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Frage 850
gestellt von: Ramona Wolf, Liebher-Verzahntechnik, Kempten
am: 29.07.2014
Thema: Risikobeurteilung

Sehr geehrter Herr Preis,

wir sind Hersteller von Maschinen zur Herstellung von Zahnrädern. Zur Bestimmung der zeitlichen Grenze der Maschine im Rahmen einer Risikobeurteilung habe ich folgende Frage: Was ist die genaue Definition der Lebensdauer einer Maschine?
Und: Muss die festgelegte Lebensdauer dann in der Betriebsanleitung erwähnt werden?
Für Ihre geschätzte Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ramona Wolf

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Wolf,

gewöhnlich wird bei einer Maschine von einer Lebensdauer von etwa 20 Jahren ausgegangen. Sollte es diesbezüglich Abweichungen (Einschränkungen) geben, die der Kunde wissen muss, z.B. aufgrund der Lebensdauer von Sicherheitsbauteilen, muss dies in der Betriebsanleitung erwähnt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 849
gestellt von: Lucas
am: 17.07.2014
Thema: Sicherheit von Maschinen

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Vorgangs der CE-Zertifizierung einer Maschine.
Im Rahmen meine Praktikums soll ich die formale Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung für eine Pneumatische Presse machen.
Nun bin ich ja zu erst auf die Risikoberteilung nach DIN EN 12100, danach auf die DIN EN 4414 und zu guter letzt auf die DIN EN 13736 eingegangen.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Verminderung von den ausgehenden Gefahren während des Betriebs.
Und zwar schreibt mir die DIN EN 13736 vor, dass bei mechanischen Gefährdungen im Werkzeugbereich man eine der Schutzmaßnahmen: "a)sichere Werkzeuge (...); b)feste Verkleidungen (...); c)verriegelte trennende Schutzeinrichtungen mit oder ohne Zuhaltung (...); d)steuernde trennende Schutzeinrichtungen mit oder ohne Zuhaltung (...); e)berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) als aktive opto-elektronische Schutzeinrichtungen (AOS) (...); f)Zweihandschaltungen (...); g)Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (...) in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit (≤ 10 mm/s), ausschließlich für das Einrichten der Werkzeuge (siehe 5.5); h)Annäherung mit geringer Kraft (...)."
auswählen muss.
Durch die Schutzmaßnahme würde es aber in Konflikt mit der DIN EN 12100 Absatz 5.5.3.6. Möglichkeit zur Ausschaltung oder Umgehung von Schutzmaßnahmen stehen, da jede diese Beispielpunkte "a) die Schutzmaßnahme verlangsamt die Produktion oder stört irgend welche anderen Aktivitäten oder Präferenzen des Benutzers,
b) die Schutzmaßnahme ist schwierig anzuwenden,
(...)
d) die Schutzmaßnahme wird durch den Benutzer nicht erkannt oder in deren Wirkung nicht als geeignet akzeptiert" erfüllt.

Es wäre wirklich schön, wenn Ihr mir helfen könnt!
Vielen Dank im Vorraus!

Viele Grüße,

Lucas

Antwort von: Roman Preis

Hallo Lucas,

die C-Norm (Pressen) sticht sozusagen die A-Norm (12100). Zur Vermeidung des Umgehens von Schutzeinrichtungen müssen die zugehörigen B-Normen, die in der C-Norm referenziert werden, angewandt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 848
gestellt von: Ali Özergin, Miele in Gütersloh
am: 17.07.2014
Thema: CE-Kennzeichnung nach Umzug

Sehr geehrter Herr Preis,

ich habe zwei Fragen zur CE-Kennzeichnung bzw. zur Gültigkeit einer Konformitätserklärung für eine Förderanlage.
Wir haben eine Förderanlage mit 4 Katzen im Automatik und Handbetrieb (mit einer drahtlosen/kabellosen Steuerung) vom einen Hersteller samt CE-Kennzeichnung in Deutschland eingekauft in Tschechien aufgebaut und dort betrieben.
Nach ein paar Jahren haben wir diese Anlage komplett nach Deutschland geholt und an einigen stellen unwesentlich verändert (Laufschiene verkürzt und dafür Prüfungen und Berichte erstellt) in unserem Werk aufgebaut.

Fragen:
1. Der Hersteller will nach der Veränderung an der Anlage keine Verantwortung gemäß CE-Kennzeichnung übernehmen und meint, dass von ihnen erstellte Konformitätserklärung nicht mehr gültig ist!
Müssen wir im Namen unserer Firma die kompletten CE-Unterlagen mit Konformitätserklärung neu erstellen?
2. Oder können wir basierend auf die Hersteller Unterlagen (z.B. Betriebsanleitung) die unwesentliche Änderungen als Anhang beifügen und die CE-Kennzeichnung hat weiterhin seine Gültigkeit?

Es ist uns klar, dass wir generell nach z.B. BGV A3, VDE 0105-100,… usw. bei Umzügen/Änderungen einer Anlage die erforderlichen Prüfungen und Abnahmen durchführen müssten, bevor wir sie in den Betrieb nehmen dürfen!

Vielen Dank bereits im Voraus
Ali Özergin

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Özergin,

wenn es sich um eine unwesentliche Änderung handelt, bleibt die Konformitätserklärung gültig. Der Hersteller bleibt in der Verantwortung. Sie brauchen keine erneute CE-Kennzeichnung durchführen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 847
gestellt von: Michael Schrottmayer, Aquila
am: 16.07.2014
Thema: CE-Kennzeichen / E - Tankstelle Bedienungsanleitung in Landessprache

Frage: Es wurde von einer Firma mit Sitz in England eine E-Tankstelle für einen Standort in Österreich geliefert. Ist der Lieferant auch verpflichtet, eine Bedienungsanleitung in der Landessprache (Deutsch) des Lieferlandes mitzuliefern und muss auch eine Bediensprache in der Landessprache
(Deutsch) am Bediendisplay möglich sein?

Ersuche um Info.

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schrottmayer,

ja, der Lieferant ist hierzu verpflichtet. Dies ist aufgrund normativer europäischer und auch aufgrund nationaler Gesetzgebung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 846
gestellt von: F. Tascher, Hamburg
am: 09.07.2014
Thema: CE-Zeichen

Sehr geehrter Herr Preis,

ich habe eine Frage zur CE-Kennzeichnung. Ich entwickle und vertreibe nebenberuflich Steuerungen. Beispielsweise prozessorgesteuerte Multifunktionsrelais und Zeitrelais bis 24V. Solange ich diese Steuerungen im Auftrag von gewerbetreibenden entwickle, habe ich nicht die Aufgabe, mich um eine Koformitätserklärung zu kümmern. Nun möchte ich einzelne Steuerungen auch an Privatkunden verkaufen. Dabei verkaufe ich die Teile als Bausatz, also eine Leiterplatte und die Bauteile. Der Kunde muss die Steuerung nach Anleitung und Schaltplan verlöten. Oftmals beinhaltet solch ein Bausatz auch einen bereits programmierten Prozessor, um beispielsweise bei einem Relais eine Einschaltverzögerung zu erreichen. Die Frage ist nun, ob solch ein Produkt eine CE-Kennzeichnung benötigt.

Vielen Dank bereits im Vorraus.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Tascher,

Ihre Steuerungen fallen in den Anwendungsbereich der EMV- und RoHS-Richtlinie und müssen daher CE-gekennzeichnet werden. Die Bausätze können ebenfalls bereits die CE-Kennzeichnung von Ihnen bekommen, unter der Voraussetzung, dass diese bestimmungsgemäß und nach Anleitung zusammengebaut werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 846
gestellt von: Anna Schwenninger
am: 09.07.2014
Thema: Verantwortlich für Zulieferdokumentation

Frage: Wenn wir für unsere Produkte Hebezeuge bei einem Zulieferer einkaufen und diese unseren Kunden mitliefern, sind wir dann für die Übersetzung der Dokumente unserer Zulieferer zuständig? Sind wir auch für die inhaltliche Richtigkeit der Zulieferdoku verantwortlich?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Frau Schwenninger,

Sie sind für die Richtigkeit der Übersetzung verantwortlich und müssen diese entsprechend verantwortungsbewusst durch muttersprachliche Fachübersetzer vornehmen lassen. Für die Richtigkeit der Inhalte der Zulieferdoku sind Sie nur insoweit verantwortlich, dass Sie offensichtliche Mängel nachbessern lassen müssen. Generell ergänzt und vervollständigt die Zulieferdokumentation die eigene Dokumentation und muss an den Endkunden weitergegeben und übersetzt werden. Es darf aber durchaus der Nutzen und die Notwendigkeit für den Kunden betrachtet werden, was bedeutet, dass nur für den Kunden erforderliche Dokumente weitergegeben werden müssen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 845
gestellt von: Florian Granderath
am: 08.07.2014
Thema: CE-Kennzeichnung für Kameraslider erforderlich?

Frage: Bei einem Kameraslider wird die Film/Videokamera auf ein kleines Wägelchen (Dolly) montiert, dessen Skaterrollen sehr ruhig auf einer Schiene fahren (slide=gleiten). Das Ganze wird entweder direkt auf den Boden oder auf ein oder mehrere Stative montiert.
Wird dafür eine CE Kennzeichnung benötigt?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Granderath,

solange der Slider ohne fremde Energie gefahren wird, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 844
gestellt von: Andreas Franz, Fränkische Rohrwerke
am: 07.07.2014
Thema: CE-Kennzeichnung nach Niederspannungsrichtlinie

Sehr geehrter Herr Preis,

wir möchten einige Koffer installieren, die unseren Vertretern zur Vorführung einiger Produkte dienen sollen. In diesen (tragbaren) Koffern werden einige Schuko-Steckdosen, aktive Netzwerkkomponenten sowie ein kleiner Bildschirm installiert, um die Funktion der Netzwerkgeräte vorführen zu können.
Die technische Ausführung stellt kein Problem dar, die Koffer werden über eine flexible Anschlussleitung versorgt und es werden Fehlerstromschutzschalter sowie Leitungsschutzschalter entsprechend dimensioniert vorgesehen. Meine Frage lautet aber nun, ob hierfür eine CE-Kennzeichung inkl. Betriebsanleitung und Konformitätserklärung nach der 2006/95/EG bzw. evtl. auch der 2004/108/EG gefordert bzw. erlaubt ist.
Vielen Dank

Andreas Franz

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Franz,

eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich und erlaubt, und zwar nach Niederspannungs- und EMV-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 843
gestellt von: Wolfgang Stache
am: 01.07.2014
Thema: Erneute CE-Dokumentation Sprache

Hallo,

muss die Dokumentation - (die CE Dokumente) von einer Machine, die in Deutschland installiert wird und aus einem Europaland geliefert wird, in der deutschen Sprache an den Benutzer erstellt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

W.Stache
Prj.Mgr.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Stache,

die Betriebsanleitung und die Konformitätserklärung müssen als Originaldokumente in Erstellsprache und als Übersetzungen in deutsch geliefert werden. Die anderen Dokumente der internen Dokumentation (Risikobeurteilung) müssen nicht an den Benutzer geliefert werden und können in Erstellsprache sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 842
gestellt von: Scherer, Rosenheim
am: 30.06.2014
Thema: Erneute CE-Kennzeichnung, wenn Messgerät in mobilen Koffer eingebaut wird

Guten Tag,

ich habe folgendes Vorhaben/Problem:
Ein Messgerät bzw. Datenlogger soll in einem Kunststoffkoffer eingebaut werden. In dem Koffer sollen auch die notwendigen Sensoren für den Transport verstaut werden. Der Datenlogger soll in dem Koffer verbaut betrieben werden. Der Umbau/Einbau soll für die Verwendung in der eigenen Firma und ggf. für Fremdfirmen erfolgen --> kein Vertrieb.

Nun die Frage:
Muss das GESAMTSYSTEM CE gekennzeichnet werden? (Welche Richtlinie käme hier zum tragen?) Die CE Kennzeichnung der einzelnen Komponenten (Datenlogger, Sensoren...) bleibt erhalten nehme ich an?
Die Frage der Stromversorgung ist noch nicht ganz klar.
a) das Kabel des Datenlogggers (230V) wird aus dem Koffer herausgeführt--> Problem nicht gänzlich spritzwasserfest
b) es wird eine "eigene" Stromversorgung in den Koffer geführt und von dort erst auf das original Anschlusskabel geführt.
Was müsste bei welcher Variante WIE und nach welcher Richtlinie geprüft und gekennzeichnet werden?

Vielen Dank für eure Mühen,
Andreas Scherer

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Scherer,

Sie müssen zunächst schauen, ob der „Bestimmungsgemäße Gebrauch“ vom Hersteller der Komponenten für den von Ihnen beschriebenen Einbaufall vorgesehen ist. Aufgrund der üblicherweise nicht verbauten Betriebsart ist die Konformität sicher neu zu bewerten (Überhitzung usw.). Aber auch die typischen Funktionen integrierter Temperaturkompensationen können zu Messfehlern führen.
Die Anforderungen an derartig ausgeführte Konstruktionen der Netzanschlussleitungen an Geräten sind oft ebenfalls normativ geregelt und sollten von Ihnen berücksichtigt werden. Ob ein Spritzwasserschutz bestehen muss, ist abhängig vom Anwendungsfall.
Die Konformität muss mindestens mit der EMV-, Niederspannungsrichtlinie und erforderlichenfalls nach der Richtlinie für Messgeräte bewertet werden.

Viele Grüße!

Frage von: Andreas Scherer

Sehr geehrter Herr Wörmann,

vielen Dank für ihre detaillierte Antwort.
Muss in diesem Fall nach allen DREI Gesichtspunkten bewertet werden?
EMV-, Niederspannungsrichtlinie und Richtlinie für Messgeräte, oder ist eine dieser Vorgaben "höherwertig" und ersetzt eine anderweitige Bewertung?

Vielen Dank,

Andreas Scherer

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Schwerer,

wenn Ihre Geräte in den Anwendungsbereich der Messgeräte- Richtlinie fallen, wird mit der CE- Kennzeichnung bestätigt, dass auch andere zutreffende Richtlinien erfüllt sind. Teile der EMV- Richtlinie werden ersetzt.
In den Unterlagen, Hinweisen oder Anweisungen, die nach jenen Richtlinien erforderlich und dem Messgerät beigefügt sind, sind die Fundstellen jener Richtlinien im Amtsblatt der Europäischen Union anzugeben.

Viele Grüße!

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Frage 841
gestellt von: anonym
am: 29.06.2014
Thema: CE-Dokumentation nachziehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Vergangenheit bis heute wurden Maschinen verkauft, welche teilweise sehr schlecht dokumentiert wurden.

Wir sind nun dabei, die CE-Dokumentation aller verkauften Maschinen nachzuziehen und tun dies vorrangig durch die Erstellung folgender Dokumente:

- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
- Zusammenstellung der vorhandenen Zeichnungen
- Zusammenstellung der Konformitätserklärungen verbauter Komponenten
- Erstellung der Konformitätserklärung durch uns

Hauptproblematik ist nun Folgende:

Die Maschinen beinhalten Schaltschränke, mit denen die Maschine bedient wird. Leider ist nicht dokumentiert, wie die Maschine zu bedienen ist. Wie kann die Betriebsanleitung erstellt werden, ohne dass die Funktion der einzelnen Bedienmöglichkeiten (Knöpfe, Schalter,...) bekannt ist und auch nicht auf den wenigen vorhandenen Photos der Maschine zu erkennen bzw. ersichtlich ist ?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn es sich bei den Bedienmöglichkeiten um sicherheitsrelevante/sicherheitskritische Abläufe handelt, müssen diese nachrecherchiert und dokumentiert werden. Andernfalls kann eine Beschreibung ggf. auch entfallen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 840
gestellt von: anonym
am: 27.06.2014
Thema: Typschild

Ist das Typenschild mit CE-Kennzeichen in Landessprache des Maschinenherstellers auszuführen oder kann man z.B. die Typenschilder als deutscher Maschinenhersteller grundsätzlich in engl. Sprache erstellen?

Vielen Dank für eine Rückantwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

alle schriftlichen Informationen und Warnhinweise auf einer Maschine müssen in Landessprache des Verwenderlands vorhanden sein.

Beste Grüße

Roman Preis

Kommentar von: Andree

In der MRL wird unter Punkt 1.7.3 - Kennzeichnung der Maschine - nicht explizit die Sprachenregelung angesprochen.
Im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie wird unter §250 im 4. Absatz klar aufgeführt, dass die sprachlichen Anforderungen aus 1.7.1 - Informationen und Warnhinweise an der Maschine - nicht für die in Punkt 1.7.3 1.Absatz gelten.
Somit dürfte eine der Amtssprachen der EU die Anforderungen erfüllen. Sinnvoll wäre hier eine von allen verstandenen Sprache.

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Frage 839
gestellt von: Gerd Fährmann
am: 25.06.2014
Thema: Herstellererklärung für beigestellte (selbstgebaute) Komponente

Hallo,

kann eine Anlage ohne ce-Kennzeichen und Konformitätserklärung in Betrieb genommen werden? Gibt es hier rechtliche Konsequenzen?
Gruß und viele Dank

Gerd Fährmann

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Fährmann,

im Probebetrieb können Anlagen vorübergehend ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb genommen werden. Im regulären Betrieb ist dies nicht erlaubt. Die rechtlichen Konsequenzen und Maßnahmen der Behörden können unter anderem sein:
• Technische Maßnahmen anordnen
• Ausstellen eines Produkts untersagen
• Inverkehrbringen vorübergehend für den Zeitraum der Prüfung untersagen
• Inverkehrbringen vollständig untersagen
• Rücknahme oder Rückruf anordnen
• Informationen aller Benutzer über Gefahren anordnen
• Sicherstellung und Beseitigung anordnen
• Sanktionen, Bußgelder, Strafen

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 838
gestellt von: Andreas Fischer
am: 23.06.2014
Thema: Herstellererklärung für beigestellte (selbstgebaute) Komponente

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir werden an eine vorhandene Gummispritzmaschine (BJ 2012) durch ein Automationsunternehmen eine Roboterautomatisierung anbauen lassen. Die Anlage ist in sich geschlossen und die Schnittstellen Spritzmaschine zu Automation sind sicher. Nun die Frage: Wir stellen innerhalb dieser Automation zwei selbstgebaute Ausstanzvorrichtungen ( Ausstanzen von Gummiteilen) bei. An den pneumatisch betriebenen Stanzen ist eine Festo Steuerung für den Stanzprozess sowie den Einschiebeprozess der Bauteile unter die Stempel. Startsignal der Stanzen erfolgt über die Robotersteuerung der Automation. Eine explizite Betriebsanleitung gibt es für diese Vorrichtung nicht ( nur Konstruktionszeichnungen). Muss für diese Beistellungen eine Herstellererklärung erfolgen damit die Komplettanlage durch den Automationslieferanten ein CE Kennzeichnung erfolgen kann oder ist dies unrelevant, da sich die Vorrichtungen innerhalb des Schutzbereichs befinden und ausschließlich durch die Robotersteuerung bei geschlossenen Schutztüren gestartet werden können?

Vielen Dank für die Info.

mfg

A.Fischer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Fischer,

die Stanzen müssen auf jeden Fall bei der CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage berücksichtigt werden (Einrichten, Wartung, usw.). Ob für die Stanzen einzeln Einbauerklärungen erstellt werden oder ob sie einfach im Gesamt-CE-Prozess mit berücksichtigt werden, bleibt Ihnen überlassen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 837
gestellt von: Rem
am: 12.06.2014
Thema: Existing machinery & replacement parts

Hi, I have a few questions:

1. What are the CE requirements for machinery designs that were put on the market before CE Requirements were existing?
- Where can this information be found? Machinery Directives?? Regulations??

2. If I have a motor that is integrated into the machine and sold only as part of that machine, and there's a machine already on the market and it needs a replacement motor (identical), does that motor need to have a declaration of Incorporation?
It's just a replacement part and not sold separately on the market as an individual part for other applications.

3. For existing machinery designs that complies to the old Machinery Directive and the first design was first put on the market before the new directives (and has been sold since as the same design), do these designs need to be upgraded to the New Machinery Directives?

Thank you for your help!

Antwort von: Roman Preis

Hello, here are some answers:

1. The requirements before CE-Marking were national requirements. In germany for example called "Unfallverhütungsvorschriften". May be you can find them in the www.

2. The replacement motor needs a declaration of conformity or a declaration of incorporation, depending on if its voltage is up or below 50 V/AC (low-voltage directive or machinery directive.

3. Yes when they were sold after 2010 they need to be upgraded.

Best regards

Roman Preis

 

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Frage 836
gestellt von: Hans-Joachim Englert, Industrievertretungen HJE
am: 05.06.2014
Thema: CE-Kennzeichnungspflicht

Sehr geehrter Herr Preis,

auf vielen Produkten finden sich CE-Kennzeichen. Gefälschte CE-Zeichen und ungefälschte. Doch müssen diese Produkte überhaupt ein CE-Kennzeichen tragen? 
Als Beispiel:
USB Kabel mit Kabelbuchse auf der einen Seite, andere Seite Kabelstecker, Verwendung unterhalb der bewussten 75 VDC und 50C AC gemäß der 2006/95/EG.
Meiner Ansicht nach unnötig! Richtig?

Panasonic Kamera:
fällt meienr Ansicht nach ebenfalls nicht unter die 2006/95/EG. Richtig? 

Der Akku dieser Kamera 3,7V 700mAh ist ebenfalls CE-gekennzeichnet. Hier könnte ROHS eine Rolle spielen. 

Ist meine Ansicht korrekt, dass wenn Betriebsanleitungen vorrhanden sind in denen, bezüglich der Kamera, dem Akku und letztendlich auch dem Kabel, Verordnungen wie ROHS, oder "Entsorung nicht über den Hausmüll"-Kennzeichen oder "Betrieb nur im Innenbereich" bereits die Grundlage für eine CE-Überprüfung und damit eine CE-Kennzeichnung erfüllen und bedingen?

Vielen Dank für Ihre intensiven Bemühungen all diese Fragen der Forumteilnehmer zu beantworten.

Antwort von: Dieter Wörlmann

Sehr geehrter Herr Englert,

zunächst kann man davon ausgehen, dass eine CE- Kennzeichnung keine „Fälschung“ darstellen kann, sondern es sich um eine „unzulässige Kennzeichnung“ handeln könnte. Das ist anders bei den privaten Prüfzeichen wie z. B. TÜV, VDE usw. oder dem GS- Prüfzeichen.
Die von Ihnen genannten Produkte unterliegen als Einzelteile keiner CE- Kennzeichnungspflicht, ausgenommen die Kamera, die der EMV- Richtlinie entsprechen muss. Werden die anderen Teile als Zubehör und im Rahmen eines Sets geliefert, hat der Hersteller die Möglichkeit, die CE- Kennzeichnung mehrfach anzubringen. Die Marktaufsichtsbehörden haben die Möglichkeit die Zusammengehörigkeit der Konformitätserklärung zu entnehmen.
Viele Grüße!

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Frage 835
gestellt von: Markus Tritscher, ima-tec-gmbh, Kürnach
am: 05.06.2014
Thema: Tschechische Übersetzung für Zukaufteile

Grüß Gott,

wir sind Hersteller von Sondermaschinen. Wir haben eine Anlage in die Tschechische Republik geliefert. Der Lieferumfang umfasste neben der kompletten deutschen Dokumentation auch eine tschechische Bedienungsanleitung, Schaltplan, Pneumatikplan sowie eine umschaltbare Bedienoberfläche. Vor der Endabnahme verlangte der Kunde die Anleitungen aller Zukaufteile (Bosch, Festo, Epson, Cognex ect.) in tschechischer Sprache, da die rechtlich so gefordert werde. Stimmt das? Die deutsche Version umfasst ca. 200 Dateien (ca 2000 Seiten). Von Bosch Rexroth erhalte ich nicht mal die Doku in tschechisch für Ihr TS1 Band. Eine Übersetzung würde gut 5-stellig werden.

Antwort von: Pavel Polski

Ich zitiere mal aus einem VDMA Dokument (Stand 2011-06):

"Liegen Informationen von Lieferanten, die Teile der Betriebsanleitungen werden sollen, nicht in der erforderlichen Sprachfassung vor und kann der Lieferant diese Sprachfassung nicht zur Verfügung stellen, ist der Maschinenhersteller verpflichtet die Übersetzungen anzufertigen.

Es ist weiterhin zu prüfen, ob alle Betriebsanleitungen der Zulieferer mitgeliefert werden sollten, oder ob nur die notwendigen Teile dieser Betriebsanleitungen der Zulieferer in die Betriebsanleitung des Maschinenherstellers aufgenommen werden. Dabei sind jedoch urheberrechtliche Fragen mit dem Lieferanten zu klären, damit diese Informationen in der Betriebsanleitung des Herstellers verwendet werden dürfen. Gemäß den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie ist die Maschine mit einer Betriebsanleitung zu liefern und ggf. mit weiteren Informationen. Dieses Vorgehen reduziert den Aufwand für notwendige Übersetzungen und stattet den Kunden nicht mit Informationen aus, die er nicht sicher anwenden kann."

 

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Frage 834
gestellt von: anonym
am: 03.06.2014
Thema: Typenschild mit CE-Kennzeichnung

Hallo

Wo liegt die Grenze bei der Kennzeichnungspflicht von Schaltschränken bzw. Klemmkästen?
Muss ein einfacher Schaltkasten (Klemmkasten), der nur Reihenklemmen enthält, mit einem Typenschild incl. CE-Zeichen gekennzeichnet werden.
Die Schaltkasten ist Teil einer Gesamtanlage.

Vielen Dank für die Antwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

die CE-Kennzeichnung kann hier nach Niederspannungsrichtline erfolgen, wenn die Spannungen zwischen 50 bis 1000 V Wechselspannung betragen. Die EMV-Richtlinie muss hier nicht angewandt werden. Sinnvoller wäre es, den Klemmkasten in die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage einzubeziehen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 833
gestellt von: anonym
am: 03.06.2014
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo

Wenn ein Schaltschranke als Nennspannung nur mit 24VDC betrieben wird, darf das Typenschild dann ein CE-Zeichen aufweisen.

Vielen Dank für die Antwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, aufgrund der Anwendung der EMV-Richtlinie darf dies so sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 832
gestellt von: anonym
am: 28.05.2014
Thema: Schurre mit Umstellklappe und Pneumatikzylinder Zweiwegeverteiler

Guten Tag Herr Preis,

können Sie mir sagen, ob ein Zweiwegeverteiler mit Pneumatikzylinder nach Maschinenrichtlinie eine vollständige Maschine ist? Ich konnte im world wide web nichts dazu finden.

Vielen lieben Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

üblicherweise wird so eine Konstellation als Maschine eingestuft.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 831
gestellt von: Felix Meier
am: 27.05.2014
Thema: Unvollständige Maschine trotz Steuerung?

Moin!

Wir haben einen Stehmischer für unser Labor gekauft. Der Lieferant liefert uns eine unvollstädnige Maschine, obwohl die Maschine inkl. der Steuerung, Befehls-/Meldegrät und allen notwenigen Schlatplänen geliefert wurde. Der Lieferant begründet es damit, das sie die Maschine unverkabelt geliefert haben. Welche Firma liefert denn ihre Maschinen verkabelt? Wird doch zu 99% vor Ort installiert. Meiner Meinung nach ist dies nicht zulässig, dass der Lieferant die Maschine als unvollstädnig definiert. Eine gelieferte Maschine ohne Steuerung ist unvollständig, das ist mir klar. Aber mit Steuerung ist es doch eine vollständige und der Lieferant müsste die CE-Konfi erklären.
Oder täusche ich mich da?

Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Meier,

Ihre Annahmen sind richtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 830
gestellt von: Wladimir Krajewski, Nordhorn
am: 23.05.2014
Thema: USB-Sticks

Hallo.

Wir haben eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet und haben vor, USB Sticks zu verkaufen. Wir haben bereits USB Sticks importiert. Auf diesen fehlt aber jegliche Kennzeichnung. Nur unser Firmenlogo ist drauf.
Müssen wir die USB Sticks kennzeichnen lassen und bei der stiftung-ear registrieren lassen?

Mit freundlichen Grüßen,

W.Krajewski

Antwort von Dieter Wörlmann


Sehr geehrter Herr Krajewski,

bei EAR findet man zwei Hinweise zu den USB- Sticks, die darauf deuten lassen, dass diese Produkte registrierungspflichtig sind.
Schauen Sie bitte auf der Homepage nach den Fragen + Antworten:

http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/fragen_und_antworten

- Was ist die Marke im Sinne des ElektroG und wie ist die Kennzeichnung mit der Marke nachzuweisen?
- Fallen Magnetstreifenkarten und Chipkarten in den Anwendungsbereich des ElektroG?
Ebenso sind USB-Sticks CE-kennzeichnungspflichtig, da sie in den Anwendungsbereich der EMV-RL fallen. Daraus resultieren auch ein Konformitäsbewertungsverfahren und die Identifizierbarkeit der Produkte (Produktkennzeichnung).

Viele Grüße!

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Frage 829
gestellt von: Stefan Ionescu, DTR Dräxlmaier Sisteme Tehnice Romania SRL
am: 22.05.2014
Thema: Angewandte Norman

Hallo zusammen,

meine Bitte wäre, ob Sie mir ein Feedback geben möchten. Eine Formenträgerpresse muss allen einschlägigen Bestimmungen der angewandten Richtlinien entsprechen. Das sind folgende:
EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
EN ISO 12100:2010
EN 60204-1:2006/A1:2009
EN ISO 13855:2010
EN ISO 13857:2008
EN ISO 13732-1:2008
Müssen irgend noch welche Normen eingefügt werden oder sind diese ausreichend, in die KE-Erklärung einzutragen? (wie z.B.EN ISO 12100:2010) Vielen Dank im Voraus.

Hochachtungsvoll,

Stefan Ioenescu

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ionescu,

für eine konkrete Normenrecherche würde ich weitere Informationen benötigen. Auf den ersten Blick fällt mir aber auf, dass eine Pressennorm nicht angegeben ist und dass die Maschinenrichtlinie fehlt. Die Niederspannungsrichtlinie sollte gestrichen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 828
gestellt von: Armin Küster, Gerhardi Alutechnik
am: 19.05.2014
Thema: CE-Kennzeichnungspflicht von Aluminiumprofilen

Frage: Wir sind ein Hersteller von Zeichnungsprofilen die unter anderem auch in Systemen, die kennzeichnungspflichtig sind, verbaut werden.
Ist es richtig, dass unser Unternehmen nicht als Hersteller kennzeichnungspflichtig ist, da ja nur Komponenten geliefert werden?
Die geforderten Nachweise nach EN 10204 können natürlich für die Kunden erstellt werden.

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Frage 827
gestellt von: Dr. Rudolf Saller, Jehle & Kollegen
am: 18.05.2014
Thema: Maschinenrichtlinie

Frage: Kann mir jemand beantworten, ob Silobauteile unter Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie fallen, wenn sie vor Ort zusammengebaut und mit einer Förderschnecke versehen werden? Die DIN-EN 780 verweist für Lagereinrichtungen zum Lagern von Schüttgütern auf Anhang I MRL, aber ich müsste wissen, ob die einzelnen Bauteile (Siloschüsse) bereits den Begriff der Teilmaschine i.S.d. EU-MRL erfüllen.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Dr. Saller,

ist die D'iN EN 617 Stetigförderer und Systeme — Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern in Silos, Bunkern, Vorratsbehältern und Trichtern gemeint? Silobauteile im Sinne von Antriebseinheiten sind unvollständige Maschinen. Auch Siloschüsse können m.E. nach als unvollständige Maschinen betrachtet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 826
gestellt von: Andy Vielke, FET Hamburg
am: 15.05.2014
Thema: CE-Kennzeichnung auf Lastaufnahmemittel

Hallo,

wir stellen Geräte für die Offshoreindustrie her. Bei dieser Frage dreht es sich speziell um einfache metallische Verbindungsbuchsen, die jedoch sehr viel Kraft über Schrägen aufnehmen.
Diese Buchsen haben innen und außen Schrägen, um als Adapter mit Keilen bestückt zu werden. Diese Keile können durch die Kraftübertragung und der Keilwirkung zylindrische Bauteile in Position halten.

- Die Buchsen werden teilweise in, per Definition, Maschinen eingebaut.
- Die Buchsen werden teilweise in anderen Buchsen verbaut, die an sich nicht als Maschine definiert werden können.
- Die Buchsen können alleine, als eigenständiges Bauteil, nicht verwendet werden, können jedoch auf dem Markt in andere Buchsen eingesetzt werden, so dass wir als Hersteller die Teile auch ggf. gesondert in Verkehr bringen sowohl als auch als Ersatzteile.

Per Definition würde ich diese Buchsen als "Lastaufnahmemittel" sehen. Somit benötigen diese eine CE-Kennzeichnung sowie eine EG-Konformitätserklärung?

Zusätzlich eine weitere Frage:
Die Buchsen haben Gewinde, um angeschlagen zu werden. Dazu kaufen wir Anschlagmittel wie z.B. Augschrauben und Ketten. Diese kommen mit CE-Kennzeichnung sowie mit den CE-Konformitätserklärungen. Sollten wir die Buchse zusammen mit den Augschrauben ausliefern, müssen den Lieferpapieren alle Unterlagen der Anschlagmittel beigelegt werden oder langt es aus, wenn wir diese bei uns aufbewahren?

Vielen vielen Dank! A. Vielke

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Vielke,

ob die Buchsen als "Lastaufnahmemittel" zu sehen sind, ist für mich eher fraglich. Bei Lastaufnahmemitteln geht es um das Heben von Lasten: „Ein nicht zum Hebezeug gehörendes Bauteil oder Ausrüstungsteil, das das Ergreifen der Last ermöglicht und das zwischen Maschine und Last oder an der Last selbst angebracht wird oder das dazu bestimmt ist, ein integraler Bestandteil der Last zu werden, und das gesondert in Verkehr gebracht wird; als Lastaufnahmemittel gelten auch Anschlagmittel und ihre Bestandteile."
Die für die eingekauften Lastaufnahmemittel (z.B. die Augschrauben) erhaltenen Unterlagen sollten Sie den Verwendern weiter geben und eine Kopie für Ihren Nachweis archivieren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 825
gestellt von: Wolfgang Röper
am: 12.05.2014
Thema: Geltung von Richtlinien außerhalb des benannten Bereiches

Werter Herr Preis,

Nachfrage z.B. zu Fragen 635, 801.
Im Rahmen der Prüfung von Erklärungen der Lieferanten für den Einbau in verfahrenstechnische Anlagen bin ich bisher davon ausgegangen mich an die Geltungsbereiche der möglichen Richtlinien zu halten z.B. RICHTLINIE 2006/95/EG Artikel 1 (NSRL). Eine über die Risikobeurteilung z.B. anhand EN ISO 12100 als A-Norm hinausgehende Normennutzung anzudenken, z.B. nach DIN EN 61010 wie in Frage 635 vorgeschlagen, halte ich nun im Alltag selbst für einen Hersteller für nicht praktikabel. Eine tiefe Kenntnis von allen zugeordneten harmonisierten Normen einer Richtlinie zu haben, damit man in speziellen Fall als Kunde eine Erklärung nach einer Richtlinie nachfordern kann, wenn der Fall außerhalb des Geltungsbereiches der genannten Richtlinie liegt, ist kaum realisierbar. Es gibt ja bereits genug Auseinandersetzungen, wenn eine Richtlinie offensichtlich zutrifft.
Die Nutzung einer harmonisierten Norm ist nicht zwingend.
Die Befolgung einer ins nationale Recht umgesetzten Richtlinie dagegen Gesetz.
Nun meine Frage: Auf welcher rechtlichen Basis könnte ich eine Erklärung vom Lieferanten fordern, wenn der Fall außerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinie liegt, aber eine harmonisierte Norm zutrifft?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Röper,

die rechtliche Basis hierfür ist z.B. die Maschinenrichtlinie, in der beschrieben wird, dass über die Anwendung der Normen die Konformitätsvermutungswirkung ausgelöst wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 826
gestellt von: Ann-Christin
am: 13.05.2014
Thema: CE-Kennzeichnung und Bedienungsanleitung

Sehr geehrter Herr Preis,

unser Kunde hat seinen Sitz in Japan, womit die von uns gelieferte Anlage eigentlich nicht CE-kennzeichnungspflichtig ist.
Es wurde allerdings vom Kunden eine CE Kennzeichnung gewünscht und somit wird auch eine Risikoanalyse sowie die dazu gehörige Dokumentation von uns erstellt.
Auf Kundenwunsch soll die Bedienungsanleitung der Anlage in englischer Sprache erstellt werden.
Nun zu meiner Frage:
Ist es überhaupt möglich, dass die Bedienungsanleitung nicht in der Landessprache erstellt wird? Denn eigentlich heißt es ja, dass die Bedienungsanleitung nach CE in der Landessprache erstellt sein muss.
Dürfen wir eine englisch-sprachige Bedienungsanleitung mit der Anlage liefern?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Ann-Kristin

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Ann-Kristin,

es wäre interessant, zu erfahren, aus welchem Grund die Bedienungsanleitung in Englisch erstellt werden soll. Wenn dies sicherheitstechnisch unbedenklich ist, würde ich die Empfehlung aussprechen, den Kunden mit der Aufgabe zu bevollmächtigen, die erforderliche Übersetzung der Betriebsanleitung in Landessprache zu bewerkstelligen. Als Hersteller einer Maschine können Sie Teile des Konformitätsverfahrens oder auch das gesamte Konformitätsverfahren durch eine schriftliche Bevollmächtigung an andere juristische oder natürliche Personen übertragen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 825
gestellt von: Torsten Patyk
am: 13.05.2014
Thema: CE Kennzeichen für neue Maschinen in einer Gesamtanlage

Sehr geehrter Herr Preis,

wir haben einen Querfahrhubwagen für eine bestehende Anlage geliefert und eingebaut. Die Steuerung erfolgt über die Anlagensteuerung, die von einer anderen Fa. erweitert wurde.
Können wir für den Querfahrhubwagen ein CE Zeichen vergeben?
Desweiteren haben wir eine Maschine geliefert und damit eine alte ersetzt, die Maschine hat eine eigene Steuerung, die aber mit der Anlagensteuerung über einen Signaltausch verbunden ist (NOT-HALT, Freigaben).
Können wir für diese Maschine ein CE Zeichen vergeben?

MfG T. Patyk

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Patyk,

wenn Sie sich vergewissern, dass die Steuerung Ihres Querhubwagens ordnungsgemäß realisiert wurde, ist dies möglich. Auch die gelieferte neue Maschine sollte CE-gekennzeichnet werden. Zusätzlich sollte die Integration in die Anlage betrachtet und ggf. in einer Anlagen-CE-Kennzeichnung berücksichtigt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 824
gestellt von: Roland
am: 12.05.2014
Thema: Anlagen für den internen Gebrauch

Sehr geehrter Herr Preis,

unsere Fertigungsanlagen werden meistens von uns selbst zusammengestellt. D.h. wir kaufen die Maschinenkomponenten bei verschiedenen Herstellern ein und verknüpfen diese mit unserer eigenen Steuerung. Die Bediener werden von Fachpersonal für die verschiedenen Anlagen speziell angelernt und mit der Anlage und deren Bedienung vertraut gemacht. Ist es trotzdem notwendig, dass für jede Anlage die Bedienung/Handhabung in der Betriebsanleitung detailliert beschrieben werden muss?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Roland

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Roland,

grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Bedienung einer Anlage in der Anlagenbetriebsanleitung beschrieben sein muss. Dies geht z.B. aus dem DIN-Fachbericht 146 Betriebsanleitungen für Anlagen hervor. Eine Empfehlung lautet hier zum Beispiel: "Informationen für die Bedienung müssen handlungs- und aufgabenbezogen zusammengeführt werden.
Standardabläufe, z.B. von der Werkstoffbeschickung und -einfüllung bis hin zum fertigen Endprodukt, sind in der Reihenfolge der Bedienschritte zu beschreiben. Für diese Beschreibung ist aufzuzeigen, wie bestimmte Komponenten im Verbund reagieren, wenn sich Einstellungen an einer Komponente ändern. Kausale Zusammenhänge können z.B. durch eine Aktions-/ Reaktions-Schemadarstellung verdeutlicht werden ..."

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 823
gestellt von: Torsten
am: 09.05.2014
Thema: CE-Dokumentation Schaltanlage

Hallo,

ich habe eine Frage zum Umfang einer Dokumentation einer elektrischen Schaltanlage.

Die Schaltanlage ist für eine Hydraulikstation von einem Schaltschrankbauer gebaut worden. Die Hydraulikstation hat eine andere Firma gebaut und geliefert. Welche Dokumente sind für die Schaltanlage nötig, um später die CE-Konformität für die gesamte Hydraulikanlage zu gewährleisten?

Ich muss von meiner Seite im Auftrag des Schaltschrankbauers eine Dokumentation erstellen, bin mir jedoch unsicher, ob ich alles berücksichtigt habe.

Bis jetzt habe ich:

- Herstellererklärung für die Schaltanlage
- Prüfprotokoll
- Aufbaupläne
- Nachweisdokumentation für sicherheitsbezogene Teile mittels Safety Evaluation Tool von Siemens
- Kurzbeschreibung zur Herstellererklärung mit dem Inhalt Anlagenbeschreibung, bestimmungsgemäßer Gebrauch und angewandter Normen.

Würde zu dieser Zusammenstellung noch etwas fehlen?
Ich habe schon in mehreren Normen und Foren geguckt, jedoch nie eine genaue Beschreibung gefunden, was eine technische Dokumentation einer Schaltanlage beinhalten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten

Antwort von: Roman Preis

Hallo Torsten,

die Anforderungen an die Dokumentation kommen aus den anzuwendenden Normen. Beispiel aus EN 60439-1 Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen: "5.3 Aufstellungs-, Betriebs- und Wartungsanweisungen
Der Hersteller muss, falls zutreffend, in seinen Unterlagen die Bedingungen für Aufstellung, Betrieb und Wartung der Schaltgerätekombination und der darin enthaltenen Betriebsmittel angeben.
Soweit erforderlich, müssen in den Anweisungen für Transport, Aufstellung und Betrieb der Schaltgerätekombination diejenigen Maßnahmen beschrieben werden, die für die einwandfreie Aufstellung, Inbetriebnahme und Betrieb wichtig sind ...". Ansonsten scheint Ihre Zusammenstellung komplett zu sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 822
gestellt von: Peter Fröhlich
am: 09.05.2014
Thema: CE-Kennzeichnung von Bausätzen im PKW-Bereich

Moin moin Herr Preis,

erstmal Danke für die Bereitstellung dieses Forums - eine tolle Idee.

Ich möchte verschiedne Bausätze, bestehend aus losen Einzelteilen in den Verkehr bringen:

Bausatz 1: Ein Metallwiderstand + Schrumpfschlauch + Anleitung

Bausatz 2: Ein Metallwiderstand +Diode + Schrumpfschlauch + Anleitung

Bausatz 3:
- einer Didoe
- einem Widerstand (keramischer Heizwiderstand)
- einer Hartpapierplatine
- ein Stück Kabel
- etwas Schrumpfschlauch
- und natürlich der Anleitung

Einsatz jeweils im KFZ Bereich 12V -

Sehe ich es richtig, dass aufgrund der 12V Niedrigspannung und der Einzelteile keine CE-Kennzeichnung erforderlich ist?

Muss ich bezüglich der EMV an etwas denken?

Letzte Fragen, wenn ich ggf. nicht im richtigen Forum bin: Als Bausatz entwische ich der WEEE Kennzeichnungspflicht oder nicht?

Vielen Dank für Ihre Meinung im Voraus!

Besten Gruß

Antwort noch ausstehend

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Frage 821
gestellt von: Stefan
am: 09.05.2014
Thema: Verkettung unvollständiger Maschinen oder Einzelmaschinen im Sinne der Richtlnie?

Sehr geehrter Herr Preis,

ich habe eine Frage zu der folgenden Situation. Wir stellen eine Anlage zum Wiegen und Mischen von Faserstoffen her. Diese Anlage besteht aus mehreren Faseröffnungsmaschinen, Wiegesystemen und einem gemeinsamen Förderband. Das gesamte System wird über ein gemeinsames Pult mit Schaltschrank bedient, darin wird sowohl der Prozess als auch die Sicherheit der Anlage gesteuert.
Einzeln betrachtet sind diese Maschinen nicht sicher. Die Öffnungsmaschinen dürften zum Beispiel ohne die Wiegesysteme nicht betrieben werden, da sonst ein Zugriff auf einziehende Walzen bestehen würde.

Einzelmaschinen im Sinne der Richtlinie
Die Einzelmaschinen werden alle als Maschinen im Sinne der Richtlinie angesehen, wobei in den einzelnen Betriebsanleitungen auf die Notwendigkeit der anderen Maschinen bei der bestimmungsgemäßen Verwendung hingewiesen wird. Der Schaltschrank mit Bedienpult wird dann als Sicherheitsbauteil deklariert und ebenfalls eine Betriebsanleitung erhalten.

Verkettung unvollständiger Maschinen
Es wird nur eine Betriebsanleitung für die ganze Anlage erstellt und ein Typenschild am Bedienpult angebracht. Die einzelnen Maschinen der Anlage werden dann als unvollständige Maschinen bzw. Bauteile der Anlage angesehen.

Meiner Meinung nach müssten wir die Anlage als eine Gesamtmaschine betrachten, die aus einer Verkettung von unvollständigen Maschinen besteht. Liege ich mit einer Annahme richtig oder ist es auch möglich alle Komponenten der Anlage als einzelne Maschinen zu behandeln?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Stefan,

wenn die Einzelmaschinen steuerungstechnisch und sicherheitstechnisch (Zugriffsmöglichkeit) miteinander verbunden sind, muss auf jeden Fall eine CE-Kennzeichnung der Gesamtheit erfolgen. Dies ist unabhängig davon, ob die Einzelmaschinen als unvollständige Maschinen oder als verwendungsfertige Maschinen eingestuft werden. Schaltschrank mit Bedienpult brauchen aber nicht als Sicherheitsbauteil angesehen werden. CE-Kennzeichnung der Anlage bedeutet Erstellen der Schnittstellenrisikobeurteilung, Anlagenbetriebsanleitung und Konformitätserklärung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 820
gestellt von: Andreas Klust
am: 23.04.2014
Thema: CE-Kennzeichnung

Frage: Was ist mit Maschinen, die im Jahr 1992 gebaut wurden und keine CE Kennzeichnung haben. Müssen die nach bewertet werden (brauche ich hir eine CE)?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Klust,

es kommt darauf an, was mit dieser Maschine geschehen soll und wie der Zustand ist. Als Betreiber einer alten Maschine (1992) muss man darauf achten, dass die Betriebssicherheitsverordnung und deren Anforderungen stets erfüllt sind. Die CE-Kennzeichnung ist hierzu in der Regel nicht erforderlich. Soll die Maschine verändert werden, muss geprüft werden, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt. In diesem Fall muss die CE-Kennzeichnung der Maschine erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 819
gestellt von: Thomas
am: 16.04.2014
Thema: Risikoanalyse und -bewertung

Guten Tag,

die neue Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU sieht eine "Risikoanalyse und -bewertung" des elektrischen Betriebsmittels in den technischen Unterlagen vor.

Mich würde interessieren, wie man eine Risikoanalyse für ein Gerät, welches speziell der Niederspannungsrichtline unterliegt, erstellt?
Gibt es bereits harmonisierte Normen wie z.B. bei der Maschinenrichtline (z.B. DIN EN ISO 12100:2011) in denen Verfahren beschrieben werden?

Vielen Dank und freundliche Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Thomas,

bisher ist speziell der Niederspannungsrichtline nichts zugeordnet. Meiner Vermutung nach wird die DIN EN ISO 12100 auch in das Normenverzeichnis der Niederspannungsrichtlinie übernommen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 818
gestellt von: Thomas
am: 14.04.2014
Thema: Fragen zur Niederspannungsrichtlinie

Hallo Herr Preis,

erstmal vielen Dank, dass Sie sich die Mühe machen die zahlreichen Fragen in diesem Forum zu beantworten.

Wir verkaufen Batterieanlagen an USV Firmen.
Eine Batterieanlage besteht in der Regel aus mehreren in Reihe geschaltete Batterien montiert auf einem Gestell oder Batterieschrank. Dabei werden Spannungen zwischen 360 und 600V DC erreicht. Hinzu kommt noch, wenn nicht kundenseitig beigestellt, eine Sicherungs- / Trenneinheit. Nach unserem Kenntnisstand fallen wir mit einer solchen Anlage lediglich unter die Niederspannungsrichtlinie. Ist das korrekt?

Besteht nach der Niederspannungsrichtline die Pflicht zur Erstellung einer Risikobeurteilung?

In der Niederspannungsrichtline ist geregelt, dass zu jedem Produkt eine EG-Konformitätserklärung erstellt werden muss. Allerdings bleibt offen, ob eine interne Aufbewahrung genügt oder diese jedes Mal der Anlage beigelegt werden muss.

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Thomas,

ja, die von Ihnen beschriebenen Produkte fallen auf jeden Fal in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie. Zusätzlich wahrscheinlich auch unter die EMV-Richtlinie und in den Anwendungsbereich des Batteriegesetzes.
Die Pflicht zu einer Risikobeurteilung als Bestandteil der Konformitätsbewertung besteht momentan nicht, wenn die vollständige Einhaltung der Normen gewährleistet ist und wenn es produktspezifische Normen gibt. Erst in der neuen Niederspannungsrichtlinie, die gerade als Richtlinie 2014/35/EU publiziert wurde (Anwendung 04/2016), ist die Risikobeurteilung zwingend für alle Niederspannungsprodukte vorgeschrieben.
Eine Konformitätserklärung, wenn sie gerechtfertigt ist, braucht dem Produkt nicht beigefügt zu werden, sondern wird lediglich beim Hersteller für die Behörden bereitgehalten, anders also, als bei der Maschinenrichtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 818
gestellt von: anonym
am: 10.04.2014
Thema: auftragsfertige Förderelemente

Guten Tag,

wir produzieren auftragsbezogen (nach Zeichnung und/oder Spezifikation) Rollen für Förderanlagen oder Rollenbahnen. Unsere Kunden verbauen unsere Produkte und erstellen damit Maschinen, Förderstrecken etc.

Müssen wir eine Konformitätserklärung und/oder CE-Kennzeichnung erstellen/durchführen?
Vielen Dank vorab.
M.

PS: Tolles Forum

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihr Lob!

Für Rollenbahnen muss die CE-Kennzeichnung durchgefürht werden. Auch nicht angetriebene Rollenbahnen werden explizit in der EN 619 Stetigförderer mit berücksichtigt. Für Rollen alleine ist dies nicht erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 817
gestellt von: Tino Werner, VarioBot
am: 07.04.2014
Thema: Bausätze

Sehr geehrter Herr Preis,

ich möchte demnächst kleine elektronische fahrbare Roboter als Bausätze vertreiben. Der Kunde erhält einzelne Bauteile, die er durch Löten zusammensetzen muss.
Ich habe nun gerade gelesen, dass ein solches Produkt keine CE Kennzeichen tragen darf. Stimmt das?

MFG

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Werner,

wenn es sich hierbei um Spielzeug handelt, muss der Bausatz CE-gekennzeichnet werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 816
gestellt von: Erdem
am: 02.04.2014
Thema: Aufbewahrung von CE und Bedienungsanleitungen von Zukaufteilen

Sehr geehrter Herr Preis,

habe 2 Fragen:
Frage 1: ist der Maschinenhersteller für die Aufbewahrung der Dokumente von Zukaufteilen verantwortlich? (zB. Beipackzettel, CE und Bedienungsanleitungen ...)

Frage 2: Muss ich in der Bedienungsanleitung meiner Maschine für diese Zukauffteile die MTTF, PL oder B10- Werte angeben oder genügt ein Hinweis auf Hersteller?

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Erdem

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Erdem,

es besteht keine generelle Pflicht, alle Dokumente von Zukaufteilen aufzubewahren, aber je nach dem, um welches Zukaufteil es sich handelt, kann die Aufbewahrung auch dringend erforderlich sein. Für die Angabe der MTTF-, PL- und B10-Werte gilt das Gleiche. Es kommt darauf an, ob der Verwender der Maschine die Werte kennen muss.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: George Greulich

Müssen die CE-Belege von allen verbauten Zukaufteilen für die Marktaufsichtsbehörde mit abgelegt werden? Oder reicht die eigene Gesamt-Maschinen-CE-Erklärung?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Greulich,

die Konformitätserklärungen der verbauten Zukaufteile müssen aufbewahrt und ggf. vorgelegt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 815
gestellt von: H.P.
am: 01.04.2014
Thema: CE-Kennzeichnung für Werkzeugwechsler

Guten Tag,

wir planen eine Wechselvorrichtung für Werkzeuge (200 kg) einer Maschine.
Die Vorrichtung ist aufgebaut wie ein Kran, jedoch ohne Hebevorrichtung.
Das Werkzeug wird lediglich über einen Schlitten aufgenommen.

Die Wechselvorrichtung wird auf einem Gestell, das per Hand bewegt werden kann, montiert.
Das vorherige Gestell war elektrisch zu bedienen und mit einer CE Kennzeichnung versehen.

Frage: Benötigt das manuelle Gestell eine CE Kennzeichnung mit Risikobeurteilung?
Oder war die CE nur wegen des elektrischen Antriebs nötig?

Danke und schönen Gruß

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn keine Hebevorgänge mit dem Gestell durchgeführt werden und es nur von Hand bewegt wird, muss eigentlich keine CE-Kennzeichnung vorgenommen werden. Da Sie aber große Massen mit dem Gestell bewegen, die beim Verschieben kinetische Energie aufnehmen und es dadurch zu schweren Verletzungen der Gliedmaßen kommen kann, sollte die CE-Kennzeichnung erfolgen. Zumindest sollten diese Risiken im Rahmen einer Risikobeurteilung berücksichtigt und minimiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 814
gestellt von: G.H.
am: 28.03.2014
Thema: Reparatur

Hallo,

wenn z.B. eine gebrauchte SPS-Baugruppe repariert wird und ein defektes Bauteil (z.B. Optokoppler) ausgetasucht wird, entfällt dann das CE-Zeichen?
Nicht immer sind noch Originalbauteile zu erhältlich, sodass Bauteile mit gleichen Spezifikationen aber von einem anderen Bauteilehersteller verwendet werden.
Entsteht dann ein Problem mit dem CE-Zeichen?

MFG

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

im Normalfall wird durch das Austauschen von Bauteilen keine wesentliche Änderung vorgenommen. Das bedeutet, dass die CE-Kennzeichnung nicht erlischt. Von einer wesentlichen Änderung müssten Sie ausgehen, wenn durch den Austausch neue Gefährdungen hervorgerufen werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 813
gestellt von: CW
am: 24.03.2014
Thema: Schaltschrank für Kamerasystem zur Teilekontrolle

Guten Tag,

wir haben ein Kamerasystem zur Montagekontrolle eines Bauteiles an einen vorhandenen Arbeitsplatz integriert. Hierzu haben wir einen kleinen Schaltschrank mit Spannungsversorgung für die Kamera und der Möglichkeit zum Abgreifen der Kamerasignale (digitale I/O über einen 5-poligen Stecker in der Schaltschrankwand) mitgeliefert. Das Kamerasystem wird über einen kundenseitig beigestellten Fußschalter gestartet. Das System ist fest über eine Aluprofilkonstruktion installiert. Ist es nun richtig, dass für das Kamerasystem samt Software eine Einbauerklärung und für den Schaltschrank eine Konformitätserklärung nach EMV und Niederspannungsrichtlinie erstellt werden muss?

Gruß CW

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn das Kamerasystem keine Bewegungen ausführt, fällt die gesamte Installation unter die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 812
gestellt von: Thomas Sommer
am: 23.03.2014
Thema: CE-Kennzeichnung

Frage: Sind einfache In Ear Kopfhörer und Headsets mit Mikrofon und analogem Lautstärkeregler CE Kennzeichnungspflichtig? Wenn ja, bitte mit Erklärung, warum. Ich gehe davon aus, dass diese nicht kennzeichnungspflichtig sind, da laut Produktsicherheistgesetz schon Name und Anschrift des Herstellers angegeben sind. Meine Meinung ist, dass für nicht CE-pflichtige Waren das Produktsicherheitsgesetz greift. Kopfhörer funktionieren mit mV Spannungen und geringsten Strömen, die weder gefährlich sind, noch irgendwelche Magnetfelder erzeugen , enthalten auch keine Giftstoffe. Das Kabel ist aus Kupfer mit PE Ummantelung, was auch in Kinderspielzeug verwendet wird. Daher sehe ich persönlich keine Kennzeichnungspflicht, möchte aber auf Nummer sicher gehen und hoffe, hier ein plausible Antwort zu erhalten. Vielen Dank

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Sommer,

die von Ihnen beschriebenen Kopfhörer, sofern sie nicht auch in die „Richtlinie 1999/5/EG R&TTE“ fallen, sind im Sinne des Artikel 2 der EMV- Richtlinie Geräte bzw. Funktionseinheiten, deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden können. Sie sind damit CE- Kennzeichnungspflichtig und es muss dazu ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.
Des Weiteren ist von Ihnen richtig ausgesagt, dass die „Sicherheit“ des Produkts dem Produktsicherheitsgesetz genügen muss. Welche Stoffe verboten oder nur in begrenzender Menge enthalten sein dürfen ist in der RoHS- Richtlinie (z. B. „bleifreie Lötstellen“) bzw. in den Chemieverbotsverordnungen geregelt.

Viele Grüße!

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Frage 811
gestellt von: anonym
am: 19.03.2014
Thema: Maschine ohne CE-Kennzeichnung für Polen

Frage: Wir haben eine Maschine 1996 nach Polen (damals noch nicht Mitglied der EU) geliefert, ohne CE Kennzeichen.
Jetzt möchte der Kunde nachträglich ein CE Kennzeichen.
Sind wir verpflichtet, eines auszustellen.

Danke bereits jetzt für die Antwort

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Es gelten die gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Maschine. Sie können für die Maschine aber das CE-Kennzeichnungsverfahren nachträglich durchführen, wenn Sie dies wollen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 810
gestellt von: Herr/Frau Schoofs
am: 17.03.2014
Thema: SPS-Programm CE-Kennzeichnung

Hallo,

folgende Frage habe ich: Wenn ich bei einer fremden Steuerung das SPS-Programm ändere oder komplett erneuere. Verfällt dann die CE-Kennzeichung?

MFG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr/Frau Schoofs,

bei Änderungen von Maschinen muss festgestellt werden, ob es sich um eine "wesentliche Änderung" handelt. Ist dies der Fall, muss die CE-Kennzeichnung aktualisiert werden. Änderungen von Steuerungen sind in der Regel keine wesentliche Änderungen, es sei denn, die Änderungen sind sicherheitsrelevant.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 809
gestellt von: anonym
am: 10.03.2014
Thema: Fragwürdige Konformitätserklärung - Fälschung?

Sehr geehrter Herr Preis,

ein Kunde hat mir im Zusammenhang mit einer Beratung ein "Certificate of Conformity" für eine Maschine aus China gezeigt. Das Dokument benennt einen certified Body aus Griechenland als Aussteller. Im Dokument werden keinerlei Normen genannt, die bei der Bewertung der Konformität herangezogen wurden. Es schließt mit dem Hinweis, dass der Hersteller, der ja aus China kommt, nun berechtigt sei, die Maschine mit dem CE-Zeichen zu versehen.

Mir kam dieses Dokument merkwürdig vor und ich suchte nach der "Certification No", die im Dokument angegeben war. Interessanterweise findet man unter genau dieser Nummer mehrere Konformitätserklärungen für unterschiedliche Produkte aus China. Die Ausstellungsdaten sind alle identisch und die Unterschrift ist ebenfalls pixelgenau identisch, also ziemlich sicher kopiert.

Ich halte diese Konformitätserklärung daher für eine Fälschung. Gibt es einen Weg, die im Dokument genannte Certification No. zu verifizieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

für gewöhnliche Maschinen wird keine Zertifizierungsnummer benötigt. Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit der Maschine haben, könnten Sie die Behörden auf die Maschine aufmerksam machen, indem Sie das Formular von www.icsms.de ausfüllen (Verbraucher/Gefährliche Produkte einer Behörde melden).

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 808
gestellt von: Michael Venerius, Hochschule Osnabrück
am: 03.03.2014
Thema: CE-Kennzeichnung einer nach UL zertifizierten Schaltanlage

Frage: Für eine Maschine die nach UL zertifiziert ist, wird ein Konformitätsverfahren angestrebt. Richtlinie 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie), Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie). Die Anlage verfügt über einen Steuertrafo, der 115 V Steuerspannung liefert. An diesem Steuerstromkreis sind Steckdosen in der Bauform NEMA 5-15 angeschlossen um diverse Komponenten zu versorgen. Die Steckdosen sind in Bezug auf Nennspannung und Absicherung nicht zu beanstanden. Bedenken habe ich lediglich im Hinblick auf die Fingersicherheit. Ist zu erwarten, dass die Steckdosen im Rahmen eines Konformitätsverfahrens beanstandet werden?

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Venerius,

die Prüfung nach einer UL-Norm bedeutet zunächst nicht, dass die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit im Sinne der EU- Richtlinien (im Besonderen der Niederspannungsrichtlinie) vorausgesetzt werden kann. Steckdosen in der von Ihnen beschriebenen Ausführung erfüllen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Normenbedingungen für z. B. Steckdosen, wie Schuko und Euro-Flach in Deutschland nicht.
Andererseits könnte man diese Steckdosen als "interne Steckverbinder" bewerten, wenn sie innerhalb der Maschine/Schaltanlage verbaut und nicht allgemein zugänglich sind. Als interne Steckvorrichtung könnten sie dann einer Konformitätsbewertung standhalten.

Viele Grüße!

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Frage 807
gestellt von: Sören Malles
am: 03.03.2014
Thema: CE-Kennzeichnung nach DIN EN 61439

Hallo,

bei uns taucht immer wieder die Frage auf, wie eine Konformitätserklärung nach der neuen DIN EN 61439-1 auszusehen hat.
Wir sind ein Unternehmen, das Schaltgerätekombinationen herstellt und in Verkehr bringt.
Bisher beinhaltete unsere Konformitätserklärung die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und die EMV-Richtlinie 2004/108/EG.
Hat sich an diesen Richtlinien etwas geändert bzw. gibt es weitere Richtlinien, die in die Erklärung mit aufgenommen werden müssen?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus und wünsche einen angenehmen Start in die neue Woche!

Sören

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Malles,

die von Ihnen zitierten Richtlinien sind korrekt, jedoch gerade in einer Überarbeitung. Für die Konformitätserklärung gibt es Vorgaben für die Inhalte, jedoch keine Vorgabe der Form. Die Inhalte könnten zukünftig einem Anpassungsprozess unterliegen.
Schaltgerätekombinationen sind typisch als festinstallierte Anlagen ausgeführt, die in einem Gebäude verbaut werden. Derartige "ortsfeste Großanlagen" sind von der RoHS- Richtlinie ausgenommen, die ansonsten ebenfalls in einer Konformitätserklärung aufgeführt sein müsste.
Bitte beachten Sie, dass je nach RL Abweichungen bei den Inhalten der Konformitätserklärungen bestehen können. Deshalb ist es noch von Vorteil, einzelne Erklärungen zu erstellen.

Viele Grüße!

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Frage 806
gestellt von: Hans-J. Teich, TQU, Teich + Partner, Ingenieurbüro
am: 28.02.2014
Thema: Heizungsanlagen im Haus - Konformitätserklärung

Konformitätserklärung, Betriebsanleitung interne Risikobewertung des Inverkehrbringers für geplante und installierte Wärmepumpenanlage(n) / Heizungsanlage(n) / Lüftungsanlage(n) in normalen Wohnhäusern.

Frage: eine Wärmepumpenanalage umfasst im wesentlichen folgende Komponenten
A. Pumpen / Kompressorstation
• Niederspannungsrichtlinie,
• MRL
Mit BA = Betriebsanleitung und Konformitätserklärung bzw. als Teil-Komponente mit Einbauerklärung

B. Rohre, Düsen mechanische Ventile

C. Überwachungs- Steuereinheit elektrisch
• Niederspannungsrichtlinie
• EMV Richtlinie
• Evtl. MRL z.B. wenn mit Stellmotoren
• Mit BA = Betriebsanleitung und Konformitätserklärung bzw. als Teil-Komponente mit Einbauerklärung

Es handelt sich dabei meist um handelsübliche Komponenten, welche vom Inverkehrbringer / Anlagenbauer konfiguriert, aufgebaut, verrohrt, elektrisch verkabelt, in Betreib genommen und ggf. gewartet werden.

Der Ersteller / Inverkehrbringer gibt oft die BA´s und die Konformitätserklärungen an den Kunden weiter.

Frage : Muss der Installateur = Ersteller = Inverkehrbringer eine Gesamt BA und eine Gesamt Konformitätserklärung an den Kunden abgeben und intern eine Risikobewertung durchführen?

Ich bin der Meinung, dass er dies tun müsste, zusätzlich, auch mit Hinblick darauf, dass durch eine schlechte Planung und Installation Gefährdungen entstehen können.
Bei größeren Pumpanlagen in der Industrie ist das üblich. HJT

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Teich,

bei Anlagen, die aus CE-gekennzeichneten Komponenten bestehen, darf geprüft werden, ob steuerungstechnische und sicherheitstechnische Verknüpfungen zwischen den Anlagenteilen bestehen. Ist dies der Fall, muss die Anlage das Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und CE-gekennzeichnet werden, inklusive der Erstellung der Risikobeurteilung. Bestehen keine sicherheitstechnischen Verknüpfungen, reicht die CE-Kennzeichnung der einzelnen Komponenten aus, die nach Herstellerangaben angeschlossen werden müssen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 805
gestellt von: anonym
am: 27.02.2014
Thema: EG-Konformitätserklärung für Pedelecs

Sehr geehrter Herr Preis,

wir wollen zukünftig Pedelecs herstellen, welche unter die Maschinenrichtlinie fallen. Die dabei angewendeten harmonisierten Normen sind jedoch noch nicht im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht (DIN EN 14764 & DIN EN 15194). Dürfen/Müssen diese in der EG-Konformitätserklärung angegeben werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, die Normen müssen angewandt werden und in der Konformitätserklärung unter den "... angewandten sonstigen technischen Normen und Spezifikationen ..." angegeben werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 804
gestellt von: Raymond de Bruijne, NMH GmbH Hohentengen
am: 24.02.2014
Thema: Risikobeurteilung/Gefahrenanalyse

Sehr geehrter Hr. Preis,

wir sind Hersteller von Lastaufnahmevorrichtungen. Die Konstruktion wird von unserem Kunden übernommen. Die gesamte Dokumentation mit Bedienanleitung und Prüfzeugnis erstellen, wird von uns übernommen. Wer ist aber für die Risikobeurteilung und Gefahrenanalyse verantwortlich? Der, der die Lastaufnahme konstruiert oder der, der sie herstellt?

Mit freundlichen Grüssen,

R. de Bruijne

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr de Bruijne,

die Aufgabe, die Risikobeurteilung zu erstellen, hat der Hersteller der Lastaufnahmevorrichtung, welcher sich auch in der Dokumentation und auf der Lasthebevorrichtung als Hersteller ausgibt. Dieser kann einzelne Aufgaben im Rahmen der CE-Kennzeichnung oder das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren an beliebige Personen delegieren (bevollmächtigen). Dies sollte schriftlich erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 803
gestellt von: Dirk Hertle
am: 20.02.2014
Thema: CE-Kennzeichnung von Zahnradpumpen

Sehr geehrter Herr Preis,

benötigen Zahnradpumpen eine Einbauerklärung?
Wir haben zwei Lieferanten, bei einem erhalten wir die Erklärung und der zweite vertritt die Meinung, dass die Zahnradpumpe nicht unter die MRL fällt.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Hertle,

Zahnradpumpen unterliegen der Maschinenrichtlinie, da es für die Pumpen auch spezielle Normen gibt, die der Maschinenrichtlinie zugeordnet sind (Amtsblatt der Europäischen Union)

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 802
gestellt von: anonym
am: 19.02.2014
Thema: CE-Kennzeichnung auf einer UL-Leitung

Hallo zusammen,

an einen Kunden aus der Medizin-Branche liefern wir ein Kaltgeräte-Verlängerungskabel.

Zuleitung SJT 3 x 18 AWG - T 105°C - schwarz - mit angespritztem Kaltgerätestecker C14 und Kaltgerätedose C13 - 500mm lang

Dieses Kabel ist RoHS-konform und UL-Zertifiziert.

Es soll sowohl auf dem US-amerikanischen als auch auf dem europäischen Markt eingesetzt werden.

Ist hier eine CE-Kennzeichnung der einzelnen Kabel zulässig oder nicht?

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Fragesteller,

diese Art Verbindungsleitungen können im Rahmen des Konformitätsbewertung nach der NspRL als Einzelteil nach der EN 60320 und deren Teile bewertet werden.
Das Verhalten bei der UL- Leitungstype bei den verschiedenen vorgeschriebenen Tests ist jedoch nicht vorhersehbar. Der Hersteller der Leitung hat den Nachweis darüber zu erbringen. Die Leitung ist allerdings mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.
Wenn die Leitung jedoch innerhalb eines Gerätes verbaut ist und nicht einfach zu ersetzen geht, ist sie Bestandteil des Medizinprodukts und mit ihm gemeinsam zu bewerten.

Viele Grüße!

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Frage 801
gestellt von: Herbert Krainer
am: 18.02.2014
Thema: CE-Kennzeichnung von Sirene mit Batterie

Sehr geehrter Herr Preis,

ich verbaue eine handelsübliche Sirene (12 Volt) mit CE Pickerl in einem Gehäuse und verbinde diese mit einem Kabel und einer 12 Volt-Batterie als kompakte Einheit, welche von Jägern als Wildretter verwendet wird. Ist hier eine zusätzliche CE Zertifizierung notwendig?

MfG H.K.

Antwort von: Dieter Wörmann

Sehr geehrter Herr Krainer,

die Zusammenschaltung der Bauteile erfordert möglicherweise eine neue Beurteilung nach der EMV- Richtlinie. Diese erfordert eine Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung. Sie sollten sich beim Hersteller der Sirene über die Notwendigkeit der neuen Beurteilung informieren.

Viele Grüße!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Krainer,

bezüglich der Verwendung von Batterien sollte wegen der Brandgefahr bei Kurzschlüssen ebenfalls eine Normenrecherche durchgeführt werden. Die Normen hierzu finden sich möglicherweise zugehörend zur Niederspannungsrichtlinie, d.h. die CE-Kennzeichnung ist dann ebenfalls nach Niederspannungsrichtline durchzuführen.

Beste Grüße

Roman Preis

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