sie dies ebenso?

2.1 Lichtbogen
2.2 elektromagnetische Vorgänge
2.3 elektrostatische Vorgänge
2.4 spannungsführende Teile
2.5 "unzureichender Abstand zu unter
Hochspannung stehenden Teilen"
2.6 Überlast
2.7 "Teile, die im Fehlerzustand spannungsführend geworden sind"
2.8 Kurzschluss
2.9 Wärmestrahlung

Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

M.f.G.
Thomas Peskos

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Peskos,

es sollte geprüft werden, ob die Einsatzart des Sensors mit der in der Benutzerinformation des Sensors beschriebenen bestimmungsgemäßen Verwendung zusammen passt.
Auch die weiteren "Vorschriften" in der Benutzerinformation des Sensors müssen berücksichtigt werden. Wahrscheinlich sind anschließend keine zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Risikobeurteilung zu berücksichtigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1407
gestellt von: Christian Lochner, Markt Indersdorf
am: 27.10.2017
Thema: CE Kennzeichnung bei 24 V DC Motoren

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen bürstenbehaftete Gleichstrommotoren 24V DC aus China.
Diese Motoren fallen mit 24V DC ja nicht unter die Niederspannungsrichtlinie.
Bei der EMC (EMV) Richtlinie finde ich keine klaren Anhaltspunkte, ob ein bürstenbehafteter 24 V DC Motor CE-kennzeichnungspflichtig ist oder nicht.

Können Sie mir hier weiter helfen?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lochner

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Lochner,

aufgrund der Normenanwendung für "drehende Maschinen" könnte aus meiner Sicht ggf. die Niederspannungsrichtlinie anzuwenden sein. Die EN 60034-1: Drehende elektrische Maschinen — Teil 1: Bemessung und Betriebsverhalten ist ebenfalls der EMV-Richtlinie zugeordnet, weshalb as meiner Sicht auch diese anzuwenden ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1406
gestellt von: Werner Igel
am: 24.10.2017
Thema: CE Kennzeichnung für einen Schaltkasten zur el. Leistungsmessung

Frage: Wenn ich mit CE zertifiziertem Material einen Schaltkasten zur Messung von Spannung, Strom und Leistung in elektrischen Verteilungen aufbaue, muss ich dann für die Zusammenschaltung der ganzen Bauteile in diesem Schaltkasten eine CE-Prüfung vornehmen (lassen)?
Der Schaltkasten wird nicht in eine Maschine oder Anlage integriert, sondern er ist für die eigenständige Erfassung von Messdaten vorgesehen.
Der Aufbau soll mit WAGO Messklemmen, Controler, dazu WAGO Stromwandler, angeschlossen mit Kabel und Steckverbindern ausgerüstet werden.
Alle Teile sind für sich und separat mit dem CE Zeichen versehen und zertifiziert.
Der Aufbau entspricht also einem ganz normalen Schaltkasten wie er hundertfach täglich in Elektrofachbetrieben zusammengebaut und verdrahtet wird. Alle diese Schaltkästen bekommen sicher keine EMV Prüfung etc um sie mit dem CE Zeichen zu versehen. Trotzdem bleibt eien Unsicherheit, weil die Teile ja nur einzaln für sich zertifiziert sind. Sobald man an die Messklemme einen Draht anschraubt ergibt sich doch EMV-technisch ein andere Situation. Wer weiß, wie das richtig gehandhabt wird? Kann man behaupten, daß der Gesamtaufbau als Summer der ganzen zertifizierten Teile ebenfalls ein CE Zeichen erhalten darf? Und kann man das selbst vergeben?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Igel,

für die Kombination der Geräte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Der Einbau der einzelnen Geräte dürfte wahrscheinlich nicht allein durch die Montageanleitungen der Hersteller der einzelnen Geräte festgelegt sein, sondern es bedarf hier der Anwendung von wichtigen Normen zur elektrischen Sicherheit und zur EMV. Diese Planung/Anwendung ist Bestandteil der CE-Kennzeichnung der Gesamtheit. Die CE-Kennzeichnung können Sie als Hersteller der Gesamtheit selbst vornehmen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1405
gestellt von: Werner Thünel
am: 20.10.2017
Thema: Konformitätserklärung für Schaltpläne

Frage: Ich habe in der Vergangenheit für einen Maschinenhersteller Schaltschränke gebaut, die notwendigen Schaltpläne dafür erstellt sowie die Maschinen installiert, programmiert und die Inbetriebnahme durchgeführt. Aus mehreren Gründen, wie zum Beispiel die räumliche Entfernung (400km) zum Kunden, erstelle ich nur noch die Pläne, passe das Programm an und führe die Inbetriebnahme durch. Bau der Schaltschränke und Installation führt eine Firma 3. vor Ort durch. Im Gegensatz zu früher, muss ich nun wohl keine Konformitätserklärung für das Teilprodukt Schaltschrank mehr durchführen. Da der Schaltplan zur Dokumentation der Maschine gehört und der Schaltschrank von der 3. Firma gebaut wird, ist die Konformitätserklärung,so glaube ich jedenfalls, nicht mehr meine Aufgabe.
Ich möchte nun gerne Wissen was kann ich, darf ich oder muss ich für das erstellen der Pläne und der Inbetriebnahme, an Erklärungen an meinen Kunden liefern damit dieser die CE-Kennzeichnung normgerecht durchführen kann?
Für die Mühe vielen Dank im voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Thünel,

eine Bescheinigung, welche Normen bei der Erstellung der Schaltpläne und des Programms berücksichtigt und angewandt wurde, sollte an den Kunden geliefert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1404
gestellt von: Marcus Rabe
am: 20.10.2017
Thema: 14,4 V Akku Adapterplatte - CE Kennzeichen benötigt?

Frage: Ich will aus China eine Akku Adapterplatte importieren. Es ist lediglich ein Stück Metall mit Plastik auf das der Akku geschoben wird und ein Stecker der den Strom von den Kontakten des Akkus zu einem Stecker führt. Also es ist nur die Platte mit Stecker, kein Akku oder sonst irgend welche elektronische Einrichtungen, wie Sicherungen o.Ä. drin.

Was benötige ich, um die Platte auf den deutschen Markt zu bringen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Rabe,

die CE-Kennzeichnung ist erforderlich.
Es muss weiterhin eine Konformitätserklärung, Risikoanalyse und Betriebsanleitung erstellt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1403
gestellt von: Klaus-Peter Bartz, Nusse
am: 20.10.2017
Thema: EU-Konformitätserklärung

Hallo,

ich habe eine Frage, ob wir als Importeur eine Konformitätserklärung ausstellen können, diese an unseren Kunden geben und unser Kunde eine eigene Konformitätserklärung, für die selbe Ware, an seinen Kunden weitergeben kann?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Bartz,

grundsätzlich ist dies möglich, wobei die Angaben auf dem Produkt mit den Angaben in der Konformitätserklärung übereinstimmen müssen. Außerdem gibt es bezüglich der Verfügbarkeit/des Zugriffs der/auf die Dokumentation Anforderungen aus verschiedenen Richtlinien. Dies wäre zusätzlich zu berücksichtigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1402
gestellt von: Michael Reuters
am: 18.10.2017
Thema: Einbauerklärung/Montageanleitung zur unvollständigen Maschine

Hallo liebe Gemeinde,

In der Maschinenrichtlinie heißt es, dass die Einbauerklärung und die Montageanleitung der unvollständigen Maschine beigefügt werden muss.

Bedeutet das sozusagen, dass die Dokumente physisch dem Lieferumfang hinzugefügt werden müssen?
Eine Bereitstellung z.B. über ein Online-Portal wäre somit nicht ausreichend?

Lg,

Michael

Antwort von: Roman Preis

Hallo Michael,

Sicherheitsrelevante Informationen, die schnelles Handeln erfordern, müssen zusätzlich zur elektronisch gelieferten Anleitung gedruckt zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt nicht nur für Betriebsanleitungen, sondern auch für Montageanleitungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1401
gestellt von: Mahler
am: 17.10.2017
Thema: Prüfvorrichtung Motor

Sehr geehrte Damen und Herren,

fällt eine Prüfeinrichtung (wir auf die Stirnseite eines Elektromotors angebracht/verschraubt) welche bei einem gewissen Drehmoment des Motors an dem Flansch angebrachten Teil abreißt unter die MRL ?

Mit freundlichem Gruß

Manuel Mahler

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Mahler,

ja, meiner Einschätzung nach (kommt auf die konkrete Ausführung an), ist dies der Fall.

Beste Grüße

Roman Preis

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