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Frage 1800
gestellt von: anonym
am: 11.11.2020
Thema: Konformitätserklärung
Hallo,
wir haben vor zwei Jahren eine Anlage gebaut, für die wir eine
Konformitätserklärung erstellt haben.
Nun wird die Anlage von uns erweitert. In der Zwischenzeit hat bei
uns auch eine Umfirmierung statt gefunden.
Muss nun eine neue Konformitätserklärung für die
gesamte Anlage erstellt werden oder reicht für die Erweiterung
eine Einbauerklärung?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Bock,
Ihre Annahme bezüglich der Richtlinien
ist richtig. Ein Bausatz müsste die gleichen Richtlinien einhalten.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1799
gestellt von: Florian Müller
am: 10.11.2020
Thema: CE Kennzeichnung für Bausatz Holz / Aluminium
Guten Tag,
wir bieten Bausätze aus Holzleisten und Aluminium-Profilen
an, daraus entstehen ausziehbare Lattenroste für Autos. Brauchen
wir dennoch eine CE-Kennzeichnung, auch wenn der Kunde alles komplett
alleine zusammenbaut?
Vielen Dank vorab!
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
es muss eine Konformitätserklärung
für die gesamte Anlage erstellt werden. Einbauerklärungen
sind nur für unvollständige Maschinen vorgesehen, nicht
für Erweiterungen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1798
gestellt von: Nicholas Bodenberger
am: 05.11.2020
Thema: CE Kennzeichnung Lampen < 50 V
Guten Tag,
meine Frage wäre folgende: ich stelle
Lampen aus Holz und Epoxidharz her. Dabei verwende ich kleine LED
Lämpchen (mit CE Kennzeichnung), die in das Holz eingearbeitet
oder zum Teil in das Epoxidharz eingegossen werden. Diese möchte
ich in Zukunft gerne in Verkehr bringen. Soweit ich verstanden habe
greift hier die Niederspannungsrichtlinie nicht, da <50 V. Ist
trotzdem eine CE Kennzeichnung nötig? Nach welchen Vorgaben?
An welche Stellen könnte ich mich damit konkret wenden?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Bodenberger,
richtig, die Niederspannungsrichtlinie greift
nicht, aber die RoHS-Richtlinie und gegebenenfalls die EMV-Richtlinie
greifen und damit ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Sie können
sich beispielsweise an einen Dienstleister wenden, der das Konformitätsbewertungsverfahren
für Sie durchführt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1797
gestellt von: IW
am: 30.10.2020
Thema: Richtlinien für Datenlogger
Frage: Welche Richtlinien müssen bei
einem Modul mit Datenlogger und Funkübertragung beachtet und
in der CE-Erklärung aufgeführt werden?
- RED
- EMV
- Niederspannung
- RoHS
- WEE
Vielen Dank und viele Grüße
IW
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
alle genannten Richtlinien müssen beachtet
werden. Die WEE-Richtlinie wird aber in der CE-Erklärung nicht
aufgeführt. Grund: Die WEE-Richtlinie fordert keine Konformitätserklärung.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Genau genommen werden die LVD und EMV-Richtlinie
auch nicht auf der Konformitätserklärung angegeben, wenn
die RED zur Anwendung kommt.
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Frage 1796
gestellt von: Helmut Lindlbauer
am: 08.10.2020
Thema: Konformitätsbewertungsverfahren von Flugsimulatoren
Sehr geehrter Hr. Preis,
wir sind Hersteller von Flugsimulatoren.
In diesen Maschinen absolvieren Piloten ihr wiederkehrendes Training.
Je nach Größe und Flugzeugtyp, werden die Piloten die
ihr Training/Ausbildung absolvieren, im Cockpit angeschnallt sitzend,
in einer Höhe größer 3m bewegt.
Meine Frage: Ist eine solche Maschinen als Hebezeug nach Artikel
IV Punkt 17 der Maschinenrichtlinie einzustufen?
Vielen herzlichen Dank und Grüße
Helmut Lindlbauer
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Lindlbauer,
Sie meinen vermutlich Anhang IV Punkt 17:
Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern,
bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe
von mehr als 3 m besteht.
Nach Recherche im Leitfaden zur Maschinenrichtlinie
kann man durchaus zu der Auffassung kommen, dass es sich bei dem
Flugsimulator um eine Maschine handelt, die unter diesem Punkt gelistet
ist. Beispielsweise werden dort erwähnt: "Vorrichtungen
für das Heben von Personen und Gütern, die an Maschinen
angebaut werden, deren Hauptfunktion nicht das Heben von Personen
ist. Zu diesen Vorrichtungen zählen beispielsweise anhebbare
Bedienungs-, Fahr- oder Steuerstände an Flurförderzeugen,
an schienengebundenen Lager- und Kommissioniereinrichtungen, an
Kranen oder an Erdbaumaschinen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1795
gestellt von: Rudolf Pröls
am: 05.10.2020
Thema: Weiterverwendung von CE-zertifizierten Baugruppen
Sehr geehrter Hr. Preis,
muss eine erneute CE Zerfifizierung eines
Hebezeugs durchgeführt werden, wenn das Hebezeug in gleicher
Aufgabe anderweitig eingesetzt werden soll? Die Lasten der neuen
Aufgabe befinden sich innerhalb des zulässigen Lastspektrums.
Viele Dank!
Rudolf Pröls
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Pröls,
was ist mit "anderweitig" gemeint?
Wenn es sich lediglich um einen Standort- oder Besitzerwechsel handelt,
ist eine erneute CE-Kennzeichnung nicht erforderlich. Viele Hebezeuge
sind allerdings so speziell auf das Heben einer ganz bestimmten
Last ausgelegt, dass auch kleine Änderungen bezüglich
der bestimmungsgemäßen Verwendung eine erneute Konformitätsbewertung
erforderlich machen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1794
gestellt von: Rudolf Pröls
am: 05.10.2020
Thema: CE-Zertifizierung für Arbeitsbühnen
Sehr geehrter
Herr Preis,
sind Arbeitsbühnen, die händisch
verschiebbar über Rollen und fixierbar über Stopper sind,
CE zertifizierungspflichtig im Sinne der Maschinenrichtlinie?
Viele Grüße
Rudolf Pröls
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Pröls,
nein, sie fallen nicht in den Anwendungsbereich
der Maschinenrichtlinie, was aber nicht bedeutet, dass es keine
Anforderungen gibt. DIN 4420-1 - Arbeits- und Schutzgerüste
- hilft Ihnen diesbezüglich weiter.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1793
gestellt von: Michel
am: 30.09.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Lampenbausatz
Hallo,
wir sind ein Unternehmen welches sich mit
dem Bau von Möbeln aus Motorteilen beschäftigt. Die Frage
bezieht sich allerdings größtenteils auf unsere Lampen
und die CE-Richtlinie. Ist es für uns möglich, unsere
Lampen als Bausatz zu zusammenzustellen und zu verkaufen, dass keine
CE-Kennzeichnung bzw. eine Konformitätsprüfung vorgenommen
werden muss? Alle elektrischen Komponenten sind zugekauft und bereits
CE-Zertifiziert und würden dann vom Kunden Zusammengesetzt
werden.
Wichtig ist noch, dass fast jede Lampe ein Unikat ist und dass wir
nur in kleinen Stückzahlen verkaufen.
Falls es diese Möglichkeit gibt, ist es dann wichtig die Bedienungsanleitung
entsprechend zu formulieren?
Vielen Dank schon mal für die
Hilfe und einen schönen Tag!
Antwort von: Roman Preis
Hallo Michel,
auch Bausätze sind CE-pflichtig.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1792
gestellt von: Thomas Stehrer
am: 30.09.2020
Thema: Bauteil-Hebevorrichtung Vorschriften
Guten Tag,
aktuell plane ich die Firmen-interne Fertigung
einer einfachen Hebevorrichtung,
- Gerüst gefertigt aus ITEM-Profilen in ausreichender Dimension,
über eine Grundplatte mit dem Boden verankert
- Linearführungen auf welchen das Lastaufnahmemittel(max. 100kg)
befestigt ist
- Elektrischer Seilzug/Kettenzug befestigt am ITEM-Gerüst -
Traglast 250kg
- Heben eines max. 20kg Bauteiles
gibt es für solch eine Vorrichtung explizite
Regelungen?
Grundsätzliches vorgehen meinerseits
wäre wie folgt:
1.) Festigkeitsberechnung der Schnittstellen
a.) ITEM-Gerüst auf Biegung am Horizontalen Balken wo der/die(falls
es 2 unabhängig von einader Arbeitende Hebezeuge auf einer
"station" geben soll - Vorderseite und Rückseite)
Ketten/seil-Züge angebracht werden - die ja dann die ganze
Gewichtskraft aufnehmen
b.) Befestigung des Seilzugs am Gerüst
c.) Befestigung des Lastaufnahmemittels am Seilzug
d.) eventuell die Gesamt-Vorrichtung auf Biegung - falls sich mal
jemand anlehnen sollte
2.) Risikoanalyse durchführen
3.) Betriebsanleitung erstellen
4.) Wartungsplan erstellen
würde mich über feedback freuen,
ob die Grundvorgehensweise schlüssig und korrekt ist.
Zusätzlich hätte ich noch eine
Frage zu den Hebezeugen.
Bei mir in der Firma geht das "Gerücht" um, das bei
solchen geführten Hebezeugen zusätzlich zum Ketten/Seil-Zug
eine zweite "Absturz-Sicherung" angebracht werden muss,
falls z.B. das Seil des Seilzuges reißen würde. was für
mich wenig sinn macht, da ja z.B. ein Hallenkran so etwas auch nicht
hat.
freue mich auf eure Antworten,
danke, Thomas
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Stehrer,
ohne eine konkrete Normenrecherche durchgeführt
zu haben, vermute ich, dass es sich bei Ihrer Vorrichtung um Teile
eines Krans handelt, für die konkrete Vorschriften/Normen existieren,
Z.B. EN 15011 - Krane — Brücken- und Portalkrane.
Ihre Vorgehensweise ist richtig, jedoch fehlt noch die Normenrecherche,
die Sie für die Risikobeurteilung brauchen.
Um Ihre zusätzliche Frage zu beantworten, ist ebenfalls ein
vorheriges Normenstudium erforderlich, welches ich im Rahmen des
Forums nicht anbiete. Ich bitte um Verständnis. Die Anforderungen
an Hallenkrane und Kettenzüge sind jedenfalls nicht generell
gleichzusetzen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1791
gestellt von: Andreas Schmidt, Regensburg
am: 28.09.2020
Thema: CE bei Weiterverarbeitung
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir sind ein Transformatorenhersteller (generell
nicht CE Pflichtig) welcher auch Transformatoren in Gehäuse
einbaut und Teils verkabelt.
- Trafo mit PT100 (nur Widerstand keine Spannung)
--> nicht CE pflichtig
- Gehäuse --> nicht CE Pflichtig
- Schaltschrank --> CE Pflichtig (wird durch Lieferant bei gestellt)
- Heizung --> CE Pflichtig (wird durch Lieferant bei gestellt)
Zusammengebaut und Verkabelt haben wir ein System. Grundliegend
wird in keiner Baugruppe etwas umgebaut.
Müssen wir für das Gesamtsystem
eine "neue" zusätzliche CE Zertifizierung machen?
Oder gar MRL?
Danke im Voraus
Hinweis: Es handelt sich um Hochspannungstrafos
welcher nicht der Niederspanungsrichtlinie zugeordnet ist. (auch
keine Schaltgerätekombinationen)
ua Konformität wird natürlich bestätigt.
2009/125/EC
Es geht nur um den Schaltschranke (Niederspannung)
wenn dieser zb angeschlossen wird.
Antwort noch ausstehend
Frage/Antwort
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Frage 1790
gestellt von: Geisser, Ried im Innkreis
am: 17.09.2020
Thema: Anlagen-CE
Sehr geehrter
Herr Preis,
meine Firma entwickelt, produziert, montiert
und nimmt Maschinen zur industriellen Luftreinigung in Betrieb.
Teilweise wird die Produktion und die Montage der Maschinen von
Fremdfirmen nach unseren Vorgaben durchgeführt. Meine Firma
tritt unabhängig davon als Hersteller der Maschinen auf.
Mein Frage an Sie wäre: Inwieweit haben
wir in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Verpflichtung zur Kontrolle
der produzierten bzw. montierten Maschinen? Und wie weitreichend
ist diese? Reicht eine entsprechende Passage im Vertrag, dass die
Fremdfirmen sich an unsere Vorgaben sowie die einschlägigen
Normen zu halten haben? Oder muss die Fremdfirma eine entsprechende
Bestätigung unterschreiben, dass sie das gemacht hat? Oder
muss uns die Fremdfirma die Aufzeichnung ihrer Qualitätssicherung
zur Verfügung stellen und wir müssen diese gegenprüfen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
MFG
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Geisser,
grundsätzlich existiert hierbei im Rahmen
der CE-Kennzeichnung keine eindeutige gesetzliche Verpflichtung.
Welchen Weg Sie wählen sollte von der Komplexität der
Aufgabe, der Wahrscheinlichkeit einer unsachgemäßen Montage
und Ihrer Erfahrung aus bereits durchgeführten Projekten angemessen
sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1789
gestellt von: Christoph
am: 17.09.2020
Thema: CE-Zertifizierung von Pumpstation
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. einer CE-Zertifizierung
für Pumpenstationen.
Es handelt sich dabei quasi um ein Bauteil einer größeren
Kaltwasseranlage, also quasi eine Vorfertigung, um weniger Montagezeiten
auf der Baustelle zu erreichen. Die Bauteile könnte man genauso
gut einzeln beim Kunden auf der Baustelle montieren.
Enthalten ist eine Pumpe, ein Frequenzumformer,
einige Sensoren und Sicherheitseinrichtungen (Minimaldruckbegrenzer
usw...), bei Bedarf ein kleiner Schaltschrank mit Controller.
Alle oben angegebenen Bauteile sind CE-zertifiziert.
Muss so eine vorgefertigte, "zusammengebaute" Einheit
im Gesamten zertifiziert werden?
Ist hier eine CE-Konformitätserklärung ausreichend?
VG
Christoph
Antwort von: Roman Preis
Hallo Christoph,
es kommt hierbei darauf an, wie die Pumpstationen
in Verkehr gebracht werden sollen. Werden diese quasi zusammen mit
der Gesamtanlage geliefert und bekommen sie hierdurch ein Konformitätsbewertungsverfahren?
Oder werden die Pumpstationen einzeln in Verkehr gebracht? In diesem
Fall muss die CE-Kennzeichnung erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1788
gestellt von: anonym
am: 17.09.2020
Thema: CNC-Maschine automatisiert
Frage: Man verkauft als Hersteller eine
eigenständige CNC-Maschine als GU inkl. einer Automatisierung
(Be-/Entladeroboter), welche aber von einem Zulieferer als unvollständige
Maschine hergestellt wird.
Wer ist für die Gesamt-Konformitätserklärung verantwortlich/zuständig?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller,
dies kann vertraglich vereinbart werden (Bevollmächtigung).
Ist nichts vereinbart worden, liegt meiner Auffassung nach die Verantwortung
beim GU.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1787
gestellt von: Gudrun Fröhlich
am: 14.09.2020
Thema: Rollengänge
Hallo H. Preis,
wir bauen bei uns kurze ( ca. 400 mm) nicht angetriebene Rollengänge.
Mit diesen Rollengängen werden Kleinteile von einem Transportband
zu einem anderen Transportband übergeleitet. Der Rollengang
wird an beiden Transportbänder angeschraubt. Allerdings haben
die Bänder unterschiedliche Höhen und beim Transport entsteht
potentielle Energie. Entsteht dadurch ein Produkt welches in den
Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fällt, oder kann ich
es wie ein Bauteil betrachten, welches von der Maschinenrichtlinie
ausgenommen ist?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
G. Fröhlich
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Fröhlich,
Schwerkraftrollenbahnen werden auch in der
EN 619 Stetigförderer für Stückgut behandelt. Aus
meiner Sicht sind das Maschinen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1786
gestellt von: anonym
am: 11.09.2020
Thema: CE-Zulassung für interne Teststände benötigt?
Guten Tag Herr Preis,
wir benötigen für unsere Serie
diverse Teststände (in der Regel Embedded PCs mit Peripherie
zu den Produkten).
Benötigt jeder dieser Teststände
eine CE-Zulassung?
Denn laut dem "Blue Guide" von 2016 handelt es sich nicht
um "Inverkehrbringen", wenn das Produkt für den Eigenbedarf
hergestellt wird. Verstehe ich das richtig?
Viele Grüße und Danke!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ja, wenn es sich nicht um Maschinen handelt,
sind die Teststände nicht CE-pflichtig. Die verschiedenen Richtlinien
"behandeln" die entsprechenden Produkte unterschiedlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Steven Nießner
Wenn es sich aber von der Definition her
um eine Maschine nach Maschinenrichtlinie handelt, dann muss diese
mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.
Frage/Antwort
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Frage 1785
gestellt von: Sammy Melling, Oyten
am: 11.09.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Anlage
Hallo,
wir sind ein Lebensmittel Unternehmen und
haben mehrere Maschienen die z.B. abfüllen, verpacken, fördern
usw.
Jetzt ist die Frage aufgekommen, wenn wir diese Maschienen hintereinander
laufen lassen und die durch Bänder verbinden, erlischt dann
die CE-Kennzeichnung?
In erster Hinsicht ist das ja keine wesentliche
Änderung, aber wenn man die Maschinen zusammenfasst zu einer
Maschine, ist es ja wohl eine wesentliche Änderung oder bleiben
die Maschienen einzelne, obwohl sie fest verbunden sind?
Vielen Dank im Voraus
Sammy Melling
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Melling,
wenn einzelne Maschinen miteinander verbunden
werden und hierbei sicherheitsrelevante Verknüpfungen entstehen,
muss man in der Regel ein Konformitätsbewertungsverfahren für
die gesamte Anlage durchführen. Gerade durch die Verbindung
von/mit Förderern entstehen oft Gefährdungen, die hierdurch
minimiert werden müssen. Man spricht in diesem Fall von einer
"Gesamtheit von Maschinen".
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Arnd Müller
Hallo,
noch eine kurze Ergänzung. Zu diesem
Thema gibt es ein Interpretationspapier des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales. Hiernach kann man für solche Kombinationen
eine Bewertung durchführen und dokumentieren.
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsschutz/interpretationspapier-gesamtheit-von-maschinen.html
Frage/Antwort
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Frage 1784
gestellt von: Virginia Bernett, Köln
am: 08.09.2020
Thema: Übersetzung der Dokumentation - Türkisch
Sehr geehrter Herr Preis,
wir haben mehrere Kunden mit Sitz in der
Türkei und unser Vertrieb war bisher der Meinung, dass die
Dokumentation in Englisch ausreichen würde und keine Erklärungen
ausgestellt werden müssten, da die Türkei bekanntlich
kein EU-Mitgliedsstaat ist.
Dass wir durch die Übernahme der MRL
ins nationale Recht der Türkei verpflichtet sind, Konformitäts-
und Einbauerklärungen auszustellen ist mittlerweile zum Glück
klar.
Nicht ganz klar ist, ob auch die gesamte
Dokumentation ins türkische übersetzt werden muss. Ich
habe versucht näheres zur Übersetzung der Dokumentation
zu finden, konnte aber leider nichts eindeutiges finden.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu eine Quelle
nennen könnten.
Danke und beste Grüße
Virginia Bernett
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Bernett,
wenn Sie mit "gesamter Dokumentation"
die sog. Zulieferdokumentation meinen, die Sie für die in Ihre
Maschine eingebauten Produkte erhalten haben, kann ich Ihnen diverse
Fachartikel von der Tekom empfehlen, in denen dieses Thema auch
auf gesetzliche Aspekte hin beleuchtet wird.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1783
gestellt von: anonym
am: 08.09.2020
Thema: CE Kennzeichnungspflicht für Spülstation
Guten Tag Herr
Preis,
wir haben eine Lösung für eine
mobile Spülstation gemeinsam mit einem regionalen E-Fachbetrieb
umgesetzt..
Verbaut sind z.B. eine E-Pumpe (230 V), regelbarer Heizstab, Ein/Ausschalter
WD, E-Steck-Anschluß, Behälter (Zitronensäure-Gemisch),
Rohre, Wagen mit Rollen etc. Das Arbeitsmitteln wird im Unternehmen
Beschäftigten zur Verfügung gestellt.
Liege ich richtig, dass der Eigenbau der CE Kennzeichnungspflicht
unterliegt und wir als Hersteller zur Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahren
verpflichtet sind?
Welche Verpflichtung hat der E-Fachbetrieb, welcher die E-Installation
durchgeführt hat?
Welches Vorgehen raten Sie, damit das Arbeitsmittel rechtssicher
den Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden kann?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ja, der Eigenbau von Maschinen zur betriebsinternen
Verwendung unterliegt der CE-Kennzeichnungs-Pflicht. Der E-Fachbetrieb
muss Ihnen möglichst schriftlich bescheinigen, dass die elektrische
Ausrüstung den anzuwendenden Normen entspricht und welche dies
sind. Bevor das Arbeitsmittel zum Einsatz kommt, sollte das Konformitätsbewertungsverfahren
(Normenrecherche, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung,
CE-Kennzeichnung) durchgeführt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1782
gestellt von: P- Klein
am: 02.09.2020
Thema: Nicht CE-gekennzeichnete Teile einbauen
Guten Tag Herr
Preis,
wir diskutieren bei uns die Frage, ob ein
mit CE gekennzeichnetes aktives Medizinprodukt seine CE-Kennzeichnung
verliert, wenn Teile, die entscheidend für die Funktion des
Geräts sind, aus dem Zubehör-Handel ohne CE-Kennzeichnung
verbaut werden.
Ich danke ihnen vielmals für ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
P. Klein
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Klein,
hierbei kommt es sicherlich im Detail an,
um welche Teile es sich handelt und inwiefern sich die Zuverlässigkeit
hierdurch vermindern könnte.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1781
gestellt von: Schneider
am: 01.09.2020
Thema: CE Kennzeichen
Frage: Ich habe ein Gehäuse entwickelt,
in dem sich ein Radialventilator mit 5V befindet und über eine
Powerbank extern mit Strom versorgt wird.
Der Radialventilator hat bereits eine ROHS und CE Erklärung.
Was muss ich tun, damit ich das Gerät in Umlauf bringen kann?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Schneider,
möglicherweise haben Sie am Radialventilator
durch die Anbringung des Gehäuses eine wesentliche Veränderung
vorgenommen, daher ist die Prüfung, ob die Konformität
des Radialventilators bestehen bleibt, erforderlich. Desweiteren
spielt es eine Rolle, ob die Powerbank als separates Produkt, das
lediglich am Radialventilator eingesteckt wird und bereits alle
Anforderungen erfüllt, in Verkehr gebracht wird oder ob diese
womöglich in Ihrem Gehäuse eingebaut und verdrahtet wird.
Letztlich kann die CE-Kennzeichnung des gesamten Produkts nach Maschinenrichtlinie,
EMV-Richtlinie und RoHS erforderlich werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1780
gestellt von: Bernhard Steinebrunnter, Todtnau
am: 31.08.2020
Thema: Lauffähige Maschinen in Museen
Frage: Welche Anforderungen betreffen Maschinen,
welche in Museen ausgestellt werden und dort vom Personal vorgeführt
werden?
Vor allem ältere Maschinen vor 1950 mit zum Teil offenen Keilriemenantrieben.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Steinebrunnter,
die Mitgliedstaaten lassen es zu, dass bei
Messen, Ausstellungen, Vorführungen und Ähnlichem Maschinen
oder unvollständige Maschinen gezeigt werden, die den Bestimmungen
der Maschinenrichtlinie nicht entsprechen.
Bei der Vorführung derartiger nichtkonformer Maschinen oder
unvollständiger Maschinen sind durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen
der Schutz von Personen zu gewährleisten. Konkrete erforderliche
Sicherheitsmaßnahmen, die für offene Riemenantriebe erforderlich
sind, kann man in diesem Fall weder von der Maschinenrichtlinie
noch von den einschlägigen Normen ableiten. Es muss hier vielmehr
eine Lösung nach vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung
aller Umstände, Personengruppen (Kinder) usw. erfolgen. Beispielsweise
könnte dies eine Mischung aus trennenden Schutzeinrichtungen,
Absperrungen und Warnungen sein.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1779
gestellt von: Wolfgang Mackowiak
am: 26.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung schon bei Testgebrauch
Frage: Ein Hersteller hat ein neues Produkt
hergestellt (z.b. ein Krankenhausbett) und lässt dieses nun
durch zu diesem Zweck angeworbene Pflegekräfte testen (Gebrauchsfreundlichkeit
etc.). Das Produkt steht aber noch nicht zum Verkauf. Muss es denoch
schon das Konformitätsverfahren durchlaufen haben, insbesondere
CE-Kennzeichnung, also auch Vorhandensein einer Betriebsanleitung
und deren Kenntnisnahme) oder noch nicht? Mit anderen Worten: Ist
ein Testen durch Werksfremde schon ein "Inverkehrbringen (erstmaliges
Bereitstellen" - sauch wenn noch keine "Inbetriebnahme"
damit verbunden ist?
Antwort von: Wolfgang Mackowiak
Ich habe wohl selbst die Antwort gefunden.
Die in der MRL Art. 5 verlangte CE-Kennzeichnungspflicht ist mit
dem "Inverkehrbringen" des Produkts verbunden, das Inverkehrbringen
wiederum (Art. 2) mit dem "Bereitstellen" im Hinblick
auf seine "Benutzung".
Zur "Benutznug" aber gehört nach der BetrSchV auch
die "Erprobung".
Folglich müsste vor der Erprobung auch schon das Konformitätsbewertungsverfahren
abgeschossen sein und eine Betriebsanleitung vorhanden, was natprlich
nicht ausschließt, dass letztere danach noch überarbeitet
wird - oder auch das Produkt selbst.
Richtig?
Frage/Antwort
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Frage 1778
gestellt von: Klaus
am: 26.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnungspflicht
Frage: Müssen Transportwagen für
Stahl-Materialstangen, wie diese üblicherweise zur Beschickung
von Drehmaschinen (Stangenmagazinen) genutzt werden (Tragkraft 1000
- 3000 kg) CE-gekennzeichnet werden? Meiner Einschätzung nach
nein - aber stimmt das?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Klaus,
ja, das stimmt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1777
gestellt von: Carsten Müller
am: 26.08.2020
Thema: Betriebsanleitung und Konformitätserklärung in
elektronischer Form
Sehr geehrter
Herr Preis,
wir stellen Maschinen für unterschiedliche
Bereiche her und wollen zukünftig versuchen, unseren Kunden
so viele Dokumente wie möglich, nur noch in digitaler Form
zur Verfügung zu stellen. Das betrifft im Wesentlichen folgende
Dokumente für unsere Maschinen / unvollständigen Maschinen:
- Betriebsanleitung
- Ersatzteillisten
- Schaltpläne
- Konformitätserklärung / Einbauerklärung
- Dokumentationen der Zulieferer
- etc.
Gibt es eine Vorgabe, welche Dokumente in
ausgedruckter Form vorliegen müssen und bei welchen die digitale
Form ausreicht?
Wie sieht es mit der Konformitätserklärung / Einbauerklärung
aus. Ist dort eine digitale Unterschrift zulässig?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Müller,
ja, es gibt eine Vorgabe, und zwar aus der
EN 12100. Wenn die Benutzerinformation in elektronischer Form vorliegt,
müssen sicherheitsbezogene Informationen, die schnelles Handeln
erfordern, zusätzlich immer gedruckt und sofort zur Verfügung
stehen.“
Die Unterschrift auf der Konformitätserklärung oder Einbauerklärung
kann eine handschriftlich vorgenommene oder eine gedruckte digitale
Unterschrift sein. Die Unterschrift kann auf Kopien der Konformitätserklärung
reproduziert werden, die der Maschine beiliegen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage von: anonym
Ist der Begriff "gedruckte digitale
Unterschrift" irgendwo näherdefiniert?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
es gibt es eine Definition für "Elektronische
Signatur", siehe Wikipedia. Im Rahmen der wichtigen Dokumente
zur CE-Kennzeichnung (Richtlinien, Normen, Guidances) ist mir aber
keine Definition bekannt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
kommentieren
Frage 1776
gestellt von: Stefan Strauß, Aichwald
am: 21.08.2020
Thema: Typenschild
Frage: Wie verhält es sich, wenn im
Rahmen einer Änderung des Firmenlogos Typenschilder an bestehenden
Maschinen getauscht werden? Da sich keine Änderung an den Risiken
ergibt denke ich, dass es keine Änderung der Konformitätsbewertung
bedarf.
Aber bei der folgenden Frage bin ich unsicher: Müssen evtl.
angewandte Normen auf Aktualisierung geprüft werden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Strauß,
bezüglich der Änderung des Firmenlogos
muss das Konformitätsbewertungsverfahren nicht aktualisiert
werden.
Bestehende, bereits gelieferte Maschinen müssen auch bei geänderten
angewandten Normen nicht angepasst werden. Es gilt der Stand der
Normen beim erstmaligen Inverkehrbringen. Neue Maschinen müssen
den neuen Normenstand aber berücksichtigen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1775
gestellt von: anonym
am: 20.08.2020
Thema: Maschinen-Zertifizierung für Nordamerika
Hallo,
welche Zertifizierungen müssen Maschinen/Anlagen
für den nordamerikanischen Markt haben?
Oft liest man nur über die UL-Zulassung nach UL 508A.
Diese gilt doch nur für den Schaltschrank bzw. der Elektrotechnik
oder reicht die UL-Zulassung nach UL 508A für ein Import der
Anlage in die USA aus?
Was ist mit den Anlagen-Komponenten, wie z.B. eine Exzenterschneckenpumpe
inkl. Antrieb, Ventile oder der Messtechnik?
Müssen diese etwa auch eine UL-Zulassung besitzen oder reicht
die EU-Konformitätserklärung für die Anlagen-Komponenten
aus?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort noch ausstehend
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Frage 1774
gestellt von: Detlef Sesselt
am: 20.08.2020
Thema: Unbestückte Leiterplatten
Ich lasse Leiterplatten
RoHS konform herstellen, und möchte diese unbestückt weiterverkaufen.
Elektroniker können dann sich selbst Bauteile aussuchen (mit
verschiedenen Spezifikationen, die sie für die richtigen halten)
und die Leiterplatten bestücken.
Eine EMV Prüfung mit einer unbestückten
Leiterplatte würde keinen Sinn ergeben, und somit auch kein
CE-Zeichen möglich, sowie eine Testbestückung + EMV Prüfung
auch nicht, weil der Elektroniker der diese Leiterplatte einsetzt
um ein Gerät zu bauen, beliebige Bauteile mit unterschiedlichsten
Spezifikationen einbauen kann, und somit entscheidend das EMV Verhalten
beeinflusst. Somit komme ich zum Schluss, dass nur der Gerätebauer,
in diesem Fall der Elektroniker eine EMV-Prüfung und CE-Kennzeichnung
mit seinem fertigen Gerät, mit die von ihm ausgewählten
Bauteilen durchführen kann.
Liege ich damit richtig?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Sesselt,
bezüglich der EMV-Richtlinie liegen
Sie richtig, aber auch die RoHS-Richtlinie fordert, dass die entsprechenden
Produkte CE-gekennzeichnet werden müssen. Daher ist eine CE-Kennzeichnung
Ihrer Platinen erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1773
gestellt von: David Scheitler
am: 18.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung und RoHS
Hallo liebe
Community,
ich habe durch Zufall gesehen, dass ein Monitor
von uns ein CE Zeichen besitzt aber kein RoHS.
Ist das korrekt, ich war immer der Meinung
man müsste dies kennzeichnen oder ist dies seit 2011 hinfällig
?
Also reicht nur ein CE-Kennzeichen und damit
ist dann auch RoHS erfüllt, wenn es ein Elektroartikel ist
?
Mit freundlichen Grüßen
David Scheitler
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Scheitler,
die RoHS wird so wie auch die Einhaltung
weiterer Richtlinien über die CE-Kennzeichnung bescheinigt.
Maßgebend ist, was in der Konformitätserklärung
steht. Für einen Monitor muss die RoHS in der Konformitätserklärung
aufgelistet sein.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1772
gestellt von: Rochus Rocha
am: 14.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Sackkarre / Handwagen
Hallo,
welcher Richtlinie unterliegen Sackkarren/
Transporthilfen? Bzw. was benötige ich für eine Konformitätsbewertung?
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Rocha,
Sackkarren benötigen keine Konformitätsbewertung
nach einer CE-Richtlinie. Sie unterliegen dem Produktsicherheitsgesetz,
welches allerdings im Allgemeinen keine spezielle Kennzeichnung
fordert. Bei den Transporthilfen gibt es einige, die unter die Maschinenrichtlinie
fallen. Beispielsweise Transportgurte, Traversen usw.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1771
gestellt von: Hendrik Sander
am: 12.08.2020
Thema: CE-Kennzeichnung, Risikobeurteilung, In Handel bringen
Moin ich würde
gerne meiner handwerklichen Begabung eine riesen Chance geben und
mich mit selbstgebauten Lampen aus altem Holz selbstständig
machen.
Da ich die Kabel mit Schalter und Fassung
bei einem Händler kaufe, haben diese schon eine CE-Kennzeichnung,
die ja leider erlischt, da ich ja am Ende Hersteller dieser Lampen
werde.
Kann ich diese Risikobeurteilung selber machen?
Darf ich die Konformitätserklärung selber machen?
Wer sagt mir am Ende ob das alles so richtig ist?
Wer kann mir dabei helfen?
Wie gehe ich das alles richtig an um am Ende meine Lampen mit reinem
Gewissen verkaufen zu können ohne dass nach 5 Jahren jemand
sagt, Du hast aber dieses Gesetz nicht beachtet und darum ist ein
Haus abgebrannt und deswegen zahlt deine Gewerbehaftpflichtversicherung
nicht?
Entschuldigung für diese ganzen Fragen
aber im Internet wird man so verrückt gemacht.
ich möchte aus meinem Leben mehr machen und endlich starten.
Vielen lieben Dank im Voraus.
Über eine Antwort würde ich mich riesig freuen.
MfG H. Sander
Antwort von: Wolfgang Mackowiak
Hallo,
eine im Prinzip gleiche Frage hat Herr Preis m.E. schon unter der
Nr. 1762 beantwortet!
Antwort von: Steven Nießner
Kleiner Hinweis:
Hersteller der schon in Verkehr gebrachten Lampen, werden Sie nicht.
Wenn, dann werden Sie Hersteller des neuen Produkts "Lampen
+ Holzgehäuse"
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Frage 1770
gestellt von: anonym
am: 11.08.2020
Thema: Maschinelle Übersetzung der Betriebsanleitung
Frage: Übersetzungen einer Betriebsanleitung
müssen ja entsprechend gekennzeichnet sein.
Gibt es für maschinell erstellte Übersetzungen eine zusätzliche
Kennzeichnungspflicht oder reicht die 'normale' Kennzeichnung als
Übersetzung mit Verweis auf die Originalsprache aus?
Vielen Dank schon mal für die Beantwortung!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für Übersetzungen gilt nach EN
82079-1 folgendes:
Wenn Gebrauchsanleitungen von der Originalsprache in andere Sprachen
übersetzt werden, müssen Fachübersetzer oder Spezialisten
für die Übersetzung einschließlich Überprüfung
und Korrekturlesen verantwortlich sein.
Diese Fachübersetzer oder Spezialisten müssen grundlegende
Kommunikationskompetenzen, speziell in technischer Kommunikation,
haben. Sie müssen mit dem Fachgebiet vertraut sein und fließend
die Ausgangssprache und die Zielsprache beherrschen und vorzugsweise
Muttersprachler in der Zielsprache sein.
Die übersetzten Gebrauchsanleitungen sollten von qualifizierten
Personen lektoriert werden, die auf zielgruppengerechtes Schreiben
und Übersetzen spezialisiert sind.
Dies bedeutet, dass eine ausschließlich maschinell erstellte
Übersetzung derzeit nicht erlaubt ist. Auch eine Kennzeichnung
würde diese nicht legitimieren.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1769
gestellt von: Stefan Nothdorft
am: 03.08.2020
Thema: CE+EMV Prüfung
Guten Tag,
ich bin Hersteller einer Torsteuerung mit
WLAN Anbindung, die Steuerungen werden in geringen Mengen verkauft
(Kleinserie). Die Steuerung muss von einem Fachmann installiert
und in Betrieb genommen werden.
Ist vom Hersteller eine CE Kennzeichnung anzubringen? Und ist eine
EMV Prüfung vom Hersteller notwendig?
Danke für Ihre Hilfe
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Nothdorft,
vermutlich handelt es sich bei Ihrer Steuerung
um ein Steuergerät, das nach Niederspannungsrichtlinie, EMV-Richtlinie
und je nach dem, wie das WLAN-Gerät verbaut ist, um ein Gerät
nach der Funkgeräterichtlinie. Hierbei handelt es sich um Geräte
für das Ein- und Ausschalten des Stromflusses in elektrischen
Stromkreisen sowie um die zugehörigen Mess-, Steuer- und Regelgeräte
für die Steuerung und Betätigung von elektrisch betriebenen
Geräten.
Diese Geräte brauchen die CE-Kennzeichnung, aber unterliegen
als solche nicht der Maschinenrichtlinie. Wenn diese Geräte
in Maschinen eingebaut werden, müssen sie die Maschinen in
die Lage versetzen, die einschlägigen grundlegenden Sicherheits-
und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I der
Maschinenrichtlinie zu erfüllen. Eine EMV-Prüfung (Messung)
sollte durchgeführt werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1768
gestellt von: R.
am: 29.07.2020
Thema: CE Nummer (benannte Stelle)
Hallo,
folgende Situation: Ein Gerät muss repariert
werden. Reparatur-bedingt muss das CE-Zeichen auf dem Gerät
erneuert werden.
Zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung des Gerätes gab es eine
andere benannte Stelle als zum Zeitpunkt der Reparatur. Nun zur
Frage:
Muss das neu aufgebrachte CE Zeichen die Nummer der alten benannten
Stelle haben oder kann man auch das CE Zeichen mit der Nummer der
neuen benannten Stelle aufbringen?
Vielen Dank für die Antworten
R.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) R.
es muss die alte Nummer der benannten Stelle
aufgebracht werden, da nur so nachverfolgt werden kann, welche Stelle
die Unterlagen usw. archiviert hat.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1767
gestellt von: Torsten Kuschel
am: 29.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung Schwenkspanner
Brauche ich eine CE-Kennzeichnung bei einem
pneumatischen Linear-Schwenkspanner? Dieser soll auf eine Platte
montiert werden und ein Werkstück spannen. Bedient wird dieser
über eine Zweihandschaltung.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Kuschel,
Spanneinheiten sind in der Regel "Auswechselbare
Ausrüstungen" im Sinne der Maschinenrichtlinie und benötigen
daher die CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1766
gestellt von: Hannes Glei
am: 24.07.2020
Thema: EMV Messung und Prüfung
Hallo zusammen,
muss ein Produkt welches unter die Maschinenrichtlinie
fällt die EMV Messungen und Prüfungen durchlaufen auch
wenn alle verbauten Einzelkomponenten für sich genommen geprüft
und gekennzeichnet sind?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
MFG
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Glei,
ja, dies ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1765
gestellt von: Harald
am: 23.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung RFID-Transponder
Frage: Wir kaufen diese kleinen Transponder
zur Zeit- und Zutrittskontrolle in China. Sind diese dann in Deutschland
CE Kennzeichnungspflichtig wenn wir diese an Kunden aushändigen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Harald,
ja, die Transponder sind elektronische "Geräte",
die der RoHS-Richtlinie unterliegen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1764
gestellt von: Christian Weiler
am: 22.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung von Maschinen mit Komponenten ohne CE-Kennzeichnung
Hallo zusammen,
wir haben im Unternehmen ein Prüfstand
ausgeliefert und diesbezüglich eine CE-Kennzeichnung erteilt.
Nun ist uns aufgefallen, dass Steckdosen verbaut wurden (chinesischen
Fabrikats, da die Anlage in der Endanwendung in China steht) welche
keine CE-Kennzeichnung besitzt. Kann die CE-Kennzeichnung der Gesamtanlage
dennoch Bestand haben oder ist sie dadurch erloschen? Eine elektrische
Prüfung der Anlage vor Auslieferung erfolgt in jedem Falle!
Danke für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Weiler
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Weiler,
ja, der Prüfstand kann trotzdem die
CE-Kennzeichnung bekommen. Steckdosen sind im Übrigen von der
CE-Kennzeichnung ausgenommen, da es auch in Europa kein harmonisiertes
Steckdosensystem gibt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1763
gestellt von: Bernd Schmidt
am: 17.07.2020
Thema: Mischtank ohne CE
Guten Tag,
wir haben einen drucklosen Tank bestellt und zudem den Einbau eines
beigestellten Rührwerks. Auch haben wir die Mannloch-Endschalter
bereitgestellt, welche ebenfalls installiert wurden.
Der Hersteller argumentiert nun, dass an dieser Anlage/Maschine
ein Not-Halt-Schalter fehle und auch die Verkabelung zur Energiequelle
fehle noch, sodass die Maschine nicht sicher sei. Dafür gab
es lediglich eine Einbauerklärung.
Kann sich der Hersteller aus der Verantwortung
für die Konformitätserklärung ziehen, indem er den
Schalter weglässt?
Nach MRL Artikel 2 Spiegelstrich 2 dürfen
Teile fehlen, die mit der Energiequelle verbunden werden.
Freundliche Grüße
Antwort von: Steven Nießner
Siehe hierzu §46 des neuen Leitfadens:
Maschinen, die die Begriffsbestimmung nach den ersten drei Gedankenstrichen
in Artikel 2 Buchstabe a insoweit erfüllen, dass sie unabhängig
betrieben werden und ihre bestimmte Anwendung ausführen können
siehe § 35: Anmerkungen zum ersten Gedankenstrich in Artikel
2 Buchstabe a , und bei denen lediglich die erforderliche Schutzeinrichtung
oder Sicherheitsbauteile fehlen, gelten nicht als unvollständige
Maschinen. Solche nicht vollständige Maschinen erfüllen
die Anforderungen der Maschinenrichtlinie nicht und dürfen
nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen werden; sie können
in der EU / im EWR nicht in den Verkehr gebracht werden.
Hersteller ist derjenige, der die Konstruktionsunterlagen
hat. Man kann nicht einfach Sicherheitsbauteile weglassen und die
Anlage dann als unvollständige Maschine verkaufen. Das widerspricht
der Maschinenrichtlinie und deren Anforderungen.
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Frage 1762
gestellt von: Simon Claus
am: 09.07.2020
Thema: CE-Kennzeichnung erforderlich?
Guten Tag,
ich habe vor, einige Lichterbögen/Schwibbögen zu bauen
und möchte diese natürlich auch beleuchten. Diese möchte
ich dann gewerblich vertreiben.
Nun stelle ich mir die Frage, ob ich nun
für jedes Modell eine eigene CE-Kennzeichnung durchführen
muss.
Verbauen werde ich ausschließlich Elektronik
mit CE-Kennzeichnung! Ist daher keine erneute CE-Kennzeichnung für
den Lichterbogen an sich notwendig? Ich stelle an sich keine Elektronik
her sondern verbaue diese nur.
Muss ich möglicherweise noch weitere
Kriterien erfüllen? Ich möchte da auf der sicheren Seite
sein!
Vielen Dank schonmal im Voraus für die
Hilfe!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Claus,
ja, eine CE-Kennzeichnung ist für jedes
Modell erforderlich, es sei denn Sie haben dafür eine Beleuchtung,
die eigens für diesen Zweck (siehe bestimmungsgemäße
Verwendung in der Betriebsanleitung des Herstellers der Leuchte)
bestimmt ist.
Vor allem Aspekte der Wärmeabfuhr, Kurzschluss, verwendete
Spannung, Kennzeichnung, etc. sind wichtig.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Simon Claus
Ja alles klar! Danke schonmal für den
Tipp! Natürlich würde ich ausschließlich geeignete
Leuchtmittel verwenden. Und dazu nur eigensicher (12 V) und LEDs,
da diese wesentlich kälter bleiben als Leuchtmittel mit Glühfaden.
LG Simon
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Frage 1761
gestellt von: Felix Salomon
am: 01.07.2020
Thema: Wesentliche Veränderung
Guten tag Her
Preis,
ein Kunde möchte, dass wir an einer Anlage zusätzliche
Filter anbringen. Diese verfügen über einen Wartungsschalter,
um die Pumpen abschalten zu können für den Filterwechsel.
Die Frag ist nun, ob es sich hierbei um eine Wesentliche Änderung
handelt. Geht man nach dem Interpretationspapier des BMAS vor, ergibt
sich:
Neue Gefährdung: ja, es gibt einen neuen Gefährdungsbereich
mit chem. und therm. Gefährdungen Neue Schutzmaßnahme:
Ja, Wartungsschalter für Pumpen. Da es sich nicht um eine einfache
Schutzeinrichtung handelt, liegt eine wesentliche Veränderung
vor.
ABER: es gibt an der Anlage bereits jetzt Filter mit Wartungsschalter.
Könnte man also argumentieren, dass es sich zwar um eine neue
Gefährdung handelt im Sinne von neue Gefahrenstelle, aber sowohl
die tatsächliche Gefährdung sowie die eingesetzte Schutzmaßnahme
identisch sind, also keine Wesentliche Änderung vorliegt?
Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Salomon,
das Interpretationspapier für wesentliche
Veränderungen geht von einfachen Schutzmaßnahmen auch
dann aus, wenn sich diese auf einfache Weise in die bereits vorhandene
Sicherheitssteuerung integrieren lassen. Ich könnte mir vorstellen,
dass dies bei Ihnen so zutrifft.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1760
gestellt von: John Kock
am: 30.06.2020
Thema: EMV-Konformität bei unvollständigen Maschinen
Sehr geehrter
Herr Preis,
in Vorbereitung auf eine mögliche Selbständigkeit
bin ich auf folgende Situation und Fragestellung bezüglich
der EMV-Richtlinien gestoßen:
Entwickeltes Produkt: elektronische Komponente
mit aktiven Teilen, die nach der Mittelspannungsrichtlinie Strahlungsfähig
und auch störempfindlich sein kann,
Die Komponente würde ich aus folgenden
Gründen als unvollständige Maschine einstufen:
- Das Gerät selbst ist zwar ohne weitere Komponenten lauffähig.
Um den bestimmungsgemäßen Gebrauch zugeführt zu
werden, muss der Kunde dieses Gerät aber in eine übergeordnete
Maschine einbauen. Alle weiteren Anwendungen sind gemäß
der Betriebsanleitung / Installationsanleitung untersagt.
Bin ich als Hersteller dieser Komponente
Verpflichtet diese EMV-Konform und entsprechend mit CE-Kennzeichnung
auszuführen oder kann ich nach entsprechender vertraglichen
Regelung diesen Part an den Kunden übertragen?
Da das Endprodukt eine eigene Zulassung erhalten
muss und diverse Schutzmaßnahmen wie ein Metallgehäuse
etc. integriert hat, würde die Mitnutzung dieser Maßnahmen
natürlich Kosten und vor allem Entwicklungszeit sparen. Aber
dann kann für das entwickelte Teil-Produkt keine eigene EMV-Konformität
durch mich erteilt werden, sondern nur im Endprodukt durch den Kunden
selbst.
Ist dies zulässig?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen
Grüßen John Kock
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Kock,
ja, dies ist zulässig. Ihr Kunde ist
in diesem Fall der Bevollmächtigte, der Ihre Aufgaben teilweise
übernimmt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1759
gestellt von: Lothar Goldner
am: 29.06.2020
Thema: Sprache Dokumentation
Frage: In unserer Firma ist angedacht, alle
Dokumentations-Dokumente (Zeichnungen, Stücklisten, Ersatz-
u. Verschleißteillisten, Betriebsanleitungen etc.) statt in
Deutsch nur noch in Englisch zu erstellen. Ich habe diesbezüglich
Bedenken, dass es nach dem BREXIT-Vollzug hierbei Probleme gibt,
weil Englisch dann keine offizielle EU-Amtssprache mehr ist. Sind
meine Bedenken gerechtfertigt?
Antwort von: Felix Salomon
Guten Tag,
Malta hat ebenso Englisch als Amtssprache.
Schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Lothar Goldner
Vielen Dank für die Info zur Amtssprache.
Wünsche noch einen schönen Tag.
Gruß
Lothar Goldner
Antwort von: Felix Salomon
Da Sie auch "Betriebsanleitungen"
schreiben, möchte ich noch zu Bedenken geben: für die
BA sowie alle Dokumente, die an den Kunden gehen, gilt ja, dass
sie in den Amtssprachen des jeweiligen Verwenderlandes verfasst
werden müssen. Nur bei der "internen" technischen
Dokumentation, also den Dokumenten, die beim Hersteller verbleiben,
haben Sie freie (Amts-)Sprachwahl.
Schöne Grüße
Felix Salomon
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Frage 1758
gestellt von: anonym
am: 29.06.2020
Thema: Konformitätserklarung oder Einbauerklärung bei
Software-Erstellung durch Kunden
Guten Tag,
wir haben für eine Maschine eine Einbauerklärung erstellt,
da die Software zur Steuerung der Maschine vom Endkunden kommt.
Diese Software hat jedoch keinerlei Sicherheitsfunktion. Die für
die Sicherheit relevanten Komponenten (z.B. Sicherheitsrelais) kommen
von uns.
Meine Frage lautet daher; Wenn die Software keinerlei Einfluss auf
die Sicherheit der Maschine hat, müssen wir dann eine Konformitätserklärung,
anstatt der Einbauerklärung erstellen?
Vielen Dank im Voraus!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
selbst wenn die Software einen Einfluss auf
die Sicherheit hätte, sollten Sie als Hersteller eine Konformitätserklärung
für die Maschine ausstellen. Idealerweise tun Sie dies nachdem
Sie sich vergewissert haben oder nachdem Ihr Kunde Ihnen bescheinigt
hat, dass seine gelieferten Bestandteile den Vorschriften entsprechen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1757
gestellt von: anonym
am: 25.06.2020
Thema: Sicherheitsanforderungen bei Maschine für Japan
Guten Tag,
wir haben eine Maschine nach Japan verkauft
über einen Deutschen Handelsvertreter ohne CE vor ca. 14 Jahren.
Der Kunde will ein Retrofit für die Maschinen haben. Nun müssen
wir normalerweise Sicherheitsvorrichtungen anbringen: Zaun, Lichtschranke,
Bumperleiste etc. In Europa wären wir dazu verpflichtet, dies
mit anzubringen aber der Japaner will dies nicht.
Müssen wir auf diese Sicherheitsvorrichtungen bestehen oder
gilt hier das Japanische recht? Sind wir in einem möglichen
Schadensfall schuldfrei?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
es gilt hier das japanische Recht, wobei
sehr viele neue Sicherheitsvorschriften inzwischen international
einheitlich sind (ISO-Normen). Eine gründliche Normenrecherche
ist zu empfehlen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1756
gestellt von: Felix Salomon
am: 19.06.2020
Thema: Ökodesignrichtlinie und Verordnung 640/2009
Guten Tag Herr
Preis,
Als Hersteller von Galvanikanlagen fallen
wir ja erst einmal nicht unter die Ökodesignrichtlinie bzw.
eine konkrete Durchführungsmaßnahme. Allerdings bauen
wir diverse Elektromotoren in unsere Anlagen ein, die unter die
Verordnung 640/2009 fallen. In dieser Verordnung heißt es
nun im Anhang 1:
2. ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTINFORMATIONEN
ZU MOTOREN
Ab 16. Juni 2011 müssen die unter den Punkten 1 bis 12 genannten
Informationen zu den betreffenden Motoren wie
folgt sichtbar bereitgestellt werden:
a) in den technischen Unterlagen zu Motoren;
b) in den technischen Unterlagen zu Produkten, in die Motoren eingebaut
sind;
c) auf frei zugänglichen Internetseiten der Motorenhersteller;
d) auf frei zugänglichen Internetseiten der Hersteller von
Produkten, in die Motoren eingebaut sind.
Die beiden Punkte b) und d) betreffen dann
ja auch uns, d.h. wir müssen also die genannten Informationen
zu den Elektromotoren wie gefordert bereitstellen?
[In der ab 2021 gültigen Fassung der
Verordnung wird der Punkt bzgl. der Internetseiten wegfallen.]
Schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Salomon,
üblicherweise wird ja die "Zuliefer-Dokumentation",
also die Betriebsanleitung von Motoren an den Kunden weiter gegeben.
Dies ist in diesem Fall erforderlich und hierdurch wäre die
Anforderung (außer Punkt d) erfüllt.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1755
gestellt von: Nico Schmid
am: 16.06.2020
Thema: CE Kennzeichnung Lampe aus Einzelteilen
Hallo,
darf ich aus CE Einzelteilen wie: Eurostecker
+ Kabel, Zwischenschalter und Fassung eine Lampe bauen und so verkaufen
oder muss eine CE Zertifizierung stattfinden?
Alle Teile sind CE zertifiziert.
Lg Schmid
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schmid,
es ist eine CE-Kennzeichnung für die
Lampe erforderlich. Themen wie Kennzeichnung mit den richtigen Symbolen
und Daten, einhaltenvon Abständen zum Lampenschirm usw. müssen
dokumentiert usw. werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1754
gestellt von: Ar Yu
am: 09.06.2020
Thema: CE Kennzeichnung von Bilderrahmen
Hallo,
ich möchte aus China Bilderrahmen importieren.
Soweit ich mich erkundigt habe benötigen Bilderrahmen keine
spezielle CE-Kennzeichnung, richtig?
Welche anderen Kennzeichnungen müsste ich denn sonst beachten.
Der Rahmen des Bilderrahmen ist aus vergoldetem Aluminium und hat
natürlich ein Stück Glas in der Front.
Viele Grüße und vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
für Bilderrahmen ist keine CE-Kennzeichnung
vorgesehen/erlaubt. Es ist m. E. auch sonst keine Kennzeichnung
erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1753
gestellt von: Karl-Heinz Dietrich
am: 04.06.2020
Thema: CE Zertifizierung eines gelieferten Schaltschrankes und unvollständige
Maschine
Frage: Wir liefern an einen Maschinenbauer,
Schaltkästen die wir aufbauen, verdrahten und letztlich in
die Maschine einbauen und anschließen. (Maschinensteuerung
für ein Hydraulikaggregat). Der Maschinenbauer versieht seine
Gesamtmaschine mit einem CE Siegel. Die Risikibeurteilung für
den elektrischen Teil haben wir 2013 beigesteuert indem wir mit
dem Kunden gemeinsam alle elektrischen Risiken abgeschätzt
haben. Er hat diese dann in Sistema eingetragen und bewerten lassen.
Er bekommt von uns eine Konformitätserklärung für
den elektrischen Part der Maschine, inkl. der verbauten Sensorik
und Bedienelemente.
Der Maschinenbauer pocht jetzt immer wieder darauf, dass wir ihm
eine CE Zertifizierung liefern für den Schaltkasten, mindestens
aber eine Einbauerklärung für eine unvollständige
Maschine ! Im Schaltkasten befindet sich eine S71200, und eine Eaton
Safety SPS (anstatt Notaus Relais) die im Fehlerfall das Aggregat
und Ventile abschaltet.
Sind wir dazu verpflichtet den Scharnk mit einem CE Siegel zu versehen
?
Kann ein Schaltkasten eine unvollständige Maschine sein ?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Dietrich,
ein Schaltkasten für eine Maschine ist
meiner Ansicht nach keine unvollständige Maschine, da er die
Kriterien hierfür nicht erfüllt (fast eine Maschine, bewegliche,
angetriebene Teile, etc.). Eine Bescheinigung darüber, welche
Sicherheitsaspekte von Ihren gelieferten Teilen erfüllt werden
und welche Normen hierzu angewandt wurden, wäre sinnvoller.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1752
gestellt von: Matthias Ulrich, Delitzsch
am: 25.05.2020
Thema: CE Kennzeichnung für Elektrogeräte aus zusammengebauten
Komponenten
Hallo,
Ich plane eine Steuerung aus verschiedenen
Komponenten zusammen in ein Gehäuse einzubauen.
Alle Einzelkomponenten haben eine CE Kennzeichnung.
Ist es möglich mich bei der Konformitätsbewertung
auf die Konformitätserklärungen der Einzelkomponenten
zu berufen?
Reicht das als Nachweis für die Konformität aus?
Für meine Verdrahtung übernehme
ich natürlich die Bewertung.
Vielen Dank,
Matthias Ulrich
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Ulrich,
in der Regel ist allein die Berufung auf
die Konformitätserklärungen der Einzelkomponenten nicht
ausreichend. Ihre Sicherheitsmaßnahmen zur Verdrahtung, Wärmeabfuhr,
Schutz gegen Wasser, Staub, EMV, etc. muss in der Regel im Rahmen
eines Konformitätsbewertungsverfahrens durchgeführt/dokumentiert
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1751
gestellt von: Ralf
am: 16.05.2020
Thema: CE-Kennzeichen - Pflicht bei Prototyp?
Hallo,
wir wollen demnächst einen Feldtest
starten. Alle Komponenten, die sich in einem Gesamtsystem befinden,
verfügen über ein CE-Kennzeichen. Muss das Gesamtsystem
nun als Prototyp für einen Feldtest auch eine separate CE-Kennzeichnung
haben?
Danke für die Hilfe,
Ralf
Antwort von: Roman Preis
Hallo Ralf,
es kommt hierbei darauf an, um was für
ein "Gesamtsystem" es sich handelt. Maschinenanlagen,
beispielsweise, bei denen zwischen den einzelnen Komponenten (Maschinen)
sicherheitsrelevante Funktionen bestehen, müssen CE-gekennzeichnet
werden, es sei denn es handelt sich um Anlagen, die nur vorübergehend
für Forschungszwecke aufgebaut und danach wieder abgebaut werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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