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Frage 1850
gestellt von: Oscar
am: 25.05.2021
Thema: CE-Kennzeichnung

Hallo zusammen,

Ich würde gerne die ein oder andere Lampe verkaufen.
Ein kleinen Überblick über die CE-Kennzeichnung habe ich mir schon verschaffen, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher ob ich das ganze richtig verstanden hab, bzw. ein Paar Punkte sind unklar geblieben.

Zu meinem Vorhaben:

24V Led-Streifen kürzen, anbringen, Kabel anlöten, eventuell vergießen, Schalter und Steckerbuchse für Netzteil anlöten, fertig.

Jetzt habe ich in den CE-Richtlinien gelesen das diese für Produkte mit einer ein und/oder Ausgangsspannung von 50V ac bzw. 75V dc gilt.

Ist eine Lampe die mit 24V betrieben wird nun betroffen?
Das Netzteil hängt natürlich an 230V aber die Eingangsspannung der Lampe beträgt ja nur 24V.

Falls die Zertifizierung nötig ist, würde diese entfallen wenn die Lampe separat ohne Netzteil verkauft wird? Dadurch würde die Eingangsspannung dieser deutlich unter 75 Volt liegen.

Vielen Dank im voraus und beste Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Oscar,

richtig, die Niederspannungsrichtlinie gilt für diese Leuchten nicht, aber es gelten die Normen zur Niederspannungsrichtlinie für die Leuchten, die die technischen Sicherheitsanforderungen beschreiben.
Weiterhin gelten ggf. die EMV- RoHS- und Ökodesign-Richtlinien, die ebenfalls die CE-Kennzeichnung fordern.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1849
gestellt von: Robert
am: 25.05.2021
Thema: CE-Zertifizierung nach mechanischer Modifikation

Frage: Wir möchten an einem CE-zertifizierten, batteriebetriebenen Handrührgerät das fix verbaute Rührwerk modifizieren und das modifizierte Gerät wieder als "getuned" in den EU Markt bringen.

Frage: ist eine neuerliche CE-Zertifizierung nötig, wenn die Elektronik davon nicht betroffen ist? Es liegt also nur eine mechanische Modifikation vor, die die Elektronik nicht beeinflusst.

Antwort von: Felix Salomon

Guten Tag,

am besten gehen Sie das "Interpretaionspaier Wesentliche Änderung des BMAS" durch, dann sollte sich die Frage beantworten lassen.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/interpretationspapier-veraenderung-maschinen.pdf

Schöne Grüße
Felix Salomon

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Frage 1848
gestellt von: Felix Salomon
am: 21.05.2021
Thema: CE Konformität alter Maschinen

Guten Tag Herr Preis,

im Zuge einer Überprüfung nach einem Vorfall (Brand) sind wir auf ein paar Baustellen gestoßen bzgl. alter Maschinen, die im Einsatz sind. Dabei gibt es folgende Szenarien:

1. Maschine hat CE, allerdings entspricht die untersuchte (steuerungstechnische) Sicherheitsfunktion nach erneuter Betrachtung nicht den damals geltenden Anforderungen, hätte also kein CE bekommen dürfen 2. Maschine hat CE, die SF entspricht den damaligen Anforderungen, allerdings nicht mehr den heute gültigen 3. Maschine hat kein CE, und die SF entspricht nicht den heutigen Anforderungen.

Was ergibt sich in den einzelnen Fällen?

1. SF auf den derzeitigen Stand der Technik bringen, CE Kennzeichnung bleibt erhalten?
2. CE zum Zeitpunkt d. IVB bleibt erhalten und reicht aus?
3. SF entsprechend nachrüsten, CE Kennzeichnung für komplette Maschine vornehmen?

Vielen Dank und schöne Grüße

Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

1. ja
2. ja
3. ja

Freundliche Grüße

Roman Preis

Zusatzfrage von: Felix Salomon

Guten Tag Herr Preis,
vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Fall 2 noch eine Nachfrage:

Wann muss den eine Maschine mit ordnungsgemäßer CE-Kennzeichnung sicherheitstehnisch auf einen neuen Stand gebracht werden, bzw. muss dies überhaupt jemals passieren? Ich vermute mal, wenn dann im Rahmen einer Überprüfng der Arbeitssicherheit? Das wäre dann aber eine Betreiberpflicht, richtig?

Gibt es überhaupt eine Situation, bei der wir als Hersteller von uns aus aktiv werden müssen, die die Maschine einmal ordungsgemäß in Verkehr gebracht wurde?

Schöne Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Salomon,

richtig, wenn die vom Betreiber durchgeführte Gefährdungsbeurteilung das Ergebnis beinhaltet, dass ein Weiterbetrieb nicht verantwortet werden kann. Es kann auch von den Berufsgenossenschaften entsprechende Forderungen zur Nachrüstung geben. Dies ist mir am Beispiel von alten Pressen bekannt. Der Hersteller steht diesbezüglich nicht direkt in der Verantwortung. Er muss lediglich reagieren, wenn festgestellt wird, dass bereits auf dem Markt befindliche Maschinen Sicherheitsmängel haben, die erst nach dem Inverkehrbringen bemerkt wurden (Ausnahmefehler). Der Hersteller muss dann Nachbesserungen vornehmen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

 

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Frage 1847
gestellt von: Claudia
am: 06.05.2021
Thema: Einbauerklärung Serienmaschine

Hallo zusammen,

wir bauen seit 3 Jahren des Öfteren dieselbe unvollständige Maschine. Da diese immer komplett gleich aufgebaut ist, haben wir sie als Serienmaschine deklariert. Die Typenschilder bekommen eine fortlaufende Seriennr. Auf der Einbauerklärung haben wir dies mit Ser.nr_001 - Ser.nr_xxx angegeben, sodass wir nicht bei jeder Maschine wieder die Einbauerklärung neu ausstellen müssen. Nun haben wir aber das Problem, dass der Unterzeichner der Einbauerklärung mittlerweile das Unternehmen verlassen hat. An der Gesetzeslage (Normen, ...) hat sich inzwischen aber nichts geändert. Müssen wir die Einbauerklärung jetzt abändern oder dürfen wir diese weiterhin verwenden?

Danke!

LG

Antwort von: Roman Preis

Hallo Claudia,

ja, dies ist erforderlich, da der bisherige Unterzeichner nicht etwas bestätigen kann/darf, für das er nicht mehr zuständig ist.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1846
gestellt von: Marco
am: 06.05.2021
Thema: CE-Konformität Anschlagketten u.a.

Hallo Herr Preis,

wir spielen mit dem Gedanken Anschlagketten bzw. Kettengehänge für den Eigengebrauch selbst aus Katalogkomponeten (z.B. Aufhängekopf, Verbindungsglieder, Ketten unterschiedlicher Länge, verschiedene Haken alles mit der gleichen Güteklasse mit entspr. CE-Kennzeichnung) zusammenzustellen und zu verwenden.

So wie ich das sehe müssten wir uns für das fertig konfektionierte Teil selbst die CE-Konformität bestätigen, bzw. das komplette Konformitätbewertungsverfahren inkl CE Kennzeichnung durchlaufen.

Ist das so richtig, bzw. gibt es eine Möglichkeit den Aufwand gering zu halten ?

Danke + Gruß
Marco

Antwort von: Roman Preis

Hallo Marco,

ja, dies ist richtig. Der Aufwand kann gering gehalten werden, wenn man das Konformitätsbewertungsverfahren fachgerecht durchführt und dadurch unnötige Arbeitsschritte weglässt.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1845
gestellt von: Sascha R.
am: 05.05.2021
Thema: Abgrenzung "Antrieb durch menschliche Kraft"

Hallo Herr Preis,

ich bin gestern auf Ihr sehr aufschlussreiches Forum gestoßen (und beabsichtige nun, sicher Sinn des Ganzen, eines Ihrer Seminare zu belegen...). Ich bin aber überrascht, trotz eingehender Suche folgende grundsätzliche Frage noch nicht gestellt zu sehen:

Ein Schraubstock ist, weil ausschließlich manuell betätigt, keine Maschine, so weit klar (Frage 1628). Doch wie verhält es sich mit z. B. einem Rack, das zur Aufnahme und Positionierung bestimmter, austauschbarer Geräte dienen soll und demnach über Linearführungen und Spindeln verfügt? Letztere besitzen einen Sechskantansatz, der grundsätzlich mit händischem Werkzeug (Ratsche) betätigt werden könnte, doch würde natürlich jeder einen Akkuschrauber ansetzen. Weder Ratsche noch Schrauber allerdings wären Teil des Lieferumfangs.

Was ist das nun? Keine Maschine, eine unvollständige Maschine oder eine vollständige? Müsste im Zweifelsfall per Bedienungsanleitung und/oder Piktogramm der Einsatz des Schraubers verboten werden, um formal die MRL (nicht aber das ProdSG) zu umgehen? Ihre Antwort zu Frage 1635 hat mich in diesem Zusammenhang überrascht, weil der dort beschriebene Logistikanhänger als Maschine zu gelten habe, nur weil er von einem Zugfahrzeug bewegt werden soll.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr R.,

es ist keine Maschine, da der bestimmungsgemäße Einsatz derjenige ist, der zählt.
Richtig, wenn eine Fehlanwendung vorhersehbar ist, muss diese entweder über konstruktive technische Maßnahmen ausgeschlossen werden oder vor ihr durch Warnhinweise auf dem Produkt oder in der Benutzerinformation gewarnt werden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1844
gestellt von: Karin Müller
am: 29.04.2021
Thema: Konformitätsereklärung - erforderliche Dokumente

Guten Tag,

ich arbeite in einem Unternehmen, dass Schaltschränke sowohl plant als auch baut. Bei den Anlagen handelt es sowohl um Niederspannungsverteilungen als auch Schaltschränke für Maschinenhersteller.
Jede ausgelieferte Schaltanlage erhält eine Konformitätserklärung.
Meine Frage ist, inwieweit wir als Unternehm dazu verpflichtet sind, die Konformitätserklärungen der eingebauten Bauteile bei uns zu speichern, bzw. abzulegen. Müssen wir von jedem Leitungsschutzschalter, Relais, Schütz, FU, etc. die Konformitägserklärung besitzen? Wenn ja, wo steht das?

Mit freundlichen Grüßen

Karin Müller

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Frau Müller,

nein, die Konformitätserklärungen müssen Sie nicht unbedingt besitzen, aber die Bauteile müssen das CE-Kennzeichen tragen und Sie müssen eine Benutzerinformation zum bestimmungsgemäßen Einbau, Einsatz usw. besitzen und verwenden.
Das steht in den jeweiligen Richtlinien, Normen oder Leitfäden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1843
gestellt von: Thomas
am: 21.04.2021
Thema: Ist dies eine Maschine?

Guten Tag!

Wir betreiben eine Anlage, die von Hand bedient / bewegt wird und keinerlei elektrische oder pneumatische Antriebe beinhaltet.
Die Anlage stellt lediglich ein Hilfsmittel für den Bediener dar, Teile passgenau zusammenzuführen.

Es gibt allerdings einen kleinen Pneumatikzylinder, der einen Bolzen bewegt, um eine Tischbewegung zu blockieren oder freizugeben.
Bolzen und Zylinder sind natürlich komplett eingehaust.

Ist dies nun wegen des Zylinders eine Maschine?
Ist eine CE Kennzeichnung notwendig?

Best Dank, Thomas

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Thomas,

theoretisch ja. Praktisch nicht unbedingt. Es kommt hierbei nicht nur auf den Pneumatikzylinder/Bolzen an, sondern auch auf Bewegungen, die durch die Blockierung oder Freigabe möglich sind. Beispielsweise durch Schwerkraft.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1842
gestellt von: RV
am: 15.04.2021
Thema: CE Erklärung für gebrauchte Maschine

Sehr geehrte Damen und Herren,

Kann der Betreiber einer gebrauchten Maschine die Ausstellung einer neuen CE Erklärung verlangen?

Hintergrund: Dem Fahrzeug wurde eine neue Einzelheit hinzugefügt, die der Hersteller mit Montageanleitung dem Maschinenbetreiber zum eigenverantwortlichen Einbau zur Verfügung gestellt hat.
Mit ergänzter Einzelheit kann die Maschine nach wie vor als sicher angesehen werden.

MfG
RV

Antwort von: Steven Nießner

Wenn eine wesentliche Veränderung vorliegt muss eine neue CE-kennzeichnung durchgeführt werden.
Um zu prüfen ob eine wesentl. Veränderung vorliegt hilft das Interpretationspapier des BMAS "wesentliche Veränderung". einfach mal googeln.

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Frage 1841
gestellt von: Jan P.
am: 14.04.2021
Thema: Fahrzeugkomponennten & CE

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir entwickeln Lösungen in der Automobilbranche.
Ab und an bauen wir auch Prototypen und Funktionsmuster.

Meine Frage wäre, ob einzelne Komponenten für Fahrzeuge eine CE-Kennzeichung benötigen. Z.B. ein Steuergerät, welches für ein Fahrzeug vorgesehen ist und von uns dauerhaft an den Kunden abgegeben wird. Oder ein Sensor und eigens entwickelte Auswerteelektronik.

Sind bei straßenzugelassenen Fahrzeugen alle Komponenten in den Fahrzeugrichtlinien zu finden? Was gilt bei Komponenten in Fahrzeugen, die keine Straßenzulassung haben.

Oder kurz, gibt es überhaupt Komponenten in einem Kfz, Rennauto, LKW oder Testfahrzeug, die ein CE-Zeichen bekommen müssen?

Verändert sich die Sachlage, wenn die Komponente zwar für ein Fahrzeug konzipiert wird aber Teil eines Prüfstandes /Simulator wird oder dafür zumindest verwendet werden kann?

Es geht mir nicht um Aufbauten wie z.B. Kräne sondern wirklich um Komponenten des Fahrzeugs.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan P.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Jan P.,

elektronische Komponenten für Fahrzeuge mit Straßenzulassung müssen keine CE-Kennzeichnung bekommen, wenn sie nur in diesen Fahrzeugen eingesetzt werden. Die Vorschriften für diese Fahrzeuge/Komponenten verweisen teilweise auf die Vorschriften für Nicht-Fahrzeug-Komponenten.

Ja, es gibt Komponenten in KFZ, die ein CE-Zeichen bekommen müssen.

Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung, die nicht typgenehmigt sind, sind nicht ausgenommen. Daher müssen elektronische Komponenten, die dort eingesetzt werden, ein CE-Zeichen bekommen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1840
gestellt von: Hans-Dieter Teuteberg
am: 13.04.2021
Thema: CE-Zulassung für AC-Steckernetzteile

Hallo!

Meines Wissens nach verloren AC-Steckernetzteile mit Datum 30.06.2015 ihre CE-Zulassung und dürfen nur noch als Ersatzteil geliefert werden.

Darüber benötige ich ein paar Angaben. Es geht um einen Mitbewerber, der Neugeräte mit solchen AC-Steckernetzteilen in Deutschland vertreibt und sich damit möglicherweise einen wettbewerbswidrigen Vorteil verschafft.

Es geht NICHT um Prüfung solcher Geräte, sondern um eine gutachterliche und gerichtsverwertbare Darstellung der rechtlichen Sachlage. Mit welchen Gutachterkosten ist zu rechnen?

Antwort noch ausstehend

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Frage 1839
gestellt von: Roland
am: 13.04.2021
Thema: Bau Pulverpresse - Maschinenrichtlinie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde betreffend des Baus einer mechanischen Presse (Spindelpresse) bezüglich der Normanwendung und der Anwendung der Maschinenrichtlinie befragt.
Der Leitfaden der Maschinenrichtlinie schließt (unter Nummer9) Sinterpressen aus dem Anhang IV - Maschinen aus. (=kein Baumusterprüfverfahren)
Die Norm DIN EN ISO 16092-1 schließt Metallpulverpressen aus.
Da ggf. nicht nur Metallpulver verarbeitet werden soll, ist diese C-Norm auch (nicht vollumfänglich) anwendbar.
Liege ich mit meinen Recherchen richtig, oder habe ich etwas übersehen?

MfG
Roland

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Roland,

ja, Sie liegen richtig.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1838
gestellt von: Simon
am: 06.04.2021
Thema: CE-Kennzeichnung von Systemen

Hallo zusammen,

bei meiner Frage geht es darum, dass ein berührungsloser Desinfektionsmittelspender mit einer Säule verkauft werden soll. Die Säule wird von einer Handelsüblichen LED Beleuchtung, welche ebenfalls CE geprüft ist, bestrahlt. Der Desinfektionsmittelspender an sich ist ebenfalls CE geprüft.

Die Frage ist nun ob für den Verkauf der Säule inklusive Beleuchtung, Desinfektionsmittel und berührungslosem Desinfektionsmittelspender eine neue CE Prüfung gemacht werden muss?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Simon,

wenn die von den Herstellern beschriebene bestimmungsgemäße Verwendung der Einzelteile mit Ihrer Anwendung übereistimmt, ist keine neue CE-Prüfung erforderlich.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1837
gestellt von: Emre, Hamburg
am: 29.03.2021
Thema: CE-Kennzeichen für Smartphone-Teile

Hallo Herr Preis,
ich habe 2 Fragen an Sie:

1. Müssen Smartphonedisplays ein CE-Kennzeichen haben?

2. Müssen Aufladekabel für Smartphones ein CE-Kennzeichen haben?
Es geht hier nur um die Kabel/nicht um das Netzteil. Die maximale Nennspannung liegt bei 20 V.

Wenn ja, wie kann es sein, dass sowas ohne CE-Kennzeichnung in Massen ohne Probleme durch den Zoll kommt?

Viele Grüße

Antwort von: Roman Preis

Hallo Emre,

Displays und Aufladekabel müssen auf Basis der RoHS-Richtlinie die CE-Kennzeichnung haben.
Vermutlich kontrolliert der Zoll bei diesen Waren nicht sehr sorgfältig, da es sich um relativ unkritische Produkte handelt.

Freundliche Grüße

Roman Preis

Zusatzfrage von: Emre

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Reicht es denn beispielweise bei einem Display aus, wenn es nur die RoHS Kennzeichnung hat? Oder müssen beide Kennzeichnungen (RoHS und CE) auf dem Display/ auf der Verpackung abgebildet sein?

Viele Grüße

Emre

Antwort von: Roman Preis

Hallo Emre,

es reicht die CE-Kennzeichnung.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1836
gestellt von: Carsten Müller
am: 23.03.2021
Thema: Leitungen verlegen - Anforderungen

Hallo Herr Preis,

in der DIN EN 60204-1 werden unter 11.2.2 Anforderungen an Anordnung und Aufbau sowie die räumliche Trennung von elektrischen und nichtelektrischen Geräten beschrieben. Von einigen Kunden kommt zusätzlich die Anforderung, elektrische Leitungen und fluide Leitungen getrennt zu verlegen, um eine Brandbeschleunigung zu verhindern.
Wir gehen so vor, dass wir die Leitungen innerhalb der (teilweise geschlossenen) Kabelkanäle über Trennelemente abgrenzen. Es gibt die drei Bereiche Steuerleitungen, Leistungsleitungen und Fluidleitungen.
Nun stellt sich zum einen die Frage, ob das so in Ordnung ist und wie die Leitungen anschließend im Maschinengestell weiterverlegt werden dürfen, wenn sie aus dem Kanal herauskommen, also offen verlegt werden. Spricht etwas dagegen, dass sie dann wieder zusammen liegen, da es kein geschlossenes Gehäuse ist?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Müller,

zur Beantwortung Ihrer Frage ist eine detailliertere Normenrecherche erforderlich. Es müssen gegebenenfalls Risikovergliche vorgenommen werden. Leider kann ich Ihre Frage im Rahmen des Forums nicht beantworten.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1835
gestellt von: M. Roth
am: 22.03.2021
Thema: CE-Kennzeichnung von wiederaufbereiteten Tonerkartuschen

Frage: Gibt es bereits eine Regelung zur CE-Kennzeichnungspflicht für wiederaufbereitete Tonerkartuschen?

Hierbei besteht bereits in einigen Fällen eine Kennzeichnung durch den Originalhersteller. Die Wiederaufbereitung entspricht im Grundsatz einer Reparatur wobei es sich hierbei um eine Instandsetzung und Wiederherstellung des Ursprungsnutzens handelt. Besteht hier eine CE-Kennzeichnungspflicht?

Welchen Einfluss hat hierbei die Kennzeichnung als Hersteller auf die Kennzeichnung wenn bspw. durch die Reparatur ein Eigenlabel für das wiederaufbereitete Produkt verwendet wird?

MfG

M.Roth

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Roth,

vermutlich wird die CE-Kennzeichnung durch die Wiederaufbereitung nicht berührt, das bedeutet, dass die ursprüngliche CE-Kennzeichnung bestehen bleibt.
Wenn Sie sich als Hersteller des Produkts ausgeben, muss eine vollständige Dokumentation in Ihrem Zugriff zur Verfügung stehen. Sie sind in diesem Fall Quasihersteller und zum vollständigen Nachweis der Vorschriften verpflichtet.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1834
gestellt von: anonym
am: 21.03.2021
Thema: CE-Kennzeichnung bei Umbau

Frage: Wir beabsichtigen einen mehrere Jahre alten Front- zu einem Heckgrubber umzubauen und hierfür die Gänsepflugschare um 180° zu drehen. Zudem soll an den Grubber noch eine Striegelreihe angeschweißt werden. Muss für diesen Umbau eine Einzelabnahme des TÜVs erfolgen und ist hierfür eine neue CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung erforderlich?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

vermutlich handelt es sich um eine wesentliche Veränderung, daher ist eine Aktualisierung der Konformitätserklärung und der technischen Unterlagen erforderlich.
Bezüglich der Einzelabnahme müssten Sie sich bitte an den TÜV wenden, hierzu habe ich keine genauen Informationen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1833
gestellt von: Marc
am: 19.03.2021
Thema: CE Zeichen bei LED Streifen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der CE Kennzeichnung bei Kleinspannung.
Ich möchte LED Streifen mit einem Anschluss für eine 9V Blockbatterie und einen kleinen Schalter verkaufen. Die LED Streifen besitzen das CE Zeichen. Muss ich für das Komplettsystem zusätzlich ein CE Zeichen nachweisen? Trifft die WEEE Richtlinie hier auch zu?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!

Mit freundlichen Grüßen
Marc

Antwort von: Roman Preis

Hallo Marc,

ja, die WEEE-Richtlinie trifft zu, diese fordert aber keine CE-Kennzeichnung. Ihr System bestehend aus LED-Streifen, Schalter und Batterieanlschluss benötigt aber die CE-Kennzeichnung aufgrund der RoHS. Außerdem handelt es sich im Sinne der EN 60598-1 um eine Leuchte für die spezifische Anforderungen existieren.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1832
gestellt von: Mathias Stumpf
am: 03.03.2021
Thema: Photovoltaikanlage CE

Frage: Besteht für gewöhnliche Photovoltaikanlagen (es werden keine sonnenstandsabhängigen mechanischen Nachstellantriebe verwendet) die Erfordernis für die gesamte, individuell gebaute Einzelanlage eine CE- Konformitätserklärung zu erstellen? Die verwendeten Einzelmodule und Wechselrichter verfügen sämtlich über eine CE- Kennzeichnung des Herstellers. Das System wird aber immer individuell verbaut. Hierbei dürften ja u.U. auch Bewertungen hinsichtlich EMV vor Ort zu prüfen sein.
Oder gibt es eine generelle Ausnahmegenehmigung für Photovoltaikanlagen?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Stumpf,

eine generelle Ausnahmegenehmigung für Photovoltakikanlagen existiert nicht. Vermutlich reicht es, wenn alle verwendeten Komponenten die CE-Kennzeichnung besitzen und die von den Herstellern angegebene bestimmungsgemäße Verwendung mit Ihrer Verwendung übereinstimmt. Eine belastbare Aussage müsste über eine Normenrecherche erfolgen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1831
gestellt von: Simon, Ingolstadt
am: 02.03.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Uhrwerk

Frage: Ich habe vor fertige Uhrwerke mit CE Kennzeichnung in Holzplatten als Wanduhr zu verbauen. Da die Uhrwerke batteriebetrieben sind und eine Spannung unter 50 bzw 75V haben fallen sie nicht unter die Niederspannungsrichtlinie. Da es sich aber bei den Zeigern etc um bewegliche Teile handelt welche nicht durch Muskelkraft angetrieben werden handelt es sich laut Definition um eine Maschine oder? Auf was muss ich denn dann bei der Kennzeichnung achten?

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Simon,

nein, die Maschinenrichtlinie muss nicht angewendet werden. Aber für Uhren gibt es eine Norm: EN 60335-2-26. Diese müssen Sie anwenden, wobei es sein könnte, dass alle Anforderungen bereits durch den Hersteller des Uhrwerks erfüllt wurden.. Auch bezüglich der Kennzeichnung dürften die Vorschriften in der Norm vermerkt sein.

Freundliche Grüße

Roman Preis

Antwort von: Alexander Eulitz

Frage: Die Norm EN 60335-2-26 kann für den Fall batteriebetriebene Uhren nicht angewendet werden.

In der Anmerkung 103 der Norm steht: "Diese Norm gilt nicht für batteriebetriebene Uhren."

D.h., diese Norm bezieht sich auf Geräte, die unter die EU-Richtlinie 2014/35/EU (LVD od. Nieder-spannungsrichtlinie) fallen, was für batteriebetriebene Uhrn nicht der Fall ist.

Die Frage ist, fallen batteriebetriebene Quarzuhren ohne Funkempfänger unter die EU-Richtlinie 2014/30/EU (EMCD od. EMV-Richtlinie)?

Der Leitfaden der Europäische Kommission zur Anwendung der EU-Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) in der Ausgabe vom 19. Dez. 2018 Abschnitt 1.4.4 ist da nicht eindeutug.

Zitat:

"1.4.4 Betriebsmittel, die aufgrund ihrer Beschaffenheit keine elektromagnetischen Störungen verursachen
...
... können (u. a.) die folgenden Produkte aus der Anwendung der EMV-Richtlinie ausgenommen werden, wenn sie keine aktiven elektronischen Teile enthalten:
...
? Batterien und Akkumulatoren (ohne aktive elektronische Schaltungen)
? Quarzuhren (ohne Zusatzfunktionen wie beispielsweise Funkempfänger)
..."

In früheren Ausgaben fehlt die Angabe "wenn sie keine aktiven elektronischen Teile enthalten"!

Wie kann man damit umgehen, wenn doch in quasi jeder elektonischen Schaltung aktive Bauteile vorhanden sind?

Danke und beste Grüße
A. Ch. Eulitz

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Eulitz,

es kann eine abschätzende Messung durchgeführt werden, die in der Regel nicht viel kostet.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1830
gestellt von: R. J.
am: 02.03.2021
Thema: Maschinenrichtlinie für Prüfstand Rundtischprüfung

Guten Tag,

wir haben ein Maschinenbett mit variablem Lochbild, wo wir Rundtische auf ihre Funktionen prüfen. Diese Rundtische haben einen Motor und mehrere hydraulische/pneumatische Anschlüsse. Um diese anzusteuern, haben wir eine elektrische, wie auch hydraulische Steuerung mit einer HMI. Das einzige, was sich an dem Prüfstand bewegt, sind die Rundtische.

Fällt unser Prüfstand unter die Maschinenrichtlinie?

Viele Grüße

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag, Herr J.

ja, der Prüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1829
gestellt von: Thomas Risel
am: 22.02.2021
Thema: CE und EMV beim Verkauf von selbst entwickelten Geräten

Hallo,

ich bin ein bisschen verunsichert was CE und EMV an geht.

Ich möchte mich selbstständig machen, und z.B. folgendes selbst entwickeltes und produziertes Gerät vertreiben. Verkauf ist geplant an Unternehmen, nicht an Privatanwender.

Mehrere Schalt Relais für maximal 12V Betriebsspannung die über den PC (USB 2.0) geschaltet werden können.
Folgende Anschlüsse hat das Gerät:
+12V Eingangs Betriebsspannung. Die 12V müssen extern von einem Netzteil bereitgestellt werden, welches ich NICHT anbiete. Meine Box bekommt einfach nur die 12V angeschlossen.
Weiterhin ein USB 2.0 Anschluß zur Verbindung mit dem PC des Kunden. Weiterhin sind die Relais Kontakte nach außen geführt, damit der Kunde diese Schaltkontakte nutzen kann. Schaltleistung der Relais: 6A bei maximal 24V.
Als Gehäuse dient ein 3D gedrucktes Gehäuse aus PLA.

Es sind keine hohen Baudraten auf den Leitungen drauf, nur einfaches an / aus. Verwendet wird z.B. ein USB Chip von FTDI.

RoHS muß natürlich eingehalten werden, das ist klar.

Frage: Wie sieht es mit CE und EMV aus? Wird das unbedingt benötigt? Wenn ja, dann wird es sich nicht rentieren ;-(

Vielen Dank

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Risel,

die CE-Kennzeichnung nach EMV- und RoHS-Richtlinie sind erforderlich.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1828
gestellt von: anonym
am: 18.02.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Kleinsteuerung

Frage: In ein Gehäuse möchte ich eine Kleinsteuerung und ein GSM Modem mit Antenne einbauen. Alle Komponenten besitzen eine CE Konformitätserklärung.

Vom Kunden wird eine CE-Kennzeichnung des Gehäuses verlangt.
Muss ich meinen Aufbau in einem Labor nach Störfestigkeit und Störaussendung prüfen lassen?

Danke!

Gruß
A.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

eine Prüfung im Labor ist meines Wissens nch nicht zwingend erforderlich.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1827
gestellt von: Anton
am: 17.02.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Elektro-Kleingerät

Guten Tag,

ich entwickle ein Elektro-Kleingerät, genauer gesagt eine Luftgüte-Ampel, und stehe nun, was die CE-Konformität anbelangt, vor einigen Hürden.

1. Mein Gerät wird mit 12V DC betrieben, beigelegt ist aber ein zugekauftes Steckernetzteil, welches die 230V Netzspannung in die 12V Versorgungsspannung für mein Gerät umwandelt. Fällt das Produkt damit unter die Niederspannungsrichtlinie, die ja erst ab 75V Gleichstrom greift? Oder muss ich das zugekaufte Netzteil in die Bewertung mit einbeziehen?

2. In der EMV-Richtlinie Artikel 2 (2) d) steht, die Richtlinie würde nicht zutreffen auf Betriebsmittel, welche so niedrige EMV-Emissionen hätten, dass der bestimmungsgemäße Betrieb von anderen Geräten möglich sei. Das trifft auf mein Gerät zu. Muss ich dies in irgendeiner Form belegen?

3. Für den Fall, dass weder LVD noch EMV auf mich zutrifft, bleiben für mein Produkt m.E. nur noch RoHS und allg. Produktsicherheit. Liege ich recht in der Annahme, dass ich dann keine Risikobewertung durchführen muss, wie sie in beispw. LVD und EMV ausgeführt ist?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Anton,

das beigefügte Netzteil muss insofern berücksichtigt werden, dass die vom Hersteller beschriebene bestimmungsgemäße Verwendung zu Ihrer Anwendung passt.
Die Einhaltung der EMV-Richtlinie muss durch eine Risikobeurteilung belegt werden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1826
gestellt von: Dieter Herbst
am: 11.02.2021
Thema: Eigenbau Regalsystem - automatisch schließend im Brandfall

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben ein Regal so umgebaut und eingehaust, dass ein eingebauter Rauchmelder im Brandfall das Regal automatisch durch eine Art "Rolladen" über einen elektrischen Motor schließt. Müssen wir hierfür eine CE-Konformität erklären?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Herbst,

ja, dies ist erforderlich.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1825
gestellt von: Ingo Röhr
am: 10.02.2021
Thema: Schaltkontakt 230 V

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Niederspannungsrichtlinie.
Wir bauen Industrie Toch Panels. Diese werden ausschließlich mit 24Vdc versorgt. Daher zählt die Niederspannungsrichtlinie nicht. Es soll nun eine Anpassung für einen Kunden gemacht werden, bei dem ein Schaltkontakt eingebaut wird, mit dem der Kunde 230V schalten kann.
Unterliegt nun das Gerät der Niderspannungsrichlinie?

MfG
Ingo Röhr

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Röhr,

nein, da am Touch-Panel nach wie vor die gleiche Spannung anliegt, unterliegt es nicht der Niederspannungsrichtlinie.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1824
gestellt von: Achim
am: 10.02.2021
Thema: Eigenbau eines Systems mit Wärmetauscher: CE nötig?

Hallo,

Wir möchten im Betrieb einen CO2 Verdampfer bauen. Dazu bauen wir einen Wärmetauscher in die CO2 Leitung der im Gegenstrom mit Glykol beaufschlagt wird, das die Verdunstungskälte aufnimmt.
Wir bauen die Anlage selbst mit zugekauften Einzelteilen. SPS Steuerung und Temperaturregelung.
Die Anlage bleibt im Betrieb und wird von uns betrieben.
Braucht es dazu eine CE Kennzeichnung? Ob ja oder nein: aus welchen Vorschriften ergibt sich dies zuverlässig und nachvollziehbar?

Herzlichen Dank vorab,

Achim

Antwort von: Roman Preis

Hallo Achim,

eine CE-Kennzeichnung ist wahrscheinlich bezüglich der Druckgeräterichtlinie erforderlich. Es kommt hierbei aber auf den Druck und das Volumen an.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1823
gestellt von: Peter
am: 09.02.2021
Thema: Audio-, Video. Medientechnik Konformitätserklärung

Frage: Wir fassen in 19" Schränken (Racks) CE gekennzeichnete Produkte wie Switches, Patchfelder, Server, Endstufen zu einer Einheit zusammen.

Am anderen Ende werden CE gekennzeichnete Produkte wie LWL-Spleissboxen, Netzwerkanschlüsse, Netzteile, Signalübertrager in einem Kasten zu einer Einheit zusammengefasst.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob für die Racks und Kästen eine Konformtätserklärung bzw. ob für das gesamte System eine Konformitätserklärung ausgestellt werden muss?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Peter,

für derartige Systeme ist in der Regel keine separate CE-Kennzeichnung erforderlich. Es müssen aber die Betriebs- und Montageanleitungen der einzelnen Geräte beachtet werden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1822
gestellt von: Daniel Brünkmans
am: 08.02.2021
Thema: EG-Konformitätserklärung nach MRL

Guten Tag,

ich habe die folgende Frage:

Ein Serienprodukt von uns welches unter den Anwendungsbereich der MRL fällt, ist entsprechend nach selbiger Richtlinie mit dem CE-Kennzeichen versehen. Neben der originalen EG-Konformitätserklärung in Deutsch, wurden davon auch gleich Übersetzungen in mehreren EU-Sprachen angelegt. Die originale EG-Konformitätserklärung, wie auch dessen Übersetzungen wurden alle im Jahr 2017 erstellt und alle von derselben Person unterschrieben. Inhaltlich hat sich seither auch nichts geändert und die herangezogenen Verweise darin entsprechen noch dem neuesten Stand. Die Serienprodukte werden seither auch unverändert gebaut und auch aktuell mit den EG-Konformitätserklärungen aus dem Jahr 2017 in Verkehr gebracht.
Jetzt wird für einen neuen Kunden eine weitere EU-Sprache benötigt, für die es bis dato noch keine Übersetzung aus dem Jahr 2017 gibt. Leider ist der Unterzeichner der original EG-Konformitätserklärung und deren Übersetzungen aus 2017 aktuell nicht mehr im Unternehmen tätig.
Die Frage ist nun, wie mit der neuen Übersetzung und der originalen EG-Konformitätserklärung und deren bisherigen Übersetzungen umzugehen ist. Darf die neue Übersetzung auf das aktuelle Datum datiert werden und dann von einer anderen Person (Nachfolger des Unterzeichners aus 2017) unterschrieben werden? Damit wären dann das Datum und der Unterzeichner der neuen Übersetzung abweichend zu der originalen EG-Konformitätserklärung und deren Übersetzungen aus 2017. Oder müssen damit jetzt die original EG-Konformitätserklärung und alle Übersetzungen erneuert werden, damit dann alle EG-Konformitätserklärungen wieder dasselbe Datum und denselben Unterzeichner haben?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen

Daniel Brünkmans

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Brünkmanns,

Konformitätserklärungen sollten regelmäßig aktualisiert werden. Auf der Maschine (Typschild) muss das Baujahr angegeben werden, welches zum Datum der Konformitätserklärung passen sollte. Dies ist allerdings keine zwingende Vorschrift, hilft aber, Missverständnisse zu vermeiden.
Für die Übersetzung könnte aus meiner Sicht noch die alte Unterschrift verwendet werden, da es sich "nur" um eine Übersetzung handelt.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1821
gestellt von: anonym
am: 01.02.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Kabel

Guten Tag!

Verstehe ich das richtig, dass für einzelne Kabel außer der RoHS-Richtlinie keine der CE-Richtlinien anzuwenden sind?
Die EMV- sowie die Niederspannungsrichtlinie sind meiner Meinung nach die einzigen, die in Frage kommen würden, aber meiner Einschätzung nach fallen Kabel in keine dieser Gruppen.

Ich muss aber dennoch eine CE-Kennzeichnung anbringen um die RoHS-Konformität zu deklarieren, richtig?

Danke!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

je nach dem, welche Spannungen verwendet werden, ist zusätzlich zur RoHS auch die Niederspannungsrichtlinie anzuwenden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1820
gestellt von: anonym
am: 28.01.2021
Thema: digitale Unterschrift

Guten Tag,

gibt es konkrete Anforderungen an eine digitale Unterschrift auf eine CE-Erklärung?

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

nein, es gelten hier die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1819
gestellt von: Mathias
am: 22.01.2021
Thema: Risiken durch Benutzerinformation mindern

Wir stellen u.a. Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Sauerteigen und Vorteigen her. Für die Sauerteigherstellung haben wir spezielle Tanks konstruiert, die über Zeit x einen Reifeprozess des Teiges ermöglichen. Aus der Risikobeurteilung ergeben sich zum einen Gefährdungen die mit der Maschine zusammenhängen (Rührwerk z.B.) aber auch Gefahren die durch den Fermentationsprozess entstehen (Bildung von Gärgasen).
Diese Gärgasse können über definierte Auslässe an der Maschine entweichen und sich in der unmittelbaren Umgebung ausbreiten und dort den Sauertstoff verdrängen und ggf. zum Ersticken führen.
Aktuell werden die Risiken durch Benutzerinformationen in der Bedienungsanleitung sowie anhand Piktogramme an der Maschine gemindert. Es darf nur mit Atemschutzmaske, Sauerstoff-Spülung etc. den Behälter über die Inspektionsluke geöffnet werden.

Unsere Frage wäre:
Sind wir als Hersteller für die Gefahren der Gase Voll-Verantwortlich oder ist der Betreiber verantwortlich gemäß der Betriebsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung für ausreichende Risikominderung zu sorgen z.B. in dem er den Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter mit einer Be-/Entlüftung etc. vorsieht?

PS: Die Gase entstehen nicht immer, sondern sind Abhängig von der Teigmenge, des Volumens des Tanks, der Raumgröße bzw. Raumlüftung etc.

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Mathias,

hier kommt es unter anderm auf die Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Möglichkeit, die Gefährlichkeit der Situation zu erkennen an.
Der Hinweis in der Betriebsanleitung und die Piktogramme auf der Maschine können ausreichend sein, vielleicht sind sie es aber auch nicht.
Es sollten hier geeignete Risikovergliche und eine Normenrecherche durchgeführt werden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1818
gestellt von: Andy Seebacher, Gottenheim
am: 22.01.2021
Thema: Abgrenzung zwischen Ersatzteil und unvollständiger Maschine

Hallo Herr Preis,

in unseren Geräten werden vorgespannte und eingehauste Federn als Baugruppe verbaut. Diese verkaufen wir zudem aber auch als Ersatzteil für diese Geräte.

Mit dem Brexit kam nun eine Kundenanfrage diese Federbaugruppe mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, nur sehe wir selbst nicht die Notwendigkeit.

Wir können nicht sicherstellen, dass die Baugruppe ausschließlich als Ersatzteil verwendet wird, oder doch eine andere Verwendung findet. Dies wäre dann aber auf Federn generell anwendbar, es sei denn die vorhandene Vorspannung macht aus dem Ersatzteil eine unvollständige Maschine.

Leider können wir bisher keine klare definierte Trennung finden zwischen einem Ersatzteil und einer unvollständigen Maschine.

Daher würde uns Ihre Meinung zu diesem Fall interessieren, da Sie hier deutlich mehr Expertise in diesem Thema haben.
Vielen Dank bereits schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüße
Andy Seebacher

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Seebacher,

aus meiner Sicht sollte hier in jedem Fall eine Einbauerklärung und Montageanleitung geliefert werden (Anforderungen für unvollständige Maschinen).
Die Regelung bezüglich der Ersatzteile existiert m.E nur für Sicherheitsbauteile.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1818
gestellt von: anonym
am: 20.01.2021
Thema: Sprache Ersatzteilliste

Hallo,

wir haben die Ersatzteillisten einer Maschine nicht in der Landessprache "Deutsch" bekommen. Meiner Meinung ist das Bestandteile der Doku.
Wo genau ist beschrieben das wir ein Recht auf die deutsche Version haben.

MfG

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

eine generelle Pflicht diesbezüglich existiert nicht.
Grundsätzlich ist die Lieferung von Ersatzteilen und von Ersatzteillisten nicht durch die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie gedeckt und unterliegt somit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hersteller und Benutzer. Wenn jedoch Verschleißteile zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Benutzer ausgetauscht werden müssen, sind die technischen Daten der entsprechenden Teile in der Betriebsanleitung anzugeben.
Insofern lässt sich eine Pflicht gegebenenfalls - ja nach Maschinenart - aus der Maschinenrichtlinie und dem zugehörigen Leitfaden ableiten:

Maschinenrichtlinie:

"Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats beiliegen, in dem die Maschine
in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.
Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine „Originalbetriebsanleitung“ oder eine „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ sein;
im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen.
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten
beauftragtes Fach-personal bestimmt ist, in nur einer Sprache der Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden wird.
Die Betriebsanleitung ist nach den im Folgenden genannten Grundsätzen abzufassen."

Leitfaden Maschinenrichtlinie: "Anleitungen, die ausschließlich für derartiges Fachpersonal bestimmt sind, müssen nicht unbedingt in der bzw. den
Sprache(n) des Landes geliefert werden, in dem die Maschine betrieben wird, sondern können in einer Sprache geliefert werden, die von dem
Fachpersonal verstanden wird.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Anleitungen für Wartungsarbeiten, die vom Benutzer oder von vom Benutzer beauftragtem Wartungspersonal
durchgeführt werden sollen. Damit die Ausnahmeregelung zur Anwendung kommt, muss in der Anleitung des Herstellers für den Benutzer eindeutig angegeben
werden, welche Wartungsarbeiten nur von Fachpersonal ausgeführt werden dürfen, das vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigtem hiermit beauftragt wurde.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1817
gestellt von: Helge Braunöhler, Mundersbach
am: 19.01.2021
Thema: CE-Schild

Frage:

Ein Kunde von uns hat eine Maschine (in diesem Fall eine Tiefbohrmaschine) erworben. Der Hersteller der Maschine existiert bzw. gibt es nicht mehr. Im Auftrag des Kunden erstellen wir die Konformität (mit Riskobeurteilung etc.) für die Maschine.
Jetzt die Frage:
Wer wird mit Adresse / Anschrift auf dem CE Schild eingetragen?
Der ursprüngliche Hersteller der Maschine oder wir als Dienstleister (NICHT Hertseller) für die nachträgliche Konformität der Maschine?
Oder gibt es eine Art "Mischung" aus Angabe zu Hersteller und Anschrift des Dienstleister (für die nachträgliche Konformität der Maschine), welche auf dem CE Schild eingetragen werden.
(Grundsätzlich wird ja immer der Hersteller auf dem CE-Schild eingtragen)
Hinweis:
Maschinentyp, Maschinennummer, Baujahr (2017) (sind aus der vorhandenen Dokumentation des Hersteller vorhanden) werden auf dem CE Schild eingetragen.

M it freundlichen Grüßen

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Braunöhler,

warum hat der Hersteller das Konformitätsverfahren nicht vollständig durchgeführt? Falls bereits eine Konformitätserklärung usw. existiert, muss keine neue Konformität bescheinigt werden, auch wenn der Hersteller nicht mehr existiert.
Falls die CE-Kennzeichnung fehlt: Es könnte gegebenenfalls der Hersteller und dessen Bevollmächtiger (Dienstleister) eingetragen werden.
Maschinenrichtlinie: "Auf jeder Maschine müssen mindestens folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht
sein:
— Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, ..."

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1816
gestellt von: anonym
am: 14.01.2021
Thema: EMV Richtlinie Anwendung

Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Anwendungsbereiche EMV Richtlinie. Wir sind Hersteller von Sondermaschinen. Unsere Schaltschränke bauen wir selbst. Unsere Maschinen besitzen häufig Achssysteme, Robotersysteme, elektrische Motoren ..... Ab wann kann man sagen, dass die EMV Richtlinie auf ein Erzeugnis zutrifft.

Ich bin der Meinung, dass alle unsere Schaltschränke und Peripherieverdrahtung EMV konform erstellt werden müssen. In der Richtlinie finde ich keine klare für mich verständliche Abgrenzung.

In der Richtlinie steht:

Artikel 2 Geltungsbereich

(1) Diese Richtlinie gilt für Betriebsmittel gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3.

(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf
?..
d) Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften

i) einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischen Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist, und

ii) unter Einfluss der bei ihrem Einsatz üblichen elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare Beeinträchtigung betrieben werden können.
??..

Artikel 3 Begriffsbestimmungen
(1) Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1. ?Betriebsmittel?: ein Gerät oder eine ortsfeste Anlage;
?.
2. ?ortsfeste Anlage?: eine besondere Kombination von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die miteinander verbunden oder installiert werden und dazu bestimmt sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden;

Vielen Dank für Ihre Meinung!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Annahme ist richtig. Ihre Maschinen müssen EMV-konform sein. Das kritische Maß an Störungen ist den entsprechenden EMV-Normen zu entnehmen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1815
gestellt von: Benjamin Bartler
am: 13.01.2021
Thema: Betriebsanleitung und Konformitätserklärung in elektronischer Form

Frage: Bei uns im Unternehmen setzen wir hier seit einem knappen Jahr eine elektronische Unterschrift ein. Diese bietet alle verfügbaren Signatur-Sandards von der einfachen, über die fortgeschrittene, bis hin zur qualifizierten elektronischen Unterschrift, womit wir jede Betriebsanleitung bzw. Konformitätserklärung digital unterschreiben können.

Wir nutzen hierfür eine Cloud-Lösung von d.velop sign:

https://www.d-velop.de/blog/prozesse-gestalten/vertraege-online-unterschreiben/

LG

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrter Herr Bartler,

Ihre Frage ist vermutlich, ob dieses Verfahren CE-konform ist.
Ich sehe in den Richtlinien keine Vorschrift, die dagegen spricht.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1814
gestellt von: Tim, Oldenburg
am: 13.01.2021
Thema: Zertifizierung für selbst gebautes Arduino basiertes Gerät

Hallo,

ich möchte ein Gewerbe anmelden und ein selbst entworfenes 5V Elektronik Gerät an einen sehr kleinen Hobby Kundenstamm verkaufen. Das Gerät muss per USB mit einem PC verbunden werden. Das Gerät besteht aus einem Arduino mit einem Gehäuse, einer selbst entworfenen und per Hand bestückten Platine und vielen Knöpfen (eine sogenannte Button Box). Reicht es, sofern alle Teile ROHS konform sind, zu schreiben, dass ich ROHS konform bin und ein CE Logo auf die Button Box aufzudrucken? Der Umsatz wird vermutlich unter 500? betragen. Strahlen wird es vermutlich nicht und es sind keine Funk Chips oder Spulen verbaut.

Viele Grüße und besten Dank.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Tim,

nein, das genügt nicht. Für das Produkt muss ein reguläres Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.
Ihr Umsatz spielt bei der CE-Kennzeichnung keine Rolle.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1813
gestellt von: Finn Schillinger
am: 07.01.2021
Thema: CE-Kennzeichen Modellbau

Hallo,

Ich würde gerne 3V Modellbau Straßenlaternen aus China in Deutschland weiterverkaufen, benötigte ich für so etwas kleines schon ein CE-Zertifikat und oder andere Zertifikate?

Mit freundlichen Grüßen

Finn Schillinger

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Schillinger,

ja, die CE-Kennzeichnung ist erforderlich. Die entsprechenden Richtlinien sind RoHS und EMV.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1812
gestellt von: Mathias
am: 17.12.2020
Thema: CE-Konformitätserklärung 2006/42/EG und DIN EN 60204-1

Hallo,

wir stellen Maschinen und Anlagen für die Nahrungsmittelindustrie (Rohstoff-Förderanlagen) her.
Einzelne Maschinen, Komponenten werden beim Kunden zu einer Gesamtanlage zusammengebaut, untereinander elektrisch verkabelt und an eine Anlagensteuerung (Schaltschrank) angeschlossen.
In der Konformitätserklärung zu den einzelnen Maschinen gebe ich die EN 60204-1 ein. Jedoch findet erst später die Prüfungen (Schutzleitersystem, Isolationswiderstandsprüfung, Funktionsprüfung Not-Halt etc.) statt.
Sollte die Gesamtanlage auch durch uns als Generalunternehmer in Betrieb genommen werden, dann kann auch eine Konformitätserklärung einer Gesamtheit von Maschinen fällig werden, auf der ebenfalls besagte Norm enthalten ist.
Bei den Einzelmaschinen handelt es sich zum Teil um unvollständige Maschinen aber auch Maschinen nach der Definition in der Masch-RL., wie z.B. zusammengebaute Teile mit beweglichen Teilen die durch Zuführen einer Energie eine bestimmte Funktion/Anwendung ausführen.

Ist die Nennung der Norm auf den Einzelmaschinen bereits korrekt?
PS: Wir stellen keine eigenen elektrischen Bauteile her.

Antwort von: Roman Preis

Hallo Mathias,

ja, die Nennung und Anwendung der Norm ist korrekt.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1811
gestellt von: Tina Brinkmann
am: 15.12.2020
Thema: Lieferant zieht um - CE-Zertifikat noch gültig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Lieferanten, der jetzt umgezogen ist. Ist das CE-Zertifikat nun ungültig bis die neue Adresse in dem CE-Zertifikat eingetragen wird?
Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Tina Brinkmann

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte Frau Brinkmann,

um welches Produkt handelt es sich hierbei?
Die CE-Kennzeichnung ist für das erstmalige Inverkehrbringen von Produkten gedacht. Ein ungültig werden entsteht nur duch Veränderung des Produkts.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1810
gestellt von: anonym
am: 10.12.2020
Thema: CE Konformitätserklärungen für Kaltgerätekabel

Sehr geehrter Herr Preis,

nach meinem Kenntnisstand fällt ein Kaltgerätekabel, welches beispielsweise zur Stromversorgung einer Maschine oder als Stromversorgung eines Netzteils verwendet wird, sowohl unter RoHS als auch unter die Niederspannungsrichtlinie. Immer vorausgesetzt, dass es trennbar mit dem Gerät verbunden ist.

Bei der Maschine oder dem Netzteil sind Kabel nur durch die für das Hauptgerät ausgestellte Konformitäterklärung abgedeckt, wenn diese untrenntbar mit dem Gerät verbunden sind.

Demnach muss es für lose Kaltgerätekabel, die separat ausgestellt werden, eine eigene Konformitätserklärung nach RoHS und Niederspannungs-RL geben, korrekt?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und beste Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Ihre Annahme ist richtig.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1809
gestellt von: anonym
am: 08.12.2020
Thema: Konformitätserklärung

Guten Tag Herr Preis,

wir bauen Großanlagen zur Wellpappeverarbeitung. In unseren Anlagen werden sowohl fertige als auch unfertige Maschinen eingebaut. Nun ist es für mich unklar, ob unsere Konformitätserklärung auch die eingebauten fertigen Maschienen abdeckt oder nicht!?
Beispiel: Wir bauen in unseren Anlagen Kühlgeräte, welche für sich alleinstehend funktionieren können und eine eigene Konformität besitzen (vom Hersteller ausgestellt). Muss ich nun für eine BG-Begehung die Konformität der Anlage PLUS die Konformität des Kühlgeräts zur Verfügung stellen, oder reicht NUR die Konformität der Anlage?
Oder anders gefragt: Was ist ausschlaggebend für eine die Gesamtkonformität? Die zusammenhängende Steuerung / Sicherheit der Teile, oder die theoretisch selbstständige Funktionalität der einzelnen Teile?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag,

zunächst ist zu prüfen, ob das Kühlgerät laut Herstellerangabe (Bestimmungsgemäße Verwendung) zum Einbau in Ihre Anlage geeignet ist.
Wenn sicherheitsrelevante Funktionen zwischen Anlage und Kühlgerät bestehen, ist eine Gesamtkonformität für Kühlgerät und Anlage zu erstellen.
Andernfalls reichen in der Regel die Einzel-Konformitäten der Anlagenbestandteile.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1808
gestellt von: anonym
am: 04.12.2020
Thema: CE Kennzeichnung eines Kameraarms

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie um Ihre kurze Einschätzung zum Thema CE-Konformität für folgendes Gesamtprodukt:

Es handelt sich um eine Halterung - eine Art Standfuß mit Ausleger für die Kamera - (bestehend aus Aluminium und Stahl Fräs- und Blechteilen), in der eine Kamera (bereits CE zertifiziert) eingebaut ist.

Das Gerät soll im Bereich von Kassensystemen in Kantinen zum Einsatz gebracht werden.

Benötigt man hier eine CE-Zertifizierung für das Gesamtprodukt oder reicht es ohne derartige Kennzeichnung, da es sich ja "nur um eine Halterung" für eine bereits zertifizierte Kamera handelt?

Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Freundliche Grüße

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

für derartige Standfüße ist keine CE-Kennzeichnung vorgesehen/erlaubt.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1807
gestellt von: Felix Salomon
am: 27.11.2020
Thema: Baujahr einer Maschine vs. Datum der Konformitätserklärung

Guten Tag Herr Preis,

auf dem Typenschild einer Maschine steht ja das Baujahr. Die CE-Konformitätserklärung wird zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (IVB) unterschrieben. Wie verhält es sich nun zB in solchen Szenarien:

- Maschine fertig gebaut in 2020, dann eingelagert, IVB in 2021 -> Baujahr 2020 oder 2021?
- Maschine fertig gebaut in 2020, dann eingelagert, in 2021 muss etwas geändert werden, da ein Gerichtsurteil den Stand der Technik verändert hat -> Baujahr 2020 oder 2021?

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit der Lagerhaltung von Sicherheitsbauteilen aus, die ja auf 20 Jahre ausgelegt sind - ggf. sind diese aber bereits 5 Jahre im Lager gelegen (oder die Bauzeit der Maschine zieht sich einfach über mehr als ein Jahr hin) … wie passt das dann mit dem Baujahr der Maschine zusammen (die 20 Jahre sollten ja ab diesem Datum gelten)?

Schöne Grüße
Felix Salomon

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Salomon,

Baujahr ist das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Ma-schine vor- oder nachzudatieren. Das Baujahr wird definiert als das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Bei Maschinen, die im Herstellerwerk montiert werden, kann der Herstellungspro-zess spätestens dann als abgeschlossen gelten, wenn die Maschine das Herstellerwerk zur Lieferung an einen Einführer, Händler oder Endnutzer verlässt. Bei Maschinen, die erst in den Betriebsstätten des Endnutzers fertig montiert werden, kann der Herstellungsprozess erst als abgeschlossen gelten, wenn die Montage der Ma-schine am Aufstellungsort abgeschlossen und die Maschine bereit für die Inbetriebnahme ist. Entsprechendes gilt für Maschinen, die außerhalb der EU hergestellt und in Europa fertiggestellt werden. Bei Maschinen, die vom Endnutzer zur Eigenverwendung hergestellt werden, kann der Fertigungsprozess als abgeschlossen gelten, wenn die Maschine bereit für die Inbetriebnahme ist.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1806
gestellt von: anonym
am: 23.11.2020
Thema: Desinfektionsmittelspender CE-Kennzeichnung

Guten Tag,

wir möchten einen automatischen Desinfektionsmittelspender verkaufen. Dieser wird mit Batterien oder einem Netzteil betrieben und erreicht Spannungen von max. ~9 V. Damit liegen wir unter der Niederspannungsrichtlinie und sind meines Wissens nach auch automatisch von der Maschinenrichtlinie ausgenommen, richtig?
Welche anderen Normen müssen wir erfüllen, um eine CE-Kennzeichnung zu erlangen?
Es handelt sich hierbei nicht um ein Medizinprodukt, Batterien und Netzteil sind bereits nach CE geprüfte Zukaufteile. Der Spender wird über Infrarot ausgelöst. Sämtliche Elektronik befindet sich in einer Getriebebox und diese wiederum unter einer Haube. Es ist ein Spender, ähnlich wie man sie in jedem Krankenhaus findet und wird an der Wand montiert. Die Flaschen verkaufen wir nicht mit.

Vielen Dank im Voraus!

Antwort von: Roman Preis

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

eine CE-Kennzeichnung ist aufgrund der Richtlinien RoHS und EMV erforderlich. Außerdem gibt es auch spezielle Normen für derartige Geräte, die eingehalten werden müssen.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1805
gestellt von: Oliver Pollak
am: 22.11.2020
Thema: CE-Zertifizierung

Hallo,

ich baue Lampen aus Austern (von innen per LEDs beleuchtet), Messing, Kupfer, Eisen, Heißkleber, Draht, DC-Buchse, Schalter. Die Lampen werden über ein handelsübliches Netzteil betrieben: 12V Gleichstrom, 1A (das Netzteil trägt das CE-Zeichen, sowie VDE, der Stecker ist Standard). Die Lampen werden nur in kleiner Serie hergestellt und können genauso gut als Kunstobjekte betrachtet werden. Es werden keine giftigen Materialen verwendet, also müsste RoHS kein Problem sein. An der Lampe sind lediglich Drähte an Schalter, Buchse, und LED verlötet, also müsste EMV problemlos sein. Die Lampe selbst wird bei 12V Gleichstrom betrieben, also fällt sie nicht unter die Niedrigspannungsverordnung, richtig? Und dennoch: Muss ich die Lampe CE-zertifizieren? Wie erstelle ich die Dokumentation hierfür bei einer so simplen Sache? Wo kann ich mir fachkundige und rechtssichere Beratung suchen, die finanziell stemmbar ist?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Pollak,

zu Leuchten gibt es einige Normen, die angewandt werden müssen, obwohl die Niederspannungsrichtlinie nicht zutrifft. Eine CE-Kennzeichnung ist aufgrund der RoHS erforderlich.
Bezüglich einer Beratung dürfen Sie sich gerne an mich wenden.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1804
gestellt von: Jan P.
am: 19.11.2020
Thema: Lenkeinheit Fahrzeug - unvollständige Maschine oder vollständig

Guten Tag,

zunächst einmal, vielen Dank für diese Plattform!

Nun zu meinem Anliegen:
Wir entwickeln ein Steer-by-wire-System, welches über eine Antriebseinheit verfügt.

Die Komponennte ist zunächst für Pkw/Lkw konzipiert.

1.) Ist dieses Lenksystem nun eine unvollstädige Maschine, weil das System, laut 2006/42/EG Artikel 2g, "für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann."?

2.) Wenn das Lenksystem eine unvollständige Maschine ist, so wird sie für eine Maschine konzipiert, die nicht im Sinne der Maschinenrichtlinie ist, da Fahrzeuge ausgeschlossen werden (2006/42/EG Artikel 1e). Also gilt auch für die unvollständige Maschine nicht die Maschinenrichtlinie ?

3.) Wie verhällt sich die Sachlage, wenn das Lenksystem nur in Testfahrzeuge einegebaut wird, dies jedoch dauerhaft und nicht vorübergehend?

Ich hoffe, Sie die Fragen beantworten oder mir einen Schubs in die richtige Richtung geben.

Mit freundlichen Grüßen,
Jan P.

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Jan,

Lenksysteme für Fahrzeuge unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie sondern den spezifischen Fahrzeug-Richtlinien. Dies gilt auch für Testfahrzeuge.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1803
gestellt von: Jan Hollender
am: 16.11.2020
Thema: Modifikationen nach der Niederspannungsrichtlinie

Guten Tag Herr Preis,

ich habe eine Frage zu der Modifikation von Serverschränken.
Nach meinem Verständnis muss ein mit verschiedenen Komponenten bestückter Serverschrank die EMV-, die Niederspannungs- und die RoHS-Richtlinie erfüllen.

Was passiert bei einer Modifikation des Serverschrankes z.B. bei Ausbau einer Komponente und Einbau einer oder mehrerer neuer Komponenten?
Ist dies eine Veränderung, welche eine neue Konformitätserklärung erfordert?

Und wenn ja, wie kann die Konformität erklärt werden, wenn die dort verbauten Komponenten nur konform zu alten Versionen der jeweiligen Richtlinien sind?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
J. Hollender

Antwort von: Roman Preis

Guten Tag Herr Hollender,

da sich das EMV-Verhalten und z.B. die Wärmebilanz ändern können, muss zunächst von einer wesentlichen Veränderung ausgegangen werden, die einer neuen Konformitätsbewertung bedraf.
Die älteren Komponenten müssen dann ausgetauscht werden, wenn dadurch eine Nicht-Konformität des Ganzen entsteht.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1802
gestellt von: Dominik V.
am: 16.11.2020
Thema: Flashlight aus LED-Modulen für die Qualitätssicherung bei Berufsbekleidung


Hallo,

wir entwickeln eine Lösung für die automatische Qualitätssicherung bei Berufsbekleidung in der Industrie. Dazu nutzen wir mehrere LED-Module, die in einem Aluprofilgehäuse mit diffuser Plexiglas Frontplatte verbaut sind. Dieses wird mittig von einem Kameragehäuse inklusive Kamera durchbrochen.

Macht die Kamera ein Bild, leuchten die LED-Module wie ein Blitzlicht auf, um ein hängendes Kleidungsstück auszuleuchten.

Die LED-Module werden nicht im Dauerbetrieb genutzt. Die Stromversorung erfolgt über ein Hutschienennetzteil in einem separaten Schaltkasten, in dem neben einer Mosfet-Schaltung zum Auslösen des Blitzes auch die Stromversorgung der Kameras untergebracht ist.

Jetzt stellt sich die Frage, welche Normen die Netzteile und die Led-Module angesichts unserer speziellen Anwendung erfüllen müssen. Können wir ein herkömmliches Hutschienen-Netzteil einsetzen oder müssen wir eines benutzen, das etwa DIN EN 61347-1, DIN EN 61347-2-13 oder EN61000-3-2 Class C geprüft wurde. Wie sieht das mit den Led-Modulen aus?

Vielen Dank und Grüße
D. Vogel

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Vogel,

zunächst sollten die Betriebsanleitungen der Hersteller des Netzteils und der LED-Leuchte berücksichtigt werden. Was steht dort zur bestimmungsgemäßen Verwendung?

Freundliche Grüße

Roman Preis

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Frage 1801
gestellt von: Harald Bock
am: 13.11.2020
Thema: Kopflampe & CE


Hallo,

ich habe für mich selbst eine Kopflampe entwickelt und überlege diese nun zu vermarkten. Diese wird mit <12V betrieben (Akkus würde ich nicht mit vertreiben) und ist sehr hell mit Aluminiumgehäuse. Welche Richtlinien sind hier zu beachten?

Aus meiner Recherche EMV, RoHS, WEEE?

Wäre ein Verkauf als Bausatz (nur Platine fertig gelötet, aber nicht programmiert) frei von der CE Kennzeichnungspflicht?

Antwort von: Roman Preis

Hallo Herr Bock,

Ihre Annahme bezüglich der zu beachtenden Richtlinien ist richtig. Ein Bausatz unterliegt den gleichen Richtlinien.

Freundliche Grüße

Roman Preis

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