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Frage 1850
gestellt von: Oscar
am: 25.05.2021
Thema: CE-Kennzeichnung
Hallo zusammen,
Ich würde gerne die ein oder andere
Lampe verkaufen.
Ein kleinen Überblick über die CE-Kennzeichnung habe ich
mir schon verschaffen, jedoch bin ich mir nicht ganz sicher ob ich
das ganze richtig verstanden hab, bzw. ein Paar Punkte sind unklar
geblieben.
Zu meinem Vorhaben:
24V Led-Streifen kürzen, anbringen,
Kabel anlöten, eventuell vergießen, Schalter und Steckerbuchse
für Netzteil anlöten, fertig.
Jetzt habe ich in den CE-Richtlinien gelesen
das diese für Produkte mit einer ein und/oder Ausgangsspannung
von 50V ac bzw. 75V dc gilt.
Ist eine Lampe die mit 24V betrieben wird
nun betroffen?
Das Netzteil hängt natürlich an 230V aber die Eingangsspannung
der Lampe beträgt ja nur 24V.
Falls die Zertifizierung nötig ist,
würde diese entfallen wenn die Lampe separat ohne Netzteil
verkauft wird? Dadurch würde die Eingangsspannung dieser deutlich
unter 75 Volt liegen.
Vielen Dank im voraus und beste Grüße
Antwort von: Roman Preis
Hallo Oscar,
richtig, die Niederspannungsrichtlinie gilt
für diese Leuchten nicht, aber es gelten die Normen zur Niederspannungsrichtlinie
für die Leuchten, die die technischen Sicherheitsanforderungen
beschreiben.
Weiterhin gelten ggf. die EMV- RoHS- und Ökodesign-Richtlinien,
die ebenfalls die CE-Kennzeichnung fordern.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1849
gestellt von: Robert
am: 25.05.2021
Thema: CE-Zertifizierung nach mechanischer Modifikation
Frage: Wir möchten an einem CE-zertifizierten,
batteriebetriebenen Handrührgerät das fix verbaute Rührwerk
modifizieren und das modifizierte Gerät wieder als "getuned"
in den EU Markt bringen.
Frage: ist eine neuerliche CE-Zertifizierung
nötig, wenn die Elektronik davon nicht betroffen ist? Es liegt
also nur eine mechanische Modifikation vor, die die Elektronik nicht
beeinflusst.
Antwort von: Felix Salomon
Guten Tag,
am besten gehen Sie das "Interpretaionspaier
Wesentliche Änderung des BMAS" durch, dann sollte sich
die Frage beantworten lassen.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsschutz/interpretationspapier-veraenderung-maschinen.pdf
Schöne Grüße
Felix Salomon
Frage/Antwort
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Frage 1848
gestellt von: Felix Salomon
am: 21.05.2021
Thema: CE Konformität alter Maschinen
Guten Tag Herr Preis,
im Zuge einer Überprüfung nach einem Vorfall (Brand) sind
wir auf ein paar Baustellen gestoßen bzgl. alter Maschinen,
die im Einsatz sind. Dabei gibt es folgende Szenarien:
1. Maschine hat CE, allerdings entspricht
die untersuchte (steuerungstechnische) Sicherheitsfunktion nach
erneuter Betrachtung nicht den damals geltenden Anforderungen, hätte
also kein CE bekommen dürfen 2. Maschine hat CE, die SF entspricht
den damaligen Anforderungen, allerdings nicht mehr den heute gültigen
3. Maschine hat kein CE, und die SF entspricht nicht den heutigen
Anforderungen.
Was ergibt sich in den einzelnen Fällen?
1. SF auf den derzeitigen Stand der Technik
bringen, CE Kennzeichnung bleibt erhalten?
2. CE zum Zeitpunkt d. IVB bleibt erhalten und reicht aus?
3. SF entsprechend nachrüsten, CE Kennzeichnung für komplette
Maschine vornehmen?
Vielen Dank und schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
1. ja
2. ja
3. ja
Freundliche Grüße
Roman Preis
Zusatzfrage von: Felix Salomon
Guten Tag Herr Preis,
vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Fall 2 noch eine Nachfrage:
Wann muss den eine Maschine mit ordnungsgemäßer
CE-Kennzeichnung sicherheitstehnisch auf einen neuen Stand gebracht
werden, bzw. muss dies überhaupt jemals passieren? Ich vermute
mal, wenn dann im Rahmen einer Überprüfng der Arbeitssicherheit?
Das wäre dann aber eine Betreiberpflicht, richtig?
Gibt es überhaupt eine Situation, bei
der wir als Hersteller von uns aus aktiv werden müssen, die
die Maschine einmal ordungsgemäß in Verkehr gebracht
wurde?
Schöne Grüße
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Salomon,
richtig, wenn die vom Betreiber durchgeführte
Gefährdungsbeurteilung das Ergebnis beinhaltet, dass ein Weiterbetrieb
nicht verantwortet werden kann. Es kann auch von den Berufsgenossenschaften
entsprechende Forderungen zur Nachrüstung geben. Dies ist mir
am Beispiel von alten Pressen bekannt. Der Hersteller steht diesbezüglich
nicht direkt in der Verantwortung. Er muss lediglich reagieren,
wenn festgestellt wird, dass bereits auf dem Markt befindliche Maschinen
Sicherheitsmängel haben, die erst nach dem Inverkehrbringen
bemerkt wurden (Ausnahmefehler). Der Hersteller muss dann Nachbesserungen
vornehmen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1847
gestellt von: Claudia
am: 06.05.2021
Thema: Einbauerklärung Serienmaschine
Hallo zusammen,
wir bauen seit 3 Jahren des Öfteren
dieselbe unvollständige Maschine. Da diese immer komplett gleich
aufgebaut ist, haben wir sie als Serienmaschine deklariert. Die
Typenschilder bekommen eine fortlaufende Seriennr. Auf der Einbauerklärung
haben wir dies mit Ser.nr_001 - Ser.nr_xxx angegeben, sodass wir
nicht bei jeder Maschine wieder die Einbauerklärung neu ausstellen
müssen. Nun haben wir aber das Problem, dass der Unterzeichner
der Einbauerklärung mittlerweile das Unternehmen verlassen
hat. An der Gesetzeslage (Normen, ...) hat sich inzwischen aber
nichts geändert. Müssen wir die Einbauerklärung jetzt
abändern oder dürfen wir diese weiterhin verwenden?
Danke!
LG
Antwort von: Roman Preis
Hallo Claudia,
ja, dies ist erforderlich, da der bisherige
Unterzeichner nicht etwas bestätigen kann/darf, für das
er nicht mehr zuständig ist.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1846
gestellt von: Marco
am: 06.05.2021
Thema: CE-Konformität Anschlagketten u.a.
Hallo Herr Preis,
wir spielen mit dem Gedanken Anschlagketten
bzw. Kettengehänge für den Eigengebrauch selbst aus Katalogkomponeten
(z.B. Aufhängekopf, Verbindungsglieder, Ketten unterschiedlicher
Länge, verschiedene Haken alles mit der gleichen Güteklasse
mit entspr. CE-Kennzeichnung) zusammenzustellen und zu verwenden.
So wie ich das sehe müssten wir uns
für das fertig konfektionierte Teil selbst die CE-Konformität
bestätigen, bzw. das komplette Konformitätbewertungsverfahren
inkl CE Kennzeichnung durchlaufen.
Ist das so richtig, bzw. gibt es eine Möglichkeit
den Aufwand gering zu halten ?
Danke + Gruß
Marco
Antwort von: Roman Preis
Hallo Marco,
ja, dies ist richtig. Der Aufwand kann gering
gehalten werden, wenn man das Konformitätsbewertungsverfahren
fachgerecht durchführt und dadurch unnötige Arbeitsschritte
weglässt.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1845
gestellt von: Sascha R.
am: 05.05.2021
Thema: Abgrenzung "Antrieb durch menschliche Kraft"
Hallo Herr Preis,
ich bin gestern auf Ihr sehr aufschlussreiches
Forum gestoßen (und beabsichtige nun, sicher Sinn des Ganzen,
eines Ihrer Seminare zu belegen...). Ich bin aber überrascht,
trotz eingehender Suche folgende grundsätzliche Frage noch
nicht gestellt zu sehen:
Ein Schraubstock ist, weil ausschließlich
manuell betätigt, keine Maschine, so weit klar (Frage 1628).
Doch wie verhält es sich mit z. B. einem Rack, das zur Aufnahme
und Positionierung bestimmter, austauschbarer Geräte dienen
soll und demnach über Linearführungen und Spindeln verfügt?
Letztere besitzen einen Sechskantansatz, der grundsätzlich
mit händischem Werkzeug (Ratsche) betätigt werden könnte,
doch würde natürlich jeder einen Akkuschrauber ansetzen.
Weder Ratsche noch Schrauber allerdings wären Teil des Lieferumfangs.
Was ist das nun? Keine Maschine, eine unvollständige
Maschine oder eine vollständige? Müsste im Zweifelsfall
per Bedienungsanleitung und/oder Piktogramm der Einsatz des Schraubers
verboten werden, um formal die MRL (nicht aber das ProdSG) zu umgehen?
Ihre Antwort zu Frage 1635 hat mich in diesem Zusammenhang überrascht,
weil der dort beschriebene Logistikanhänger als Maschine zu
gelten habe, nur weil er von einem Zugfahrzeug bewegt werden soll.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr R.,
es ist keine Maschine, da der bestimmungsgemäße
Einsatz derjenige ist, der zählt.
Richtig, wenn eine Fehlanwendung vorhersehbar ist, muss diese entweder
über konstruktive technische Maßnahmen ausgeschlossen
werden oder vor ihr durch Warnhinweise auf dem Produkt oder in der
Benutzerinformation gewarnt werden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1844
gestellt von: Karin Müller
am: 29.04.2021
Thema: Konformitätsereklärung - erforderliche Dokumente
Guten Tag,
ich arbeite in einem Unternehmen, dass Schaltschränke
sowohl plant als auch baut. Bei den Anlagen handelt es sowohl um
Niederspannungsverteilungen als auch Schaltschränke für
Maschinenhersteller.
Jede ausgelieferte Schaltanlage erhält eine Konformitätserklärung.
Meine Frage ist, inwieweit wir als Unternehm dazu verpflichtet sind,
die Konformitätserklärungen der eingebauten Bauteile bei
uns zu speichern, bzw. abzulegen. Müssen wir von jedem Leitungsschutzschalter,
Relais, Schütz, FU, etc. die Konformitägserklärung
besitzen? Wenn ja, wo steht das?
Mit freundlichen Grüßen
Karin Müller
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Frau Müller,
nein, die Konformitätserklärungen
müssen Sie nicht unbedingt besitzen, aber die Bauteile müssen
das CE-Kennzeichen tragen und Sie müssen eine Benutzerinformation
zum bestimmungsgemäßen Einbau, Einsatz usw. besitzen
und verwenden.
Das steht in den jeweiligen Richtlinien, Normen oder Leitfäden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1843
gestellt von: Thomas
am: 21.04.2021
Thema: Ist dies eine Maschine?
Guten Tag!
Wir betreiben eine Anlage, die von Hand bedient
/ bewegt wird und keinerlei elektrische oder pneumatische Antriebe
beinhaltet.
Die Anlage stellt lediglich ein Hilfsmittel für den Bediener
dar, Teile passgenau zusammenzuführen.
Es gibt allerdings einen kleinen Pneumatikzylinder,
der einen Bolzen bewegt, um eine Tischbewegung zu blockieren oder
freizugeben.
Bolzen und Zylinder sind natürlich komplett eingehaust.
Ist dies nun wegen des Zylinders eine Maschine?
Ist eine CE Kennzeichnung notwendig?
Best Dank, Thomas
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Thomas,
theoretisch ja. Praktisch nicht unbedingt.
Es kommt hierbei nicht nur auf den Pneumatikzylinder/Bolzen an,
sondern auch auf Bewegungen, die durch die Blockierung oder Freigabe
möglich sind. Beispielsweise durch Schwerkraft.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1842
gestellt von: RV
am: 15.04.2021
Thema: CE Erklärung für gebrauchte Maschine
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Kann der Betreiber einer gebrauchten Maschine
die Ausstellung einer neuen CE Erklärung verlangen?
Hintergrund: Dem Fahrzeug wurde eine neue
Einzelheit hinzugefügt, die der Hersteller mit Montageanleitung
dem Maschinenbetreiber zum eigenverantwortlichen Einbau zur Verfügung
gestellt hat.
Mit ergänzter Einzelheit kann die Maschine nach wie vor als
sicher angesehen werden.
MfG
RV
Antwort von: Steven Nießner
Wenn eine wesentliche Veränderung vorliegt
muss eine neue CE-kennzeichnung durchgeführt werden.
Um zu prüfen ob eine wesentl. Veränderung vorliegt hilft
das Interpretationspapier des BMAS "wesentliche Veränderung".
einfach mal googeln.
Frage/Antwort
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Frage 1841
gestellt von: Jan P.
am: 14.04.2021
Thema: Fahrzeugkomponennten & CE
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir entwickeln Lösungen in der Automobilbranche.
Ab und an bauen wir auch Prototypen und Funktionsmuster.
Meine Frage wäre, ob einzelne Komponenten
für Fahrzeuge eine CE-Kennzeichung benötigen. Z.B. ein
Steuergerät, welches für ein Fahrzeug vorgesehen ist und
von uns dauerhaft an den Kunden abgegeben wird. Oder ein Sensor
und eigens entwickelte Auswerteelektronik.
Sind bei straßenzugelassenen Fahrzeugen
alle Komponenten in den Fahrzeugrichtlinien zu finden? Was gilt
bei Komponenten in Fahrzeugen, die keine Straßenzulassung
haben.
Oder kurz, gibt es überhaupt Komponenten
in einem Kfz, Rennauto, LKW oder Testfahrzeug, die ein CE-Zeichen
bekommen müssen?
Verändert sich die Sachlage, wenn die
Komponente zwar für ein Fahrzeug konzipiert wird aber Teil
eines Prüfstandes /Simulator wird oder dafür zumindest
verwendet werden kann?
Es geht mir nicht um Aufbauten wie z.B. Kräne
sondern wirklich um Komponenten des Fahrzeugs.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan P.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Jan P.,
elektronische Komponenten für Fahrzeuge
mit Straßenzulassung müssen keine CE-Kennzeichnung bekommen,
wenn sie nur in diesen Fahrzeugen eingesetzt werden. Die Vorschriften
für diese Fahrzeuge/Komponenten verweisen teilweise auf die
Vorschriften für Nicht-Fahrzeug-Komponenten.
Ja, es gibt Komponenten in KFZ, die ein CE-Zeichen
bekommen müssen.
Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung,
die nicht typgenehmigt sind, sind nicht ausgenommen. Daher müssen
elektronische Komponenten, die dort eingesetzt werden, ein CE-Zeichen
bekommen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1840
gestellt von: Hans-Dieter Teuteberg
am: 13.04.2021
Thema: CE-Zulassung für AC-Steckernetzteile
Hallo!
Meines Wissens nach verloren AC-Steckernetzteile mit Datum 30.06.2015
ihre CE-Zulassung und dürfen nur noch als Ersatzteil geliefert
werden.
Darüber benötige ich ein paar Angaben.
Es geht um einen Mitbewerber, der Neugeräte mit solchen AC-Steckernetzteilen
in Deutschland vertreibt und sich damit möglicherweise einen
wettbewerbswidrigen Vorteil verschafft.
Es geht NICHT um Prüfung solcher Geräte,
sondern um eine gutachterliche und gerichtsverwertbare Darstellung
der rechtlichen Sachlage. Mit welchen Gutachterkosten ist zu rechnen?
Antwort noch ausstehend
Frage
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Frage 1839
gestellt von: Roland
am: 13.04.2021
Thema: Bau Pulverpresse - Maschinenrichtlinie
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich wurde betreffend des Baus einer mechanischen
Presse (Spindelpresse) bezüglich der Normanwendung und der
Anwendung der Maschinenrichtlinie befragt.
Der Leitfaden der Maschinenrichtlinie schließt (unter Nummer9)
Sinterpressen aus dem Anhang IV - Maschinen aus. (=kein Baumusterprüfverfahren)
Die Norm DIN EN ISO 16092-1 schließt Metallpulverpressen aus.
Da ggf. nicht nur Metallpulver verarbeitet werden soll, ist diese
C-Norm auch (nicht vollumfänglich) anwendbar.
Liege ich mit meinen Recherchen richtig, oder habe ich etwas übersehen?
MfG
Roland
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Roland,
ja, Sie liegen richtig.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1838
gestellt von: Simon
am: 06.04.2021
Thema: CE-Kennzeichnung von Systemen
Hallo zusammen,
bei meiner Frage geht es darum, dass ein
berührungsloser Desinfektionsmittelspender mit einer Säule
verkauft werden soll. Die Säule wird von einer Handelsüblichen
LED Beleuchtung, welche ebenfalls CE geprüft ist, bestrahlt.
Der Desinfektionsmittelspender an sich ist ebenfalls CE geprüft.
Die Frage ist nun ob für den Verkauf
der Säule inklusive Beleuchtung, Desinfektionsmittel und berührungslosem
Desinfektionsmittelspender eine neue CE Prüfung gemacht werden
muss?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Simon,
wenn die von den Herstellern beschriebene
bestimmungsgemäße Verwendung der Einzelteile mit Ihrer
Anwendung übereistimmt, ist keine neue CE-Prüfung erforderlich.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1837
gestellt von: Emre, Hamburg
am: 29.03.2021
Thema: CE-Kennzeichen für Smartphone-Teile
Hallo Herr Preis,
ich habe 2 Fragen an Sie:
1. Müssen Smartphonedisplays ein CE-Kennzeichen
haben?
2. Müssen Aufladekabel für Smartphones
ein CE-Kennzeichen haben?
Es geht hier nur um die Kabel/nicht um das Netzteil. Die maximale
Nennspannung liegt bei 20 V.
Wenn ja, wie kann es sein, dass sowas ohne
CE-Kennzeichnung in Massen ohne Probleme durch den Zoll kommt?
Viele Grüße
Antwort von: Roman Preis
Hallo Emre,
Displays und Aufladekabel müssen auf
Basis der RoHS-Richtlinie die CE-Kennzeichnung haben.
Vermutlich kontrolliert der Zoll bei diesen Waren nicht sehr sorgfältig,
da es sich um relativ unkritische Produkte handelt.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Zusatzfrage von: Emre
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Reicht es denn beispielweise bei einem Display aus, wenn es nur
die RoHS Kennzeichnung hat? Oder müssen beide Kennzeichnungen
(RoHS und CE) auf dem Display/ auf der Verpackung abgebildet sein?
Viele Grüße
Emre
Antwort von: Roman Preis
Hallo Emre,
es reicht die CE-Kennzeichnung.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1836
gestellt von: Carsten Müller
am: 23.03.2021
Thema: Leitungen verlegen - Anforderungen
Hallo Herr Preis,
in der DIN EN 60204-1 werden unter 11.2.2
Anforderungen an Anordnung und Aufbau sowie die räumliche Trennung
von elektrischen und nichtelektrischen Geräten beschrieben.
Von einigen Kunden kommt zusätzlich die Anforderung, elektrische
Leitungen und fluide Leitungen getrennt zu verlegen, um eine Brandbeschleunigung
zu verhindern.
Wir gehen so vor, dass wir die Leitungen innerhalb der (teilweise
geschlossenen) Kabelkanäle über Trennelemente abgrenzen.
Es gibt die drei Bereiche Steuerleitungen, Leistungsleitungen und
Fluidleitungen.
Nun stellt sich zum einen die Frage, ob das so in Ordnung ist und
wie die Leitungen anschließend im Maschinengestell weiterverlegt
werden dürfen, wenn sie aus dem Kanal herauskommen, also offen
verlegt werden. Spricht etwas dagegen, dass sie dann wieder zusammen
liegen, da es kein geschlossenes Gehäuse ist?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Müller,
zur Beantwortung Ihrer Frage ist eine detailliertere
Normenrecherche erforderlich. Es müssen gegebenenfalls Risikovergliche
vorgenommen werden. Leider kann ich Ihre Frage im Rahmen des Forums
nicht beantworten.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1835
gestellt von: M. Roth
am: 22.03.2021
Thema: CE-Kennzeichnung von wiederaufbereiteten Tonerkartuschen
Frage: Gibt
es bereits eine Regelung zur CE-Kennzeichnungspflicht für wiederaufbereitete
Tonerkartuschen?
Hierbei besteht bereits in einigen Fällen
eine Kennzeichnung durch den Originalhersteller. Die Wiederaufbereitung
entspricht im Grundsatz einer Reparatur wobei es sich hierbei um
eine Instandsetzung und Wiederherstellung des Ursprungsnutzens handelt.
Besteht hier eine CE-Kennzeichnungspflicht?
Welchen Einfluss hat hierbei die Kennzeichnung
als Hersteller auf die Kennzeichnung wenn bspw. durch die Reparatur
ein Eigenlabel für das wiederaufbereitete Produkt verwendet
wird?
MfG
M.Roth
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Roth,
vermutlich wird die CE-Kennzeichnung durch
die Wiederaufbereitung nicht berührt, das bedeutet, dass die
ursprüngliche CE-Kennzeichnung bestehen bleibt.
Wenn Sie sich als Hersteller des Produkts ausgeben, muss eine vollständige
Dokumentation in Ihrem Zugriff zur Verfügung stehen. Sie sind
in diesem Fall Quasihersteller und zum vollständigen Nachweis
der Vorschriften verpflichtet.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1834
gestellt von: anonym
am: 21.03.2021
Thema: CE-Kennzeichnung bei Umbau
Frage: Wir beabsichtigen einen mehrere Jahre
alten Front- zu einem Heckgrubber umzubauen und hierfür die
Gänsepflugschare um 180° zu drehen. Zudem soll an den Grubber
noch eine Striegelreihe angeschweißt werden. Muss für
diesen Umbau eine Einzelabnahme des TÜVs erfolgen und ist hierfür
eine neue CE-Kennzeichnung bzw. Konformitätserklärung
erforderlich?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vermutlich handelt es sich um eine wesentliche
Veränderung, daher ist eine Aktualisierung der Konformitätserklärung
und der technischen Unterlagen erforderlich.
Bezüglich der Einzelabnahme müssten Sie sich bitte an
den TÜV wenden, hierzu habe ich keine genauen Informationen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1833
gestellt von: Marc
am: 19.03.2021
Thema: CE Zeichen bei LED Streifen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der CE Kennzeichnung bei Kleinspannung.
Ich möchte LED Streifen mit einem Anschluss für eine 9V
Blockbatterie und einen kleinen Schalter verkaufen. Die LED Streifen
besitzen das CE Zeichen. Muss ich für das Komplettsystem zusätzlich
ein CE Zeichen nachweisen? Trifft die WEEE Richtlinie hier auch
zu?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen
Marc
Antwort von: Roman Preis
Hallo Marc,
ja, die WEEE-Richtlinie trifft zu, diese
fordert aber keine CE-Kennzeichnung. Ihr System bestehend aus LED-Streifen,
Schalter und Batterieanlschluss benötigt aber die CE-Kennzeichnung
aufgrund der RoHS. Außerdem handelt es sich im Sinne der EN
60598-1 um eine Leuchte für die spezifische Anforderungen existieren.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1832
gestellt von: Mathias Stumpf
am: 03.03.2021
Thema: Photovoltaikanlage CE
Frage: Besteht für gewöhnliche
Photovoltaikanlagen (es werden keine sonnenstandsabhängigen
mechanischen Nachstellantriebe verwendet) die Erfordernis für
die gesamte, individuell gebaute Einzelanlage eine CE- Konformitätserklärung
zu erstellen? Die verwendeten Einzelmodule und Wechselrichter verfügen
sämtlich über eine CE- Kennzeichnung des Herstellers.
Das System wird aber immer individuell verbaut. Hierbei dürften
ja u.U. auch Bewertungen hinsichtlich EMV vor Ort zu prüfen
sein.
Oder gibt es eine generelle Ausnahmegenehmigung für Photovoltaikanlagen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Stumpf,
eine generelle Ausnahmegenehmigung für
Photovoltakikanlagen existiert nicht. Vermutlich reicht es, wenn
alle verwendeten Komponenten die CE-Kennzeichnung besitzen und die
von den Herstellern angegebene bestimmungsgemäße Verwendung
mit Ihrer Verwendung übereinstimmt. Eine belastbare Aussage
müsste über eine Normenrecherche erfolgen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1831
gestellt von: Simon, Ingolstadt
am: 02.03.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Uhrwerk
Frage: Ich habe vor fertige Uhrwerke mit
CE Kennzeichnung in Holzplatten als Wanduhr zu verbauen. Da die
Uhrwerke batteriebetrieben sind und eine Spannung unter 50 bzw 75V
haben fallen sie nicht unter die Niederspannungsrichtlinie. Da es
sich aber bei den Zeigern etc um bewegliche Teile handelt welche
nicht durch Muskelkraft angetrieben werden handelt es sich laut
Definition um eine Maschine oder? Auf was muss ich denn dann bei
der Kennzeichnung achten?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Simon,
nein, die Maschinenrichtlinie muss nicht
angewendet werden. Aber für Uhren gibt es eine Norm: EN 60335-2-26.
Diese müssen Sie anwenden, wobei es sein könnte, dass
alle Anforderungen bereits durch den Hersteller des Uhrwerks erfüllt
wurden.. Auch bezüglich der Kennzeichnung dürften die
Vorschriften in der Norm vermerkt sein.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Antwort von: Alexander Eulitz
Frage: Die Norm EN 60335-2-26 kann für
den Fall batteriebetriebene Uhren nicht angewendet werden.
In der Anmerkung 103 der Norm steht: "Diese
Norm gilt nicht für batteriebetriebene Uhren."
D.h., diese Norm bezieht sich auf Geräte,
die unter die EU-Richtlinie 2014/35/EU (LVD od. Nieder-spannungsrichtlinie)
fallen, was für batteriebetriebene Uhrn nicht der Fall ist.
Die Frage ist, fallen batteriebetriebene
Quarzuhren ohne Funkempfänger unter die EU-Richtlinie 2014/30/EU
(EMCD od. EMV-Richtlinie)?
Der Leitfaden der Europäische Kommission
zur Anwendung der EU-Richtlinie 2014/30/EU (EMV-Richtlinie) in der
Ausgabe vom 19. Dez. 2018 Abschnitt 1.4.4 ist da nicht eindeutug.
Zitat:
"1.4.4 Betriebsmittel, die aufgrund
ihrer Beschaffenheit keine elektromagnetischen Störungen verursachen
...
... können (u. a.) die folgenden Produkte aus der Anwendung
der EMV-Richtlinie ausgenommen werden, wenn sie keine aktiven elektronischen
Teile enthalten:
...
? Batterien und Akkumulatoren (ohne aktive elektronische Schaltungen)
? Quarzuhren (ohne Zusatzfunktionen wie beispielsweise Funkempfänger)
..."
In früheren Ausgaben fehlt die Angabe
"wenn sie keine aktiven elektronischen Teile enthalten"!
Wie kann man damit umgehen, wenn doch in
quasi jeder elektonischen Schaltung aktive Bauteile vorhanden sind?
Danke und beste Grüße
A. Ch. Eulitz
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Eulitz,
es kann eine abschätzende Messung durchgeführt werden,
die in der Regel nicht viel kostet.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1830
gestellt von: R. J.
am: 02.03.2021
Thema: Maschinenrichtlinie für Prüfstand Rundtischprüfung
Guten Tag,
wir haben ein Maschinenbett mit variablem
Lochbild, wo wir Rundtische auf ihre Funktionen prüfen. Diese
Rundtische haben einen Motor und mehrere hydraulische/pneumatische
Anschlüsse. Um diese anzusteuern, haben wir eine elektrische,
wie auch hydraulische Steuerung mit einer HMI. Das einzige, was
sich an dem Prüfstand bewegt, sind die Rundtische.
Fällt unser Prüfstand unter die
Maschinenrichtlinie?
Viele Grüße
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag, Herr J.
ja, der Prüfstand fällt unter die
Maschinenrichtlinie.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1829
gestellt von: Thomas Risel
am: 22.02.2021
Thema: CE und EMV beim Verkauf von selbst entwickelten Geräten
Hallo,
ich bin ein bisschen verunsichert was CE und EMV an geht.
Ich möchte mich selbstständig machen,
und z.B. folgendes selbst entwickeltes und produziertes Gerät
vertreiben. Verkauf ist geplant an Unternehmen, nicht an Privatanwender.
Mehrere Schalt Relais für maximal 12V
Betriebsspannung die über den PC (USB 2.0) geschaltet werden
können.
Folgende Anschlüsse hat das Gerät:
+12V Eingangs Betriebsspannung. Die 12V müssen extern von einem
Netzteil bereitgestellt werden, welches ich NICHT anbiete. Meine
Box bekommt einfach nur die 12V angeschlossen.
Weiterhin ein USB 2.0 Anschluß zur Verbindung mit dem PC des
Kunden. Weiterhin sind die Relais Kontakte nach außen geführt,
damit der Kunde diese Schaltkontakte nutzen kann. Schaltleistung
der Relais: 6A bei maximal 24V.
Als Gehäuse dient ein 3D gedrucktes Gehäuse aus PLA.
Es sind keine hohen Baudraten auf den Leitungen
drauf, nur einfaches an / aus. Verwendet wird z.B. ein USB Chip
von FTDI.
RoHS muß natürlich eingehalten
werden, das ist klar.
Frage: Wie sieht es mit CE und EMV aus? Wird
das unbedingt benötigt? Wenn ja, dann wird es sich nicht rentieren
;-(
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Risel,
die CE-Kennzeichnung nach EMV- und RoHS-Richtlinie
sind erforderlich.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1828
gestellt von: anonym
am: 18.02.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Kleinsteuerung
Frage: In ein
Gehäuse möchte ich eine Kleinsteuerung und ein GSM Modem
mit Antenne einbauen. Alle Komponenten besitzen eine CE Konformitätserklärung.
Vom Kunden wird eine CE-Kennzeichnung des
Gehäuses verlangt.
Muss ich meinen Aufbau in einem Labor nach Störfestigkeit und
Störaussendung prüfen lassen?
Danke!
Gruß
A.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
eine Prüfung im Labor ist meines Wissens
nch nicht zwingend erforderlich.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1827
gestellt von: Anton
am: 17.02.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Elektro-Kleingerät
Guten Tag,
ich entwickle ein Elektro-Kleingerät,
genauer gesagt eine Luftgüte-Ampel, und stehe nun, was die
CE-Konformität anbelangt, vor einigen Hürden.
1. Mein Gerät wird mit 12V DC betrieben,
beigelegt ist aber ein zugekauftes Steckernetzteil, welches die
230V Netzspannung in die 12V Versorgungsspannung für mein Gerät
umwandelt. Fällt das Produkt damit unter die Niederspannungsrichtlinie,
die ja erst ab 75V Gleichstrom greift? Oder muss ich das zugekaufte
Netzteil in die Bewertung mit einbeziehen?
2. In der EMV-Richtlinie Artikel 2 (2) d)
steht, die Richtlinie würde nicht zutreffen auf Betriebsmittel,
welche so niedrige EMV-Emissionen hätten, dass der bestimmungsgemäße
Betrieb von anderen Geräten möglich sei. Das trifft auf
mein Gerät zu. Muss ich dies in irgendeiner Form belegen?
3. Für den Fall, dass weder LVD noch
EMV auf mich zutrifft, bleiben für mein Produkt m.E. nur noch
RoHS und allg. Produktsicherheit. Liege ich recht in der Annahme,
dass ich dann keine Risikobewertung durchführen muss, wie sie
in beispw. LVD und EMV ausgeführt ist?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Anton,
das beigefügte Netzteil muss insofern
berücksichtigt werden, dass die vom Hersteller beschriebene
bestimmungsgemäße Verwendung zu Ihrer Anwendung passt.
Die Einhaltung der EMV-Richtlinie muss durch eine Risikobeurteilung
belegt werden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1826
gestellt von: Dieter Herbst
am: 11.02.2021
Thema: Eigenbau Regalsystem - automatisch schließend im Brandfall
Sehr geehrte
Damen und Herren,
wir haben ein Regal so umgebaut und eingehaust,
dass ein eingebauter Rauchmelder im Brandfall das Regal automatisch
durch eine Art "Rolladen" über einen elektrischen
Motor schließt. Müssen wir hierfür eine CE-Konformität
erklären?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Herbst,
ja, dies ist erforderlich.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1825
gestellt von: Ingo Röhr
am: 10.02.2021
Thema: Schaltkontakt 230 V
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Niederspannungsrichtlinie.
Wir bauen Industrie Toch Panels. Diese werden ausschließlich
mit 24Vdc versorgt. Daher zählt die Niederspannungsrichtlinie
nicht. Es soll nun eine Anpassung für einen Kunden gemacht
werden, bei dem ein Schaltkontakt eingebaut wird, mit dem der Kunde
230V schalten kann.
Unterliegt nun das Gerät der Niderspannungsrichlinie?
MfG
Ingo Röhr
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Röhr,
nein, da am Touch-Panel nach wie vor die
gleiche Spannung anliegt, unterliegt es nicht der Niederspannungsrichtlinie.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1824
gestellt von: Achim
am: 10.02.2021
Thema: Eigenbau eines Systems mit Wärmetauscher: CE nötig?
Hallo,
Wir möchten im Betrieb einen CO2 Verdampfer
bauen. Dazu bauen wir einen Wärmetauscher in die CO2 Leitung
der im Gegenstrom mit Glykol beaufschlagt wird, das die Verdunstungskälte
aufnimmt.
Wir bauen die Anlage selbst mit zugekauften Einzelteilen. SPS Steuerung
und Temperaturregelung.
Die Anlage bleibt im Betrieb und wird von uns betrieben.
Braucht es dazu eine CE Kennzeichnung? Ob ja oder nein: aus welchen
Vorschriften ergibt sich dies zuverlässig und nachvollziehbar?
Herzlichen Dank vorab,
Achim
Antwort von: Roman Preis
Hallo Achim,
eine CE-Kennzeichnung ist wahrscheinlich
bezüglich der Druckgeräterichtlinie erforderlich. Es kommt
hierbei aber auf den Druck und das Volumen an.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1823
gestellt von: Peter
am: 09.02.2021
Thema: Audio-, Video. Medientechnik Konformitätserklärung
Frage: Wir fassen
in 19" Schränken (Racks) CE gekennzeichnete Produkte wie
Switches, Patchfelder, Server, Endstufen zu einer Einheit zusammen.
Am anderen Ende werden CE gekennzeichnete
Produkte wie LWL-Spleissboxen, Netzwerkanschlüsse, Netzteile,
Signalübertrager in einem Kasten zu einer Einheit zusammengefasst.
Jetzt stellt sich für mich die Frage,
ob für die Racks und Kästen eine Konformtätserklärung
bzw. ob für das gesamte System eine Konformitätserklärung
ausgestellt werden muss?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Peter,
für derartige Systeme ist in der Regel
keine separate CE-Kennzeichnung erforderlich. Es müssen aber
die Betriebs- und Montageanleitungen der einzelnen Geräte beachtet
werden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1822
gestellt von: Daniel Brünkmans
am: 08.02.2021
Thema: EG-Konformitätserklärung nach MRL
Guten Tag,
ich habe die folgende Frage:
Ein Serienprodukt von uns welches unter den
Anwendungsbereich der MRL fällt, ist entsprechend nach selbiger
Richtlinie mit dem CE-Kennzeichen versehen. Neben der originalen
EG-Konformitätserklärung in Deutsch, wurden davon auch
gleich Übersetzungen in mehreren EU-Sprachen angelegt. Die
originale EG-Konformitätserklärung, wie auch dessen Übersetzungen
wurden alle im Jahr 2017 erstellt und alle von derselben Person
unterschrieben. Inhaltlich hat sich seither auch nichts geändert
und die herangezogenen Verweise darin entsprechen noch dem neuesten
Stand. Die Serienprodukte werden seither auch unverändert gebaut
und auch aktuell mit den EG-Konformitätserklärungen aus
dem Jahr 2017 in Verkehr gebracht.
Jetzt wird für einen neuen Kunden eine weitere EU-Sprache benötigt,
für die es bis dato noch keine Übersetzung aus dem Jahr
2017 gibt. Leider ist der Unterzeichner der original EG-Konformitätserklärung
und deren Übersetzungen aus 2017 aktuell nicht mehr im Unternehmen
tätig.
Die Frage ist nun, wie mit der neuen Übersetzung und der originalen
EG-Konformitätserklärung und deren bisherigen Übersetzungen
umzugehen ist. Darf die neue Übersetzung auf das aktuelle Datum
datiert werden und dann von einer anderen Person (Nachfolger des
Unterzeichners aus 2017) unterschrieben werden? Damit wären
dann das Datum und der Unterzeichner der neuen Übersetzung
abweichend zu der originalen EG-Konformitätserklärung
und deren Übersetzungen aus 2017. Oder müssen damit jetzt
die original EG-Konformitätserklärung und alle Übersetzungen
erneuert werden, damit dann alle EG-Konformitätserklärungen
wieder dasselbe Datum und denselben Unterzeichner haben?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Brünkmans
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Brünkmanns,
Konformitätserklärungen sollten
regelmäßig aktualisiert werden. Auf der Maschine (Typschild)
muss das Baujahr angegeben werden, welches zum Datum der Konformitätserklärung
passen sollte. Dies ist allerdings keine zwingende Vorschrift, hilft
aber, Missverständnisse zu vermeiden.
Für die Übersetzung könnte aus meiner Sicht noch
die alte Unterschrift verwendet werden, da es sich "nur"
um eine Übersetzung handelt.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1821
gestellt von: anonym
am: 01.02.2021
Thema: CE-Kennzeichnung Kabel
Guten Tag!
Verstehe ich das richtig, dass für einzelne
Kabel außer der RoHS-Richtlinie keine der CE-Richtlinien anzuwenden
sind?
Die EMV- sowie die Niederspannungsrichtlinie sind meiner Meinung
nach die einzigen, die in Frage kommen würden, aber meiner
Einschätzung nach fallen Kabel in keine dieser Gruppen.
Ich muss aber dennoch eine CE-Kennzeichnung
anbringen um die RoHS-Konformität zu deklarieren, richtig?
Danke!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
je nach dem, welche Spannungen verwendet
werden, ist zusätzlich zur RoHS auch die Niederspannungsrichtlinie
anzuwenden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1820
gestellt von: anonym
am: 28.01.2021
Thema: digitale Unterschrift
Guten Tag,
gibt es konkrete Anforderungen an eine digitale Unterschrift auf
eine CE-Erklärung?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
nein, es gelten hier die allgemeinen gesetzlichen
Regelungen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1819
gestellt von: Mathias
am: 22.01.2021
Thema: Risiken durch Benutzerinformation mindern
Wir stellen u.a. Maschinen und Anlagen zur
Herstellung von Sauerteigen und Vorteigen her. Für die Sauerteigherstellung
haben wir spezielle Tanks konstruiert, die über Zeit x einen
Reifeprozess des Teiges ermöglichen. Aus der Risikobeurteilung
ergeben sich zum einen Gefährdungen die mit der Maschine zusammenhängen
(Rührwerk z.B.) aber auch Gefahren die durch den Fermentationsprozess
entstehen (Bildung von Gärgasen).
Diese Gärgasse können über definierte Auslässe
an der Maschine entweichen und sich in der unmittelbaren Umgebung
ausbreiten und dort den Sauertstoff verdrängen und ggf. zum
Ersticken führen.
Aktuell werden die Risiken durch Benutzerinformationen in der Bedienungsanleitung
sowie anhand Piktogramme an der Maschine gemindert. Es darf nur
mit Atemschutzmaske, Sauerstoff-Spülung etc. den Behälter
über die Inspektionsluke geöffnet werden.
Unsere Frage wäre:
Sind wir als Hersteller für die Gefahren der Gase Voll-Verantwortlich
oder ist der Betreiber verantwortlich gemäß der Betriebsstättenverordnung
und Gefahrstoffverordnung für ausreichende Risikominderung
zu sorgen z.B. in dem er den Arbeitsplatz seiner Mitarbeiter mit
einer Be-/Entlüftung etc. vorsieht?
PS: Die Gase entstehen nicht immer, sondern sind Abhängig von
der Teigmenge, des Volumens des Tanks, der Raumgröße
bzw. Raumlüftung etc.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Mathias,
hier kommt es unter anderm auf die Wahrscheinlichkeit
des Auftretens und der Möglichkeit, die Gefährlichkeit
der Situation zu erkennen an.
Der Hinweis in der Betriebsanleitung und die Piktogramme auf der
Maschine können ausreichend sein, vielleicht sind sie es aber
auch nicht.
Es sollten hier geeignete Risikovergliche und eine Normenrecherche
durchgeführt werden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1818
gestellt von: Andy Seebacher, Gottenheim
am: 22.01.2021
Thema: Abgrenzung zwischen Ersatzteil und unvollständiger Maschine
Hallo Herr Preis,
in unseren Geräten werden vorgespannte
und eingehauste Federn als Baugruppe verbaut. Diese verkaufen wir
zudem aber auch als Ersatzteil für diese Geräte.
Mit dem Brexit kam nun eine Kundenanfrage
diese Federbaugruppe mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, nur
sehe wir selbst nicht die Notwendigkeit.
Wir können nicht sicherstellen, dass
die Baugruppe ausschließlich als Ersatzteil verwendet wird,
oder doch eine andere Verwendung findet. Dies wäre dann aber
auf Federn generell anwendbar, es sei denn die vorhandene Vorspannung
macht aus dem Ersatzteil eine unvollständige Maschine.
Leider können wir bisher keine klare
definierte Trennung finden zwischen einem Ersatzteil und einer unvollständigen
Maschine.
Daher würde uns Ihre Meinung zu diesem
Fall interessieren, da Sie hier deutlich mehr Expertise in diesem
Thema haben.
Vielen Dank bereits schon einmal im Voraus.
Mit freundlichen Grüße
Andy Seebacher
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Seebacher,
aus meiner Sicht sollte hier in jedem Fall
eine Einbauerklärung und Montageanleitung geliefert werden
(Anforderungen für unvollständige Maschinen).
Die Regelung bezüglich der Ersatzteile existiert m.E nur für
Sicherheitsbauteile.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1818
gestellt von: anonym
am: 20.01.2021
Thema: Sprache Ersatzteilliste
Hallo,
wir haben die Ersatzteillisten einer Maschine
nicht in der Landessprache "Deutsch" bekommen. Meiner
Meinung ist das Bestandteile der Doku.
Wo genau ist beschrieben das wir ein Recht auf die deutsche Version
haben.
MfG
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
eine generelle Pflicht diesbezüglich
existiert nicht.
Grundsätzlich ist die Lieferung von Ersatzteilen und von Ersatzteillisten
nicht durch die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie gedeckt und
unterliegt somit den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Hersteller
und Benutzer. Wenn jedoch Verschleißteile zum Schutz von Gesundheit
und Sicherheit der Benutzer ausgetauscht werden müssen, sind
die technischen Daten der entsprechenden Teile in der Betriebsanleitung
anzugeben.
Insofern lässt sich eine Pflicht gegebenenfalls - ja nach Maschinenart
- aus der Maschinenrichtlinie und dem zugehörigen Leitfaden
ableiten:
Maschinenrichtlinie:
"Jeder Maschine muss eine Betriebsanleitung
in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats
beiliegen, in dem die Maschine
in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird.
Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine „Originalbetriebsanleitung“
oder eine „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“
sein;
im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung
beizufügen.
Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung,
die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten
beauftragtes Fach-personal bestimmt ist, in nur einer Sprache der
Gemeinschaft abgefasst werden, die von diesem Fachpersonal verstanden
wird.
Die Betriebsanleitung ist nach den im Folgenden genannten Grundsätzen
abzufassen."
Leitfaden Maschinenrichtlinie: "Anleitungen,
die ausschließlich für derartiges Fachpersonal bestimmt
sind, müssen nicht unbedingt in der bzw. den
Sprache(n) des Landes geliefert werden, in dem die Maschine betrieben
wird, sondern können in einer Sprache geliefert werden, die
von dem
Fachpersonal verstanden wird.
Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Anleitungen für
Wartungsarbeiten, die vom Benutzer oder von vom Benutzer beauftragtem
Wartungspersonal
durchgeführt werden sollen. Damit die Ausnahmeregelung zur
Anwendung kommt, muss in der Anleitung des Herstellers für
den Benutzer eindeutig angegeben
werden, welche Wartungsarbeiten nur von Fachpersonal ausgeführt
werden dürfen, das vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigtem
hiermit beauftragt wurde.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1817
gestellt von: Helge Braunöhler, Mundersbach
am: 19.01.2021
Thema: CE-Schild
Frage:
Ein Kunde von uns hat eine Maschine (in diesem Fall eine Tiefbohrmaschine)
erworben. Der Hersteller der Maschine existiert bzw. gibt es nicht
mehr. Im Auftrag des Kunden erstellen wir die Konformität (mit
Riskobeurteilung etc.) für die Maschine.
Jetzt die Frage:
Wer wird mit Adresse / Anschrift auf dem CE Schild eingetragen?
Der ursprüngliche Hersteller der Maschine oder wir als Dienstleister
(NICHT Hertseller) für die nachträgliche Konformität
der Maschine?
Oder gibt es eine Art "Mischung" aus Angabe zu Hersteller
und Anschrift des Dienstleister (für die nachträgliche
Konformität der Maschine), welche auf dem CE Schild eingetragen
werden.
(Grundsätzlich wird ja immer der Hersteller auf dem CE-Schild
eingtragen)
Hinweis:
Maschinentyp, Maschinennummer, Baujahr (2017) (sind aus der vorhandenen
Dokumentation des Hersteller vorhanden) werden auf dem CE Schild
eingetragen.
M it freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Braunöhler,
warum hat der Hersteller das Konformitätsverfahren
nicht vollständig durchgeführt? Falls bereits eine Konformitätserklärung
usw. existiert, muss keine neue Konformität bescheinigt werden,
auch wenn der Hersteller nicht mehr existiert.
Falls die CE-Kennzeichnung fehlt: Es könnte gegebenenfalls
der Hersteller und dessen Bevollmächtiger (Dienstleister) eingetragen
werden.
Maschinenrichtlinie: "Auf jeder Maschine müssen mindestens
folgende Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht
sein:
— Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers
und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, ..."
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1816
gestellt von: anonym
am: 14.01.2021
Thema: EMV Richtlinie Anwendung
Ich hätte noch eine Frage bezüglich der Anwendungsbereiche
EMV Richtlinie. Wir sind Hersteller von Sondermaschinen. Unsere
Schaltschränke bauen wir selbst. Unsere Maschinen besitzen
häufig Achssysteme, Robotersysteme, elektrische Motoren .....
Ab wann kann man sagen, dass die EMV Richtlinie auf ein Erzeugnis
zutrifft.
Ich bin der Meinung, dass alle unsere Schaltschränke
und Peripherieverdrahtung EMV konform erstellt werden müssen.
In der Richtlinie finde ich keine klare für mich verständliche
Abgrenzung.
In der Richtlinie steht:
Artikel 2 Geltungsbereich
(1) Diese Richtlinie gilt für Betriebsmittel
gemäß der Begriffsbestimmung in Artikel 3.
(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung
auf
?..
d) Betriebsmittel, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften
i) einen so niedrigen elektromagnetischen
Emissionspegel haben oder in so geringem Umfang zu elektromagnetischen
Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb
von Funk- und Telekommunikationsgeräten und sonstigen Betriebsmitteln
möglich ist, und
ii) unter Einfluss der bei ihrem Einsatz
üblichen elektromagnetischen Störungen ohne unzumutbare
Beeinträchtigung betrieben werden können.
??..
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
(1) Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
1. ?Betriebsmittel?: ein Gerät oder eine ortsfeste Anlage;
?.
2. ?ortsfeste Anlage?: eine besondere Kombination von Geräten
unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen,
die miteinander verbunden oder installiert werden und dazu bestimmt
sind, auf Dauer an einem vorbestimmten Ort betrieben zu werden;
Vielen Dank für Ihre Meinung!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Annahme ist richtig. Ihre Maschinen
müssen EMV-konform sein. Das kritische Maß an Störungen
ist den entsprechenden EMV-Normen zu entnehmen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1815
gestellt von: Benjamin Bartler
am: 13.01.2021
Thema: Betriebsanleitung und Konformitätserklärung in
elektronischer Form
Frage: Bei uns im Unternehmen setzen wir hier seit einem knappen
Jahr eine elektronische Unterschrift ein. Diese bietet alle verfügbaren
Signatur-Sandards von der einfachen, über die fortgeschrittene,
bis hin zur qualifizierten elektronischen Unterschrift, womit wir
jede Betriebsanleitung bzw. Konformitätserklärung digital
unterschreiben können.
Wir nutzen hierfür eine Cloud-Lösung
von d.velop sign:
https://www.d-velop.de/blog/prozesse-gestalten/vertraege-online-unterschreiben/
LG
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Bartler,
Ihre Frage ist vermutlich, ob dieses Verfahren
CE-konform ist.
Ich sehe in den Richtlinien keine Vorschrift, die dagegen spricht.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1814
gestellt von: Tim, Oldenburg
am: 13.01.2021
Thema: Zertifizierung für selbst gebautes Arduino basiertes
Gerät
Hallo,
ich möchte ein Gewerbe anmelden und
ein selbst entworfenes 5V Elektronik Gerät an einen sehr kleinen
Hobby Kundenstamm verkaufen. Das Gerät muss per USB mit einem
PC verbunden werden. Das Gerät besteht aus einem Arduino mit
einem Gehäuse, einer selbst entworfenen und per Hand bestückten
Platine und vielen Knöpfen (eine sogenannte Button Box). Reicht
es, sofern alle Teile ROHS konform sind, zu schreiben, dass ich
ROHS konform bin und ein CE Logo auf die Button Box aufzudrucken?
Der Umsatz wird vermutlich unter 500? betragen. Strahlen wird es
vermutlich nicht und es sind keine Funk Chips oder Spulen verbaut.
Viele Grüße und besten Dank.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Tim,
nein, das genügt nicht. Für das
Produkt muss ein reguläres Konformitätsbewertungsverfahren
durchgeführt werden.
Ihr Umsatz spielt bei der CE-Kennzeichnung keine Rolle.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1813
gestellt von: Finn Schillinger
am: 07.01.2021
Thema: CE-Kennzeichen Modellbau
Hallo,
Ich würde gerne 3V Modellbau Straßenlaternen aus China
in Deutschland weiterverkaufen, benötigte ich für so etwas
kleines schon ein CE-Zertifikat und oder andere Zertifikate?
Mit freundlichen Grüßen
Finn Schillinger
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Schillinger,
ja, die CE-Kennzeichnung ist erforderlich.
Die entsprechenden Richtlinien sind RoHS und EMV.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1812
gestellt von: Mathias
am: 17.12.2020
Thema: CE-Konformitätserklärung 2006/42/EG und DIN EN
60204-1
Hallo,
wir stellen Maschinen und Anlagen für die Nahrungsmittelindustrie
(Rohstoff-Förderanlagen) her.
Einzelne Maschinen, Komponenten werden beim Kunden zu einer Gesamtanlage
zusammengebaut, untereinander elektrisch verkabelt und an eine Anlagensteuerung
(Schaltschrank) angeschlossen.
In der Konformitätserklärung zu den einzelnen Maschinen
gebe ich die EN 60204-1 ein. Jedoch findet erst später die
Prüfungen (Schutzleitersystem, Isolationswiderstandsprüfung,
Funktionsprüfung Not-Halt etc.) statt.
Sollte die Gesamtanlage auch durch uns als Generalunternehmer in
Betrieb genommen werden, dann kann auch eine Konformitätserklärung
einer Gesamtheit von Maschinen fällig werden, auf der ebenfalls
besagte Norm enthalten ist.
Bei den Einzelmaschinen handelt es sich zum Teil um unvollständige
Maschinen aber auch Maschinen nach der Definition in der Masch-RL.,
wie z.B. zusammengebaute Teile mit beweglichen Teilen die durch
Zuführen einer Energie eine bestimmte Funktion/Anwendung ausführen.
Ist die Nennung der Norm auf den Einzelmaschinen
bereits korrekt?
PS: Wir stellen keine eigenen elektrischen Bauteile her.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Mathias,
ja, die Nennung und Anwendung der Norm ist
korrekt.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1811
gestellt von: Tina Brinkmann
am: 15.12.2020
Thema: Lieferant zieht um - CE-Zertifikat noch gültig?
Sehr geehrte
Damen und Herren,
ich habe einen Lieferanten, der jetzt umgezogen ist. Ist das CE-Zertifikat
nun ungültig bis die neue Adresse in dem CE-Zertifikat eingetragen
wird?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Tina Brinkmann
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Brinkmann,
um welches Produkt handelt es sich hierbei?
Die CE-Kennzeichnung ist für das erstmalige Inverkehrbringen
von Produkten gedacht. Ein ungültig werden entsteht nur duch
Veränderung des Produkts.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1810
gestellt von: anonym
am: 10.12.2020
Thema: CE Konformitätserklärungen für Kaltgerätekabel
Sehr geehrter Herr Preis,
nach meinem Kenntnisstand fällt ein
Kaltgerätekabel, welches beispielsweise zur Stromversorgung
einer Maschine oder als Stromversorgung eines Netzteils verwendet
wird, sowohl unter RoHS als auch unter die Niederspannungsrichtlinie.
Immer vorausgesetzt, dass es trennbar mit dem Gerät verbunden
ist.
Bei der Maschine oder dem Netzteil sind Kabel
nur durch die für das Hauptgerät ausgestellte Konformitäterklärung
abgedeckt, wenn diese untrenntbar mit dem Gerät verbunden sind.
Demnach muss es für lose Kaltgerätekabel,
die separat ausgestellt werden, eine eigene Konformitätserklärung
nach RoHS und Niederspannungs-RL geben, korrekt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
und beste Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
Ihre Annahme ist richtig.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1809
gestellt von: anonym
am: 08.12.2020
Thema: Konformitätserklärung
Guten Tag Herr Preis,
wir bauen Großanlagen zur Wellpappeverarbeitung.
In unseren Anlagen werden sowohl fertige als auch unfertige Maschinen
eingebaut. Nun ist es für mich unklar, ob unsere Konformitätserklärung
auch die eingebauten fertigen Maschienen abdeckt oder nicht!?
Beispiel: Wir bauen in unseren Anlagen Kühlgeräte, welche
für sich alleinstehend funktionieren können und eine eigene
Konformität besitzen (vom Hersteller ausgestellt). Muss ich
nun für eine BG-Begehung die Konformität der Anlage PLUS
die Konformität des Kühlgeräts zur Verfügung
stellen, oder reicht NUR die Konformität der Anlage?
Oder anders gefragt: Was ist ausschlaggebend für eine die Gesamtkonformität?
Die zusammenhängende Steuerung / Sicherheit der Teile, oder
die theoretisch selbstständige Funktionalität der einzelnen
Teile?
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße!
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
zunächst ist zu prüfen, ob das
Kühlgerät laut Herstellerangabe (Bestimmungsgemäße
Verwendung) zum Einbau in Ihre Anlage geeignet ist.
Wenn sicherheitsrelevante Funktionen zwischen Anlage und Kühlgerät
bestehen, ist eine Gesamtkonformität für Kühlgerät
und Anlage zu erstellen.
Andernfalls reichen in der Regel die Einzel-Konformitäten der
Anlagenbestandteile.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1808
gestellt von: anonym
am: 04.12.2020
Thema: CE Kennzeichnung eines Kameraarms
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie um Ihre kurze Einschätzung
zum Thema CE-Konformität für folgendes Gesamtprodukt:
Es handelt sich um eine Halterung - eine
Art Standfuß mit Ausleger für die Kamera - (bestehend
aus Aluminium und Stahl Fräs- und Blechteilen), in der eine
Kamera (bereits CE zertifiziert) eingebaut ist.
Das Gerät soll im Bereich von Kassensystemen
in Kantinen zum Einsatz gebracht werden.
Benötigt man hier eine CE-Zertifizierung
für das Gesamtprodukt oder reicht es ohne derartige Kennzeichnung,
da es sich ja "nur um eine Halterung" für eine bereits
zertifizierte Kamera handelt?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Freundliche Grüße
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
für derartige Standfüße ist
keine CE-Kennzeichnung vorgesehen/erlaubt.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1807
gestellt von: Felix Salomon
am: 27.11.2020
Thema: Baujahr einer Maschine vs. Datum der Konformitätserklärung
Guten Tag Herr Preis,
auf dem Typenschild einer Maschine steht
ja das Baujahr. Die CE-Konformitätserklärung wird zum
Zeitpunkt des Inverkehrbringens (IVB) unterschrieben. Wie verhält
es sich nun zB in solchen Szenarien:
- Maschine fertig gebaut in 2020, dann eingelagert,
IVB in 2021 -> Baujahr 2020 oder 2021?
- Maschine fertig gebaut in 2020, dann eingelagert, in 2021 muss
etwas geändert werden, da ein Gerichtsurteil den Stand der
Technik verändert hat -> Baujahr 2020 oder 2021?
Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit der
Lagerhaltung von Sicherheitsbauteilen aus, die ja auf 20 Jahre ausgelegt
sind - ggf. sind diese aber bereits 5 Jahre im Lager gelegen (oder
die Bauzeit der Maschine zieht sich einfach über mehr als ein
Jahr hin) … wie passt das dann mit dem Baujahr der Maschine
zusammen (die 20 Jahre sollten ja ab diesem Datum gelten)?
Schöne Grüße
Felix Salomon
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Salomon,
Baujahr ist das Jahr, in dem der Herstellungsprozess
abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung
das Baujahr der Ma-schine vor- oder nachzudatieren. Das Baujahr
wird definiert als das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen
wurde. Bei Maschinen, die im Herstellerwerk montiert werden, kann
der Herstellungspro-zess spätestens dann als abgeschlossen
gelten, wenn die Maschine das Herstellerwerk zur Lieferung an einen
Einführer, Händler oder Endnutzer verlässt. Bei Maschinen,
die erst in den Betriebsstätten des Endnutzers fertig montiert
werden, kann der Herstellungsprozess erst als abgeschlossen gelten,
wenn die Montage der Ma-schine am Aufstellungsort abgeschlossen
und die Maschine bereit für die Inbetriebnahme ist. Entsprechendes
gilt für Maschinen, die außerhalb der EU hergestellt
und in Europa fertiggestellt werden. Bei Maschinen, die vom Endnutzer
zur Eigenverwendung hergestellt werden, kann der Fertigungsprozess
als abgeschlossen gelten, wenn die Maschine bereit für die
Inbetriebnahme ist.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1806
gestellt von: anonym
am: 23.11.2020
Thema: Desinfektionsmittelspender CE-Kennzeichnung
Guten Tag,
wir möchten einen automatischen Desinfektionsmittelspender
verkaufen. Dieser wird mit Batterien oder einem Netzteil betrieben
und erreicht Spannungen von max. ~9 V. Damit liegen wir unter der
Niederspannungsrichtlinie und sind meines Wissens nach auch automatisch
von der Maschinenrichtlinie ausgenommen, richtig?
Welche anderen Normen müssen wir erfüllen, um eine CE-Kennzeichnung
zu erlangen?
Es handelt sich hierbei nicht um ein Medizinprodukt, Batterien und
Netzteil sind bereits nach CE geprüfte Zukaufteile. Der Spender
wird über Infrarot ausgelöst. Sämtliche Elektronik
befindet sich in einer Getriebebox und diese wiederum unter einer
Haube. Es ist ein Spender, ähnlich wie man sie in jedem Krankenhaus
findet und wird an der Wand montiert. Die Flaschen verkaufen wir
nicht mit.
Vielen Dank im Voraus!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
eine CE-Kennzeichnung ist aufgrund der Richtlinien
RoHS und EMV erforderlich. Außerdem gibt es auch spezielle
Normen für derartige Geräte, die eingehalten werden müssen.
Freundliche Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1805
gestellt von: Oliver Pollak
am: 22.11.2020
Thema: CE-Zertifizierung
Hallo,
ich baue Lampen aus Austern (von innen per LEDs beleuchtet), Messing,
Kupfer, Eisen, Heißkleber, Draht, DC-Buchse, Schalter. Die
Lampen werden über ein handelsübliches Netzteil betrieben:
12V Gleichstrom, 1A (das Netzteil trägt das CE-Zeichen, sowie
VDE, der Stecker ist Standard). Die Lampen werden nur in kleiner
Serie hergestellt und können genauso gut als Kunstobjekte betrachtet
werden. Es werden keine giftigen Materialen verwendet, also müsste
RoHS kein Problem sein. An der Lampe sind lediglich Drähte
an Schalter, Buchse, und LED verlötet, also müsste EMV
problemlos sein. Die Lampe selbst wird bei 12V Gleichstrom betrieben,
also fällt sie nicht unter die Niedrigspannungsverordnung,
richtig? Und dennoch: Muss ich die Lampe CE-zertifizieren? Wie erstelle
ich die Dokumentation hierfür bei einer so simplen Sache? Wo
kann ich mir fachkundige und rechtssichere Beratung suchen, die
finanziell stemmbar ist?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Pollak,
zu Leuchten gibt es einige Normen, die angewandt
werden müssen, obwohl die Niederspannungsrichtlinie nicht zutrifft.
Eine CE-Kennzeichnung ist aufgrund der RoHS erforderlich.
Bezüglich einer Beratung dürfen Sie sich gerne an mich
wenden.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1804
gestellt von: Jan P.
am: 19.11.2020
Thema: Lenkeinheit Fahrzeug - unvollständige Maschine oder
vollständig
Guten Tag,
zunächst einmal, vielen Dank für
diese Plattform!
Nun zu meinem Anliegen:
Wir entwickeln ein Steer-by-wire-System, welches über eine
Antriebseinheit verfügt.
Die Komponennte ist zunächst für
Pkw/Lkw konzipiert.
1.) Ist dieses Lenksystem nun eine unvollstädige
Maschine, weil das System, laut 2006/42/EG Artikel 2g, "für
sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann."?
2.) Wenn das Lenksystem eine unvollständige
Maschine ist, so wird sie für eine Maschine konzipiert, die
nicht im Sinne der Maschinenrichtlinie ist, da Fahrzeuge ausgeschlossen
werden (2006/42/EG Artikel 1e). Also gilt auch für die unvollständige
Maschine nicht die Maschinenrichtlinie ?
3.) Wie verhällt sich die Sachlage,
wenn das Lenksystem nur in Testfahrzeuge einegebaut wird, dies jedoch
dauerhaft und nicht vorübergehend?
Ich hoffe, Sie die Fragen beantworten oder
mir einen Schubs in die richtige Richtung geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jan P.
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Jan,
Lenksysteme für Fahrzeuge unterliegen
nicht der Maschinenrichtlinie sondern den spezifischen Fahrzeug-Richtlinien.
Dies gilt auch für Testfahrzeuge.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1803
gestellt von: Jan Hollender
am: 16.11.2020
Thema: Modifikationen nach der Niederspannungsrichtlinie
Guten Tag Herr Preis,
ich habe eine Frage zu der Modifikation von
Serverschränken.
Nach meinem Verständnis muss ein mit verschiedenen Komponenten
bestückter Serverschrank die EMV-, die Niederspannungs- und
die RoHS-Richtlinie erfüllen.
Was passiert bei einer Modifikation des Serverschrankes
z.B. bei Ausbau einer Komponente und Einbau einer oder mehrerer
neuer Komponenten?
Ist dies eine Veränderung, welche eine neue Konformitätserklärung
erfordert?
Und wenn ja, wie kann die Konformität
erklärt werden, wenn die dort verbauten Komponenten nur konform
zu alten Versionen der jeweiligen Richtlinien sind?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
J. Hollender
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Hollender,
da sich das EMV-Verhalten und z.B. die Wärmebilanz
ändern können, muss zunächst von einer wesentlichen
Veränderung ausgegangen werden, die einer neuen Konformitätsbewertung
bedraf.
Die älteren Komponenten müssen dann ausgetauscht werden,
wenn dadurch eine Nicht-Konformität des Ganzen entsteht.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1802
gestellt von: Dominik V.
am: 16.11.2020
Thema: Flashlight aus LED-Modulen für die Qualitätssicherung
bei Berufsbekleidung
Hallo,
wir entwickeln eine Lösung für die automatische Qualitätssicherung
bei Berufsbekleidung in der Industrie. Dazu nutzen wir mehrere LED-Module,
die in einem Aluprofilgehäuse mit diffuser Plexiglas Frontplatte
verbaut sind. Dieses wird mittig von einem Kameragehäuse inklusive
Kamera durchbrochen.
Macht die Kamera ein Bild, leuchten die LED-Module
wie ein Blitzlicht auf, um ein hängendes Kleidungsstück
auszuleuchten.
Die LED-Module werden nicht im Dauerbetrieb
genutzt. Die Stromversorung erfolgt über ein Hutschienennetzteil
in einem separaten Schaltkasten, in dem neben einer Mosfet-Schaltung
zum Auslösen des Blitzes auch die Stromversorgung der Kameras
untergebracht ist.
Jetzt stellt sich die Frage, welche Normen
die Netzteile und die Led-Module angesichts unserer speziellen Anwendung
erfüllen müssen. Können wir ein herkömmliches
Hutschienen-Netzteil einsetzen oder müssen wir eines benutzen,
das etwa DIN EN 61347-1, DIN EN 61347-2-13 oder EN61000-3-2 Class
C geprüft wurde. Wie sieht das mit den Led-Modulen aus?
Vielen Dank und Grüße
D. Vogel
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Vogel,
zunächst sollten die Betriebsanleitungen
der Hersteller des Netzteils und der LED-Leuchte berücksichtigt
werden. Was steht dort zur bestimmungsgemäßen Verwendung?
Freundliche Grüße
Roman Preis
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Frage 1801
gestellt von: Harald Bock
am: 13.11.2020
Thema: Kopflampe & CE
Hallo,
ich habe für mich selbst eine Kopflampe
entwickelt und überlege diese nun zu vermarkten. Diese wird
mit <12V betrieben (Akkus würde ich nicht mit vertreiben)
und ist sehr hell mit Aluminiumgehäuse. Welche Richtlinien
sind hier zu beachten?
Aus meiner Recherche EMV, RoHS, WEEE?
Wäre ein Verkauf als Bausatz (nur Platine
fertig gelötet, aber nicht programmiert) frei von der CE Kennzeichnungspflicht?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Bock,
Ihre Annahme bezüglich der zu beachtenden
Richtlinien ist richtig. Ein Bausatz unterliegt den gleichen Richtlinien.
Freundliche Grüße
Roman Preis
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