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Frage 1400
gestellt von: Thomas Krückmann
am: 10.10.2017
Thema: Gabelverlängerungen

Schönen guten Tag,

wir beabsichtigen eine Sonderanfertigung an Gabelschuhen bzw. Gabelverlängerungen für unsere Stapler zu bestellen.
Der Hersteller fragte uns nun ob wir eine CE Kennzeichnung benötigen.
Ist die erforderlich wenn wir sonst alle technischen Unterlagen vorweisen können? Sprich Berechnungen etc. für Haltbarkeit, Traglast etc.?

Besten Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Krückmann,

ja, die Gabelverlängerungen sind als Anbaugeräte Lastaufnahmemittel und benötigen die CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1399
gestellt von: Ülkrt Camur
am: 06.10.2017
Thema: CE

Hallo,
ich produziere LED Kunden-Stopper. Die Panels sind 64 cm X 64 cm groß und laufen mit 12 V Gel Akkus. Diese Kunden-Stopper sollen Händler vor Ihrem Geschäft aufstellen.
(Kiosk Becker Metzger usw.)

Brauchen meine Kunden-Stopper CE Kennzeichnung.

MfG

Camur

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Camur,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1398
gestellt von: Daniel Bächli
am: 06.10.2017
Thema: Verschiebung von Anlagen im EU-Raum

Guten Tag

Ich habe eine Frage betreffend der Verschiebung von Anlagen im EU-Raum. Wir haben bei einem Outsourcing Partner in der Tschechei, ältere Anlagen im Einsatz welche keine CE-Konformität haben. Nun möchten wir diese Anlagen nach Polen verschieben. Wird dafür nun eine CE-Konformität benötigt oder können die Anlagen ohne Schwierigkeiten im EU-Raum ohne die entsprechenden Unterlagen verschoben werden?

Besten Dank für die Beantwortung unseres Anliegens

Freundliche Grüsse

D. Bächli

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Bächli,

eine Verschiebung (Export) im EU-Raum ist möglich, da das erstmalige Inverkehrbringen in der EU maßgebend ist. Für den Betrieb der Anlagen kann es allerdings länderspezifische Einzelregelungen (in Deutschland beispielsweise die Betriebssicherheitsverordnung) geben.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1397
gestellt von: Michael
am: 05.10.2017
Thema: Maschinenrichtlinie

Hallo,

ein Roboter (inkl. Greifer) soll inkl. Umhausung als Bausatz an den Kunden verkauft werden. Der Endkunde (kein Privatanwender) soll die Maschine selbst zusammenbauen (Umhausung zusammenbauen, Roboter in Umhausung montieren, Greifer anbringen).
Wer stellt in diesem Fall das CE nach Maschinenrichtlinie aus? Der Inverkehrbringer des Bausatzes oder der Komplettierer und Betreiber des Bausatzes?

Danke für eure freundliche Unterstützung.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Michael,

dies kann zwischen Lieferant und Betreiber vereinbart werden.
Im Idealfall prüft der Hersteller des Bausatzes nach der Intallation die ordnungsgemäße Funktion und stellt dann die Konformitätserklärung aus.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1396
gestellt von: Guiseppe Vinci
am: 05.10.2017
Thema: Anlage mit CE Kennzeichnung in einer anderen Halle verschieben

Hallo zusammen,

Wir wollen eine Presse die schon CE-Kennzeichnung hat in einer anderen Halle verschieben.
Muss eine neue CE-Kennzeichnung erstellt werden?

Gruß

G.Vinci

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Vinci,

normalerweise ist das keine wesentliche Veränderung, daher muss keine neue CE-Kennzeichnung erstellt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1395
gestellt von: Jürgen Sinn
am: 03.10.2017
Thema: Betriebsanleitung für Anlagen und Einzelmaschinen (vollständige Maschinen)

Sehr geehrter Herr Preis!

Bezugnehmend auf o.a. Betreff, ersuche ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es zeitgemäß bzw. erforderlich Betriebsanleitungen in Papierform zu liefern, wenn die Bedienterminals gelieferter Einzelmaschinen das Öffnen von pdf`s ermöglichen?
2. Ist es erforderlich die Montageanleitung (Montage, Instandhaltung, Wartung) der Zulieferbauteile (unvollständige Maschinen) der Betriebsanleitung der vollständigen Maschine beizulegen?
3. Ist es erforderlich die Dokumentation aller Sicherheitsbauteile und Sicherheitsrelevanten Bauteile (also alle Bauteile entlang der Sicherheitsstrecke Sensor-Logik-Aktor) der Betriebsanleitung der vollständigen Maschine beizulegen?
4. Wodurch sind die Betriebsanleitungen der Einzelmaschinen (vollständige Maschinen) zu ergänzen um eine Betriebsanleitung der Anlage zur erhalten? Gibt’s es einen Leitfaden für praxistaugliche Lösungen?
5. Ist die Betriebsanleitung der Anlage so zu verstehen:

Betriebsanleitung der Anlage:
Besteht aus:
- Anlagendokumentation (was beinhaltet diese? Mindestangaben?)
- Aufstellungspläne
- Art der Vernetzung
- Montage
- Inbetriebnahme
- Betriebsanleitung der Einzelmaschine (vollständige Maschine)
- Mindestangaben in der Betriebsanleitung
- Doku unvollständiger Maschinen (Lieferantendokumentation mit Montage, Wartung, Instandhaltung, Inbetriebnahme)
- Doku Sicherheitsrelevanter Bauteile (Lieferantendokumentation mit Montage, Wartung, Instandhaltung, Inbetriebsnahme)

6. Dürfen in der heutigen Zeit die technische Unterlagen (interne Dokumentation) digital abgelegt werden? Es gibt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Muss daher der Iststand der Dokumentation zum Zeitpunkt der Auslieferung in Papierform vorhanden sein?

Vielen Dank im Voraus.

SG
Jürgen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Sinn,

1. Sicherheitsrelevante Informationen, die schnelles Handeln erfordern, müssen zusätzlich zur elektronisch gelieferten Anleitung gedruckt zur Verfügung gestellt werden.
2. Sofern vom Verwender der Anlage keine Montagearbeiten zu erledigen sind, ist dies nicht erforderlich. Wichtige Informationen zum Betrieb der unvollständigen Maschinen sollten in die Anlagenbetriebsanleitung integriert werden.
3. Ja, dies ist erforderlich.
4. Es gibt einen hilfreichen DIN-Fachbericht 146: Betriebsanleitungen für Anlagen - Leitlinie für die Zusammenfassung von Informationen aus Betriebsanleitungen von Komponenten.
5. Was konkret in die Anlagenbetriebsanleitung hinein muss, hängt von den Gegebenheiten und der Vollständigkeit der Betriebsanleitungen der Komponenten ab. In der Regel wichtige Inhalte sind folgende:
Liste aller Dokumentationen von Komponenten
Beschreibung der Schutzeinrichtungen der Anlage
Beschreibung zur Bedienung der Gesamtanlage
Übergreifender Wartungsplan aller Komponenten der Anlage
Technische Daten
Beschreibung der ersten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
Sicherheitshinweise zur Demontage der Anlage
Allgemeine Hinweise zur Entsorgung der Anlage
Angaben für den Notfall
6. Es darf digital abgelegt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1394
gestellt von: Student
am: 29.09.2017
Thema: CE-Erklärung Unvollständige Maschine

Hallo zusammen,

ich bearbeite im Rahmen eines Projekts eine unvollständige Maschine und würde gerne wissen wie ich den Automatikbetrieb der theoretisch gesehen vorhanden ist bewerte. Die Maschine kann den erst ausführen wenn ein entsprechender Roboter integriert wird. Lass ich den Automatikbetrieb dann außen vor? Un berufe mich darauf, dass dieser ohne Integration nicht ausgeführt werden kann?

Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

ob der Automatikbetrieb berücksichtigt wird oder nicht, können Sie frei festlegen. In beiden Fällen sollte die Montageanleitung/Betriebsanleitung Informationen über den Fertigstellungsgrad der unvollständigen Maschine enthalten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1393
gestellt von: Tobias Schröter
am: 26.09.2017
Thema: Messaufnahme für Fahrzeugteile

Frage: Wir benötigen immer wieder kleine Messaufnahmen für Bauteile. Diese bestehen zu meist aus einer Grundplatte und einigen festen Anschlägen auf denen das Bauteil aufliegt. Gehalten werden sie von einem Spanner. Wird für eine so einfache Vorrichtung eine CE-Kennzeichnung benötigt?

Mit freundlichen Grüssen

Tobias Schröter

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schröter,

das hängt von der Beschaffenheit der Spanner ab. Wenn es sich um manuell bediente Spanner handelt, wird keine CE-Kennzeichnung benötigt. Hydraulische oder pneumatische Spannvorrichtungen benötigen in der Regel die CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1392
gestellt von: Raffael Ruppel
am: 26.09.2017
Thema: Höhenanpassung von Exzenterpressen

Hallo Herr Preis,

wir wollen unsere Exzenter- & Hydraulikpressen in der Höhe ergonomisch anpassen. Wir haben dazu verschiedene Konzepte, wie z. B. Metallplatten oder verschweißte doppel T-Träger. Diese sollen untergelegt und mit dem Maschinenbett an den dafür vorgesehnen Stellen verschrauben werden. Ein Maschinenhersteller hat übrigens die gleichen Konzepte vorgeschlagen. Die Maschinen besitzen zum Teil eine CE-Konformitätserklärung und zum Teil sind es ältere Maschinen die kein CE besitzen.
Nun meine Frage: Erlischt durch das Untelegen bzw. Erhöhen und Verschrauben mit der Presse das CE?
Müssen wir eine CE-Konfo für die Untergelegten Teile erstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Rafael Ruppel

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ruppel,

das hängt davon ab, inwieweit die Befestigung vom Hersteller der Pressen vorgesehen ist. Wenn die Verschraubung mit den Vorschriften in der Montageanleitung der Hersteller konform geht, erlischt die CE-Kennzeichnung nicht. Andernfalls schon. Für die Unterlegteile ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1391
gestellt von: Claudio Berther
am: 22.09.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von leeren Schaltschränken

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir stellen leere Schaltschränke her, in denen Produkte nach der Niederspannungsrichtlinie eingebaut werden sind wir dann auch CE-pflichtig. Die Objekte die nach der Niederspannungsrichtlinie CE-pflichtig sind, sind bereits zertifiziert.

Vielen Dank für Ihre Antworten

Claudio Berther

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Berther,

ja, Leergehäuse von Schaltschränken für Niederspannungsanlagen, die einzeln in Verkehr gebracht werden, sind auch CE-pflichtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1390
gestellt von: Andreas
am: 19.09.2017
Thema: CE-Kennzeichnung Behälter + Rührwerk

Hallo Herr Preis

Folgende Situation:

Behälter von Lieferant A, Rührwerk incl. Motor von Lieferant B. Zusammenbau von uns. Wir erstellen gerade die CE Konformität für das Ensemble: Risikobewertung wurde erstellt und angewandt, Betriebsanleitung wurde erstellt in Landessprache etc. Soweit so gut

Nur bei der Entscheidung ob bzw. wie die harmonisierten Normen EN 61000-6-4 bzw. EN 60204-1 durch uns angewendet werden müssen sind wir unschlüssig.

Im Text von EN 60204-1 heisst es: "Die Ausrüstung, die von diesem Teil von IEC 60204 abgedeckt wird, beginnt an der Netzanschluss-Stelle der elektrischen Ausrüstung der Maschine." Bedeutet dies das wir für den elektrischen Anschluss zw. Motor des Rührwerkes und Schaltschrank/Verteiler die Konformität der Installation nachweisen müssen mit all den aufgeführten Prüfungen aus Kapitel 18?

Vielen Dank im Voraus

Antwort von: Roman Preis

Hallo Andreas,

sofern bezüglich der elektrischen Ausrüstung des Ensembles von den Lieferanten A und B noch sicherheitsrelevante bzw. normenrelavante Aufgaben offen geblieben sind, muss dies noch vom Zusammensteller erledigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1389
gestellt von: Peer König
am: 18.09.2017
Thema: MPG oder PSA oder beides

Sehr verehrte Damen, geehrte Herren,

wir haben eine Lupenbrille entwickelt die über einen Clip die Möglichkeit der Korrektion bietet. Da die Lupen an einer Sichtscheide montiert sind, sind wir uns nicht sicher ob hier eine PSA Richtlinie greift. Die Brille ist für verschiedene Anwendungsbereiche zur Benutzung vorgesehen, unter anderem auch für den Dentalbereich. Jedoch nicht spezifiziert als Schutzbrille.
Inwiefern greifen hier PSA oder MPG? Welche Richtlinie müssen wir einhalten. CE notwendig oder sogar verboten?

Antwort noch ausstehend

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Frage 1388
gestellt von: Thomas Müller
am: 14.09.2017
Thema: CE-Zertifizierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir entwickeln spezifische Platinen für Maschinen. Welche Richtlinien haben wir zu beachten? Niederspannungsrichtline, RoHS, EMV? Wie sieht es aus mit harmonisierten Normen? Produktsicherheitsgesetz? Weitere?
Vielen Dank im Voraus,

freundliche Grüße

Thomas

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Müller,

leider kann ich im Rahmen des Forums keine abschließende Richtlinien- und Normenrecherche liefern.
Bei den Richtlinien liegen Sie vermutlich richtig (kommt auf den konkreten Anwendungszweck der Platinen an).
Zur EMV sowie zur Niederspannungsrichtline gibt es einige Normen, die angewandt werden sollten. Beispielsweise DIN EN 60664-1 Isolationskoordination.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1387
gestellt von: Chr. Gedenk
am: 13.09.2017
Thema: CE für Vorrichtung

Hallo,

wir haben eine einfache Vorrichtung zum Montieren von Kettenspannern. In dieser ist ein Druckluftschrauber verbaut, welcher eine CE-Kennzeichnung hat. Es werden drei Einzelteile zu einer kleinen Baugruppe zusammengefügt, indem diese eingelegt werden und über einen Fußschalter der Schrauber betätigt wird.
Die Frage ist, muss man diese Vorrichtung nochmals komplett CE- zertifizieren? Oder reicht es, lediglich eine Gefährungsbeurteilung druchzuführen?
Die pneumatische Steuerung besteht aus einem Fußschalter, einem 3/2 Wegeventil und dem Schrauber.
Der Schrauber an sich verschraubt mit nicht ganz 1 Nm Drehmoment.

Vielen Dank im Voraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Gedenk,

ja, für die Maschine ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Die Steuerung über den Fußschalter und die Montage des Schraubers in der Vorrichtung sind vom Hersteller des Druckluftschraubers sicherlich nicht berücksichtigt. Im Gegenteil, es könnte sein, dass der Hersteller in der Betriebsanleitung entsprechende Verbote vermerkt hat.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1386
gestellt von: Frank Buchholz
am: 06.09.2017
Thema: Konformitätserklärung

Ich habe zwei Maschinenkomponenten mit eigener Konformitätserklärung und diese werden zu einer Einheit zusammengefügt. Muss jetzt eine zusätzliche Konformitätserklärung erstellt werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Buchholz,

wenn es sich bei der Zusammenfügung um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt, ist dies erforderlich.
Informationen zu Gesamtheiten von Maschinen finden Sie im Newsletter
"Gesamtheiten von Maschinen".

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1385
gestellt von: Michael
am: 05.09.2017
Thema: Zusammenstellen mehrerer Geräte

Hallo,

ich habe zwei Fragen zur Konformitätserklärung bei der Zusammenstellung von PC-Arbeitsplätzen. Die Fragen hängen aber auch irgendwie zusammen, daher stelle ich sie zusammen:

1.) Für das Zusammenstellen von PCs kann man verschiedenste Komponenten verbauen, die ja an sich schon CE besitzen. So z.B. Mainboards, Grafikkarten, Prozessoren, etc.
Wenn ich jetzt solche Systeme zusammenkonfiguriere/-baue und diese dann einem "Kunden" verkaufe (wie es z.B. auch bei notebooksbilliger oder anderen Anbietern der Fall ist), muss dann dieser Assemblierer eine Konformitätserklärung ausstellen? Ich kann mir kaum vorstellen, dass Firmen für die unterschiedlichen Zusammenstellungen dann auch die entsprechenden EMV-Messungen etc. durchführen?

2.) Wenn ich nun eine Zusammenstellung aus Computer, einem Bildschirm, einer Tastatur, einer Maus und noch einer NAS-Server oder ähnliches habe, die alle für sich eine Konformitätserklärung haben, muss ich dann noch eine Konformitätserklärung für das Gesamtsystem erstellen und eine EMV/EMF-Messung durchführen? Denn ich kann ja nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Normen insbesondere zu EMV und EMF durch die Kombination unterschiedlicher Geräte immer noch eingehalten werden?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Michael,

in den Leitfäden findet man Empfehlungen, wie mit Systemen umzugehen ist. Ein Computer“system”, das sich aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur, einem Drucker, einem Monitor usw. zusammensetzt, wird als Beispiel genannt. Jedes dieser Teile ist ein Gerät, das unabhängig von den anderen in Verkehr gebracht wird und der EMV-Richtlinie vollständig entspricht. Sie sind alle CE-gekennzeichnet. Sie können von einer Person ohne EMVFachwissen zusammengeschaltet werden. Sie sollten allerdings mit klaren Anweisungen für die Zusammenschaltung, Integration, Nutzung und (gegebenenfalls) Wartung sowie mit Hinweisen zu etwaigen Anschluß- und Nutzungsbeschränkungen
versehen bereitgestellt werden. Die Befolgung dieser Anweisungen - insbesondere zur Verkabelung - in der Art und Weise, wie sie vom Hersteller der in das System zu integrierenden Bestandteile vorgesehen ist, berechtigt zu der Annahme, daß das System elektromagnetisch verträglich ist.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Michael

Vielen Dank Herr Preis,

könnten sie mir eventuell noch den erwähnten Leitfaden nennen, damit ich mich hier auch auf die entsprechende Argumentation und Dokumente berufen kann?

Zusätzlich noch eine kleine Frage: Die 60950-1 gilt für Geräte die über die öffentliche Versorgung oder über eine Batterie mit Energie versorgt werden. Wenn nun ein Netzteil (AC/DC-Wandler) dazwischen gehängt wird (selbst CE) gilt das auf jeden Fall für das Netzteil. Wie sieht es aber für das nachgeschaltete System hinter dem Netzteil aus? Gilt es dafür auch?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Michael,

es handelt sich um den "Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 89/336/EWG des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit". Die neueren Leitfäden/Guidances zur EMV-Richtlinie behandeln das Thema "Systeme" leider nicht so ausführlich.
Ja, die EN 60950-1 gilt auch dafür.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1384
gestellt von: Günter K.
am: 05.09.2017
Thema: Angabe Schllleistungspegel bei einer Produktinsstraße

Sehr geehrter Herr Preis,

lt. MRL muss für eine Maschine der Schallleistungspegel angegeben werden. Für eine Einzelmaschine kein Problem.
Wie verhält es sich bei einer Verkettung verschiedener Maschinen zu einer Produktionsstraße? Aufgrund der Größe dieser Verkettung sehen wir uns nicht im Stande hier eine genaue Messung vorzunehmen.
Langt es in diesem Fall, an den vorhandenen Arbeitsplätzen den Beurteilungspegel dB(A) festzustellen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr K.

in diesem Bereich kenne ich die Vorschriften nicht genau. Bezüglich der Informationen, die für die Betriebsanleitung notwendig sind, scheint mir Ihre Vorgehensweise in Ordnung zu sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1383
gestellt von: anonym
am: 04.09.2017
Thema: CE Kennzeichnung für Monoblockventil aus Taiwan

Hallo zusammen,

wir importieren 4/3 Wege Hydraulikventile, auch s.g. Monoblockventile aus Taiwan und verkaufen dieses an unsere Kunden.Wir sind Inverkehrbringer und fragen jetzt vorsichtshalber, ob die einfachen Hydraulikventile eine CE Kennzeichnung oder Konformitätserklärung brauchen?
danke für eine Antwort.

Mit besten Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

wenn die Ventile keine Sicherheitsbauteile sind, benötigen sie keine CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
Ventile mit zusätzlicher Ausfallerkennung für die Steuerung gefährlicher Maschinenbewegungen sowie Ventilkombinationen, die dazu dienen, eine Bewegung mit reduzierter Geschwindigkeit für den Einrichtbetrieb zu gewährleisten (als Beispiele) können Sicherheitsbauteile darstellen, die die CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung nach Maschinenrichtlinie benötigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1382
gestellt von: D. Pint
am: 30.08.2017
Thema: Wesentliche Veränderung von Maschinen

Hallo Herr Preis,

wir wollen bei uns im Unternehmen eine Produktionsstraße umziehen auf einen anderen Standort, auch bei uns im Unternehmen.
Meine Frage jetzt, die Produktionsstraße hat an jedem Maschinenteil CE, allerdings habe ich keinerlei Unterlagen zu einer Gesamt CE der Straße. Betreibersicht würden wir noch einige sicherheitstechnischen Sachen ändern wollen, da sie uns nicht sicher genug erscheinen.
Müssen wir hier eine Gesamt CE erstellen, oder reicht es aus einfach die Sicherheitserhöhung zu dokumentieren.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Pint,

der Umzug einer Anlage wird in der Regel nicht als wesentliche Veränderung angesehen. Ebenso wird der Einbau von Schutzeinrichtungen, die zu einer Erhöhung des Sicherheitsniveaus der Anlage führen und die darüber hinaus keine zusätzlichen Funktionen ermöglichen,nicht als wesentliche Veränderung angesehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1381
gestellt von: Stefan Roewer
am: 30.08.2017
Thema: Maschine oder unvollständige Maschine?

Einen schönen guten Tag!

Erst einmal ein großes Dankeschön, für die großartigen Hilfestellungen hier im Forum.

Zur Situation:
Wir stellen Rohrkettenförderer her. Die Rohrkettenförderer bestehen aus einer Antriebsstation, Umlenkstation (ggf. mehrere), Rohrleitungen, Förderkette, Ein- und Ausläufen. Die Ein- und Ausläufe können mit Reguliervorrichtungen ausgestattet werden (manuell, elektrisch und pneumatisch).
Bei dem Antriebsmotor sowie den elektrischen und pneumatischen Komponenten der Reguliervorrichtungen handelt es sich ausschließlich um Zukaufteile.
Die Rohrkettenförderer werden in Modulen ausgeliefert, die transportiert werden können. Die Endmontage, also die Verbindung der Module, erfolgt am Bestimmungsort.
Der Antriebsmotor wird teilweise vom Kunden zugestellt, muss jedoch immer endmontiert werden.

Meine Fragen:
1) Handelt es sich bei den Rohrkettenfördereren grundsätzlich um eine Maschine oder um eine unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie, da die Module noch miteinander verbunden werden müssen?

2) Muss man zwischen einer Auslieferung mit Antriebsmotor und einer Auslieferung ohne Antriebsmotor unterscheiden?

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen.

St. Roewer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Roewer,

vielen Dank für Ihr Lob und sorry, dass die Beantwortung etwas gedauert hat. Ich musste mich erst informieren, was ein Rohrkettenförderer ist. Die Förderer sollten als Maschinen eingestuft werden. Die CE-Kennzeichnung und Ausstellung der Konformitätserklärung kann erfolgen, wenn der Betreiber den Antriebsmotor nach den Vorgaben des Herstellers istalliert und steuerungstechnisch angeschlossen hat. Eine Unterscheidung, ob der Motor mitgeliefert wird, muss nicht erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1380
gestellt von: Andreas Buss, Hamburg
am: 28.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich an Gestell?

Moin Herr Preis,

es geht um die Frage ob ein verstellbares Gestell, welches an einer Motorsäge (Mit CE-Kennzeichnung) an der Schiene montiert (Klemmung) wird, um dann der Säge eine Führung beim Sägen zu geben, eine CE-Kennzeichnung benötigt oder nicht? Wie ist dieses Gestell einzustufen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Buss,

das Gestell selbst fällt meiner Einschätzung nach eigentlich nicht unter die Maschinenrichtlinie, da es keine angetriebenen beweglichen Teile besitzt.
Die Verwendung an der Motorsäge sollte allerdings im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens der Motorsäge berücksichtigt werden.
Hilfsweise/Ersatzweise könnte das Gestell ggf. auch als Auswechselbare Ausrüstung eingestuft werden. Man findet ähnliche Einstufungen teilweise bei Baumaschinen und deren Ausrüstungen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1379
gestellt von: Holger
am: 24.08.2017
Thema: CE-Konformitätserklärung aus Taiwan

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf eine Maschine, die aus Taiwan importiert wurde und eine CE-Konformitätserklärung (auf Englisch) des Herstellers aus Taiwan hat.

Ist diese CE-Erklärung ausreichend für das Betreiben der Maschine hier in Deutschland?
Ich habe es eigentlich so verstanden, dass der Importeur die Erklärung ausstellen muss, da er die Maschine zur erstmaligen Verwendung im EWR zur Verfügung stellt und so zum Hersteller wird.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Holger,

der Hersteller kann die Konformitätserklärung selbst ausstellen. Er benötigt hierzu keinen Bevollmächtigten in der EU. Allerdings muss es einen Bevollmächtigten in der EU geben, der die Technischen Unterlagen auf Verlangen den Behörden zusenden kann (Dokumentationsbevollmächtigter).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1378
gestellt von: Carsten Weisbrod
am: 24.08.2017
Thema: Umbau Rolli / Med.Produkten

Hallo,

einer meiner Kunden baut bestehende Med.Prod. Patientenwusch / ärtliche Empfehlung um.
Gibt es dazu Checklisten, um das Konformitätsverfahren zu bescheinigen.

Antwort noch ausstehend

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Frage 1377
gestellt von: Werner Kösters
am: 23.08.2017
Thema: Montageanleitung unvollständige Maschinen

Frage: Wir sollen eine unvollständige Maschine bauen und dazu auch die nach MRL nötige Montageanleitung liefern. Allerdings stellt sich die Frage: Wenn wir als Hersteller der unvollständigen Maschine diese selbst in die Gesamtanlage einbauen - wozu sollen wir dann eine Montageanleitung erstellen? Gibt es dazu eine Ausnahmeregelung? Gibt es dazu Präzedenzfälle?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kösters,

eine Ausnahmeregelung gibt es nicht. Die Informationen, die nur den von Ihnen zu leistenden Einbau betreffen, können in der Montageanleitung sicherlich sehr kurz gefasst werden, jedoch muss es anhand Ihrer Montageanleitung möglich sein, die vollständige Betriebsanleitung für die fertige Maschine zu erstellen (Ihre unvollständige Maschine betreffend).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1376
gestellt von: Niklas Wenz
am: 22.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von Bodeninstallationssystemen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage bzgl. CE-Kennzeichnung von Leitungsführungs-Kanalsystemen die im Boden eingebaut werden. Diese fallen unter die Niederspannungsrichtlinie (LDV). Sie erfüllen aber nicht die EN 50085.

Hier wäre es entscheidend zu Wissen, ob diese trotzdem ein CE-Zeichen tragen, obwohl keine Norm diese einschließt?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

MfG

Wenz N.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Wenz,

für die von Ihnen genannten Kanalsysteme gibt es meiner Einschätzung nach die EN 50085-2-2 Elektroinstallationskanalsysteme für elektrische Installationen — Teil 2-2: Besondere Anforderungen für Elektroinstallationskanalsysteme für die Montage unterboden, bodenbündig, oder aufboden.

Generell müssen Produkte im Sinne eines Risikovergleichs an Normen für ähnliche Produkte "gemessen" werden, wenn es keine genau passende Norm gibt. Die CE-Kennzeichnung muss in jedem Fall erfolgen, wenn das Produkt der Niederspannungsrichtlinie (LVD) unterliegt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1375
gestellt von: Elmar Schmücker
am: 18.08.2017
Thema: Ersatzteile ohne Betriebsanleitung

Sehr geehrter Hr. Preis,

von Händlern werden im Internet gebrauchte Frequenzumrichter zum Verkauf angeboten. Diese Umrichter haben eine CE-Kennzeichung, jedoch fehlt ihnen sehr oft die Hersteller-Montageanleitung, welche ja Grundbestandteil der Konformitätserklärung zur Produktnorm EN 61800-5-1 ist und welche beim Inverkehrbringen Bestandteil der Lieferung war.
Der Artikel 9 der aktuellen Niederspannungs-Richtline 2014/35/EU besagt für die Händler ( um welche es sich aus meiner Sicht ja hier handelt ):
„Bevor sie ein elektrisches Betriebsmittel auf dem Markt bereitstellen, überprüfen die Händler, ob dieses mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, ob ihm die erforderlichen Unterlagen beigefügt sind, ob ihm die Betriebsanleitung und die Sicher-
heitsinformationen in einer Sprache beigefügt sind,….“

Frage :
dürfen die Umrichter als Ersatzteile, ohne die zugehörige Dokumentation ( Betriebsanleitung ) verkauf werden ?

Mit freundlichem Gruß
Elmar Schmücker

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schmücker,

die CE-Richtlinien regeln ausschließlich das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten. Das Handeln mit gebrauchten Produkten, solange diese nicht wesentlich verändert werden, unterliegt den CE-Bestimmungen nicht.
Insofern dürfen die gebrauchten Produkte verkauft werden. Das Betreiben der Frequenzumrichter dürfte allerdings im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung verboten sein, da laut Betriebssicherheitsverordnung nur Betriebsmittel, die den Vorschriften entsprechen, eingesetzt werden dürfen.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Elmar Schmücker

Sehr geehrter Hr. Preis,

Ihrer Antwort kann ich nicht nachvollziehen.
Die neue Niederspannungs-Richtline 2014/35/EU regelt nicht nur das Inverkehrbringen (erstmalige Bereitstellung auf dem Markt), sondern auch jede weitere Bereitstellung auf dem EU-Markt.
Der Artikel 2 Punkt 1 besagt:
„Bereitstellung auf dem Markt“: jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines elektrischen Betriebsmittels zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Unionsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit

Damit wird aus meiner Sicht auch die gesamte Absatzkette eines gebrauchten Produkts (z.B. erster Verwender; Händler & Verwender) erfasst!

Mit freundlichem Gruß
Elmar Schmücker

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schmücker,

die Unterscheidung der Begriffe "Bereitstellung auf dem Markt" und "Inverkehrbringen" ist etwas kompliziert, es gibt hierzu auch speziell herausgegebene FAQs. In der Richtlinie haben Sie sicherlich auch folgende Texte gelesen:
"Unter diese Richtlinie fallen elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen, die beim Inverkehrbringen neu auf den Markt der Union gelangen; das bedeutet, dass es sich entweder um neue, von einem in der Union niedergelassenen Hersteller erzeugte elektrische Betriebsmittel oder um aus einem Drittland eingeführte — neue oder gebrauchte — elektrische Betriebsmittel handelt." "„Inverkehrbringen“: die erstmalige Bereitstellung eines elektrischen Betriebsmittels auf dem Unionsmarkt"
In diesem Kontext ist die "Bereitstellung auf dem Markt" zu sehen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

"Insofern dürfen die gebrauchten Produkte verkauft werden. Das Betreiben der Frequenzumrichter dürfte allerdings im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung verboten sein, da laut Betriebssicherheitsverordnung nur Betriebsmittel, die den Vorschriften entsprechen, eingesetzt werden dürfen."

Welchen Vorschriften entsprechen die gebrauchten Umrichter nicht?

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Frage 1374
gestellt von: Herr/Frau Zink, Stuttgart
am: 18.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung von Schaltschränken

Hallo Herr Preis,

jeder unserer Schaltschränke, egal für welche Anlagen, wird im eigenen Unternehmen gebaut, eingesetzt und ausschließlich von uns selbst betrieben.
Sind wir in diesem Fall verpflichtet eine Konformitätserklärung auszustellen, sowie die restlichen Teile der CE-Kennzeichnung durchzuführen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Zink,

sofern die Schaltschränke nicht im Rahmen des CE-Kennzeichnungsverfahrens für die Anlage, für die die Schaltschränke bestimmt sind, berücksichtigt werden, ist dies erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1373
gestellt von: anonym
am: 17.08.2017
Thema: Maschinenrichtlinie oder Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrter Herr Preis,

aufgrund eines studentischen Projektes mit einem Partner aus der Wirtschaft begleite ich die Entwicklung eines kosmetischen Gerätes. Dieses beinhaltet elektrische Betriebsmittel wie: Monitor, CPU, mehrere Controller, welche die Bedienung, Steuerung und die Funktion des Gerätes erfüllen. Zudem ist in diesem Gerät ein Kühlsystem, bestehend aus Ventilatoren und Pumpen, integriert. Die elektrischen Betriebsmittel fallen unter die Niederspannungsrichtlinie. Das Kühlsystem würde laut Definition unter die Maschinenrichtlinie fallen. Jedoch werden laut Recherchearbeiten kosmetische Geräte immer mit der Niederspannungsrichtlinie deklariert, obwohl sich in diesen bewegliche Teile, wie Vakuumpumpen, Fräser oder Ventilatoren befinden.
Nun meine Frage: Unterligen kosmetische Geräte generell den Niederspannungsrichtlinien, weil sie aufgrund einer bestimmten Kategorie wie in der MRL Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe K fallen? Oder müssen sie den Maschinenrichtlinien zugeordnet werden?

Mit freundlichen Grüßen und schonmal im vielen Dank für Ihre Antwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für kosmetische Geräte gibt es keine ausdrücklichen Regelungen so wie die von Ihnen genannte Ausnahme "MRL Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe K".
Es sollte eine Normenrecherche durchgeführt werden. Wahrscheinlich sind die für das Gerät anzuwendenden Normen (auch Risikovergleichsnormen) im Verzeichnis der harmonisierten Normen der Niederspannungsrichlinie zu finden. Dann sollte auch Ihr Gerät der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1372
gestellt von: anonym
am: 15.08.2017
Thema: Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion für spezifische Geräte

Frage: Ich versuche, ein Umschaltventil einzustufen, dass ich als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) und als Sicherheitsbauteil nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) betrachte.
Die Verwendung dieses Ausrüstungsteils beschränkt sich auf Geräte, die unter Art. 4, Abs. 3 der DGRL fallen. Da die Geräte zusätzlich unter die MRL fallen, habe ich diese Geräte vom Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen (gemäß Art. 13 der DGRL).
Wären dann Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die nur für diese Geräte nach MRL eingesetzt werden, dann auch vom Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen (gemäß Anh. II, Abs. 2)?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ja, das dürfte so der Fall sein. Der Richtlinientext scheint mir hier eindeutig zu sein und im Leitfaden zur Druckgeräterichtlinie kann ich keinen Eintrag zu diesem Paragraphen finden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1371
gestellt von: Bernd Meisner
am: 13.08.2017
Thema: Niederspannungsrichtlinie bei Batteriegerät mit intern höherer Spannung

Hallo,

ein Gerät wird aus einer intern verbauten Spannungsquelle mit 3,6 Volt betrieben.
Ausserdem kann das Gerät über USB an einen PC angesteckt werden. Intern im Gerät wird eine über 50 (aber unter 1000) Volt liegende Wechselspannung zum Betrieb einer eingebauten Leuchtstoffröhre erzeugt.

Fällt das Gerät wegen der intern höheren Spannung unter die Anwendbarkeit der Niederspannungsrichtlinie?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Meisner,

ja, das Gerät fällt unter die Niederspannungsrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1370
gestellt von: JL
am: 11.08.2017
Thema: Import von defekten Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichnung

Hallo,

ist der Import von gebrauchten, als defekt gekennzeichneten Elektrogeräten aus nicht EU-Ländern (USA) ohne CE-Kennzeichnung problemlos möglich oder werden bei defekten Geräten ebenfalls eine CE-Kennzeichnung sowie die entsprechenden Unterlagen erwartet.

Danke und Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ist mir keine explizite Regelung bekannt. Im Blue Guide finden sich aber Regelungen für ähnliche Sachverhalte. Vielleicht können Sie sich ein einem von diesen wiederfinden bzw. Ihre Situation an eine von diesen Gegebenheiten anpassen:

"In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:

- ...
— wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde und von diesem Verbraucher für seinen persönlichen Gebrauch in die EU eingeführt wurde;
— wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Union niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union erfüllt;
— ...;
— ...;
— wenn noch als in der Herstellungsphase befindlich erachtete Prototypen zu Erprobungs- oder Validierungszwecken übertragen werden;
— wenn das Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird;
— ..."

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1369
gestellt von: A. B.
am: 08.08.2017
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo,

wir liefern eine komplette Maschinenanlage, allerdings sind bereits bauseitige Maschinenkomponenten vorhanden.
Die bauseitigen Maschinenkomponentenn werden mit unseren Komponenten zusammengeschlossen.
Erstellen wir dann eine CE nur für unsere Maschinenkomponenten oder gibt es dann nur eine Einbauerklärung.

Gruß

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

sofern es sich bei der Maschinenanlage um eine Gesamtheit im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt (siehe Newsletter "Gesamtheiten von Maschinen"), muss die komplette Anlage das Konformitätsverfahren durchlaufen. Welcher Wirtschaftsakteur hierbei welche Aufgaben übernimmt, kann vereinbart werden. Ob Ihre Maschinen eine CE-Kennzeichnung benötigen, hängt unter anderem davon ab, ob diese unabhängig von der Anlage einzeln funktionsfähig sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1368
gestellt von: Oliver Dömel
am: 03.08.2017
Thema: Pneumatikzylinder

Frage: Fallen Pneumatikzylinder unter die Druckgeräterichlinie. Wenn ja welches Diagramm ist zu verwenden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Dömel,

ja, aber in den meisten Fällen unter Artikel 4, Absatz 3.
Dies bedeutet: Druckgeräte und Baugruppen, die höchstens die Grenzwerte nach Absatz 1 Buchstaben a, b und c sowie Absatz 2 erreichen, müssen in Übereinstimmung mit der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt und hergestellt werden, damit gewährleistet ist, dass sie sicher verwendet werden können. Den Druckgeräten und Baugruppen ist eine ausreichende Betriebsanleitung beizufügen.
Diese Druckgeräte oder Baugruppen dürfen die in Artikel 18 genannte CE-Kennzeichnung unbeschadet der sonstigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union, die für das Anbringen dieser Kennzeichnung gelten, nicht tragen.
Das anzuwendende Diagramm ist meiner Einschätzung nach Diagramm 5.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Hallo,

wie kommen Sie zu der Einschätzung, das Pneumatikzylinder unter Artikel 4 b) fallen?
b) befeuerte oder anderweitig beheizte Druckgeräte mit Überhitzungsrisiko zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser mit einer Temperatur von mehr als 110 °C und einem Volumen von mehr als 2 Liter sowie alle Schnellkochtöpfe (Anhang II, Diagramm 5);

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

nicht Artikel 4 b), sondern Artikel 4, Absatz 3.

Antwort von: Steven Nießner

Ah ok Danke, hab ich mich verlesen.

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Frage 1367
gestellt von: Volker Walter
am: 03.08.2017
Thema: Anbringen des CE-Zeichens an unfertige Maschine

Guten Tag,

wir sind Hersteller von unfertigen Maschinen und liefern diese mit einer Einbauerklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie aus.
Darf auf dem Typenschild das CE-Zeichen mit enthalten sein? Oder ist dieses nur zulässig bei einer kompletten Konformitätserklärung?

Vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Walter,

hier kommt es darauf an, wie der weitere Prozess zur Erlangung der CE-Konformität geplant ist. Wenn unmittelbar nach der Lieferung die Vervollständigung zur fertigen Maschine und CE-Kennzeichnung erfolgt, ist die Lieferung bereits mit Typschild sicherlich vertretbar. Streng genommen darf auf einer unvollständigen Maschine kein CE-Kennzeichen zu finden sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1366
gestellt von: Herr/Frau Balea
am: 03.08.2017
Thema: Holzbausätze Flugmodell

Sehr geehrter Herr Preis,

sind Flugmodell Holzbausätze CE-pflichtig? Der Bausatz enthällt einige der benötigten Holz-Teile zur Herstellung eines Fertigmodells, ähnlich wie ein Puzzle mit ca 200 Teilen.
Anwendung ab 14 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen
R. Balea

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Balea,

nach Leitfaden Spielzeugrichtlinie werden Puzzles mit über 500 Teilen nicht als Spielzeug deklariert. In Ihrem Fall muss daher wahrscheinlich davon ausgegangen werden, dass es sich um Spielzeug handelt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1365
gestellt von: anonym
am: 31.07.2017
Thema: Kundenspezifische Antriebssysteme

Hallo,

den Antworten hier im Forum zufolge werden Antriebessysteme üblicherweise als unvollständige Maschinen deklariert. Nun entwickeln wir kundenspezifisch Antriebssysteme (Steuerung + elektrischer Antrieb (24V)) für unterschiedlichste Kundenprojekte mit jeweiligen Stückzahlen in der Größenordnung 5000 Stck. Müssen wir rechtlich gesehen generell jedes System als unvollständige Maschine deklarieren oder ist das eine Frage der Vereinbarung mit dem Kunden? Ist das entscheidende Kriterium, ob unser Name auf den Antrieben erscheint?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die Zuordnung als Maschine (Ausstellung der Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung) wäre gerechtfertigt, wenn das Antriebssystem sicherheitstechnisch keiner weiteren komplexen Maßnahmen bedarf. Sind die wesentlichen Bestandteile der Sicherheitstechnik vorhanden? Kann die Antriebseinheit mit einer Betriebsanleitung ausgestattet werden, so dass der Verwender den sicherheitsgerechten Zustand auf relativ einfache Weise selbst herstellen und prüfen kann?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1364
gestellt von: Samuel Zülow
am: 27.07.2017
Thema: Import in die EU

Hallo Herr Preis,

folgende Frage: Wenn ein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung aus einem Nicht-EU-Land in die EU importiert wird, bleibt diese CE-Kennzeichnung dann weiterhin gültig?

Vielen Dank im voraus

S. Zülow

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Zülow,

ja, die CE-Kennzeichnung bleibt gültig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1363
gestellt von: Marina Hennig, Leipzig
am: 27.07.2017
Thema: Verbrennungsanlage

Es soll eine neue regenerative Verbrennungsanlage an vorhandene Abluftanlagen angeschlossen werden.
Für die Verbrennungsanlage liegt eine EG Konformität vor.
Nun die Frage - ist eine Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang Verbrennungsanlage und Anbindung an die vorhandenen Abluftanlagen durchzuführen?
Über eine kurzfristige Beantwortung wäre ich Ihnen sehr verbunden, vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Hennig,

eine Gefährdungsbeurteilung ist auf jeden Fall durchzuführen, da diese bei Neuanschaffungen von der Betriebssicherheitsverordnung gefordert wird. Ob die Änderung der Verbrennungsanlage im Zusammenhang der Gesamtanlage eine wesentliche Veränderung darstellt und damit eine erneute Risikobeurteilung und CE-Kennzeichnung erforderlich ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab.
Beispielsweise muss gefragt werden, ob sich die bestimmungsgemäße Verwendung, die Menge an Abluft, die Zusammensetzung, Reinigung usw. geändert haben und ob dies sicherheitstechnische Änderungen zur Folge haben muss. Newsletter Wesentliche Veränderung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1362
gestellt von: Achim Hollstein
am: 27.07.2017
Thema: Rührwerksbehälter mit Rührwerk - Maschine oder unvollständige Maschine?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ist ein Rührwerksbehälter mit Rührwerk aber ohne Steuerung und Frequenzumrichter bereits eine vollständige Maschine gemäß Richtlinie oder zählt diese noch zu einer unvollständigen Maschine ?

Mit freundlichen Grüßen,

A. Hollstein

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hollstein,

manche Produkte können sowohl Maschinen als auch unvollständige Maschinen sein. Erwägungspunkte sind neben den klassischen Einstufungsmerkmalen (siehe Maschinenrichtlinie) dann oft: Fehlen wesentliche Bestandteile der Sicherheitstechnik? Kann die vermeintliche Maschine mit einer umfassenden Betriebsanleitung ausgestattet werden, so dass der Betreiber den sicherheitsgerechten Zustand auf relativ einfache Weise selbst herstellen und prüfen kann?
Gibt es eine Produktnorm für das Produkt und wird diese vollständig erfüllt?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1361
gestellt von: Franz Oberwestberger
am: 27.07.2017
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo,

ich hab mal folgende Frage.
Ich arbeite im Prüffeld, dieses ist als Labor eingestuft.

Brauche ich CE-Kennzeichnung bei Anlagen, wenn diese unter Laborbedingungen betrieben werden?

MFG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Oberwestberger,

wenn die Anlagen nicht nur vorübergehend zu Versuchszwecken, sondern regulär im Labor betrieben werden, brauchen sie die CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1360
gestellt von: Norman Rudek
am: 25.07.2017
Thema: Eigenbau Werbung

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meiner Frage, in unseren Fahrzeugen (Stadtbus) soll eine von einem Werbe Unternehmen selbst gebautes Digitales Medium eingebaut werden.

Dies besteht aus einem Edelstahl Gehäuse in das ein PC Monitor (ohne das Gehäuse) eingebaut wurde und ein paar PC Komponenten um Digital Werbung auf dem Monitor anzuzeigen. Es wird mit der 24V Spannung des Fahrzeuges betrieben.

Bedarf diese "Bastellösung" einer Zulassung (EMV Verträglichkeit? CE?) oder darf es ohne weiteres in den Verkehr gebracht werden und eingebaut werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Rudek,

wenn Produkte wesentlich verändert werden, ist eine erneute CE-Kennzeichnung erforderlich. Die Änderung des Gehäuses des Monitors stellt meiner Einschätzung nach eine wesentliche Veränderung dar, da sie erhebliche sicherheitstechnische Auswirkung haben kann (EMV, Brand, Stromschlag).

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Peter Linke

Sehr geehrter Herr Preis,

stellt ein zusätzlicher Schutz gegen Vandalismus in Form eines Edelstahlgehäuses eine wesentliche Veränderung im Sicherheitstechnischen Bereich dar? Wenn, dann doch nur im positiven Sinn, die CE Zertifizierung des Originaldisplays incl. EMV, Brand oder Stromschlag wird davon doch nicht tangiert, oder?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Linke,

Veränderungen, die ausschließlich der Erhöhung der Sicherheit dienen, sind jederzeit möglich, ohne dass von einer wesentlichen Veränderung ausgegangen wird.

Beste Grüße

Roman Preis

 

 

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Frage 1359
gestellt von: Andreas Meerbann, Bielefeld
am: 25.07.2017
Thema: CE Kennzeichnung erforderlich?

Hallo Herr Preis

ich moechte elektronische Baugruppen vermarkten, welche zum Einsatz in historischen Rechnern der 80er Jahre bestimmt sind. Diese Baugruppen erstzen defekte ICs, welche laengst abgekuendigt und nicht mehr lieferbar sind.

Allerdings kann ich nun fuer die Baugruppen die CE Konformitaet nicht nachweisen, weil der alte Rechner bereits ohne meine Baugruppen die EMV-Pruefung nicht besteht.

Ist in diesem Fall ueberhaupt eine CE Kennzeichnung fuer die Baugruppen erforderlich? Wenn nein, auf welcher rechtlichen Grundlage?

herzlichen Dank fuer Ihre Antwort,

A. Meerbann

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Meerbann,

wofür werden die Rechner eingesetzt? Laut Blue Guide handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen, wenn ein Produkt unter kontrollierten Bedingungen auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird. Dies bedeutet, dass die CE-Kennzeichnung in diesem Fall nicht erforderlich ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1358
gestellt von: Dietmar Große-Rhode
am: 19.07.2017
Thema: Konformitätserklärung

Hallo Herr Preis,

vielleicht können Sie mir weiterhelfen.

1. Ein Produkt wurde nach den gültigen Richtlinien und Normen geprüft.

2. Die EU-Konformitätserklärung wurde dafür ausgestellt.

3. Einige der anzuwendenden Normen wurden inzwischen durch neue Versionen bzw. Normen abgelöst.

Nun meine Fragen:

1. Müssen die Datumsangaben der Normen mit in der Konformitätserklärung aufgeführt werden?

2. Dürfen die Produkte in der EU weiter hergestellt und vertrieben werden (ohne erneute Prüfungen nach den heute gültigen Normen) ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dietmar Große-Rhode

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Große-Rhode,

die Datumsangaben sollten mit aufgeführt werden und mit dem Datum des Inverkehrbringens insofern übereinstimmen, dass die zum Datum des Inverkehrbringens gültigen Normenfassungen aufgeführt sind.
Dies bedeutet, dass ohne eine Prüfung des aktuellen Normenstands kein Inverkehrbringen stattfinden sollte.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1357
gestellt von: Florian
am: 18.07.2017
Thema: Zoll behält Ware aus Amerika ein wegen fehlendem CE

Hallo,

der Zoll behält momenten von mir einen Elektronikartikel den ich über Kickstarter gekauft habe ein.
Besteht eine Möglichkeit die CE nachzureichen oder den Artikel irgendwie zu mir zu bringen.
Bei China scheiß würde ich es ja noch verstehen aber so ists schon etwas heftig mal wieder von den Herren.

Grüße Flo

Antwort von: Roman Preis

Hallo Florian,

als Importeur können Sie die CE-Kennzeichnung nachholen und über Vereinbarungen mit dem Zoll den Artikel letztlich importieren und verwenden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1356
gestellt von: Michael R., Immenstaad
am: 18.07.2017
Thema: Betriebsanleitung in Word

Hallo,

ein Kunde fordert die Dokumentation (Betriebsanleitung) von einem Produkt von uns als Word Datei aus zu händigen.
Grund: Er möchte in der Betriebsanleitung eigene kleine Ergänzungen zur Verwendung machen.

Mir ist klar, dass es eigentlich nicht geht, nur fehlen mir die rechtlichen Aspekte dahingehend.

Es wäres toll wenn ich hier etwas Hilfe bekommen könnte.

Danke
Michael

Antwort von: Roman Preis

Hallo Michael,

aus Sicht der CE-Kennzeichnung gibt es keine Vorschriften, die das verbieten. Wenn es sicherheitstechnisch vertretbar oder sinnvoll ist, sollte man dies dem Betreiber gestatten.
Gegebenenfalls könnte es urheberrechtliche Konsequenzen haben. Vielleicht können Sie ja die Ergänzungen prüfen und freigeben?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1355
gestellt von: Peter Marek
am: 18.07.2017
Thema: Brauchen mechanische Geräte ein CE?

Guten Tag,

ich würde gerne starten eine Firma wo ich kleine Plastik Mühlen/schredder baue. Diese sind von Hand gekurbelt. Es seht ein bisschen wie ein Papier schredder (2 Gegenlaufende wellen. ) was bedeutet das für mich ?
Brauche ich eine CE kennzeichnung ? oder etwas anderes ?
Dass ich eine Anleitung mit Rest Risiken aufschreiben muss, dass weiß ich.
Brauchen mechanische Geräte ein CE ?

Danke für Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Marek,


da die Mühlen per Handkraft angetrieben werden, muss (und darf) keine CE-Kennzeichnung erfolgen. Dennoch sollten die Mühlen sicherheitsgerecht konstruiert sein. Hierzu sollte man sich an Normen orientieren, die für Maschinen existieren.
Weiterhin muss - wie Sie selbst wissen - eine Betriebsanleitung erstellt werden, die den sicherheitsgerechten Umgang (Warnhinweise, bestimmungsgemäße Verwendung, usw.) mit der Mühle beschreibt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1354
gestellt von: Bernd Steinbauer, Thüringen
am: 13.07.2017
Thema: CE-Erklärung vom Zulieferer

Wir sind reiner Lohnfertiger und fertigen Dreh-und Frästeile nach Kundenzeichnung. Entwicklung und Konstruktion finden komplett beim Kunden statt. Nun fordert ein Kunde für alle an ihn gelieferten Teile eine CE-Erklärung. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Unserer Meinung nach muss der Kunde die CE-Erklärung am Ende selbst für das fertige Endprodukt/Gerät erstellen. Oder haben wir da was übersehen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Steinbauer,

derjenige, der sich auf dem Produkt und der Dokumentation als Hersteller kenntlich macht, wird in der Regel in erster Linie als Hersteller betrachtet. Der Hersteller ist für die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung verantwortlich.
In der Regel sind Dreh- oder Frästeile keine CE-pflichtigen Bauteile, da sie weder unter die Maschinenrichtlinie noch unter andere Richtlinien fallen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1353
gestellt von: Leo Stephan, Vomp
am: 11.07.2017
Thema: CE Kennzeichnung Verbindungsklemmen

Guten Tag,

wir haben bei der Entwicklung einer neuen Leuchte eine Diskussion mit einem Lieferanten. Dieser behauptet, dass Verbindungklemmen nach EN 60998 nicht CE pflichtig sind.
Unserer Ansicht nach fällt eine Verbindungklemme allerdings in den Geltungsbereich der LVD und ist somit CE kennzeichnungspflichtig.
Ist dies korrekt?
Fällt eine Verbindungsklemme auch in den Geltungsbereich der RoHS Richtlinie?
Laut einem Dokument des ZVEI müssen Bauteile der RoHS nicht entsprechen, außer sie werden in RoHS pflichtige Produkte eingebaut. Bedeutet das nun für den Klemmenhersteller, dass er nur eine Bestätigung über die Einhaltung der Grenzwerte nach der RoHS ausstellen muss oder muss er eine Konformitätserklärung ausstellen?
Sind Verbindungsklemmen die als Fertigprodukt (z.B. Installationsklemmen für den Hausgebrauch) verkauft werden CE kennzeichnungspflichtig nach der RoHS Richtlinie?

Besten Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Leo

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Leo,

Verbindungsklemmen sind ce-kennzeichnungspflichtig nach Niederspannungsrichtlinie. Bezüglich der RoHS-Richtlinie gibt es die Ausnahme, dass Bauteile nicht RoHS-konform sein müssen, wenn sie in Geräte eingebaut werden, die der RoHS nicht entsprechen müssen.
Verbindungsklemmen für den Hausgebrauch sehe ich nicht von dieser Ausnahme abgedeckt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1352
gestellt von: Kathi Schmidt
am: 10.07.2017
Thema: Gesamtbetriebsanleitung Übersetzung

Wir bauen Maschinen, die aus mehrere Komponenten bestehen (z.B. Ventile, Pumpen, Messgeräte usw). - müssen wir zusätzlich zur Gesamtbetriebsanleitung (in Amtssprache) auch die Betriebsanleitungen der Einzelkomponenten (Ventile, Instrumente, Pumpen usw.) in der Sprache des Landes liefern, in der die Anlage betrieben wird oder ist die Gesamtbetriebsanleitung in Landessprache ausreichend?

MFG Kathi

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Schmidt,

sofern die sog. Zulieferdokumentation Ihre Betriebsanleitung zwingend ergänzt und daher mitgeliefert wird, muss sie übersetzt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1351
gestellt von: Felix Salomon
am: 09.07.2017
Thema: Zentrale Abluftanlage beim Kunden

Guten Tag Herr Preis,

in einem Artikel heißt es zum Thema Absauganlage des Kunden (bei Maschinen, die giftige Dampfe emittieren können:
"Eine alleinige Sicherstellung [in Form eines Durchflusssensors in der Abluft], dass eine vorhandene Abluftanlage beim Betreiber in Betrieb ist, um seine Maschine zu starten, reicht dazu nicht aus. [...] Insofern muss der Maschinenhersteller entweder eine geeignete eigene Abluftanlage als Sicherheitsbauteil an seiner Maschine installieren oder aber die vorhandene Anlage des Betreibers im Rahmen der Konformitätsbewertung als Sicherheitsbauteil seiner Maschine "zuschlagen". D.h. er muss die vorhandene Abluftanlage des Betreibers dahingehend überprüfen, ob sie zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens seiner Maschine nach dem Stand der Technik geeignet ist, die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an das erforderliche Sicherheitsbauteil zu erfüllen."

Dies ist ja aber beinahe ein Ding der Unmöglichkeit und würde quasi alle Hersteller von Galvanischen oder Naßchemischen Anlagen betreffen.

Wie sehen Sie dieses Thema?

Ein Lösungsvorschlag war, die Grenze der Maschine so zu definieren, dass die Abluftanlage ausgeschlossen wird - aber das erscheint mir, zumindest vor dem Hintergrund der Interpretation (siehe oben), nicht legitim.

Vielen Dank und schöne Grüße

Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

üblicherweise ist der Betreiber der Anlagenhersteller und hat dafür zu sorgen, dass Abluftanlage und Maschine auf sichere Weise zusammen arbeiten.
Dies kann er entweder selbst erledigen oder auch den Maschinenhersteller, Absauganlagenhersteller oder einen Dritten beauftragen/bevollmächtigen.
Die Grenze der Maschine kann durchaus ohne Abluftanlage definiert werden. Entsprechende Hinweise und Warnungen müssen in der Betriebsanleitung abgedruckt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Frage: im Leitfaden der MRL steht: "Maschinen, die für sich genommen ihre bestimmte Anwendung ausführen können und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung oder Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht als unvollständige Maschinen."
Und somit im Umkehrschluss zählen diese als vollständige Maschinen. Aber eine Maschine muss doch den Anhang I erfüllen, hier beißt sich die Katze doch in den Schwanz, oder?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Nießner,

die neue Fassung des Leitfadens erklärt, dass die CE-Kennzeichnung bei solchen Maschinen dann erfolgen soll, wenn die Schutzeinrichtungen montiert sind.

Beste Grüße

Roman Preis

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