SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
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Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
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Frage 900
gestellt von: Michael Bauer, Technische Publikationen, Homburg
am: 03.12.2014
Thema: Maschine ja/nein

Ich habe folgende Frage: Eine nicht angetriebene Rollenbahn wird verwendet, um einen Warenträger von Hand aus einer Waschmaschine auf ein Hubgerät zu rollen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich dann bei der Rollenbahn um eine unvollständige Maschine handelt?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Bauer,

es kommt hier meiner Einschätzung nach auf die Dimensionen der Rollenbahn und der Warenträger an. Große, schwere Warenträger können in Verbindung mit Rollenbahnen schwere Verletzungen verursachen, in diesem Fall sollte die CE-Kennzeichnung der Rollenbahn erfolgen bzw. die Norm für Stetigförderer angewandt werden, die explizit auch für nicht angetriebene Rollenbahnen gilt. Handelt es sich um leichte kleine Teile, fällt die Rollenbahn nicht unter die Maschinenrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 899
gestellt von: Timo Scholz, Herne
am: 29.11.2014
Thema: Holzdekoration mit Batteriebetriebene LED-Lichterkette

Hallo,

zuerst einmal hoffe ich mit meiner Frage hier richtig zu sein.
Ich denke über eine Herstellung von Dekoelementen aus Holz nach, die ich gerne mit batteriebetriebenen LED-Lichterketten bestücken würde.
Eine Idee ist es, beispielsweise ein Motiv aus einem Holzbrett zu sägen und an manchen Stellen zu durchbohren. Dort sollen dann die LED´s der Lichterkette eingesteckt werden.
Die batteriebetriebenen LED-Lichterketten würde ich zukaufen und beachten, dass diese eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Reicht es also aus, dass die Lichterkette ein CE-Kennzeichen hat? Oder muss das neu entstandene Produkt (Holzmotiv + LED-Lichterkette) eine neue CE-Kennzeichnung bekommen?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

MfG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Scholz,

wenn Sie die Lichterkette so verwenden können wie es vom Hersteller der Lichterkette vorgesehen und beschrieben ist, reicht seine CE-Kennzeichnung auch in Verbindung mit den Holzmotiven aus. Wahrscheinlich wird er aber eben diese Verwendung untersagen, in diesem Fall muss dann eine neue CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 898
gestellt von: Marina Henning, IPL Project Engineering Leipzig GmbH
am: 24.11.2014
Thema: Austausch unvollständige Maschine in einer verketteten Anlage

Frage: Wir haben eine verkettete Anlage, im Jahr 2007 wurde das CE Zeichen für Gesamtanlage erteilt.
Jetzt erfolgt ein Austausch eines Kalanders, Baujahr 2001, gekauft in Italien. Unvollständige Maschine. Es liegen keine wesentlichen Änderungen vor.
Gilt die 2007 erteilte EG Konformität für die Anlage weiterhin?
Wird für den aus Italien gekauften gebrauchten Kalander lediglich die Risikobeurteilung nach BetrSVO inkl. seiner Schnittstellen als Anhang zur EG-Konformität aus dem Jahr 2007 angehängt?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Henning,

wenn keine wesentliche Änderung vorgenommen wurde, bleibt die Konformität der Anlage bestehen. Die Betriebssicherheitsverordung fordert eine Gefährdungsbeurteilung bei Neuanschaffung/Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln, daher muss diese durchgeführt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 897
gestellt von: Jens Fischer, Krebs und Aulich GmbH
am: 24.11.2014
Thema: Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrter Herr Preis,

wir fertigen unvollständige Prüfstandsmotoren bis 1000 V. Unsere Prüfstandsmotoren sind unvollständige Maschinen nach Maschinenrichtlinie und werden mit einem Umrichter zu einem kompletten Prüfstand zusammengefasst. Nach Niederspannungsrichtlinie müssten die Prüfstandsmotoren eine Konformitätserklärung und nach Maschinenrichtlinie eine Einbauerklärung haben. Was passiert wenn die Zwischenkreisspannung kurzzeitig, aber regelmäßig über 1000 V liegt, muss dann der Prüfstandsantrieb nach Maschinenrichtlinie ausgelegt werden oder zählt nur die Bemessungspannung, die bei 690 V liegt und somit nach Niederspannungsrichlinie auszulegen ist? Steht die Maschinenrichtlinie über der Niederspannungsrichtlinie oder sind beide gleichgestellt? Gibt es in der Nierspannungsrichtlinie unvollständige Maschinen oder müssen wir die Motoren als unvollständige Maschine immer nach Maschinenrichlinie auslegen?

Mit freundlichen Grüßen

Jens Fischer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Fischer,

es kommt hier auf die Normen an, die angewandt werden sollten. Vorausgesetzt für die Motoren gelten die Normen für die elektrischen Leistungsantriebssysteme, sind die Motoren nach Niederspannungsrichtlinie zu behandeln, denn die Normen für die elektrischen Leistungsantriebssysteme sind der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet. Bei der Niederspannungsrichtlinie gibt es keine unvollständigen Maschinen und daher auch keine Einbauerklärung. Der gesamte Prüfstand wird meiner Einschätzung nach eine Maschine sein und unter die Maschinenrichtlinie fallen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 896
gestellt von: Marvin Kacher, Berlin
am: 23.11.2014
Thema: CE-Kennzeichnung Prototyp

Sehr geehrter Herr Preis,

wir entwickeln gerade einen Fächerschrank zur Übergabe von Vermietgegenständen. Dieser funktioniert ähnlich wie eine DHL-Packstation.

Die meisten Komponenten (Schaltnetzteil, Einplatinencomputer, Touch-Display, etc.) besitzen eine CE-Kennzeichnung und werden von uns in dem Schrank eingebaut. Lediglich eine Steuerplatine wird von uns entwickelt.

Der Schrank wird auch von uns betrieben, gewartet, verwaltet, etc. also nicht verkauft. Es handelt sich um einen Prototypen für eine zeitlich begrenzte Testphase in einem Studentenwohnheim. Dieser wird nicht in Serie gehen, da wir bei erfolgreichem Test auf Dritthersteller umsteigen.

Folgende Fragen stellen sich dabei:
- gibt es Sonderregelungen für Testetrieb/Prototypen orstfest in nicht öffentlichen Bereichen bei Betrieb durch den Hersteller?
- Benötigt der komplette Schrank eine CE-Kennzeichnung?
- wenn ja, welche Richtlinien sind relevant (12 V-Netzteil verbaut -> Niederspannungsrichtlinie?, EMV)
- welche Richtlinien sind für die Steuerschaltung relevant (Niedersp., EMV)

Vielen Dank im Voraus!

M. Kacher

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kacher,

wäre der Fächerschrank in einem Labor oder ähnlichem aufgestellt, in dem organisatorische Sicherheitsmaßnahmen durchführbar sind, dürfte die CE-Kennzeichnung unterbleiben. Im Studentenwohnheim dürfen Sie keine Ausnahme machen, es handelt sich auch beim Prototypen schon um ein Inverkehrbringen. Welche Richtlinien und vor allem Normen relevant sind, hängt unter anderem von der Gestaltung des Schranks ab. Auch für eine grobe Richtlinien- und Normenrecherche bräuchte ich weitere Informationen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 895
gestellt von: Gerhard F.
am: 21.11.2014
Thema: Umrichternorm (IEC 61800-5-1) vs. Schranknorm (IEC 61439)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir entwickeln und fertigen Frequenzumrichter, welche wir tw. als Produkte verkaufen und tw. in Schränke verbauen und direkt den Endkunden liefern. Bisher war uns die Lage klar, die Umrichter mußten der IEC 61800-5-1 und die Schränke der IEC 61439 entprechen.

Unsere neue Umrichtergeneration wird allerdings nicht mehr als separates Produkt in den Schaltschrank montiert, sondern die einzelnen Komponenten des Umrichters werden direkt in den Schaltschrank verbaut. Somit gibt es für den Umrichter kein eigenes Gehäuse mehr, sondern der Schaltschrank selbst ist das Gehäuse des Umrichters.

Hier nur meine Frage: Welcher Norm muß dieser Schrank nun entsprechen, der IEC 61800-5-1, weil es ja ein Umrichter ist, oder der IEC 61439, weil es ja Schaltschrank ist?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

LG

Gerhard F.

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Frage 894
gestellt von: Luk Ferderbar, Werfring/Marz
am: 21.11.2014
Thema: CE-Kennzeichnung

Frage: Muss an jedem Förderband in einer Förderanlage ein CE-Zeichen angebracht werden oder genügt eines für die gesamte Förderanlage? Beispiel: Dosenförderanlage mit zusammenhängenden Förderbändern! Muss bei jedem Antrieb eine Kennzeichnung sein oder reicht eine in der Anlage?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Ferderbar,

wenn die Förderbänder keine eigenständig nutzbaren Maschinen sind, sondern unvollständige Maschinen, genügt die Kennzeichnung an der Anlage. Antriebe (Elektromotoren) haben hiervon abgesehen in der Regel eine eigene CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 893
gestellt von: Rene Baumsteiger, Nürnberg
am: 20.11.2014
Thema: Sprache des Systems (PC, Messgeräte, etc)

Hallo,

ich möchste kurz unseren Fall schildern:
Unser Kunde (dt. Firma) hat eine Anlage für sein Werk in Polen bestellt.
Dieser Kunde sagt: "In meinen weltweiten Werken ist die "Amtssprache" deutsch!!!"
Somit will er ALLES auf deutsch.

ABER laut MRL sind wir zur Erfüllung der CE ja verpflichtet die Betriebsanleitung bzw. die tech. Doku in Amtssprache des Aufstellortes zu erstellen. ---> polnisch!

Genauso verhält es sich mit Hinweisen an der Maschine (Tastenbeschriftung, Stellglieder, Bedienoberflächen der PCs)---> polnisch!

Soweit konnte ich den Kunden schon überzeugen das es laut MRL bzw. EN 12100-2 einfach Vorschrift ist.

Nun zu meiner eigentlichen Frage. Wie ist bei Betriebssystemen, Programmier- bzw. Debugoberflächen?
In diesen Bereichen macht der "normale" polnische Bediener eigentlich nichts. Selbst die Instandhaltung wird hier nichts ändern. Sämtliche Softwarearbeiten werden von deutschen Personal vor Ort ausgeführt bzw. von unserem Kollegen per Fernwartung bearbeitet.

Kurz:
Doku - polnisch;
Bedienelemte (Hard- und Software) - polnisch; Windows/Softwaretools - deutsch?

Möglich?

MfG Rene Baumsteiger

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Baumsteiger,

Ihre Annahme und Zusammenfassung sind richtig. Wartungsanleitungen, die vom Wartungspersonal des Herstellers genutzt werden, dürfen in der Sprache abgefasst sein, die von diesem Personal verstanden wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 892
gestellt von: K. U.
am: 18.11.2014
Thema: Rechtliche Auswirkung nach Austausch von Baugruppen

Hallo,

wir haben diverse Fördertechnikanlagen von verschiedenen Herstellern in der innerbetrieblichen Nutzung. Von den Herstellern haben wir jeweils eine Konformitätserklärung erhalten.

Fall 1:
Auf Grund Alterung und nicht mehr verfügbarer Ersatzteile werden von uns ältere Baugruppen gegen bauähnliche Teile getauscht. Z.B. Motor / Scanner /etc. von Hersteller 1 gegen Baugruppen von Hersteller 2.
In der Regel führen wir dann eine Prüfung "wesentliche Veränderung" durch mit dem Ergebnis "unwesentlich" und dokumentieren dies.

Wie sieht es mit der rechtlichen Bewertung aus?
Ist die Konformitätserklärung mit der ergänzten internen Prüfung "wesentliche Veränderung" noch gültig und bleibt der Lieferant in Verantwortung für die Maschine?
Steht der ursprüngliche Lieferant noch in rechtlicher Verantwortung oder geht die rechtliche Verantwortung durch den Teilaustausch für die komplette Maschine automatisch auf uns über?

Fall 2:
Von der Maschine wird auf Grund Alterung die Steuerung von S5 auf S7 umgestellt. Den Austausch übernimmt ein Drittanbieter. Alle Funktionen der Anlage werden 1 zu 1 übernommen. Systembedingt handelt es sich jedoch um ein neues Steuerungsprogramm.

Was muss beachtet werden, um eine gültige CE-Konformität zu erhalten / erreichen?
Wer ist im Sinne Maschinenrichtlinie nach Austausch verantwortlich für die Maschine?
Ist die ursprüngliche CE-Konformität für den mechanisch/elektrischen Teil, der nicht angefasst wurde, noch gültig?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

in Fall 1 bleibt der Lieferant weitgehend in der Verantwortung. Die Konformitätserklärung behält ihre Gültigkeit. Sollte ein Unfall aufgrund des Teileaustauschs entstehen, wäre das in Ihrer Verantwortung.

Fall 2: Hier gilt sinngemäß das Gleiche. Wenn es sich nicht um eine wesentliche Änderung handelt, bleibt die Konformität erhalten, aber Fehler, die ursächlich auf den Steuerungstausch zurückzuführen sind, müsste der Steuerungstechniker verantworten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 891
gestellt von: Gerhard Filser, mayr antriebstechnik
am: 17.11.2014
Thema: Zulieferdoku übersetzungspflichtig?

Guten Tag,

wir sind Hersteller von Sicherheitsbremsen (elektromagnetisch, federdruckbetätigt). Wir beliefern einen Kunden der Aufzüge- / Aufzugsantriebe herstellt und von uns die Bremsen einbaut. Wir sind also Zulieferer. Der Kunde hat seinen Sitz in Deutschland (Lieferadresse ist in Deutschland). Nun will dieser Kunde, dass wir die Bedienungsanleitungen unserer Bremsen in den jeweiligen Sprachen liefern, die er benötigt, ohne die Übersetzungskosten zu übernehmen.
Die gelieferten Bremsen sind Sonderanfertigungen, keine Standardprodukte. In der Vergangenheit haben wir natürlich Deutsch, Englisch und auch Französisch und Spanisch geliefert. Weil es eben ein guter Kunde ist. Nun möchte er jedoch alle weiteren Sprachen ebenfalls unentgeltlich bekommen. Unsere Anleitung hängt der Kunde als Ganzes an seine Dokumentation an.

Sind wir als Zulieferer verpflichtet in jeder gewünschten Sprache zu liefern?
Ich meine Nein. Gibt es irgendwelche Richtlinien, Normen usw. die das regeln.

Vielen Dank für Ihre Antwort schon mal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Filser,

wenn die Bremsen Sicherheitsbauteile sind, müssen Sie nach Maschinenrichtlinie nur Deutsch und zusätzlich die Originalsprache liefern, da das erstmalige Inverkehrbringen in Deutschland ist. Wenn die Bremsen unvollständige Maschinen sind, können Sie die Sprache vereinbaren: "Die Montageanleitung ist in einer Amtssprache der Europäischen Gemeinschaft abzufassen, die vom Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird." Aus meiner Sicht kann er unentgeltlich auch in diesem Fall nicht mehrere Sprachen verlangen. Die Rechtsgrundlage ist die Maschinenrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 890
gestellt von: anonym
am: 17.11.2014
Thema: Weiterverkauf untersagen?

Frage: Darf ich als Hersteller/Inverkehrbringer einer Maschine dem Käufer untersagen, die Maschine weiterzuverkaufen? Wenn ja, warum.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

dies ist über das Produktsicherheitsgesetz nicht geregelt. Sie könnten aber einen Vertrag mit dem Käufer abschließen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 889
gestellt von: Siegfried Förster, Liebherr Schweiz
am: 17.11.2014
Thema: Herstellererklärung

Hallo,

wir liefern sogenannte unvollständige Maschinen und Komponenten aus der Schweiz an unsere Schwesterwerke in Deutschland. Diese verkaufen dann vollständige Geräte (Maschinen) und aber auch die Komponenten an andere Maschinenhersteller.

Wer muss dem Endkunden die Herstellererklärung liefern?

MfG

Sigfrid Förster

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Förster,

für die unvollständigen Maschinen gilt als erstmaliges Inverkehrbringen die Lieferung an die Schwesterfirma. Daher muss die Schweizer Firma die Einbauerklärung (früher Herstellererklärung) liefern..

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 888
gestellt von: Dr. Frank Treptow, Aichelin Service GmbH, Ludwigsburg
am: 17.11.2014
Thema: EN 1090 und Maschinenrichtlinie

Sehr geehrter Herr Preis,

ich komme zurück auf eine ähnlich gestellte Frage vor drei Jahren, die jetzt einen aktuellen Fall betrifft:
Wir sind Hersteller von Industrieofen-Anlagen. Zu unseren Anlagen gehören auch Begehungsbühnen und natürlich der Stahlbau unserer Anlagen selbst, die zu Wartungszwecken auch begangen werden müssen. Im konkreten, aktuellen Fall steht auch eine Schaltanlage auf einer solchen Arbeitsbühne. Diese Bühnen sind teils auf die Anlage gebaut, teils stehen sie direkt auf dem Hallenboden.

Betrifft uns, bzw. unsere Unterlieferanten in diesem Fall die Norm EN 1090 -1: "Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken - Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile", die ja für Bauprodukte gilt?

Oder gilt auch hier noch Ihre untenstehend zitierte Antwort von vor drei Jahren? Der TÜV Süd (der natürlich gerne nach 1090 zertifiziert) sieht hier eine Zertifizierungspflicht für den Hersteller der Bühnen.

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Treptow

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Treptow,

für Arbeitsbühnen im Maschinenbereich gilt die EN 14122 Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen mit den Teilen 1-4. In dieser Normenreihe sehe ich keine Hinweise auf die EN 1090. Ob wegen der Schaltanlage, die auf der Bühne steht die Bauproduktenorm gilt, kann ich leider nicht beantworten, da die Norm mir derzeit nicht vorliegt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 887
gestellt von: Jann Barkhoff
am: 12.11.2014
Thema: CE-Zeichen für Regale

Frage: Wir haben in unserer Firma ein Regal gebaut, das per Hand geschoben auf Schinen verfahrbar ist. Wir sind ein Betrieb, der Metall verarbeitet und unser Statiker hat für das Regal die Berechnungen gemacht. Bei der neuerdings durchgeführten Regalprüfung wurde nun beanstandet, dass dies Regal kein CE-Zeichen hat. Benötigt dies Teil ein CE-Zeichen obwohl kein Antrieb vorhanden bzw eingebaut ist? Wie können wir hierfür ein CE Zeichen erhalten?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Barkhoff,

feststehende Regale unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie, aber da Ihr Regal kinetische Energie speichert, indem es angeschoben wird, sollte die Maschinenrichtlinie angewandt werden. Sie können über Risikovergleich nach geeigneten Normen recherchieren, die Sie dann anwenden. Beispielsweise gibt es zu Regalbediengeräten eine Norm, in der geeignete Anforderungen/Lösungen zu finden sein könnten.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Frank Treptow, Aichelin Service GmbH

Hallo Kollegen, mnan sollten den Prüfer fragen, auf Basis welcher Richtlinie er denn ein CE Zeichen haben möchte.
Denn wie schon richtig angemerkt, da nur handbetätigt, keine Maschine gemäß MRL.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Forum-Teilnehmer,

es gibt immer wieder Produkte, die sich sowohl als Maschinen, als auch als Nichtmaschinen einstufen lassen, weil es Argumente sowohl für die eine, als auch für die andere Entscheidung gibt. Letztlich ist der Hersteller hier in der Pflicht und in der Freiheit eine Entscheidung zu fällen, die er für richtig hält. Im Falle des Regals könnte noch gefragt werden wie hoch das Risiko für Verletzungen ist, ob es etwas bringt, Normen, die der Maschinenrichtlinie zugeordnet sind, anzuwenden, ob der Kunde die CE-Kennzeichnung wünscht, ob die Gefahr besteht, im Falle der CE-Kennzeichnung wegen unlauteren Wettbewerbs angezeigt zu werden, ob über Anwendung anderer Normen oder über Arbeitssicherheitsmaßnahmen für Sicherheit des Produkts gesorgt wird, usw.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 886
gestellt von: Frank Jungheim, Viessmann, Allendorf-Eder
am: 10.11.2014
Thema: CE-Kennzeichnung für Schaltschrank nach Kundenvorgabe

Hallo,

wie müssen in Containern (selbst gebaut durch Zulieferfirma) eingebaute BHKW und Kessel als Komplettanlage gegenüber dem Käufer der Anlage (unsere Kunden) dokumentiert werden, welche spezielle Containerdokumentation ist notwendig und erforderlich?

Danke

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Jungheim,

die Anforderungen an die Dokumentation sind zum Teil durch die Maschinenrichtlinie, vor allem aber durch die anzuwendenden Normen bestimmt. Für die BHKW, Kessel und Container müsste eine Normenrecherche durchgeführt werden, welche ich im Rahmen des Forums leider nicht erledigen kann.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 885
gestellt von: Sandy Neumann
am: 10.11.2014
Thema: CE-Kennzeichnung für Schaltschrank nach Kundenvorgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir fertigen Schaltanlagen für Maschinenhersteller und auch Elektrobetriebe. Für viele Aufträge werden uns Material und Pläne vorgegeben.
Wenn wir unser Produkt mit einer CE-Kennzeichnung versehen, müssten wir theoretisch die DIN EN 61439-1 anwenden, was aber nicht geht, weil wir auf die Auswahl der Betriebsmittel etc. keinen Einfluss haben.

Die Fragen:

Zählen wir in einem solchen Fall als Hersteller?
Dürfen wir unseren Namen auf das Kennzeichnungsschild aufbringen?
Müssen wir den Schaltschrank mit einer CE-Konformitätserklärung ausliefern?

Vielen Dank im Voraus!

Sandy

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Neumann,

bei Schaltanlagen besteht die Möglichkeit, dass diese vom Maschinenhersteller die CE-Kennzeichnung im Rahmen der CE-Kennzeichnung der Maschine erhalten. In diesem Fall sollten Sie dem Maschinenhersteller mitteilen, nach welchen Normen Sie gebaut haben. Wenn die CE-Kennzeichnung von Ihnen erwartet wird, sollten Sie sich versichern, dass Material und Pläne den Vorschriften entsprechen. Andernfalls müsste von Ihnen Nachbesserung gefordert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 884
gestellt von: Peter Strittmatter
am: 05.11.2014
Thema: Einfuhr einer Maschine aus den USA

Frage: Der Hersteller hat eine Konformitätserklärung ausgestellt, hat auf die MRL verwiesen und alle harmonisierten Normen angegeben, die er verwendet hat. Und zum Schluss selbstverständlich das CE Kennzeichen angebracht.
Ist dies definitiv möglich, weil das CE-Kennzeichen ist doch ein Kennzeichen der Gemeinschaft und hierzu gehört die USA nicht!?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Strittmatter,

ja, dies ist nicht nur möglich, sondern auch Pflicht, wenn die Maschine in der EU inverkehr gebracht wird. Die CE-Kennzeichnung ist quasi der Reisepass für Produkte, wenn diese innerhalb Europas inverkehr gebracht werden sollen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage von: Reinhard Vogt

Sehr geehrter Herr Preis,

ich habe die Frage so verstanden, dass der amerikanische Hersteller die CE-Erklärung unterschrieben hat. Darum meine erweiternde Frage:
Muss der Unterzeichner der Konformitätserklärung nicht seinen Sitz in der Gemeinschaft haben, andernfalls muss ein Importeur mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft unterschreiben?

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Vogt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Vogt,

der amerkikanische Hersteller kann die Konformitätserklärung ausstellen und unterschreiben, er braucht aber eine Person in Europa, die die Bevollmächtigung hat, den Behörden auf Verlangen die Unterlagen zuzusenden (Dokumentationsbevollmächtigter).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 883
gestellt von: Stephanie Ernst
am: 05.11.2014
Thema: Medizinprodukte - Prototypen testen - nur mit CE Kennzeichen?

Guten Tag,

wenn ich den Prototypen eines Medizinproduktes am Patienten testen möchte, muss dann bereits das CE-Kennzeichen vorliegen? In der Testphase werden Optimierungsansätze identifiziert und dann vor Marktreife umgesetzt. Gibt es so etwas wie ein CE Zeichen für Prototypen?

Danke für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen,

S. Ernst

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Ernst,

leider bin ich im Bereich Medizinprodukte nicht so gut informiert, um Ihre Frage beantworten zu können.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 882
gestellt von: Wolfgang Köbach
am: 05.11.2014
Thema: Umbau Prüfstand 1979

Guten Tag Herr Preis,

Wir sind gerade mit einem Umbau eines Verspannungsprüfstands von 1979 beschäftigt. Für die Umsetzung jedweder Anforderung/Veränderung an Maschinen i.S.d. MRL2006/42/EG ist zu prüfen in wie weit eine sog. „wesentliche Veränderung“ vorliegt. Hierbei konnten wir nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, dass es ich bei keiner unserer Umbauten um eine wesentliche Änderung handelt.

Alle Maßnahmen, die für die Minimierung oder Eliminierung von Risiken getroffen werden, die durch die neuen Anforderungen/Veränderungen erhöht oder neu entstanden sind, müssen, sofern steuerungstechnisch angedacht, dem jeweiligen PLr genügen. Dieser ist für die entstehenden und/oder erhöhten Gefährdungen jeweils zu bewerten und zu dokumentieren. Hierzu ist eine Risikobeurteilung notwendig. Die einzelnen Sicherheitsfunktionen sind, wie bei Neumaschinen, im Sicherheitskonzept aufzuführen und in Sistema zu berechnen.

Wenn nun aber Maßnahmen ausschließlich zur Verbesserung des IST-Zustandes umgesetzt werden, ohne dass dabei eine neue Gefährdung oder eine erhöhte Gefährdung entsteht, so müssen diese nicht mit Sistema berechnet werden. Es wird sozusagen eine Erhöhung der Sicherheit  angestrebt. (Verbessern darf man doch immer?)
Stimmt das?

Ebenso verhält es sich doch beim Austausch von Sicherheitsbauteilen --> reicht es aus, wenn diese den gleichen PL haben wie die, die bereits verbaut wurden?

Vielen Dank für ihre Bemühungen!

MfG W.K.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Köbach,

ich kann allen Ihren Annahmen zustimmen, frage mich aber, ob nicht doch eine wesentliche Änderung vorgenommen wurde, da ja wie Sie schreiben neue Risiken dazu gekommen sind. Nur wenn diese durch einfache Schutzmaßnahmen (keine steuerungstechnischen Maßnahmen) minimiert werden, kann von einer nicht wesentlichen Änderung ausgegangen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 881
gestellt von: Michael Keller
am: 04.11.2014
Thema: CE-Kennzeichen an Lüftungsanlage

Hallo,

wie schon in Frage 292 stellt sich bei mir die Frage einer 'Gesamtheit von Maschinen'. Nach der Definition der Maschinenrichtlinie muss ja bei dem Zusammenschluss zweier Maschinen ein sicherheits- und ein produktionstechnischer Zusammenhang bestehen, um sie so deklarieren zu können und um sie als gesamte Anlage CE-kennzeichnen zu können. Meiner Ansicht nach ist dies bei einer Lüftungsanlage nicht gegeben. Das Lüftungsgerät ist klar als Maschine zu betrachten. Aber wie sieht es jetzt in Bezug auf die Maschinenrichtlinie von 2006 aus? Werden Volumenstromregler und Brandschutzklappen als 'Maschine' deklariert? Und muss ich jetzt tatsächlich die gesamte Anlage CE-kennzeichnen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Keller,

wenn die Brandschutzklappen und Volumenstromregler eigenständig die Sicherheitsfunktionen erfüllen und keine Rückwirkung auf das Lüftungsgerät erfolgt, könnten Sie aus meiner Sicht auf die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage verzichten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 880
gestellt von: B. Hoffmann
am: 04.11.2014
Thema: Adressdaten

Frage: Muss die Adresse auf dem Typenschild einer Maschine die gleiche Adresse tragen wie in der Konformitätserklärung angegeben ist? Und wenn ja, wo finde ich diese Anforderung?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Hoffmann,

ja, dies schreibt die Maschinenrichtlinie im Abschnitt "1.7.3 Kennzeichnung der Maschine" so vor.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 879
gestellt von: Hans Gabler, Hochschule Ansbach
am: 31.10.2014
Thema: CE-Kennzeichnung - Bedienungsanleitung

Hallo CE-Kennzeichnungsteam,

momentan haben wir an unserer Hochschule ein Projekt mit dem Thema "Entwickeln einer Smartwatch im Logistikbereich zum Scannen von Codes".
Nun beschäftigen wir uns gerade mit der Bedienungsanleitung der Smartwatch. Wir wollen das Gerät nur in Deutschland produzieren und müssen nun geeignete Sprachen für die Bedienungsanleitung finden.
Leider finde ich nichts darüber. Es wäre nett, wenn mir geholfen werden könnte.

Danke schonmal

Hans

Antwort von: Roman Preis

Hallo Hans,

ich gehe davon aus, dass die Smartwatch ein informationstechnisches Gerät ist. Hierfür ist die Niederspannungs- und EMV-Richtlinie anzuwenden, welche derzeit nicht explizit die Sprachfassung der Betriebsanleitung vorschreibt.Es können aber in den anzuwendenden Normen Vorschriften diesbezüglich bestehen. Darüberhinaus gilt, dass in vielen Ländern sicherheitsrelevante Anleitungen und Aufschriften auf der Einrichtung in einer
Sprache abgefasst sein müssen, die in dem Land, in dem die Einrichtung angeschlossen werden soll, verstanden wird. Die neue Niederspannungsrichtlinie, die ab April 2016 anzuwenden ist, fordert: Die Hersteller gewährleisten, dass dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer vom betreffenden Mitgliedstaat festgelegten Sprache, die von den Verbrauchern und sonstigen Endnutzern leicht verstanden werden kann, verfasst sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 878
gestellt von: anonym
am: 28.10.2014
Thema: Typschild

Sehr geehrter Herr Preis,

muss ein Typenschild in Landessprache ausgeführt sein (z. B. Typenschild für eine unvollständige Maschine ohne CE-Zeichen)?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

bei unvollständigen Maschinen ist die Sprache der Kennzeichnung mit dem Verwender zu vereinbaren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 877
gestellt von: Udo Brinkmann, Berlin
am: 28.10.2014
Thema: Fällt ein Verteilerkabel für den Hausgebrauch unter Maschinenrichtlinie?

Hallo,

ist die Maschinenrichtlinie vor dem Inverkehrbringen von Verlängerungskabeln bzw. Dreifachverteilern für Verbraucher anzuwenden? Wenn nicht, welche Richtlinien sind sonst anzuwenden?

Mit freundlichen Grüßen

Brinkmann

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Brinkmann,

nein, dieses Produkt unterliegt der Niederspannungsrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 876
gestellt von: Gabor v. Hülsen
am: 24.10.2014
Thema: Definiton Zeitpunkt der Inverkehrbringens

Guten Tag,

wir bauen Anlagen, die v.a. auf Kläranlagen zum Einsatz kommen. Rückwirkend gibt es Zweifel bei einer Anlage in Österreich. Die Maschine wurde teilmontiert angeliefert und vor Ort zusammengestellt und verkabelt zwischen März und August 2009. Die Inbetriebnahme und Arbeitsbeginn der Maschine erfolgte im September 2009.
Die Abnahme durch den Kunden erfolgte (wegen Mängeln) erst im August 2010. Wann ist das Datum des Inverkehrbringens nun anzusetzen und gilt entsprechend die 98/37/EG oder 2006/42/EG?

Mit freundlichen Grüßen,

Gabor v.Hülsen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr v. Hülsen,

bei Anlagen ist das Datum des Inverkehrbringens dasjenige, ab wann der Betreiber erstmals bestimmungsgemäß die Anlage selbständig betreiben kann. Ob dies aufgrund der fehlenden Abnahme erst 2010 der Fall war, wäre juristisch zu klären. Aus meiner Sicht müsste die Maschinenrichtlinie 2006/42EG die einzuhaltende Richtlinie sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 875
gestellt von: Michael Kappel, München
am: 23.10.2014
Thema: Fällt ein elektrischer Prüfstand unter die Maschinenrichtlinie?

Sehr geehrter Herr Preis!

Fällt ein elektrischer Prüfstand zum Testen von Fahrzeug-Steuergeräten auch unter die Maschinenrichtlinie, wenn in diesem Prüfstand auch Steuergerät-Motor-Kombinationen getestet werden könnten?
Ziel ist hierbei der Test der Kfz-Steuergeräte (die in den Prüfstand eingebaut, d.h. korrekt verkabelt werden), ein damit verbundener Motor (Fensterheber o.ä.) dient lediglich als korrekte Last bzw. Funktionskontrolle.

Viele Grüße

Michael Kappel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kappel,

ja, dies ist ist je nach Gestaltung des Prüfstands der Fall. Es kommt hier darauf an, welche Normen zur sicherheitsgerechten Gestaltung angewandt werden müssen. Allein der Sachverhalt, dass ein sich mechanisch bewegendes Teil eingebaut ist, ist aber nicht ausschlaggebend. Dies kann auch bei elektrischen Betriebsmitteln, die ausschließlich der EMV- und Niederspannungsrichtline zugeordnet sind, der Fall sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 874
gestellt von: anonym
am: 23.10.2014
Thema: Risikobeurteilung

Sehr geehrter Herr Preis,

muss der Hersteller (Konstrukteur) einer Maschine eine Risikobeurteilung für Baugruppen, die in der internen Montage zusammengebaut werden, erstellen?

Oder gehört die interne Montage in den Bereich der Gefährdungsbeurteilungen?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich gehört die Fertigung und Montage von Baugruppen einer Maschine mit in den Betrachtungsumfang der Risikobeurteilung einer Maschine. Ob das Thema im Einzelfall tatsächlich in der Risikobeurteilung auftaucht, hängt von der Risikohöhe ab und ob es nicht schon durch den betrieblichen Arbeitsschutz ausreichend abgedeckt ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 873
gestellt von: Jürgen Lieprecht
am: 21.10.2014
Thema: Forschungsanlage - Maschinenrichtlinie

Frage: An meiner Universität wird eine Anlage zur Untersuchung von thermodynamischen Phänomenen gebaut. (Untersuchung von Phasenübergängen bei veschiedenen Medien und unterschiedlichen Drücken) Gilt für eine solche Forschungsanlage die Maschinenrichtlinie?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Lieprecht,

Maschinen, die in Laboratorien für die vorübergehende Verwendung gebaut werden, sind von der Maschinenrichtlinie ausgenommen. Es müssen dann die betrieblichen Sicherheitsvorschriften beachtet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 872
gestellt von: Lenz Beyer, Berlin
am: 21.10.2014
Thema: Platinen mit CE verbaut / Zertifizierung nötig?

Hallo Herr Preis,

zunächst möchte ich mich bedanken dass Sie dieses Forum anbieten.
Wir stellen Handgeräte her, die über die OBD2 Buchse an Kraftfahrzeuge angeschlossen werden. Dabei werden sie mit 12V Betriebsspannung versorgt. Die Handgeräte enthalten 3 PCBs die bereits CE Zertifiziert(außerdem FCC,ROHS etc.) sind (PCBs enthalten WiFi und LTE Module). Weitere Komponente sind ein Kunststoffgehäuse und das Anschlusskabel. Welche Richtlinien sind zu beachten? Muss eine EMV-Prüfung am Endgerät durchgeführt werden oder genügt es auf die bestehenden Zertifizierungen zu verweisen?
Was ändert sich wenn eine der Platinen durch eine nicht zertifizierte Platine ersetzt wird?

Beste Grüße,

Lenz

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Lenz,

für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es spezielle EMV-Vorschriften, die ich allerdings nicht genau kenne. Möglicherweise fallen die von Ihnen genannten Zusatzgeräte auch hierunter.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 871
gestellt von: Stefan Requardt
am: 20.10.2014
Thema: Betriebsanleitung Montageanleitung Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrter Herr Preis,

ist es erforderlich nach der aktuell noch gültigen Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG dem Produkt eine Betriebs- und Montageanleitung beizufügen? Wenn nicht, ändert sich dies sobald die 2014/35/EU verbindlich wird?
Muss die CE-Konformitätserklärung für die Niederspannungsrichtlinie jedem Produkt beigefügt werden oder reicht es, wenn diese vom Hersteller bereitgehalten wird?
Vielen Dank für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Requardt,

die Erfordernis, als Hersteller eines Niederspannungsrichtlinien-Produkts eine Betriebsanleitung oder Montageanleitung zu liefern, wird derzeit im Wesentlichen durch die Produktnormen geregelt. So wird es beispielsweise für eine einfache Dreifachsteckdose nicht erforderlich sein, eine Betriebsanleitung zu liefern, hingegen fordern dies die Normen für einen elektrischen Wasserkocher schon. Die aktuelle Richtlinie geht in ihren Formulierungen davon aus, dass eine Gebrauchsanweisung beigegeben wird, fordert dies aber nicht explizit. Die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU fordert die Beifügung einer Betriebsanleitung. Die Konformitätserklärung muss bereitgehalten, aber nicht zwingend mitgeliefert werden. Dies ist bei beiden Richtlinienfassungen gleich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 870
gestellt von: Steven Nießner, HS Augsburg
am: 17.10.2014
Thema: Risikobeurteilung Hydraulikaggregat

Frage: Wir sind Maschinenhersteller und kaufen einen Schaltschrank und Hydraulikaggregat zu. Der Schaltschrank fällt unter Niederspannungsrichtlinie, daraus folgt, das eine Risikobeurteilung gemacht werden muss. Wenn ich nun für die komplette Maschine eine Risikobeurteilung mache, reicht es dann, bei den Gefahren des Schaltschranks, wenn ich auf die Risikobeurteilung vom Schaltschrankhersteller verweise oder muss ich alle Gefahren wieder extra auflisten? Das gleiche für Hydraulikaggregate. Ich bin mir nicht sicher, welche Gefahren genau von einem Schaltschrank während des Betriebes ausgehen, wenn die Türen zu sind.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nießner,

Schaltschränke können beispielsweise überhitzen, Spannung führen und wenn sie geöffnet sind, berührbare Teile aufweisen, die spannungsführend sind. Risikobeurteilungen müssen auch Betriebszustände berücksichtigen, die über den normalen Betrieb hinaus gehen. Die Risikobeurteilung sollte idealerweise die gesamte Maschine inklusive den Schaltschrank behandeln, es kann aber auch auf bereits bestehende Risikobeurteilungen für Teile der Maschine verwiesen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage von: Steven Nießner, HS Augsburg

Vielen Dank erstmal für Ihre Antwort. Wie macht man das, das "darauf verweisen" in einer korrekten Risikobeurteilung? Kann ich da dann einfach schreiben, "auf die Gefahren/Maßnahmen bezüglich des Schaltschranks, siehe Risikobeurteilung von dessen Hersteller"? Genau das Gleiche dann in der Betriebsanleitung?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

richtig, in der Weise können Sie es umsetzen, wobei Sie über die Existenz der Risikobeurteilung und der korrekten Umsetzung der Anforderungen einen Nachweis des Schaltschrank-Herstellers haben sollten. Bei der Betriebsanleitung ist darauf zu achten, dass diese trotz der Verweise auf andere Teile verständlich und insgesamt vollständig ist.

Frage von: Steven Nießner, HS Augsburg

Wenn der Schaltschrank/das Hydraulikaggregat schon eine CE-Kennzeichnung hat, dann muss ich diese bei der Risikobeurteilung nicht mehr betrachten, oder? Außer die Schnittstellen natürlich. Aber Anforderungen an die Sicherheit im Schaltschrank sind ja dann schon erfüllt.

 

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

Ihre Annahme ist richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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Frage 869
gestellt von: Leo Rödel, Eschweiler
am: 02.10.2014
Thema: Konformitäts-/Einbauerklärung

Frage: worin liegt der rechtliche Unterschied bei einer Einbauerklärung zu einer Konformitätserklärung

Mit freundlichen Grüßen

L.Rödel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Rödel,

unvollständige Maschinen erhalten eine Einbauerklärung statt der Konformitätserklärung, weil bei unvollständigen Maschinen nicht bescheinigt werden kann, dass alle Anforderungen der Maschinenrichtline an das Produkt erfüllt werden. Unvollständige Maschinen sind sicherheitstechnisch in der Regel nicht fertiggestellt. Deshalb wird in der Einbauerklärung die Warnung ausgesprochen, dass der Verwender nach dem Einbau der unvollständigen Maschine die Anforderungen der Maschinenrichtlinie sicherstellen und prüfen muss. Daher bescheinigt der Hersteller der unvollständigen Maschine ausschließlich die Einhaltung der in der Einbauerklärung angegebenen Anforderungen, die im Einzelnen auftgelistet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 868
gestellt von: Uwe Klamant, ASZ Bocholt/Rhede e.V.
am: 02.10.2014
Thema: Wesentliche Veränderung

Guten Tag,

eine Beschichtungsanlage, konformitiert nach alter MRL 98/37/EG, wurde im Jahre 2009 mit einem zusätzlichen Anlagenteil erweitert, welcher eine Herstellererklärung besitzt. Im Jahre 2011 kam noch ein weiterer Anlageteil dazu mit einer Einbauerklärung nach 2006/42/EG.
Nun, im Jahre 2014, stellt man sich die Frage, ob für die Alt-Anlage mitsamt der beiden Ergänzungen eine Neu-Konformität nach 2006/42/EG erfolgen muss.
Das würde bedeuten, dass die bisherige Steuerung nach DIN EN 954 nicht mehr ausreichen würde, da sie nicht der EN ISO 13849 entspricht.
Wenn eine Betrachtung auf wesentliche Veränderung keine wesentliche Änderung ergeben würde, müsste dann trotzdem eine neue Gesamtheit von Maschinen nach 2006/42/EG konformitiert  werden?
Gibt es eine Lösung, die das verhindern würde?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Klamant,

Ihrer Beschreibung nach würde ich vermuten, dass es sich tatsächlich um eine wesentliche Änderung handelt. Dies muss aber nicht heißen, dass die Steuerung nicht den Anforderungen genügt, nur weil sie nach EN 954 ausgelegt wurde. Wenn Sie keine wesentliche Änderung vorgenommen haben, braucht es auch keine neue CE-Kennzeichnung. Sie müssen dann die Änderungen aber nach den aktuellen Vorschriften (Anforderungen) vornehmen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 867
gestellt von: Anton Wimmer
am: 02.10.2014
Thema: Druckluft

Guten Tag,

wir bauen einen schwingungsreduzierenden Sitz für vibrirende Oberflächen. Der Sitz wird an ein vorhandenes Druckluftsystem angeschlossen und verfügt selbst über einen Druckbehälter (kein CE). Die Steuerung erfolgt elektronisch. 
Gilt hier die DGRL, auch wenn der verwendete Druckbehälter selbst keiner CE-Kennzeichnung bedarf?
Vielen Dank und freundliche Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Wimmer,

es kommt hierbei auf die Volumina und Drücke an, die im System vorherrschen. In der Druckgeräterichtlinie finden sich Diagramme, in denen die Grenzen der Druckgeräterichtlinie aufgezeigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 866
gestellt von: anonym
am: 29.09.2014
Thema: Abschlusswiderstand

Frage: Ich möchte eine sogenannte Loadbox fertigen. Dabei handelt es sich um einen Abschlußwiderstand der an einen Verstärkerausgang angeschlossen wird um dessen Leistung aufzunehmen (an Stelle eines Lautsprechers) Diese Loadboax ist passiv (funktioniert ohne Stromversorgung) und befindet sich in einem allseitig geschlossenen Aluminiumgehäuse. Benötigt diese Loadbox ein CE Kennzeichen und wenn ja von welchem Punkt wäre dann bei der Gefahrenbeurteilung anzusetzen? Besten Dank

Antwort von Dieter Wöhrman:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Geräte fallen in den Anwendungsbereich der ElektroStoffV. Das Gesetz fordert die CE-Kennzeichnung. Ggf. müssen diese Produkte bei der Stiftung EAR angezeigt werden.

Viele Grüße!

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Frage 865
gestellt von: Christian Marx, CGS Prozessanalytik
am: 26.09.2014
Thema: Sprache CE-Kennzeichnung übernehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Hersteller von Schaltschränken mit Elektro-Geräten oder mit Baugruppen aus der Gastechnik (z.b. Druckminderer), als auch ein Gemisch aus beiden Komponenten zur Gasanalyse. Im Grunde sind es immer Sonderanfertigungen.

Meine Frage: Wie verhält es sich mit der Konformitätserklärung, wenn ich "Gasbaugruppen ohne CE Zertifizierung" in ein Gehäuse mit CE-Zertifikat einbaue.
Darf ich ein CE Zertifikat auf das von uns "neu" zusammengebaute Gerät (Gehäuse) ausstellen, bzw. dürfen wir die CE-Norm vom Gehäuse übernehmen?
Wenn nicht, welche Bescheinigung darf ich ausstellen, z.b. Qualitätszeugniss?

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Marx,

Sie dürfen die CE-Kennzeichnung des Gehäuses für Ihre Baugruppen übernehmen, wenn Sie die Dokumente, die zur CE-Kennzeichnung erforderlich sind auf Ihre Baugruppen erweitert haben. Selbstverständlich müssen auch die technischen Anforderungen erfüllt sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 864
gestellt von: Matthias
am: 26.09.2014
Thema: Sprache Betriebsanleitung/Sicherheitsdatenblätter

Sehr geehrter Herr Preis,

bei uns werden Betriebsanleitungen und auch Sicherheitsdatenbätter für Maschinen/Schmierstoffe des Öfteren nicht in der Landessprache ausgeliefert.
Grund hierfür sind in erster Linie die Kosten für die Übersetzung.
Grundsätzlich kann jeder Kunde die gewünschte Sprache bekommen, muss dass aber die Kosten für die Übersetzung tragen. 99% der Kunden akzeptieren in diesem Fall eine englische Betriebsanleitung.
- Wie ist dies rechtlich zu beurteilen.
- Was würde im Falle einer Produkthaftung passieren.
Vielen Dank für diesen tollen Service.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Matthias,

Betriebsanleitungen müssen in der EU in die jeweilige Landessprache übersetzt werden. Wenn dies nicht erledigt wird, können die Behörden Nachbesserungen verlangen, Verkaufsverbote aussprechen und weitere Sanktionen und Strafen erlassen. Sie können die Übersetzung von den Käufern erstellen lassen, so wie alle Aufgaben im Rahmen der CE-Kennzeichnung auch beauftragt werden können. Hierzu bevollmächtigen Sie den Käufer und lassen sich eine Bestätigung geben, dass es korrekt erledigt wurde.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 863
gestellt von: Sedlbauer, DS Dienstleistungen
am: 17.09.2014
Thema: Sägespaltautomat aus Amerika

Guten Tag,

wir möchten einen Sägespaltautomat aus Amerika importieren, sämtliche Komponenten haben ein CE-Zeichen, die gesamte Maschine (Rahmen,Fahrwerk) ist allerdings nicht CE-geprüft. Wie ist es möglich, die Maschine nach Deutschland einzuführen?
Wird generell jede importierte Maschine geprüft? Wenn die Maschine demontiert in Einzelteilen geliefert wird, macht das einen Unterschied?
Ist eine Prüfung aufwendig bzw. kann die Prüfung kostengünstig auch in Deutschland erfolgen?
Vielen Dank im Voraus!

MfG
Sedlbauer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Sedlbauer,

auch wenn die Maschine in Einzelteile zerlegt ist, muss sie bereits CE-gekennzeichnet sein, wenn sie nach Deutschland importiert wird. Die CE-Kennzeichnung kann nachgeholt werden, also auch in Deutschland erfolgen. Hierzu ist Rücksprache mit dem Zoll erforderlich. Es werden Nachweise verlangt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 862
gestellt von: Nikolaus Jauch
am: 17.09.2014
Thema: Niederspannungsrichtlinie

Sehr geeehrte Damen und Herren,

ein Prüfgerät mit einer Eingangsspannung von 3,3 Volt wird über ein Steckernetzteil betrieben. Das Steckernetzteil (230V) ist ein Kaufteil und wird von uns mitgeliefert.
Meine Frage lautet nun: Muss ich in meine Betrachtung das Steckernetzteil mit einbeziehen und mein Prüfgerät nach Niederspannungsrichtlinie zertifizieren?

Mit freundlichen Grüßen

Nikolaus Jauch

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Jauch,

wenn für das Netzteil die Konformitätserklärung und Benutzerinformation vorliegt, können und müssen Sie diese an Ihre Kunden weiterliefern. Sie müssen die Eignung des Netzteils prüfen, haben sonst aber keine weitere Verpflichtung hinsichtlich der Konformität. Für das Prüfgerät selbst müssen Sie die EMV-Richtlinie und ggf. weitere Richtlinien anwenden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 861
gestellt von: Roland Russo
am: 10.09.2014
Thema: Archivierung Maschinendokumentation

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut Maschinenrichtlinie muss eine Maschinendokumentation min. 10 Jahre aufbewahrt bzw. archiviert werden.

Nun haben wir einen Fall, dass wir eine Maschine aus einem unserer Auslandsstandorte nach Deutschland schicken würden, es fehlen jedoch die entsprechenden Dokumentationen (Konformitätserklärung, Betriebsanleitung) dafür.
Da die Maschine älter als 10 Jahre ist, möchte/kann uns der Hersteller diese nicht zusenden.

Wie müssen wir in diesem Falle vorgehen/weitermachen?

Gruß und
Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Russo,

die 10-Jahre-Aufbewahrungspflicht gilt für die interne und externe Dokumentation. Da die Betriebsanleitung und Konformitätserklärung 'maschinenlebenslang' an der Maschine verfügbar sein müssen, müssen diese neu erstellt werden. Dies können Sie beauftragen oder selbst erledigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 860
gestellt von: Susanne Schmidt, Koblenz
am: 03.09.2014
Thema: CE-Zertifizierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte meine Häkeltiere verkaufen, weiß inzwischen, dass sie unter Spielzeug fallen und ich eine Eigenzertifizierung vornehmen kann. Wie muss die aussehen, was muss ich beachten und wie muss die Dokumentation aussehen?
Es wäre super, wenn Sie mir helfen könnten. Und es auch so wiedergeben, dass es jeder versteht und nicht nur die, die es verfasst und bestimmt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Schmidt

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Schmidt,

für Spielzeuge gibt es Sicherheitsnormen, welche die Anforderungen an Spielzeuge definieren. Diese Normen müssen Sie anwenden (Anforderungen umsetzen). Die Dokumentation zum Nachweis der Sicherheit und die Prüfmethoden sind ebenfalls in den Normen beschrieben. Eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen kann ich im Rahmen des Forums leider nicht geben.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 859
gestellt von: Dennis Peters
am: 31.08.2014
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo,

muss eine Usb-Kabelverlängerung CE bzw. ROHS konform sein?

Es handelst sich um ein fertiges Kabel inkl. Steckern.

Oder fällt es nicht unter diese Regelung, da es ja nur ein Kabel ist, ohne aktive Bauteile?

Danke

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Peters,

diese Art Kabel unterliegt den Anforderungen der RoHS- RL, und wenn es unabhängig von einem Gerät in den Verkehr gebracht wird, ist auch die CE-Kennzeichnung verpflichtend.

Viele Grüße!

Kommentar von: Michael Kappel

Ich meine, dass laut neuer ElektroStoffVerordnung eigenständige Kabel erst ab 22.07.2019 RoHS konform sein müssen und damit eine CE-Kennzeichnung brauchen.

Kommentar von: Dieter Wörmann

"Die Frage ist sehr explizit und ich kann sie nur nach eigenem Ermessen beantworten.
Zunächst ist es richtig, dass diese Produkte nicht betroffen waren und daher die Übergangsfrist bis zum 22. Juli 2019 greifen kann.
Es ist allerdings auch so, dass das ElektroG im §3 aussagt:“ (3) Altgeräte im Sinne dieses Gesetzes sind Elektro- und Elektronikgeräte, die Abfall im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Abfalleigenschaft Teil des Altgerätes sind.“. Der "Eintritt der Abfalleigenschaft" kann bei den USB-Kabeln durchaus eintreten. Vollkommen unstrittig ist m. E. die Tatsache daher, wenn das
USB- Kabel Bestandteil des Geräteumfangs ist. Dann trifft die Verpflichtung in jedem Fall."

Viele Grüße!

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Frage 858
gestellt von: anonym
am: 29.08.2014
Thema: Maschinenrichtlinie

Frage: Wir möchten eine Prüf-Vorrichtung bauen, die dann ich einer Eichstelle Verwendung findet! Es handelt sich um einen Fallturm, in dem Messer/Dorne im "freien Fall" (Prüfwerkzeug ist geführt) auf einem Prüfling (in der Regel Materialien für Schutzwesten usw.) fallen gelassen werden. Das Werkzeug soll nicht per Hand in die gewünschte Höhe gebracht werden, sondern mechanisch angetrieben. Meiner Meinung nach fällt diese Vorrichtung unter die Maschinenrichtlinie oder gibt es für Prüfvorrichtungen gesonderte Normen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die Prüfvorrichtung fällt unter die Maschinenrichtlinie. Es müssen mehrere Normen angewandt werden, jedoch gibt es wahrscheinlich keine spezifische Produktnorm (C-Norm).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 857
gestellt von: Fernando Murania, Clausthal-Zellerfeld
am: 28.08.2014
Thema: Vorschriften in Bezug auf Veränderungen an hydraulischen Anlagen

Hallo Herr Preis,

im Zuge einer Studienarbeit soll ich mich auf das Thema Umbau an hydraulischen Anlagen beziehen.
Jetzt ist meine Frage, welche Vorschriften greifen, denn in der MRL ist dazu nix zu finden.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Murania,

möglicherweise liegen zu Ihren Anlagen spezifische Produktnormen vor. Ansonsten gibt es noch zur Hydraulik und zur allgemeinen Maschinensicherheit die beiden Normen EN 4413, EN 12100 und gegebenenfalls weitere B-Normen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 856
gestellt von: Erwin Baier, Bauer Maschinen
am: 27.08.2014
Thema: Hydraulikaggregat als unvollständige Maschine

Sehr geehrter Herr Preis

Für das Errichten eines Prüfstands haben wir ein Hydr. Aggregat mit allen erforderlichen Unterlagen laut MRL gekauft. Für diesen Zustand gibt es eine Einbauerklärung und Montageanleitung wie von der MRL gefordert. Wenn ich jetzt aber meine zu testenden Teile (Zylinder, Winden usw.) zum Testen anschließe, habe ich in diesem Moment nach MRL eine Maschine. Muss ich jetzt für diesen Zustand eine CE- Konformitätserklärung erstellen?

mit freundlichem Gruß

Baier E.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Baier,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 855
gestellt von: Michael Gruber, STB Stahlbau GmbH
am: 25.08.2014
Thema: Baggerschaufel

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine meiner Aufgaben ist es, für unsere neu gebauten Baggerschaufeln - Tieflöffel (noch in der Fertigung) eine CE Erklärung zu erstellen.
Laut meinen Recherchen sind dabei u.g. Richtlinie und Normen zu beachten.
Wollt auf diesem Weg fragen, ob das so richtig ist oder ob ich noch eine andere Richtlinie oder Norm vergessen hab.

Vielen Dank. Michael

Richtlinie: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Harmonisierte Normen:
DIN EN 474-1 Erdbaumaschinen - Sicherheit - Allgemeine Anforderungen
und Änderung A1 Erdbaumaschinen - Sicherheit - Anforderungen für
Hydraulikbagger

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Gruber,

bitte entschuldigen Sie, dass ich im Rahmen des Forums keine abgeschlossenen Normenrecherchen liefern kann. Einer ersten Einschätzung nach fehlt noch die EN 12100.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 854
gestellt von: Pierre Manthey
am: 22.08.2014
Thema: Einbauerklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind tätig im Großanlagenbau Verfahrenstechnischer Anlagen. Diese beinhalten unteranderem auch Schwermaschinen, welche vor Ort von uns oder einem Montagepartner zusammengebaut werden. Die Implementierung bzw. Einbindung in die Gesamtanlage (elektrische, pneumatische, hydraulische Steuerung) erfolgt in überwiegenden Fällen vom Kunden selbst. Wir binden sozusagen eine unvollständige Maschine (welche für sich allein genommen nicht funktionsfähig ist oder betrieben werden darf) in eine Übergeordnete Anlage ein.
--------------
Kann / darf man, im Vorfeld (natürlich nach Risikobeurteilung und Engineering zur Minderung der Gefährdung) eine Einbauerklärung im Zuge der Abgabefristen für die Finaldocumentation ausstellen, obwohl die Anlage/Maschine noch nicht fertig errichtet ist?

Für Feedbacks schonmal vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Pierre Manthey

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Manthey,

ja, dies ist meiner Einschätzung nach in Ordnung, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Ausführung von der Planung nicht abweichen wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 853
gestellt von: Iris Schäfer, München
am: 13.08.2014
Thema: Namensänderung - neue CE-Erklärung?

Hallo Hr. Preis,

müssen bei einer Namensänderung einer Firma (nur Namensänderung - alles andere bleibt) auch die Konformitätserklärungen geändert werden? Auf den Typenschildern muss ja der Firmenname angegeben werden, d.h. wenn die geändert werden, muss dann vermutlich entsprechend auch die CE-Erklärung geändert werden?
Im voraus schon mal vielen Dank für die Beantwortung.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Schäfer,

Ihre Vermutung ist richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 852
gestellt von: Andreas Bauer
am: 01.08.2014
Thema: CE-Kennzeichnung einer Maschine für den privaten Gebrauch

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Preis,

ich habe eine Frage: Und sind Ladegutträger wie JKT-Behälter, Gitterboxen, Transportgestelle CE-Kennzeichnungspflichtig?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen

Andreas Bauer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Bauer,

leider ist der erste Teil Ihrer Frage nicht richtig angekommen. Gitterboxen und Transportgestelle sind nicht CE-kennzeichnungspflichtig.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Andreas Bauer

Sehr geehrter Herr Preis,

vielen Dank für schnelle fachkundige Antwort. Der erste Teil meiner Frage ist tatsächlich untergegangen, Er hat sich auf handgeführte Materialwägen für innerbetrieblichen Transport bezogen. Sind diese CE-kennzeichnungspflichtig? Oder gibt es Kriterien dafür, ab wann diese nicht oder doch CE-kennzeichnungspflichtig sind? Z.B, wenn Aufnahmen für Stapler vorhanden sind? Oder wenn Ösen oder andere Aufnahmen vorhanden sind, um die Wägen alternativ zur Handführung (Griff/Deichsel etc.) auch mit einem Flurförderzeug zu fahren?

Vielen Dank vorab und freundliche Grüße,

Andreas Bauer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Bauer,

handgeführte Materialwägen sind dann CE-kennzeichnungspflichtig, wenn diese dafür bestimmt sind, auch durch angetriebene Fahrzeuge gezogen zu werden. Weiterhin wenn Hubeinrichtungen an oder auf den Wägen sind, die Hebevorgänge durchführen, auch wenn diese Hubvorgänge handbetätigt sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 851
gestellt von: anonym
am: 31.07.2014
Thema: CE-Kennzeichnung einer Maschine für den privaten Gebrauch

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn ich mir privat eine Maschine selbst entwickle und baue, die ausschließlich für meinen eigenen privaten Gebrauch vorgesehen ist. Muss ich dann eine CE-Konformitätsbeurteilung inkl. Risikobewertung und Gefahrenanalyse erstellen? Oder ist das für den privaten Eigengebrauch nicht erforderlich?

Danke.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Maschine gewerblichen Zwecken dient, muss eine Konformitätserklärung, Risikobeurteilung und Betriebsanleitung erstellt werden. Handelt es sich um Hobbyzwecke, ist dies nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort/Frage von: Konrad Kraus

Sehr geehrter Herr Preis,

wenn Sie recht haben, würde das bedeuten, eine Privatperson kauft sich z.B Ersatzteile zum Bau einer CO2 Lasermaschine und arbeitet damit dann ohne eine Risikobeurteilung durchgeführt zu haben im Keller und macht Modellbau ,wo möglich auch mit offener Klappe und nicht gesicherter Laserstrahlung der Laserklasse4. Ein Laser der Klasse4 ist aber gefährlich für das Auge, wer damit in Berührung kommt, kann sein Auge für immer verlieren. Oder was ist, wenn diese Privatperson die Lasermaschine dann bei Ebay weiter an eine Privatperson verkaufen möchte?

mit freundlichen Grüßen 

Konrad Kraus 

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kraus,

der Hersteller der Ersatzteile muss entsprechende Warnhinweise für den Laser mitliefern. Das Verkaufen von Maschinen ist immer ein Inverkehrbringen und unterliegt der Maschinenrichtlinie. Auch wenn an Privatpersonen verkauft wird.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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