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Frage 1250
gestellt von: Hans Meyer, Seevetal
am: 04.01.2017
Thema: 12 V-Kabel mit CE Kennzeichnung
Frage: Wir lassen im Ausland 5 V und 12
V Anschlusskabel fertigen zum Anschluss an serielle und USB Schnittstellen
(Menge <1000).
Müssen wir dafür eine CE-Prüfung und/oder Gefährdungsbeurteilung
durchführen (lassen)?
Vielen Dank für eine Antwort.
H. Meyer
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Meyer,
zu Kabeln gibt es sehr viele Normen, je nach
Einsatzbereich und Frequenzbereich. Diese müssen recherchiert
werden. Fallen die Kabel in den Anwendungsbereich der Normen und
sind die Normen im Amtsblatt gelistet, ist die CE-Kennzeichnung
erforderlich. Mit zur CE-Kennzeichnung gehören in der Regel
die Durchführung einer Risikoanalyse mit diversen Prüfungen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1249
gestellt von: Fabian Reinlein
am: 03.01.2017
Thema: CE Kennzeichnung Fälschung
Sehr geehrter
Herr Preis,
ist es ausreichend die Norm z.B. EN 61326
auf dem CE- Zertifikat aufzuführen oder muss diese komplett
angegeben werden (z.B. EN 61326-1:2013) ?
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Reinlein
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Reinlein,
für Produkte der Niederspannungsrichtlinie
muss das Datum der angewandten Norm nicht angegeben werden. Der
Stand der Norm muss zum Datum der Unterschrift der Konformitätserklärung
passen, d.h. es ist stets die zum Datum des Inverkehrbringens gültige
Normenfassung anzuwenden. Auf welchen Teil der Norm Sie sich beziehen,
sollte allerdings angegeben werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1248
gestellt von: Roland Kniest
am: 03.01.2017
Thema: CE Kennzeichnung Fälschung
Hallo!
Gibt es in Deutschland eine Anlaufstelle für gefälschte
CE-Kennzeichnung?
Geräte die in Deutschland hergestellt werden, aber ohne Konformitätserklärung,
nicht geprüfte EG-Richtlinien.
Muss man den Hersteller anzeigen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Kniest,
hierfür gibt es eine spezielle Internetplattform.
Über www.icsms.de
kann die zuständige Behörde ermittelt und informiert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1247
gestellt von: Wolfgang Erkens, Ingolstadt
am: 23.12.2016
Thema: CE Kennzeichnung bei Importbaugruppen
Frage: ist ein CE Zeichen erforderlich,
wenn Baugruppen und oder Bausätze zur Weiterbearbeitung importiert
werden.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Erkens,
ja, bei vielen Bausätzen ist dies der
Fall. Es kommt hierbei auf den Fertigstellungsgrad an, der mit dem
Bausatz erreicht werden kann.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1246
gestellt von: Frank
am: 21.12.2016
Thema: Expositionsdauer bei Risikoeinschätzung
Hallo,
wir stellen Maschinen mit Handbedienung und
teilweise offenen Arbeitsraum her. Dadurch resultiert nach meinem
Verständnis eine hohe Expositionsdauer F2 beim regulären
Betrieb der Maschine. Kommt jetzt noch eine Schadenseinschätzung
von S2 hinzu ist es häufig sehr schwierig das notwendige PL
zu realisieren.
In Ihrer Beispiel-Risikobeurteilung-Spaltmaschine haben Sie die
Expositionsdauer mit F1 eingeschätzt. Wie passt das zur Lebensphase
Betrieb, bei der ich mich unmittelbar und zu jeder Zeit an der Gefahrenquelle
befinde.
Habe ich bisher die Bewertung der Expositionsdauer
falsch interpretiert?
Danke
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frank,
bei der Beispiel-Risikobeurteilung Spaltmaschine
basiert die Einschätzung zum Einen auf der aus der C-Norm-basierenden
Anforderung nach PL= c für sicherheitsbezogene Teile, welche
über S2, F1, P1 definiert werden kann, und und zum Anderen
auf der Tatsache, dass diese Spaltmaschinen überweigend nur
an wenigen Tagen im Jahr im privaten Umfeld genutzt werden, also
insgesamt über eine Zeitspanne von mehreren Jahren gesehen
eine Expositionsdauer "selten bis öfter" aufweisen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1245
gestellt von: anonym
am: 16.12.2016
Thema: Anlage / Gesamtheit von Maschinen
Frage: Unsere Anlage besteht aus mehreren
Maschinen. Jede einzeln Maschine hat eine Bezeichnung und Typ. Braucht
die Gesamtanlage auch eine Bezeichnung und Typ, bzw. ein CE-Schild,
da ich in Safexpert nur die Schnittstellen der Gesamtanlage betrachte?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
wenn es sich um eine Gesamtheit von Maschinen
im Sinne der Maschinenrichtlinie handelt, ist dies erforderlich.
Gesamtheiten von Maschinen sind hauptsächlich dadurch gekennzeichnet,
dass sicherheitsrelevante Verknüpfungen zwischen den einzelnen
Maschinen bestehen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1244
gestellt von: Oleg Patrusev, Köln
am: 14.12.2016
Thema: Gasflaschentauschautomat
Hallo Herr Preis,
wir haben einen Gasflaschentauschautomat
entwickelt. Die Gasflaschen sind in einem freien Lager (zwei Seiten
offen) aufgestellt, sodass kein Explosionsbereich auszuweisen ist.
Der Automat besteht aus mehreren Gleichstrommotoren
und anderen Peripheriegeräten wie Thermodrucker, Barcodescanner
etc. sodass potenzielle Zündquellen vorhanden sind.
Nach welcher Richtlinie müsste die CE-Kennzeichnug
des Automaten erfolgen: ATEX- oder Maschinenrichtlinie?
Vielen Dank im Voraus!
Mfg OP
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Patrusev,
gegebenenfalls müssen beide Richtlinien
angewandt werden. Die Anwendung der beiden einzelnen Richtlinien
schließt die Anwendung weiterer Richtlinien nicht aus.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1243
gestellt von: Thomas Wagner, Jena
am: 14.12.2016
Thema: USB-Drucker
Frage: Die Maschinenrichtlinie schließt
informationstechnische Geräte und gewöhnliche Büromaschinen
vom Anwendungsbereich aus, soweit diese unter die Niederspannungsrichtlinie
fallen.
Fällt ein USB Drucker, der zum Ausdruck von Daten an einen
Rechner angeschlossen wird und dessen Spannungsversorgung über
den USB-Port (5V) erfolgt, unter die Maschinenrichtlinie, da er
ja nicht in den Spannungsbereiche der Niederspannungsrichtlinie
fällt?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Wagner,
theoretisch wäre die Maschinenrichtlinie,
EMV-Richtlinie und RoHS-Richtlinie anzuwenden, wobei die Anwendung
der Maschinenrichtlinie nicht sinnvoll ist. Die Normen für
die Informationstechnischen Geräte, die der Niederspannungsrichtlinie
zugeordnet sind, kennen im Anwendungsbereich zum großen Teil
die untere Spannungsrenze von 50 V nicht. Diese sollten daher angewandt
werden und aufgrund der Anwendung der entsprechenden Normen passt
das Produkt besser zur Niederspannungsrichtlinie.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1242
gestellt von: Ralph G.
am: 14.12.2016
Thema: Quasi-Hersteller
Hallo Herr Preis,
wir montieren auf unser Produkt einen zugekauften
Antrieb. Für die neu entstandene unvollständige Maschine
müssen wir eine Risikobeurteilung etc. durchführen. Dabei
müssen wir nur unser Produkt und die Schnittstellen zum Antrieb
beachten. Richtig?
Wenn wir allerdings unser Logo auf dem Antrieb
anbringen und als Quasi-Hesteller gelten, müssen wir dann die
Risikobeurteilung für das neue Produkt inklusive des kompletten
Antriebs durchführen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralph G.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr G.,
Ihre Annahmen sind richtig. Im Fall 2 können
Sie gegebenenfalls teilweise auf Unterlagen, die Sie vom Hersteller
des Antriebs erhalten, vertrauen bzw. verweisen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1241
gestellt von: Matthias Blaesi, Offenburg
am: 08.12.2016
Thema: Teilweise Erneuerung der Anlage / Alte Sicherheitsbauteile
Hallo,
wir liefern ein neues Anlagenteil. Bisher
wurde der durch Sicherheitsbauteile abgesichert, welche nun nicht
mehr der neuen MRL entsprechen. Dieses Anlagenteil, an dem auch
die Sicherheitstechnik angebracht wird, wird nicht ersetzt. Muss
dies auf den neuesten Stand gebracht werden? Wer trägt dafür
das Risiko?
Danke für Eure Antworten.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Blaesi,
wenn es sich bei dem Umbau um eine wesentliche
Veränderung handelt, muss die Sicherheit auf den aktuell gültigen
Stand gebracht werden. Das Risiko im Sinne der Produkthaftung trägt
derjenige, der den Umbau veranlasst und für die Sicherheit
zuständig ist.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1240
gestellt von: David Voels, Schönfeld
am: 07.12.2016
Thema: CE-Zertifizierung
Hallo,
wollte mal fragen wo mann eine Konformitätserklärung fürs
Boot bekommt, ich habe die CE-Nummer, aber die Erklärung ist
nicht zu finden, bekomme das Boot nicht angemeldet Bj. 2002.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Voels,
die Konformitätserklärung kann
beim Hersteller des Boots angefordert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1239
gestellt von: Alexander Hilgert, Bremen
am: 07.12.2016
Thema: CE-Kennzeichnung selbstgebaute Regalgestelle
Hallo,
wir wollen aus Metallprofilen (ITEM) mobile Gestelle für die
Produktion herstellen. Hier soll Montagematerial bevorratet werden.
Die Montage soll durch eigenes Personal erfolgen.
Wird hier eine CE Kennzeichnung gefordert oder reicht eine Gefährdungsbeurteilung,
Montage-Nutzungsanleitung, Musterkontrolle und Traglastkennzeichnung
aus?
Die Kontrolle des Mustergestells soll durch die eigene Technikabteilung
erfolgen. Die Montage erfolgt durch eingewiesenes und beim Lieferanten
geschultes Personal.
Vielen Dank im Voraus.
VG
A. Hilgert
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Hilgert,
die CE-Kennzeichnung muss und darf nicht
angebracht werden, aber die Normen zu den Regalen sollten angewandt
und deren Einhaltung dokumentiert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1238
gestellt von: Jörg Sommerfeldt
am: 06.12.2016
Thema: CE-Kennzeichnung bei Versuchscontainer
Hallo,
wir haben seit ein paar Tagen einen Versuchscontainer auf dem Gelände,
in dem Komponenten unter reproduzierbaren Bedingungen in Brand gesetzt
werden (die Gefährdung bringen wir als Betreiber in den Container).
Auf dem Container ist eine Lüftungsanlage (CE-Kennzeichnung
vorhanden) installiert und im Container sind die jeweiligen Steuerungen
untergebracht. Meine Frage ist nun, braucht dieser Container als
Gesamtgebilde eine CE-Kennzeichnung und wenn ja, nach welcher Richtlinie?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Sommerfeldt,
eine CE-Kennzeichnung ist aus meiner Sicht
nicht erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1237
gestellt von: Tobias Schmitz, Erkrath
am: 28.11.2016
Thema: DIN EN 82079
Frage: Muss die DIN EN 82079-1 eineghalten
werden um sein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, oder
gilt diese nur als grobe Gestaltungsvorgabe?
Antwort von: Daniel A.
Hallo Herr Schmitz,
die Anwendung von Normen ist grundsätzlich
freiwillig.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel A.
Antwort von: Roman Preis
Ergänzung: Die Umsetzung der Normen
am Produkt ist freiwillig, jedoch legen die Normen das zu erreichende
Sicherheitsniveau fest. Es wäre also zu prüfen, ob eine
Abweichung von EN 82079-1 die Sicherheit des Produkts herab setzt.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1236
gestellt von: Franz Klein, Villach
am: 26.11.2016
Thema: CE Kennzeichnung Anlage ohne Automatisierungssystem
Sehr geehrter
Herr Preis
Zählt eine Anlage (Einheit aus Rohren,
Behältern, Ventilen, Pumpen, Wärmetauschern, Sicherheitseinrichtungen...)
als fertige Maschine, wenn das Automatisierungssystem/Software noch
nicht implementiert wurde?
Das Automatisierungssystem beinhaltet die automatisch ablaufenden
Funktionen, damit die Anlage für den vorgesehen Zweck eingesetzt
werden kann (Bsp. Automatische Reinigung der Anlage, Funktionen
zur Produktion eines Produktes...).
Im konkreten Fall wird die Anlage inklusive
E-Montage von einem Hersteller an den Kunden geliefert. Das Automatisierungssystem
wird wiederum von einem anderen Lieferanten, welcher vom Kunden
beauftragt wurde, bereit gestellt. Der Erbauer der Anlage hat somit
keine Kenntnisse zum Automationssystem.
Die Inbetriebnahme der automatisch ablaufenden Funktionen an der
Anlage erfolgt ebenso ohne Einbindung des Erbauers der Anlage.
1.) Gilt eine derartige Anlage als fertige
Maschine und kann somit das CE- Kennzeichen vom Erbauer der Anlage
ausgestellt werden? Wenn nein, wie ist hier vorzugehen?
2.) Worauf muss in diesem Fall besonders Acht gegeben werden ?
Vielen Dank im Vorab für die Auskunft!
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Klein,
in der Regel ist bei solchen Konstellationen
der Betreiber der Anlage gleichzeitig der Hersteller und damit zur
CE-Kennzeichnung verpflichtet. Der Hersteller kann hierbei auf die
ihm von den Lieferanten gelieferten Unterlagen und Informationen
zurückgreifen und die fehlenden Unterlagen selbst erstellen.
Der Hersteller kann auch einzelne Lieferanten oder andere Personen
bevollmächtigen, die CE-Kennzeichnung vorzunehmen. Inwieweit
einzelne, in die Anlage eingebauten Produkte die CE-Kennzeichnung
benötigen, hängt z.B. vom Fertigstellungsgrad der einzelnen
Produkte ab. Teilweise kann die CE-Kennzeichnung der einzelnen Produkte
auch nach der Fertigstellung der Anlage erfolgen, wenn geprüft
wurde, ob die Einbindung in die Anlage (Automatisierung bzw. Steuerung)
korrekt (im Sinne der Anforderungen an die Anlage) erfolgt ist.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1235
gestellt von: Mag. Manfred Anfang, MSC
am: 20.11.2016
Thema: CE MRL und Lebensmittelsicherheit
Sehr geehrter
Herr Preis!
Danke, dass es möglich ist hier eine Frage zu stellen!
Es handelt sich um eine manuelle und handbetätigte Mechanik
zum Falten von Teigscheiben zu Teigtaschen. Laut Recherche fällt
diese Maschine nicht unter die Maschinenrichtlinie! Muss ich trotzdem
das CE Kennzeichen abringen und beschreiben, dass die Maschine nicht
unter die MRL-Richtlinie fällt?
Weiters kommt die Maschine mit Lebensmittel in Kontakt. Die Materialien
wurden entsprechend ausgewählt und in der Konformitätserklärung
für Umweltaspekte und Lebensmittelsicherheit beschrieben. Muss
ich hierfür ein CE-Kennzeichen anbringen?
Danke für die Antwort und schöne Grüße
Manfred Anfang
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Anfang,
die CE-Kennzeichnung muss und darf nicht
angebracht werden, aber die Normen zu den Hygieneaspekten sollten
angewandt und deren Einhaltung dokumentiert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1234
gestellt von: Bernd Körber
am: 17.11.2016
Thema: Anwendungsbereich von Richtlinien Konfomitätserklärung
Frage: Ich möchte
für ein Produkt eine CE- Konformität erklären.
Es handelt sich um einen rein passiven Wandler für EMV- Test:
- kein Anschluss an Niederspannungsnetz
- keine interne Elektronik
- nur passiver mechanischer Aufbau mit 2 Anschlussbuchsen für
Hochfrequenzsignal
Ich denke, es sind grundsätzlich folgende
Richtlinien hier zu beachten:
1) EMV Richtlinie 2014/30/EU
2) Niederspannungsrichtlinine 2014/35/EU
3) RoHS Richtlinie 2011/65/EU
1) und 2) treffen wohl nicht zu. Liege ich
damit richtig?
Wie wird in einem solchen Fall die Konformität erklärt?
3) trifft definitiv zu. Muss man dazu alle
einzelen Stoffe aufführen oder reicht es, wenn man RoHS konforme
Bauteile einsetzt und wenn ja, wie muss man das dann darstellen?
Vielen Dank im Vorraus.
MfG. B. Körber
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Körber,
ob die EMV- und Niederspannungsrichtlinie
einzuhalten sind, kann ich so nicht beurteilen. Wenn die RoHS angewandt
werden muss, gilt es, in der Konformitätserklärung unter
anderem die angewandten Normen anzugeben. In den Normen gibt es
Dokumentationsanforderungen, jedoch betrifft dies vor allem die
interne Dokumentation, welche nicht an den Verwender gegeben werden
muss.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1233
gestellt von: Joachim Hagenlocher, Massing
am: 16.11.2016
Thema: Gefahrenanalyse einsehen
Frage: Wenn ich eine Maschine kaufe, habe
ich kein Recht gemäß MRL, die Gefahrenanalyse zu bekommen.
Darf ich sie wenigstens einsehen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Hagenlocher,
auch die Einsicht kann vom Hersteller verweigert
werden. Wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Maschine nicht
den Anforderungen genügt, kann über www.icsms.de
die zuständige Behörde informiert werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1232
gestellt von: Hans-Christian Otto
am: 15.11.2016
Thema: Heizpatronen Spannungsprüfung
Frage: Wir verwenden in unseren Produkten
Heizpatronen, die einzeln 60V/60W haben und immer zu 4. in Reihe
an 230V geschaltet werden. Gibt es für Heizpatronen eine Norm?
Es geht mir speziell um die Prüfungen, die wir an den zusammengeschalteten
Patronen durchführen müssen. (Iso/Spannungsprüfung)
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Otto,
zu Heizpatronen gibt es Normen. Die Normen
sind je nach Einsatzbereich der Heizungen unterschiedlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1231
gestellt von: Anders Volquardsen, Ludwigsburg
am: 09.11.2016
Thema: Identifikation relevanter Richtlinien / CE-Kennzeichnung
Fahrzeugkomponenten
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
wir, entwickeln ein elektrisches 48V Antriebssystem
für Klasse L Fahrzeuge. In diese Fahrzeugklasse fallen u.a.
Roller oder leichte Fahrzeuge wie z.B. der Renault Twizy. Zu den
Systemkomponenten gehören u.a. eine Li-Ionen Batterie und ein
externes Ladegerät.
Ein Use-Case ist folgender: Wir bieten dem
Kunden an, die Batterie aus dem Fahrzeug zu entnehmen, um diese
mit einem externen Ladegerät zu laden. Somit sind für
die Batterie und das Ladegerät ein CE-Zeichen anzubringen.
Bezüglich der Identifikation CE relevanter
Richtlinien und der CE-Kennzeichnung an Fahrzeugkomponenten sind
noch ein paar Fragen offen:
1. Wo ist für mich ersichtlich welche
Richtlinie ich für die Batterie und Ladegerät heranziehen
muss? Aus den Richtlinien ist für mich kein Scope, wie z.B.
bei einer Norm, ersichtlich. Muss ich hier einen technischen Dienst
aufsuchen?
Folgende Richtlinien würden meiner Meinung
nach in Frage kommen:
a. 2014/42/EG EMV
b. 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie
c. 96/57/EG Ökodesign
d. 2011/65/65 RoHS
2. Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob es konform ist,
wenn festverbaute Fahrzeugkomponenten mit einem CE-Kennzeichen versehen
werden? M.E. sind alle Fahrzeugkomponenten durch die Typengenehmigung
abgedeckt.
3. Zu guter Letzt interessiert mich, ob ein
Lieferant aus dem Drittland verpflichtet ist, ein CE-Zeichen auf
Fahrzeugkomponenten anzubringen? Können sonst Probleme bei
der Einfuhr in Europa entstehen?
Ich hoffe ich habe meine Fragen an der richtigen Stelle platziert.
Herzlichen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Anders Volquardsen
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Volquardsen,
um Ihnen eine fundierte Antwort zu geben,
müsste ich selbst umfangreichere Recherchen anstellen, was
ich im Rahmen des Forums leider nicht leisten kann.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1230
gestellt von: Christian Böltl
am: 08.11.2016
Thema: Eingreifschutz Behälter
Guten Tag Herr Preis,
in einer chemischen Fertigung mit stark kontrolliertem
Zugang alleinig von geschultem Personal werden Rührbehälter
verwendet. Diese sind ca. 1,15 m hoch und ca. 1 m im Durchmesser.
Mittig ist auf einer Traverse ein Rührmotor installiert, der
am Boden Sediment aufrührt. Der Motor wird ausschließlich
am Motor eingeschaltet - ein fremdschalten ist nicht möglich.
Der Behälter wird mit 2 Halbdeckel abgedeckt. Meine Frage:
Ist es möglich, die Behälter so durch geschultes Personal
zu betreiben. Oder ist eine Eingreifschutz zwingend vorzusehen?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Böltl,
ein Eingreifschutz ist vorzusehen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1229
gestellt von: Richard Huber, Erding
am: 08.11.2016
Thema: CE-Kennzeichnung Big Bags
Guten Tag,
wir heben demnächst mit einem Autokran Rollkies auf ein Wohnhaus.
Das Material würden wir in Big Bags (weiße Kunststoffsäcke)
füllen und diese dann hochkranen.
Jetzt hat der Chef bigbags im Internet gekauft, die keinen Zettel
mit CE Kennzeichnung und Max. Last haben. Dürfen diese überhaupt
mit dem Kran 30-50m hoch gehoben werden?
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Richard Huber
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Huber,
ich gehe davon aus, dass diese Aktion im
Rahmen des gewerbsmäßigen Umfelds durchgeführt wird.
Die Big Bags dürfen dann nicht verwendet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1228
gestellt von: Jörg Scherible
am: 07.11.2016
Thema: Umlabeln von Pumpen
Guten Tag,
wir sind Pumpenhersteller und handeln zur
Sortimentsergänzung mit Pumpen anderer Hersteller. Diese werden
umgelabelt. Wir verhält sich das Umlabeln rechtlich in Bezug
auf die ATEX-Zulassung des Produktes?
Mit freundlichem Gruß
Jörg Scherieble
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag Herr Scherible,
wenn Sie ein ATEX-Produkt unter Ihrem eigenen
Namen oder Handelsmarke in Verkehr bringen, gelten für Sie
die Pflichten des Herstellers.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1227
gestellt von: Burkhardt Draheim, Bestwig
am: 02.11.2016
Thema: Konformitätsbedarf für Tragetelle (ähnlich
Gitterboxen), die für einen Krantransport vorgesehen sind
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bauen Transportgestelle für Gasflaschen.
Diese Gestelle sind ähnlich einer Gitterbox aufgebaut. Nur
unsere Gestelle sind allseitig umschlossen. Und unsere Gestelle
sollen mit einem Kran transportiert werden.
Müssen wir für solche Gestelle eine Konformitätserklärung
erstellen?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Draheim,
die Gitterboxen sind meiner Einschätzung
nach "Lastaufnahmemittel" im Sinne der Maschinenrichtlinie.
Eine CE-Kennzeichnung und Ausstellen der Konformitätserklärung
ist vorgeschrieben.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1226
gestellt von: Daniel Lange
am: 02.11.2016
Thema: CE Kennzeichnungspflicht für Markise
Hallo
Ich habe im April dieses Jahr eine Markise
im eBay bei der Firma Weinert Wohninnovation gekauft.
Diese haben Mängel bei den Wandhaltern und Gelenkarmen.
Meine Fragen an Sie:
Müssen Markisen ein CE Zeichen besitzen
?
Unsere hat nämlich kein Zeichen.
Seit 2006 müssen doch alle nach DIN EN usw. ein CE besitzen
oder lieg ich da falsch ?
Dürfen Markisen ohne CE noch verkauft werden ?
Kann ich hier die Firma unter Druck setzen ?
Vielen Dank!
Daniel Lange
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Lange,
Markisen im Sinne von EN 13561 müssen
CE-gekennzeichnet sein. Unsichere Produkte können unter www.icsms.de
den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1226
gestellt von: Ronja Büchel
am: 27.10.2016
Thema: Typenschild bei Maschinenumbau
Frage: Ich arbeite in einer Abteilung, in
der Umbauten an Maschinen durchgeführt werden, nun kam die
Frage auf, ob für jeden Umbau auch ein neues Typenschild an
der Maschine angebracht werden muss.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrte Frau Büchel,
wenn die Umbauten als wesentliche Veränderungen
einzustufen sind, muss auch das Typschild der Maschine mit dem aktuellen
Baujahr gekennzeichnet werden, bei dem der Umbauprozess abgeschlossen
wurde.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1225
gestellt von: Tekgümüs Fatih, Senftenberg
am: 26.10.2016
Thema: CE-Kennzeichen für Verschleißmessstand
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich des CE-Kennzeichens
bei einem Verschleißmessstand.
Das Gerät ist komplett eine Eigenkonstruktion
und hat keine CE-Konformen Einzelteile. Lediglich der Elektromotor
besitzt die CE-Kennzeichnung. Nun ist die Frage, an welche Richtlinie
wir uns halten müssen. Ein Messgerät ist es nicht. Jedoch
wird in Artikel 1 Absatz 2 der Maschinenrichtlinie beschrieben,
dass Maschinen die speziell für Forschungszwecke konstruiert
und gebaut wurden und zur vorübergehenden Verwendung in Laboratorien
bestimmt sind von dieser Richtlinie ausgeschlossen seien. Wir haben
Prüfobjekte in der "Maschine" die sich drehen und
an der wir dann den Verschleiß Messen. Aber die Messprozedur
wird an der Waage gemacht und nicht am Gerät.
Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tekgümüs Fatih
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Fatih,
Prüfstände dieser Art sind in der
Regel als Maschinen anzusehen. Die Ausnahme für Maschinen,
die speziell für Forschungszwecke konstruiert wurden, gilt
nur, wenn diese explizit zur vorübergehenden Verwendung gebaut
wurden. Eine regelmäßige dauerhafte Verwendung gehört
nicht hierzu.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1224
gestellt von: Stephan Ernst
am: 26.10.2016
Thema: Inverkehrbringen von Maschinen
Sehr geehrter Herr Preis,
nach MRL 2006/42/EG, Art.2h) bezeichnet der Ausdruck „Inverkehrbringen“
die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer
Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft
im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung.
In der Regel werden Maschinen vom Hersteller an einen Händler
verkauft (erstmalige Bereitstellung im Hinblick auf ihren Vertrieb),
welcher diese wiederum an Kunden verkauft, wo sie in Betrieb genommen
und benutzt werden (erstmalige Bereitstellung im Hinblick auf ihre
Benutzung).
Wer ist hier nun als Inverkehrbringer anzusehen, der Hersteller
oder der Händler?
Die Frage ist dahingehend bedeutsam, da der Zeitpunkt des Inverkehrbringens
als maßgeblich für die Erklärung der Konformität
gilt.
Falls der Händler als Inverkehrbringer angesehen wird, wäre
es aus meiner Sicht denkbar, dass der Hersteller ihn beauftragt
und bevollmächtigt, etwa zu prüfen, ob wichtige Schutzeinrichtungen
korrekt an der Maschine angebracht sind, bevor das Inverkehrbringen
durch die Übergabe Maschine mit Konformitätserklärung
an den Kunden erfolgt.
Falls der Hersteller als Inverkehrbringer angesehen wird, so bleibt
nur die Möglichkeit, die Konformität bei der Übergabe
der Maschine an den Händler zu erklären und Montage und
Inbetriebnahme (auch bzgl. Schutzeinrichtungen) in der Betriebsanleitung
umfassend zu beschreiben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung hierzu!
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Ernst
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Ernst,
beide Wirtschaftsakteure können je nach
"Vertragsbedingungen" und anderen Aspekten Inverkehrbringer
sein. Der Blue Guide erläutert folgendermaßen: "Ein
Produkt wird auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht, wenn es erstmalig
bereitgestellt wird. Dies erfolgt entweder durch einen Hersteller
oder einen Einführer, die folglich die einzigen Wirtschaftsbeteiligten
sind, die Produkte in Verkehr bringen. Stellt ein Hersteller oder
Einführer ein Produkt einem Händler oder Endbenutzer erstmalig
bereit, wird dies rechtlich stets als „Inverkehrbringen“
bezeichnet. Alle nachfolgenden Tätigkeiten, z. B. Weitergabe
von Händler zu Händler oder von einem Händler an
einen Endbenutzer, werden als Bereitstellung bezeichnet." Weitere
Aspekte und Einzelheiten sowie Ausnahmen finden sich ebenfalls im
Blue Guide.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1223
gestellt von: Pascal Dietermann
am: 25.10.2016
Thema: Forum CE-Kennzeichnung
Sehr geehrter Herr Preis,
ich verfolge dieses Forum jetzt schon sehr
lange und bin sehr froh, eine Möglichkeit zu haben, mir fachmännischen
Rat einzuholen und mich mit Gleichgesinnten zum Thema CE-Kennzeichnung
auszutauschen.
Leider ist die Beantwortung der letzten Frage
nun schon fast 3 Monate her. Daher meine Frage, wird dieses Forum
im bisher bekannten Umfang weiter betrieben?
Würde mich über eine positive Antwort
sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Dietermann
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Dietermann,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. In letzter
Zeit war es mir aus Kapazitätsgründen nicht möglich,
Fragen zu beantworten. Das Thema steht jetzt aber weit oben auf
der Prioritätenliste. In Kürze kommen wieder Antworten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage
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Frage 1222
gestellt von: Bernd Manshausen
am: 23.10.2016
Thema: Konformitätserklärung und Risikobewertung
Frage: Interner Umbau eines Kraftspannfutters
(CNC Drehmaschine) von dm 315mm auf dm 500mm. Sicherheitstür
wurde nicht geändert. Bei einem Unfall wurde ein Werkstück
herausgeschleudert und die Sicherheitstür hat der entstehenden
Kraft nicht stand gehalten dabei kam es zu einem schweren Unfall.
Meine Frage: Konformität u. Risikobewertung Kraftspannfutter
und Stärke der Sicherheitstür.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Manshausen,
die Betriebsanleitung der Drehmaschine sollte
die zu verwendenden Spannfutter benennen. Die durchzuführende
Aufprallprüfung für trennende Schutzeinrichtungen an Drehmaschinen
ist in der EN 23125 beschrieben.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1221
gestellt von: Johann Lohr, Sauerlach
am: 14.10.2016
Thema: Ersatzteilliste
Sehr geehrter Herr Preis,
mein Arbeitgeber liefert Maschinen in verschiedenste
Länder der Welt und bisher wird auch die Ersatzteilstückliste
in die jeweiligen Landessprachen übersetzt. Damit wir uns diesen
Aufwand sparen können, hätten wir die Benennung der Einzelteile
in Deutsch und Englisch in die Stücklisten aufgenommen und
uns die Übersetzung in andere Sprachen gespart.
Zudem würden die einzelnen Baugruppen
anschaulich und auch ohne Text verständlich dargestellt werden.
Jetzt ist meine Frage, da eine anschauliche Darstellung der Baugruppen
eine generelle Beschriftung nicht notwendig macht, laut Ihrer Antwort
auf die Frage 141 ist überhaupt keine Benennung notwendig,
somit wäre die eingetragene Benennung in Deutsch und Englisch
nicht notwendig und nur ein Bonus von unserer Seite.
Ich frage deswegen, weil wir uns somit die
Formatierung der Zeichnungen sparen würden und sie aus der
Konstruktion direkt anhängen könnten.
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
Johann Lohr
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Lohr,
eine generelle Regelung hierzu gibt es nicht,
es muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Benennung und
Übersetzung erforderlich ist. Abhängig ist dies auch davon,
ob die jeweiligen Teile Sicherheitsrelevanz haben.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1220
gestellt von: Jörg Aupperle
am: 13.10.2016
Thema: Maschienenkennzeichnung oder BA / Gewichtsangabe
Sehr geehrter Herr Preis,
wir haben in der Vergangenheit auf unserer Maschinenkennzeichnung
immer eine Gesamtgewichtsangabe gemacht. Jedoch auf Grund der Größe
und Komplexität unserer Fertigungslinien ist diese Angabe immer
schwieriger zu bewerkstelligen.
Grundsätzlich muss doch keine Gewichtsangabe laut MRL auf dem
Typenschild stattfinden. Und die MRL fordert in der BA nur bei fortlaufender
Veränderung des Aufstellungsortes eine Angabe des Gewichts
oder wenn beim Betreiben eine Hebevorrichtung verwendet werden muss.
Unsere Maschine wird durch unser Fachpersonal demontiert und die
Teile der Maschine durch einen Stapler jedoch nicht durch einen
Hallenkran Transportiert. Der Aufbau erfolgt in umgekehrter Reihenfolge
Macht es nun Sinn Angaben des Gesamtgewichts in der BA zu platzieren
oder doch lieber Teilangaben der einzelnen Module die später
verkettet zusammenhängen. Oder können sogar hier Angaben
zum Gewicht entfallen.
Vielen Dank.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Aupperle,
die Maschinenrichtlinie fordert für
gewöhnliche Maschinen keine Angabe des Gewichts auf der Maschine
selbst. Es könnte allerdings in den Normen zu der Maschine
eine Angabe gefordert sein.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1219
gestellt von: Matthias Langko
am: 09.10.2016
Thema: CE-Kennzeichnung bei Beistellung
Sehr geehrter Herr Preis,
wir haben für eine Maschine eine CE
Kennzeichnung. Nun möchte der Kunde aus Kostengründen
ein eigenes Teil beistellen. Welche Prüfung ist erforderlich,
falls die beigestellt Komponente auch über eine CE Kennzeichen
verfügt? Reicht dann die Schnittstellenkonformitätsbeurteilung
oder muss, da bei der Maschine eine Komponente ausgewechselt wird,
erneut auch die ganze Maschine beurteilt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Langko,
es muss geprüft werden, ob die deklarierte
bestimmungsgemäße Verwendung des beigestellten Teils
zur Anwendung in Ihrer Maschine passt. Wenn Sicherheitsfunktionen
verknüpft werden, ist entweder das Gesamte im Rahmen eines
Konformitätsverfahrens zu betrachten und die CE-Kennzeichnung
für die Gesamtheit vorzunehmen oder es ist die Komponente im
Rahmen des Konformitätsverfahrens für die Maschine vorab
mit zu betrachten.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1218
gestellt von: Martin Pfister, Belimo Automation AG
am: 09.10.2016
Thema: EMV/RED - CE-Kennzeichnung
Frage: Warum haben Bezahlkarten mit NFC-Technologie
(13.56 MHz SRD) nie eine CE-Kennzeichnung?
Andererseits existieren dafür Normen für Messmethode und
Grenzwerte.
Betrifft zum Beispiel Maestro-Card oder Wiederaufladbare Tickets
von Verkehrsbetrieben.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Pfister,
da die Karten keine aktiven Bauteile
enthalten, fallen sie nicht unter die EMV- oder Funkgeräterichtlinie.
Die angesprochenen Normen sind vermutlich auch nicht diesen Richtlinien
zugeordnet.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Martin Pfister
Besten Dank für die Antwort.
In der Zwischenzeit klärt der "Guide to Radio Equipment
Directive 2014/53/EU Version of 19th May 2017" die Frage unter
dem Aspekt der Funkgeräterichtlinie.
In Punkt 1.6.3.14 dieses Guides werden Kreditkarten als Beispiel
angeführt die keine Funkgeräte im Sinne der RED Richtlinie
sind. Die Begründung dafür ist jedoch in Pt. 1.6.1 gegeben
wo nur "bewusst" (engl. intentionally) sendend- oder empfangende
Geräte als Funkgeräte gelten können. Das heisst,
dass NFC-TAGs also nie als Funkgeräte gem. RED gelten, weil
sie erst auf äussere Anregung, mit der so aufgenommen Energie,
kommunizieren.
Eine ähnliche Begründung aus Sicht der EMV-RL sehe ich
noch nicht. Meines Erachten sind durchaus aktive Bauteile (z.B.
Halbleiter) in einer Kreditkarte verbaut.
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Frage 1217
gestellt von: Katrin Roth
am: 06.10.2016
Thema: Lastaufnahmemittel und Sicherheitsmaßnahmen
Hallo Herr Preis,
eine Montagevorrichtung wiegt ca. 150 kg
(Metallteil, kein Antrieb/Motor, keine Elektronik, keine beweglichen
Teile).
Um sie besser an den Einsatzort transportieren
zu können, sind an der Vorrichtung 4 Kranösen befestigt.
An den Kranösen wird die Montagevorrichtung mit Seilen/Schlingen
hochgehoben (nur die Vorrichtung selber). Die Kranösen besitzen
CE und jede einzelne ist für 750kg ausgelegt.
Fällt die Montagevorrichtung trotzdem
unter Lastaufnahmemittel, obwohl sie nur selber transportiert wird
(ohne zusätzliche Last) und benötigt CE oder reicht CE
bei den Kranösen?
Welche Sicherheitsmaßnahmen sollten
beachtet werden?
Viele Grüße
Katrin Roth
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Roth,
eine CE-Kennzeichnung ist nicht erforderlich/erlaubt.
Die Montagevorrichtung sollte den allgemeinen Anforderungen des
Produktsicherheitsgesetzes standhalten, was bedeutet, dass die Konstruktion
bezüglich der bestimmungsgemäßen Verwendung stabil
genug sein muss, die Verwendung mit anderen Produkten zusammen nicht
gefährlich sein darf, dass geeignete Kennzeichnungen und Instruktionen
gegeben werden sollten, und so weiter.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1216
gestellt von: Helmut Feuerstein, Frankfurt
am: 04.10.2016
Thema: CE für Tennistrainingsgerät
Hallo, ich bin dabei ein Tennistrainingsgerät
zu entwickeln. Ähnlich wie eine Rückschlagwand nur kleiner/mobil.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob man dafür überhaupt
eine Konformitätserklärung benötigt. Also habe ich
erst mal die „gefragt“, die bereits so etwas Ähnliches
vertreiben. Keiner der angesprochenen Hersteller hat bisher eine
Konformitätserklärung für sein Produkt. Angeblich
gibt es keine Norm dafür. Hier im Forum habe ich bisher auch
noch nichts passendes zum Thema "Sport" gefunden, bis
auf einen Thread zum Thema Klimmzugstangen. Ich meine so etwas in
der Art:
http://www.universal-sport.com/tennis/trainingsgeraete/ballwaende/smash-back-bungswand-typ-ii-e.html#horizontalTab1
http://www.tri-tennis.com/nl
http://www.air-tennis.com/
Dass diese Hersteller dieser angesprochenen
Beispiele keine Konformitätserklärung haben heißt
aber natürlich nicht, dass man keine Konformitätserklärung
benötigt. Kann ja einfach auch nur Unwissenheit sein. Jedenfalls
könnte ich mir vorstellen, dass doch Normen greifen könnten.
Das Produkt steht draußen und es könnte daher (zuviel)
Lärm verursachen. Das könnte ggf. jemanden stören.
Es könnte bei sehr viel Wind ggf. umkippen und jemanden verletzen.
Es wird auch von Kindern benutzt.
Was meinen die Experten?
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Feuerstein,
für das Gerät sollte eine gründliche Normenrecherche
durchgeführt werden. Möglicherweise gibt es keine Norm
für konkret dieses Gerät, jedoch vielleicht Normen für
ähnliche Dinge. Dort werden Anforderungen bezüglich Umkippen
usw. formuliert sein.
Die Normen sind vermutlich dem Produktsicherheitsgesetz und keiner
besonderen Verordnung zugeordnet, das bedeutet, dass eine CE-Kennzeichnung
nicht erforderlich/erlaubt ist.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1215
gestellt von: Jan Mathiesen, Flensburg
am: 02.10.2016
Thema: Erneuerung eine Steuerung bei einer bestehenden Maschine
Hallo,
Ich bin gerade dabei bei einen Linienvereiniger die Steuerung zu
erneuern. Jetzt ist meine Frage muss ich ein neue Konformitätserklärung
machen, obwohl die Anlage sich nicht verändert?
Vielen Dank im voraus
Gruß Jan
Antwort von: Roman Preis
Hallo Jan,
üblicherweise ist ein reiner Austausch
einer Steuerung keine sog. wesentliche Veränderung, da die
Sicherheitsfunktionen üblicherweise separat gesteuert werden.
In diesem Fall muss die Konformität nicht neu erklärt
werden.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1214
gestellt von: Kathrin Thölke
am: 02.10.2016
Thema: EMV-Richtlinie
Hallo Herr Preis,
Muss ich bei der Bestellung eines Rührwerk-Aggregats,
eines Messinstruments oder eines Pumpenaggregats explizit darauf
hinweisen, dass das gelieferte Produkt entsprechend der EMV-Richtlinie
sicher zu sein hat?
Oder kann ich die Berücksichtigung der
EMV-Richtlinie als gegeben betrachten, da dem Pumpenhersteller bekannt
ist, dass sein Produkt für den Einsatz im EWR bestimmt ist?
(Ähnlich die weiteren Fragestellungen,
ob ein Pumpenhersteller unaufgefordert die Ökodesign-Richtlinie
anwendet und ein Elektromotorenhersteller selbstverständlich
verpflichtet ist, konform der RoHS-Richtlinie zu fertigen? Oder
sind das spezielle RL, deren Anwendung ich als Kunde ggf. einfordern
muss?)
Ich danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Kathrin Thölke
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Thölke,
der Lieferant hat seine gesetzlichen Pflichten
zu erfüllen, unabhängig davon, ob der Besteller diese
in der Bestellung aufführt oder nicht.
Der Betreiber hat die Verpflichtung, eine Abnahme durchzuführen
und in diesem Rahmen muss er prüfen, ob der Lieferant seine
gesetzlichen Pflichten eingehalten hat. Dies trifft für alle
einzuhaltenden Richtlinien zu.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1213
gestellt von: Tobias Stengel, Ubstadt-Weiher
am: 23.09.2016
Thema: CE-Kennzeichnung
Wenn eine CE-Konformitätsbestätigung
für die Produkte existiert, müssen die Produkte selbst
dann auch mit einem CE Symbol gekennzeichnet werden?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Stengel,
ja, es sei denn, es ist nicht genügend
Platz auf dem Produkt vorhanden. In diesem Fall darf die CE-Kennzeichnung
auf der Verpackung oder der Benutzerinformation sein.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1212
gestellt von: Gudrun Fröhlich
am: 28.09.2016
Thema: Not-Halt
Hallo H. Preis,
in unserer Abteilung wird folgendes Thema intensiv diskutiert.
In der neuen NOT Halt Norm EN 13850:2015 wird unter 4.1.5.1 folgende
Anforderung formuliert:
"Die Bestimmung des erforderlichen Perfomance Level (PL) oder
Sicherheits- Integritätslevel (SIL) sollte den Zweck der Not-Halt-Funktion
berücksichtigen, jedoch ist mindestens PLr c oder SIL 1 gefordert."
Bedeutet das nun, dass die Ausführung der Not-Halt Funktion
auch in PL c ausgeführt werden muss, wenn die Risikobeurteilung
für eine Gefährdung den PL b ergeben hat?
Über eine Stellungnahme ihrerseits würden wir uns sehr
freuen.
Mit freundlichen Grüßen
G. Fröhlich
Antwort von: Roman Preis
Hallo Frau Fröhlich,
Ihre Annahme ist richtig. Lediglich wenn
in einer C-Norm ein geringerer Performance-Level gefordert wäre,
hätte diese Anforderung Vorrang.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1211
gestellt von: anonym
am: 23.09.2016
Thema: Not-Halt-Befehl quittieren
Guten Tag,
wir haben eine Biegemaschine gebaut, bei der ein Gefahrenbereich
von einem Laserscanner überwacht wird.
Sollte sich eine Person während die Maschine ein Programm abfährt
im Gefahrenbereich befinden, wird ein Not-Halt Befehl ausgelöst.
Diese Meldung muss vom Mitarbeiter nach Gefahrenbeseitigung quittiert
werden.
Es wird ebenfalls ein Not-Halt Befehl ausgelöst wenn die Maschine
stillsteht und der Bediener "versehentlich" den Überwachungsbereich
betritt (z.B. wenn der Bediener Material ab- oder zuführt).
Die Meldung muss wieder quittiert werden. Hier wünscht sich
der Bediener eine automatische Quittierung sobald der Gefahrenbereich
verlassen wurde.
Ist das zulässig? Welche Normen muss ich beachten?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: anonym
Anforderungen an Not-Halt Befehlsgeräte
sind in der DIN EN ISO 13850 definiert. Ggf. finden Sie hier die
Antwort auf Ihre Frage.
Auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
ist zum Thema Not-Halt etwas erläutert.
Grüße
Frage
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Frage 1210
gestellt von: Steven Nießner
am: 20.09.2016
Thema: Einbauerklärung Angabe erfüllte Anforderungen aus
Anhang I
Hallo,
unser Antriebssystem ist eine unvollständige
Maschine. der Kunde will auch keine Angaben machen, was er in Zukunft
daran alles anschließen möchte.
Nun will ich die Einbauerklärung erstellen und die erfüllten
Anforderungen aus Anhang I angeben, hier habe ich ein Problem. Unsere
unvollständige Maschine erfüllt, z.B. den Punkt "Bruchrisiko
beim Betrieb", was der Kunde aber anbaut, weiß ich nicht,
er macht es dann zu einer vollständigen Maschine. gebe ich
nun an, das der Punkt "Bruchrisiko beim Betrieb" erfüllt
ist, oder vom Kunden erfüllt werden muss? Wie gesagt, ich weiß
nicht was er anbaut.
Danke
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Nießner,
Sie können diesen Punkt als erfüllt
angeben, Voraussetzung hierfür ist die Angabe in der Montageanleitung,
welche Kräfte/Drehmomente übertragen werden können.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1209
gestellt von: Daniel A.
am: 22.09.2016
Thema: Armatur mit Antrieb + Nächträgliche Risikobeurteilung
Hallo Herr Preis,
ich habe mich durch diverse Seiten gesucht
aber noch keine eindeutige Antwort gefunden ob es sich bei einem
elektrisch/pneumatisch angetriebenen Kugelhahn um eine vollständige
oder unvollständige Maschine handelt.
Des weiteren ist der besagte, angetriebene
Kugelhahn seit längerem auf dem Markt.
Nachträglich durchgeführte Verfahren für vollständige/
unvollständige Maschinen sind, soweit ich gelesen habe, nicht
Richtlinien konform. Muss bei der nachträglichen Erstellung
der Dokumente etwas besonderes beachtet werden?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel A.
Antwort von: Roman Preis
Hallo Daniel,
zwar ist es nicht richtig, für
Produkte erst dann die Konformität zu bescheinigen, wenn sie
bereits auf dem Markt sind, jedoch müssen andererseits Maßnahmen
erfolgen, wenn - wie auch immer dies geschehen ist - Produkte auf
dem Markt sind, die nicht CE-gekennzeichnet sind, obwohl sie es
sein sollten.
Insofern ist eine nachträgliche CE-Kennzeichnung besser als
gar keine.
Es sollte bei der Erstellung der Dokumente generell auf die Aktualität
der einzuhaltenden Vorschriften geachtet werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1208
gestellt von: Martin Raab
am: 19.09.2016
Thema: Typenschild und Baujahr
Sehr geehrtes Team,
darf man nach kompletter Wartung einer Maschine
ein neues Typenschild mit neuem Baujahr anbringen? Gibt es eine
Rechtssprechung, die dies erlaubt, wenn man z.B. über 50% der
Teile wechselt. Es geht um eine Bearbeitungsmaschine
im Druckgewerbe.
Herzlichen Dank, Martin Raab
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Raab,
ja, das ist möglich, da die Richtlinien
dies nicht verbieten.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1207
gestellt von: Flo
am: 19.09.2016
Thema: CE für Gerät mit 12 V-Netzteil
Hallo an alle,
wir beabsichtigen in Kürze ein Mischgerät
zu verkaufen (weltweit) mit der man 2 Flüssigkeiten mischen
kann. Im Gerät selbst (aus Alu) befinden sich 2 Pumpen, 3 LED
Schalter und 2 selbst entwickelte Platinen (welche von einem Elektronikdienstleister
bestückt werden). Das Gerät selbst funktioniert nur mit
einem externen 12V Netzteil was von uns zugekauft wird.
Braucht unser Gerät nun ein CE?
Vielen Dank im voraus.
Grüße
Flo
Antwort von: Roman Preis
Hallo Flo,
ja, das Gerät benötigt die
CE-Kennzeichnung. Die einzuhaltenden Richtlinien sind EMV und ggf.
RoHS und Niederspannung.
Beste Grüße
Roman Preis
Antwort von: Flo
Hallo Herr Preis,
vielen Dank für Ihre Antwort. EMV, RoHS
und WEEE sind mir schon etwas klarer geworden. RoHS bestätigt
mir der Leiterplattenbestücker. WEEE muss man anmelden. EMV
wäre zu klären.
Aber das mit der Niederspannungsrichtlinie
will nicht ganz in meinen Kopf.
Deute ich denn dann den Satz:
"Gegenstand und Geltungsbereich
Zweck dieser Richtlinie ist es, sicherzustellen, dass auf dem Markt
befindliche elektrische Betriebsmittel den Anforderungen entsprechen,
die ein hohes Schutzniveau in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit
von Menschen und Haus- und Nutztieren sowie in Bezug auf Güter
gewährleisten und gleichzeitig das Funktionieren des Binnenmarkts
garantieren.
Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom
und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der
Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind."
nicht richtig oder verstehe ihn nicht oder
etwas falsch? Für mich würde das bedeuten das mein Gerät
selbst nur mit 12V Gleichspannung betrieben wird also kein CE braucht.
Das externe Netzteil selbst, das diese 12V über eine Buchse
"in" mein Gerät bringt, hat ja ein CE Kennzeichen.
Grüße
Flo
Antwort von: Roman Preis
Hallo Flo,
der Anwendungsbereich der Richtlinien
wird in manchen Fällen näher durch die Normen bestimmt.
In manchen Normen, die der Niederspannungsrichtlinie zugeordnet
sind, ist der Anwendungsbereich etwas anders definiert. Dort geht
es um Spannungen bis 1500 V. Keine Untergrenze.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1206
gestellt von: Kuhn
am: 18.09.2016
Thema: CE Zeichen
Guten Tag,
würde gerne in naher Zukunft einen induktiven
Miniohrstecker zum Verkauf oder zum Vermieten auf dem Markt zur
Verfügung stellen.
Kurze Beschreibung: Ein Miniohrstecker fürs Ohr und eine induktionsschleife
am Hals.
Da wäre meine Frage, ob ich für
den Miniohrstecker ein CE Zeichen bräuchte?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
ja, eine CE-Kennzeichnung ist erforderlich.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1206
gestellt von: Wolf Jens, Schweix
am: 15.09.2016
Thema: gebrauchte Maschine
Hallo, wir sind ein Sondermaschinenhersteller
für Stanz, Präge und Übertragungsmaschinen. Wir habe
im Lager eine Maschine stehen, die 2007 gebaut wurde. Jetzt würden
wir sie gerne verkaufen, nach welchen Richtlinien (2007 oder 2016)
soll die Maschine ausgeliefert werden?
Antwort von: Roman Preis
Hallo,
wenn die Konformität jetzt erst
hergestellt und erklärt wird, sollte dies nach den aktuellen
Richtlinien Richtlinien und Normen geschehen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1205
gestellt von: Vitus Thorwart, Nördlingen
am: 13.09.2016
Thema: CE-Erklärung bei Erweiterung
Frage: Wir haben vor 2 Jahren eine kpl. Maschine
inkl. Steuerung an einen Kunden geliefert. In diese Maschine ist
eine Teilmaschine mit eigener Steuerung integriert, die mit der
übergeordneten Steuerung kommuniziert. Die übergeordnete
Steuerung ist unter anderem auch für die Sicherheitstechnik
zuständig.
Aus Taktzeitgründen (Halbierung der Taktzeit) soll die Maschine
nun dupliziert werden. Das bedeutet, die Teilmaschine mit eigener
Steuerung und ihren Funktionen wird in Reihe angehängt und
in die bestehende übergeordnete Steuerung inkl. aller Sicherheitsfunktionen
so eingebunden, dass quasi zwei baugleiche Maschinen nebeneinanderstehen,
aber nur eine gemeinsame übergeordnete Steuerung besitzen.
Da die Erweiterung in die vorhandenen Steuerung eingebunden wird,
kann für diese Erweiterung keine CE-Erklärung ausgestellt
werden (unvollständige Maschine).
Frage: Muß nun für die gesamte Maschine aufgrund der
Verdoppelung jetzt eine neue CE-Erklärung ausgestellt werden?
Risikobeurteilung ist identisch, quasi keine neuen Gefährdungen
treten aufgrund der Erweiterung auf. Sie verdoppeln sich jedoch
und sind jetzt einmal an der bestehenden Maschine und an der Erweiterung
vorhanden. Sicherheitstechnik ist ebenfalls identisch ausgeführt.
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Thorwart,
in der Regel sind Anlagenerweiterungen
wesentliche Veränderungen. Bezüglich des unerwarteten
Anlaufens, der Zugänglichkeit, der Einsehbarkeit usw. könnten
sich sicherheitstechnisch Änderungen ergeben. Die Konformität
sollte neu geprüft und erklärt werden, die Dokumentation
(inkl. Betriebsanleitung) an den neuen Stand angepasst werden.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1204
gestellt von: Thomas Dieckhoff
am: 12.09.2016
Thema: Betriebsmittel
Hallo Zusammen,
ich werde eine Hydraulikpresse 50 t, die
von Hand betrieben wird, konstruieren. Die Presse wird in der Produktion
verwendet werden.
Da es sich um ein Betriebsmittel handelt, bin ich mir unsicher,
ob die Presse nach der Richtlinie ausgelegt werden muss oder ob
eine andere Richtlinie greift.
Danke Für die Antwort
Antwort von: Roman Preis
Hallo Herr Dieckhoff,
auch Betriebsmittel unterliegen der
Maschinenrichtlinie. Es gibt für Betriebsmittel keine Ausnahme
bei der CE-Kennzeichnung.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1203
gestellt von: Georg Scherbel
am: 09.09.2016
Thema: Antriebsstrang unvollständige Maschine?
Sehr geehrter Herr Preis
Bei einer Sanierung einer Anlage wird neben
Anstrich, mechanischen Teilen auch ein Antriebsstrang (gleiche Leistung
andere Technologie) getauscht.
Muss der Antriebsstrang wie eine Unvollständige Maschine nach
Maschinenrichtlinie behandelt werden?
Vielen Dank
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Scherbel,
dies ist nicht unbedingt erforderlich. Wenn es sich um eine wesentliche
Veränderung handelt, muss die Konformität der Anlage neu
geprüft und erklärt werden. Ob der Antriebsstrang dabei
eine Einbauerklärung erhalten hat, ist zweitrangig. Wenn der
Antriebsstrang von einem externen Lieferanten geliefert wird, sollte
auch eine Einbauerklärung geliefert werden. Dies hilft, die
Konformität für die Anlage neu zu bescheinigen.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1202
gestellt von: JUNG, SIEGER, Bietigheim
am: 09.09.2016
Thema: CE Kennzeichnung bei Steckvorrichtungen und elektrischem
Sicherungsmaterial
Frage: Ist es richtig, dass bei elektrischen
Haushaltssteckern sowie bei elektrischen Sicherungen z.B. D II E
27 auf den Artikeln selbst kein CE angebracht werden muss und auch
keine Kennzeichenpflicht besteht?
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Jung,
Haushaltssteckvorrichtungen sind von der
CE-Kennzeichnung ausgenommen, aber Sicherungen nicht.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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Frage 1202
gestellt von: Andreas Fischer, Schweiz
am: 03.09.2016
Thema: Fragen zu CE Zertifizierungen
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich habe ein paar fragen vielleicht können
Sie mir ja helfen.
Zu meiner Person. Ich bin neu Selbständig,
vorher gelernter Elektro-Monteur, Tele-Kommunikations Monteur IP,Tel,PC
und TV, Störungsdienst sowie gelernter Fernmelde-Spezialist.
Ich Entwickle ein Produkt: MINI Gewächshaus
mit Schaltschrank, Steuerungs-Einheit mit Lüfter, Timer-Steuerungen
und Temp/Feuchte Sensoren und Anzeigegeräten welches aus Einzelkomponenten
mit CE Zertifizierungen aus China besteht. Die Zertifizierungs Papiere
bekomme ich von den Herstellern, soweit gut. Alle Produkte die ich
verbaue haben CE, bis auf eines.. (Text ganz am Schluss)
Damit darf ich ja die CE Zertifizierung der
Komponenten von den Herstellern übernehmen oder muss die CE
von mir neu angefertigt werden?
Diese CE dürfte ich ja selber erstellen? Stichproben im Betrieb,
Endprüfung, Normen-Einhaltung, Dokumentationen der abläufe.
Momentan sind wir noch ein einmann oder zweimann betrieb (Neugründung).
Ich habe gelesen, dass bei Produkten mit wenig gefahren Potenzial
die Prüfung Ich selber, als Betrieb durchführen darf?
Das System läuft auf 220Volt 10A wechselstrom
(mehrere Timer) Und Lüftersteuerung 12V gleichstrom, diverse
Anzeigen mit 12Volt gleichstrom max 1A.
Die Steuerungseinheit (Schaltkasten) hat also 2 Stromanschlüsse.
Ein Produkt (Temp Anzeige) hat keine CE Zertifizierung.
läuft aber nur mit 12V gleichstrom, somit ja keine CE pflicht
für die Niederspannungsrichtlinie.. unter 75Volt bei Gleichstrom?
Muss ich aber eine EMV Prüfung machen lassen für dieses
Bauteil? oder kann ich mir diese auch ersparen ?
Darf ich am schluss am Schaltkasten ein CE
anbringen auf meinem geräte aufkleber?
Danke für jede Hilfe und Tipps.
Besten Dank
A.Fischer
Antwort von: Roman Preis
Sehr geehrter Herr Fischer,
auch für 12-V-Geräte gibt es Anforderungen,
die erfüllt werden müssen, insbesondere wegen der Brandgefahr.
Es muss eine Normenrecherche durchgeführt werden und geprüft
werden, inwieweit die bestehenden Anforderungen bereits von den
Lieferanten erfüllt worden sind.
Auf Basis dieser Recherche und anschließender
Erstellung der Dokumentation kann die CE-Kennzeichnung erfolgen.
Beste Grüße
Roman Preis
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Frage 1201
gestellt von: anonym
am: 01.09.2016
Thema: Geforderte Richtlinie für Gartenpumpen
Guten Tag,
wir vertreiben Garten- und Teichpumpen für
den privaten Gebrauch, welche wir aus dem asiatischen Raum importieren.
Bisher wurden die EU-Konformitätserklärungen nach der
Niederspannungsrichtlinie erstellt. Nun habe ich mitbekommen, dasss
inzwischen für den Bereich Garten- und Teichpumpen die Maschinenrichtlinie
anzuwenden ist. Bei Gesprächen mit Mitbewerbern und Kollegen
stellte sich eine allgemeine Unsicherheit heraus.
Wie sollen wir hier zukünftig
vorgehen?
Antwort von: Roman Preis
Guten Tag,
meiner Einschätzung nach ist nach wie
vor die Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie anzuwenden.
Die Norm für die Gartenpumpen, EN 60335-2-41, ist der Niederspannungsrichtlinie
zugeordnet.
Beste Grüße
Roman Preis
Frage/Antwort
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