SAFEXPERTS Maschinensicherheit plant, organisiert, schult und führt CE-Kennzeichnung aus. Konformitätsverfahren, Gefahrenanalysen, Richtlinienrecherche, Normenrecherche, Dokumentation., Seminare, Workshops, Inhouse-Seminare und Inhouse-Workshops
CE-Kennzeichnung I Maschinenrichtlinie I Risikobeurteilung I Normenrecherche I Beratung I CE-Forum I Praxishilfen I Workshops I Seminare
Ingenieurbüro Preis, SAFEXPERTS Maschinensicherheit, Dienstleister zur CE-Kennzeichnung, Seminare, Workshops, Beratung, Gefahrenanalysen
 
CE-Kennzeichnung, Arbeitssicherheit, Gefahrenanalysen, Normenrecherchen, Gutachten, Maschinen-Prüfungen, Workshops zur CE-Kennzeichnung, Seminare zur CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Einbauerklärung, Herstellererklärung
 
 
CE-Kennzeichnung
 
Workshop
Risikobeurteilungen erstellen
 
Newsletter
 
Produkteinstufung
- Richtlinienrecherche
- Normenrecherche
Gefahrenminimierung
- Methoden und bewährte
Prinzipien
- Sicherheitskonzepte
- Hinweisende Sicherheitstechnik
Risikobeurteilung
- Risikob. nach EN 12100
- EN 13849 und EN 62061
- Sistema
Nachweisdokmentation
- Die Teilnehmer erstellen unter
Anleitung die Nachweis-
dokumentation für ein Produkt
iher Wahl.
Weitere Informationen
 
Normenrecherche
 
Risikobeurteilung

Übersicht zu allen bereits erschienenen Themen

Diesen Artikel als pdf-Datei herunterladen

Beratung
CE-Forum
Praxishilfen
… Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen …


Die neue Maschinenrichtlinie fordert, in der Konformitätserklärung und in der Einbauerklärung den Namen und die Anschrift einer Person zu nennen, die berechtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen. Diese Person muss in der Gemeinschaft ansässig sein.


Aufgaben der Person,
die bevollmächtigt ist

 


Die Person soll die technischen Unterlagen, die im Rahmen der Anwendung der Maschinenrichtlinie notwendig sind, zusammenstellen. Die Person wird gegebenenfalls aufgefordert werden, einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen hin die technischen Unterlagen zu übermitteln. Die Person sollte daher Zugriff auf die technischen Unterlagen haben, über die Aufbewahrung und Archivierung informiert sein.



Dokumentations-bevollmächtigter
oder Dokumentations-verantwortlicher?

 


Die Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammen zu stellen, wird in der Fachliteratur unterschiedlich genannt. Gelegentlich ist vom Dokumentationsverantwortlichen, meist vom Dokumentationsbevollmächtigten die Rede. Beide Begriffe kennt die Maschinenrichtlinie nicht.
Für die Benennung als Dokumentationsverantwortlichen spricht der Umstand, dass die Person der Herstellerfirma und den Behörden gegenüber verantwortlich dafür ist, die Technischen Unterlagen zusammen zu stellen, zu archivieren, zu übersenden. Die Person ist jedoch nicht unbedingt für die Inhalte und die Korrektheit der Technischen Unterlagen verantwortlich, daher führt dieser Begriff teilweise am Sachverhalt vorbei.
Für die Benennung als Dokumentationsbevollmächtigten spricht der Umstand, dass die Person von der Herstellerfirma bevollmächtigt ist, die Technischen Unterlagen den Behörden zu übermitteln. Der Begriff „Dokumentationsbevollmächtigter“ beschreibt die Aufgaben und Verantwortung der benannten Person besser, daher sollte dieser Begriff vorrangig verwendet werden.
.


Den Dokumentations-bevollmächtigten auf Unternehmensebene
oder auf Projektebene ‚installieren’?

Der Dokumentationsbevollmächtigte kann sowohl auf Unternehmensebene, als auch projektbezogen bevollmächtigt werden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile:

Die Benennung auf Unternehmensebene bringt den Vorteil mit sich, dass gegebenenfalls Professionalisierung möglich ist, d.h. eine Person viel Erfahrung in der Zusammenstellung und Archivierung gewinnt, so dass diese Vorgänge ggf. zeitsparend und professionell abgewickelt werden können.

Die Benennung auf Projektebene kann Vorteile haben, wenn es notwendig ist, dass die bevollmächtigte Person detailliertes Fachwissen zum Projekt besitzt, um die Unterlagen überhaupt fachgerecht zusammenstellen zu können. Insbesondere bei großen, umfangreichen Projekten eignet sich diese Variante besonders.


Dokumentations-bevollmächtigter als juristische Person nennen?

Die Frage, ob der Dokumentationsbevollmächtigte auch eine Firma sein kann (darf), also die Nennung desselben in der Konformitäts- oder Herstellererklärung einfach durch z.B. die Nennung der Herstellerfirma umgesetzt werden kann, wird immer wieder diskutiert. Der Leitfaden zur neuen Maschinenrichtlinie erlaubt diese Vorgehensweise. SAFETYTEAMS empfiehlt Ihnen jedoch, den Namen der Person zu nennen, die von den Unternehmensprozessen her für diese Aufgabe bestimmt ist. Dies hilft den Firmen auch intern, die Verantwortlichkeiten zu bestimmen und zu regeln.

Sitz des Dokumentations-bevollmächtigten

Der Dokumentationsbevollmächtigte muss seinen Sitz innerhalb der europäischen Union haben. Dies ist insbesondere dann zu beachten, wenn Maschinen aus nichteuropäischen Ländern in EU-Länder importiert werden sollen. Wenn ein Nutzer/Endkunde selbst Maschinen aus z.B. USA in die europäische Union einführt, gilt dieser rechtlich als Bevollmächtigter und muss daher sicherstellen, dass er die relevanten Unterlagen bekommt.
Seminarprogramme
Seminar-Orte
Preise
Termine / Anmeldung
Kontakt
Anreise
 
Seminar CE-Kennzeichnung - praxisgerecht und effizient
Referenzen
 

Rechtliche Grundlagen
- Produkteinstufung Richtlinien
- Haftungsfragen/Haftungsfälle
- Sonderfall Gebrauchtmaschinen
- Import/Export
Normenrecherche
- Rechtlicher Status von Normen
- Arten von Normen
- Recherchewerkzeuge
- Normeninhalte
Risikobeurteilung
- Methoden
- Praktische Beispiele
- Risikobewertung
- Nachweisdokumentation
Technische Dokumentation
- Umfang der Technischen
Dokumentation
- Inhalte von Betriebsanleitungen
- Gestaltung von Betriebsanl.
- Handlungsorientiertes Schreiben
- Sicherheitshinweise verfassen
Weitere Informationen

Newsletter
Kunden-Login
Links
Sitemap
 

Newsletter anmelden

Ihr Name:

Ihre E-Mail-Adresse:

 
 
Praxishilfen
 


Downloads

Maschinenrichtlinie

Niederspannungsrichtlinie

EMV-Richtlinie

Druckgeräterichtlinie

Bauprodukterichtlinie

Explosible Atmosphäre

 
 
 

Rechtliche Grundlagen
- Verantwortung / Haftung
- Marktaufsichtsbehörden
Typische Aufgaben von D.
- CE-Management
- Phasen und Aufgaben
- Zulieferdokumentation
- Dokumentation bei Umbau
CE-Verfahren durchführen
- Normenrecherche
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
Inhalte und Gestaltung von Dok.
- Interne und externe Dok.
- Prüfen von Dokumenten
- Informationsquellen

Weitere Informationen
 
   
Datenschutz Impressum