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Frage 1800
gestellt von: anonym
am: 11.11.2020
Thema: Konformitätserklärung

Hallo,

wir haben vor zwei Jahren eine Anlage gebaut, für die wir eine Konformitätserklärung erstellt haben.
Nun wird die Anlage von uns erweitert. In der Zwischenzeit hat bei uns auch eine Umfirmierung statt gefunden.
Muss nun eine neue Konformitätserklärung für die gesamte Anlage erstellt werden oder reicht für die Erweiterung eine Einbauerklärung?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Bock,

Ihre Annahme bezüglich der Richtlinien ist richtig. Ein Bausatz müsste die gleichen Richtlinien einhalten.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1799
gestellt von: Florian Müller
am: 10.11.2020
Thema: CE Kennzeichnung für Bausatz Holz / Aluminium

Guten Tag,

wir bieten Bausätze aus Holzleisten und Aluminium-Profilen an, daraus entstehen ausziehbare Lattenroste für Autos. Brauchen wir dennoch eine CE-Kennzeichnung, auch wenn der Kunde alles komplett alleine zusammenbaut?

Vielen Dank vorab!

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

es muss eine Konformitätserklärung für die gesamte Anlage erstellt werden. Einbauerklärungen sind nur für unvollständige Maschinen vorgesehen, nicht für Erweiterungen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1798
gestellt von: Nicholas Bodenberger
am: 05.11.2020
Thema: CE Kennzeichnung Lampen < 50 V

Guten Tag,

meine Frage wäre folgende: ich stelle Lampen aus Holz und Epoxidharz her. Dabei verwende ich kleine LED Lämpchen (mit CE Kennzeichnung), die in das Holz eingearbeitet oder zum Teil in das Epoxidharz eingegossen werden. Diese möchte ich in Zukunft gerne in Verkehr bringen. Soweit ich verstanden habe greift hier die Niederspannungsrichtlinie nicht, da <50 V. Ist trotzdem eine CE Kennzeichnung nötig? Nach welchen Vorgaben? An welche Stellen könnte ich mich damit konkret wenden?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Bodenberger,

richtig, die Niederspannungsrichtlinie greift nicht, aber die RoHS-Richtlinie und gegebenenfalls die EMV-Richtlinie greifen und damit ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Sie können sich beispielsweise an einen Dienstleister wenden, der das Konformitätsbewertungsverfahren für Sie durchführt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1797
gestellt von: IW
am: 30.10.2020
Thema: Richtlinien für Datenlogger

Frage: Welche Richtlinien müssen bei einem Modul mit Datenlogger und Funkübertragung beachtet und in der CE-Erklärung aufgeführt werden?
- RED
- EMV
- Niederspannung
- RoHS
- WEE

Vielen Dank und viele Grüße

IW

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

alle genannten Richtlinien müssen beachtet werden. Die WEE-Richtlinie wird aber in der CE-Erklärung nicht aufgeführt. Grund: Die WEE-Richtlinie fordert keine Konformitätserklärung.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Genau genommen werden die LVD und EMV-Richtlinie auch nicht auf der Konformitätserklärung angegeben, wenn die RED zur Anwendung kommt.

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Frage 1796
gestellt von: Helmut Lindlbauer
am: 08.10.2020
Thema: Konformitätsbewertungsverfahren von Flugsimulatoren

Sehr geehrter Hr. Preis,

wir sind Hersteller von Flugsimulatoren. In diesen Maschinen absolvieren Piloten ihr wiederkehrendes Training. Je nach Größe und Flugzeugtyp, werden die Piloten die ihr Training/Ausbildung absolvieren, im Cockpit angeschnallt sitzend, in einer Höhe größer 3m bewegt.
Meine Frage: Ist eine solche Maschinen als Hebezeug nach Artikel IV Punkt 17 der Maschinenrichtlinie einzustufen?

Vielen herzlichen Dank und Grüße

Helmut Lindlbauer

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Lindlbauer,

Sie meinen vermutlich Anhang IV Punkt 17: Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht.

Nach Recherche im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie kann man durchaus zu der Auffassung kommen, dass es sich bei dem Flugsimulator um eine Maschine handelt, die unter diesem Punkt gelistet ist. Beispielsweise werden dort erwähnt: "Vorrichtungen für das Heben von Personen und Gütern, die an Maschinen angebaut werden, deren Hauptfunktion nicht das Heben von Personen ist. Zu diesen Vorrichtungen zählen beispielsweise anhebbare Bedienungs-, Fahr- oder Steuerstände an Flurförderzeugen, an schienengebundenen Lager- und Kommissioniereinrichtungen, an Kranen oder an Erdbaumaschinen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1795
gestellt von: Rudolf Pröls
am: 05.10.2020
Thema: Weiterverwendung von CE-zertifizierten Baugruppen

Sehr geehrter Hr. Preis,

muss eine erneute CE Zerfifizierung eines Hebezeugs durchgeführt werden, wenn das Hebezeug in gleicher Aufgabe anderweitig eingesetzt werden soll? Die Lasten der neuen Aufgabe befinden sich innerhalb des zulässigen Lastspektrums.

Viele Dank!
Rudolf Pröls

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pröls,

was ist mit "anderweitig" gemeint? Wenn es sich lediglich um einen Standort- oder Besitzerwechsel handelt, ist eine erneute CE-Kennzeichnung nicht erforderlich. Viele Hebezeuge sind allerdings so speziell auf das Heben einer ganz bestimmten Last ausgelegt, dass auch kleine Änderungen bezüglich der bestimmungsgemäßen Verwendung eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1794
gestellt von: Rudolf Pröls
am: 05.10.2020
Thema: CE-Zertifizierung für Arbeitsbühnen

Sehr geehrter Herr Preis,

sind Arbeitsbühnen, die händisch verschiebbar über Rollen und fixierbar über Stopper sind, CE zertifizierungspflichtig im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Viele Grüße

Rudolf Pröls

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Pröls,

nein, sie fallen nicht in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie, was aber nicht bedeutet, dass es keine Anforderungen gibt. DIN 4420-1 - Arbeits- und Schutzgerüste - hilft Ihnen diesbezüglich weiter.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1793
gestellt von: Michel
am: 30.09.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Lampenbausatz

Hallo,

wir sind ein Unternehmen welches sich mit dem Bau von Möbeln aus Motorteilen beschäftigt. Die Frage bezieht sich allerdings größtenteils auf unsere Lampen und die CE-Richtlinie. Ist es für uns möglich, unsere Lampen als Bausatz zu zusammenzustellen und zu verkaufen, dass keine CE-Kennzeichnung bzw. eine Konformitätsprüfung vorgenommen werden muss? Alle elektrischen Komponenten sind zugekauft und bereits CE-Zertifiziert und würden dann vom Kunden Zusammengesetzt werden.
Wichtig ist noch, dass fast jede Lampe ein Unikat ist und dass wir nur in kleinen Stückzahlen verkaufen.
Falls es diese Möglichkeit gibt, ist es dann wichtig die Bedienungsanleitung entsprechend zu formulieren?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe und einen schönen Tag!

Antwort von: Roman Preis

Hallo Michel,

auch Bausätze sind CE-pflichtig.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1792
gestellt von: Thomas Stehrer
am: 30.09.2020
Thema: Bauteil-Hebevorrichtung Vorschriften

Guten Tag,

aktuell plane ich die Firmen-interne Fertigung einer einfachen Hebevorrichtung,
- Gerüst gefertigt aus ITEM-Profilen in ausreichender Dimension, über eine Grundplatte mit dem Boden verankert
- Linearführungen auf welchen das Lastaufnahmemittel(max. 100kg) befestigt ist
- Elektrischer Seilzug/Kettenzug befestigt am ITEM-Gerüst - Traglast 250kg
- Heben eines max. 20kg Bauteiles

gibt es für solch eine Vorrichtung explizite Regelungen?

Grundsätzliches vorgehen meinerseits wäre wie folgt:

1.) Festigkeitsberechnung der Schnittstellen
a.) ITEM-Gerüst auf Biegung am Horizontalen Balken wo der/die(falls es 2 unabhängig von einader Arbeitende Hebezeuge auf einer "station" geben soll - Vorderseite und Rückseite) Ketten/seil-Züge angebracht werden - die ja dann die ganze Gewichtskraft aufnehmen
b.) Befestigung des Seilzugs am Gerüst
c.) Befestigung des Lastaufnahmemittels am Seilzug
d.) eventuell die Gesamt-Vorrichtung auf Biegung - falls sich mal jemand anlehnen sollte

2.) Risikoanalyse durchführen
3.) Betriebsanleitung erstellen
4.) Wartungsplan erstellen

würde mich über feedback freuen, ob die Grundvorgehensweise schlüssig und korrekt ist.

Zusätzlich hätte ich noch eine Frage zu den Hebezeugen.
Bei mir in der Firma geht das "Gerücht" um, das bei solchen geführten Hebezeugen zusätzlich zum Ketten/Seil-Zug eine zweite "Absturz-Sicherung" angebracht werden muss, falls z.B. das Seil des Seilzuges reißen würde. was für mich wenig sinn macht, da ja z.B. ein Hallenkran so etwas auch nicht hat.

freue mich auf eure Antworten,
danke, Thomas

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Stehrer,

ohne eine konkrete Normenrecherche durchgeführt zu haben, vermute ich, dass es sich bei Ihrer Vorrichtung um Teile eines Krans handelt, für die konkrete Vorschriften/Normen existieren, Z.B. EN 15011 - Krane — Brücken- und Portalkrane.
Ihre Vorgehensweise ist richtig, jedoch fehlt noch die Normenrecherche, die Sie für die Risikobeurteilung brauchen.
Um Ihre zusätzliche Frage zu beantworten, ist ebenfalls ein vorheriges Normenstudium erforderlich, welches ich im Rahmen des Forums nicht anbiete. Ich bitte um Verständnis. Die Anforderungen an Hallenkrane und Kettenzüge sind jedenfalls nicht generell gleichzusetzen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1791
gestellt von: Andreas Schmidt, Regensburg
am: 28.09.2020
Thema: CE bei Weiterverarbeitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind ein Transformatorenhersteller (generell nicht CE Pflichtig) welcher auch Transformatoren in Gehäuse einbaut und Teils verkabelt.

- Trafo mit PT100 (nur Widerstand keine Spannung) --> nicht CE pflichtig
- Gehäuse --> nicht CE Pflichtig
- Schaltschrank --> CE Pflichtig (wird durch Lieferant bei gestellt)
- Heizung --> CE Pflichtig (wird durch Lieferant bei gestellt)

Zusammengebaut und Verkabelt haben wir ein System. Grundliegend wird in keiner Baugruppe etwas umgebaut.

Müssen wir für das Gesamtsystem eine "neue" zusätzliche CE Zertifizierung machen? Oder gar MRL?

Danke im Voraus

Hinweis: Es handelt sich um Hochspannungstrafos welcher nicht der Niederspanungsrichtlinie zugeordnet ist. (auch keine Schaltgerätekombinationen)

ua Konformität wird natürlich bestätigt.
2009/125/EC

Es geht nur um den Schaltschranke (Niederspannung) wenn dieser zb angeschlossen wird.

Antwort noch ausstehend

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Frage 1790
gestellt von: Geisser, Ried im Innkreis
am: 17.09.2020
Thema: Anlagen-CE

Sehr geehrter Herr Preis,

meine Firma entwickelt, produziert, montiert und nimmt Maschinen zur industriellen Luftreinigung in Betrieb. Teilweise wird die Produktion und die Montage der Maschinen von Fremdfirmen nach unseren Vorgaben durchgeführt. Meine Firma tritt unabhängig davon als Hersteller der Maschinen auf.

Mein Frage an Sie wäre: Inwieweit haben wir in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Verpflichtung zur Kontrolle der produzierten bzw. montierten Maschinen? Und wie weitreichend ist diese? Reicht eine entsprechende Passage im Vertrag, dass die Fremdfirmen sich an unsere Vorgaben sowie die einschlägigen Normen zu halten haben? Oder muss die Fremdfirma eine entsprechende Bestätigung unterschreiben, dass sie das gemacht hat? Oder muss uns die Fremdfirma die Aufzeichnung ihrer Qualitätssicherung zur Verfügung stellen und wir müssen diese gegenprüfen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

MFG

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Geisser,

grundsätzlich existiert hierbei im Rahmen der CE-Kennzeichnung keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung. Welchen Weg Sie wählen sollte von der Komplexität der Aufgabe, der Wahrscheinlichkeit einer unsachgemäßen Montage und Ihrer Erfahrung aus bereits durchgeführten Projekten angemessen sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1789
gestellt von: Christoph
am: 17.09.2020
Thema: CE-Zertifizierung von Pumpstation

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. einer CE-Zertifizierung für Pumpenstationen.
Es handelt sich dabei quasi um ein Bauteil einer größeren Kaltwasseranlage, also quasi eine Vorfertigung, um weniger Montagezeiten auf der Baustelle zu erreichen. Die Bauteile könnte man genauso gut einzeln beim Kunden auf der Baustelle montieren.

Enthalten ist eine Pumpe, ein Frequenzumformer, einige Sensoren und Sicherheitseinrichtungen (Minimaldruckbegrenzer usw...), bei Bedarf ein kleiner Schaltschrank mit Controller.
Alle oben angegebenen Bauteile sind CE-zertifiziert.
Muss so eine vorgefertigte, "zusammengebaute" Einheit im Gesamten zertifiziert werden?
Ist hier eine CE-Konformitätserklärung ausreichend?

VG
Christoph

Antwort von: Roman Preis

Hallo Christoph,

es kommt hierbei darauf an, wie die Pumpstationen in Verkehr gebracht werden sollen. Werden diese quasi zusammen mit der Gesamtanlage geliefert und bekommen sie hierdurch ein Konformitätsbewertungsverfahren? Oder werden die Pumpstationen einzeln in Verkehr gebracht? In diesem Fall muss die CE-Kennzeichnung erfolgen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1788
gestellt von: anonym
am: 17.09.2020
Thema: CNC-Maschine automatisiert

Frage: Man verkauft als Hersteller eine eigenständige CNC-Maschine als GU inkl. einer Automatisierung (Be-/Entladeroboter), welche aber von einem Zulieferer als unvollständige Maschine hergestellt wird.
Wer ist für die Gesamt-Konformitätserklärung verantwortlich/zuständig?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller,

dies kann vertraglich vereinbart werden (Bevollmächtigung). Ist nichts vereinbart worden, liegt meiner Auffassung nach die Verantwortung beim GU.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1787
gestellt von: Gudrun Fröhlich
am: 14.09.2020
Thema: Rollengänge

Hallo H. Preis,

wir bauen bei uns kurze ( ca. 400 mm) nicht angetriebene Rollengänge. Mit diesen Rollengängen werden Kleinteile von einem Transportband zu einem anderen Transportband übergeleitet. Der Rollengang wird an beiden Transportbänder angeschraubt. Allerdings haben die Bänder unterschiedliche Höhen und beim Transport entsteht potentielle Energie. Entsteht dadurch ein Produkt welches in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, oder kann ich es wie ein Bauteil betrachten, welches von der Maschinenrichtlinie ausgenommen ist?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

G. Fröhlich

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Fröhlich,

Schwerkraftrollenbahnen werden auch in der EN 619 Stetigförderer für Stückgut behandelt. Aus meiner Sicht sind das Maschinen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1786
gestellt von: anonym
am: 11.09.2020
Thema: CE-Zulassung für interne Teststände benötigt?

Guten Tag Herr Preis,

wir benötigen für unsere Serie diverse Teststände (in der Regel Embedded PCs mit Peripherie zu den Produkten).

Benötigt jeder dieser Teststände eine CE-Zulassung?
Denn laut dem "Blue Guide" von 2016 handelt es sich nicht um "Inverkehrbringen", wenn das Produkt für den Eigenbedarf hergestellt wird. Verstehe ich das richtig?

Viele Grüße und Danke!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ja, wenn es sich nicht um Maschinen handelt, sind die Teststände nicht CE-pflichtig. Die verschiedenen Richtlinien "behandeln" die entsprechenden Produkte unterschiedlich.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Steven Nießner

Wenn es sich aber von der Definition her um eine Maschine nach Maschinenrichtlinie handelt, dann muss diese mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.

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Frage 1785
gestellt von: Sammy Melling, Oyten
am: 11.09.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Anlage

Hallo,

wir sind ein Lebensmittel Unternehmen und haben mehrere Maschienen die z.B. abfüllen, verpacken, fördern usw.
Jetzt ist die Frage aufgekommen, wenn wir diese Maschienen hintereinander laufen lassen und die durch Bänder verbinden, erlischt dann die CE-Kennzeichnung?

In erster Hinsicht ist das ja keine wesentliche Änderung, aber wenn man die Maschinen zusammenfasst zu einer Maschine, ist es ja wohl eine wesentliche Änderung oder bleiben die Maschienen einzelne, obwohl sie fest verbunden sind?

Vielen Dank im Voraus
Sammy Melling

Antwort von: Roman Preis

Hallo Frau Melling,

wenn einzelne Maschinen miteinander verbunden werden und hierbei sicherheitsrelevante Verknüpfungen entstehen, muss man in der Regel ein Konformitätsbewertungsverfahren für die gesamte Anlage durchführen. Gerade durch die Verbindung von/mit Förderern entstehen oft Gefährdungen, die hierdurch minimiert werden müssen. Man spricht in diesem Fall von einer "Gesamtheit von Maschinen".

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Arnd Müller

Hallo,

noch eine kurze Ergänzung. Zu diesem Thema gibt es ein Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Hiernach kann man für solche Kombinationen eine Bewertung durchführen und dokumentieren.

https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/interpretationspapier-gesamtheit-von-maschinen.html

 

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Frage 1784
gestellt von: Virginia Bernett, Köln
am: 08.09.2020
Thema: Übersetzung der Dokumentation - Türkisch

Sehr geehrter Herr Preis,

wir haben mehrere Kunden mit Sitz in der Türkei und unser Vertrieb war bisher der Meinung, dass die Dokumentation in Englisch ausreichen würde und keine Erklärungen ausgestellt werden müssten, da die Türkei bekanntlich kein EU-Mitgliedsstaat ist.

Dass wir durch die Übernahme der MRL ins nationale Recht der Türkei verpflichtet sind, Konformitäts- und Einbauerklärungen auszustellen ist mittlerweile zum Glück klar.

Nicht ganz klar ist, ob auch die gesamte Dokumentation ins türkische übersetzt werden muss. Ich habe versucht näheres zur Übersetzung der Dokumentation zu finden, konnte aber leider nichts eindeutiges finden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu eine Quelle nennen könnten.

Danke und beste Grüße

Virginia Bernett

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Bernett,

wenn Sie mit "gesamter Dokumentation" die sog. Zulieferdokumentation meinen, die Sie für die in Ihre Maschine eingebauten Produkte erhalten haben, kann ich Ihnen diverse Fachartikel von der Tekom empfehlen, in denen dieses Thema auch auf gesetzliche Aspekte hin beleuchtet wird.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1783
gestellt von: anonym
am: 08.09.2020
Thema: CE Kennzeichnungspflicht für Spülstation

Guten Tag Herr Preis,

wir haben eine Lösung für eine mobile Spülstation gemeinsam mit einem regionalen E-Fachbetrieb umgesetzt..
Verbaut sind z.B. eine E-Pumpe (230 V), regelbarer Heizstab, Ein/Ausschalter WD, E-Steck-Anschluß, Behälter (Zitronensäure-Gemisch), Rohre, Wagen mit Rollen etc. Das Arbeitsmitteln wird im Unternehmen Beschäftigten zur Verfügung gestellt.
Liege ich richtig, dass der Eigenbau der CE Kennzeichnungspflicht unterliegt und wir als Hersteller zur Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahren verpflichtet sind?
Welche Verpflichtung hat der E-Fachbetrieb, welcher die E-Installation durchgeführt hat?
Welches Vorgehen raten Sie, damit das Arbeitsmittel rechtssicher den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden kann?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ja, der Eigenbau von Maschinen zur betriebsinternen Verwendung unterliegt der CE-Kennzeichnungs-Pflicht. Der E-Fachbetrieb muss Ihnen möglichst schriftlich bescheinigen, dass die elektrische Ausrüstung den anzuwendenden Normen entspricht und welche dies sind. Bevor das Arbeitsmittel zum Einsatz kommt, sollte das Konformitätsbewertungsverfahren (Normenrecherche, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung) durchgeführt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1782
gestellt von: P- Klein
am: 02.09.2020
Thema: Nicht CE-gekennzeichnete Teile einbauen

Guten Tag Herr Preis,

wir diskutieren bei uns die Frage, ob ein mit CE gekennzeichnetes aktives Medizinprodukt seine CE-Kennzeichnung verliert, wenn Teile, die entscheidend für die Funktion des Geräts sind, aus dem Zubehör-Handel ohne CE-Kennzeichnung verbaut werden.

Ich danke ihnen vielmals für ihre Antwort.

mit freundlichen Grüßen

P. Klein

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Klein,

hierbei kommt es sicherlich im Detail an, um welche Teile es sich handelt und inwiefern sich die Zuverlässigkeit hierdurch vermindern könnte.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1781
gestellt von: Schneider
am: 01.09.2020
Thema: CE Kennzeichen

Frage: Ich habe ein Gehäuse entwickelt, in dem sich ein Radialventilator mit 5V befindet und über eine Powerbank extern mit Strom versorgt wird.
Der Radialventilator hat bereits eine ROHS und CE Erklärung.
Was muss ich tun, damit ich das Gerät in Umlauf bringen kann?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Schneider,

möglicherweise haben Sie am Radialventilator durch die Anbringung des Gehäuses eine wesentliche Veränderung vorgenommen, daher ist die Prüfung, ob die Konformität des Radialventilators bestehen bleibt, erforderlich. Desweiteren spielt es eine Rolle, ob die Powerbank als separates Produkt, das lediglich am Radialventilator eingesteckt wird und bereits alle Anforderungen erfüllt, in Verkehr gebracht wird oder ob diese womöglich in Ihrem Gehäuse eingebaut und verdrahtet wird. Letztlich kann die CE-Kennzeichnung des gesamten Produkts nach Maschinenrichtlinie, EMV-Richtlinie und RoHS erforderlich werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1780
gestellt von: Bernhard Steinebrunnter, Todtnau
am: 31.08.2020
Thema: Lauffähige Maschinen in Museen

Frage: Welche Anforderungen betreffen Maschinen, welche in Museen ausgestellt werden und dort vom Personal vorgeführt werden?
Vor allem ältere Maschinen vor 1950 mit zum Teil offenen Keilriemenantrieben.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Steinebrunnter,

die Mitgliedstaaten lassen es zu, dass bei Messen, Ausstellungen, Vorführungen und Ähnlichem Maschinen oder unvollständige Maschinen gezeigt werden, die den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie nicht entsprechen.
Bei der Vorführung derartiger nichtkonformer Maschinen oder unvollständiger Maschinen sind durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen der Schutz von Personen zu gewährleisten. Konkrete erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, die für offene Riemenantriebe erforderlich sind, kann man in diesem Fall weder von der Maschinenrichtlinie noch von den einschlägigen Normen ableiten. Es muss hier vielmehr eine Lösung nach vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, Personengruppen (Kinder) usw. erfolgen. Beispielsweise könnte dies eine Mischung aus trennenden Schutzeinrichtungen, Absperrungen und Warnungen sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1779
gestellt von: Wolfgang Mackowiak
am: 26.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung schon bei Testgebrauch

Frage: Ein Hersteller hat ein neues Produkt hergestellt (z.b. ein Krankenhausbett) und lässt dieses nun durch zu diesem Zweck angeworbene Pflegekräfte testen (Gebrauchsfreundlichkeit etc.). Das Produkt steht aber noch nicht zum Verkauf. Muss es denoch schon das Konformitätsverfahren durchlaufen haben, insbesondere CE-Kennzeichnung, also auch Vorhandensein einer Betriebsanleitung und deren Kenntnisnahme) oder noch nicht? Mit anderen Worten: Ist ein Testen durch Werksfremde schon ein "Inverkehrbringen (erstmaliges Bereitstellen" - sauch wenn noch keine "Inbetriebnahme" damit verbunden ist?

Antwort von: Wolfgang Mackowiak

Ich habe wohl selbst die Antwort gefunden. Die in der MRL Art. 5 verlangte CE-Kennzeichnungspflicht ist mit dem "Inverkehrbringen" des Produkts verbunden, das Inverkehrbringen wiederum (Art. 2) mit dem "Bereitstellen" im Hinblick auf seine "Benutzung".
Zur "Benutznug" aber gehört nach der BetrSchV auch die "Erprobung".
Folglich müsste vor der Erprobung auch schon das Konformitätsbewertungsverfahren abgeschossen sein und eine Betriebsanleitung vorhanden, was natprlich nicht ausschließt, dass letztere danach noch überarbeitet wird - oder auch das Produkt selbst.
Richtig?

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Frage 1778
gestellt von: Klaus
am: 26.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnungspflicht

Frage: Müssen Transportwagen für Stahl-Materialstangen, wie diese üblicherweise zur Beschickung von Drehmaschinen (Stangenmagazinen) genutzt werden (Tragkraft 1000 - 3000 kg) CE-gekennzeichnet werden? Meiner Einschätzung nach nein - aber stimmt das?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Klaus,

ja, das stimmt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1777
gestellt von: Carsten Müller
am: 26.08.2020
Thema: Betriebsanleitung und Konformitätserklärung in elektronischer Form

Sehr geehrter Herr Preis,

wir stellen Maschinen für unterschiedliche Bereiche her und wollen zukünftig versuchen, unseren Kunden so viele Dokumente wie möglich, nur noch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Das betrifft im Wesentlichen folgende Dokumente für unsere Maschinen / unvollständigen Maschinen:
- Betriebsanleitung
- Ersatzteillisten
- Schaltpläne
- Konformitätserklärung / Einbauerklärung
- Dokumentationen der Zulieferer
- etc.

Gibt es eine Vorgabe, welche Dokumente in ausgedruckter Form vorliegen müssen und bei welchen die digitale Form ausreicht?
Wie sieht es mit der Konformitätserklärung / Einbauerklärung aus. Ist dort eine digitale Unterschrift zulässig?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Müller,

ja, es gibt eine Vorgabe, und zwar aus der EN 12100. Wenn die Benutzerinformation in elektronischer Form vorliegt, müssen sicherheitsbezogene Informationen, die schnelles Handeln erfordern, zusätzlich immer gedruckt und sofort zur Verfügung stehen.“
Die Unterschrift auf der Konformitätserklärung oder Einbauerklärung kann eine handschriftlich vorgenommene oder eine gedruckte digitale Unterschrift sein. Die Unterschrift kann auf Kopien der Konformitätserklärung reproduziert werden, die der Maschine beiliegen.

Beste Grüße

Roman Preis

Frage von: anonym

Ist der Begriff "gedruckte digitale Unterschrift" irgendwo näherdefiniert?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

es gibt es eine Definition für "Elektronische Signatur", siehe Wikipedia. Im Rahmen der wichtigen Dokumente zur CE-Kennzeichnung (Richtlinien, Normen, Guidances) ist mir aber keine Definition bekannt.

Beste Grüße

Roman Preis

 

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Frage 1776
gestellt von: Stefan Strauß, Aichwald
am: 21.08.2020
Thema: Typenschild

Frage: Wie verhält es sich, wenn im Rahmen einer Änderung des Firmenlogos Typenschilder an bestehenden Maschinen getauscht werden? Da sich keine Änderung an den Risiken ergibt denke ich, dass es keine Änderung der Konformitätsbewertung bedarf.
Aber bei der folgenden Frage bin ich unsicher: Müssen evtl. angewandte Normen auf Aktualisierung geprüft werden?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Strauß,

bezüglich der Änderung des Firmenlogos muss das Konformitätsbewertungsverfahren nicht aktualisiert werden.
Bestehende, bereits gelieferte Maschinen müssen auch bei geänderten angewandten Normen nicht angepasst werden. Es gilt der Stand der Normen beim erstmaligen Inverkehrbringen. Neue Maschinen müssen den neuen Normenstand aber berücksichtigen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1775
gestellt von: anonym
am: 20.08.2020
Thema: Maschinen-Zertifizierung für Nordamerika

Hallo,

welche Zertifizierungen müssen Maschinen/Anlagen für den nordamerikanischen Markt haben?
Oft liest man nur über die UL-Zulassung nach UL 508A.
Diese gilt doch nur für den Schaltschrank bzw. der Elektrotechnik oder reicht die UL-Zulassung nach UL 508A für ein Import der Anlage in die USA aus?
Was ist mit den Anlagen-Komponenten, wie z.B. eine Exzenterschneckenpumpe inkl. Antrieb, Ventile oder der Messtechnik?
Müssen diese etwa auch eine UL-Zulassung besitzen oder reicht die EU-Konformitätserklärung für die Anlagen-Komponenten aus?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort noch ausstehend

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Frage 1774
gestellt von: Detlef Sesselt
am: 20.08.2020
Thema: Unbestückte Leiterplatten

Ich lasse Leiterplatten RoHS konform herstellen, und möchte diese unbestückt weiterverkaufen. Elektroniker können dann sich selbst Bauteile aussuchen (mit verschiedenen Spezifikationen, die sie für die richtigen halten) und die Leiterplatten bestücken.

Eine EMV Prüfung mit einer unbestückten Leiterplatte würde keinen Sinn ergeben, und somit auch kein CE-Zeichen möglich, sowie eine Testbestückung + EMV Prüfung auch nicht, weil der Elektroniker der diese Leiterplatte einsetzt um ein Gerät zu bauen, beliebige Bauteile mit unterschiedlichsten Spezifikationen einbauen kann, und somit entscheidend das EMV Verhalten beeinflusst. Somit komme ich zum Schluss, dass nur der Gerätebauer, in diesem Fall der Elektroniker eine EMV-Prüfung und CE-Kennzeichnung mit seinem fertigen Gerät, mit die von ihm ausgewählten Bauteilen durchführen kann.

Liege ich damit richtig?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Sesselt,

bezüglich der EMV-Richtlinie liegen Sie richtig, aber auch die RoHS-Richtlinie fordert, dass die entsprechenden Produkte CE-gekennzeichnet werden müssen. Daher ist eine CE-Kennzeichnung Ihrer Platinen erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1773
gestellt von: David Scheitler
am: 18.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung und RoHS

Hallo liebe Community,

ich habe durch Zufall gesehen, dass ein Monitor von uns ein CE Zeichen besitzt aber kein RoHS.

Ist das korrekt, ich war immer der Meinung man müsste dies kennzeichnen oder ist dies seit 2011 hinfällig ?

Also reicht nur ein CE-Kennzeichen und damit ist dann auch RoHS erfüllt, wenn es ein Elektroartikel ist ?

Mit freundlichen Grüßen

David Scheitler

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Scheitler,

die RoHS wird so wie auch die Einhaltung weiterer Richtlinien über die CE-Kennzeichnung bescheinigt. Maßgebend ist, was in der Konformitätserklärung steht. Für einen Monitor muss die RoHS in der Konformitätserklärung aufgelistet sein.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1772
gestellt von: Rochus Rocha
am: 14.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Sackkarre / Handwagen

Hallo,

welcher Richtlinie unterliegen Sackkarren/ Transporthilfen? Bzw. was benötige ich für eine Konformitätsbewertung?

Vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Rocha,

Sackkarren benötigen keine Konformitätsbewertung nach einer CE-Richtlinie. Sie unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz, welches allerdings im Allgemeinen keine spezielle Kennzeichnung fordert. Bei den Transporthilfen gibt es einige, die unter die Maschinenrichtlinie fallen. Beispielsweise Transportgurte, Traversen usw.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1771
gestellt von: Hendrik Sander
am: 12.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung, In Handel bringen

Moin ich würde gerne meiner handwerklichen Begabung eine riesen Chance geben und mich mit selbstgebauten Lampen aus altem Holz selbstständig machen.

Da ich die Kabel mit Schalter und Fassung bei einem Händler kaufe, haben diese schon eine CE-Kennzeichnung, die ja leider erlischt, da ich ja am Ende Hersteller dieser Lampen werde.

Kann ich diese Risikobeurteilung selber machen? Darf ich die Konformitätserklärung selber machen?
Wer sagt mir am Ende ob das alles so richtig ist?
Wer kann mir dabei helfen?
Wie gehe ich das alles richtig an um am Ende meine Lampen mit reinem Gewissen verkaufen zu können ohne dass nach 5 Jahren jemand sagt, Du hast aber dieses Gesetz nicht beachtet und darum ist ein Haus abgebrannt und deswegen zahlt deine Gewerbehaftpflichtversicherung nicht?

Entschuldigung für diese ganzen Fragen aber im Internet wird man so verrückt gemacht.
ich möchte aus meinem Leben mehr machen und endlich starten.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen.

MfG H. Sander

Antwort von: Wolfgang Mackowiak

Hallo,

eine im Prinzip gleiche Frage hat Herr Preis m.E. schon unter der Nr. 1762 beantwortet!

Antwort von: Steven Nießner

Kleiner Hinweis:
Hersteller der schon in Verkehr gebrachten Lampen, werden Sie nicht. Wenn, dann werden Sie Hersteller des neuen Produkts "Lampen + Holzgehäuse"

 

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Frage 1770
gestellt von: anonym
am: 11.08.2020
Thema: Maschinelle Übersetzung der Betriebsanleitung

Frage: Übersetzungen einer Betriebsanleitung müssen ja entsprechend gekennzeichnet sein.
Gibt es für maschinell erstellte Übersetzungen eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht oder reicht die 'normale' Kennzeichnung als Übersetzung mit Verweis auf die Originalsprache aus?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für Übersetzungen gilt nach EN 82079-1 folgendes:
Wenn Gebrauchsanleitungen von der Originalsprache in andere Sprachen übersetzt werden, müssen Fachübersetzer oder Spezialisten für die Übersetzung einschließlich Überprüfung und Korrekturlesen verantwortlich sein.
Diese Fachübersetzer oder Spezialisten müssen grundlegende Kommunikationskompetenzen, speziell in technischer Kommunikation, haben. Sie müssen mit dem Fachgebiet vertraut sein und fließend die Ausgangssprache und die Zielsprache beherrschen und vorzugsweise Muttersprachler in der Zielsprache sein.
Die übersetzten Gebrauchsanleitungen sollten von qualifizierten Personen lektoriert werden, die auf zielgruppengerechtes Schreiben und Übersetzen spezialisiert sind.
Dies bedeutet, dass eine ausschließlich maschinell erstellte Übersetzung derzeit nicht erlaubt ist. Auch eine Kennzeichnung würde diese nicht legitimieren.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1769
gestellt von: Stefan Nothdorft
am: 03.08.2020
Thema: CE+EMV Prüfung

Guten Tag,

ich bin Hersteller einer Torsteuerung mit WLAN Anbindung, die Steuerungen werden in geringen Mengen verkauft (Kleinserie). Die Steuerung muss von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.
Ist vom Hersteller eine CE Kennzeichnung anzubringen? Und ist eine EMV Prüfung vom Hersteller notwendig?

Danke für Ihre Hilfe

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Nothdorft,

vermutlich handelt es sich bei Ihrer Steuerung um ein Steuergerät, das nach Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie und je nach dem, wie das WLAN-Gerät verbaut ist, um ein Gerät nach der Funkgeräterichtlinie. Hierbei handelt es sich um Geräte für das Ein- und Ausschalten des Stromflusses in elektrischen Stromkreisen sowie um die zugehörigen Mess-, Steuer- und Regelgeräte für die Steuerung und Betätigung von elektrisch betriebenen Geräten.
Diese Geräte brauchen die CE-Kennzeichnung, aber unterliegen als solche nicht der Maschinenrichtlinie. Wenn diese Geräte in Maschinen eingebaut werden, müssen sie die Maschinen in die Lage versetzen, die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I der Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Eine EMV-Prüfung (Messung) sollte durchgeführt werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1768
gestellt von: R.
am: 29.07.2020
Thema: CE Nummer (benannte Stelle)

Hallo,

folgende Situation: Ein Gerät muss repariert werden. Reparatur-bedingt muss das CE-Zeichen auf dem Gerät erneuert werden.
Zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Gerätes gab es eine andere benannte Stelle als zum Zeitpunkt der Reparatur. Nun zur Frage:
Muss das neu aufgebrachte CE Zeichen die Nummer der alten benannten Stelle haben oder kann man auch das CE Zeichen mit der Nummer der neuen benannten Stelle aufbringen?

Vielen Dank für die Antworten
R.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) R.

es muss die alte Nummer der benannten Stelle aufgebracht werden, da nur so nachverfolgt werden kann, welche Stelle die Unterlagen usw. archiviert hat.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1767
gestellt von: Torsten Kuschel
am: 29.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Schwenkspanner

Brauche ich eine CE-Kennzeichnung bei einem pneumatischen Linear-Schwenkspanner? Dieser soll auf eine Platte montiert werden und ein Werkstück spannen. Bedient wird dieser über eine Zweihandschaltung.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kuschel,

Spanneinheiten sind in der Regel "Auswechselbare Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie und benötigen daher die CE-Kennzeichnung.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1766
gestellt von: Hannes Glei
am: 24.07.2020
Thema: EMV Messung und Prüfung

Hallo zusammen,

muss ein Produkt welches unter die Maschinenrichtlinie fällt die EMV Messungen und Prüfungen durchlaufen auch wenn alle verbauten Einzelkomponenten für sich genommen geprüft und gekennzeichnet sind?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

MFG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Glei,

ja, dies ist erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1765
gestellt von: Harald
am: 23.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung RFID-Transponder

Frage: Wir kaufen diese kleinen Transponder zur Zeit- und Zutrittskontrolle in China. Sind diese dann in Deutschland CE Kennzeichnungspflichtig wenn wir diese an Kunden aushändigen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Harald,

ja, die Transponder sind elektronische "Geräte", die der RoHS-Richtlinie unterliegen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1764
gestellt von: Christian Weiler
am: 22.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung von Maschinen mit Komponenten ohne CE-Kennzeichnung

Hallo zusammen,

wir haben im Unternehmen ein Prüfstand ausgeliefert und diesbezüglich eine CE-Kennzeichnung erteilt. Nun ist uns aufgefallen, dass Steckdosen verbaut wurden (chinesischen Fabrikats, da die Anlage in der Endanwendung in China steht) welche keine CE-Kennzeichnung besitzt. Kann die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage dennoch Bestand haben oder ist sie dadurch erloschen? Eine elektrische Prüfung der Anlage vor Auslieferung erfolgt in jedem Falle!

Danke für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Christian Weiler

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Weiler,

ja, der Prüfstand kann trotzdem die CE-Kennzeichnung bekommen. Steckdosen sind im Übrigen von der CE-Kennzeichnung ausgenommen, da es auch in Europa kein harmonisiertes Steckdosensystem gibt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1763
gestellt von: Bernd Schmidt
am: 17.07.2020
Thema: Mischtank ohne CE

Guten Tag,

wir haben einen drucklosen Tank bestellt und zudem den Einbau eines beigestellten Rührwerks. Auch haben wir die Mannloch-Endschalter bereitgestellt, welche ebenfalls installiert wurden.
Der Hersteller argumentiert nun, dass an dieser Anlage/Maschine ein Not-Halt-Schalter fehle und auch die Verkabelung zur Energiequelle fehle noch, sodass die Maschine nicht sicher sei. Dafür gab es lediglich eine Einbauerklärung.

Kann sich der Hersteller aus der Verantwortung für die Konformitätserklärung ziehen, indem er den Schalter weglässt?

Nach MRL Artikel 2 Spiegelstrich 2 dürfen Teile fehlen, die mit der Energiequelle verbunden werden.

Freundliche Grüße

Antwort von: Steven Nießner

Siehe hierzu §46 des neuen Leitfadens:

Maschinen, die die Begriffsbestimmung nach den ersten drei Gedankenstrichen in Artikel 2 Buchstabe a insoweit erfüllen, dass sie unabhängig betrieben werden und ihre bestimmte Anwendung ausführen können siehe § 35: Anmerkungen zum ersten Gedankenstrich in Artikel 2 Buchstabe a , und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung oder Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht als unvollständige Maschinen. Solche nicht vollständige Maschinen erfüllen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht und dürfen nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden; sie können in der EU / im EWR nicht in den Verkehr gebracht werden.

Hersteller ist derjenige, der die Konstruktionsunterlagen hat. Man kann nicht einfach Sicherheitsbauteile weglassen und die Anlage dann als unvollständige Maschine verkaufen. Das widerspricht der Maschinenrichtlinie und deren Anforderungen.

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Frage 1762
gestellt von: Simon Claus
am: 09.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich?

Guten Tag,

ich habe vor, einige Lichterbögen/Schwibbögen zu bauen und möchte diese natürlich auch beleuchten. Diese möchte ich dann gewerblich vertreiben.

Nun stelle ich mir die Frage, ob ich nun für jedes Modell eine eigene CE-Kennzeichnung durchführen muss.

Verbauen werde ich ausschließlich Elektronik mit CE-Kennzeichnung! Ist daher keine erneute CE-Kennzeichnung für den Lichterbogen an sich notwendig? Ich stelle an sich keine Elektronik her sondern verbaue diese nur.

Muss ich möglicherweise noch weitere Kriterien erfüllen? Ich möchte da auf der sicheren Seite sein!

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe!

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Claus,

ja, eine CE-Kennzeichnung ist für jedes Modell erforderlich, es sei denn Sie haben dafür eine Beleuchtung, die eigens für diesen Zweck (siehe bestimmungsgemäße Verwendung in der Betriebsanleitung des Herstellers der Leuchte) bestimmt ist.
Vor allem Aspekte der Wärmeabfuhr, Kurzschluss, verwendete Spannung, Kennzeichnung, etc. sind wichtig.

Beste Grüße

Roman Preis

Antwort von: Simon Claus

Ja alles klar! Danke schonmal für den Tipp! Natürlich würde ich ausschließlich geeignete Leuchtmittel verwenden. Und dazu nur eigensicher (12 V) und LEDs, da diese wesentlich kälter bleiben als Leuchtmittel mit Glühfaden.

LG Simon

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Frage 1761
gestellt von: Felix Salomon
am: 01.07.2020
Thema: Wesentliche Veränderung

Guten tag Her Preis,

ein Kunde möchte, dass wir an einer Anlage zusätzliche Filter anbringen. Diese verfügen über einen Wartungsschalter, um die Pumpen abschalten zu können für den Filterwechsel.
Die Frag ist nun, ob es sich hierbei um eine Wesentliche Änderung handelt. Geht man nach dem Interpretationspapier des BMAS vor, ergibt sich:
Neue Gefährdung: ja, es gibt einen neuen Gefährdungsbereich mit chem. und therm. Gefährdungen Neue Schutzmaßnahme: Ja, Wartungsschalter für Pumpen. Da es sich nicht um eine einfache Schutzeinrichtung handelt, liegt eine wesentliche Veränderung vor.
ABER: es gibt an der Anlage bereits jetzt Filter mit Wartungsschalter. Könnte man also argumentieren, dass es sich zwar um eine neue Gefährdung handelt im Sinne von neue Gefahrenstelle, aber sowohl die tatsächliche Gefährdung sowie die eingesetzte Schutzmaßnahme identisch sind, also keine Wesentliche Änderung vorliegt?

Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Salomon,

das Interpretationspapier für wesentliche Veränderungen geht von einfachen Schutzmaßnahmen auch dann aus, wenn sich diese auf einfache Weise in die bereits vorhandene Sicherheitssteuerung integrieren lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass dies bei Ihnen so zutrifft.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1760
gestellt von: John Kock
am: 30.06.2020
Thema: EMV-Konformität bei unvollständigen Maschinen

Sehr geehrter Herr Preis,

in Vorbereitung auf eine mögliche Selbständigkeit bin ich auf folgende Situation und Fragestellung bezüglich der EMV-Richtlinien gestoßen:

Entwickeltes Produkt: elektronische Komponente mit aktiven Teilen, die nach der Mittelspannungsrichtlinie Strahlungsfähig und auch störempfindlich sein kann,

Die Komponente würde ich aus folgenden Gründen als unvollständige Maschine einstufen:
- Das Gerät selbst ist zwar ohne weitere Komponenten lauffähig. Um den bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt zu werden, muss der Kunde dieses Gerät aber in eine übergeordnete Maschine einbauen. Alle weiteren Anwendungen sind gemäß der Betriebsanleitung / Installationsanleitung untersagt.

Bin ich als Hersteller dieser Komponente Verpflichtet diese EMV-Konform und entsprechend mit CE-Kennzeichnung auszuführen oder kann ich nach entsprechender vertraglichen Regelung diesen Part an den Kunden übertragen?

Da das Endprodukt eine eigene Zulassung erhalten muss und diverse Schutzmaßnahmen wie ein Metallgehäuse etc. integriert hat, würde die Mitnutzung dieser Maßnahmen natürlich Kosten und vor allem Entwicklungszeit sparen. Aber dann kann für das entwickelte Teil-Produkt keine eigene EMV-Konformität durch mich erteilt werden, sondern nur im Endprodukt durch den Kunden selbst.

Ist dies zulässig?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen John Kock

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Kock,

ja, dies ist zulässig. Ihr Kunde ist in diesem Fall der Bevollmächtigte, der Ihre Aufgaben teilweise übernimmt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1759
gestellt von: Lothar Goldner
am: 29.06.2020
Thema: Sprache Dokumentation

Frage: In unserer Firma ist angedacht, alle Dokumentations-Dokumente (Zeichnungen, Stücklisten, Ersatz- u. Verschleißteillisten, Betriebsanleitungen etc.) statt in Deutsch nur noch in Englisch zu erstellen. Ich habe diesbezüglich Bedenken, dass es nach dem BREXIT-Vollzug hierbei Probleme gibt, weil Englisch dann keine offizielle EU-Amtssprache mehr ist. Sind meine Bedenken gerechtfertigt?

Antwort von: Felix Salomon

Guten Tag,

Malta hat ebenso Englisch als Amtssprache.

Schöne Grüße

Felix Salomon

Antwort von: Lothar Goldner

Vielen Dank für die Info zur Amtssprache.

Wünsche noch einen schönen Tag.

Gruß

Lothar Goldner


Antwort von: Felix Salomon

Da Sie auch "Betriebsanleitungen" schreiben, möchte ich noch zu Bedenken geben: für die BA sowie alle Dokumente, die an den Kunden gehen, gilt ja, dass sie in den Amtssprachen des jeweiligen Verwenderlandes verfasst werden müssen. Nur bei der "internen" technischen Dokumentation, also den Dokumenten, die beim Hersteller verbleiben, haben Sie freie (Amts-)Sprachwahl.

Schöne Grüße
Felix Salomon

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Frage 1758
gestellt von: anonym
am: 29.06.2020
Thema: Konformitätserklarung oder Einbauerklärung bei Software-Erstellung durch Kunden

Guten Tag,

wir haben für eine Maschine eine Einbauerklärung erstellt, da die Software zur Steuerung der Maschine vom Endkunden kommt. Diese Software hat jedoch keinerlei Sicherheitsfunktion. Die für die Sicherheit relevanten Komponenten (z.B. Sicherheitsrelais) kommen von uns.
Meine Frage lautet daher; Wenn die Software keinerlei Einfluss auf die Sicherheit der Maschine hat, müssen wir dann eine Konformitätserklärung, anstatt der Einbauerklärung erstellen?

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

selbst wenn die Software einen Einfluss auf die Sicherheit hätte, sollten Sie als Hersteller eine Konformitätserklärung für die Maschine ausstellen. Idealerweise tun Sie dies nachdem Sie sich vergewissert haben oder nachdem Ihr Kunde Ihnen bescheinigt hat, dass seine gelieferten Bestandteile den Vorschriften entsprechen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1757
gestellt von: anonym
am: 25.06.2020
Thema: Sicherheitsanforderungen bei Maschine für Japan

Guten Tag,

wir haben eine Maschine nach Japan verkauft über einen Deutschen Handelsvertreter ohne CE vor ca. 14 Jahren.
Der Kunde will ein Retrofit für die Maschinen haben. Nun müssen wir normalerweise Sicherheitsvorrichtungen anbringen: Zaun, Lichtschranke, Bumperleiste etc. In Europa wären wir dazu verpflichtet, dies mit anzubringen aber der Japaner will dies nicht.
Müssen wir auf diese Sicherheitsvorrichtungen bestehen oder gilt hier das Japanische recht? Sind wir in einem möglichen Schadensfall schuldfrei?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

es gilt hier das japanische Recht, wobei sehr viele neue Sicherheitsvorschriften inzwischen international einheitlich sind (ISO-Normen). Eine gründliche Normenrecherche ist zu empfehlen.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1756
gestellt von: Felix Salomon
am: 19.06.2020
Thema: Ökodesignrichtlinie und Verordnung 640/2009

Guten Tag Herr Preis,

Als Hersteller von Galvanikanlagen fallen wir ja erst einmal nicht unter die Ökodesignrichtlinie bzw. eine konkrete Durchführungsmaßnahme. Allerdings bauen wir diverse Elektromotoren in unsere Anlagen ein, die unter die Verordnung 640/2009 fallen. In dieser Verordnung heißt es nun im Anhang 1:

2. ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATIONEN ZU MOTOREN
Ab 16. Juni 2011 müssen die unter den Punkten 1 bis 12 genannten Informationen zu den betreffenden Motoren wie
folgt sichtbar bereitgestellt werden:
a) in den technischen Unterlagen zu Motoren;
b) in den technischen Unterlagen zu Produkten, in die Motoren eingebaut sind;
c) auf frei zugänglichen Internetseiten der Motorenhersteller;
d) auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller von Produkten, in die Motoren eingebaut sind.

Die beiden Punkte b) und d) betreffen dann ja auch uns, d.h. wir müssen also die genannten Informationen zu den Elektromotoren wie gefordert bereitstellen?

[In der ab 2021 gültigen Fassung der Verordnung wird der Punkt bzgl. der Internetseiten wegfallen.]

Schöne Grüße
Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Salomon,

üblicherweise wird ja die "Zuliefer-Dokumentation", also die Betriebsanleitung von Motoren an den Kunden weiter gegeben. Dies ist in diesem Fall erforderlich und hierdurch wäre die Anforderung (außer Punkt d) erfüllt.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1755
gestellt von: Nico Schmid
am: 16.06.2020
Thema: CE Kennzeichnung Lampe aus Einzelteilen

Hallo,

darf ich aus CE Einzelteilen wie: Eurostecker + Kabel, Zwischenschalter und Fassung eine Lampe bauen und so verkaufen oder muss eine CE Zertifizierung stattfinden?
Alle Teile sind CE zertifiziert.

Lg Schmid

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schmid,

es ist eine CE-Kennzeichnung für die Lampe erforderlich. Themen wie Kennzeichnung mit den richtigen Symbolen und Daten, einhaltenvon Abständen zum Lampenschirm usw. müssen dokumentiert usw. werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1754
gestellt von: Ar Yu
am: 09.06.2020
Thema: CE Kennzeichnung von Bilderrahmen

Hallo,

ich möchte aus China Bilderrahmen importieren.
Soweit ich mich erkundigt habe benötigen Bilderrahmen keine spezielle CE-Kennzeichnung, richtig?
Welche anderen Kennzeichnungen müsste ich denn sonst beachten.
Der Rahmen des Bilderrahmen ist aus vergoldetem Aluminium und hat natürlich ein Stück Glas in der Front.

Viele Grüße und vielen Dank.

Antwort von: Roman Preis

Hallo,

für Bilderrahmen ist keine CE-Kennzeichnung vorgesehen/erlaubt. Es ist m. E. auch sonst keine Kennzeichnung erforderlich.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1753
gestellt von: Karl-Heinz Dietrich
am: 04.06.2020
Thema: CE Zertifizierung eines gelieferten Schaltschrankes und unvollständige Maschine

Frage: Wir liefern an einen Maschinenbauer, Schaltkästen die wir aufbauen, verdrahten und letztlich in die Maschine einbauen und anschließen. (Maschinensteuerung für ein Hydraulikaggregat). Der Maschinenbauer versieht seine Gesamtmaschine mit einem CE Siegel. Die Risikibeurteilung für den elektrischen Teil haben wir 2013 beigesteuert indem wir mit dem Kunden gemeinsam alle elektrischen Risiken abgeschätzt haben. Er hat diese dann in Sistema eingetragen und bewerten lassen.
Er bekommt von uns eine Konformitätserklärung für den elektrischen Part der Maschine, inkl. der verbauten Sensorik und Bedienelemente.
Der Maschinenbauer pocht jetzt immer wieder darauf, dass wir ihm eine CE Zertifizierung liefern für den Schaltkasten, mindestens aber eine Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine ! Im Schaltkasten befindet sich eine S71200, und eine Eaton Safety SPS (anstatt Notaus Relais) die im Fehlerfall das Aggregat und Ventile abschaltet.
Sind wir dazu verpflichtet den Scharnk mit einem CE Siegel zu versehen ?
Kann ein Schaltkasten eine unvollständige Maschine sein ?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Dietrich,

ein Schaltkasten für eine Maschine ist meiner Ansicht nach keine unvollständige Maschine, da er die Kriterien hierfür nicht erfüllt (fast eine Maschine, bewegliche, angetriebene Teile, etc.). Eine Bescheinigung darüber, welche Sicherheitsaspekte von Ihren gelieferten Teilen erfüllt werden und welche Normen hierzu angewandt wurden, wäre sinnvoller.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1752
gestellt von: Matthias Ulrich, Delitzsch
am: 25.05.2020
Thema: CE Kennzeichnung für Elektrogeräte aus zusammengebauten Komponenten

Hallo,

Ich plane eine Steuerung aus verschiedenen Komponenten zusammen in ein Gehäuse einzubauen.
Alle Einzelkomponenten haben eine CE Kennzeichnung.

Ist es möglich mich bei der Konformitätsbewertung auf die Konformitätserklärungen der Einzelkomponenten zu berufen?
Reicht das als Nachweis für die Konformität aus?

Für meine Verdrahtung übernehme ich natürlich die Bewertung.

Vielen Dank,

Matthias Ulrich

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Ulrich,

in der Regel ist allein die Berufung auf die Konformitätserklärungen der Einzelkomponenten nicht ausreichend. Ihre Sicherheitsmaßnahmen zur Verdrahtung, Wärmeabfuhr, Schutz gegen Wasser, Staub, EMV, etc. muss in der Regel im Rahmen eines Konformitätsbewertungsverfahrens durchgeführt/dokumentiert werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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Frage 1751
gestellt von: Ralf
am: 16.05.2020
Thema: CE-Kennzeichen - Pflicht bei Prototyp?

Hallo,

wir wollen demnächst einen Feldtest starten. Alle Komponenten, die sich in einem Gesamtsystem befinden, verfügen über ein CE-Kennzeichen. Muss das Gesamtsystem nun als Prototyp für einen Feldtest auch eine separate CE-Kennzeichnung haben?

Danke für die Hilfe,

Ralf

Antwort von: Roman Preis

Hallo Ralf,

es kommt hierbei darauf an, um was für ein "Gesamtsystem" es sich handelt. Maschinenanlagen, beispielsweise, bei denen zwischen den einzelnen Komponenten (Maschinen) sicherheitsrelevante Funktionen bestehen, müssen CE-gekennzeichnet werden, es sei denn es handelt sich um Anlagen, die nur vorübergehend für Forschungszwecke aufgebaut und danach wieder abgebaut werden.

Beste Grüße

Roman Preis

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