SAFETYTEAMS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
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Ingenieurbüro Preis, SAFETYTEAMS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
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Frage 1750
gestellt von: anonym
am: 13.05.2020
Thema: CE-Kennzeichnung für Rungengestelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie kaufen alte Rungen- und Reifengestelle ein und verkaufen diese lediglich wieder (ohne weiteren Umbau ggf. neu lackiert). I.d.R werden diese für Brennholz genutzt.

WIe ist es hier mit CE Kennzeichnung?

Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für derartige Gestelle ist eine CE-Kennzeichnung nicht vorgesehen/erlaubt, es sei denn sie wären Bauprodukte, d.h. in Gebäude fest eingebaut. Im Übrigen bleibt die CE-Kennzeichnung von Produkten nach dem erstmaligen Inverkehrbringen unberührt, wenn keine wesentliche Veränderungen daran vorgenommen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1749
gestellt von: Karl-Heinz Ziegler
am: 13.05.2020
Thema: Varianten in Einbauerklärung

Hallo,

wir produzieren immer sehr ähnliche Anlagen (Risikobewertung für die Varianten wird erstellt), dürfen diese Varianten in einer Einbauerklärung aufgeführt werden (tabellarisch)?

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Ziegler

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ziegler,

ja, dies darf sein, vorausgesetzt, die Anlage ist eindeutig einer Einbauerklärung zuzuordnen und umgekehrt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1748
gestellt von: Rudolf Pröls, Taufkirchen
am: 07.05.2020
Thema: Haltestrukturen an Roboterarmen

Frage: An einen bestehenden Roboter soll eine neue Haltestruktur für ein Produkt zum Heben und Positionieren am Arm des Roboters angebracht werden.
Wie kann diese Haltestruktur eingestuft werden?
- Maschinenrichtlinie gilt für Haltestruktur => CE
- wird als Endeffektor des Roboters eingestuft
- unvollständige Maschine

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pröls,

Ausrüstungen dieser Art werden gewöhnlich als "Auswechselbare Ausrüstung" eingestuft.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1747
gestellt von: Beate Müller
am: 07.05.2020
Thema: Konformitätserklärung für Ersatzteile

Frage: Wir haben eine Anlage mit einer CE-Erklärung nach Maschinenrichtlinien und Lebensmittelunbedenklichkeitsbescheinigungen geliefert, für die der Kunden nun Ersatzteile bestellen möchte.
Für diese Ersatzteile (z.B. Einsteckhülsen, Schneidringe) sollen wir jeweils eine Konformitätserklärung nach 1935/2004 // 10/2011 mit liefern. Die Lieferanten der jeweiligen Ersatzteile können diese, unser Meinung nach verständlicher Weise, nicht zur Verfügung stellen.
Unserem Kunden reicht die CE- Erklärung für die gesamte Anlage nicht aus.
Gibt es einen eindeutigen Text oder ähnliches aus dem klar hervorgeht, dass für Ersatzteile keine gesonderte CE-Erklärung ausgestellt werden kann ... muss.
Oder ist unsere Einschätzung hier falsch?

Danke im Voraus für die Antwort!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Müller,

die von Ihnen genannten Richtlinien betreffen Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen bzw. Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zukommen.
Diese Richtlinien haben mit der CE-Kennzeichnung nicht direkt zu tun, da diese Richtlinien nicht die CE-Kennzeichnung vorsehen/erlauben. Ersatzteile sind bei den Richtlinien nicht vom Anwendungsbereich ausgenommen. Die Forderung des Kunden ist aus meiner Sicht daher gerechtfertigt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1746
gestellt von: Martin Erl
am: 05.05.2020
Thema: Gültigkeit einer CE Kennzeichnung

Guten Tag.

Wir planen den Kauf einer Roboteranlage. Das anbietende Handels-Unternehmen vertreibt die Anlage unter einem Handelsnamen. Die CE-Konformitätserklärung und das Typenschild an der Anlage sind aber auf die ursprüngliche Artikelbezeichnung ausgestellt. Muss das Handels- Unternehmen eine neue CE-Erklärung durch die Verwendung eines eigenen Handelsnamen erstellen lassen oder gilt die CE Erklärung weiter solange das Typenschild noch an der Anlage vorhanden ist bzw. keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen wurden?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Erl,

ein Händler gilt als Hersteller und unterliegt den Pflichten eines Herstellers, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt so verändert, dass die Konformität beeinträchtigt werden kann. Die Angaben auf dem Typschild müssen mit dem Markennamen, der auf der Maschine sonst sichtbar ist, übereinstimmen. Daher sollte eine neue CE-Erlärung erstellt werden und das Typschild ausgetauscht werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1745
gestellt von: Meka
am: 28.04.2020
Thema: Trennende Schutzeinrichtung

Sehr geehrter Herr Preis,

an unseren Maschinen werden Materialein- und –austrittsöffnungen (Tunnel) montiert. Die Abstände zur Gefahrenstellen entsprechen den Vorgaben der DIN EN ISO 415 Teil 10. Diese Tunnels sind mit unverlierbaren Schrauben an ITEM-Profilen verschraubt und werden evtl. mal zu Wartungszwecken an der Maschine abgebaut. Diese Tunnels sehe ich als trennende Schutzeinrichtung. Nach MRL 1.4.2.1 dürfen diese Tunnels nach Lösen der Befestigungsschrauben aber nicht in der Schutzstellung bleiben?
Wie ist Ihre Einschätzung dazu?

Vielen Dank für Ihre Rückantwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

da diese Anforderung oft nur unter erheblichem technischen Aufwand zu erfüllen ist, formuliert die Maschinenrichtlinie wie folgt:
"SOWEIT MÖGLICH dürfen trennende Schutzeinrichtungen nach Lösen der Befestigungsmittel nicht in der Schutzstellung verbleiben."

Auch die EN 14120 Trennende Schutzeinrichtungen formuliert ähnlich:

"Feststehende trennende Schutzeinrichtungen, die abnehmbar sind, dürfen, SOFERN DURCHFÜHRBAR, ohne ihre Befestigungsmittel nicht in ihrer Schutzstellung verbleiben."

Wichtig wäre aus meiner Sicht in diesem Fall, dass Sie in der Betriebsanleitung darauf hinweisen, dass ein Betrieb ohne befestigte Schutzeinrichtung nicht zulässig ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1744
gestellt von: Reinhard Lückel, Schenefeld
am: 24.04.2020
Thema: OSHA

Guten Tag,

wir stellen Lastaufnahmemittel her, also Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie.

Ein US-Kunde fordert von uns die Einhaltung der Vorgaben der OSHA (Occupational Safety and Health Administration) bei der Konstruktion und Herstellung der Maschine.

Sind das tatsächlich Vorgaben für Hersteller von Maschinen oder doch eher Sicherheitsrichtlinien für die Betreiber von Maschinen (ähnlich unseren DGUV-Regeln)?

Besten Dank

R. Lückel

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Lückel,

meiner Einschätzung nach handelt es sich um Arbeitssicherheitsvorschriften, die vor allem den Betreiber der Lastaufnahmemittel betreffen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1743
gestellt von: Joachim Wehmöller
am: 21.04.2020
Thema: Neue Konformitätserklärung notwendig?

Hallo,

ich plane einen Printshop ins Leben zu rufen und Großformatige Druckerzeugnisse anzubieten.
Eines meiner Produkte sollen Leuchtschilder (in A4, A3, A2 und event. Wunschmaß) sein die ich in Einzelanfertigung anbieten möchte. Diese Leuchtschilder bestehen aus einer Milch-Plexiglasscheibe die von den Seiten mit LED-Bändern beleuchtet werden sollen (dadurch leuchtet die Milchglasseite ). Davor soll eine mittels Tintenstrahl bedruckte halbtransparente Polyesterfolie (Bilder, Speisekarten etc.) und eine dünne Plexiglasscheibe zum Schutz montiert werden. Das LED-Band soll in ein Aluminium-U-Profil geklebt und als Rahmen drumherum montiert werden. Die LED-Bänder werden Wahlweise mit 3 Mignon-Baterien (4,5V) oder per USB (5V) oder mit einem Steckernetzteil (230V AC auf 12V DC) betrieben . Die LED-Bänder für 4,5V/5V werden mit einer entsprechenden Batteriebox zugekauft die gegebenenfalls gegen ein USB-Kabel getauscht wird. Die 12V-LED-Bänder werden mit den entsprechenden Netzteilen betrieben. Alle LED-Bänder haben bereits eine CE-Kennzeichnung. Muss ich für die fertigen Bilderrahmen eine neue CE-Konformität erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Wehmöller

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Wehmöller,

die Leuchtschilder sind definitionsgemäß Leuchten, die den Normen der Niederspannungsrichlinie zugeordnet sind. Weiterhin gelten die RoHS- und EMV-Richtlinie. Daher ist eine CE-Konformität zu erklären.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1742
gestellt von: Lukas Winkel
am: 17.04.2020
Thema: Konformität Messer

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gerade dabei mich mit dem Import und Verkauf von Japanischen Messern an den Endverbraucher selbstständig zu machen.

Geplant ist der Verkauf von handgeschmiedeten Messern mit Holzgriff und später eventuell auch mit Griffen aus Micarta, Kunststoff.

Ich habe bereits herausgefunden, dass ich (sofern ich keine Kunststoffe verkaufe) keine Konformitätserklärung und somit auch kein CE Kennzeichen nach (EG) 1935/2004 erstellen, wohl aber intern die Konformität mit der GMP-Verordnung zur guten Herstellungspraxis dokumentieren muss.

Bei den Importierten Messern wird es sich meist um hochpreisige Einzelstücke handeln.
Wie kann ich in diesem Fall die korrekte Dokumentation gewährleisten, ohne unwirtschaftlich zu werden?

Ich hoffe, hier Hilfe zu bekommen!

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Lukas Winkel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Winkel,


vielleicht können Sie den Großteil der Dokumentation von Ihrem Lieferanten bekommen?

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1741
gestellt von: anonym
am: 17.04.2020
Thema: CE Kennzeichnung Handyhülle

Frage: Ist eine CE Kennzeichnung für Handyhüllen aus Plastik oder Panzerglas zum Schutz von Handydisplays vorgeschrieben?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

nein, eine CE-Kennzeichnung ist hierfür nicht vorgeschrieben/erlaubt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1740
gestellt von: Benjamin Nebe
am: 17.04.2020
Thema: Niederspannungsrichtlinie

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Anwendung der Niederspannungsrichtlinie.
Wir fertigen Forschungsgeräte. kleine Geräte, Schaltschränke zur Versorgung großer Maschinen usw. Bei diesen ist uns die Anwendung der 2014/35/EU klar. Nun kommt es jedoch auch vor, dass wir Teile der Gebäudeinstallation nachrüsten (Unterverteiler, Kabeltrasse, Steckdosen).
Im Leitfaden zur 2014/35/Eu wird für die Definition "elektrisches Betriebsmittel" angegeben ein "Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird"
Müsste da so eine Gebäudeinstallation nicht ein "elektrisches Betriebsmittel" sein und von der Niederspannungsrichtlinie erfasst werden?
Dies deckt sich jedoch nicht mit meinen Erfahrungen. Der Elektriker daheim wäre sicher verwundert, wenn ich ihn nach der CE-kennzeichnung für das neue Bad frage.
Dass die einzelnen Komponenten eine CE-Kennzeichnung bebötigen, steht außer Frage. Meine Frage ist, ob die gesamte Installation als "Produkt" und damit wiederum als "elektrisches Betriebsmittel" gesehen werden muss und damit unter die 2014/35/EU fällt?

vielen Dank und freundlicher Gruß!

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Nebe,

wie Sie selbst feststellen, benötigen die einzelnen Komponenten in der Regel die CE-Kennzeichnung, da sie von Ihren Lieferanten in Verkehr gebracht werden.
Unterverteiler und Kabeltrassen sind ebenfalls CE-pflichtige Produkte. Allerdings kennt die Niederspannungsrichtlinie nicht eine Definition einer Gesamt-Gebäudeinstallation oder ähnlichem. Wenn die einzelnen Komponenten CE-konform sind und nach Angaben der Hersteller verwendet und verbaut werden, ist dies in der Regel ausreichend. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Teile von Gebäudeinstallationen auch Bauprodukte sein können und daher ebenfalls oder ausschließlich der Bauprodukte-Richtlinie unterliegen. Weiterhin ist manchmal folgendes zu berücksichtigen:
Nach Leitfaden Blue Guide handelt es sich bei einem Niederspannungsprodukt nicht um ein Inverkehrbringen, wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wurde. Gleichwohl muss die Installation den Sicherheitsanforderungen der Normen entsprechen. Es handelt sich um eine formelle Ausnahme.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Benjamin Nebe

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Für mich stellt sich nun die Frage, wo die Grenze zwischen Gebäudeinstalation (ohne CE) und Gerät (CE nach Niederspannungsrichtlinie) ist.
Am einfachen Beispiel: Wir beauftragen eine Firma für eine Beleuchtungsinstallation.
Fall 1:
Die Firma legt Installationsrohre, Zieht Kabel, Installiert Lichtschalter und rüstet den Verteilerkasten um. Alle Komponenten mit CE aber ohne CE für die Gesamtanlage
Fall 2:
Die Firma liefert einen Kasten mit Netzkabel und Stecker. Am Kasten befindet sich ein Schalter und eine Lampe. Die Firma hat uns quasi einen Baustrahler gebaut. Die verwendeten Einzelkomponenten besitzen wieder CE. Nur diesmal sollte m.E. auch die Kombination nach Niederspannungsrichtlinie mit CE gekennzeichnet werden.

Da die Niederspannungsrichtlinie nicht von einem Stecker als Bedingung spricht, müssten doch eigentlich beide Fälle gleich behandelt werden.
Dass es in der Praxis anders gemacht wird ist mir klar - nur nicht der Grund.
Wenn sich das Rätsel für mich löst, bin ich noch ein stück zufriedener mit dem Thema;)
Vielen Dank und freundlicher Gruß,

Benjamin Nebe

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Nebe,

viele Produkteinstufungen lassen sich nicht exakt bestimmen, da die Kriterien aus den Richtlinien nicht umfassend genug sind. Die individuell getroffenen Lösungen werden dann oft durch individuelle Absprachen/Verträge zwischen Hersteller/Lieferant und Verwender ergänzt, was in der Regel auch von den Behörden akzepitert wird, solange das Sicherheitsnieveau dadurch nicht in irgendeiner Weise vermindert wird.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Hallo,

ich würde die Unterscheidung mit dem Leitfaden zur Maschinenrichtlinie machen.

Leitfaden Maschinenrichtlinie

in diesem Leitfaden ist zwar keine Definition eines elektr. Betriebsmittels, aber in der Fußnote auf Seite 20 wird es wie folgt erklärt.
20 Die Richtlinie gilt unabhängig von der Verkaufsmethode für alle Formen der Lieferung von Produkten, die auf dem Unionsmarkt bereitgestellt werden sollen. Daher gilt sie auch für den Fernabsatz und den Verkauf über elektronische Mittel (Internet, E-Commerce usw.). Weitere Hinweise sind im Kapitel 2.1, „Betroffene Produkte“ des „Blue Guide“ zu finden. Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind. § 6 Für welche Produkte gilt die Richtlinie? Die Richtlinie gilt für alle elektrischen Betriebsmittel, die für eine Nennbetriebsspannung zwischen 50 und 1000 Volt Wechselstrom bzw. 75 und 1500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Die Spannungsangaben beziehen sich auf die Spannung am Eingang oder Ausgang und nicht auf die Spannungen, die innerhalb des Betriebsmittels auftreten können. Nach Gesprächen mit den Mitgliedstaaten ist der Begriff „zur Verwendung bei einer Nennspannung“ so zu verstehen, dass die Nenneingangsspannung oder die Nennausgangsspannung des Betriebsmittels (oder beide) innerhalb dieses Spannungsbereichs liegt bzw. liegen. Im Innern können höhere Spannungen auftreten. Bei Produkten mit mehreren Nennspannungen an Eingang oder Ausgang gelten die Produkte als in den Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie fallend, sobald die höchste der Nennspannungen innerhalb der vorgegebenen Nennspannungen liegt. Dementsprechend fallen elektrische Betriebsmittel mit einer höheren Spannung als 1000 V AC oder 1500 V DC nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie, da diese Betriebsmittel nicht zur Verwendung innerhalb der Nennspannungen vorgesehen sind, die in Artikel 1 der Richtlinie festgelegt sind. Der Begriff „elektrisches Betriebsmittel“ wird in der Richtlinie nicht definiert. Er ist daher entsprechend der international anerkannten Bedeutung dieses Begriffs auszulegen. Im „Internationalen Elektrotechnischen Wörterbuch“ der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) wird der Begriff „elektrisches Betriebsmittel“ wie folgt definiert: „Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, Übertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird, zum Beispiel Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte und Steuergeräte, Messgeräte, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, elektrische Verbrauchsmittel.“

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Frage 1739
gestellt von: Steffen, Hamburg
am: 15.04.2020
Thema: CE Kennzeichnung Ersatz Schutzscheibe

Frage: Ein Maschinenhersteller hat im laufe einer Instandhaltung bei einer Drehmaschine unter anderem auch die Schutzsscheibe aus Polycarbonat ausgetauscht. Nachdem ich den Hersteller auf die fehlende CE Kennzeichnung auf der neuen Schutzscheibe hingewiesen habe, behauptete er, dass die CE Kennzeichnung bei Ersatzscheiben nicht nötig sei. Dabei verwies er auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC, wo es auf Seite 4, Artikel 1 ,Kapitel (2), Paragraph (a) heißt:

"Vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie sind ausgenommen: Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden."

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (DGUV) z.B. sagt, dass eine CE Kennzeichnung erforderlich ist.

Meine Frage lautet: Ist der Maschinenhersteller verpflichtet, eine CE Kennzeichnung an die neue Scheibe anzubringen oder nicht?

Gruß
Steffen

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Steffen,

wenn die Maschinenschutzscheibe gesondert in Verkehr gebracht wird, muss sie CE-gekennzeichnet sein. Da sie in Ihrem Fall als Ersatzteil geliefert wird, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1738
gestellt von: Joachim Renner, Stuttgart
am: 14.04.2020
Thema: CE bei Bausatz mit CE Komponenten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne Virtuelle Flipper / Pinballs bauen.
Das sind Spielgeräte, die auf einem Monitor ein Spiel abbilden, welches dann mit Eingabetastern beeinflusst / gespielt werden kann.

In dem Spielgehäuse ist ein Monitor mit CE , eine Android Box mit CE und ein USB Board mit CE , sowie zugehörige Netzteile.

Ist es notwendig für das komplettierte Gehäuse noch eine CE Bescheinigung zu erstellen ?

Vielen Dank und viele Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Renner,

möglicherweise haben Sie ein Spielzeug hergestellt, das unter die Spielzeugrichtlinie fällt. Weiterhin ist zu betrachten, dass durch die vermutlich nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Einzelgeräte beispielsweise die Wärmeabfuhr neu bestimmt bzw. berechnet werden muss. Ich gehe daher davon aus, dass eine zusätzliche CE-Kennzeichnung erforderlich ist.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1737
gestellt von: Rudolf Pröls, Taufkirchen
am: 11.04.2020
Thema: CE Kennzeichnung spezifische Transport Container

Guten Tag,

für den Transport großer optischer Instrumente werden Transport-Container eingesetzt ,
welche spezifisch auf das Produkt zugeschnitten sind. Die Produkte sind mit dem Container mechanisch verschraubt und teilweise werden auch N2-Spüleinrichtungen implementiert. Bedingt durch den Fahrzeugtransport haben die Container Transport-Ösen und werden per Kran gehoben.
Benötigen diese Container eine CE-Kennzeichnung?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Pröls,

nein, für die Container gibt es keine Richtlinie, die die CE-Kennzeichnung fordert. Es gilt aber das Produktsicherheitsgesetz.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Zur Ergänzung hilft der neue Leitfaden zur Maschinenrichtlinie §412

Leitfaden Maschinenrichtlinie

 

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Frage 1736
gestellt von: Tobias J.
am: 11.04.2020
Thema: Unvollständige Maschine - Montageanleitung

Hallo,

wir modernisieren Maschinen und ein Kunde hat den TÜV eingeschaltet, welcher
1) Risikobeurteilung im Umfang der Umbaumaßnahmen nach Anhang VII Teil B
2) Montageanleitung nach Anhang VI
3) Einbauerklärung für den Umfang der Änderung nach Anhang II Teil 1 Abschnitt B

verlangt.

Es wurde u.a. neue Motore installiert (mit Getriebe). Vorher musste der Bediener die "Einheit" mit einer Ratsche verstellen. Nun übernehmen Antriebe diese Tätigkeit.

Muss man dazu eine Montageanleitung schreiben bzw. ist das eine unvollständige Maschine?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr J.,

ja, offensichtlich geht der TÜV davon aus, dass eine unvollständige Maschine geliefert wurde. Hierfür muss eine Einbauanleitung geliefert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1735
gestellt von: Felix Salomon
am: 06.04.2020
Thema: Ölabscheider - (un)vollständige Maschine?

Guten Tag,

handelt es sich bei einem Ölabscheider, der im wesentlichen aus
- Druckluftgetriebene Membranpumpe
- Tank mit Druckluftanschluss für Durchmischung
- Zu- und Ablauf für das Medium
besteht, um eine unvollständige Maschine?

Schöne Grüße
F. Salomon

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

meiner Einschätzung nach handelt es sich um eine vollständige Maschine.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1734
gestellt von: Jannik Graus
am: 31.03.2020
Thema: CE Kennzeichen mit Nummerierung CE1282

Guten Tag,

für unsere Mitarbeiter möchten wir Schutzatemmasken bestellen.Ich sehe dass auf der Maske das CE Zeichen mit wie folgt abgedruckt wird : CE1282
Können Sie mir bitte mitteilen welche Bedeutung die Nummerierung 1282 hat?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüße
Jannik Graus

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Graus,

die Nummer bezeichnet die Kennnummer der notifizierten Stelle, die in dem Konformitätsbewertungsverfahren tätig war.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1733
gestellt von: Heike Meißner
am: 23.03.2020
Thema: Übersetzung einer Betriebsanleitung

Hallo,

ich bin Dienstleister für die Erstellung von Technischen Dokumentationen. Einer meiner Kunden verschickt mit seinen Maschinen ausschließlich englische Dokumentationen. Nun gibt die MRL ja die Übersetzung der Dokumentation in die Landessprache vor, in der die Maschine betrieben wird.
Inwieweit erlischt die CE-Kennzeichnung der Maschine durch die Vorgehensweise meines Kunden? Bzw. welche rechtlichen Auswirkungen hat die Nichtübersetzung in die Landessprache?

Vielen Danke und viele Grüße

H. Meißner

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Meißner,

die Nichtübersetzung der Betriebsanleitung ist ein Instruktionsmangel, der genau wie andere Mängel, z.B. technische Mängel, die Haftung des Herstellers bei Unfällen zur Folge haben kann. Außerdem können die Behörden auch ohne dass ein konkreter Schaden oder Unfall vorliegt, beispielsweise den Betrieb der Maschine untersagen, Nachbesserung anordnen usw.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1732
gestellt von: anonym
am: 16.03.2020
Thema: CE KENNZEICHNUNG EXTRA FÜR DEUTSCHLAND

Ich habe eine Gastherme aus England mit CE Kennzeichen. Ist dies für alle EU-Länder gültig oder gibt es für einzelne Länder Unterschiede?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die CE-Kennzeichnung ist für alle EU-Länder gültig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1731
gestellt von: Daniel Kartschigajiew
am: 12.03.2020
Thema: CE-Kennzeichnung - Konformitätserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage und hoffe Sie können mir vielleicht weiter helfen. Ich bin gerade auf dem Wege der Selbständigkeit und möchte ein Produkt aus einem Drittland (Russland) überbringen. Das Produkt hat eine EAC- Konformitätserklärung, aber leider keine EC.

Nun ja so wie ich es mitbekommen habe, kann ich das Produkt nicht einführen, da der Zoll eine eindeutige EC-Kennzeichnung verlangt, die Firma sagte, ich müsse mich selbst um eine CE-Kennzeichnung kümmern was in diesem Fall erst gemacht werden kann wenn das Produkt hier ist.

Momentan weiß ich nicht wie ich an eine EC-Kennzeichnung komme bzw. Das Produkt über den Zoll bringe, damit ich mich sobald das Produkt da ist, um eine Kennzeichnung kümmern kann.

Haben Sie Erfahrungen in diesem Bereich? und könnten sie mir was Raten? Ihre Website ist übrigens sehr informativ, vielen Dank dafür!

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Karschigajiew,

mit dem Zoll können Vereinbarungen getroffen werden, die es ermöglichen, die CE-Kennzeichnung dann vorzunehmen, wenn das Produkt bereits eingeführt wurde. Hierzu können Sie sich an den Zoll wenden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1730
gestellt von: DB
am: 11.03.2020
Thema: CE-Kennzeichnung von Raumsystemen

Guten Tag,

muss ein Hersteller von innenliegenden Meisterbuden und Maschineneinhausungen diese CE-kennzeichnen?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

Meisterbuden können je nach konkreter Gestaltung Bauprodukte und daher CE-pflichtig sein.
Maschineneinhausungen können Sicherheitsbauteile sein und nach Maschinenrichtlinie CE-pflichtig sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1729
gestellt von: Hasan Gök
am: 10.03.2020
Thema: CE Whirlpools

Hallo Ihr Lieben,

ich habe eine Frage bzgl. CE für Whirlpools. Ein Kunde fragt nach einem CE-Siegel unserer Whirlpools. Alle verbauten Komponenten sind CE-zertifiziert. Wie sieht es mit dem Pool an sich aus? In welche Klasse fällt der Whirlpool? Wie kann ich als Hersteller eine CE-Zertifizierung bekommen?

Ich bin nicht lange in dem Geschäft, daher mag für manch einen meine Fragen komisch vorkommen :) Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.

Gruß

Hasan

Antwort von: Roman Preis

Hallo Hasan,

die CE-Kennzeichnung für das System können Sie selbst durchführen. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung muss eine Klassenbestimmung, Normenrecherche und Risikobeurteilung durchgeführt werden sowie eine Betriebsanleitung und Konformitätserklärung erstellt/ausgestellt werden. Es müssen die Sicherheitsanforderungen (aus den Normen) erfüllt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1728
gestellt von: Hyronimus Stefan
am: 05.03.2020
Thema: Risikobeurteilung

Guten Tag,

ich arbeite bei einem Maschinenbau-Unternehmen, wir liefern Reinigungsanlagen größten Teils an die Autoindustrie.
Unser Kunde aus China fordert die Risikobeurteilung in Englisch, da dies ein Teil der Dokumentation sein sollte. (laut Kunde)

Meine Frage dazu wäre: Gibt es eine Richtlinie/ Norm in der beschrieben wird, in welcher Sprache die Risikobeurteilung geliefert werden muss?

Besten Dank Vorab
Mit freundlichen Grüßen

Hyronimus Stefan

Antwort von: Steven Nießner

Grundsätzlich muss die Risikobeurteilung überhaupt nicht herausgegeben werden, wenn nicht vertraglich vereinbart. Wenn es vertraglich vereinbart ist, dann steht ja im Normalfall auch die Sprache fest.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Stefan und Herr Nießner,

die Maschinenrichtlinie fordert, dass die Technischen Unterlagen - wozu die Risikobeurteilung gehört - in einer oder mehreren Gemeinschaftssprachen abgefasst sein müssen; hiervon ausgenommen ist die Betriebsanleitung der Maschine, für die besondere Bestimmungen gelten.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1727
gestellt von: Yasmin Sobhi
am: 04.03.2020
Thema: Umbau von alten Maschinen - CE-Konformität

Hallo,

f
ür die Maschinen, die unter den Bestandschutz fallen, ist es erforderlich, dass sie nach der Stand der Technik weiterentwickelt werden. Das bedeutet, dass die Maschine wahrscheinlich umgebaut werden sollte. Wenn die Maschine umgebaut wird, ist sie aber quasi eine neue Maschine. Sollten wir also für die Maschinen, die älter als 1995 sind und umgebaut werden, eine CE-Konformität erhalten? Und bei welchem Umfang des Umbaus, ist eine CE-Konformität erforderlich?

Vielen Dank und Grüße,
Yasmin Sobhi

Antwort von: Steven Nießner

Grundsätzlich gibt es den Begriff "Bestandsschutz" im Maschinenbau nicht, sondern nur im Bauwesen. Eine Maschine/ Anlage muss neu CE-gekennzeichnet werden, wenn es sich um eine wesentliche Veränderung handelt. Bei der Bewertung hilft das Interpretationspapier des BMAS. Im Internet einfach suchen.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Sobhi und Herr Nießner,

wenn im Rahmen Ihrer Weiterentwicklungen nur Verbesserungen bezüglich der Sicherheit der Maschine gemacht werden, ist dies stets als "keine wesentliche Veränderung" anzusehen, so dass keine neue Bescheinigung der Konformität erforderlich ist. Das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderungen" finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/Produktsicherheit/interpretationspapier-wesentliche-veraenderung-von-maschinen.html

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1726
gestellt von: Gerhard Filser, Mauerstetten
am: 04.03.2020
Thema: CE-Konformität

Guten Tag,

wie produzieren unter anderem Sicherheitsbremsen für z. B. Personenschutz im Maschinenbau. Für einige Bremsen (pneumatisch betätigt) haben wir die Konformität zur Maschinenrichtlinie erklärt und bringen entsprechend das CE-Kennzeichen an. Das wurde auch von z. B. TÜV bestätigt. Nun ist es so, dass viele unserer Sicherheitsbremsen kundenspezifische Lösungen sind und von diesem Standard, für den die Konformität erklärt wurde, abweichen. Nun stellt sich die Frage: Wo ist eine Trennlinie bei der die Sonderausführung dem Standard mit CE entspricht und wir die Konformität zur MRL erklären ohne ein eigenes Konformitätsverfahren für die Sonderbremse?
Wenn wir z. B. sehen, dass die Sonderbremse weit von der Standardbremse abweicht, muss dann ein eigenes Konformitätsverfahren angewendet werden? Oder sagen wir (z. B. wenn der Kunde nur 1 Stück bestellt), dass diese Sonderlösung kein CE bekommt?

Vielen Dank für die Antwort

Antwort von: Steven Nießner

Wenn es sich bei der Bremse um ein Sicherheitsbauteil gemäß Maschinenrichtlinie handelt, dann muss sie ein CE-Kennzeichen haben, egal ob Einzelanfertigung oder Serienfertigung.
Unterscheidet sich die Einzelbremse so sehr, dass z.B. die Risikobeurteilung anders ist? Wird doch sehr viel ähnlich sein oder? Auch wenn ihr der Meinung seid, das es sich um eine neue CE-Kennzeichnung handelt, muss ja der "Konformitätsbewertungsaufwand" nicht hoch sein. Was wäre hier denn groß anders? Die z.B. Risikobeurteilung wird doch ähnlich sein.

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Frage 1725
gestellt von: Berens
am: 02.03.2020
Thema: Austausch von Polycarbonatscheiben

Sehr geehrter Herr Preis,

wir verbauen in den Sicherheitseinrichtungen an unseren Portalfräsen, Sägen usw. Polycarbonatscheiben. Wie ist die rechtliche Lage in Hinsicht auf den regelmäßigen Austausch dieser Scheiben.
Gibt es hierzu eine offizielle Norm, nach der die Scheiben gewechselt werden müssen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Berens,

in EN ISO 23125 (Drehmaschinen) gibt es eine Alterungskurve von ungeschütztem Polycarbonat sowie die Vorschrift, in der Betriebsanleitung die Häufigkeit visueller Inspektionen, um die Schutzfunktion von Sichtscheiben sicherzustellen, anzugeben. Die Informationen müssen Details enthalten für Prüfmethoden und die Beschreibung von Schädigungen, die die Sichtscheibe für eine weitere Verwendung unbrauchbar machen oder anzeigen, dass ein Austausch erforderlich wird. Die Betriebsanleitung darf Beschreibungen von nicht akzeptablen Beschädigungen enthalten, wie z. B. plastische Verformungen (Beulen, Dellen) infolge vorausgegangener Aufprallereignisse, Risse, Beschädigungen der Kantenabdichtung, in den Verbundaufbau eingedrungener Kühlschmierstoff, sodass die Scheiben stumpf oder verfärbt werden oder andere Beschädigungen der Schutzscheiben. Sichtscheiben aus Polycarbonat werden zu einer Gefahr sobald sie milchig oder blind werden und müssen dann gegen neue Sichtscheiben getauscht werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1724
gestellt von: Claudio Sorci
am: 21.02.2020
Thema: Vertikalförderer Paletten

Hallo,

bei der Integration eines Vertikalförderer für Europaletten/Gitterboxen kam bei mir die Frage auf, wie der Vertikalförderer bei einem Bruch der Antriebskette oder versagen der Motorbremse gesichert werden kann? Muss ich eine Fallschutzsicherung anbringen lassen? Mechanisch, pneumatisch oder elektrisch?
Welche Norm kann ich anwenden? Evtl. die EN 528?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Sorci,

eine Fallsicherung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Ein Risikovergleich anhand der EN 528 kann helfen, aber auch die EN 619 beschäftigt sich mit Vertikalförderern.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1723
gestellt von: anonym
am: 17.02.2020
Thema: Not-Aus-Taster versetzen

Guten Tag,

eine Anlage wurde 2008 nach Umbau neu CE zertifiziert dort befinden sich 4 Notaus Taster in 1 qm Reichweite. Wobei einer davon bei geöffneter Tür nicht betätigt werden kann. Nun würde ich ihn gern um 1 m versetzen, so dass er frei zugänglich ist. Erlischt dann die CE-Zertifizierung?

Antwort von: Steven Nießner

Das Versetzen eines Not-Halt Tasters um einen Meter beeinflusst das CE-Kennzeichen nicht, erst recht nicht, wenn das Versetzen Sinn macht.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag zusammen,

das Versetzen eines Not-Halt-Tasters kann die Konformität einer Maschine dann beeinflussen, wenn der Not-Halt-Taster beispielsweise durch das Versetzen schwer erreicht werden könnte oder nicht "gefunden" werden könnte. Wenn das Versetzen Sinn macht, jedoch, wie bereits beschrieben, hat das Versetzen keinen Einfluss.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1722
gestellt von: Mathias Brehm, Mörlenbach
am: 17.02.2020
Thema: Messgerät CE-Kennzeichnung

Sehr geehrter Herr Preis,

wir stellen ein Messgerät zur Vermessung der Schneidengeometrie von Sägeblättern her.
Das Messgerät besteht aus einer von uns konstruierten mechanischen Verstellvorrichtung. Als Zukaufteile verbauen wir eine USB-Kamera und ein LED-Ringlicht (CE-gekennzeichnet).
Die Bedienung und Einstellungen am Gerät erfolgen ausschließlich manuell.

Ist eine CE-Kennzeichnung/Konformitätserklärung des Messgeräts notwendig?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Brehm,

wenn die USB-Kamera und das LED-Ringlicht bei Ihrer Zusammenstellung bestimmungsgemäß verbaut und verwendet werden, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1721
gestellt von: Gerhard Nöh, Löhne
am: 17.02.2020
Thema: CE-Zertifizierung von Handlings-Anlage

Frage: Ein Kunde wünscht von uns eine elektrisch angetriebene Verfahreinheit für einen Druckkopf.
Dazu kaufen wir die Lineareinheit mit Motor als fertige Komponente. Die Steuerung und der Zusammenbau an der Vorrichtung des Kunden erfolgt von uns.
Muss die Anlage CE-zertifiziert werden, bzw. welche Voraussetzungen müssen unsererseits erfüllt sein, damit wir eine CE-Kennzeichnung vornehmen dürfen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Nöh,

ja, die Verfahreinheit benötigt die CE-Kennzeichnung. Im Rahmen der CE-Kennzeichnung muss eine Normenrecherche und Risikobeurteilung durchgeführt werden sowie eine Betriebsanleitung und Konformitätserklärung erstellt/ausgestellt werden. Es müssen die Sicherheitsanforderungen (aus den Normen) erfüllt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1720
gestellt von: Willi
am: 10.02.2020
Thema: CE Kabelsatz

Hallo Herr Preis,

wir haben eine Maschine (Prüfstand) ausgeliefert, der Prüfstecker enthält, die z.B. auf der Platine des Prüflings aufgesteckt werden, um el. Tests durchzuführen (z.B. Hochspannungstest, Schutzleitermessung). Die Maschine hat eine CE-Kennzeichnung nach MRL- und EMV-Richtlinie. Die Kabel dieser Prüfstecker sind über Harting-Stecker mit der Maschine verbunden. Jetzt hat der Kunde Ersatz-Prüfstecker bestellt (d.h. Prüfstecker->Kabel->Hartingstecker). Muss ich für jeden "Prüfstecker-Kabelsatz" eine CE-Erklärung, Typenschild,... vorsehen, oder kann ich die ohne CE als Ersatzteil speziell für diese bestimmte Maschine ansehen?

Vielen Dank
Gruß
Willi

Antwort von: Steven Nießner

Ersatzteile sind nicht CE-kennzeichnungspflichtig. Der Austausch ändert auch nichts an der vorhandenen CE-Kennzeichnung.

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Frage 1719
gestellt von: Norbert van Aerssen, Stuttgart
am: 08.02.2020
Thema: Baugleichheit nach Maschinenrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

wann ist eine Maschine nach der Maschinenrichtlinie baugleich?
Ist eine Folgemaschine bei der z.B. die Steuerung und die Motoren auf den neuesten technischen Stand gebracht wurden noch baugleich?

Mit freundlichen Grüßen
Norbert van Aerssen

Antwort von: Steven Nießner

Die Frage ist doch was mit dem Begriff "baugleich" erreicht werden soll?
meines Wissens nach wird der Begriff "baugleich" in der Maschinenrichtline nicht erwähnt. Soll damit eine Serie weitergeführt werden?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr van Aerssen, Herr Nießner,

bei baugleichen Maschinen kann man die Dokumentation für die CE-Kennzeichnung ohne Anpassungen vornehmen zu müssen, kopieren. Im Falle von anderen Steuerungen und Motoren sollte die Konformität aus meiner Sicht dringend geprüft und die Dokumentation angepasst werden. Ein praktikabler Maßstab könnte das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderungen" darstellen.

Beste Grüße
Roman Preis

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Frage 1718
gestellt von: David
am: 06.02.2020
Thema: Risikobeurteilung

Hallo zusammen,

ich habe eine fertige Maschine mit entsprechender Risikobeurteilung. Diese soll nun nach Kundenwunsch etwas umgebaut werden, da er diese unter seinem eigenen Label mit eigener Bezeichnung selber verkaufen möchte.
Was muss ich als Hersteller des Standardproduktes diesbezüglich beachten? In wie weit stehe ich in der Pflicht eine neue Risikoanalyse CE-Konformität durchzuführen?
Oder gibt es für solche Fälle ein formelles Schreiben womit ich betätigen kann, dass die Risikobeurteilung unseres Standards ordnungsgemäß durchgeführt worden ist?

Antwort von: Steven Nießner

Für die verkaufte/ neu inverkehr gebrachte Maschine muss eine Risikobeurteilung gemacht sein. Wenn sich der Kunde als Hersteller kenntlich macht, steht er erstmal in der Verantwortung.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag David und Herr Nießner,

ich sehe den Hersteller des Standardprodukts dem Kunden gegenüber durchaus in der Verantwortung, ein sicheres Produkt zu liefern. Da es sich aber nicht um ein Inverkehrbringen handelt, reicht aus meiner Sicht ein formloses Schreiben, dies zu bescheinigen.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Stimmt, ich habe die Frage missverstanden, ich dachte der Käufer baut selbst um. Der ursprüngliche Hersteller muss natürlich auch eine sichere Maschine liefern. Wenn ich eine vorhandene Maschine umbaue und an einen Anderen innerhalb MRL-Bereich weiterverkaufe, dann sehe ich auch hier die Notwendigkeit, das Konformitätsbewertungsverfahren inkl. CE-Kennzeichnung durchzuführen (vorausgesetzt sie wird so wesentlich verändert, das es eine neue CE-Kennzeichnung benötigt).
Aus meiner Sicht reicht dann eine einfache Bescheinigung nicht. Das Inverkehrbringen hat ja schon stattgefunden. Der Käufer labelt nach dem Kauf nur um.
p.s. der Käufer macht sich dann für die Maschine als Hersteller kenntlich und muss dann alle Unterlagen, die die Konformität bescheinigen haben. So ohne weiteres müsst ihr das dem Käufer nicht geben (außer vertraglich vereinbart).

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Frage 1717
gestellt von: Andreas Kleinlercher
am: 04.02.2020
Thema: Maschine für die Erprobung

Hi,

wir sind dabei eine Maschine bzw. Spannvorrichtung zu entwickeln welche für die Erprobung eines Schweißverfahrens eingesetzt wird. Nach Certifizierung des Verfahrens wird sie nicht mehr benötigt und geht auser betrieb. Gibt es sicherheitstechnisch irgendwelche Erleichterungen oder wird die Maschinenrichtlinie normal angewandt?

Antwort von: Steven Nießner

Wie lange soll die Maschine denn am Leben bleiben? (Man sollte gleich mit berücksichtigen, dass sich so etwas unerwartet hinziehen kann).
Sicherheitstechnisch sollten keine großen Abstriche gemacht werden, warum auch ist das Personal, das in der Zeit an der Anlage arbeitet weniger wert? Abhängig von der Lebensdauer könnte man aus meiner Sicht auf den ein oder anderen Punkt aus dem konformitätsbewertungsverfahrens verzichten, z.B. die CE-Kennzeichnung. Aber wie gesagt abhängig von der Lebensdauer.

Antwort von: Roman Preis

Hallo zusammen,

Maschinen, die nur für Erprobungszwecke gebaut werden und nur vorübergehend (hierzu gibt es keine exakte Zeitangabe) verwendet werden, müssen nicht CE-gekennzeichnet werden. Um die Betriebssicherheitsverordnung zu erfüllen, müssen allerdings für den Probebetrieb organisatorische Ersatzmaßnahmen festgelegt werden, beispielsweise nur Betrieb durch besonders geschulte Personen, usw.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Arnd Müller

Mit dem Thema "Erprobungs-bzw. Labormaschinen" befasst sich die DGUV-INFO 202-002 Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke.
Wenn ich diese Information richtig deute, muss man als Hersteller (auch für die Eigennutzung) solcher Anlagen im Prinzip alles machen, was auch für eine CE-Zertifizierung nötig ist, muss aber am Ende das CE-Zeichen nicht anbringen und keine Konformitätserklärung ausstellen. Damit ist die Anwendung dieser Ausnahme nur in den wenigsten Fällen eine Erleichterung.

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Frage 1716
gestellt von: anonym
am: 31.01.2020
Thema: CE an einer Palette die zur Sicherung der Produkte dient

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben zur Ladungssicherung eine Palette gebaut, auf dieser sind Magnete zur Sicherung der Ware befestigt, die Palette dient auch als Abstandshalter, da unsere Produkte für die Verladung auf den Gabelspitzen transportiert werden. Der Gabelstaplerfahrer steuert die Magnete über eine Fernbedienung. Bei der Benutzung fährt der Stapler unter die Palette und dem zu verladenen Produkt. Der Fahrer aktiviert die Magnete, hebt alles an und verlädt.
meine Frage ist nun, brauchen wir für diese Palette eine CE Kennzeichnung? Nach meiner Meinung ja, andere Köpfe sagen nein.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

meiner Einschätzung nach muss das Ladungssicherungssystem eine CE-Kennzeichnung bekommen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1715
gestellt von: Eric
am: 30.01.2020
Thema: Konformitätserklärung & CE Erklärung

Servus,

Ich habe eine Frage bezüglich Konformitätserklärung & CE Erklärung.
Ich bin der Elektrokonstrukteur, der AC/DC Niederspannungsverteilungen konstruiert hat.
Wir geben die Pläne einem externen Schaltschrankbauer.

Wer muss welche Erklärung erstellen?
Werden die Verteilungen nach Maschinenrichtlinie oder Niederspnnungsrichtlinie bewertet?

Vielen Dank!

Antwort von: Steven Nießner

Wenn ihr konstruiert und nur bauen lasst, dann seid ihr Hersteller und müsst das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. Suche hierzu im Internet nach "verlängerte Werkbank".
Ob nun die Niederspannungsrichtlinie oder Maschinenrichtlinie gilt, ist sehr einfach herauszufinden. Einfach den Anwendungsbereich (am Anfang der Richtlinien) beider Richtlinien anschauen.
Niederspannungsrichtlinie gilt z.B. "Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwen­dung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."

Antwort von: Roman Preis

Hallo zusammen,

Niederspannungsverteilungen sind Produkte nach Niederspannungsrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1714
gestellt von: Karl-Heiz Ziegler
am: 28.01.2020
Thema: UN ECE Regelungen in der Einbauerklärung

Hallo,

dürfen auf der Einbauerklärung eingehaltene UN ECE Regelungen (im konkreten Fall die R118) aufgeführt werden?

Mit freundlichen Grüßen

K-H Ziegler

Antwort von: Steven Nießner

Mir würde kein Grund einfallen, der das verbietet.
Ich persönlich würde mich als Kunde freuen, wenn viele (sinnvolle) Informationen angegeben sind. Man könnte es natürlich auch einfach "nur" in die Betriebsanleitung schreiben.

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Frage 1713
gestellt von: Victor Strauch
am: 22.01.2020
Thema: Greifer an Roboterhandling für Spritzgussmaschine

Hallo,

Wir sind Hersteller von von einer Gesamtanlage bestehend aus
Spritzgussmaschine
Roboterhandling
Greifer
Transportband
Schutzumhausung
Wie sind die Greifer zu bewerten? In meinen Augen sind das auswechselbare Ausrüstungen und bekommen somit ein CE-Zeichen. Die Greifer sind durch Schnellwechselsysteme von den Bedienern austauschbar.
Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe dankbar.

MfG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Strauch,

auch aus meiner Sicht sollten die Greifer als auswechselbare Ausrüstungen eine CE-Kennzeichnung bekommen.

Beste Grüße

Roman Preis

Zusatzfrage von: Arnd Müller

Sehr geehrter Herr Preis,

dazu hätte ich noch eine Frage. Wenn ein Maschinenlieferant an seiner Anlage solche Wechselgreifer vorsieht, diese Greifer und das Auswechseln aber in der Betriebsanleitung der Anlage beschreibt, z.B. Rüsten der Anlage auf einen bestimmten Produkttyp, das Rüsten auf diesen Typ also zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine gehört, muss der Lieferant dann trotzdem für jeden Greifer ein eigenes Konformitätsbewertungsverfahren durchführen?

Dieser Fall kommt bei uns sehr häufig vor und bisher gab es immer nur eine Konformitätserklärung für die gesamte Maschine, nicht zusätzlich für alle Wechselteile.

Viele Grüße

Arnd Müller

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Müller,

wenn die Greifer nur in der vorbestimmten Anlage verwendet werden und vollständig im Konformitätsbewertungsverfahren berücksichtigt wurden, ist dies nicht zwingend erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1712
gestellt von: anonym
am: 13.01.2020
Thema: Umgang mit versäumter CE bei Eigenbaumaschinen

Guten Tag zusammen,

wir sind ein Großproduzent der Nahrungssmittelindustrie. Ein Großteil der bestehenden Anlagen (auch verkettete Maschinen) wurde im hauseigenen Anlagenbau entwickelt und letztendlich auch gebaut/montiert. Wir sind Hersteller und Betreiber in einer Person so gesehen. Bei den meisten Anlagen mit Bau nach 1995 wurde kein CE - Konformitätsverfahren durchgeführt. Somit haben wir viele Anlagen vor Ort die Ohne CE betrieben werden. Meine Aufgabe lautet nun, dass ich die Anlagen bewerten soll. Was können Sie mir raten wie ich hier am besten vorgehen kann? CE im Rahmen einer Risikobeurteilung als Gesamtanlage nachholen oder Bewertung der Anlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antwort von: Steven Nießner

Hier gibt es ein Problem, da die Betriebssicherheitsverordnung erst bei einer sicheren Maschine (inkl. CE) anfängt. Da ihr anfangs einen Fehler gemacht habt (kein CE) würde ich an eurer Stelle es wieder "geradebiegen" und eine CE-Kennzeichnung nachholen. Das könnte aber natürlich bei der ein oder anderen Absicherung (Safety-SPS, Sicherheitsschalter, Sicherheitsfunktionen, Performance Level) zu Problemen führen. MEIN Rat wäre in den sauren Apfel beißen und CE-Kennzeichnung nachholen. Hier gibt es aber unterschiedliche Meinungen in Fachkreisen.

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Frage 1711
gestellt von: O. R.
am: 07.01.2020
Thema: CE-Zeichen Modellbau

Frage: Fallen kleine elektronische Bauteile im Modellbaubereich wie zum Beispiel Lichtsteuerungsmodule (DC) 5-10V unter CE-Richtlinien? Das Modul steuert lediglich LEDs. Licht an und aus im Endeffekt. Damit werden Modellfahrzeuge/Flugzeuge beleuchtet.

Wenn ja, unter welcher Richtlinie wird so etwas eingeordnet?

Dankesehr

Antwort von: Steven Nießner

Ich denke hier könnte die EMV-Richtlinie oder die REACH zur Anwendung kommen.

Antwort von: Roman Preis

Hallo zusammen,

einzelne Bauteile fallen in der Regel nicht unter die EMV-Richtlinie. Module schon. Die REACH trifft möglicherweise zu, aber fordert keine CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1710
gestellt von: anonym
am: 16.12.2019
Thema: Einbau elektrischer Rollladen in Möbel - CE-Kennzeichnung

Guten Tag,

wir sind ein Schreinerbetrieb der in einen Holzschrank einen elektrischen Rollladen einbauen will. Dieser Rollladen ist steckerfertig und hat eine CE-Zertifizierung. Er wird also nur reingeschraubt von uns. Muss dieses Möbel nun neu zertifiziert werden?

Vielen Dank

Gustav

Antwort von: Toni Krause

Mit "CE-Zertifizierung" meinen Sie wohl eine "EG-Konformitätserklärung" gemäß MRL (2006/42/EG). Wenn diese vorliegt, gilt die bestimmungsgemäße Verwendung laut Dokumentation. Diese sollte in jedem Fall geprüft werden. Rollläden für Innen-/Außenbereich sind prinzipiell dafür bestimmt, montiert zu werden, was sie deshalb aber nicht zu "unvollständigen Maschinen" macht - ein beliebter Irrtum.

Ein gesondertes EG-Konformitätsbewertungsverfahren und damit eine EG-Konformitätserklärung für das Gesamtmöbel halte ich daher für nicht angezeigt.

Unbenommen hiervon sind Sie als Hersteller des Möbels allerdings in der Verantwortung für das Gesamtprodukt "Möbel mit Rollladen". Das Produktsicherheitsgesetz gilt immer. Heißt: Sicherheitsrelevante Informationen, sofern sie nicht Bestandteil der Dokumentation des Rollladens selbst sind, müssen "mitgeliefert" werden.

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Frage 1709
gestellt von: Michael Altendorf, Kassel
am: 14.12.2019
Thema: Gefährdungsbeurteilung für Teststand zum Kurzbetrieb für Rotax Flugmotor

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in einem Ausbildungsbetrieb für Luftfahrzeugtechnik tätig. In einer Projektarbeit mit Azubis ist nun ein "Prüfstand" zum kurzeitigen Betrieb eines üblichen 4-Zylinder Ottomotors entstanden.
Der im Prinzip einbaufertige Flugmotor wurde, statt mit einem Propeller, mit einer Schwungscheibe auf einem stabilen Rahmen aus schwerem Strebenprofil montiert. Es ist keine Bremseinrichtung oder sonstiges montiert. Der Motor soll nur mit Leerlaufdrehzahl laufen.
Alle bewegten Teile wurden mit Schutzabdeckungen versehen (Lüfter, Schwungscheibe). Der Motor soll mit einer Kleinmenge Kraftstoff (2-3 Liter) nur im Freien betrieben werden.
Der Motor kann durch Sperren des Kraftstoffs oder Abschalten der Zündung schnell abgestellt werden. Das Steuerpult befindet sich außerhalb der Gefahrenzone wo es heiß wird oder sich etwas dreht.
Würde eine Inbetriebnahme dieses Motors nach einer Gefährdungsbeurteilung und mit Betriebsanweisung in Ordnung sein?
Oder müssen wir unseren "Prüfstand" als statisches Ausstellungsmodell abhaken?
Für eine Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar, vielen Dank!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Altendorf,

bei dem Prüfstand handelt es sich tatsächlich um eine CE-pflichtige Maschine. Das Konformitätsbewertungsverfahren für diese durchzuführen ist aber nicht sehr kompliziert und kann von Ihnen selbst erledigt werden, weshalb Sie das Vorhaben nicht unbedingt abhaken müssen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1708
gestellt von: Lutz Krämer, Rheinbreitbach
am: 14.12.2019
Thema: EG-Konformitätserklärung und EMV-Normen

Sehr geehrter Herr Preis,

wie verhält es sich mit der EG-Konformitätserklärung bei Systemen, die der Maschinen- und der EMV-Richtlinie unterliegen? Müssen hier auch die angewandten Normen zur Erfüllung der EMV aufgeführt werden?

Vielen Dank für Ihre Rückinfo

MfG
Krämer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Krämer,

ja, diese sollten ebenfalls aufgeführt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1707
gestellt von: Sebastian Donnovan
am: 28.11.2019
Thema: Risikobeurteilung bei externer Konstruktion

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich der Risikobeurteilung bei einer Fremdvergabe der Konstruktionsdienstleistung.

Da sich der Konstrukteur ja grundsätzlich um die Abschätzung und die Bewertung der Risiken kümmern soll, sollte ja dann auch die Risikobeurteilung vom (externen) Konstrukteur kommen?

Oder müssen wir als Hersteller die Risikobeurteilung schreiben?
Da wir von den Gedankengängen des Konstrukteurs ja nichts wissen, gestaltet sich das ja schwierig?

Vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen,

Sebastian Donovan

Antwort von: Toni Krause

Ausschlaggebend ist, wer "Hersteller" im Sinne der MRL ist.

Detaillierte Ausführungen finden Sie im Blue Guide zur MRL unter Punkt 3.1 "3. DIE AKTEURE IN DER LIEFERKETTE UND DEREN VERPFLICHTUNGEN"

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52016XC0726(02)&from=DE

Dort heißt es u.a.: "Bei der Vergabe von Arbeiten an Subunternehmer muss der Hersteller die Oberaufsicht über das Produkt behalten und sicherstellen, dass er alle notwendigen Informationen erhält, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen entsprechend dem einschlägigen Harmonisierungsrechtsakt der Union notwendig sind. Auf keinen Fall darf der Hersteller, der seine Arbeiten vollständig oder teilweise an einen Subunternehmer vergibt, seine Verantwortung beispielsweise an einen Bevollmächtigten, eine Vertriebsgesellschaft, einen Benutzer oder Subunternehmer weiterreichen."

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Frage 1706
gestellt von: Susanne Paier, Graz
am: 26.11.2019
Thema: Konformitätserklärung Pumpen

Frage: Anfrage des Kunden:
*Wenn ich es richtig verstehe, haben wir Pumpen mit offenen Dichtwasseranschlüssen und die entsprechenden Motoren, die 2A-Zertifikate benötigen. Der Hauptteil dieser Baugruppen besteht darin, den Motor und die Pumpe zusammen zu montieren. Meine Frage an Sie ist also, was Sie von uns benötigen, um die Konformitätserklärung auch für diese Pumpen auszustellen?*

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich möchte eigentlich diese Pumpen bei einer Einbauerklärung belassen.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Paier,

ein Motor mit Pumpe, zusammen montiert als Baugruppe kann sowohl als unvollständige Maschine als auch als vollständige Maschine angesehen werden. Es kommt hier auf weitere Indikatoren an, wie beispielsweise die Steuerung, Sicherheitseinrichtungen, vertragliche Vereinbarungen, Umfang und Detaillierungsgrad der Betriebsanleitung, letztlich auch wie das System im Katalog oder Internet präsentiert werden soll.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1705
gestellt von: Ahmetovic Midhat
am: 25.11.2019
Thema: CE Kennzeichen

Frage: 1. Unter welchen Bedienungen dürfen alte Maschine weiter verkauft werden?

Muss an der Maschine CE Kennzeichnen angebracht werden, auch wenn die im Jahr 1994 auf dem Markt gestellt wurde.

Fall: Maschine ist 25 Jahre alt. Den Hersteller gibt nicht auf dem Markt mehr. Jetzt wird Maschine nach Polen verkauft - muss man hier notwendige Technischen Dokumentation erstellen lassen.

2. Muss man nach erfolgreichem Absolvieren Ihres Seminars noch zusätzliche Prüfung bei Zertifizierungsstelle erfolgen um ein CE Koordinator zu werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Midhat,

wenn Maschinen bereits 1994 in Europa in Verkehr gebracht wurden, benötigen sie keine CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung war für Maschinen erst 1995 Pflicht geworden. Bezüglich der Maschine, die nach Polen verkauft wird, ist demnach die gesetzliche Regelung von 1994 maßgebend. Allerdings gibt es nationale Bestimmungen auch für Polen, die auch gebrauchte Maschinen betreffen. Beispielsweise ist es zwingend erforderlich, Benutzerinformationen in die Landessprache zu übersetzen.

Zu 2.: Nein, eine zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1704
gestellt von: Daniela Schmol
am: 23.11.2019
Thema: CE Typenschild

Sehr geehrte Damen und Herren,

einer unserer Kunden stellt eine Maschine her in der auch Zulieferkomponenten mit CE-Kennzeichnung (Typenschild) verbaut werden z.B. Motor. Nun ist das Thema eine Gesamt-CE-Konformität zu erstellen und ein eigens Typenschild an der fertigen Maschine anzubringen. Ist es richtig, dass die Typenschilder der Zulieferteile entfernt werden dürfen und dafür ein CE-Typenschild für die Maschine angebracht wird auf dem selbstverständlich auch die Angaben der Zulieferkomponenten angegeben werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Schmol,

die Typschilder der Zulieferteile sollten möglichst nicht entfernt werden, da darauf in der Regel wichtige Angaben für den Gebrauch/Wiederbeschaffung enthalten sind. Gegebenenfalls könnte auch eine Angabe in der Dokumentation ausreichend sein, eine klare Vorschrift ist mir hierzu allerdings nicht bekannt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1703
gestellt von: Wilhelm Krispel
am: 23.11.2019
Thema: CE-Kennzeichnung für Walzenbrecher

Sehr geehrter Herr Preis!

Wir sind Hersteller von Aufbereitungsanlagen und -maschinen für Glas.
In diesen Anlagen werden Walzenbrecher verbaut, um das Glas in die richtige Größe zu Brechen.
Diese sind im Ein- und Auslauf mit geschlossenen Blechschurren geschützt.
Da wir nicht immer eine gesamte Anlage bauen, sondern auch Einzelmaschinen, die vom Kunden in seiner Anlage verbaut werden, stellen sich für uns einige Fragen.

Ein Walzenbrecher wurde von uns immer als Vollständige Maschine nach Maschinenrichtlinie gesehen. (hat drehende Teile, Maschine erfüllt einen Zweck)

Wenn wir eine Einzelmaschine verkaufen (ohne Schurren) weist sie aber Einzugsstellen auf, die bei Kontakt mit großer Wahrscheinlichkeit tödliche Folgen hat. (Diese werden aber für den weiteren technischen Ablauf in der Anlage benötigt)
In der Planungsphase bekommt der Kunde eine „Einplanungsvorschrift“ in der die Schurren und die einzuhaltenden Sicherheitsabstände zu Gefahrenstellen genau beschrieben sind. (keine Einplanungsvorschrift nach Maschinenrichtlinie)
Fragen:
Ist für einen Brecher in dieser Form eine CE Konformitätserklärung erforderlich? (da es eine vollständige Maschine ist)
Diese Maschine wäre aber nicht konform der Maschinenrichtlinie, da sie offene Gefahrenstellen hat.

Kann / Muss dann eine CE-Konformitätserklärung in Kombination mit einer Einbauerklärung erstellt werden? (das es so eigentlich nicht gibt)

Kann / Soll eine Einbauerklärung nach Maschinenrichtlinie erstellt werden, obwohl der Brecher per Definition die Merkmale einer vollständigen Maschine erfüllt?
Ich bitte Sie um eine kurze Stellungnahme, wie mit dieser Art von Maschinen grundsätzlich umzugehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Krispel

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Krispel,

in solchen Fällen sollte der Hersteller die Konformitätserklärung für seinen gelieferten Umfang erst dann liefern bzw. unterschreiben, wenn der sicherheitsgerechte Einbau in die Anlage erfolgt ist und der Hersteller dies begutachtet hat.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1702
gestellt von: Gerald Hoenel
am: 14.11.2019
Thema: Nachweis Konformität bei Umbauten/ Änderungen

Frage: M.E. sagt die Umbauerklärung aus, warum es keine wesentliche Änderung ist.
Weiterhin würde eine Einbauerklärung bestätigen, das die MRL eingehalten wird.
Ist die Forderung nach Umbau und Einbauerklärung irgendwo (Norm, Vorschrift) festgehalten?
Bsp. Änderungen in Rohbauanlagen.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hoenel,

der Begriff "Umbauerklärung" bzw. das Dokument, ist mir im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung nicht bekannt. Die Ausstellung von Einbauerklärungen im Zusammenhang mit der Durchführung von wesentlichen Veränderungen ist ebenfalls nicht geläufig. Die Ausstellung von Einbauerklärungen wird in der Maschinenrichtlinie gefordert, und zwar, wenn unvollständige Maschinen in Verkehr gebracht werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1701
gestellt von: Johannes Steudter, Wissen
am: 09.11.2019
Thema: Fremdmotoren an FANUC roboter als 7te Achse

Sehr geehrter Herr Preis,

grundsätzlich ist es möglich, an 6-Achsrobotern noch eine 7te Achse zu betreiben. Dazu müssen üblicherweise die Polpaarzahl und der Resolver des Servomotors mit der Steuerung kompatibel sein. Fanuc geht hier einen anderen Weg und verwendet anstelle von Resolvern einen eigenen Drehimpulsgeber, auch Encoder genannt. Wir möchten nun diese Encoder in unseren 7te-Achse Antrieben an SEW Motoren verwenden. FANUC liefert jedoch keine CE-Erklärung für seine Encoder. Als Zubehör für den Roboter sind sie aber erhältlich. Dürfen dennoch für den Roboter samt Werkzeug mit diesem Encoder eine CE-Erklärung ausstellen?

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Steudter

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Steudter,

für Roboter werden in der Regel gar keine Konformitätserklärungen ausgestellt, sondern Einbauerklärungen. Dies wäre sicherlich auch bei der Verwendung des von Ihnen beschriebenen Encoders möglich.

Beste Grüße

Roman Preis

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