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Frage 1400
gestellt von: Thomas Krückmann
am: 10.10.2017
Thema: Gabelverlängerungen
Schönen
guten Tag,
wir beabsichtigen eine Sonderanfertigung
an Gabelschuhen bzw. Gabelverlängerungen für unsere Stapler
zu bestellen.
Der Hersteller fragte uns nun ob wir eine CE Kennzeichnung benötigen.
Ist die erforderlich wenn wir sonst alle technischen Unterlagen
vorweisen können? Sprich Berechnungen etc. für Haltbarkeit,
Traglast etc.?
Besten Dank im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Krückmann,
ja, die Gabelverlängerungen sind als Anbaugeräte Lastaufnahmemittel
und benötigen die CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1399
gestellt von: Ülkrt Camur
am: 06.10.2017
Thema: CE
Hallo,
ich produziere LED Kunden-Stopper. Die Panels sind 64 cm X 64 cm
groß und laufen mit 12 V Gel Akkus. Diese Kunden-Stopper sollen
Händler vor Ihrem Geschäft aufstellen.
(Kiosk Becker Metzger usw.)
Brauchen meine Kunden-Stopper CE Kennzeichnung.
MfG
Camur
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Camur,
ja, dies ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1398
gestellt von: Daniel Bächli
am: 06.10.2017
Thema: Verschiebung von Anlagen im EU-Raum
Guten Tag
Ich habe eine Frage betreffend der Verschiebung
von Anlagen im EU-Raum. Wir haben bei einem Outsourcing Partner
in der Tschechei, ältere Anlagen im Einsatz welche keine CE-Konformität
haben. Nun möchten wir diese Anlagen nach Polen verschieben.
Wird dafür nun eine CE-Konformität benötigt oder
können die Anlagen ohne Schwierigkeiten im EU-Raum ohne die
entsprechenden Unterlagen verschoben werden?
Besten Dank für die Beantwortung unseres
Anliegens
Freundliche Grüsse
D. Bächli
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Bächli,
eine Verschiebung (Export) im EU-Raum ist
möglich, da das erstmalige Inverkehrbringen in der EU maßgebend
ist. Für den Betrieb der Anlagen kann es allerdings länderspezifische
Einzelregelungen (in Deutschland beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung)
geben.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1397
gestellt von: Michael
am: 05.10.2017
Thema: Maschinenrichtlinie
Hallo,
ein Roboter (inkl. Greifer) soll inkl. Umhausung als Bausatz an
den Kunden verkauft werden. Der Endkunde (kein Privatanwender) soll
die Maschine selbst zusammenbauen (Umhausung zusammenbauen, Roboter
in Umhausung montieren, Greifer anbringen).
Wer stellt in diesem Fall das CE nach Maschinenrichtlinie aus? Der
Inverkehrbringer des Bausatzes oder der Komplettierer und Betreiber
des Bausatzes?
Danke für eure freundliche Unterstützung.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Michael,
dies kann zwischen Lieferant und Betreiber
vereinbart werden.
Im Idealfall prüft der Hersteller des Bausatzes nach der Intallation
die ordnungsgemäße Funktion und stellt dann die Konformitätserklärung
aus.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1396
gestellt von: Guiseppe Vinci
am: 05.10.2017
Thema: Anlage mit CE Kennzeichnung in einer anderen Halle verschieben
Hallo zusammen,
Wir wollen eine Presse die schon CE-Kennzeichnung
hat in einer anderen Halle verschieben.
Muss eine neue CE-Kennzeichnung erstellt werden?
Gruß
G.Vinci
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Vinci,
normalerweise ist das keine wesentliche Veränderung,
daher muss keine neue CE-Kennzeichnung erstellt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1395
gestellt von: Jürgen Sinn
am: 03.10.2017
Thema: Betriebsanleitung für Anlagen und Einzelmaschinen (vollständige
Maschinen)
Sehr geehrter
Herr Preis!
Bezugnehmend auf o.a. Betreff, ersuche ich
Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist es zeitgemäß bzw. erforderlich
Betriebsanleitungen in Papierform zu liefern, wenn die Bedienterminals
gelieferter Einzelmaschinen das Öffnen von pdf`s ermöglichen?
2. Ist es erforderlich die Montageanleitung (Montage, Instandhaltung,
Wartung) der Zulieferbauteile (unvollständige Maschinen) der
Betriebsanleitung der vollständigen Maschine beizulegen?
3. Ist es erforderlich die Dokumentation aller Sicherheitsbauteile
und Sicherheitsrelevanten Bauteile (also alle Bauteile entlang der
Sicherheitsstrecke Sensor-Logik-Aktor) der Betriebsanleitung der
vollständigen Maschine beizulegen?
4. Wodurch sind die Betriebsanleitungen der Einzelmaschinen (vollständige
Maschinen) zu ergänzen um eine Betriebsanleitung der Anlage
zur erhalten? Gibt’s es einen Leitfaden für praxistaugliche
Lösungen?
5. Ist die Betriebsanleitung der Anlage so zu verstehen:
Betriebsanleitung der Anlage:
Besteht aus:
- Anlagendokumentation (was beinhaltet diese? Mindestangaben?)
- Aufstellungspläne
- Art der Vernetzung
- Montage
- Inbetriebnahme
- Betriebsanleitung der Einzelmaschine (vollständige Maschine)
- Mindestangaben in der Betriebsanleitung
- Doku unvollständiger Maschinen (Lieferantendokumentation
mit Montage, Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme)
- Doku Sicherheitsrelevanter Bauteile (Lieferantendokumentation
mit Montage, Wartung, Instandhaltung, Inbetriebsnahme)
6. Dürfen in der heutigen Zeit die technische
Unterlagen (interne Dokumentation) digital abgelegt werden? Es gibt
eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Muss daher der Iststand der
Dokumentation zum Zeitpunkt der Auslieferung in Papierform vorhanden
sein?
Vielen Dank im Voraus.
SG
Jürgen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Sinn,
1. Sicherheitsrelevante Informationen, die
schnelles Handeln erfordern, müssen zusätzlich zur elektronisch
gelieferten Anleitung gedruckt zur Verfügung gestellt werden.
2. Sofern vom Verwender der Anlage keine Montagearbeiten zu erledigen
sind, ist dies nicht erforderlich. Wichtige Informationen zum Betrieb
der unvollständigen Maschinen sollten in die Anlagenbetriebsanleitung
integriert werden.
3. Ja, dies ist erforderlich.
4. Es gibt einen hilfreichen DIN-Fachbericht 146: Betriebsanleitungen
für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen
aus Betriebsanleitungen von Komponenten.
5. Was konkret in die Anlagenbetriebsanleitung hinein muss, hängt
von den Gegebenheiten und der Vollständigkeit der Betriebsanleitungen
der Komponenten ab. In der Regel wichtige Inhalte sind folgende:
Liste aller Dokumentationen von Komponenten
Beschreibung der Schutzeinrichtungen der Anlage
Beschreibung zur Bedienung der Gesamtanlage
Übergreifender Wartungsplan aller Komponenten der Anlage
Technische Daten
Beschreibung der ersten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
Sicherheitshinweise zur Demontage der Anlage
Allgemeine Hinweise zur Entsorgung der Anlage
Angaben für den Notfall
6. Es darf digital abgelegt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1394
gestellt von: Student
am: 29.09.2017
Thema: CE-Erklärung Unvollständige Maschine
Hallo zusammen,
ich bearbeite im Rahmen eines Projekts eine unvollständige
Maschine und würde gerne wissen wie ich den Automatikbetrieb
der theoretisch gesehen vorhanden ist bewerte. Die Maschine kann
den erst ausführen wenn ein entsprechender Roboter integriert
wird. Lass ich den Automatikbetrieb dann außen vor? Un berufe
mich darauf, dass dieser ohne Integration nicht ausgeführt
werden kann?
Grüße
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
ob der Automatikbetrieb berücksichtigt
wird oder nicht, können Sie frei festlegen. In beiden Fällen
sollte die Montageanleitung/Betriebsanleitung Informationen über
den Fertigstellungsgrad der unvollständigen Maschine enthalten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1393
gestellt von: Tobias Schröter
am: 26.09.2017
Thema: Messaufnahme für Fahrzeugteile
Frage: Wir benötigen
immer wieder kleine Messaufnahmen für Bauteile. Diese bestehen
zu meist aus einer Grundplatte und einigen festen Anschlägen
auf denen das Bauteil aufliegt. Gehalten werden sie von einem Spanner.
Wird für eine so einfache Vorrichtung eine CE-Kennzeichnung
benötigt?
Mit freundlichen Grüssen
Tobias Schröter
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schröter,
das hängt von der Beschaffenheit der
Spanner ab. Wenn es sich um manuell bediente Spanner handelt, wird
keine CE-Kennzeichnung benötigt. Hydraulische oder pneumatische
Spannvorrichtungen benötigen in der Regel die CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1392
gestellt von: Raffael Ruppel
am: 26.09.2017
Thema: Höhenanpassung von Exzenterpressen
Hallo Herr Preis,
wir wollen unsere Exzenter- & Hydraulikpressen
in der Höhe ergonomisch anpassen. Wir haben dazu verschiedene
Konzepte, wie z. B. Metallplatten oder verschweißte doppel
T-Träger. Diese sollen untergelegt und mit dem Maschinenbett
an den dafür vorgesehnen Stellen verschrauben werden. Ein Maschinenhersteller
hat übrigens die gleichen Konzepte vorgeschlagen. Die Maschinen
besitzen zum Teil eine CE-Konformitätserklärung und zum
Teil sind es ältere Maschinen die kein CE besitzen.
Nun meine Frage: Erlischt durch das Untelegen bzw. Erhöhen
und Verschrauben mit der Presse das CE?
Müssen wir eine CE-Konfo für die Untergelegten Teile erstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Rafael Ruppel
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Ruppel,
das hängt davon ab, inwieweit die Befestigung vom Hersteller
der Pressen vorgesehen ist. Wenn die Verschraubung mit den Vorschriften
in der Montageanleitung der Hersteller konform geht, erlischt die
CE-Kennzeichnung nicht. Andernfalls schon. Für die Unterlegteile
ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1391
gestellt von: Claudio Berther
am: 22.09.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von leeren Schaltschränken
Sehr geehrte
Damen und Herren
Wir stellen leere Schaltschränke her,
in denen Produkte nach der Niederspannungsrichtlinie eingebaut werden
sind wir dann auch CE-pflichtig. Die Objekte die nach der Niederspannungsrichtlinie
CE-pflichtig sind, sind bereits zertifiziert.
Vielen Dank für Ihre Antworten
Claudio Berther
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Berther,
ja, Leergehäuse von Schaltschränken
für Niederspannungsanlagen, die einzeln in Verkehr gebracht
werden, sind auch CE-pflichtig.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Hallo Herr Preis,
aufgrund welcher Richtlinie/Verordnung?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
auf Basis der Niederspannungsrichtlinie bzw. EN 62208: Leergehäuse
für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Allgemeine
Anforderungen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1390
gestellt von: Andreas
am: 19.09.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Behälter + Rührwerk
Hallo Herr Preis
Folgende Situation:
Behälter von Lieferant A, Rührwerk
incl. Motor von Lieferant B. Zusammenbau von uns. Wir erstellen
gerade die CE Konformität für das Ensemble: Risikobewertung
wurde erstellt und angewandt, Betriebsanleitung wurde erstellt in
Landessprache etc. Soweit so gut
Nur bei der Entscheidung ob bzw. wie die
harmonisierten Normen EN 61000-6-4 bzw. EN 60204-1 durch uns angewendet
werden müssen sind wir unschlüssig.
Im Text von EN 60204-1 heisst es: "Die
Ausrüstung, die von diesem Teil von IEC 60204 abgedeckt wird,
beginnt an der Netzanschluss-Stelle der elektrischen Ausrüstung
der Maschine." Bedeutet dies das wir für den elektrischen
Anschluss zw. Motor des Rührwerkes und Schaltschrank/Verteiler
die Konformität der Installation nachweisen müssen mit
all den aufgeführten Prüfungen aus Kapitel 18?
Vielen Dank im Voraus
Antwort von: Roman Preis
Hallo Andreas,
sofern bezüglich der elektrischen Ausrüstung
des Ensembles von den Lieferanten A und B noch sicherheitsrelevante
bzw. normenrelavante Aufgaben offen geblieben sind, muss dies noch
vom Zusammensteller erledigt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1389
gestellt von: Peer König
am: 18.09.2017
Thema: MPG oder PSA oder beides
Sehr verehrte Damen, geehrte Herren,
wir haben eine Lupenbrille entwickelt die über einen Clip die
Möglichkeit der Korrektion bietet. Da die Lupen an einer Sichtscheide
montiert sind, sind wir uns nicht sicher ob hier eine PSA Richtlinie
greift. Die Brille ist für verschiedene Anwendungsbereiche
zur Benutzung vorgesehen, unter anderem auch für den Dentalbereich.
Jedoch nicht spezifiziert als Schutzbrille.
Inwiefern greifen hier PSA oder MPG? Welche Richtlinie müssen
wir einhalten. CE notwendig oder sogar verboten?
Antwort noch ausstehend
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Frage 1388
gestellt von: Thomas Müller
am: 14.09.2017
Thema: CE-Zertifizierung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir entwickeln spezifische Platinen für
Maschinen. Welche Richtlinien haben wir zu beachten? Niederspannungsrichtline,
RoHS, EMV? Wie sieht es aus mit harmonisierten Normen? Produktsicherheitsgesetz?
Weitere?
Vielen Dank im Voraus,
freundliche Grüße
Thomas
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Müller,
leider kann ich im Rahmen des Forums keine
abschließende Richtlinien- und Normenrecherche liefern.
Bei den Richtlinien liegen Sie vermutlich richtig (kommt auf den
konkreten Anwendungszweck der Platinen an).
Zur EMV sowie zur Niederspannungsrichtline gibt es einige Normen,
die angewandt werden sollten. Beispielsweise DIN EN 60664-1 Isolationskoordination.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1387
gestellt von: Chr. Gedenk
am: 13.09.2017
Thema: CE für Vorrichtung
Hallo,
wir haben eine einfache Vorrichtung zum Montieren von Kettenspannern.
In dieser ist ein Druckluftschrauber verbaut, welcher eine CE-Kennzeichnung
hat. Es werden drei Einzelteile zu einer kleinen Baugruppe zusammengefügt,
indem diese eingelegt werden und über einen Fußschalter
der Schrauber betätigt wird.
Die Frage ist, muss man diese Vorrichtung nochmals komplett CE-
zertifizieren? Oder reicht es, lediglich eine Gefährungsbeurteilung
druchzuführen?
Die pneumatische Steuerung besteht aus einem Fußschalter,
einem 3/2 Wegeventil und dem Schrauber.
Der Schrauber an sich verschraubt mit nicht ganz 1 Nm Drehmoment.
Vielen Dank im Voraus.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Gedenk,
ja, für die Maschine ist eine CE-Kennzeichnung
erforderlich.
Die Steuerung über den Fußschalter und die Montage des
Schraubers in der Vorrichtung sind vom Hersteller des Druckluftschraubers
sicherlich nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, es könnte
sein, dass der Hersteller in der Betriebsanleitung entsprechende
Verbote vermerkt hat.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1386
gestellt von: Frank Buchholz
am: 06.09.2017
Thema: Konformitätserklärung
Ich habe zwei Maschinenkomponenten mit eigener
Konformitätserklärung und diese werden zu einer Einheit
zusammengefügt. Muss jetzt eine zusätzliche Konformitätserklärung
erstellt werden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Buchholz,
wenn es sich bei der Zusammenfügung
um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie
handelt, ist dies erforderlich.
Informationen zu Gesamtheiten von Maschinen finden Sie im Newsletter
"Gesamtheiten
von Maschinen".
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1385
gestellt von: Michael
am: 05.09.2017
Thema: Zusammenstellen mehrerer Geräte
Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Konformitätserklärung
bei der Zusammenstellung von PC-Arbeitsplätzen. Die Fragen
hängen aber auch irgendwie zusammen, daher stelle ich sie zusammen:
1.) Für das Zusammenstellen von PCs
kann man verschiedenste Komponenten verbauen, die ja an sich schon
CE besitzen. So z.B. Mainboards, Grafikkarten, Prozessoren, etc.
Wenn ich jetzt solche Systeme zusammenkonfiguriere/-baue und diese
dann einem "Kunden" verkaufe (wie es z.B. auch bei notebooksbilliger
oder anderen Anbietern der Fall ist), muss dann dieser Assemblierer
eine Konformitätserklärung ausstellen? Ich kann mir kaum
vorstellen, dass Firmen für die unterschiedlichen Zusammenstellungen
dann auch die entsprechenden EMV-Messungen etc. durchführen?
2.) Wenn ich nun eine Zusammenstellung aus
Computer, einem Bildschirm, einer Tastatur, einer Maus und noch
einer NAS-Server oder ähnliches habe, die alle für sich
eine Konformitätserklärung haben, muss ich dann noch eine
Konformitätserklärung für das Gesamtsystem erstellen
und eine EMV/EMF-Messung durchführen? Denn ich kann ja nicht
unbedingt davon ausgehen, dass die Normen insbesondere zu EMV und
EMF durch die Kombination unterschiedlicher Geräte immer noch
eingehalten werden?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Michael,
in den Leitfäden findet man Empfehlungen,
wie mit Systemen umzugehen ist. Ein Computer“system”,
das sich aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur, einem Drucker,
einem Monitor usw. zusammensetzt, wird als Beispiel genannt. Jedes
dieser Teile ist ein Gerät, das unabhängig von den anderen
in Verkehr gebracht wird und der EMV-Richtlinie vollständig
entspricht. Sie sind alle CE-gekennzeichnet. Sie können von
einer Person ohne EMVFachwissen zusammengeschaltet werden. Sie sollten
allerdings mit klaren Anweisungen für die Zusammenschaltung,
Integration, Nutzung und (gegebenenfalls) Wartung sowie mit Hinweisen
zu etwaigen Anschluß- und Nutzungsbeschränkungen
versehen bereitgestellt werden. Die Befolgung dieser Anweisungen
- insbesondere zur Verkabelung - in der Art und Weise, wie sie vom
Hersteller der in das System zu integrierenden Bestandteile vorgesehen
ist, berechtigt zu der Annahme, daß das System elektromagnetisch
verträglich ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar von: Michael
Vielen Dank Herr Preis,
könnten sie mir eventuell noch den erwähnten
Leitfaden nennen, damit ich mich hier auch auf die entsprechende
Argumentation und Dokumente berufen kann?
Zusätzlich noch eine kleine Frage: Die
60950-1 gilt für Geräte die über die öffentliche
Versorgung oder über eine Batterie mit Energie versorgt werden.
Wenn nun ein Netzteil (AC/DC-Wandler) dazwischen gehängt wird
(selbst CE) gilt das auf jeden Fall für das Netzteil. Wie sieht
es aber für das nachgeschaltete System hinter dem Netzteil
aus? Gilt es dafür auch?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Michael,
es handelt sich um den "Leitfaden zur
Anwendung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die elektromagnetische Verträglichkeit". Die neueren Leitfäden/Guidances
zur EMV-Richtlinie behandeln das Thema "Systeme" leider
nicht so ausführlich.
Ja, die EN 60950-1 gilt auch dafür.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1384
gestellt von: Günter K.
am: 05.09.2017
Thema: Angabe Schllleistungspegel bei einer Produktinsstraße
Sehr geehrter Herr Preis,
lt. MRL muss für eine Maschine der Schallleistungspegel
angegeben werden. Für eine Einzelmaschine kein Problem.
Wie verhält es sich bei einer Verkettung verschiedener Maschinen
zu einer Produktionsstraße? Aufgrund der Größe
dieser Verkettung sehen wir uns nicht im Stande hier eine genaue
Messung vorzunehmen.
Langt es in diesem Fall, an den vorhandenen Arbeitsplätzen
den Beurteilungspegel dB(A) festzustellen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr K.
in diesem Bereich kenne ich die Vorschriften
nicht genau. Bezüglich der Informationen, die für die
Betriebsanleitung notwendig sind, scheint mir Ihre Vorgehensweise
in Ordnung zu sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1383
gestellt von: anonym
am: 04.09.2017
Thema: CE Kennzeichnung für Monoblockventil aus Taiwan
Hallo zusammen,
wir importieren 4/3 Wege Hydraulikventile,
auch s.g. Monoblockventile aus Taiwan und verkaufen dieses an unsere
Kunden.Wir sind Inverkehrbringer und fragen jetzt vorsichtshalber,
ob die einfachen Hydraulikventile eine CE Kennzeichnung oder Konformitätserklärung
brauchen?
danke für eine Antwort.
Mit besten Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
wenn die Ventile keine Sicherheitsbauteile
sind, benötigen sie keine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung
gefährlicher Maschinenbewegungen sowie Ventilkombinationen,
die dazu dienen, eine Bewegung mit reduzierter Geschwindigkeit für
den Einrichtbetrieb zu gewährleisten (als Beispiele) können
Sicherheitsbauteile darstellen, die die CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
nach Maschinenrichtlinie benötigen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1382
gestellt von: D. Pint
am: 30.08.2017
Thema: Wesentliche Veränderung von Maschinen
Hallo Herr Preis,
wir wollen bei uns im Unternehmen eine Produktionsstraße
umziehen auf einen anderen Standort, auch bei uns im Unternehmen.
Meine Frage jetzt, die Produktionsstraße hat an jedem Maschinenteil
CE, allerdings habe ich keinerlei Unterlagen zu einer Gesamt CE
der Straße. Betreibersicht würden wir noch einige sicherheitstechnischen
Sachen ändern wollen, da sie uns nicht sicher genug erscheinen.
Müssen wir hier eine Gesamt CE erstellen, oder reicht es aus
einfach die Sicherheitserhöhung zu dokumentieren.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Pint,
der Umzug einer Anlage wird in der Regel
nicht als wesentliche Veränderung angesehen. Ebenso wird der
Einbau von Schutzeinrichtungen, die zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus
der Anlage führen und die darüber hinaus keine zusätzlichen
Funktionen ermöglichen,nicht als wesentliche Veränderung
angesehen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1381
gestellt von: Stefan Roewer
am: 30.08.2017
Thema: Maschine oder unvollständige Maschine?
Einen schönen
guten Tag!
Erst einmal ein großes Dankeschön, für die großartigen
Hilfestellungen hier im Forum.
Zur Situation:
Wir stellen Rohrkettenförderer her. Die Rohrkettenförderer
bestehen aus einer Antriebsstation, Umlenkstation (ggf. mehrere),
Rohrleitungen, Förderkette, Ein- und Ausläufen. Die Ein-
und Ausläufe können mit Reguliervorrichtungen ausgestattet
werden (manuell, elektrisch und pneumatisch).
Bei dem Antriebsmotor sowie den elektrischen und pneumatischen Komponenten
der Reguliervorrichtungen handelt es sich ausschließlich um
Zukaufteile.
Die Rohrkettenförderer werden in Modulen ausgeliefert, die
transportiert werden können. Die Endmontage, also die Verbindung
der Module, erfolgt am Bestimmungsort.
Der Antriebsmotor wird teilweise vom Kunden zugestellt, muss jedoch
immer endmontiert werden.
Meine Fragen:
1) Handelt es sich bei den Rohrkettenfördereren grundsätzlich
um eine Maschine oder um eine unvollständige Maschine im Sinne
der Maschinenrichtlinie, da die Module noch miteinander verbunden
werden müssen?
2) Muss man zwischen einer Auslieferung mit
Antriebsmotor und einer Auslieferung ohne Antriebsmotor unterscheiden?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen.
St. Roewer
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Roewer,
vielen Dank für Ihr Lob und sorry,
dass die Beantwortung etwas gedauert hat. Ich musste mich erst informieren,
was ein Rohrkettenförderer ist. Die Förderer sollten als
Maschinen eingestuft werden. Die CE-Kennzeichnung und Ausstellung
der Konformitätserklärung kann erfolgen, wenn der Betreiber
den Antriebsmotor nach den Vorgaben des Herstellers istalliert und
steuerungstechnisch angeschlossen hat. Eine Unterscheidung, ob der
Motor mitgeliefert wird, muss nicht erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1380
gestellt von: Andreas Buss, Hamburg
am: 28.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich an Gestell?
Moin Herr Preis,
es geht um die Frage ob ein verstellbares
Gestell, welches an einer Motorsäge (Mit CE-Kennzeichnung)
an der Schiene montiert (Klemmung) wird, um dann der Säge eine
Führung beim Sägen zu geben, eine CE-Kennzeichnung benötigt
oder nicht? Wie ist dieses Gestell einzustufen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Buss,
das Gestell selbst fällt meiner
Einschätzung nach eigentlich nicht unter die Maschinenrichtlinie,
da es keine angetriebenen beweglichen Teile besitzt.
Die Verwendung an der Motorsäge sollte allerdings im Rahmen
des Konformitätsbewertungsverfahrens der Motorsäge berücksichtigt
werden.
Hilfsweise/Ersatzweise könnte das Gestell ggf. auch als Auswechselbare
Ausrüstung eingestuft werden. Man findet ähnliche Einstufungen
teilweise bei Baumaschinen und deren Ausrüstungen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1379
gestellt von: Holger
am: 24.08.2017
Thema: CE-Konformitätserklärung aus Taiwan
Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf eine Maschine,
die aus Taiwan importiert wurde und eine CE-Konformitätserklärung
(auf Englisch) des Herstellers aus Taiwan hat.
Ist diese CE-Erklärung ausreichend für
das Betreiben der Maschine hier in Deutschland?
Ich habe es eigentlich so verstanden, dass der Importeur die Erklärung
ausstellen muss, da er die Maschine zur erstmaligen Verwendung im
EWR zur Verfügung stellt und so zum Hersteller wird.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Holger,
der Hersteller kann die Konformitätserklärung
selbst ausstellen. Er benötigt hierzu keinen Bevollmächtigten
in der EU. Allerdings muss es einen Bevollmächtigten in der
EU geben, der die Technischen Unterlagen auf Verlangen den Behörden
zusenden kann (Dokumentationsbevollmächtigter).
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1378
gestellt von: Carsten Weisbrod
am: 24.08.2017
Thema: Umbau Rolli / Med.Produkten
Hallo,
einer meiner Kunden baut bestehende Med.Prod. Patientenwusch / ärtliche
Empfehlung um.
Gibt es dazu Checklisten, um das Konformitätsverfahren zu bescheinigen.
Antwort noch ausstehend
Frage
beantworten/kommentieren
Frage 1377
gestellt von: Werner Kösters
am: 23.08.2017
Thema: Montageanleitung unvollständige Maschinen
Frage: Wir sollen eine unvollständige
Maschine bauen und dazu auch die nach MRL nötige Montageanleitung
liefern. Allerdings stellt sich die Frage: Wenn wir als Hersteller
der unvollständigen Maschine diese selbst in die Gesamtanlage
einbauen - wozu sollen wir dann eine Montageanleitung erstellen?
Gibt es dazu eine Ausnahmeregelung? Gibt es dazu Präzedenzfälle?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Kösters,
eine Ausnahmeregelung gibt es nicht. Die
Informationen, die nur den von Ihnen zu leistenden Einbau betreffen,
können in der Montageanleitung sicherlich sehr kurz gefasst
werden, jedoch muss es anhand Ihrer Montageanleitung möglich
sein, die vollständige Betriebsanleitung für die fertige
Maschine zu erstellen (Ihre unvollständige Maschine betreffend).
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1376
gestellt von: Niklas Wenz
am: 22.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von Bodeninstallationssystemen
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich hätte eine Frage bzgl. CE-Kennzeichnung
von Leitungsführungs-Kanalsystemen die im Boden eingebaut werden.
Diese fallen unter die Niederspannungsrichtlinie (LDV). Sie erfüllen
aber nicht die EN 50085.
Hier wäre es entscheidend zu Wissen,
ob diese trotzdem ein CE-Zeichen tragen, obwohl keine Norm diese
einschließt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
MfG
Wenz N.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Wenz,
für die von Ihnen genannten Kanalsysteme
gibt es meiner Einschätzung nach die EN 50085-2-2 Elektroinstallationskanalsysteme
für elektrische Installationen — Teil 2-2: Besondere
Anforderungen für Elektroinstallationskanalsysteme für
die Montage unterboden, bodenbündig, oder aufboden.
Generell müssen Produkte im Sinne eines
Risikovergleichs an Normen für ähnliche Produkte "gemessen"
werden, wenn es keine genau passende Norm gibt. Die CE-Kennzeichnung
muss in jedem Fall erfolgen, wenn das Produkt der Niederspannungsrichtlinie
(LVD) unterliegt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1375
gestellt von: Elmar Schmücker
am: 18.08.2017
Thema: Ersatzteile ohne Betriebsanleitung
Sehr geehrter
Hr. Preis,
von Händlern werden im Internet gebrauchte Frequenzumrichter
zum Verkauf angeboten. Diese Umrichter haben eine CE-Kennzeichung,
jedoch fehlt ihnen sehr oft die Hersteller-Montageanleitung, welche
ja Grundbestandteil der Konformitätserklärung zur Produktnorm
EN 61800-5-1 ist und welche beim Inverkehrbringen Bestandteil der
Lieferung war.
Der Artikel 9 der aktuellen Niederspannungs-Richtline 2014/35/EU
besagt für die Händler ( um welche es sich aus meiner
Sicht ja hier handelt ):
„Bevor sie ein elektrisches Betriebsmittel auf dem Markt bereitstellen,
überprüfen die Händler, ob dieses mit der CE-Kennzeichnung
versehen ist, ob ihm die erforderlichen Unterlagen beigefügt
sind, ob ihm die Betriebsanleitung und die Sicher-
heitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind,….“
Frage :
dürfen die Umrichter als Ersatzteile, ohne die zugehörige
Dokumentation ( Betriebsanleitung ) verkauf werden ?
Mit freundlichem Gruß
Elmar Schmücker
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schmücker,
die CE-Richtlinien regeln ausschließlich
das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten. Das Handeln mit gebrauchten
Produkten, solange diese nicht wesentlich verändert werden,
unterliegt den CE-Bestimmungen nicht.
Insofern dürfen die gebrauchten Produkte verkauft werden. Das
Betreiben der Frequenzumrichter dürfte allerdings im Sinne
der Betriebssicherheitsverordnung verboten sein, da laut Betriebssicherheitsverordnung
nur Betriebsmittel, die den Vorschriften entsprechen, eingesetzt
werden dürfen.
Beste Grüße
Roman Preis
Kommentar von: Elmar Schmücker
Sehr geehrter Hr. Preis,
Ihrer Antwort kann ich nicht nachvollziehen.
Die neue Niederspannungs-Richtline 2014/35/EU regelt nicht nur das
Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung auf dem Markt), sondern
auch jede weitere Bereitstellung auf dem EU-Markt.
Der Artikel 2 Punkt 1 besagt:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder
unentgeltliche Abgabe eines elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb,
Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer
Geschäftstätigkeit
Damit wird aus meiner Sicht auch die gesamte
Absatzkette eines gebrauchten Produkts (z.B. erster Verwender; Händler
& Verwender) erfasst!
Mit freundlichem Gruß
Elmar Schmücker
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schmücker,
die Unterscheidung der Begriffe "Bereitstellung
auf dem Markt" und "Inverkehrbringen" ist etwas kompliziert,
es gibt hierzu auch speziell herausgegebene FAQs. In der Richtlinie
haben Sie sicherlich auch folgende Texte gelesen:
"Unter diese Richtlinie fallen elektrische Betriebsmittel zur
Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, die beim Inverkehrbringen
neu auf den Markt der Union gelangen; das bedeutet, dass es sich
entweder um neue, von einem in der Union niedergelassenen Hersteller
erzeugte elektrische Betriebsmittel oder um aus einem Drittland
eingeführte — neue oder gebrauchte — elektrische
Betriebsmittel handelt." "„Inverkehrbringen“:
die erstmalige Bereitstellung eines elektrischen Betriebsmittels
auf dem Unionsmarkt"
In diesem Kontext ist die "Bereitstellung auf dem Markt"
zu sehen.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
"Insofern dürfen die gebrauchten
Produkte verkauft werden. Das Betreiben der Frequenzumrichter dürfte
allerdings im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung verboten sein,
da laut Betriebssicherheitsverordnung nur Betriebsmittel, die den
Vorschriften entsprechen, eingesetzt werden dürfen."
Welchen Vorschriften entsprechen die gebrauchten
Umrichter nicht?
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Frage 1374
gestellt von: Herr/Frau Zink, Stuttgart
am: 18.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von Schaltschränken
Hallo Herr Preis,
jeder unserer Schaltschränke, egal für
welche Anlagen, wird im eigenen Unternehmen gebaut, eingesetzt und
ausschließlich von uns selbst betrieben.
Sind wir in diesem Fall verpflichtet eine Konformitätserklärung
auszustellen, sowie die restlichen Teile der CE-Kennzeichnung durchzuführen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Zink,
sofern die Schaltschränke nicht im
Rahmen des CE-Kennzeichnungsverfahrens für die Anlage, für
die die Schaltschränke bestimmt sind, berücksichtigt werden,
ist dies erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1373
gestellt von: anonym
am: 17.08.2017
Thema: Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie
Sehr geehrter
Herr Preis,
aufgrund eines studentischen Projektes mit
einem Partner aus der Wirtschaft begleite ich die Entwicklung eines
kosmetischen Gerätes. Dieses beinhaltet elektrische Betriebsmittel
wie: Monitor, CPU, mehrere Controller, welche die Bedienung, Steuerung
und die Funktion des Gerätes erfüllen. Zudem ist in diesem
Gerät ein Kühlsystem, bestehend aus Ventilatoren und Pumpen,
integriert. Die elektrischen Betriebsmittel fallen unter die Niederspannungsrichtlinie.
Das Kühlsystem würde laut Definition unter die Maschinenrichtlinie
fallen. Jedoch werden laut Recherchearbeiten kosmetische Geräte
immer mit der Niederspannungsrichtlinie deklariert, obwohl sich
in diesen bewegliche Teile, wie Vakuumpumpen, Fräser oder Ventilatoren
befinden.
Nun meine Frage: Unterligen kosmetische Geräte generell den
Niederspannungsrichtlinien, weil sie aufgrund einer bestimmten Kategorie
wie in der MRL Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe K fallen? Oder müssen
sie den Maschinenrichtlinien zugeordnet werden?
Mit freundlichen Grüßen und schonmal
im vielen Dank für Ihre Antwort
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für kosmetische Geräte gibt es
keine ausdrücklichen Regelungen so wie die von Ihnen genannte
Ausnahme "MRL Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe K".
Es sollte eine Normenrecherche durchgeführt werden. Wahrscheinlich
sind die für das Gerät anzuwendenden Normen (auch Risikovergleichsnormen)
im Verzeichnis der harmonisierten Normen der Niederspannungsrichlinie
zu finden. Dann sollte auch Ihr Gerät der Niederspannungsrichtlinie
zugeordnet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1372
gestellt von: anonym
am: 15.08.2017
Thema: Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion für spezifische
Geräte
Frage: Ich versuche, ein Umschaltventil
einzustufen, dass ich als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion
nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) und als Sicherheitsbauteil
nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) betrachte.
Die Verwendung dieses Ausrüstungsteils beschränkt sich
auf Geräte, die unter Art. 4, Abs. 3 der DGRL fallen. Da die
Geräte zusätzlich unter die MRL fallen, habe ich diese
Geräte vom Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen (gemäß
Art. 13 der DGRL).
Wären dann Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die
nur für diese Geräte nach MRL eingesetzt werden, dann
auch vom Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen (gemäß
Anh. II, Abs. 2)?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ja, das dürfte so der Fall sein. Der
Richtlinientext scheint mir hier eindeutig zu sein und im Leitfaden
zur Druckgeräterichtlinie kann ich keinen Eintrag zu diesem
Paragraphen finden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1371
gestellt von: Bernd Meisner
am: 13.08.2017
Thema: Niederspannungsrichtlinie bei Batteriegerät mit intern
höherer Spannung
Hallo,
ein Gerät wird aus einer intern verbauten
Spannungsquelle mit 3,6 Volt betrieben.
Ausserdem kann das Gerät über USB an einen PC angesteckt
werden. Intern im Gerät wird eine über 50 (aber unter
1000) Volt liegende Wechselspannung zum Betrieb einer eingebauten
Leuchtstoffröhre erzeugt.
Fällt das Gerät wegen der intern
höheren Spannung unter die Anwendbarkeit der Niederspannungsrichtlinie?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Meisner,
ja, das Gerät fällt unter die Niederspannungsrichtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1370
gestellt von: JL
am: 11.08.2017
Thema: Import von defekten Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung
Hallo,
ist der Import von gebrauchten, als defekt gekennzeichneten Elektrogeräten
aus nicht EU-Ländern (USA) ohne CE-Kennzeichnung problemlos
möglich oder werden bei defekten Geräten ebenfalls eine
CE-Kennzeichnung sowie die entsprechenden Unterlagen erwartet.
Danke und Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt
ist mir keine explizite Regelung bekannt. Im Blue Guide finden sich
aber Regelungen für ähnliche Sachverhalte. Vielleicht
können Sie sich ein einem von diesen wiederfinden bzw. Ihre
Situation an eine von diesen Gegebenheiten anpassen:
"In folgenden Fällen handelt es
sich nicht um ein Inverkehrbringen:
- ...
— wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt
in einem Drittland erworben wurde und von diesem Verbraucher für
seinen persönlichen Gebrauch in die EU eingeführt wurde;
— wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem
in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt,
den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt
die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt;
— ...;
— ...;
— wenn noch als in der Herstellungsphase befindlich erachtete
Prototypen zu Erprobungs- oder Validierungszwecken übertragen
werden;
— wenn das Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen,
Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird;
— ..."
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1369
gestellt von: A. B.
am: 08.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo,
wir liefern eine komplette Maschinenanlage, allerdings sind bereits
bauseitige Maschinenkomponenten vorhanden.
Die bauseitigen Maschinenkomponentenn werden mit unseren Komponenten
zusammengeschlossen.
Erstellen wir dann eine CE nur für unsere Maschinenkomponenten
oder gibt es dann nur eine Einbauerklärung.
Gruß
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
sofern es sich bei der Maschinenanlage um
eine Gesamtheit im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt (siehe
Newsletter "Gesamtheiten
von Maschinen"), muss die komplette Anlage das Konformitätsverfahren
durchlaufen. Welcher Wirtschaftsakteur hierbei welche Aufgaben übernimmt,
kann vereinbart werden. Ob Ihre Maschinen eine CE-Kennzeichnung
benötigen, hängt unter anderem davon ab, ob diese unabhängig
von der Anlage einzeln funktionsfähig sind.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1368
gestellt von: Oliver Dömel
am: 03.08.2017
Thema: Pneumatikzylinder
Frage: Fallen Pneumatikzylinder unter die
Druckgeräterichlinie. Wenn ja welches Diagramm ist zu verwenden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Dömel,
ja, aber in den meisten Fällen unter
Artikel 4, Absatz 3.
Dies bedeutet: Druckgeräte und Baugruppen, die höchstens
die Grenzwerte nach Absatz 1 Buchstaben a, b und c sowie Absatz
2 erreichen, müssen in Übereinstimmung mit der in einem
Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt
werden, damit gewährleistet ist, dass sie sicher verwendet
werden können. Den Druckgeräten und Baugruppen ist eine
ausreichende Betriebsanleitung beizufügen.
Diese Druckgeräte oder Baugruppen dürfen die in Artikel
18 genannte CE-Kennzeichnung unbeschadet der sonstigen Harmonisierungsrechtsvorschriften
der Union, die für das Anbringen dieser Kennzeichnung gelten,
nicht tragen.
Das anzuwendende Diagramm ist meiner Einschätzung nach Diagramm
5.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Hallo,
wie kommen Sie zu der Einschätzung, das Pneumatikzylinder unter
Artikel 4 b) fallen?
b) befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsrisiko
zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur
von mehr als 110 °C und einem Volumen von mehr als 2 Liter sowie
alle Schnellkochtöpfe (Anhang II, Diagramm 5);
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
nicht Artikel 4 b), sondern Artikel 4, Absatz 3.
Antwort von: Steven Nießner
Ah ok Danke, hab ich mich verlesen.
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Frage 1367
gestellt von: Volker Walter
am: 03.08.2017
Thema: Anbringen des CE-Zeichens an unfertige Maschine
Guten Tag,
wir sind Hersteller von unfertigen Maschinen
und liefern diese mit einer Einbauerklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie
aus.
Darf auf dem Typenschild das CE-Zeichen mit enthalten sein? Oder
ist dieses nur zulässig bei einer kompletten Konformitätserklärung?
Vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Walter,
hier kommt es darauf an, wie der weitere
Prozess zur Erlangung der CE-Konformität geplant ist. Wenn
unmittelbar nach der Lieferung die Vervollständigung zur fertigen
Maschine und CE-Kennzeichnung erfolgt, ist die Lieferung bereits
mit Typschild sicherlich vertretbar. Streng genommen darf auf einer
unvollständigen Maschine kein CE-Kennzeichen zu finden sein.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1366
gestellt von: Herr/Frau Balea
am: 03.08.2017
Thema: Holzbausätze Flugmodell
Sehr geehrter
Herr Preis,
sind Flugmodell Holzbausätze CE-pflichtig?
Der Bausatz enthällt einige der benötigten Holz-Teile
zur Herstellung eines Fertigmodells, ähnlich wie ein Puzzle
mit ca 200 Teilen.
Anwendung ab 14 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
R. Balea
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Balea,
nach Leitfaden Spielzeugrichtlinie werden
Puzzles mit über 500 Teilen nicht als Spielzeug deklariert.
In Ihrem Fall muss daher wahrscheinlich davon ausgegangen werden,
dass es sich um Spielzeug handelt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1365
gestellt von: anonym
am: 31.07.2017
Thema: Kundenspezifische Antriebssysteme
Hallo,
den Antworten hier im Forum zufolge werden
Antriebessysteme üblicherweise als unvollständige Maschinen
deklariert. Nun entwickeln wir kundenspezifisch Antriebssysteme
(Steuerung + elektrischer Antrieb (24V)) für unterschiedlichste
Kundenprojekte mit jeweiligen Stückzahlen in der Größenordnung
5000 Stck. Müssen wir rechtlich gesehen generell jedes System
als unvollständige Maschine deklarieren oder ist das eine Frage
der Vereinbarung mit dem Kunden? Ist das entscheidende Kriterium,
ob unser Name auf den Antrieben erscheint?
Vielen Dank im Voraus!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die Zuordnung als Maschine (Ausstellung der
Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung) wäre
gerechtfertigt, wenn das Antriebssystem sicherheitstechnisch keiner
weiteren komplexen Maßnahmen bedarf. Sind die wesentlichen
Bestandteile der Sicherheitstechnik vorhanden? Kann die Antriebseinheit
mit einer Betriebsanleitung ausgestattet werden, so dass der Verwender
den sicherheitsgerechten Zustand auf relativ einfache Weise selbst
herstellen und prüfen kann?
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1364
gestellt von: Samuel Zülow
am: 27.07.2017
Thema: Import in die EU
Hallo Herr Preis,
folgende Frage: Wenn ein Produkt mit einer
CE-Kennzeichnung aus einem Nicht-EU-Land in die EU importiert wird,
bleibt diese CE-Kennzeichnung dann weiterhin gültig?
Vielen Dank im voraus
S. Zülow
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Zülow,
ja, die CE-Kennzeichnung bleibt gültig.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1363
gestellt von: Marina Hennig, Leipzig
am: 27.07.2017
Thema: Verbrennungsanlage
Es soll eine neue regenerative Verbrennungsanlage
an vorhandene Abluftanlagen angeschlossen werden.
Für die Verbrennungsanlage liegt eine EG Konformität vor.
Nun die Frage - ist eine Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang
Verbrennungsanlage und Anbindung an die vorhandenen Abluftanlagen
durchzuführen?
Über eine kurzfristige Beantwortung wäre ich Ihnen sehr
verbunden, vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Hennig,
eine Gefährdungsbeurteilung ist auf
jeden Fall durchzuführen, da diese bei Neuanschaffungen von
der Betriebssicherheitsverordnung gefordert wird. Ob die Änderung
der Verbrennungsanlage im Zusammenhang der Gesamtanlage eine wesentliche
Veränderung darstellt und damit eine erneute Risikobeurteilung
und CE-Kennzeichnung erforderlich ist, hängt von verschiedenen
Aspekten ab.
Beispielsweise muss gefragt werden, ob sich die bestimmungsgemäße
Verwendung, die Menge an Abluft, die Zusammensetzung, Reinigung
usw. geändert haben und ob dies sicherheitstechnische Änderungen
zur Folge haben muss. Newsletter Wesentliche Veränderung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1362
gestellt von: Achim Hollstein
am: 27.07.2017
Thema: Rührwerksbehälter mit Rührwerk - Maschine
oder unvollständige Maschine?
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ist ein Rührwerksbehälter mit Rührwerk
aber ohne Steuerung und Frequenzumrichter bereits eine vollständige
Maschine gemäß Richtlinie oder zählt diese noch
zu einer unvollständigen Maschine ?
Mit freundlichen Grüßen,
A. Hollstein
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hollstein,
manche Produkte können sowohl Maschinen
als auch unvollständige Maschinen sein. Erwägungspunkte
sind neben den klassischen Einstufungsmerkmalen (siehe Maschinenrichtlinie)
dann oft: Fehlen wesentliche Bestandteile der Sicherheitstechnik?
Kann die vermeintliche Maschine mit einer umfassenden Betriebsanleitung
ausgestattet werden, so dass der Betreiber den sicherheitsgerechten
Zustand auf relativ einfache Weise selbst herstellen und prüfen
kann?
Gibt es eine Produktnorm für das Produkt und wird diese vollständig
erfüllt?
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1361
gestellt von: Franz Oberwestberger
am: 27.07.2017
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo,
ich hab mal folgende Frage.
Ich arbeite im Prüffeld, dieses ist als Labor eingestuft.
Brauche ich CE-Kennzeichnung bei Anlagen,
wenn diese unter Laborbedingungen betrieben werden?
MFG
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Oberwestberger,
wenn die Anlagen nicht nur vorübergehend
zu Versuchszwecken, sondern regulär im Labor betrieben werden,
brauchen sie die CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1360
gestellt von: Norman Rudek
am: 25.07.2017
Thema: Eigenbau Werbung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
zu meiner Frage, in unseren Fahrzeugen (Stadtbus)
soll eine von einem Werbe Unternehmen selbst gebautes Digitales
Medium eingebaut werden.
Dies besteht aus einem Edelstahl Gehäuse
in das ein PC Monitor (ohne das Gehäuse) eingebaut wurde und
ein paar PC Komponenten um Digital Werbung auf dem Monitor anzuzeigen.
Es wird mit der 24V Spannung des Fahrzeuges betrieben.
Bedarf diese "Bastellösung"
einer Zulassung (EMV Verträglichkeit? CE?) oder darf es ohne
weiteres in den Verkehr gebracht werden und eingebaut werden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Rudek,
wenn Produkte wesentlich verändert werden,
ist eine erneute CE-Kennzeichnung erforderlich. Die Änderung
des Gehäuses des Monitors stellt meiner Einschätzung nach
eine wesentliche Veränderung dar, da sie erhebliche sicherheitstechnische
Auswirkung haben kann (EMV, Brand, Stromschlag).
Beste
Grüße
Roman Preis
Kommentar von: Peter Linke
Sehr geehrter Herr Preis,
stellt ein zusätzlicher Schutz gegen
Vandalismus in Form eines Edelstahlgehäuses eine wesentliche
Veränderung im Sicherheitstechnischen Bereich dar? Wenn, dann
doch nur im positiven Sinn, die CE Zertifizierung des Originaldisplays
incl. EMV, Brand oder Stromschlag wird davon doch nicht tangiert,
oder?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Linke,
Veränderungen, die ausschließlich
der Erhöhung der Sicherheit dienen, sind jederzeit möglich,
ohne dass von einer wesentlichen Veränderung ausgegangen wird.
Beste
Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1359
gestellt von: Andreas Meerbann, Bielefeld
am: 25.07.2017
Thema: CE Kennzeichnung erforderlich?
Hallo Herr Preis
ich moechte elektronische Baugruppen vermarkten,
welche zum Einsatz in historischen Rechnern der 80er Jahre bestimmt
sind. Diese Baugruppen erstzen defekte ICs, welche laengst abgekuendigt
und nicht mehr lieferbar sind.
Allerdings kann ich nun fuer die Baugruppen die CE Konformitaet
nicht nachweisen, weil der alte Rechner bereits ohne meine Baugruppen
die EMV-Pruefung nicht besteht.
Ist in diesem Fall ueberhaupt eine CE Kennzeichnung
fuer die Baugruppen erforderlich? Wenn nein, auf welcher rechtlichen
Grundlage?
herzlichen Dank fuer Ihre Antwort,
A. Meerbann
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Meerbann,
wofür werden die Rechner eingesetzt?
Laut Blue Guide handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen, wenn
ein Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen
oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird. Dies bedeutet,
dass die CE-Kennzeichnung in diesem Fall nicht erforderlich ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1358
gestellt von: Dietmar Große-Rhode
am: 19.07.2017
Thema: Konformitätserklärung
Hallo Herr Preis,
vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
1. Ein Produkt wurde nach den gültigen
Richtlinien und Normen geprüft.
2. Die EU-Konformitätserklärung
wurde dafür ausgestellt.
3. Einige der anzuwendenden Normen wurden
inzwischen durch neue Versionen bzw. Normen abgelöst.
Nun meine Fragen:
1. Müssen die Datumsangaben der Normen
mit in der Konformitätserklärung aufgeführt werden?
2. Dürfen die Produkte in der EU weiter
hergestellt und vertrieben werden (ohne erneute Prüfungen nach
den heute gültigen Normen) ?
Über eine Antwort würde ich mich
sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dietmar Große-Rhode
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Große-Rhode,
die Datumsangaben sollten mit aufgeführt
werden und mit dem Datum des Inverkehrbringens insofern übereinstimmen,
dass die zum Datum des Inverkehrbringens gültigen Normenfassungen
aufgeführt sind.
Dies bedeutet, dass ohne eine Prüfung des aktuellen Normenstands
kein Inverkehrbringen stattfinden sollte.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1357
gestellt von: Florian
am: 18.07.2017
Thema: Zoll behält Ware aus Amerika ein wegen fehlendem CE
Hallo,
der Zoll behält momenten von mir einen Elektronikartikel den
ich über Kickstarter gekauft habe ein.
Besteht eine Möglichkeit die CE nachzureichen oder den Artikel
irgendwie zu mir zu bringen.
Bei China scheiß würde ich es ja noch verstehen aber
so ists schon etwas heftig mal wieder von den Herren.
Grüße Flo
Antwort von: Roman Preis
Hallo Florian,
als Importeur können Sie die CE-Kennzeichnung
nachholen und über Vereinbarungen mit dem Zoll den Artikel
letztlich importieren und verwenden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1356
gestellt von: Michael R., Immenstaad
am: 18.07.2017
Thema: Betriebsanleitung in Word
Hallo,
ein Kunde fordert die Dokumentation (Betriebsanleitung)
von einem Produkt von uns als Word Datei aus zu händigen.
Grund: Er möchte in der Betriebsanleitung eigene kleine Ergänzungen
zur Verwendung machen.
Mir ist klar, dass es eigentlich nicht geht,
nur fehlen mir die rechtlichen Aspekte dahingehend.
Es wäres toll wenn ich hier etwas Hilfe
bekommen könnte.
Danke
Michael
Antwort von: Roman Preis
Hallo Michael,
aus Sicht der CE-Kennzeichnung gibt es keine
Vorschriften, die das verbieten. Wenn es sicherheitstechnisch vertretbar
oder sinnvoll ist, sollte man dies dem Betreiber gestatten.
Gegebenenfalls könnte es urheberrechtliche Konsequenzen haben.
Vielleicht können Sie ja die Ergänzungen prüfen und
freigeben?
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1355
gestellt von: Peter Marek
am: 18.07.2017
Thema: Brauchen mechanische Geräte ein CE?
Guten Tag,
ich würde gerne starten eine Firma wo ich kleine Plastik Mühlen/schredder
baue. Diese sind von Hand gekurbelt. Es seht ein bisschen wie ein
Papier schredder (2 Gegenlaufende wellen. ) was bedeutet das für
mich ?
Brauche ich eine CE kennzeichnung ? oder etwas anderes ?
Dass ich eine Anleitung mit Rest Risiken aufschreiben muss, dass
weiß ich.
Brauchen mechanische Geräte ein CE ?
Danke für Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Marek,
da die Mühlen per Handkraft angetrieben werden, muss (und darf)
keine CE-Kennzeichnung erfolgen. Dennoch sollten die Mühlen
sicherheitsgerecht konstruiert sein. Hierzu sollte man sich an Normen
orientieren, die für Maschinen existieren.
Weiterhin muss - wie Sie selbst wissen - eine Betriebsanleitung
erstellt werden, die den sicherheitsgerechten Umgang (Warnhinweise,
bestimmungsgemäße Verwendung, usw.) mit der Mühle
beschreibt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1354
gestellt von: Bernd Steinbauer, Thüringen
am: 13.07.2017
Thema: CE-Erklärung vom Zulieferer
Wir sind reiner Lohnfertiger und fertigen
Dreh-und Frästeile nach Kundenzeichnung. Entwicklung und Konstruktion
finden komplett beim Kunden statt. Nun fordert ein Kunde für
alle an ihn gelieferten Teile eine CE-Erklärung. Gibt es dafür
eine Rechtsgrundlage?
Unserer Meinung nach muss der Kunde die CE-Erklärung am Ende
selbst für das fertige Endprodukt/Gerät erstellen. Oder
haben wir da was übersehen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Steinbauer,
derjenige, der sich auf dem Produkt und der
Dokumentation als Hersteller kenntlich macht, wird in der Regel
in erster Linie als Hersteller betrachtet. Der Hersteller ist für
die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung verantwortlich.
In der Regel sind Dreh- oder Frästeile keine CE-pflichtigen
Bauteile, da sie weder unter die Maschinenrichtlinie noch unter
andere Richtlinien fallen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1353
gestellt von: Leo Stephan, Vomp
am: 11.07.2017
Thema: CE Kennzeichnung Verbindungsklemmen
Guten Tag,
wir haben bei der Entwicklung einer neuen
Leuchte eine Diskussion mit einem Lieferanten. Dieser behauptet,
dass Verbindungklemmen nach EN 60998 nicht CE pflichtig sind.
Unserer Ansicht nach fällt eine Verbindungklemme allerdings
in den Geltungsbereich der LVD und ist somit CE kennzeichnungspflichtig.
Ist dies korrekt?
Fällt eine Verbindungsklemme auch in den Geltungsbereich der
RoHS Richtlinie?
Laut einem Dokument des ZVEI müssen Bauteile der RoHS nicht
entsprechen, außer sie werden in RoHS pflichtige Produkte
eingebaut. Bedeutet das nun für den Klemmenhersteller, dass
er nur eine Bestätigung über die Einhaltung der Grenzwerte
nach der RoHS ausstellen muss oder muss er eine Konformitätserklärung
ausstellen?
Sind Verbindungsklemmen die als Fertigprodukt (z.B. Installationsklemmen
für den Hausgebrauch) verkauft werden CE kennzeichnungspflichtig
nach der RoHS Richtlinie?
Besten Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Leo
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Leo,
Verbindungsklemmen sind ce-kennzeichnungspflichtig
nach Niederspannungsrichtlinie. Bezüglich der RoHS-Richtlinie
gibt es die Ausnahme, dass Bauteile nicht RoHS-konform sein müssen,
wenn sie in Geräte eingebaut werden, die der RoHS nicht entsprechen
müssen.
Verbindungsklemmen für den Hausgebrauch sehe ich nicht von
dieser Ausnahme abgedeckt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1352
gestellt von: Kathi Schmidt
am: 10.07.2017
Thema: Gesamtbetriebsanleitung Übersetzung
Wir bauen Maschinen,
die aus mehrere Komponenten bestehen (z.B. Ventile, Pumpen, Messgeräte
usw). - müssen wir zusätzlich zur Gesamtbetriebsanleitung
(in Amtssprache) auch die Betriebsanleitungen der Einzelkomponenten
(Ventile, Instrumente, Pumpen usw.) in der Sprache des Landes liefern,
in der die Anlage betrieben wird oder ist die Gesamtbetriebsanleitung
in Landessprache ausreichend?
MFG Kathi
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Schmidt,
sofern die sog. Zulieferdokumentation Ihre
Betriebsanleitung zwingend ergänzt und daher mitgeliefert wird,
muss sie übersetzt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1351
gestellt von: Felix Salomon
am: 09.07.2017
Thema: Zentrale Abluftanlage beim Kunden
Guten Tag Herr
Preis,
in einem Artikel heißt es zum Thema Absauganlage des Kunden
(bei Maschinen, die giftige Dampfe emittieren können:
"Eine alleinige Sicherstellung [in Form eines Durchflusssensors
in der Abluft], dass eine vorhandene Abluftanlage beim Betreiber
in Betrieb ist, um seine Maschine zu starten, reicht dazu nicht
aus. [...] Insofern muss der Maschinenhersteller entweder eine geeignete
eigene Abluftanlage als Sicherheitsbauteil an seiner Maschine installieren
oder aber die vorhandene Anlage des Betreibers im Rahmen der Konformitätsbewertung
als Sicherheitsbauteil seiner Maschine "zuschlagen". D.h.
er muss die vorhandene Abluftanlage des Betreibers dahingehend überprüfen,
ob sie zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens seiner Maschine nach
dem Stand der Technik geeignet ist, die Anforderungen der Maschinenrichtlinie
an das erforderliche Sicherheitsbauteil zu erfüllen."
Dies ist ja aber beinahe ein Ding der Unmöglichkeit
und würde quasi alle Hersteller von Galvanischen oder Naßchemischen
Anlagen betreffen.
Wie sehen Sie dieses Thema?
Ein Lösungsvorschlag war, die Grenze
der Maschine so zu definieren, dass die Abluftanlage ausgeschlossen
wird - aber das erscheint mir, zumindest vor dem Hintergrund der
Interpretation (siehe oben), nicht legitim.
Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
üblicherweise ist der Betreiber der
Anlagenhersteller und hat dafür zu sorgen, dass Abluftanlage
und Maschine auf sichere Weise zusammen arbeiten.
Dies kann er entweder selbst erledigen oder auch den Maschinenhersteller,
Absauganlagenhersteller oder einen Dritten beauftragen/bevollmächtigen.
Die Grenze der Maschine kann durchaus ohne Abluftanlage definiert
werden. Entsprechende Hinweise und Warnungen müssen in der
Betriebsanleitung abgedruckt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Frage: im Leitfaden der MRL steht: "Maschinen,
die für sich genommen ihre bestimmte Anwendung ausführen
können und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung
oder Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht als unvollständige
Maschinen."
Und somit im Umkehrschluss zählen diese als vollständige
Maschinen. Aber eine Maschine muss doch den Anhang I erfüllen,
hier beißt sich die Katze doch in den Schwanz, oder?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
die neue Fassung des Leitfadens erklärt,
dass die CE-Kennzeichnung bei solchen Maschinen dann erfolgen soll,
wenn die Schutzeinrichtungen montiert sind.
Beste Grüße
Roman Preis
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