SAFEXPERTS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
CE-Kennzeichnung I Maschinenrichtlinie I Risikobeurteilung I Normenrecherche I Beratung I CE-Forum I Praxishilfen I Workshops I Seminare
Ingenieurbüro Preis, SAFEXPERTS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
CE-Kennzeichnung
 
Workshop
Risikobeurteilungen erstellen
 
Newsletter
 
Produkteinstufung
- Richtlinienrecherche
- Normenrecherche
Gefahrenminimierung
- Methoden und bewährte
Prinzipien
- Sicherheitskonzepte
- Hinweisende Sicherheitstechnik
Risikobeurteilung
- Risikob. nach EN 12100
- EN 13849 und EN 62061
- Sistema
Nachweisdokmentation
- Die Teilnehmer erstellen unter
Anleitung die Nachweis-
dokumentation für ein Produkt
iher Wahl.
Weitere Informationen
 
Normenrecherche
 
Risikobeurteilung

Übersicht zu allen bereits erschienenen Themen

Diesen Artikel als pdf-Datei herunterladen

Beratung
CE-Forum
Praxishilfen
Was bedeutet CE-Kennzeichnung wirklich?

Viele Produkte, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, haben CE-Kennzeichen angebracht. Das CE-Kennzeichen ist das sichtbare Symbol dafür, dass der Hersteller alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um sicherzustellen, dass das Produkt die geltenden Sicherheitsvorschriften erfüllt.
Welche Aufgaben bzw. Pflichten sind mit der CE-Kennzeichnung verbunden und wer muss diese erledigen/erfüllen?


CE-Kennzeichnung durch den
Hersteller

 


Die CE-Kennzeichnung bringt der Hersteller auf seinen Produkten in der Regel selbst an. Indem er dies tut, erklärt er die Übereinstimmung des Produkts mit den geltenden rechtlichen Anforderungen in Europa. Der Hersteller hat die Verantwortung, zu prüfen, ob die Produkte, die er in Verkehr bringt, alle relevanten Rechtsvorschriften einhalten, oder, falls dies für das entsprechende Produkt in den Vorschriften vorgesehen ist, muss er dies durch eine benannte Konformitätsbewertungsstelle überprüfen lassen.


CE-Kennzeichnung für welche Produkte?

 


Nicht alle Produkte, die in der EU verkauft werden, müssen die CE-Kennzeichnung haben. Die CE-Kennzeichnung ist für 24 verschiedene Produktkategorien notwendig, die von elektrischen Geräten bis Spielzeug und von Explosivstoffen bis zu medizinischen Geräten reichen.


Verantwortung von Händlern und Betreibern

Großhändler, Betreiber und Einzelhändler tragen auch Verantwortung: Sie müssen für alle Waren, die sie vertreiben oder einkaufen, überprüfen, ob eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist und ob die erforderlichen Kontrollen durchgeführt worden sind.
Seminarprogramme
Seminar-Orte
Preise
Termine / Anmeldung
Kontakt
Anreise
 
Seminar CE-Kennzeichnung - praxisgerecht und effizient
Referenzen
 

Rechtliche Grundlagen
- Produkteinstufung Richtlinien
- Haftungsfragen/Haftungsfälle
- Sonderfall Gebrauchtmaschinen
- Import/Export
Normenrecherche
- Rechtlicher Status von Normen
- Arten von Normen
- Recherchewerkzeuge
- Normeninhalte
Risikobeurteilung
- Methoden
- Praktische Beispiele
- Risikobewertung
- Nachweisdokumentation
Technische Dokumentation
- Umfang der Technischen
Dokumentation
- Inhalte von Betriebsanleitungen
- Gestaltung von Betriebsanl.
- Handlungsorientiertes Schreiben
- Sicherheitshinweise verfassen
Weitere Informationen

Newsletter
Kunden-Login
Links
Sitemap
 

Newsletter anmelden

Ihr Name:

Ihre E-Mail-Adresse:

 

Rechtliche Maßnahmen bei Nicht-
Übereinstimmung?

Um Nichtübereinstimmung und Missbrauch zu verhindern, wurden rechtliche Maßnahmen und wirtschaftliche Sanktionen vorgesehen, um die überwiegende Mehrheit von gesetzeswidrigen Praktiken abzuschrecken. Maßnahmen/Sanktionen können beispielsweise Untersagungsverfügungen und Bußgelder bzw. Strafen sein.

In sechs Schritten zur CE-Kennzeichnung

Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, haben die Hersteller bis zu sechs notwendige Schritte durchzuführen, um ihre Produkte zur Marktreife zu bringen:

1. Identifizieren der relevanten Richtlinie(n) und harmonisierten Normen für das Produkt. Die grundlegenden Anforderungen, die Produkte erfüllen müssen, werden auf EU-Ebene harmonisiert und werden in allgemeiner Form in den Richtlinien festgelegt. Harmonisierte europäische Normen werden mit Bezug auf die angewendeten Richtlinien erstellt. Diese konkretisieren in ausführlichen technischen Details die grundlegenden Anforderungen.

2. Überprüfen der produktspezifischen Anforderungen. Der Hersteller eines Produkts muss sicherstellen, dass sein Produkt den Anforderungen der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entspricht. Die vollständige Übereinstimmung eines Produkts mit den harmonisierten Normen gibt dem Hersteller das Recht, die "Konformitätsvermutung" anzustellen. Die Verwendung von Lösungen aus harmonisierten Normen ist jedoch freiwillig. Der Hersteller kann auch entscheiden, andere Wege zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen zu wählen.

3. Recherchieren, ob eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle in Form einer benannten Stelle notwendig ist. Jede Richtlinie für ein bestimmtes Produkt legt fest, ob ein autorisierter Dritter (Notified Body) in das Verfahren der Konformitätsbewertung einbezogen werden muss.

4. Testen und überprüfen des Produkts auf Übereinstimmung mit den EU-Rechtsvorschriften. Ein Teil des Verfahrens ist hierbei das Erstellen einer Risikobeurteilung.

5. Erstellen der erforderlichen technischen Unterlagen. Der Hersteller muss die technischen Unterlagen erstellen, durch die eine Beurteilung vorgenommen werden kann, ob die Übereinstimmung des Produkts mit den einschlägigen Anforderungen gegeben ist. Zu den technischen Unterlagen gehört die Risikobeurteilung und gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie z.B. Bescheinigungen, Berechnungen, usw. Zusammen mit der EG-Konformitätserklärung müssen die technischen Unterlagen auf Verlangen der zuständigen nationalen Behörde vorgelegt werden.

6. Anbringung der CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung muss vom Hersteller nach Maßgabe der Richtlinien angebracht werden. Sie muss deutlich sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Produkt oder dem Typenschild angebracht werden. War eine benannte Stelle in der Phase der Fertigungskontrolle tätig, muss ihre Identifikationsnummer neben der CE-Kennzeichnung mit angezeigt werden.

 
 
Praxishilfen
 


Downloads

Maschinenrichtlinie

Niederspannungsrichtlinie

EMV-Richtlinie

Druckgeräterichtlinie

Bauprodukterichtlinie

Explosible Atmosphäre

 
 
 

Rechtliche Grundlagen
- Verantwortung / Haftung
- Marktaufsichtsbehörden
Typische Aufgaben von D.
- CE-Management
- Phasen und Aufgaben
- Zulieferdokumentation
- Dokumentation bei Umbau
CE-Verfahren durchführen
- Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
Inhalte und Gestaltung von Dok.
- Interne und externe Dok.
- Prüfen von Dokumenten
- Informationsquellen

Weitere Informationen
 
Datenschutz Impressum