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Frage 1750
gestellt von: anonym
am: 13.05.2020
Thema: CE-Kennzeichnung für Rungengestelle
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wie kaufen alte Rungen- und Reifengestelle
ein und verkaufen diese lediglich wieder (ohne weiteren Umbau ggf.
neu lackiert). I.d.R werden diese für Brennholz genutzt.
WIe ist es hier mit CE Kennzeichnung?
Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für derartige Gestelle ist eine CE-Kennzeichnung
nicht vorgesehen/erlaubt, es sei denn sie wären Bauprodukte,
d.h. in Gebäude fest eingebaut. Im Übrigen bleibt die
CE-Kennzeichnung von Produkten nach dem erstmaligen Inverkehrbringen
unberührt, wenn keine wesentliche Veränderungen daran
vorgenommen werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1749
gestellt von: Karl-Heinz Ziegler
am: 13.05.2020
Thema: Varianten in Einbauerklärung
Hallo,
wir produzieren immer sehr ähnliche
Anlagen (Risikobewertung für die Varianten wird erstellt),
dürfen diese Varianten in einer Einbauerklärung aufgeführt
werden (tabellarisch)?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ziegler
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Ziegler,
ja, dies darf sein, vorausgesetzt, die Anlage
ist eindeutig einer Einbauerklärung zuzuordnen und umgekehrt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1748
gestellt von: Rudolf Pröls, Taufkirchen
am: 07.05.2020
Thema: Haltestrukturen an Roboterarmen
Frage: An einen bestehenden Roboter soll
eine neue Haltestruktur für ein Produkt zum Heben und Positionieren
am Arm des Roboters angebracht werden.
Wie kann diese Haltestruktur eingestuft werden?
- Maschinenrichtlinie gilt für Haltestruktur => CE
- wird als Endeffektor des Roboters eingestuft
- unvollständige Maschine
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Pröls,
Ausrüstungen dieser Art werden gewöhnlich
als "Auswechselbare Ausrüstung" eingestuft.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1747
gestellt von: Beate Müller
am: 07.05.2020
Thema: Konformitätserklärung für Ersatzteile
Frage: Wir haben
eine Anlage mit einer CE-Erklärung nach Maschinenrichtlinien
und Lebensmittelunbedenklichkeitsbescheinigungen geliefert, für
die der Kunden nun Ersatzteile bestellen möchte.
Für diese Ersatzteile (z.B. Einsteckhülsen, Schneidringe)
sollen wir jeweils eine Konformitätserklärung nach 1935/2004
// 10/2011 mit liefern. Die Lieferanten der jeweiligen Ersatzteile
können diese, unser Meinung nach verständlicher Weise,
nicht zur Verfügung stellen.
Unserem Kunden reicht die CE- Erklärung für die gesamte
Anlage nicht aus.
Gibt es einen eindeutigen Text oder ähnliches aus dem klar
hervorgeht, dass für Ersatzteile keine gesonderte CE-Erklärung
ausgestellt werden kann ... muss.
Oder ist unsere Einschätzung hier falsch?
Danke im Voraus für die Antwort!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Müller,
die von Ihnen genannten Richtlinien betreffen
Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln
in Berührung zu kommen bzw. Materialien und Gegenstände
aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung
zukommen.
Diese Richtlinien haben mit der CE-Kennzeichnung nicht direkt zu
tun, da diese Richtlinien nicht die CE-Kennzeichnung vorsehen/erlauben.
Ersatzteile sind bei den Richtlinien nicht vom Anwendungsbereich
ausgenommen. Die Forderung des Kunden ist aus meiner Sicht daher
gerechtfertigt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1746
gestellt von: Martin Erl
am: 05.05.2020
Thema: Gültigkeit einer CE Kennzeichnung
Guten Tag.
Wir planen den Kauf einer Roboteranlage.
Das anbietende Handels-Unternehmen vertreibt die Anlage unter einem
Handelsnamen. Die CE-Konformitätserklärung und das Typenschild
an der Anlage sind aber auf die ursprüngliche Artikelbezeichnung
ausgestellt. Muss das Handels- Unternehmen eine neue CE-Erklärung
durch die Verwendung eines eigenen Handelsnamen erstellen lassen
oder gilt die CE Erklärung weiter solange das Typenschild noch
an der Anlage vorhanden ist bzw. keine wesentlichen Veränderungen
vorgenommen wurden?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Erl,
ein Händler gilt als Hersteller und
unterliegt den Pflichten eines Herstellers, wenn er ein Produkt
unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr
bringt oder ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt so verändert,
dass die Konformität beeinträchtigt werden kann. Die Angaben
auf dem Typschild müssen mit dem Markennamen, der auf der Maschine
sonst sichtbar ist, übereinstimmen. Daher sollte eine neue
CE-Erlärung erstellt werden und das Typschild ausgetauscht
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1745
gestellt von: Meka
am: 28.04.2020
Thema: Trennende Schutzeinrichtung
Sehr geehrter Herr Preis,
an unseren Maschinen werden Materialein- und –austrittsöffnungen
(Tunnel) montiert. Die Abstände zur Gefahrenstellen entsprechen
den Vorgaben der DIN EN ISO 415 Teil 10. Diese Tunnels sind mit
unverlierbaren Schrauben an ITEM-Profilen verschraubt und werden
evtl. mal zu Wartungszwecken an der Maschine abgebaut. Diese Tunnels
sehe ich als trennende Schutzeinrichtung. Nach MRL 1.4.2.1 dürfen
diese Tunnels nach Lösen der Befestigungsschrauben aber nicht
in der Schutzstellung bleiben?
Wie ist Ihre Einschätzung dazu?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
da diese Anforderung oft nur unter erheblichem
technischen Aufwand zu erfüllen ist, formuliert die Maschinenrichtlinie
wie folgt:
"SOWEIT MÖGLICH dürfen trennende Schutzeinrichtungen
nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung
verbleiben."
Auch die EN 14120 Trennende Schutzeinrichtungen
formuliert ähnlich:
"Feststehende trennende Schutzeinrichtungen,
die abnehmbar sind, dürfen, SOFERN DURCHFÜHRBAR, ohne
ihre Befestigungsmittel nicht in ihrer Schutzstellung verbleiben."
Wichtig wäre aus meiner Sicht in diesem
Fall, dass Sie in der Betriebsanleitung darauf hinweisen, dass ein
Betrieb ohne befestigte Schutzeinrichtung nicht zulässig ist.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1744
gestellt von: Reinhard Lückel, Schenefeld
am: 24.04.2020
Thema: OSHA
Guten Tag,
wir stellen Lastaufnahmemittel her, also
Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie.
Ein US-Kunde fordert von uns die Einhaltung
der Vorgaben der OSHA (Occupational Safety and Health Administration)
bei der Konstruktion und Herstellung der Maschine.
Sind das tatsächlich Vorgaben für
Hersteller von Maschinen oder doch eher Sicherheitsrichtlinien für
die Betreiber von Maschinen (ähnlich unseren DGUV-Regeln)?
Besten Dank
R. Lückel
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Lückel,
meiner Einschätzung nach handelt es
sich um Arbeitssicherheitsvorschriften, die vor allem den Betreiber
der Lastaufnahmemittel betreffen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1743
gestellt von: Joachim Wehmöller
am: 21.04.2020
Thema: Neue Konformitätserklärung notwendig?
Hallo,
ich plane einen Printshop ins Leben zu rufen
und Großformatige Druckerzeugnisse anzubieten.
Eines meiner Produkte sollen Leuchtschilder (in A4, A3, A2 und event.
Wunschmaß) sein die ich in Einzelanfertigung anbieten möchte.
Diese Leuchtschilder bestehen aus einer Milch-Plexiglasscheibe die
von den Seiten mit LED-Bändern beleuchtet werden sollen (dadurch
leuchtet die Milchglasseite ). Davor soll eine mittels Tintenstrahl
bedruckte halbtransparente Polyesterfolie (Bilder, Speisekarten
etc.) und eine dünne Plexiglasscheibe zum Schutz montiert werden.
Das LED-Band soll in ein Aluminium-U-Profil geklebt und als Rahmen
drumherum montiert werden. Die LED-Bänder werden Wahlweise
mit 3 Mignon-Baterien (4,5V) oder per USB (5V) oder mit einem Steckernetzteil
(230V AC auf 12V DC) betrieben . Die LED-Bänder für 4,5V/5V
werden mit einer entsprechenden Batteriebox zugekauft die gegebenenfalls
gegen ein USB-Kabel getauscht wird. Die 12V-LED-Bänder werden
mit den entsprechenden Netzteilen betrieben. Alle LED-Bänder
haben bereits eine CE-Kennzeichnung. Muss ich für die fertigen
Bilderrahmen eine neue CE-Konformität erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Wehmöller
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Wehmöller,
die Leuchtschilder sind definitionsgemäß
Leuchten, die den Normen der Niederspannungsrichlinie zugeordnet
sind. Weiterhin gelten die RoHS- und EMV-Richtlinie. Daher ist eine
CE-Konformität zu erklären.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1742
gestellt von: Lukas Winkel
am: 17.04.2020
Thema: Konformität Messer
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich bin gerade dabei mich mit dem Import
und Verkauf von Japanischen Messern an den Endverbraucher selbstständig
zu machen.
Geplant ist der Verkauf von handgeschmiedeten
Messern mit Holzgriff und später eventuell auch mit Griffen
aus Micarta, Kunststoff.
Ich habe bereits herausgefunden, dass ich
(sofern ich keine Kunststoffe verkaufe) keine Konformitätserklärung
und somit auch kein CE Kennzeichen nach (EG) 1935/2004 erstellen,
wohl aber intern die Konformität mit der GMP-Verordnung zur
guten Herstellungspraxis dokumentieren muss.
Bei den Importierten Messern wird es sich
meist um hochpreisige Einzelstücke handeln.
Wie kann ich in diesem Fall die korrekte Dokumentation gewährleisten,
ohne unwirtschaftlich zu werden?
Ich hoffe, hier Hilfe zu bekommen!
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Lukas Winkel
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Winkel,
vielleicht können Sie den Großteil der Dokumentation
von Ihrem Lieferanten bekommen?
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1741
gestellt von: anonym
am: 17.04.2020
Thema: CE Kennzeichnung Handyhülle
Frage: Ist eine CE Kennzeichnung für
Handyhüllen aus Plastik oder Panzerglas zum Schutz von Handydisplays
vorgeschrieben?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
nein, eine CE-Kennzeichnung ist hierfür
nicht vorgeschrieben/erlaubt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1740
gestellt von: Benjamin Nebe
am: 17.04.2020
Thema: Niederspannungsrichtlinie
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Anwendung der Niederspannungsrichtlinie.
Wir fertigen Forschungsgeräte. kleine Geräte, Schaltschränke
zur Versorgung großer Maschinen usw. Bei diesen ist uns die
Anwendung der 2014/35/EU klar. Nun kommt es jedoch auch vor, dass
wir Teile der Gebäudeinstallation nachrüsten (Unterverteiler,
Kabeltrasse, Steckdosen).
Im Leitfaden zur 2014/35/Eu wird für die Definition "elektrisches
Betriebsmittel" angegeben ein "Produkt, das zum Zweck
der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung
von elektrischer Energie benutzt wird"
Müsste da so eine Gebäudeinstallation nicht ein "elektrisches
Betriebsmittel" sein und von der Niederspannungsrichtlinie
erfasst werden?
Dies deckt sich jedoch nicht mit meinen Erfahrungen. Der Elektriker
daheim wäre sicher verwundert, wenn ich ihn nach der CE-kennzeichnung
für das neue Bad frage.
Dass die einzelnen Komponenten eine CE-Kennzeichnung bebötigen,
steht außer Frage. Meine Frage ist, ob die gesamte Installation
als "Produkt" und damit wiederum als "elektrisches
Betriebsmittel" gesehen werden muss und damit unter die 2014/35/EU
fällt?
vielen Dank und freundlicher Gruß!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Nebe,
wie Sie selbst feststellen, benötigen
die einzelnen Komponenten in der Regel die CE-Kennzeichnung, da
sie von Ihren Lieferanten in Verkehr gebracht werden.
Unterverteiler und Kabeltrassen sind ebenfalls CE-pflichtige Produkte.
Allerdings kennt die Niederspannungsrichtlinie nicht eine Definition
einer Gesamt-Gebäudeinstallation oder ähnlichem. Wenn
die einzelnen Komponenten CE-konform sind und nach Angaben der Hersteller
verwendet und verbaut werden, ist dies in der Regel ausreichend.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Teile von Gebäudeinstallationen
auch Bauprodukte sein können und daher ebenfalls oder ausschließlich
der Bauprodukte-Richtlinie unterliegen. Weiterhin ist manchmal folgendes
zu berücksichtigen:
Nach Leitfaden Blue Guide handelt es sich bei einem Niederspannungsprodukt
nicht um ein Inverkehrbringen, wenn das Produkt für den Eigenbedarf
hergestellt wurde. Gleichwohl muss die Installation den Sicherheitsanforderungen
der Normen entsprechen. Es handelt sich um eine formelle Ausnahme.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Benjamin Nebe
Vielen Dank für Ihre ausführliche
Antwort.
Für mich stellt sich nun die Frage, wo die Grenze zwischen
Gebäudeinstalation (ohne CE) und Gerät (CE nach Niederspannungsrichtlinie)
ist.
Am einfachen Beispiel: Wir beauftragen eine Firma für eine
Beleuchtungsinstallation.
Fall 1:
Die Firma legt Installationsrohre, Zieht Kabel, Installiert Lichtschalter
und rüstet den Verteilerkasten um. Alle Komponenten mit CE
aber ohne CE für die Gesamtanlage
Fall 2:
Die Firma liefert einen Kasten mit Netzkabel und Stecker. Am Kasten
befindet sich ein Schalter und eine Lampe. Die Firma hat uns quasi
einen Baustrahler gebaut. Die verwendeten Einzelkomponenten besitzen
wieder CE. Nur diesmal sollte m.E. auch die Kombination nach Niederspannungsrichtlinie
mit CE gekennzeichnet werden.
Da die Niederspannungsrichtlinie nicht von
einem Stecker als Bedingung spricht, müssten doch eigentlich
beide Fälle gleich behandelt werden.
Dass es in der Praxis anders gemacht wird ist mir klar - nur nicht
der Grund.
Wenn sich das Rätsel für mich löst, bin ich noch
ein stück zufriedener mit dem Thema;)
Vielen Dank und freundlicher Gruß,
Benjamin Nebe
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Nebe,
viele Produkteinstufungen lassen sich nicht
exakt bestimmen, da die Kriterien aus den Richtlinien nicht umfassend
genug sind. Die individuell getroffenen Lösungen werden dann
oft durch individuelle Absprachen/Verträge zwischen Hersteller/Lieferant
und Verwender ergänzt, was in der Regel auch von den Behörden
akzepitert wird, solange das Sicherheitsnieveau dadurch nicht in
irgendeiner Weise vermindert wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Hallo,
ich würde die Unterscheidung mit dem
Leitfaden zur Maschinenrichtlinie machen.
Leitfaden
Maschinenrichtlinie
in diesem Leitfaden ist zwar keine Definition
eines elektr. Betriebsmittels, aber in der Fußnote auf Seite
20 wird es wie folgt erklärt.
20 Die Richtlinie gilt unabhängig von der Verkaufsmethode für
alle Formen der Lieferung von Produkten, die auf dem Unionsmarkt
bereitgestellt werden sollen. Daher gilt sie auch für den Fernabsatz
und den Verkauf über elektronische Mittel (Internet, E-Commerce
usw.). Weitere Hinweise sind im Kapitel 2.1, „Betroffene Produkte“
des „Blue Guide“ zu finden. Diese Richtlinie gilt für
elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung
zwischen 50 und 1000 V Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V Gleichstrom
mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt
sind. § 6 Für welche Produkte gilt die Richtlinie? Die
Richtlinie gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, die für
eine Nennbetriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt Wechselstrom
bzw. 75 und 1500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Die Spannungsangaben
beziehen sich auf die Spannung am Eingang oder Ausgang und nicht
auf die Spannungen, die innerhalb des Betriebsmittels auftreten
können. Nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten ist der
Begriff „zur Verwendung bei einer Nennspannung“ so zu
verstehen, dass die Nenneingangsspannung oder die Nennausgangsspannung
des Betriebsmittels (oder beide) innerhalb dieses Spannungsbereichs
liegt bzw. liegen. Im Innern können höhere Spannungen
auftreten. Bei Produkten mit mehreren Nennspannungen an Eingang
oder Ausgang gelten die Produkte als in den Anwendungsbereich der
vorliegenden Richtlinie fallend, sobald die höchste der Nennspannungen
innerhalb der vorgegebenen Nennspannungen liegt. Dementsprechend
fallen elektrische Betriebsmittel mit einer höheren Spannung
als 1000 V AC oder 1500 V DC nicht in den Anwendungsbereich der
Richtlinie, da diese Betriebsmittel nicht zur Verwendung innerhalb
der Nennspannungen vorgesehen sind, die in Artikel 1 der Richtlinie
festgelegt sind. Der Begriff „elektrisches Betriebsmittel“
wird in der Richtlinie nicht definiert. Er ist daher entsprechend
der international anerkannten Bedeutung dieses Begriffs auszulegen.
Im „Internationalen Elektrotechnischen Wörterbuch“
der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) wird der
Begriff „elektrisches Betriebsmittel“ wie folgt definiert:
„Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung,
Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird,
zum Beispiel Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte und Steuergeräte,
Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, elektrische
Verbrauchsmittel.“
Frage/Antwort
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Frage 1739
gestellt von: Steffen, Hamburg
am: 15.04.2020
Thema: CE Kennzeichnung Ersatz Schutzscheibe
Frage: Ein Maschinenhersteller
hat im laufe einer Instandhaltung bei einer Drehmaschine unter anderem
auch die Schutzsscheibe aus Polycarbonat ausgetauscht. Nachdem ich
den Hersteller auf die fehlende CE Kennzeichnung auf der neuen Schutzscheibe
hingewiesen habe, behauptete er, dass die CE Kennzeichnung bei Ersatzscheiben
nicht nötig sei. Dabei verwies er auf die Maschinenrichtlinie
2006/42/EC, wo es auf Seite 4, Artikel 1 ,Kapitel (2), Paragraph
(a) heißt:
"Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie
sind ausgenommen: Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung
identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine
geliefert werden."
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall
(DGUV) z.B. sagt, dass eine CE Kennzeichnung erforderlich ist.
Meine Frage lautet: Ist der Maschinenhersteller
verpflichtet, eine CE Kennzeichnung an die neue Scheibe anzubringen
oder nicht?
Gruß
Steffen
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Steffen,
wenn die Maschinenschutzscheibe gesondert
in Verkehr gebracht wird, muss sie CE-gekennzeichnet sein. Da sie
in Ihrem Fall als Ersatzteil geliefert wird, ist keine CE-Kennzeichnung
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1738
gestellt von: Joachim Renner, Stuttgart
am: 14.04.2020
Thema: CE bei Bausatz mit CE Komponenten
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich möchte gerne Virtuelle Flipper /
Pinballs bauen.
Das sind Spielgeräte, die auf einem Monitor ein Spiel abbilden,
welches dann mit Eingabetastern beeinflusst / gespielt werden kann.
In dem Spielgehäuse ist ein Monitor
mit CE , eine Android Box mit CE und ein USB Board mit CE , sowie
zugehörige Netzteile.
Ist es notwendig für das komplettierte
Gehäuse noch eine CE Bescheinigung zu erstellen ?
Vielen Dank und viele Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Renner,
möglicherweise haben Sie ein Spielzeug
hergestellt, das unter die Spielzeugrichtlinie fällt. Weiterhin
ist zu betrachten, dass durch die vermutlich nicht bestimmungsgemäße
Verwendung der Einzelgeräte beispielsweise die Wärmeabfuhr
neu bestimmt bzw. berechnet werden muss. Ich gehe daher davon aus,
dass eine zusätzliche CE-Kennzeichnung erforderlich ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1737
gestellt von: Rudolf Pröls, Taufkirchen
am: 11.04.2020
Thema: CE Kennzeichnung spezifische Transport Container
Guten Tag,
für den Transport großer optischer
Instrumente werden Transport-Container eingesetzt ,
welche spezifisch auf das Produkt zugeschnitten sind. Die Produkte
sind mit dem Container mechanisch verschraubt und teilweise werden
auch N2-Spüleinrichtungen implementiert. Bedingt durch den
Fahrzeugtransport haben die Container Transport-Ösen und werden
per Kran gehoben.
Benötigen diese Container eine CE-Kennzeichnung?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Pröls,
nein, für die Container gibt es keine
Richtlinie, die die CE-Kennzeichnung fordert. Es gilt aber das Produktsicherheitsgesetz.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Zur Ergänzung hilft der neue Leitfaden
zur Maschinenrichtlinie §412
Leitfaden
Maschinenrichtlinie
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Frage 1736
gestellt von: Tobias J.
am: 11.04.2020
Thema: Unvollständige Maschine - Montageanleitung
Hallo,
wir modernisieren Maschinen und ein Kunde
hat den TÜV eingeschaltet, welcher
1) Risikobeurteilung im Umfang der Umbaumaßnahmen nach Anhang
VII Teil B
2) Montageanleitung nach Anhang VI
3) Einbauerklärung für den Umfang der Änderung nach
Anhang II Teil 1 Abschnitt B
verlangt.
Es wurde u.a. neue Motore installiert (mit
Getriebe). Vorher musste der Bediener die "Einheit" mit
einer Ratsche verstellen. Nun übernehmen Antriebe diese Tätigkeit.
Muss man dazu eine Montageanleitung schreiben
bzw. ist das eine unvollständige Maschine?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr J.,
ja, offensichtlich geht der TÜV davon
aus, dass eine unvollständige Maschine geliefert wurde. Hierfür
muss eine Einbauanleitung geliefert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1735
gestellt von: Felix Salomon
am: 06.04.2020
Thema: Ölabscheider - (un)vollständige Maschine?
Guten Tag,
handelt es sich bei einem Ölabscheider, der im wesentlichen
aus
- Druckluftgetriebene Membranpumpe
- Tank mit Druckluftanschluss für Durchmischung
- Zu- und Ablauf für das Medium
besteht, um eine unvollständige Maschine?
Schöne Grüße
F. Salomon
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
meiner Einschätzung nach handelt es
sich um eine vollständige Maschine.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1734
gestellt von: Jannik Graus
am: 31.03.2020
Thema: CE Kennzeichen mit Nummerierung CE1282
Guten Tag,
für unsere Mitarbeiter möchten wir Schutzatemmasken bestellen.Ich
sehe dass auf der Maske das CE Zeichen mit wie folgt abgedruckt
wird : CE1282
Können Sie mir bitte mitteilen welche Bedeutung die Nummerierung
1282 hat?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüße
Jannik Graus
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Graus,
die Nummer bezeichnet die Kennnummer der
notifizierten Stelle, die in dem Konformitätsbewertungsverfahren
tätig war.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1733
gestellt von: Heike Meißner
am: 23.03.2020
Thema: Übersetzung einer Betriebsanleitung
Hallo,
ich bin Dienstleister für die Erstellung von Technischen Dokumentationen.
Einer meiner Kunden verschickt mit seinen Maschinen ausschließlich
englische Dokumentationen. Nun gibt die MRL ja die Übersetzung
der Dokumentation in die Landessprache vor, in der die Maschine
betrieben wird.
Inwieweit erlischt die CE-Kennzeichnung der Maschine durch die Vorgehensweise
meines Kunden? Bzw. welche rechtlichen Auswirkungen hat die Nichtübersetzung
in die Landessprache?
Vielen Danke und viele Grüße
H. Meißner
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Meißner,
die Nichtübersetzung der Betriebsanleitung
ist ein Instruktionsmangel, der genau wie andere Mängel, z.B.
technische Mängel, die Haftung des Herstellers bei Unfällen
zur Folge haben kann. Außerdem können die Behörden
auch ohne dass ein konkreter Schaden oder Unfall vorliegt, beispielsweise
den Betrieb der Maschine untersagen, Nachbesserung anordnen usw.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1732
gestellt von: anonym
am: 16.03.2020
Thema: CE KENNZEICHNUNG EXTRA FÜR DEUTSCHLAND
Ich habe eine Gastherme aus England mit
CE Kennzeichen. Ist dies für alle EU-Länder gültig
oder gibt es für einzelne Länder Unterschiede?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
die CE-Kennzeichnung ist für alle EU-Länder
gültig.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1731
gestellt von: Daniel Kartschigajiew
am: 12.03.2020
Thema: CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Ich habe eine Frage und hoffe Sie können
mir vielleicht weiter helfen. Ich bin gerade auf dem Wege der Selbständigkeit
und möchte ein Produkt aus einem Drittland (Russland) überbringen.
Das Produkt hat eine EAC- Konformitätserklärung, aber
leider keine EC.
Nun ja so wie ich es mitbekommen habe, kann
ich das Produkt nicht einführen, da der Zoll eine eindeutige
EC-Kennzeichnung verlangt, die Firma sagte, ich müsse mich
selbst um eine CE-Kennzeichnung kümmern was in diesem Fall
erst gemacht werden kann wenn das Produkt hier ist.
Momentan weiß ich nicht wie ich an
eine EC-Kennzeichnung komme bzw. Das Produkt über den Zoll
bringe, damit ich mich sobald das Produkt da ist, um eine Kennzeichnung
kümmern kann.
Haben Sie Erfahrungen in diesem Bereich?
und könnten sie mir was Raten? Ihre Website ist übrigens
sehr informativ, vielen Dank dafür!
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Karschigajiew,
mit dem Zoll können Vereinbarungen getroffen
werden, die es ermöglichen, die CE-Kennzeichnung dann vorzunehmen,
wenn das Produkt bereits eingeführt wurde. Hierzu können
Sie sich an den Zoll wenden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1730
gestellt von: DB
am: 11.03.2020
Thema: CE-Kennzeichnung von Raumsystemen
Guten Tag,
muss ein Hersteller von innenliegenden Meisterbuden und Maschineneinhausungen
diese CE-kennzeichnen?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
Meisterbuden können je nach konkreter
Gestaltung Bauprodukte und daher CE-pflichtig sein.
Maschineneinhausungen können Sicherheitsbauteile sein und nach
Maschinenrichtlinie CE-pflichtig sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1729
gestellt von: Hasan Gök
am: 10.03.2020
Thema: CE Whirlpools
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage bzgl. CE für Whirlpools. Ein Kunde fragt
nach einem CE-Siegel unserer Whirlpools. Alle verbauten Komponenten
sind CE-zertifiziert. Wie sieht es mit dem Pool an sich aus? In
welche Klasse fällt der Whirlpool? Wie kann ich als Hersteller
eine CE-Zertifizierung bekommen?
Ich bin nicht lange in dem Geschäft,
daher mag für manch einen meine Fragen komisch vorkommen :)
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.
Gruß
Hasan
Antwort von: Roman Preis
Hallo Hasan,
die CE-Kennzeichnung für das System
können Sie selbst durchführen. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung
muss eine Klassenbestimmung, Normenrecherche und Risikobeurteilung
durchgeführt werden sowie eine Betriebsanleitung und Konformitätserklärung
erstellt/ausgestellt werden. Es müssen die Sicherheitsanforderungen
(aus den Normen) erfüllt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1728
gestellt von: Hyronimus Stefan
am: 05.03.2020
Thema: Risikobeurteilung
Guten Tag,
ich arbeite bei einem Maschinenbau-Unternehmen,
wir liefern Reinigungsanlagen größten Teils an die Autoindustrie.
Unser Kunde aus China fordert die Risikobeurteilung in Englisch,
da dies ein Teil der Dokumentation sein sollte. (laut Kunde)
Meine Frage dazu wäre: Gibt es eine
Richtlinie/ Norm in der beschrieben wird, in welcher Sprache die
Risikobeurteilung geliefert werden muss?
Besten Dank Vorab
Mit freundlichen Grüßen
Hyronimus Stefan
Antwort von: Steven Nießner
Grundsätzlich muss die Risikobeurteilung
überhaupt nicht herausgegeben werden, wenn nicht vertraglich
vereinbart. Wenn es vertraglich vereinbart ist, dann steht ja im
Normalfall auch die Sprache fest.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Stefan und Herr Nießner,
die Maschinenrichtlinie fordert, dass die
Technischen Unterlagen - wozu die Risikobeurteilung gehört
- in einer oder mehreren Gemeinschaftssprachen abgefasst sein müssen;
hiervon ausgenommen ist die Betriebsanleitung der Maschine, für
die besondere Bestimmungen gelten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1727
gestellt von: Yasmin Sobhi
am: 04.03.2020
Thema: Umbau von alten Maschinen - CE-Konformität
Hallo,
für die Maschinen, die unter den Bestandschutz fallen,
ist es erforderlich, dass sie nach der Stand der Technik weiterentwickelt
werden. Das bedeutet, dass die Maschine wahrscheinlich umgebaut
werden sollte. Wenn die Maschine umgebaut wird, ist sie aber quasi
eine neue Maschine. Sollten wir also für die Maschinen, die
älter als 1995 sind und umgebaut werden, eine CE-Konformität
erhalten? Und bei welchem Umfang des Umbaus, ist eine CE-Konformität
erforderlich?
Vielen Dank und Grüße,
Yasmin Sobhi
Antwort von: Steven Nießner
Grundsätzlich gibt es den Begriff "Bestandsschutz"
im Maschinenbau nicht, sondern nur im Bauwesen. Eine Maschine/ Anlage
muss neu CE-gekennzeichnet werden, wenn es sich um eine wesentliche
Veränderung handelt. Bei der Bewertung hilft das Interpretationspapier
des BMAS. Im Internet einfach suchen.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Frau Sobhi und Herr Nießner,
wenn im Rahmen Ihrer Weiterentwicklungen
nur Verbesserungen bezüglich der Sicherheit der Maschine gemacht
werden, ist dies stets als "keine wesentliche Veränderung"
anzusehen, so dass keine neue Bescheinigung der Konformität
erforderlich ist. Das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderungen"
finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Produktsicherheit/interpretationspapier-wesentliche-veraenderung-von-maschinen.html
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1726
gestellt von: Gerhard Filser, Mauerstetten
am: 04.03.2020
Thema: CE-Konformität
Guten Tag,
wie produzieren unter anderem Sicherheitsbremsen
für z. B. Personenschutz im Maschinenbau. Für einige Bremsen
(pneumatisch betätigt) haben wir die Konformität zur Maschinenrichtlinie
erklärt und bringen entsprechend das CE-Kennzeichen an. Das
wurde auch von z. B. TÜV bestätigt. Nun ist es so, dass
viele unserer Sicherheitsbremsen kundenspezifische Lösungen
sind und von diesem Standard, für den die Konformität
erklärt wurde, abweichen. Nun stellt sich die Frage: Wo ist
eine Trennlinie bei der die Sonderausführung dem Standard mit
CE entspricht und wir die Konformität zur MRL erklären
ohne ein eigenes Konformitätsverfahren für die Sonderbremse?
Wenn wir z. B. sehen, dass die Sonderbremse weit von der Standardbremse
abweicht, muss dann ein eigenes Konformitätsverfahren angewendet
werden? Oder sagen wir (z. B. wenn der Kunde nur 1 Stück bestellt),
dass diese Sonderlösung kein CE bekommt?
Vielen Dank für die Antwort
Antwort von: Steven Nießner
Wenn es sich bei der Bremse um ein Sicherheitsbauteil
gemäß Maschinenrichtlinie handelt, dann muss sie ein
CE-Kennzeichen haben, egal ob Einzelanfertigung oder Serienfertigung.
Unterscheidet sich die Einzelbremse so sehr, dass z.B. die Risikobeurteilung
anders ist? Wird doch sehr viel ähnlich sein oder? Auch wenn
ihr der Meinung seid, das es sich um eine neue CE-Kennzeichnung
handelt, muss ja der "Konformitätsbewertungsaufwand"
nicht hoch sein. Was wäre hier denn groß anders? Die
z.B. Risikobeurteilung wird doch ähnlich sein.
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Frage 1725
gestellt von: Berens
am: 02.03.2020
Thema: Austausch von Polycarbonatscheiben
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir verbauen in den Sicherheitseinrichtungen
an unseren Portalfräsen, Sägen usw. Polycarbonatscheiben.
Wie ist die rechtliche Lage in Hinsicht auf den regelmäßigen
Austausch dieser Scheiben.
Gibt es hierzu eine offizielle Norm, nach der die Scheiben gewechselt
werden müssen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Berens,
in EN ISO 23125 (Drehmaschinen) gibt es eine
Alterungskurve von ungeschütztem Polycarbonat sowie die Vorschrift,
in der Betriebsanleitung die Häufigkeit visueller Inspektionen,
um die Schutzfunktion von Sichtscheiben sicherzustellen, anzugeben.
Die Informationen müssen Details enthalten für Prüfmethoden
und die Beschreibung von Schädigungen, die die Sichtscheibe
für eine weitere Verwendung unbrauchbar machen oder anzeigen,
dass ein Austausch erforderlich wird. Die Betriebsanleitung darf
Beschreibungen von nicht akzeptablen Beschädigungen enthalten,
wie z. B. plastische Verformungen (Beulen, Dellen) infolge vorausgegangener
Aufprallereignisse, Risse, Beschädigungen der Kantenabdichtung,
in den Verbundaufbau eingedrungener Kühlschmierstoff, sodass
die Scheiben stumpf oder verfärbt werden oder andere Beschädigungen
der Schutzscheiben. Sichtscheiben aus Polycarbonat werden zu einer
Gefahr sobald sie milchig oder blind werden und müssen dann
gegen neue Sichtscheiben getauscht werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1724
gestellt von: Claudio Sorci
am: 21.02.2020
Thema: Vertikalförderer Paletten
Hallo,
bei der Integration eines Vertikalförderer für Europaletten/Gitterboxen
kam bei mir die Frage auf, wie der Vertikalförderer bei einem
Bruch der Antriebskette oder versagen der Motorbremse gesichert
werden kann? Muss ich eine Fallschutzsicherung anbringen lassen?
Mechanisch, pneumatisch oder elektrisch?
Welche Norm kann ich anwenden? Evtl. die EN 528?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Sorci,
eine Fallsicherung ist nicht in jedem Fall
erforderlich. Ein Risikovergleich anhand der EN 528 kann helfen,
aber auch die EN 619 beschäftigt sich mit Vertikalförderern.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1723
gestellt von: anonym
am: 17.02.2020
Thema: Not-Aus-Taster versetzen
Guten Tag,
eine Anlage wurde 2008 nach Umbau neu CE zertifiziert dort befinden
sich 4 Notaus Taster in 1 qm Reichweite. Wobei einer davon bei geöffneter
Tür nicht betätigt werden kann. Nun würde ich ihn
gern um 1 m versetzen, so dass er frei zugänglich ist. Erlischt
dann die CE-Zertifizierung?
Antwort von: Steven Nießner
Das Versetzen eines Not-Halt Tasters um einen
Meter beeinflusst das CE-Kennzeichen nicht, erst recht nicht, wenn
das Versetzen Sinn macht.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag zusammen,
das Versetzen eines Not-Halt-Tasters kann
die Konformität einer Maschine dann beeinflussen, wenn der
Not-Halt-Taster beispielsweise durch das Versetzen schwer erreicht
werden könnte oder nicht "gefunden" werden könnte.
Wenn das Versetzen Sinn macht, jedoch, wie bereits beschrieben,
hat das Versetzen keinen Einfluss.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1722
gestellt von: Mathias Brehm, Mörlenbach
am: 17.02.2020
Thema: Messgerät CE-Kennzeichnung
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir stellen ein Messgerät zur Vermessung
der Schneidengeometrie von Sägeblättern her.
Das Messgerät besteht aus einer von uns konstruierten mechanischen
Verstellvorrichtung. Als Zukaufteile verbauen wir eine USB-Kamera
und ein LED-Ringlicht (CE-gekennzeichnet).
Die Bedienung und Einstellungen am Gerät erfolgen ausschließlich
manuell.
Ist eine CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung
des Messgeräts notwendig?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Brehm,
wenn die USB-Kamera und das LED-Ringlicht
bei Ihrer Zusammenstellung bestimmungsgemäß verbaut und
verwendet werden, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1721
gestellt von: Gerhard Nöh, Löhne
am: 17.02.2020
Thema: CE-Zertifizierung von Handlings-Anlage
Frage: Ein Kunde wünscht von uns eine
elektrisch angetriebene Verfahreinheit für einen Druckkopf.
Dazu kaufen wir die Lineareinheit mit Motor als fertige Komponente.
Die Steuerung und der Zusammenbau an der Vorrichtung des Kunden
erfolgt von uns.
Muss die Anlage CE-zertifiziert werden, bzw. welche Voraussetzungen
müssen unsererseits erfüllt sein, damit wir eine CE-Kennzeichnung
vornehmen dürfen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Nöh,
ja, die Verfahreinheit benötigt die
CE-Kennzeichnung. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung muss eine Normenrecherche
und Risikobeurteilung durchgeführt werden sowie eine Betriebsanleitung
und Konformitätserklärung erstellt/ausgestellt werden.
Es müssen die Sicherheitsanforderungen (aus den Normen) erfüllt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1720
gestellt von: Willi
am: 10.02.2020
Thema: CE Kabelsatz
Hallo Herr Preis,
wir haben eine Maschine (Prüfstand)
ausgeliefert, der Prüfstecker enthält, die z.B. auf der
Platine des Prüflings aufgesteckt werden, um el. Tests durchzuführen
(z.B. Hochspannungstest, Schutzleitermessung). Die Maschine hat
eine CE-Kennzeichnung nach MRL- und EMV-Richtlinie. Die Kabel dieser
Prüfstecker sind über Harting-Stecker mit der Maschine
verbunden. Jetzt hat der Kunde Ersatz-Prüfstecker bestellt
(d.h. Prüfstecker->Kabel->Hartingstecker). Muss ich für
jeden "Prüfstecker-Kabelsatz" eine CE-Erklärung,
Typenschild,... vorsehen, oder kann ich die ohne CE als Ersatzteil
speziell für diese bestimmte Maschine ansehen?
Vielen Dank
Gruß
Willi
Antwort von: Steven Nießner
Ersatzteile sind nicht CE-kennzeichnungspflichtig.
Der Austausch ändert auch nichts an der vorhandenen CE-Kennzeichnung.
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Frage 1719
gestellt von: Norbert van Aerssen, Stuttgart
am: 08.02.2020
Thema: Baugleichheit nach Maschinenrichtlinie
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wann ist eine Maschine nach der Maschinenrichtlinie
baugleich?
Ist eine Folgemaschine bei der z.B. die Steuerung und die Motoren
auf den neuesten technischen Stand gebracht wurden noch baugleich?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert van Aerssen
Antwort von: Steven Nießner
Die Frage ist doch was mit dem Begriff "baugleich"
erreicht werden soll?
meines Wissens nach wird der Begriff "baugleich" in der
Maschinenrichtline nicht erwähnt. Soll damit eine Serie weitergeführt
werden?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr van Aerssen, Herr Nießner,
bei baugleichen Maschinen kann man die Dokumentation für die
CE-Kennzeichnung ohne Anpassungen vornehmen zu müssen, kopieren.
Im Falle von anderen Steuerungen und Motoren sollte die Konformität
aus meiner Sicht dringend geprüft und die Dokumentation angepasst
werden. Ein praktikabler Maßstab könnte das Interpretationspapier
"Wesentliche Veränderungen" darstellen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1718
gestellt von: David
am: 06.02.2020
Thema: Risikobeurteilung
Hallo zusammen,
ich habe eine fertige Maschine mit entsprechender Risikobeurteilung.
Diese soll nun nach Kundenwunsch etwas umgebaut werden, da er diese
unter seinem eigenen Label mit eigener Bezeichnung selber verkaufen
möchte.
Was muss ich als Hersteller des Standardproduktes diesbezüglich
beachten? In wie weit stehe ich in der Pflicht eine neue Risikoanalyse
CE-Konformität durchzuführen?
Oder gibt es für solche Fälle ein formelles Schreiben
womit ich betätigen kann, dass die Risikobeurteilung unseres
Standards ordnungsgemäß durchgeführt worden ist?
Antwort von: Steven Nießner
Für die verkaufte/ neu inverkehr gebrachte
Maschine muss eine Risikobeurteilung gemacht sein. Wenn sich der
Kunde als Hersteller kenntlich macht, steht er erstmal in der Verantwortung.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag David und Herr Nießner,
ich sehe den Hersteller des Standardprodukts
dem Kunden gegenüber durchaus in der Verantwortung, ein sicheres
Produkt zu liefern. Da es sich aber nicht um ein Inverkehrbringen
handelt, reicht aus meiner Sicht ein formloses Schreiben, dies zu
bescheinigen.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Stimmt, ich habe die Frage missverstanden,
ich dachte der Käufer baut selbst um. Der ursprüngliche
Hersteller muss natürlich auch eine sichere Maschine liefern.
Wenn ich eine vorhandene Maschine umbaue und an einen Anderen innerhalb
MRL-Bereich weiterverkaufe, dann sehe ich auch hier die Notwendigkeit,
das Konformitätsbewertungsverfahren inkl. CE-Kennzeichnung
durchzuführen (vorausgesetzt sie wird so wesentlich verändert,
das es eine neue CE-Kennzeichnung benötigt).
Aus meiner Sicht reicht dann eine einfache Bescheinigung nicht.
Das Inverkehrbringen hat ja schon stattgefunden. Der Käufer
labelt nach dem Kauf nur um.
p.s. der Käufer macht sich dann für die Maschine als Hersteller
kenntlich und muss dann alle Unterlagen, die die Konformität
bescheinigen haben. So ohne weiteres müsst ihr das dem Käufer
nicht geben (außer vertraglich vereinbart).
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Frage 1717
gestellt von: Andreas Kleinlercher
am: 04.02.2020
Thema: Maschine für die Erprobung
Hi,
wir sind dabei eine Maschine bzw. Spannvorrichtung
zu entwickeln welche für die Erprobung eines Schweißverfahrens
eingesetzt wird. Nach Certifizierung des Verfahrens wird sie nicht
mehr benötigt und geht auser betrieb. Gibt es sicherheitstechnisch
irgendwelche Erleichterungen oder wird die Maschinenrichtlinie normal
angewandt?
Antwort von: Steven Nießner
Wie lange soll die Maschine denn am Leben
bleiben? (Man sollte gleich mit berücksichtigen, dass sich
so etwas unerwartet hinziehen kann).
Sicherheitstechnisch sollten keine großen Abstriche gemacht
werden, warum auch ist das Personal, das in der Zeit an der Anlage
arbeitet weniger wert? Abhängig von der Lebensdauer könnte
man aus meiner Sicht auf den ein oder anderen Punkt aus dem konformitätsbewertungsverfahrens
verzichten, z.B. die CE-Kennzeichnung. Aber wie gesagt abhängig
von der Lebensdauer.
Antwort von: Roman Preis
Hallo zusammen,
Maschinen, die nur für Erprobungszwecke gebaut werden und nur
vorübergehend (hierzu gibt es keine exakte Zeitangabe) verwendet
werden, müssen nicht CE-gekennzeichnet werden. Um die Betriebssicherheitsverordnung
zu erfüllen, müssen allerdings für den Probebetrieb
organisatorische Ersatzmaßnahmen festgelegt werden, beispielsweise
nur Betrieb durch besonders geschulte Personen, usw.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Arnd Müller
Mit dem Thema "Erprobungs-bzw. Labormaschinen"
befasst sich die DGUV-INFO 202-002 Herstellen und Betreiben von
Geräten und Anlagen für Forschungszwecke.
Wenn ich diese Information richtig deute, muss man als Hersteller
(auch für die Eigennutzung) solcher Anlagen im Prinzip alles
machen, was auch für eine CE-Zertifizierung nötig ist,
muss aber am Ende das CE-Zeichen nicht anbringen und keine Konformitätserklärung
ausstellen. Damit ist die Anwendung dieser Ausnahme nur in den wenigsten
Fällen eine Erleichterung.
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Frage 1716
gestellt von: anonym
am: 31.01.2020
Thema: CE an einer Palette die zur Sicherung der Produkte dient
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir haben zur Ladungssicherung eine Palette
gebaut, auf dieser sind Magnete zur Sicherung der Ware befestigt,
die Palette dient auch als Abstandshalter, da unsere Produkte für
die Verladung auf den Gabelspitzen transportiert werden. Der Gabelstaplerfahrer
steuert die Magnete über eine Fernbedienung. Bei der Benutzung
fährt der Stapler unter die Palette und dem zu verladenen Produkt.
Der Fahrer aktiviert die Magnete, hebt alles an und verlädt.
meine Frage ist nun, brauchen wir für diese Palette eine CE
Kennzeichnung? Nach meiner Meinung ja, andere Köpfe sagen nein.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Fragesteller,
meiner Einschätzung nach muss das Ladungssicherungssystem
eine CE-Kennzeichnung bekommen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1715
gestellt von: Eric
am: 30.01.2020
Thema: Konformitätserklärung & CE Erklärung
Servus,
Ich habe eine Frage bezüglich Konformitätserklärung
& CE Erklärung.
Ich bin der Elektrokonstrukteur, der AC/DC Niederspannungsverteilungen
konstruiert hat.
Wir geben die Pläne einem externen Schaltschrankbauer.
Wer muss welche Erklärung erstellen?
Werden die Verteilungen nach Maschinenrichtlinie oder Niederspnnungsrichtlinie
bewertet?
Vielen Dank!
Antwort von: Steven Nießner
Wenn ihr konstruiert und nur bauen lasst,
dann seid ihr Hersteller und müsst das Konformitätsbewertungsverfahren
durchführen. Suche hierzu im Internet nach "verlängerte
Werkbank".
Ob nun die Niederspannungsrichtlinie oder Maschinenrichtlinie gilt,
ist sehr einfach herauszufinden. Einfach den Anwendungsbereich (am
Anfang der Richtlinien) beider Richtlinien anschauen.
Niederspannungsrichtlinie gilt z.B. "Diese Richtlinie gilt
für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer
Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen
75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel
und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."
Antwort von: Roman Preis
Hallo zusammen,
Niederspannungsverteilungen sind Produkte nach Niederspannungsrichtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1714
gestellt von: Karl-Heiz Ziegler
am: 28.01.2020
Thema: UN ECE Regelungen in der Einbauerklärung
Hallo,
dürfen auf der Einbauerklärung
eingehaltene UN ECE Regelungen (im konkreten Fall die R118) aufgeführt
werden?
Mit freundlichen Grüßen
K-H Ziegler
Antwort von: Steven Nießner
Mir würde kein Grund einfallen, der
das verbietet.
Ich persönlich würde mich als Kunde freuen, wenn viele
(sinnvolle) Informationen angegeben sind. Man könnte es natürlich
auch einfach "nur" in die Betriebsanleitung schreiben.
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Frage 1713
gestellt von: Victor Strauch
am: 22.01.2020
Thema: Greifer an Roboterhandling für Spritzgussmaschine
Hallo,
Wir sind Hersteller von von einer Gesamtanlage bestehend aus
Spritzgussmaschine
Roboterhandling
Greifer
Transportband
Schutzumhausung
Wie sind die Greifer zu bewerten? In meinen Augen sind das auswechselbare
Ausrüstungen und bekommen somit ein CE-Zeichen. Die Greifer
sind durch Schnellwechselsysteme von den Bedienern austauschbar.
Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe dankbar.
MfG
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Strauch,
auch aus meiner Sicht sollten die Greifer
als auswechselbare Ausrüstungen eine CE-Kennzeichnung bekommen.
Beste Grüße
Roman Preis
Zusatzfrage von: Arnd Müller
Sehr geehrter Herr Preis,
dazu hätte ich noch eine Frage. Wenn
ein Maschinenlieferant an seiner Anlage solche Wechselgreifer vorsieht,
diese Greifer und das Auswechseln aber in der Betriebsanleitung
der Anlage beschreibt, z.B. Rüsten der Anlage auf einen bestimmten
Produkttyp, das Rüsten auf diesen Typ also zur bestimmungsgemäßen
Verwendung der Maschine gehört, muss der Lieferant dann trotzdem
für jeden Greifer ein eigenes Konformitätsbewertungsverfahren
durchführen?
Dieser Fall kommt bei uns sehr häufig
vor und bisher gab es immer nur eine Konformitätserklärung
für die gesamte Maschine, nicht zusätzlich für alle
Wechselteile.
Viele Grüße
Arnd Müller
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Müller,
wenn die Greifer nur in der vorbestimmten
Anlage verwendet werden und vollständig im Konformitätsbewertungsverfahren
berücksichtigt wurden, ist dies nicht zwingend erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1712
gestellt von: anonym
am: 13.01.2020
Thema: Umgang mit versäumter CE bei Eigenbaumaschinen
Guten Tag zusammen,
wir sind ein Großproduzent der Nahrungssmittelindustrie. Ein
Großteil der bestehenden Anlagen (auch verkettete Maschinen)
wurde im hauseigenen Anlagenbau entwickelt und letztendlich auch
gebaut/montiert. Wir sind Hersteller und Betreiber in einer Person
so gesehen. Bei den meisten Anlagen mit Bau nach 1995 wurde kein
CE - Konformitätsverfahren durchgeführt. Somit haben wir
viele Anlagen vor Ort die Ohne CE betrieben werden. Meine Aufgabe
lautet nun, dass ich die Anlagen bewerten soll. Was können
Sie mir raten wie ich hier am besten vorgehen kann? CE im Rahmen
einer Risikobeurteilung als Gesamtanlage nachholen oder Bewertung
der Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Antwort von: Steven Nießner
Hier gibt es ein Problem, da die Betriebssicherheitsverordnung
erst bei einer sicheren Maschine (inkl. CE) anfängt. Da ihr
anfangs einen Fehler gemacht habt (kein CE) würde ich an eurer
Stelle es wieder "geradebiegen" und eine CE-Kennzeichnung
nachholen. Das könnte aber natürlich bei der ein oder
anderen Absicherung (Safety-SPS, Sicherheitsschalter, Sicherheitsfunktionen,
Performance Level) zu Problemen führen. MEIN Rat wäre
in den sauren Apfel beißen und CE-Kennzeichnung nachholen.
Hier gibt es aber unterschiedliche Meinungen in Fachkreisen.
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Frage 1711
gestellt von: O. R.
am: 07.01.2020
Thema: CE-Zeichen Modellbau
Frage: Fallen
kleine elektronische Bauteile im Modellbaubereich wie zum Beispiel
Lichtsteuerungsmodule (DC) 5-10V unter CE-Richtlinien? Das Modul
steuert lediglich LEDs. Licht an und aus im Endeffekt. Damit werden
Modellfahrzeuge/Flugzeuge beleuchtet.
Wenn ja, unter welcher Richtlinie wird so
etwas eingeordnet?
Dankesehr
Antwort von: Steven Nießner
Ich denke hier könnte die EMV-Richtlinie
oder die REACH zur Anwendung kommen.
Antwort von: Roman Preis
Hallo zusammen,
einzelne Bauteile fallen in der Regel nicht unter die EMV-Richtlinie.
Module schon. Die REACH trifft möglicherweise zu, aber fordert
keine CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1710
gestellt von: anonym
am: 16.12.2019
Thema: Einbau elektrischer Rollladen in Möbel - CE-Kennzeichnung
Guten Tag,
wir sind ein Schreinerbetrieb der in einen
Holzschrank einen elektrischen Rollladen einbauen will. Dieser Rollladen
ist steckerfertig und hat eine CE-Zertifizierung. Er wird also nur
reingeschraubt von uns. Muss dieses Möbel nun neu zertifiziert
werden?
Vielen Dank
Gustav
Antwort von: Toni Krause
Mit "CE-Zertifizierung" meinen
Sie wohl eine "EG-Konformitätserklärung" gemäß
MRL (2006/42/EG). Wenn diese vorliegt, gilt die bestimmungsgemäße
Verwendung laut Dokumentation. Diese sollte in jedem Fall geprüft
werden. Rollläden für Innen-/Außenbereich sind prinzipiell
dafür bestimmt, montiert zu werden, was sie deshalb aber nicht
zu "unvollständigen Maschinen" macht - ein beliebter
Irrtum.
Ein gesondertes EG-Konformitätsbewertungsverfahren
und damit eine EG-Konformitätserklärung für das Gesamtmöbel
halte ich daher für nicht angezeigt.
Unbenommen hiervon sind Sie als Hersteller
des Möbels allerdings in der Verantwortung für das Gesamtprodukt
"Möbel mit Rollladen". Das Produktsicherheitsgesetz
gilt immer. Heißt: Sicherheitsrelevante Informationen, sofern
sie nicht Bestandteil der Dokumentation des Rollladens selbst sind,
müssen "mitgeliefert" werden.
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Frage 1709
gestellt von: Michael Altendorf, Kassel
am: 14.12.2019
Thema: Gefährdungsbeurteilung für Teststand zum Kurzbetrieb
für Rotax Flugmotor
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in einem Ausbildungsbetrieb für Luftfahrzeugtechnik
tätig. In einer Projektarbeit mit Azubis ist nun ein "Prüfstand"
zum kurzeitigen Betrieb eines üblichen 4-Zylinder Ottomotors
entstanden.
Der im Prinzip einbaufertige Flugmotor wurde, statt mit einem Propeller,
mit einer Schwungscheibe auf einem stabilen Rahmen aus schwerem
Strebenprofil montiert. Es ist keine Bremseinrichtung oder sonstiges
montiert. Der Motor soll nur mit Leerlaufdrehzahl laufen.
Alle bewegten Teile wurden mit Schutzabdeckungen versehen (Lüfter,
Schwungscheibe). Der Motor soll mit einer Kleinmenge Kraftstoff
(2-3 Liter) nur im Freien betrieben werden.
Der Motor kann durch Sperren des Kraftstoffs oder Abschalten der
Zündung schnell abgestellt werden. Das Steuerpult befindet
sich außerhalb der Gefahrenzone wo es heiß wird oder
sich etwas dreht.
Würde eine Inbetriebnahme dieses Motors nach einer Gefährdungsbeurteilung
und mit Betriebsanweisung in Ordnung sein?
Oder müssen wir unseren "Prüfstand" als statisches
Ausstellungsmodell abhaken?
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar, vielen Dank!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Altendorf,
bei dem Prüfstand handelt es sich tatsächlich
um eine CE-pflichtige Maschine. Das Konformitätsbewertungsverfahren
für diese durchzuführen ist aber nicht sehr kompliziert
und kann von Ihnen selbst erledigt werden, weshalb Sie das Vorhaben
nicht unbedingt abhaken müssen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1708
gestellt von: Lutz Krämer, Rheinbreitbach
am: 14.12.2019
Thema: EG-Konformitätserklärung und EMV-Normen
Sehr geehrter
Herr Preis,
wie verhält es sich mit der EG-Konformitätserklärung
bei Systemen, die der Maschinen- und der EMV-Richtlinie unterliegen?
Müssen hier auch die angewandten Normen zur Erfüllung
der EMV aufgeführt werden?
Vielen Dank für Ihre Rückinfo
MfG
Krämer
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Krämer,
ja, diese sollten ebenfalls aufgeführt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1707
gestellt von: Sebastian Donnovan
am: 28.11.2019
Thema: Risikobeurteilung bei externer Konstruktion
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich habe eine Frage bezüglich der Risikobeurteilung
bei einer Fremdvergabe der Konstruktionsdienstleistung.
Da sich der Konstrukteur ja grundsätzlich
um die Abschätzung und die Bewertung der Risiken kümmern
soll, sollte ja dann auch die Risikobeurteilung vom (externen) Konstrukteur
kommen?
Oder müssen wir als Hersteller die Risikobeurteilung
schreiben?
Da wir von den Gedankengängen des Konstrukteurs ja nichts wissen,
gestaltet sich das ja schwierig?
Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Donovan
Antwort von: Toni Krause
Ausschlaggebend ist, wer "Hersteller"
im Sinne der MRL ist.
Detaillierte Ausführungen finden Sie
im Blue Guide zur MRL unter Punkt 3.1 "3. DIE AKTEURE IN DER
LIEFERKETTE UND DEREN VERPFLICHTUNGEN"
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016XC0726(02)&from=DE
Dort heißt es u.a.: "Bei der Vergabe
von Arbeiten an Subunternehmer muss der Hersteller die Oberaufsicht
über das Produkt behalten und sicherstellen, dass er alle notwendigen
Informationen erhält, die für die Erfüllung seiner
Verpflichtungen entsprechend dem einschlägigen Harmonisierungsrechtsakt
der Union notwendig sind. Auf keinen Fall darf der Hersteller, der
seine Arbeiten vollständig oder teilweise an einen Subunternehmer
vergibt, seine Verantwortung beispielsweise an einen Bevollmächtigten,
eine Vertriebsgesellschaft, einen Benutzer oder Subunternehmer weiterreichen."
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Frage 1706
gestellt von: Susanne Paier, Graz
am: 26.11.2019
Thema: Konformitätserklärung Pumpen
Frage: Anfrage
des Kunden:
*Wenn ich es richtig verstehe, haben wir Pumpen mit offenen Dichtwasseranschlüssen
und die entsprechenden Motoren, die 2A-Zertifikate benötigen.
Der Hauptteil dieser Baugruppen besteht darin, den Motor und die
Pumpe zusammen zu montieren. Meine Frage an Sie ist also, was Sie
von uns benötigen, um die Konformitätserklärung auch
für diese Pumpen auszustellen?*
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich möchte
eigentlich diese Pumpen bei einer Einbauerklärung belassen.
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Paier,
ein Motor mit Pumpe, zusammen montiert als
Baugruppe kann sowohl als unvollständige Maschine als auch
als vollständige Maschine angesehen werden. Es kommt hier auf
weitere Indikatoren an, wie beispielsweise die Steuerung, Sicherheitseinrichtungen,
vertragliche Vereinbarungen, Umfang und Detaillierungsgrad der Betriebsanleitung,
letztlich auch wie das System im Katalog oder Internet präsentiert
werden soll.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1705
gestellt von: Ahmetovic Midhat
am: 25.11.2019
Thema: CE Kennzeichen
Frage: 1. Unter
welchen Bedienungen dürfen alte Maschine weiter verkauft werden?
Muss an der Maschine CE Kennzeichnen angebracht
werden, auch wenn die im Jahr 1994 auf dem Markt gestellt wurde.
Fall: Maschine ist 25 Jahre alt. Den Hersteller
gibt nicht auf dem Markt mehr. Jetzt wird Maschine nach Polen verkauft
- muss man hier notwendige Technischen Dokumentation erstellen lassen.
2. Muss man nach erfolgreichem Absolvieren Ihres Seminars noch zusätzliche
Prüfung bei Zertifizierungsstelle erfolgen um ein CE Koordinator
zu werden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Midhat,
wenn Maschinen bereits 1994 in Europa in
Verkehr gebracht wurden, benötigen sie keine CE-Kennzeichnung.
Die CE-Kennzeichnung war für Maschinen erst 1995 Pflicht geworden.
Bezüglich der Maschine, die nach Polen verkauft wird, ist demnach
die gesetzliche Regelung von 1994 maßgebend. Allerdings gibt
es nationale Bestimmungen auch für Polen, die auch gebrauchte
Maschinen betreffen. Beispielsweise ist es zwingend erforderlich,
Benutzerinformationen in die Landessprache zu übersetzen.
Zu 2.: Nein, eine zusätzliche Prüfung
ist nicht erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1704
gestellt von: Daniela Schmol
am: 23.11.2019
Thema: CE Typenschild
Sehr geehrte
Damen und Herren,
einer unserer Kunden stellt eine Maschine
her in der auch Zulieferkomponenten mit CE-Kennzeichnung (Typenschild)
verbaut werden z.B. Motor. Nun ist das Thema eine Gesamt-CE-Konformität
zu erstellen und ein eigens Typenschild an der fertigen Maschine
anzubringen. Ist es richtig, dass die Typenschilder der Zulieferteile
entfernt werden dürfen und dafür ein CE-Typenschild für
die Maschine angebracht wird auf dem selbstverständlich auch
die Angaben der Zulieferkomponenten angegeben werden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Schmol,
die Typschilder der Zulieferteile sollten
möglichst nicht entfernt werden, da darauf in der Regel wichtige
Angaben für den Gebrauch/Wiederbeschaffung enthalten sind.
Gegebenenfalls könnte auch eine Angabe in der Dokumentation
ausreichend sein, eine klare Vorschrift ist mir hierzu allerdings
nicht bekannt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1703
gestellt von: Wilhelm Krispel
am: 23.11.2019
Thema: CE-Kennzeichnung für Walzenbrecher
Sehr geehrter
Herr Preis!
Wir sind Hersteller von Aufbereitungsanlagen
und -maschinen für Glas.
In diesen Anlagen werden Walzenbrecher verbaut, um das Glas in die
richtige Größe zu Brechen.
Diese sind im Ein- und Auslauf mit geschlossenen Blechschurren geschützt.
Da wir nicht immer eine gesamte Anlage bauen, sondern auch Einzelmaschinen,
die vom Kunden in seiner Anlage verbaut werden, stellen sich für
uns einige Fragen.
Ein Walzenbrecher wurde von uns immer als
Vollständige Maschine nach Maschinenrichtlinie gesehen. (hat
drehende Teile, Maschine erfüllt einen Zweck)
Wenn wir eine Einzelmaschine verkaufen (ohne
Schurren) weist sie aber Einzugsstellen auf, die bei Kontakt mit
großer Wahrscheinlichkeit tödliche Folgen hat. (Diese
werden aber für den weiteren technischen Ablauf in der Anlage
benötigt)
In der Planungsphase bekommt der Kunde eine „Einplanungsvorschrift“
in der die Schurren und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände
zu Gefahrenstellen genau beschrieben sind. (keine Einplanungsvorschrift
nach Maschinenrichtlinie)
Fragen:
Ist für einen Brecher in dieser Form eine CE Konformitätserklärung
erforderlich? (da es eine vollständige Maschine ist)
Diese Maschine wäre aber nicht konform der Maschinenrichtlinie,
da sie offene Gefahrenstellen hat.
Kann / Muss dann eine CE-Konformitätserklärung
in Kombination mit einer Einbauerklärung erstellt werden? (das
es so eigentlich nicht gibt)
Kann / Soll eine Einbauerklärung nach
Maschinenrichtlinie erstellt werden, obwohl der Brecher per Definition
die Merkmale einer vollständigen Maschine erfüllt?
Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme, wie mit dieser Art von
Maschinen grundsätzlich umzugehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Wilhelm Krispel
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Krispel,
in solchen Fällen sollte der Hersteller
die Konformitätserklärung für seinen gelieferten
Umfang erst dann liefern bzw. unterschreiben, wenn der sicherheitsgerechte
Einbau in die Anlage erfolgt ist und der Hersteller dies begutachtet
hat.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1702
gestellt von: Gerald Hoenel
am: 14.11.2019
Thema: Nachweis Konformität bei Umbauten/ Änderungen
Frage: M.E. sagt die Umbauerklärung
aus, warum es keine wesentliche Änderung ist.
Weiterhin würde eine Einbauerklärung bestätigen,
das die MRL eingehalten wird.
Ist die Forderung nach Umbau und Einbauerklärung irgendwo (Norm,
Vorschrift) festgehalten?
Bsp. Änderungen in Rohbauanlagen.
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hoenel,
der Begriff "Umbauerklärung"
bzw. das Dokument, ist mir im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung
nicht bekannt. Die Ausstellung von Einbauerklärungen im Zusammenhang
mit der Durchführung von wesentlichen Veränderungen ist
ebenfalls nicht geläufig. Die Ausstellung von Einbauerklärungen
wird in der Maschinenrichtlinie gefordert, und zwar, wenn unvollständige
Maschinen in Verkehr gebracht werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1701
gestellt von: Johannes Steudter, Wissen
am: 09.11.2019
Thema: Fremdmotoren an FANUC roboter als 7te Achse
Sehr geehrter
Herr Preis,
grundsätzlich ist es möglich, an 6-Achsrobotern noch eine
7te Achse zu betreiben. Dazu müssen üblicherweise die
Polpaarzahl und der Resolver des Servomotors mit der Steuerung kompatibel
sein. Fanuc geht hier einen anderen Weg und verwendet anstelle von
Resolvern einen eigenen Drehimpulsgeber, auch Encoder genannt. Wir
möchten nun diese Encoder in unseren 7te-Achse Antrieben an
SEW Motoren verwenden. FANUC liefert jedoch keine CE-Erklärung
für seine Encoder. Als Zubehör für den Roboter sind
sie aber erhältlich. Dürfen dennoch für den Roboter
samt Werkzeug mit diesem Encoder eine CE-Erklärung ausstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Steudter
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Steudter,
für Roboter werden in der Regel gar
keine Konformitätserklärungen ausgestellt, sondern Einbauerklärungen.
Dies wäre sicherlich auch bei der Verwendung des von Ihnen
beschriebenen Encoders möglich.
Beste Grüße
Roman Preis
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